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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
11.10.15, 22:13
Aktualisiert
27.01.18, 21:59

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Dringlichkeitsantrag TOP-Nr.: CDU/SPD Schmitt/Verrycken Vorlage zur Kenntnisnahme DS-Nr: 1763/3 Beratungsfolge: Datum Gremium 20.05.2010 03.06.2010 16.06.2010 22.03.2011 13.04.2011 14.04.2011 19.05.2011 BVV JHA Bau JHA Bau BVV BVV BVV-042/3 JHA-073/3 Bau-064/3 JHA-084/3 Bau-072/3 BVV-051/3 BVV-052/3 überwiesen vertagt vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen vertagt ohne Änderungen in der BVV beschlossen Abenteuerspielplatz Holsteinische Straße Die BVV hat am 19.05.2011 beschlossen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, auf dem Abenteuerspielplatz Holsteinische Straße nach dem Auslaufen des Mietvertrages für den Spielplatzladen auf dem Spielplatzgelände eine Unterbringungsmöglichkeit (z. B. Bauwagen oder ein Holzhaus) aufzustellen und die pädagogische Betreuung aufrechtzuerhalten, ggf. mit einer geringeren Personalausstattung von Frühjahr bis Herbst. Dabei ist auch eine Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Einrichtungen zu prüfen. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Bezirksamt aufgefordert zu prüfen, ob der Abenteuerspielplatz in der Holsteinischen Straße nach Auslaufen des Mietverhältnisses der Betreuungsräume in einen öffentlichen Spielplatz umgewidmet werden kann, um so auch in Zukunft im Sozialraum 4 (Wilmersdorf-City) für Kinder dieses Angebot zum Spielen und Toben vorzuhalten. Die BVV hat am 08.03.2012 beschlossen: Das Bezirksamt wird gebeten, die Übertragung des Abenteuerspielplatzes Holsteinische Straße an einen freien Träger zu prüfen mit dem Ziel, den Abenteuerspielplatz am jetzigen Ort zu erhalten. 1763/3 Ausdruck vom: 16.07.2012 Seite: 1 Ebenfalls wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, ob die Angebote des Abenteuerspielplatzes Holsteinische Straße zum Spielplatzstandort Nikolsburger Platz verlagert werden können. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, 1. 2. ob für die pädagogische Betreuung Räumlichkeiten an der Cecilien-Grundschule zur Verfügung gestellt werden können und ob – unter Einbeziehung der Schulgremien – eine verstärkte Einbindung des Abenteuerbereichs in den gebundenen Ganztagsbetrieb erfolgen kann. Dabei muss sichergestellt werden, dass der Abenteuerbereich ein Angebot der Jugendförderung bleibt, d. h. er für alle Kinder bis 14 Jahre zugänglich und nutzbar ist. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Zur Drucksache 1763/3: Nach Beratung und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss am 07.06.2012 wurde der Spielplatzladen des Abenteuerspielplatzes Holsteinische Straße fristgerecht zum 31.12.2012 gekündigt. Die Abteilung Stadtentwicklung hat in Aussicht gestellt, einen Bauwagen für die Unterbringung von Material auf dem Spielplatzgelände aufzustellen. Damit wird die pädagogische Betreuung und Nutzung des Abenteuerspielplatzes von Frühjahr bis Herbst ermöglicht. Das besondere Charakteristikum eines Abenteuerspielplatzes besteht darin, dass er Kindern selbst gestaltbare Erlebnisspielräume bietet, pädagogisch betreut wird und dass naturnahe Erfahrungsbereiche, Materialien und Werkzeuge starke Anreize für vielseitige und schöpferische Aktivitäten, Spiel und Spaß, Bewegung und soziales Lernen bieten sollen. Typische Merkmale sind Hüttenbaubereiche, Feuerstellen, abwechslungsreiche Geländemodellierung und außergewöhnliche selbstgebaute Spielgeräte. Da Abenteuerspielplätze sozialpädagogisch betreut werden, können sie Spielgeräte anbieten, die nicht den Spielgeräte-Normen unterworfen bzw. vom TÜV geprüft sind. Die spielerische Herausforderung stärkt die Geschicklichkeit und das Eigensicherungsvermögen der Kinder und verhindert dadurch das Unfallrisiko weitgehend. Eine Umwidmung des Abenteuerspielplatzes in einen öffentlichen Spielplatz wäre damit verbunden, den gesamten Platz mit seinen bisherigen Geräten und Bauten zu beräumen und einen Kinderspielplatz von Grund auf neu zu gestalten. Dies wäre mit sehr hohen Kosten verbunden und würde weitere Betreuungskosten nach sich ziehen, die der zuständigen Abteilung Stadt-entwicklung und Ordnungsangelegenheiten nicht zur Verfügung stehen. Ein zusätzlicher Bedarf an öffentlichen Spielplätzen im Bereich der Holsteinischen Straße besteht zudem nicht, so dass sich diese Lösung insgesamt nicht anbietet. Zur Drucksache 0167/4: Der vorliegende Beschluss steht in Zusammenhang mit dem KT-Beschluss Nr. 4 des Bezirksamtes zur Haushaltsplanung 2012/2013, den Abenteuerspielplatz Holsteinische Straße aufzugeben und zum 31.12.2012 zum Liegenschaftsfonds Berlin zu überführen. Eine solche Aufgabe und Überführung soll einen Beitrag dazu leisten, durch Kostenreduzierung bzw. höhere Einnahmen un-mittelbar in den Jahren 2012/2013 die enorme Deckungslücke im Haushaltsplan von 16,3 Mio. € aufzulösen. Bei einer hier angesprochenen Übertragung oder Verlagerung handelt es sich also nicht um eine jugendpolitisch motivierte Entscheidung, die eine Veränderung in der Trägerlandschaft oder Angebotsstruktur zum Ziel hat. Insofern wird der Prüfauftrag im Wesentlichen unter wirtschaftlichen/haushalterischen Gesichtspunkten gesehen. 1763/3 Ausdruck vom: 16.07.2012 Seite: 2 1. Prüfung einer Übertragung des Abenteuerspielplatzes Holsteinische Straße an einen Träger der Freien Jugendhilfe mit dem Ziel, den Abenteuerspielplatz am jetzigen Ort zu erhalten: Eine Übertragung des Abenteuerspielplatzes an einen Träger der Freien Jugendhilfe wäre wirtschaftlich, wenn durch die Maßnahme für die Kinder des Umfeldes das gleiche oder ein vergleichbares Angebot bei Aufwendung von weniger Haushaltsmitteln des Bezirksamts entstünde. Dies ist zumindest kurzfristig nicht zu erwarten, da nach allen bisherigen Erfahrungen öffentlich Beschäftigte in diesen Fällen nicht zum freien Träger wechseln, so dass die Personalmittel auch nicht in Transfermitteln umgewandelt werden könnten. Vielmehr würden die Mitarbeiter/in in anderen Einrichtungen eingesetzt und Transfermittel zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Eine Personalkostenreduzierung und die Möglichkeit einer Umwandlung in Transfermittel würde sich erst ergeben, wenn entsprechende Stellen frei werden. 2. Prüfung einer Verlagerung der Angebote des Abenteuerspielplatzes Holsteinische Straße zum Spielplatzstandort Nikolsburger Platz Eine Besichtigung des Spielplatzes Nikolsburger Platz machte deutlich, dass eine Verlagerung des Abenteuerspielplatzes aus der Holsteinischen Straße auf diesen Spielplatz ohne Beeinträchtigung der bisherigen Angebote nicht realisierbar ist. Die Besonderheit eines Abenteuerspielplatzes ist bereits weiter oben ausgeführt worden. Aus diesem Grund darf außerhalb der pädagogisch betreuten Öffnungszeiten kein regulärer Zutritt gewährt werden. Die vom Fachbereich Grün ohnehin geplante Abtrennung eines schmalen Geländestreifens lässt aufgrund seiner Größe den Aufbau eines eigenständigen Bereichs für den ASP nicht zu. Eine Vergrößerung dieser Fläche wäre nur durch die Aufgabe und zumindest teilweise Abtragung des Rodelberges möglich. Allerdings weist der Fachbereich Grün darauf hin, dass Abenteuerspielplätze eine Mindestgröße von 4000 qm aufweisen sollen, was an diesem Standort nicht realisierbar ist. In der Cecilien-Grundschule können nach Prüfung durch das Schulamt keine Räume für die pädagogische Betreuung zur Verfügung gestellt werden, da die Schule „aus allen Nähten platzt“. Auf der Grundlage eines von der Schule vorgestellten pädagogischen Konzepts wurde die Cecilien-Grundschule 2003 trotz der Bedenken wegen der im Gebäude nicht herstellbaren idealen Raumsituation zur gebundenen Ganztagsgrundschule umgewidmet. Mit Mitteln aus dem Bundesprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen hat der Schulträger im historischen Schul-gebäude eine Ausgabeküche, Mensaräume, einige kleine Gruppenräume sowie die erforderlichen Personalräume geschaffen und jeden pädagogisch nutzbaren Raum für die Schulnutzung erschlossen. Zudem wurde die Freifläche, die in Doppelnutzung als Pausenhof und Schulsport-anlage genutzt wird, im Ausstattungsstandard angehoben. Trotz dieser Maßnahmen besteht im Schulgebäude ein erhebliches Raumdefizit bei den anrechenbaren Unterrichts- und Gruppenräumen. Aufgrund dieser Gegebenheiten und der hohen Auslastung der Schule ist eine Raumnutzung durch Dritte für außerschulische Betreuung weder als ausschließliche Nutzung noch als Mitnutzung im Schulgebäude vorstellbar. Ob und in welchem Umfang die Schule im Rahmen ihres Auftrags und ihres Schulprogramms mit dem Abenteuerspielplatz kooperieren kann, ist als innere Schulangelegenheit ausschließlich von der Schule selbst zu entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass diese auch zukünftig eher punktuell erfolgt, wie dies in der Vergangenheit bereits praktiziert wurde. Reinhard Naumann Bezirksbürgermeister 1763/3 Elfi Jantzen Bezirksstadträtin Ausdruck vom: 16.07.2012 Seite: 3 1763/3 Ausdruck vom: 16.07.2012 Seite: 4