Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
11.10.15, 23:37
Aktualisiert
27.01.18, 23:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
III. Wahlperiode
Ursprung: Mündliche Anfrage
Initiator: B'90/Die Grünen, Lenk, Dr. Wolfgang
Beratungsfolge
08.09.2011
Gremium
BVV
Sitzung
Drs. Nr.: DS/2332/III
Erledigungsart
043/III-BVV
schriftlich beantwortet
Mündliche Anfrage
Betr.: Kontrollanforderungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an
Integrationskurse
1. Wie wird sich das Maßnahmepaket zur Verdichtung der Kontrollen von
Trägern der Integrationskurse auf die Arbeitsbelastung von Dozentinnen der VHS
auswirken. (bitte die zusätzlichen Tätigkeiten quantifizieren)?
Das Maßnahmepaket zur Verdichtung der Kontrollen wird mit Beginn des Herbstsemesters
(12.09.2011) eingeführt. Aus diesem Grunde liegen gegenwärtig noch keine gesicherten Daten
über eine angenommene Mehrbelastung der Dozentinnen vor. Alle Aussagen dazu sind eher
spekulativ. Es wird allerdings angenommen, dass es in der Anfangsphase zu Mehrbelastung
kommen wird. Grundsätzlich müssen die Kursleiter/innen als Abrechnungsgrundlage bereits jetzt
eine Kontrollliste führen, die durch die Forderungen des BAMF weiter differenziert zu führen ist.
Darauf hingewiesen werden muss allerdings, dass vor allem für das Servicepersonal der
Volkshochschule Mehrbelastungen zu erwarten sind, da die Kosten entsprechend der
Kontrolllisten differenzierter berechnet werden müssen.
2. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es in unserem Bezirk private Kursträger mit jenen
„Vorkommnissen“ bei der Abrechnung der Kurse gab, die das BAMF zu diesem
Maßnahmepaket veranlasst haben?
Nein.
Das Maßnahmepaket wird bundesweit eingeführt und ist nicht lokal begrenzt. Anlass für dieses
Maßnahmepaket sind Vorkommnisse hinsichtlich des Abrechnungsbetruges in den alten
Bundesländern.
3. Wie beurteilt das Bezirksamt die neue Regelung, dass selbst zahlende Teilnehmerinnen
von Integrationskursen, die an weniger als 75% der Kursstunden teilgenommen haben,
nicht mehr in den Genuss einer 50%-igen Rückzahlung ihrer Kursgebühren trotz später
bestandener Abschlussprüfung DTZ und Orientierungskursprüfung kommen können?
Im Regelfall wird entsprechend der Geschäftsbedingungen der Volkshochschule davon
ausgegangen, dass eine 80%-ige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
teilnahmebestätigungsfähig ist, da davon ausgegangen wird, dass dieser Mindestansatz den Erfolg
der Bildungsveranstaltung garantiert. Auf Grund der Forderungen des BAMF wurde dieser Anteil
im Konsens für die Teilnehmer/innen an Integrationskursen auf 75% gesenkt. Im Regelfall kann
unterhalb von 75% nicht garantiert werden, dass ein erfolgreicher Abschluss vorliegt. Es ist
bedauerlich, dass Selbstzahlern in diesem Fall keine 50% Rückzahlung gewährt werden kann.
Dafür stellt das BAMF keine Ressource mehr zur Verfügung.
Nachfrage:
4. Ist bekannt, wie die VHS-Leitung und die Dozent/innen die Kontrollanforderungen des
BAMF für ihr Engagement im Unterricht und den Umgang mit ihren Kursteilnehmern
bewerten?
Vorab (Semesterbeginn 12.09.2011) wird sowohl bei der VHS-Leitung als auch bei den
Dozentinnen davon ausgegangen, dass dieser Schritt eine Schritt in Richtung zu mehr Bürokratie
darstellt. Informationen über die Auswirkungen im Umgang der Kursteilnehmer/innen und
Dozent/innen miteinander liegen allerdings noch nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Stöß