Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
11.10.15, 22:17
Aktualisiert
27.01.18, 21:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
3. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
CDU-Fraktion
TOP-Nr.:
Schmitt/Evers
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 2133/3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
23.06.2011
24.08.2011
25.08.2011
BVV
WiVO
BVV
BVV-053/3
überwiesen
WiVO-058/3 ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
BVV-054/3
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Weitere Zebrastreifen schaffen
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24. August 2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob an folgenden vier Straßenbereichen
Zebrastreifen (Fußgängerüberwege) eingerichtet werden können:
Halemweg südlich Toeplerstr. zur besseren Erreichbarkeit des Stadtteilzentrums
Charlottenburg-Nord
Sömmeringstr. südlich Nordhauser Str. zur Erreichbarkeit der Sporthalle
Sömmeringstr. südlich Quedlinburger Str. zur Erreichbarkeit der Bushaltestelle
Wundtstr. westlich Sophie-Charlotten-Str.,
Erreichbarkeit des Lietzenseeparks
Höhe
Frauenbundhaus
zur
Der BVV ist bis zum 30.09.2011 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Prüfung der vorgeschlagenen Zebrastreifen hat folgende Ergebnisse gebracht:
Im Bereich Halemweg südlich der Toeplerstraße befindet sich vor dem Zugang zum
Stadtteilzentrum eine Bushaltestelle. Die Schaffung eines Fußgängerüberwegs nördlich
des Haltestellenbereiches ist nicht möglich, weil sich dieser damit unmittelbar hinter der
einmündenden Toeplerstraße und direkt vor der Bushaltestelle befinden würde, woraus
eine erhebliche Gefährdung für querende Fußgänger durch die Sichtbehinderung
haltender Busse resultieren würde.
2133/3
Ausdruck vom: 25.10.2011
Seite: 1
Ein Fußgängerüberweg südlich der Haltestelle ist nur mit umfangreichen
Umbauarbeiten unter erheblichem Kostenaufwand zu realisieren, da dort Parkbuchten
angrenzen. Bereits im Jahr 2002 und 2005 haben Prüfungen zu der Örtlichkeit mit dem
gleichen Ergebnis stattgefunden.
Für den Bereich Sömmeringstraße südlich der Nordhauser Straße wurde durch die
Verkehrslenkung Berlin am 16. August 2010 ein Fußgängerüberweg angeordnet. Die
bauliche Realisierung wurde zunächst zurückgestellt, da auch die Radwegeführung in
diesem Bereich neu geplant wurde und beide Baumaßnahmen aufeinander
abzustimmen waren. Nach Rücksprache mit dem Straßenbaulastträger ist die
Ausführung nunmehr im Frühjahr 2012 geplant.
Der vorgeschlagene Standort Sömmeringstraße südlich Quedlinburger Straße befindet
sich in ca. 100 Meter Entfernung zu dem zuvor genannten Standort südlich der
Nordhauser Straße. Die Errichtung eines weiteren Fußgängerüberweges in so
unmittelbarer Nähe erscheint daher nicht erforderlich.
Die Wundtstraße westlich Sophie-Charlotten-Straße befindet sich in einer Tempo 30Zone. An dem betreffenden Bereich befindet sich bereits eine auf der Fahrbahn
markierte Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger. Dadurch reduziert sich
die verbleibende Fahrbahnbreite auf 5,50 Meter und erleichtert somit die Querung an
dieser Stelle. Die vorhandene Querungshilfe wird aus polizeilicher wie auch aus
straßenverkehrsbehördlicher Sicht als ausreichend angesehen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen
Bezirksbürgermeisterin
2133/3
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 25.10.2011
Seite: 2