Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
11.10.15, 22:13
Aktualisiert
27.01.18, 21:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Dringlichkeitsantrag
TOP-Nr.:
CDU/SPD
Schmitt/Verrycken
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 1763/3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
20.05.2010
03.06.2010
16.06.2010
22.03.2011
13.04.2011
14.04.2011
19.05.2011
BVV
JHA
Bau
JHA
Bau
BVV
BVV
BVV-042/3
JHA-073/3
Bau-064/3
JHA-084/3
Bau-072/3
BVV-051/3
BVV-052/3
überwiesen
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
vertagt
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Abenteuerspielplatz Holsteinische Straße
Die BVV hat am 19.05.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, auf dem
Abenteuerspielplatz Holsteinische Straße nach dem Auslaufen des Mietvertrages für
den Spielplatzladen auf dem Spielplatzgelände eine Unterbringungsmöglichkeit (z. B.
Bauwagen oder ein Holzhaus) aufzustellen und die pädagogische Betreuung
aufrechtzuerhalten, ggf. mit einer geringeren Personalausstattung von Frühjahr bis
Herbst. Dabei ist auch eine Zusammenarbeit mit
anderen Trägern und Einrichtungen zu prüfen.
Sollte dies nicht möglich sein, wird das Bezirksamt aufgefordert zu prüfen, ob der
Abenteuerspielplatz in der Holsteinischen Straße nach Auslaufen des Mietverhältnisses
der Betreuungsräume in einen öffentlichen Spielplatz umgewidmet werden kann, um so
auch in Zukunft im Sozialraum 4 (Wilmersdorf-City) für Kinder dieses Angebot zum
Spielen und Toben vorzuhalten.
Die BVV hat am 08.03.2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Übertragung des Abenteuerspielplatzes Holsteinische
Straße an einen freien Träger zu prüfen mit dem Ziel, den Abenteuerspielplatz am
jetzigen Ort zu erhalten.
1763/3
Ausdruck vom: 16.07.2012
Seite: 1
Ebenfalls wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, ob die Angebote des Abenteuerspielplatzes Holsteinische Straße zum Spielplatzstandort Nikolsburger Platz verlagert werden
können.
In diesem Zusammenhang ist zu prüfen,
1.
2.
ob für die pädagogische Betreuung Räumlichkeiten an der Cecilien-Grundschule zur
Verfügung gestellt werden können und
ob – unter Einbeziehung der Schulgremien – eine verstärkte Einbindung des
Abenteuerbereichs in den gebundenen Ganztagsbetrieb erfolgen kann.
Dabei muss sichergestellt werden, dass der Abenteuerbereich ein Angebot der
Jugendförderung bleibt, d. h. er für alle Kinder bis 14 Jahre zugänglich und nutzbar ist.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Zur Drucksache 1763/3:
Nach Beratung und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss am 07.06.2012 wurde der
Spielplatzladen des Abenteuerspielplatzes Holsteinische Straße fristgerecht zum 31.12.2012
gekündigt. Die Abteilung Stadtentwicklung hat in Aussicht gestellt, einen Bauwagen für die
Unterbringung von Material auf dem Spielplatzgelände aufzustellen. Damit wird die
pädagogische Betreuung und Nutzung des Abenteuerspielplatzes von Frühjahr bis Herbst
ermöglicht.
Das besondere Charakteristikum eines Abenteuerspielplatzes besteht darin, dass er Kindern
selbst gestaltbare Erlebnisspielräume bietet, pädagogisch betreut wird und dass naturnahe
Erfahrungsbereiche, Materialien und Werkzeuge starke Anreize für vielseitige und
schöpferische Aktivitäten, Spiel und Spaß, Bewegung und soziales Lernen bieten sollen.
Typische Merkmale sind Hüttenbaubereiche, Feuerstellen, abwechslungsreiche
Geländemodellierung und außergewöhnliche selbstgebaute Spielgeräte. Da
Abenteuerspielplätze sozialpädagogisch betreut werden, können sie Spielgeräte anbieten, die
nicht den Spielgeräte-Normen unterworfen bzw. vom TÜV geprüft sind. Die spielerische
Herausforderung stärkt die Geschicklichkeit und das Eigensicherungsvermögen der Kinder und
verhindert dadurch das Unfallrisiko weitgehend.
Eine Umwidmung des Abenteuerspielplatzes in einen öffentlichen Spielplatz wäre damit
verbunden, den gesamten Platz mit seinen bisherigen Geräten und Bauten zu beräumen und
einen Kinderspielplatz von Grund auf neu zu gestalten. Dies wäre mit sehr hohen Kosten
verbunden und würde weitere Betreuungskosten nach sich ziehen, die der zuständigen
Abteilung Stadt-entwicklung und Ordnungsangelegenheiten nicht zur Verfügung stehen.
Ein zusätzlicher Bedarf an öffentlichen Spielplätzen im Bereich der Holsteinischen Straße
besteht zudem nicht, so dass sich diese Lösung insgesamt nicht anbietet.
Zur Drucksache 0167/4:
Der vorliegende Beschluss steht in Zusammenhang mit dem KT-Beschluss Nr. 4 des
Bezirksamtes zur Haushaltsplanung 2012/2013, den Abenteuerspielplatz Holsteinische Straße
aufzugeben und zum 31.12.2012 zum Liegenschaftsfonds Berlin zu überführen. Eine solche
Aufgabe und Überführung soll einen Beitrag dazu leisten, durch Kostenreduzierung bzw.
höhere Einnahmen un-mittelbar in den Jahren 2012/2013 die enorme Deckungslücke im
Haushaltsplan von 16,3 Mio. € aufzulösen. Bei einer hier angesprochenen Übertragung oder
Verlagerung handelt es sich also nicht um eine jugendpolitisch motivierte Entscheidung, die
eine Veränderung in der Trägerlandschaft oder Angebotsstruktur zum Ziel hat. Insofern wird
der Prüfauftrag im Wesentlichen unter wirtschaftlichen/haushalterischen Gesichtspunkten
gesehen.
1763/3
Ausdruck vom: 16.07.2012
Seite: 2
1. Prüfung einer Übertragung des Abenteuerspielplatzes Holsteinische Straße an einen Träger
der Freien Jugendhilfe mit dem Ziel, den Abenteuerspielplatz am jetzigen Ort zu erhalten:
Eine Übertragung des Abenteuerspielplatzes an einen Träger der Freien Jugendhilfe wäre
wirtschaftlich, wenn durch die Maßnahme für die Kinder des Umfeldes das gleiche oder ein
vergleichbares Angebot bei Aufwendung von weniger Haushaltsmitteln des Bezirksamts
entstünde.
Dies ist zumindest kurzfristig nicht zu erwarten, da nach allen bisherigen Erfahrungen öffentlich
Beschäftigte in diesen Fällen nicht zum freien Träger wechseln, so dass die Personalmittel auch
nicht in Transfermitteln umgewandelt werden könnten. Vielmehr würden die Mitarbeiter/in in
anderen Einrichtungen eingesetzt und Transfermittel zusätzlich zur Verfügung gestellt werden
müssen. Eine Personalkostenreduzierung und die Möglichkeit einer Umwandlung in
Transfermittel würde sich erst ergeben, wenn entsprechende Stellen frei werden.
2. Prüfung einer Verlagerung der Angebote des Abenteuerspielplatzes Holsteinische Straße
zum Spielplatzstandort Nikolsburger Platz
Eine Besichtigung des Spielplatzes Nikolsburger Platz machte deutlich, dass eine Verlagerung
des Abenteuerspielplatzes aus der Holsteinischen Straße auf diesen Spielplatz ohne
Beeinträchtigung der bisherigen Angebote nicht realisierbar ist.
Die Besonderheit eines Abenteuerspielplatzes ist bereits weiter oben ausgeführt worden. Aus
diesem Grund darf außerhalb der pädagogisch betreuten Öffnungszeiten kein regulärer Zutritt
gewährt werden. Die vom Fachbereich Grün ohnehin geplante Abtrennung eines schmalen
Geländestreifens lässt aufgrund seiner Größe den Aufbau eines eigenständigen Bereichs für
den ASP nicht zu. Eine Vergrößerung dieser Fläche wäre nur durch die Aufgabe und zumindest
teilweise Abtragung des Rodelberges möglich. Allerdings weist der Fachbereich Grün darauf
hin, dass Abenteuerspielplätze eine Mindestgröße von 4000 qm aufweisen sollen, was an
diesem Standort nicht realisierbar ist.
In der Cecilien-Grundschule können nach Prüfung durch das Schulamt keine Räume für die
pädagogische Betreuung zur Verfügung gestellt werden, da die Schule „aus allen Nähten
platzt“. Auf der Grundlage eines von der Schule vorgestellten pädagogischen Konzepts wurde
die Cecilien-Grundschule 2003 trotz der Bedenken wegen der im Gebäude nicht herstellbaren
idealen Raumsituation zur gebundenen Ganztagsgrundschule umgewidmet. Mit Mitteln aus
dem Bundesprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen hat der Schulträger im
historischen Schul-gebäude eine Ausgabeküche, Mensaräume, einige kleine Gruppenräume
sowie die erforderlichen Personalräume geschaffen und jeden pädagogisch nutzbaren Raum
für die Schulnutzung erschlossen. Zudem wurde die Freifläche, die in Doppelnutzung als
Pausenhof und Schulsport-anlage genutzt wird, im Ausstattungsstandard angehoben.
Trotz dieser Maßnahmen besteht im Schulgebäude ein erhebliches Raumdefizit bei den
anrechenbaren Unterrichts- und Gruppenräumen. Aufgrund dieser Gegebenheiten und der
hohen Auslastung der Schule ist eine Raumnutzung durch Dritte für außerschulische Betreuung
weder als ausschließliche Nutzung noch als Mitnutzung im Schulgebäude vorstellbar.
Ob und in welchem Umfang die Schule im Rahmen ihres Auftrags und ihres Schulprogramms
mit dem Abenteuerspielplatz kooperieren kann, ist als innere Schulangelegenheit ausschließlich
von der Schule selbst zu entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass diese auch zukünftig
eher punktuell erfolgt, wie dies in der Vergangenheit bereits praktiziert wurde.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
1763/3
Elfi Jantzen
Bezirksstadträtin
Ausdruck vom: 16.07.2012
Seite: 3
1763/3
Ausdruck vom: 16.07.2012
Seite: 4