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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
11.10.15, 23:37
Aktualisiert
27.01.18, 23:48

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin III. Wahlperiode Ursprung: Mündliche Anfrage Initiator: B'90/Die Grünen, Lenk, Dr. Wolfgang Beratungsfolge 08.09.2011 Gremium BVV Sitzung Drs. Nr.: DS/2332/III Erledigungsart 043/III-BVV schriftlich beantwortet Mündliche Anfrage Betr.: Kontrollanforderungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an Integrationskurse 1. Wie wird sich das Maßnahmepaket zur Verdichtung der Kontrollen von Trägern der Integrationskurse auf die Arbeitsbelastung von Dozentinnen der VHS auswirken. (bitte die zusätzlichen Tätigkeiten quantifizieren)? Das Maßnahmepaket zur Verdichtung der Kontrollen wird mit Beginn des Herbstsemesters (12.09.2011) eingeführt. Aus diesem Grunde liegen gegenwärtig noch keine gesicherten Daten über eine angenommene Mehrbelastung der Dozentinnen vor. Alle Aussagen dazu sind eher spekulativ. Es wird allerdings angenommen, dass es in der Anfangsphase zu Mehrbelastung kommen wird. Grundsätzlich müssen die Kursleiter/innen als Abrechnungsgrundlage bereits jetzt eine Kontrollliste führen, die durch die Forderungen des BAMF weiter differenziert zu führen ist. Darauf hingewiesen werden muss allerdings, dass vor allem für das Servicepersonal der Volkshochschule Mehrbelastungen zu erwarten sind, da die Kosten entsprechend der Kontrolllisten differenzierter berechnet werden müssen. 2. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es in unserem Bezirk private Kursträger mit jenen „Vorkommnissen“ bei der Abrechnung der Kurse gab, die das BAMF zu diesem Maßnahmepaket veranlasst haben? Nein. Das Maßnahmepaket wird bundesweit eingeführt und ist nicht lokal begrenzt. Anlass für dieses Maßnahmepaket sind Vorkommnisse hinsichtlich des Abrechnungsbetruges in den alten Bundesländern. 3. Wie beurteilt das Bezirksamt die neue Regelung, dass selbst zahlende Teilnehmerinnen von Integrationskursen, die an weniger als 75% der Kursstunden teilgenommen haben, nicht mehr in den Genuss einer 50%-igen Rückzahlung ihrer Kursgebühren trotz später bestandener Abschlussprüfung DTZ und Orientierungskursprüfung kommen können? Im Regelfall wird entsprechend der Geschäftsbedingungen der Volkshochschule davon ausgegangen, dass eine 80%-ige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen teilnahmebestätigungsfähig ist, da davon ausgegangen wird, dass dieser Mindestansatz den Erfolg der Bildungsveranstaltung garantiert. Auf Grund der Forderungen des BAMF wurde dieser Anteil im Konsens für die Teilnehmer/innen an Integrationskursen auf 75% gesenkt. Im Regelfall kann unterhalb von 75% nicht garantiert werden, dass ein erfolgreicher Abschluss vorliegt. Es ist bedauerlich, dass Selbstzahlern in diesem Fall keine 50% Rückzahlung gewährt werden kann. Dafür stellt das BAMF keine Ressource mehr zur Verfügung. Nachfrage: 4. Ist bekannt, wie die VHS-Leitung und die Dozent/innen die Kontrollanforderungen des BAMF für ihr Engagement im Unterricht und den Umgang mit ihren Kursteilnehmern bewerten? Vorab (Semesterbeginn 12.09.2011) wird sowohl bei der VHS-Leitung als auch bei den Dozentinnen davon ausgegangen, dass dieser Schritt eine Schritt in Richtung zu mehr Bürokratie darstellt. Informationen über die Auswirkungen im Umgang der Kursteilnehmer/innen und Dozent/innen miteinander liegen allerdings noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Dr. Jan Stöß