Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
166 kB
Erstellt
11.10.15, 22:14
Aktualisiert
27.01.18, 21:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
CDU/SPD/Grüne/LINKE.
TOP-Nr.:
Schmitt/Klose/Wuttig/Ludwig/Tillinger
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 2064/3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
14.04.2011
BVV
BVV-051/3
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Hilfen für die Bezirkselternausschüsse Kita
Die BVV hat am 14.04.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der
Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung dafür einzusetzen, dass eine rechtliche Grundlage für die
Unterstützung der Arbeit der Bezirkselternausschüsse Kita im Land Berlin durch die
Bezirke geschaffen wird. Diese sollte sich an den Regelungen der schulischen Gremien
orientieren.
Der BVV ist bis zum 30.06.2011 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei der Senatsverwaltung für
Bildung, Wissenschaft und Forschung eingesetzt.
Es wird gebeten, die beiliegende Stellungnahme der Senatsfachverwaltung vom 28.09.2011 zur
Kenntnis zu nehmen.
Das Jugendamt wird den Bezirkselterausschuss auch weiterhin mit den ihm zur Verfügung
stehenden Ressourcen in seiner Arbeit unterstützen und sich für eine konstruktive
Zusammenarbeit einsetzen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.
Anlage
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
2064/3
Elfi Jantzen
Bezirksstadträtin
Ausdruck vom: 13.12.2011
Seite: 1
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Otto-Braun-Str. 27
10178 Berlin-Mitte
www.berlin.de/sen/bwf
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von
Berlin
Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport
2064/3
Ausdruck vom: 13.12.2011
Seite: 2
- Jug FT 2 –
Geschäftszeichen III B 12
Bearbeitung
Heidemarie Eikelmann
2064/3
Ausdruck vom: 13.12.2011
Seite: 3
2064/3
Ziimmer
6A26
Telefon
030 90227 5585
Zentrale Intern
030 90227 50 50
Fax
e Mail
+49 30 90227 5031
heidemarie.eikelmann
@senbwf.berlin.de
9227
Ausdruck vom: 13.12.2011
Seite: 4
Datum
28.09.2011
Ihr Schreiben Jug FT 2 vom 11.07.2011 zum
Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
zum Thema "Hilfen für die Bezirkselternausschüsse (BEA) Kita" vom 14.04.2011
Ihrer Bitte um Prüfung einer analogen Regelung gemäß
Bezirkselternausschüsse Kita kann nicht entsprochen werden.
§
119
SchulG
für
die
Bereits vor dem Inkrafttreten des ersten Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Tagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - KitaG) fanden die Bezirkselternausschüsse sowie der Landeselternausschuss als Elternvertretung Unterstützung durch die
Jugendämter der Bezirke sowie die für Jugend zuständige Senatsverwaltung. Weil sich deren Arbeit
mangels einer gesetzlichen Grundlage ausschließlich auf die öffentlichen Kindertageseinrichtungen
bezog, beschloss das Abgeordnetenhaus von Berlin 1995 mit dem KitaG eine rechtliche Vertretung
der Eltern in allen Kindertageseinrichtungen des Landes sowie deren Beteiligung auf Bezirks- und
Landesebene. Neben der Verpflichtung zur organisatorischen und finanziellen Unterstützung für den
Landeselternausschuss gemäß § 15 Absatz 2 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) fördern auch
die Bezirke die Bezirkselternausschüsse, z.B. indem Räume wie auch Vervielfältigungs- und
Versandmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Diese Unterstützung gestaltet sich in der
bezirklichen Verantwortung sehr unterschiedlich und steht in einem engen Zusammenhang mit dem
Engagement der Elternvertreter. Insofern bedarf es keiner weiteren rechtlichen Regelungen. Vielmehr
liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Jugendamtes sowie des Jugendhilfeausschusses die
Elternvertreter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch im Interesse einer Vernetzung zu
unterstützen.
Hinsichtlich des Vergleichs mit den schulischen Gremien bitte ich Sie zu bedenken, dass der Unterschied zwischen Wahlfreiheit und Schulpflicht, sowie zwischen der Anzahl der Kita- und Schulkinder immens ist. Außerdem lässt die Trägervielfalt im Kita-Bereich, im Vergleich zur Schule keine
derartige Regelung zu, zumal insbesondere im EKT-Bereich ein elterliches Engagement als
Grundpfeiler unverzichtbar ist.
Möglicherweise ist es für die Auseinandersetzung in der BW hilfreich zu wissen, dass parallel zu
ihrer Erörterung dieses Thema in Form eines Antrages der CDU "Zur Kitaqualität gehört qualifizierte Elternarbeit - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG)" Drs. 16/4030
im Abgeordnetenhaus behandelt wird. Der Gesetzesantrag wurde an den Ausschuss für Bildung,
Jugend und Familie überwiesen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Eikelmann
2064/3
Ausdruck vom: 13.12.2011
Seite: 5
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2064/3
Ausdruck vom: 13.12.2011
Seite: 6