Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
11.10.15, 23:27
Aktualisiert
27.01.18, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
III. Wahlperiode
Ursprung: Mündliche Anfrage
Initiator: B'90/Die Grünen, Sengül, Ersoy
Beratungsfolge
23.02.2011
Gremium
BVV
Sitzung
Drs. Nr.: DS/2128/III
Erledigungsart
031/III-BVV
Mündliche Anfrage
Betr.: Interkulturelle Öffnung im Jobcenter
1. Wie ist der Stand der Umsetzung der Interkulturellen Öffnung im Jobcenter
Friedrichshain-Kreuzberg?
Das eigentliche "Projekt der interkulturellen Öffnung der Jobcenter", von der Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales in 2007 für 2 Jahre finanziert, wurde zum 31.12.2008 beendet. Aus
Restmitteln des Projektes wurden in 2009 jedoch noch Qualifizierungen für Mitarbeiter/innen des
JC in Form zweier Workshops á 15 Teilnehmende für jeweils 2 Tage durchgeführt.
Die innerhalb des Projektes entwickelten Ideen und Vorschläge werden seither kontinuierlich
weiterverfolgt. Zuständig ist hier die bisherige Beauftragte für Migrations-angelegenheiten des
Jobcenters, Fr. Overbeck. Durch die rechtliche Neuordnung des SGB II zum 01.01.2011 werden
die Aufgaben der Beauftragten für Migrationsangelegenheiten innerhalb der neu im Gesetz
verankerten Tätigkeit einer Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)
weitergeführt. Fr. Overbeck wurde von der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin
Friedrichshain-Kreuzberg zur Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bereits in der
ersten Sitzung der Trägerversammlung am 03.01.2011 per Beschluss bestellt. Dadurch ist eine
kontinuierliche Fortführung der begonnenen interkulturellen Öffnung gewährleistet.
Es zeigt sich, dass die interkulturelle Öffnung des Jobcenters ein "lebendiges System" ist, welches
als Querschnittsaufgabe in alle Geschäftsbereiche des Jobcenters hineinwirkt. Die Stellung der
Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt wurde durch die direkte Zuordnung dieser
Aufgabe zur Geschäftsführung des Jobcenters zusätzlich gestärkt.
Was wurde erreicht? Eine nicht abschließende Darstellung:
In einer Liste werden Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (MA) mit Fremdsprachenkenntnissen
erfasst, die in Notfällen bei einem Sprachmittlungsbedarf zur Verfügung stehen.
In Kooperation mit dem AWO-Begegnungszentrum (Migrationsberatung) boten MA der
Arbeitsvermittlung und des Leistungsbereiches des JC "Sprechstunden" mit türkischer
Übersetzung an.
Ein muttersprachliches Infoblatt, welches den Kundinnen/Kunden mit
Migrationshintergrund ausgehändigt wird, verbessert die Kommunikation bei der
Vermittlung in Deutsch-Kurse. Das Infoblatt liegt in 9 Sprachen vor.
In sieben unterschiedlichen Sprachen steht eine Information des Jugendamtes zur KitaAnmeldung zur Verfügung.
Es gibt mehrsprachliche Checklisten in der Eingangszone. Diese sind zweisprachig
(deutsch + Fremdsprache). MA wissen, was sie ankreuzen müssen, Lerneffekt auf Seiten
der Kunden mit Migrationshintergrund.
Auf den Damentoiletten wurden Prospekthalter angebracht. Informationen (in mehreren
Sprachen) stehen über folgende Themen zur Verfügung a) Häusliche Gewalt b)
Zwangsehe c) Zwangsprostitution.
Mehrsprachigkeit von Informationsmaterial und schriftlichen Hilfen, z. B.
Antragserläuterungen, Ausfüllhilfen
Zusammenarbeit mit der Migrationsbeauftragten des Bezirks und der anderen JC
(regelmäßiger Informationsaustausch)
Nutzung eines speziell für Menschen mit Migrationshintergrund (MH) entwickelten
Kompetenzfeststellungsverfahrens.
2-mal jährlich findet eine Zusammenkunft der Integrationskursträger des Bezirks unter
Leitung der BCA des JC in enger Zusammenarbeit mit dem BAMF statt.
Die bezirklichen Migrationsfachdienste finden sich halbjährlich unter Leitung der BCA zum
Erfahrungsaustausch zusammen.
Das JC B FH-KB verfügt gegenüber anderen Verwaltungen über einen hohen Anteil von
MA mit Migrationshintergrund. In Auswahlgesprächen zur Personalgewinnung wird in
besonderes Augenmerk auf Bewerberinnen/Bewerber mit Migrationshintergrund gelegt.
Die BCA leitet die mtl. tagende "Arbeitsgruppe Migration". Die Mitglieder fungieren als
Multiplikatorinnen/Multiplikatoren in den Teams der Arbeitsvermittlung und des
Leistungsbereiches. Weiterhin gibt es ein Netz von
Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnern, die nicht regelmäßig an der Arbeitsgruppe
teilnehmen.
Die BCA stellt den MA via Intranet migrationsspezifische Informationen zur Verfügung. Die
Themenauswahl bestimmt sich dabei durch den Bedarf anfragender MA.
"Info-Tage Migration" als Ganztagsveranstaltungen 2006, 2008 und 2010 dienten den MA
dazu, das breite Spektrum der Angebote an Beratung und Förderung außerhalb des JC zu
vermitteln.
2. Wie viel Prozent der MitarbeiterInnen haben an einer Weiterbildung in diesem Kontext
teilgenommen? Ist die Teilnahme verpflichtend oder freiwillig?
Eine konkrete Prozentzahl kann nicht genannt werden. Weiterbildung und Erwerb von
migrationsspezifischen Kenntnissen ist Bestandteil aller Schulungsangebote die das JC B FH-KB
intern durchführt. Schulungen werden teilweise durch die BCA selbst, teilweise durch anerkannte
und kundige "Fachleute" durchgeführt. Sofern diese "Migrations-Module" Bestandteil fachlicher
Fortbildungen sind, sind sie verpflichtend. So erhält jede/jeder neu-eingestellte MA die laut
Schulungsplan vorgesehenen entsprechenden Unterweisungen. Sofern es zusätzliche
Schulungsangebote sind, z. B. die in 2009 aus Restmitteln des Projektes finanzierten Workshops
oder z. B. die Teilnahme am "Info-Tag Migration" ist die Teilnahme freiwillig.
3. Gibt es Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Konzepts zur Interkulturellen Öffnung
des Jobcenters?
Die allgemeinen Rahmenbedingung beeinflussen natürlich auch die Arbeit des JC B FH-KB.
Probleme liegen jedoch vorwiegend in der mangelnden interkulturellen Öffnung der Gesellschaft
und weniger in Struktur und Organisation des JC B FH-KB.
Nachfragen:
1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Umsetzung des Konzepts?
Der Prozess der interkulturellen Öffnung im Jobcenter wurde und wird auch weiterhin seitens des
Bezirksamtes ausdrücklich unterstützt. „Interkulturelle Öffnung“ passiert aber nicht allein durch die
Initiierung von Maßnahmen. Sie muss im Alltag gelebt werden. Und hierbei ist das Jobcenter auf
einem guten Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler