Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
12.10.15, 01:25
Aktualisiert
27.01.18, 23:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
III. Wahlperiode
Ursprung: Mündliche Anfrage
Initiator: B'90/Die Grünen, Sengül, Ersoy
Beratungsfolge
24.03.2010
Gremium
BVV
Sitzung
Drs. Nr.: DS/1710/III
Erledigungsart
016/III-BVV
schriftlich beantwortet
Mündliche Anfrage
Betr.: "Mehrsprachigkeit im Job Center"
Sehr geehrter Herr Sengül,
anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.
1) Wie ist der Einsatz von Mehrsprachigkeit seitens der VermittlerInnen in unserem
JobCenter geregelt?
2) Ist es zutreffend, dass es teilweise VermittlerInnen verboten wird muttersprachliche Kompetenzen einzusetzen, wenn diese die Kommunikation erleichtern bzw. erst ermöglichen?
Zu 1 und 2 und Nachfrage 1
Grundsätzlich ist die Amtssprache Deutsch. Es ist dennoch NICHT verboten, eine gemeinsame
Sprache (ggf. eben auch eine dritte) im Gespräch zu verwenden. Aber gerade in einem Vermittlungsgespräch ist es wichtig, dass sich die VermittlerInnen ein Bild von den vorhandenen
Deutschkenntnissen der KundInnen machen, um eine passgenaue und damit weiterführende
Maßnahme anbieten zu können (Sprachförderung, Beschäftigung, Weiterbildung etc.).
Die Zielsetzung ist, Gespräche auf Deutsch zu führen, wobei, wenn dies nicht möglich ist, auf eine
gemeinsame Sprache ausgewichen werden kann.
Dolmetscher im eigentlichen Sinne stehen dem JobCenter nicht zur Verfügung. Auch kann vom
JC nicht der Sprach-/Kulturmittlungsservice des Gemeindedolmetschdienst kostenfrei genutzt
werden, da die Institution nicht gemeinnützig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch Kosten für Dolmetscher übernommen werden.
Im Rahmen des Modellprojekts „Interkulturelle Öffnung der JC“ hat das JobCenter eine Liste mit
MitarbeiterInnen zusammengestellt, die über Fremdsprachen-kenntnisse verfügen (z.Z. sind es 22
verschiedene Sprachen). Die darin aufgeführten Beschäftigten stehen für den Fall bereit, dass
eine Verständigung nicht möglich ist. Das bedeutet aber nicht, dass sie gezielt für ein geplantes
Beratungsgespräch "gebucht" werden können. Dies würde den Arbeitsrahmen der betroffenen
MitarbeiterInnen sprengen.
Es empfiehlt sich daher, dass die KundInnen, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den
Verwaltungsabläufen etc. zu folgen, sich eine eigene Unterstützung mitbringen. Das JobCenter
wünscht sich dabei allerdings, dass unbedingt auf die Inanspruchnahme von Kindern verzichtet
wird (Überforderung, Schulpflicht etc.). Die Anbieter der Migrationsberatung für Erwachsene (finanziert über Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und Migrationsselbstorganisationen (z.B.
TBB) sowie andere Beratungsstellen können dazu kostenfrei den Gemeindedolmetschdienst einschalten.
Nachfragen:
2) Ist dem Bezirksamt bekannt wie viele Fälle in den Jahren 2008 und 2009 aufgetreten sind, in
denen eine SprachmittlerIn eingesetzt werden musste, obwohl dies durch die Sprachkompetenz
der VermittlerIn hätte vermieden werden können?
Es ist nicht bekannt, ob dieser Fall überhaupt und falls ja, wie oft eingetreten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.03.10
B'90/Die Grünen Herr Sengül, Ersoy
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)