Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
11.10.15, 22:22
Aktualisiert
27.01.18, 21:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP-Nr.:
Ludwig/Dr.Lehmann
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 2118/3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
23.06.2011
31.08.2011
21.09.2011
17.11.2011
BVV
Stad
Stad
BVV
BVV-053/3
Stad-062/3
Stad-063/3
BVV-002/4
überwiesen
vertagt
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Denkmal und Wohnraum erhalten
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17. November 2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Eigentümer für den Erhalt der
denkmalgeschützten Häuser auf dem ehemaligen Güterbahnhof Grunewald
einzusetzen und seitens der unteren Denkmalschutzbehörde alle Maßnahmen zur
Sicherung der Einzeldenkmale zu ergreifen.
Des Weiteren ist auf den Eigentümer einzuwirken, dort weiterhin das Wohnen zu
ermöglichen und nicht den ohnehin knappen Wohnraum im Bezirk weiter zu reduzieren.
Der BVV ist bis zum 31.12.2011 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Bezirksamt hat am 7. Dezember 2011 mit dem Eigentümer ein entsprechendes
Gespräch geführt. Der Eigentümer hat versichert, dass er nicht rechtswidrig in den
Denkmalschutz eingreifen wird. Darüber hinaus hat er zugesichert, vor einer
Abräumung der zum Abriss genehmigten Gebäude Gespräche mit den Anwohnerinnen
und Anwohnern zu führen.
Hinsichtlich einer weiteren Konzeptentwicklung hat das Bezirksamt den Erhalt von
Wohnnutzung als Ziel in das Gespräch eingebracht.
2118/3
Ausdruck vom: 17.01.2012
Seite: 1
Mit Schreiben vom 16. Dezember 2011 hat der Eigentümer eine vom Büro adb Ewerien
und
Obermann
erarbeitete
denkmalpflegerische
Bestandsaufnahme
und
Dokumentation vorgelegt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
2118/3
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 17.01.2012
Seite: 2