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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
166 kB
Erstellt
11.10.15, 22:14
Aktualisiert
27.01.18, 21:48

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Antrag CDU/SPD/Grüne/LINKE. TOP-Nr.: Schmitt/Klose/Wuttig/Ludwig/Tillinger Vorlage zur Kenntnisnahme DS-Nr: 2064/3 Beratungsfolge: Datum Gremium 14.04.2011 BVV BVV-051/3 ohne Änderungen in der BVV beschlossen Hilfen für die Bezirkselternausschüsse Kita Die BVV hat am 14.04.2011 beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür einzusetzen, dass eine rechtliche Grundlage für die Unterstützung der Arbeit der Bezirkselternausschüsse Kita im Land Berlin durch die Bezirke geschaffen wird. Diese sollte sich an den Regelungen der schulischen Gremien orientieren. Der BVV ist bis zum 30.06.2011 zu berichten. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingesetzt. Es wird gebeten, die beiliegende Stellungnahme der Senatsfachverwaltung vom 28.09.2011 zur Kenntnis zu nehmen. Das Jugendamt wird den Bezirkselterausschuss auch weiterhin mit den ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen in seiner Arbeit unterstützen und sich für eine konstruktive Zusammenarbeit einsetzen. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen. Anlage Reinhard Naumann Bezirksbürgermeister 2064/3 Elfi Jantzen Bezirksstadträtin Ausdruck vom: 13.12.2011 Seite: 1 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27 10178 Berlin-Mitte www.berlin.de/sen/bwf Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 2064/3 Ausdruck vom: 13.12.2011 Seite: 2 - Jug FT 2 – Geschäftszeichen III B 12 Bearbeitung Heidemarie Eikelmann 2064/3 Ausdruck vom: 13.12.2011 Seite: 3 2064/3 Ziimmer 6A26 Telefon 030 90227 5585 Zentrale Intern 030 90227 50 50 Fax e Mail +49 30 90227 5031 heidemarie.eikelmann @senbwf.berlin.de 9227 Ausdruck vom: 13.12.2011 Seite: 4 Datum 28.09.2011 Ihr Schreiben Jug FT 2 vom 11.07.2011 zum Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin zum Thema "Hilfen für die Bezirkselternausschüsse (BEA) Kita" vom 14.04.2011 Ihrer Bitte um Prüfung einer analogen Regelung gemäß Bezirkselternausschüsse Kita kann nicht entsprochen werden. § 119 SchulG für die Bereits vor dem Inkrafttreten des ersten Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - KitaG) fanden die Bezirkselternausschüsse sowie der Landeselternausschuss als Elternvertretung Unterstützung durch die Jugendämter der Bezirke sowie die für Jugend zuständige Senatsverwaltung. Weil sich deren Arbeit mangels einer gesetzlichen Grundlage ausschließlich auf die öffentlichen Kindertageseinrichtungen bezog, beschloss das Abgeordnetenhaus von Berlin 1995 mit dem KitaG eine rechtliche Vertretung der Eltern in allen Kindertageseinrichtungen des Landes sowie deren Beteiligung auf Bezirks- und Landesebene. Neben der Verpflichtung zur organisatorischen und finanziellen Unterstützung für den Landeselternausschuss gemäß § 15 Absatz 2 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) fördern auch die Bezirke die Bezirkselternausschüsse, z.B. indem Räume wie auch Vervielfältigungs- und Versandmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Diese Unterstützung gestaltet sich in der bezirklichen Verantwortung sehr unterschiedlich und steht in einem engen Zusammenhang mit dem Engagement der Elternvertreter. Insofern bedarf es keiner weiteren rechtlichen Regelungen. Vielmehr liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Jugendamtes sowie des Jugendhilfeausschusses die Elternvertreter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch im Interesse einer Vernetzung zu unterstützen. Hinsichtlich des Vergleichs mit den schulischen Gremien bitte ich Sie zu bedenken, dass der Unterschied zwischen Wahlfreiheit und Schulpflicht, sowie zwischen der Anzahl der Kita- und Schulkinder immens ist. Außerdem lässt die Trägervielfalt im Kita-Bereich, im Vergleich zur Schule keine derartige Regelung zu, zumal insbesondere im EKT-Bereich ein elterliches Engagement als Grundpfeiler unverzichtbar ist. Möglicherweise ist es für die Auseinandersetzung in der BW hilfreich zu wissen, dass parallel zu ihrer Erörterung dieses Thema in Form eines Antrages der CDU "Zur Kitaqualität gehört qualifizierte Elternarbeit - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG)" Drs. 16/4030 im Abgeordnetenhaus behandelt wird. Der Gesetzesantrag wurde an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie überwiesen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Eikelmann 2064/3 Ausdruck vom: 13.12.2011 Seite: 5 <.. ( 2064/3 Ausdruck vom: 13.12.2011 Seite: 6