Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
11.10.15, 22:21
Aktualisiert
27.01.18, 22:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP-Nr.:
Dr.Vandrey/Kaas Elias/Wieland
Große Anfrage - Beantwortung
DS-Nr: 0050/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.12.2011
BVV
BVV-003/4
beantwortet
Ferienwohnungen
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, in wie vielen Gebäuden in CharlottenburgWilmersdorf eine oder mehrere Ferienwohnungen angeboten werden, die zu
einer Belegung von insgesamt mehr als 12 Gastbetten innerhalb des jeweiligen
Gebäudes führen, und wenn ja, wie hat das Bezirksamt davon Kenntnis erlangt?
2. Wie beabsichtigt das Bezirksamt zu kontrollieren und katalogisieren, wie viele
Gebäude im Bezirk von einer Belegung mit insgesamt mehr als 12 Gastbetten
betroffen sind, insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, dass
vermutlich nicht alle der betroffenen Gebäude für diese Nutzung ordnungsgemäß
gemeldet sind?
3. Wie viele Anträge auf Nutzungsänderung die gemäß geänderter
Betriebsverordnung für Beherbergungsstätten für Gebäude mit mehr als 12
Gastbetten auch für Gebäude mit Ferienwohnungen erforderlich ist, sind seit
2010 gestellt worden, und wie viele davon wurden genehmigt?
4. Beabsichtigt das Bezirksamt, Umnutzungsanträge von Wohnungen zu
Ferienwohnungen generell zu gestatten, sofern keine baurechtlichen Gründe
dagegen sprechen, und wie beabsichtigt das Bezirksamt mit nicht genehmigten
Ferienwohnungen umzugehen, für die die geänderte Betriebsverordnung für
Beherbergungsstätten anzuwenden ist?
5. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt das Bezirksamt, die Einhaltung der aus
der Änderung der Betriebsverordnung für Beherbergungsstätten folgenden
Konsequenzen wie Nutzungsänderungsanträge, Brandschutz- und
Hygienevorschriften durchzusetzen und zu kontrollieren?
0050/4
Ausdruck vom: 21.03.2012
Seite: 1
Zur Beantwortung Herr BzStR Schulte:
Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, damit sie es nachher nicht alle sagen
müssen, ich bin auch unzufrieden mit meiner Beantwortung, die gleich folgt, weil
tatsächlich die Datenbasis und die Datensammlung, die wir hier haben, wirklich schlecht
ist und wir auch da vor einem ganz großen Problem stehen, was natürlich auch mit
Personalressourcen zu tun hat. Dass wir natürlich landes- und bundesgesetzliche
Regelungen auch verschärfen müssen, um auch hier voranzukommen, insofern glaube
ich, ist das eine gesamtstädtische Aufgabe und das ist ja auch gerade gesagt worden,
auch hier zu gucken, wie man die bestehenden Gesetzesregelungen auch so schärft,
dass man dann auch gut dagegen vorgehen kann. Und Sie werden an der
Beantwortung sehen, dass man sich da einige Verbesserungen wünschen kann und
wünschen muss.
zu 1.
Nein, de Fachbereich Bauaufsicht hat keine Kenntnis darüber, in wie vielen Gebäuden
Ferienwohnungen angeboten werden.
Zu 2.
Eine umfassende Kontrolle und Katalogisierung ist aufgrund der Personalsituation im
Fachbereich Bauaufsicht zurzeit nicht möglich. Wenn wir auch überlegen, dass beim
Genehmigungsfreistellungsverfahren, Beispiel Kurbel, wir ja innerhalb von vier Wochen
auch reagieren müssen, sonst gilt es ja als genehmigt, dann kann man auch keine
Auflagen mehr erteilen, zeigt auch, unter welchem Druck wir stehen und dass natürlich
dann auch in der Bauaufsicht hier geguckt wird, das die Fristen dann auch eingehalten
werden und man nicht bestimmte Probleme hat, in dem eine Frist nicht eingehalten wird
und deswegen ist es sehr sehr schwer möglich dann darüber hinaus nun ein großes
Kataster zu erstellen. Konkreten Hinweisen wird selbstverständlich nachgegangen, das
kann gewährleistet werden, aber das ist in der Tat politisch zu wenig und man muss
überlegen, auch auf Berliner Ebene, wie man da vielleicht für die City-Bezirke ein
eigenes Projekt auch noch mal anstößt, um solch ein Kataster tatsächlich zu
bekommen.
Zu 3.
Diese Zahlen, auch bei Frage 4. haben mich auch überrascht. Seit 2010 wurde nur ein
Antrag zur Nutzungsänderung für Ferienwohnungen gestellt und genehmigt. Das betraf
die Niebuhrstraße 74, wo hier tatsächlich eine Nutzungsänderung von zwei Einheiten im
Erdgeschoss und im zweiten Obergeschoss genehmigt wurde und dort 33 Gästebetten
jetzt vorliegen.
Zu 4.
Aus baurechtlicher Sicht kann eine Nutzungsänderung zu Ferienwohnungen nicht
verhindert werden, wenn keine bauordnungsrechtlichen oder planungsrechtlichen
Vorschriften berührt werden. Bauordnungsrechtliche Vorschriften werden berührt, wenn
die Nutzungsänderung mehr als 12 Betten betrifft. Dann greifen die Vorschriften der
Betriebsverordnung (BetrVO). Problematisch ist hierbei, dass die reinen
Nutzungsänderungen der Bauaufsicht nicht bekannt werden, da in den meisten Fällen
keine baulichen Veränderungen durchgeführt werden.
Sofern dem Fachbereich Bauaufsicht nicht genehmigte Umnutzungen bekannt werden,
wird dagegen ordnungsbehördlich vorgegangen. Und dann habe ich natürlich auch
nachgefragt, wie viel Fälle waren es denn 2011 und es waren vier Fälle, die gemeldet
0050/4
Ausdruck vom: 21.03.2012
Seite: 2
worden sind. In der Detmolder Straße. 3, Rankestraße 13, Osnabrücker Straße 7 und
Zähringer Straße 20 – 21. Diese Anzahl zeigt schon, dass man auch damit mehr
erreichen kann, dann deutlich machen kann, dass man solche Fälle auch bitte dem Amt
meldet, damit es auch vorgehen kann. Insofern werde ich auch in Erörterungen im
Ausschuss auch mal nachfragen, inwieweit wir tatsächlich durch Presseerklärungen
oder einem Aufruf deutlich machen, bitte meldet uns hier bestimmte Fälle, wo ein
Eindruck entsteht, dass hier auf einmal eine Ansammlung von Ferienwohnungen
entstanden ist. Ich merke es ja auch, dass bei mir im Hinterhof plötzlich Anbauten oder
ähnliches passiert, wo auf einmal ein häufiger Wechsel vorhanden ist und man merkt,
da ist wieder eine Ferienwohnung entstanden und insofern ist das auch wirklich wichtig
und richtig, auch hier solche Hinweise zu sammeln und da etwas zu machen.
Zu 5.
Eine Kontrolle der Beherbergungsstätten hinsichtlich der Einhaltung von
Brandschutzvorschriften ist nur im Rahmen einer Brandsicherheitsschau möglich. Eine
Brandsicherheitsschau kann gemäß § 5 Abs. 2 BetrVO jedoch alle fünf Jahre nur
durchgeführt werden, wenn die Beherbergungsbetriebe mehr als 60 Betten haben.
Somit gibt es keine rechtliche Vorschrift, die eine Kontrolle kleinerer Betriebe
ermöglicht. Es ist ja auch so, dass in den Ferienwohnungen jetzt auch selten Frühstück
mit angeboten wird, sonst könnte man ja noch überlegen, ob man das Veterinär- und
Lebensmittelaufsichtsamt mit einschreitet, aber auch dort muss man die Möglichkeiten
der Internetrecherche nutzen, es gibt ja auch bestimmte Ferienwohnungsbereiche, wo
ein Frühstücksbereich vorhanden ist, auch da könnte man sich was vorstellen. Insofern
betreten wir da auch Neuland und ich glaube, dass es darum geht, diese gemeinsamen
Aktivitäten auf Landesebene zu koordinieren und dass das die Stadträte aus den CityBezirken dort zusammenarbeiten. Wenn da die erste Stadträtesitzung stattfinden wird,
werde ich das als eines der wichtigen Themen mitnehmen und voranbringen.
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Ausdruck vom: 21.03.2012
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