Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
11.10.15, 22:21
Aktualisiert
27.01.18, 22:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage
TOP-Nr.:
SPD-Fraktion
Wuttig/Hansen
Große Anfrage - Beantwortung
DS-Nr: 0035/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.12.2011
BVV
BVV-003/4
beantwortet
Armes Charlottenburg-Wilmersdorf
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie schätzt das Bezirksamt die sozialräumliche Entwicklung bezüglich der Armut
bei Seniorinnen und Senioren sowie Kindern und Jugendlichen ein?
2. Welche Schlüsse zieht das Bezirksamt aus der Tatsache, dass trotz steigender
Integration in den Arbeitsmarkt immer mehr Menschen als arm zu werten sind?
3. Wie ist der aktuelle Stand der Altersarmut im Bezirk und welche Hilfeangebote
stehen zur Verfügung?
4. Welche Schlüsse zieht das Bezirksamt für Charlottenburg-Wilmersdorf aus dem
regelmäßig vorliegenden Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung?
5. In welchem Umfang wurden die Angebote für Kinder und Jugendliche aus dem
Bildungs- und Teilhabepaket in den vergangenen Monaten angenommen?
Zur Beantwortung Herr BzStR Engelmann:
Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, sehr verehrte SPD-Fraktion, ich darf
stellvertretend für das Bezirksamt durch Zuarbeiten der anderen beiden Abteilungen
meine erste Große Anfrage in dieser BVV wie folgt beantworten:
In Charlottenburg-Wilmersdorf leben derzeit ca. 68.320 Menschen im Alter von 60plus.
Ihre Zahl wird, betrachtet man die Bevölkerungsprognose der für Stadtentwicklung
zuständigen Senatsverwaltung bis zum Jahr 2020 auf rund 78.300 steigend. 24,7 %
beträgt dann der Anteil der 65plus-Generation an der Gesamtbevölkerung im Bezirk.
0035/4
Ausdruck vom: 21.03.2012
Seite: 1
Charlottenburg-Wilmersdorf nimmt mit dieser Zuwachsrate allerdings keine
Sonderstellung im Land Berlin ein, jedoch liegt der Anteil der Seniorinnen und Senioren
dann um rund 4 % über dem Landesdurchschnitt. In der offiziellen
Sozialberichterstattung von Bund und Ländern wird in der Regel von einem
bestehenden Armutsrisiko gesprochen, wenn das Einkommen einer Person unterhalb
60 % einer vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg berechneten Einkommensgrenze
liegt. Aktuell gilt als von Armut bedroht, wem weniger als 743 Euro, die sogenannte
Äquivalenzeinkommensschwelle, monatlich als Einkommen zur Verfügung stehen. In
Charlottenburg-Wilmersdorf waren das im Jahr 2009 beim Personenkreis 65plus
insgesamt 3.047 Seniorinnen und Senioren. Das sind 12,2 % bezogen auf den
genannten Personenkreis.
Ein bedeutender Indikator für Armut ist der Bezug von staatlichen Transferleistungen. In
den einschlägigen sozialstatistischen Berichten der Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz ehemals, jetzt Senatsverwaltung für Gesundheit und
Soziales, wird die Zahl der Menschen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter
beziehen, als ein aussagekräftiger Indikator, der auch einen Hinweis auf die
Entwicklung einer besonderen sozialen Lage in einem Quartier sein kann, verwendet.
Aus diesem Grund möchte ich mich auch in folgender Betrachtung auf diesen Indikator
beziehen.
Somit beantworte ich die Frage zu 1.
Vergleicht man verschiedene Altersgruppen hinsichtlich des Transferleistungsbezugs,
so ist die Altersgruppe 65plus nach wie vor mit Abstand am wenigsten von
Einkommensarmut betroffen, jedoch mit steigender Tendenz. Am Jahresende 2010
erhielten in Charlottenburg-Wilmersdorf 4.049 Menschen Leistungen der
Grundsicherung im Alter. Im Jahr zuvor waren es noch 3.787. Bezogen auf die
Bevölkerung in dieser Altergruppe haben wir aktuell eine Altersarmutsquote von 5,9 %,
d. h. 5,9 % der älteren Menschen über 65 sind von Armut betroffen. Signifikante
Unterschiede in den Anteilen der Frauen und Männer bestehen hier nicht. Die
Entwicklung der Altersarmut in den einzelnen Planungsräumen unseres Bezirks ist nur
schwer einzuschätzen. Zudem korrespondiert die absolute Zahl der Einwohnerinnen
und Einwohner 65plus in den Planungsräumen nicht mit der Quote der Empfängerinnen
und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung. Wir wissen aber aus den Daten
des Mikrozensus, dass das Pro-Kopf-Einkommen der ältesten Bürgerinnen und Bürger
unserer Stadt am höchsten und die Einkommenslage der jüngeren Jahrgänge deutlich
schlechter ist. Das bedeutet, dass in den nächsten Jahren einkommensschwächere
Jahrgänge nachwachsen, die zu einem deutlichen Zuwachs bei der Zahl der
Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen, wie
Grundsicherung, führen werden.
Für den Bereich der Grundsicherung und der ambulanten Hilfe zur Pflege ist in den
absoluten Zahlen eine steigende Tendenz zu erkennen. Der Bereich der Hilfe zur
Pflege in Heimen für ältere Menschen steigt nur geringfügig. Dies hat damit zu tun, dass
die Verweildauer in Pflegeeinrichtungen in den vergangenen Jahren immer kürzer wird,
die Menschen immer länger in ihren eigenen Wohnung wohnen und durch ambulante
Pflegedienste unterstützt werden. Entsprechend ist der Anstieg im Bereich der
ambulanten Hilfe zur Pflege besonders deutlich. Bei diesen Zahlen ist allerdings zu
beachten, dass auch die Gesamtzahl der Bevölkerung über 65 Jahren im Bezirk
kontinuierlich ansteigt. Aus diesem Grund kann man relativ zur Bevölkerung in den
letzten drei Jahren bisher nicht von einem signifikanten Anstieg armer Menschen über
65 Jahren sprechen.
0035/4
Ausdruck vom: 21.03.2012
Seite: 2
Ein Blick auf den Stand 2010 des prozentualen Anteils der Empfängerinnen und
Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter in den 57 Planungsräumen
unseres Bezirks lässt aber den Schluss auf Schwerpunkte zu. Mit einem Anteil von über
10 % heben sich die Planungsräume Klausenerplatz mit 16,5 %, Spreestadt mit 15,3 %,
Schlossgarten mit 14,6 %, Ernst-Reuter-Platz mit 13,1 % und Karl-August-Platz mit 10,4
% deutlich heraus. Die Planungsräume Paul-Hertz-Siedlung und Jungfernheide
kommen auf eine Quote von 8,8 % bzw. 4,5 %. Den geringsten Anteil gibt es in den
Planungsräumen Messelpark (0,82 %), Hundekehle (0,99 %), das sind die Bereiche, die
weiter im Süden liegen bzw. Richtung Steglitz-Zehlendorf weisen.
Die Entwicklung in den Planungsräumen mit einer Quote über 10 % nehmen wir sehr
ernst und wir müssen Strategien finden, negativen Veränderungstendenzen sozialkompensatorisch zu begegnen, das heißt mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln
zu versuchen, den sozial-kulturellen Folgen der Armut zu begegnen. Dieser
symptomatische Handlungsansatz bleibt, aber leider fehlt es uns an durchgreifenden
Einflussmöglichkeiten und Steuerungsinstrumenten, um den Status „Armut“ nach-haltig
zu verändern.
Die Zahl der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren ist in
Charlottenburg-Wilmersdorf in den letzten Jahren zurückgegangen: Von 6.069 im Jahr
2007 auf 5.745 im Jahr 2010, was einem Rückgang um 5,3 % entspricht. Die positive
Entwicklung konzentriert sich allerdings deutlich auf die in Partnerschaft lebenden
Eltern mit einem Rückgang um 9,5 %, während dieser bei den Alleinerziehenden nur
1,5 % betrug.
Charlottenburg-Nord hat an dieser günstigen Entwicklung nicht teilgenommen. Die Zahl
der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren hat hier in den Jahren 2007 bis
2010 um 13,3 % zugenommen, und dies wiederum vor allem bei den Alleinerziehenden
(+18,5 % gegenüber +7,8 % bei in Partnerschaft Lebenden). Die Zahl der nicht
erwerbsfähigen Hilfeempfänger unter 15 Jahren ist in Charlottenburg-Nord von 2007 zu
2010 von 939 auf 1.165 (+24,1 %) gestiegen.
Die Frage bleibt, wo und wie kann ich aus bezirkspolitischer Sicht und mit den uns
gegebenen Mitteln gesellschaftlich und wirtschaftlich relevante Parameter, die
letztendlich armutsfördernd sind, wirkungsvoll bekämpfen?
Ich denke da zum Beispiel an das Problem der stets und ständig steigenden Ausgaben
für Mieten, Lebensmittel, Energie, Heizung usw., die den finanziellen Spielraum im Alter
immer weiter einschränken und letztendlich ihren Anteil zur Altersarmut beitragen.
Gelingt es uns, diese Parameter zu verändern, wäre das ein Schritt in die richtige
Richtung und ein Weg, den Transfermitteleinsatz, der heute nötig ist, deutlich zu
verringern.
Armutsprävention muss aber viel früher ansetzen, denn die Wurzeln für Armut im Alter
finden sich oft in den frühen Lebensjahren. Unzureichende Schulbildung, eine fehlende
qualifizierte Berufsausbildung im späteren Leben, Einbrüche in den Erwerbsbiografien
durch befristete Beschäftigung, Teilzeitbeschäftigung, geringfügige Beschäftigung oder
Arbeitslosigkeit führen oft dazu, dass eine auskömmliche Rentenanwartschaft nicht
erzielt werden kann. Der Altersarmut muss man daher mit gezielten Maßnahmen bei
jüngeren Menschen entgegen treten.
Grundsätzlich stellt eine gute Schul- und Berufsausbildung einen gewissen Schutz vor
atypischer Beschäftigung und Arbeitslosigkeit dar. Ansätze, die helfen, Altersarmut zu
vermeiden, wären:
0035/4
Ausdruck vom: 21.03.2012
Seite: 3
Kinder und Jugendliche in Schule und Berufsausbildung fördern, die Wirtschaft
motivieren, Beschäftigung zu organisieren, die Rentenanwartschaftszeit begründet und
notfalls gesetzliche Regulierungen am Arbeitsmarkt vornehmen, beispielsweise keine
Förderung atypischer Beschäftigung, Arbeitsförderung mit dem Hauptziel
sozialversicherungspflichtiger Vollbeschäftigung zu begründen, die dazu führen, dass
ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin durch das erzielte Erwerbseinkommen in der
Lage ist, neben der Bestreitung der Alltagskosten auch Vorsorge für die Zeit nach dem
Erwerbsleben zu treffen.
Zu 2.
Trotz der aktuell sinkenden Arbeitslosenzahlen belegt Berlin in der Arbeitslosenstatistik
im Bundesvergleich einen Spitzenplatz mit 12,2 % (Bundesdurchschnitt ist 6,4 %).
Charlottenburg-Wilmersdorf liegt trotz Rückgang mit 13,6 % über dem Berliner
Durchschnitt. Dabei ist klar, dass die wirtschaftlichen und politischen
Rahmenbedingungen, die die Einkommenssituation armer Menschen maßgeblich
bestimmen, auf der bundes- und landespolitischen Ebene beschlossen und gestaltet
werden.
Der Einfluss der Bezirke hierauf ist gering. Beispielhaft sei genannt: die Abschaffung
der Beitragspflicht zur Rentenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II seit
dem 01.01.2011. Damit sind Bezugszeiten von Arbeitslosengeld II in einer Berufsbiografie nur noch als Anwartschaft und nicht mehr als Beitragszeit in der
Rentenversicherung gewertet. Auch viele andere Regelungen der Steuergesetze, der
Rentenversicherung, der Sozialhilfe, der Krankenversicherung haben unmittelbaren
Einfluss auf das Einkommen der Bürgerinnen und Bürger in CharlottenburgWilmersdorf, gehören aber sicher nicht zu den Aufgaben des Bezirksamtes.
Insgesamt ist durch die veränderte Wirtschaftslage und die grundlegende Strukturreform mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im
Sozialgesetzbuch II und allen weiteren Veränderungen in diesem Zusammenhang
bewusst eine stärkere Flexibilisierung des Arbeitsmarktes angestrebt und erreicht
worden. Ziel war dabei immer, insgesamt eine Senkung der Arbeitslosigkeit zu
erreichen und das ist offensichtlich für Deutschland auch, anders als in den meisten
anderen EU-Ländern, erreicht worden. Diese Flexibilisierung führt aber gleichzeitig zu
einer Veränderung der Erwerbsbiografien mit häufigeren Arbeitgeber- und
Tätigkeitswechseln, der Förderung von Selbstständigkeit und der Möglichkeit von
Teilzeitarbeit und geringfügiger Beschäftigung. Viele dieser Beschäftigungsverhältnisse
führen zu einem geringeren Rentenanspruch im Alter.
Zu 3.
Zum aktuellen Stand der Altersarmut habe ich mich eingangs bereits geäußert.
Die Hilfen zur Überwindung von Einkommensarmut finden sich naturgemäß in
staatlichen Transferleistungen, wie der bereits zitierten Unterhaltssicherung, der Hilfe
zum Lebensunterhalt nach SGB XII, in gewissem Maße auch in Leistungen der
Eingliederungshilfe und den Hilfen zur ambulanten und stationären Pflege, nebst
einschlägigen Beratungsangeboten meiner Abteilung oder freier Träger.
Den soziokulturellen Auswirkungen von Altersarmut begegnen wir täglich mit unseren
kulturellen Angeboten, dem Seniorensport und anderen, soziale Kontakt fördernden
Angeboten unserer Seniorenclubs und den Einrichtungen ähnlicher Struktur der freien
Träger, die es auch Menschen mit geringem Einkommen ermöglichen, am
gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen. Ich möchte in diesem
0035/4
Ausdruck vom: 21.03.2012
Seite: 4
Zusammenhang ausdrücklich betonen, dass soziale Ausgrenzung als Folge von Armut
eine größere Belastung sein kann als nicht ausreichend Geld zur Verfügung zu haben.
Darum spielen sozialkulturelle Angebote, die für Menschen der Altersgruppe 65plus
erreichbar sind, die Nachbarschafts- und Stadtteilzentren sowie das bürgerschaftliche
Engagement eine wichtige Rolle bei den Hilfeangeboten für von Armut betroffene alte
Menschen.
Für alte Menschen im Bezirk gibt es eine breite Palette von Hilfsangeboten, die allen
alten Menschen - auch denen mit geringem Einkommen - meist kostenlos oder gegen
ein geringes Entgelt zur Verfügung stehen:
Finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe im Sozialamt bei Bedürftigkeit
Beratungsstelle für Behinderte im Gesundheitsamt
Schuldnerberatung
Sozialkommissionen, die bei Hausbesuchen die Beratungsdienste des
Bezirksamtes auf schwierige Situationen hinweisen
Seniorenclubs, die neben Freizeitangeboten auch Einzelberatung durch
Altenpflegerinnen anbieten
Seniorenwohnhäuser in bezirklicher Trägerschaft, in denen wir Beratungs-angebote
durch Träger oder eigene Altenpfleger für die Bewohner anbieten
Pflegestützpunkte
Angebote der Kältehilfe, bei denen in den Suppenküchen Bedürftige nicht nur als
Wohnungslose ein günstiges Mittagessen finden können.
Daneben gibt es in der gesamten Stadt vielfältige Angebote der Wohlfahrtsver-bände,
der Kirchen und engagierter Bürgerinnen und Bürger, die sich für alte Menschen
einsetzen und Einrichtungen wie Kleiderkammern, Spendenkeller oder Besuchsdienste,
die Menschen Hilfsangebote machen.
Zu 4.
Das Wissen über den Umfang und die Verteilung von Armut und Reichtum in unserer
Gesellschaft ist die Voraussetzung für eine Politik der sozialen Integration. Die Armutsund Reichtumsberichterstattung ist hier aufgrund ihrer statistisch-empirischen
Orientierung von besonderer Bedeutung.
Wie Sie wissen, wurden bislang von der Bundesregierung drei Armuts- und Reichtumsberichte vorgelegt (2001, 2005, 2008). Ein vierter Bericht befindet sich in Vorbereitung. Ziel der Berichterstattung der Bundesregierung ist die Beschreibung der
Lebenslagen der Menschen in Deutschland auf der Basis statistischer Daten wie z.B.
Einkommen, Vermögen, Erwerbstätigkeit, Bildungsbeteiligung.
Eine Kernaussage des dritten, aus dem Jahr 2008 stammenden Berichts besteht u. a.
darin, dass der deutsche Sozialstaat seine sichernde, aber gleichzeitig aktivierende
Funktion erfüllt. So haben nach Aussagen des Berichts Transferleistungen wie das
Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte, aber
auch sozial- und familienpolitisch begleitende Leistungen wie das Wohn- und das
Kindergeld eine große Wirkung auf die Armutsrisikoquote. Ohne diese
Transferleistungen wäre die Armutsrisikoquote (in 2005 = 13 %) in etwa doppelt so
hoch und bei Kindern (in 2005 bei 12 %) sogar etwa dreimal so hoch.
0035/4
Ausdruck vom: 21.03.2012
Seite: 5
Für unseren Bezirk ergibt sich daraus als eine wesentliche Schlussfolgerung, dass die
(auch personelle) Sicherstellung von Transferleistungen gewährleistet werden muss, da
sie einen erheblichen Einfluss auf das Armutsrisiko ausübt.
Zur ursächlichen Vermeidung von Armut verweist der Armuts- und Reichtumsbericht
der Bundesregierung auf die Schwerpunktbereiche Beschäftigung und Arbeit sowie
Bildung und Familienförderung. So weisen beispielsweise Arbeitslose ein Armuts-risiko
von 43 % auf, welches sich bei Erwerbstätigen auf 6 % reduziert.
Für die bezirkliche Arbeit muss daraus geschlussfolgert werden, dass der Weg zur
Armutsvermeidung über die Stärkung von Teilhabechancen durch verbesserte Bildung,
Familienförderung und Beschäftigung geht.
Das Bezirksamt stimmt der These ausdrücklich zu, schulische und berufliche
Qualifikation als Grundlage für die Teilhabe am Arbeitsmarkt und als Schutz gegen
Arbeitslosigkeit und Einkommensarmut zu verstehen. Die Berichte thematisieren auch
den Handlungsbedarf: Ausbau der Bildungschancen für Kinder unter 6 Jahren, höhere
Durchlässigkeit im Bildungssystem, Verbesserung des Übergangs ins Berufsleben,
Erhöhung der Studienquote. Die duale Ausbildung bedarf ebenso der Modernisierung
wie der Bereich der Weiterbildung und der beruflichen Eingliederung von Altbewerbern
und Langzeitarbeitslosen. Charlottenburg-Wilmersdorf verfügt mit seinen vielfältigen
und stark nachgefragten Bildungsangeboten über hervorragende Voraussetzungen,
diese günstige Ausgangsbasis braucht aber eine solide und verlässliche Finanzierung
und Personalausstattung, um den erhofften Nutzen zu stiften.
Zum anderen soll die Einschätzung der Armuts- und Reichtumsberichte ausdrücklich
unterstützt werden, dass eine gute Familienpolitik das wesentliche Konzept gegen
Armutsrisiken von Eltern und Kindern darstellt. Neben gezielten finanziellen Hilfen und
einer stärkeren Familienorientierung in der Arbeitswelt wird vor allem auf die Bedeutung
einer guten Infrastruktur der Betreuung und Förderung für Kinder aller Altersgruppen
verwiesen.
(…)
Auch hier ist Charlottenburg-Wilmersdorf sehr gut aufgestellt: So befinden sich schon
jetzt rund 44 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten und
Kindertagespflege. Der von der Bundesregierung für das Jahr 2013 geplante
Ausbaustand wird damit schon jetzt deutlich übertroffen. Trotzdem steht der Bezirk
weiter vor der großen Herausforderung, die Angebote der Tagesbetreuung qualitativ so
weiterzuentwickeln, dass sie die Eltern bei der Vereinbarung von Beruf und Familie
unterstützen und den Bildungsbedürfnissen der Kinder entsprechen.
Zu 5.
Bei Einführung der Leistungen zum Bildungs- und Teilhabepaket waren seitens der
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für den Bezirk potenziell
Anspruchsberechtigte beziffert worden:
Für den Rechtskreis des Jobcenters 9.288 Personen,
für den Rechtskreis des SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetzes 307 Personen,
für den Rechtskreis der Wohngeld- und Kindergeldzuschlagsberechtigten 1042
Personen.
0035/4
Ausdruck vom: 21.03.2012
Seite: 6
Im Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf wurden seit April 2011 insgesamt in
7.603 Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt (ca.
80%).
Aus dem Rechtskreis des SGB II und des Asylbewerberleistungsgesetzes wurden
bisher für 63 Berechtigte Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
gestellt bzw. die Ausstellung des Berlinpasses beantragt, der als
Berechtigungsnachweis z.B. bei Schulen und Kitas gilt.
Von den bedürftigen Kindern von Wohngeldempfängern wurde für ca. 450 Kinder
bereits ein Antrag gestellt (ca. 45%).
Bis zum 31.10.11 waren aufgeteilt nach Einzelleistungen folgende Anträge gestellt:
1.239
0.505
0.912
1.974
1.630
1.477
eintägige Kita- bzw. Klassenausflüge
mehrtägige Klassenfahrten
Lernförderung
Mittagessen und Kinderbetreuung/Schule
Schülerbeförderung
Teilhabeleistungen, z.B. Vereinsbeiträge
Nach einer berlinweiten Aufstellung der Senatssozialverwaltung mit der Datengrundlage
bis 31.10.2011 hatten von den potenziell Anspruchsberechtigten in CharlottenburgWilmersdorf 69,4 % Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt, der
Bezirk nimmt damit in Berlin eine Spitzenposition in der Inanspruchnahme der Leistung
ein.
0035/4
Ausdruck vom: 21.03.2012
Seite: 7