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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
12.10.15, 01:25
Aktualisiert
27.01.18, 23:34

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin III. Wahlperiode Ursprung: Mündliche Anfrage Initiator: SPD, Dahl, John Beratungsfolge 29.09.2010 Gremium BVV Drs. Nr.: DS/1917/III Sitzung Erledigungsart 022/III-BVV beantwortet Mündliche Anfrage Betr.: Mittel der Bürgerbeteiligung Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Möglichkeit der nachträglichen Finanzierung von Projekten der Bürgerbeteiligung aus dem Kapitel 4610/Titel 53 121 für das Haushaltsjahr 2010? 2. Wer entscheidet rechtswirksam über eingereichte Projektanträge? 3. Wie beurteilt das Bezirksamt die Bewilligung zweier Projektanträge durch den Stadtplanungsausschuss in seiner Sitzung vom 22.09.2010 für Maßnahmen der Bürgerbeteiligung die bereits im 1. Halbjahr durchgeführt und privat finanziert wurden? Nachfragen: 1. Welche Maßnahmen und Veranstaltungen der Bürgerbeteiligung wurden unter Einbeziehung und Unterstützung des Bezirksamts in der Zeit der vorläufigen Haushaltswirtschaft durchgeführt? 2. Wurden die durchführenden Projektträger durch das Bezirksamt darauf aufmerksam gemacht, dass eine nachträgliche Erstattung ihrer Aufwendungen aus dem Haushaltstitel Kapitel 4610/Titel 53 121 nicht möglich ist? Beantwortung durch BzBm Herr Dr. Schulz Frage 1: Das Bezirksamt hat in seiner Beurteilung dabei die Landeshaushaltsordnung heranzuziehen. Das ist hier die relevante Rechtsgrundlage; und inwieweit eine Möglichkeit besteht schon durchgeführten Projekten eine Projektförderung zu geben wird in Paragraph 44 abschließend geregelt. Dort gibt es noch eine Ausnahmemöglichkeit, wenn das Projekt noch nicht abgeschlossen ist. Das ist sozusagen die Einzelfallentscheidung die vorgenommen werden kann. Wobei wir hier noch den Sonderfall haben, dass wir Projektförderung nach den Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft nicht genehmigen können und auch nicht genehmigt haben. Sie erinnern sich, das ich, ich glaube zweimal, im Planungsausschuss sehr ausführlich deutlich gemacht habe, dass die gewünschten Planprojekt-förderungen aus dem Kapitel Stadtplanung Bürgerbeteiligung zurückgestellt werden müssen. In der Diskussion dieser Anträge und natürlich erst recht in der Bescheidung dieser Anträge; erst dann ein Auseinandersetzung damit erfolgen kann, wenn vorläufige Haus- haltswirtschaft aufgehoben ist. Frage 2: Da möchte ich auch noch einmal zur Klarheit etwas deutlicher sagen, unabhängig wie das vielleicht jetzt von ihnen wahrgenommen wird in der Diskussionspraxis des Planungsausschusses. Aus meiner Sicht sind da zwei Dinge auseinander zu halten: die Projektförderungswürdigkeit stellt der Planungsausschuss fest (das ist auch die Vereinbarung); die Projektfähigkeit wird durch das Bezirksamt festgestellt. Frage 3: Aus unserer Sicht, aus meiner Sicht, das erkennen sie auch aus der Beantwortung der zweiten Frage, hat der Planungsausschuss bisher nichts bewilligt, da er dazu weder rechtlich noch faktisch in der Lage ist. Sondern festgestellt, dass diese beiden Anträge der Projektförderungswürdig sind. Und insoweit jetzt, sozusagen mit dieser Feststellung, das Bezirksamt rechtlich prüfen muss ob auch die Projektförderungs-fähigkeit im rechtlichen Sinne gegeben ist. Nachfrage 1: Nach meiner Kenntnis und auch nach dem Informationsstand der Stadtplanung, kennen wir keine Projekte, außer den beiden die in der letzten Sitzung des Stadtplanungsausschuss vorgestellt worden sind. Nachfrage 2: Nach meiner Erinnerung ist in der Diskussion die wir im Planungsausschuss geführt haben, was unter einer vorläufigen Haushaltswirtschaft Förderfähig ist, auch darauf hingewiesen, das Projekte aus rechtlichen Erwägungen nicht vorab begonnen werden können. Und vor diesem Hintergrund ich auch davon ausgegangen bin, dass wir über Projekte und Förderung erst dann reden, wenn die Haushaltswirtschaft aufgehoben ist, was jetzt der Fall ist. BV Dahl Gibt es denn schon eine Entscheidung des Bezirksamtes zu den zwei Projektanträgen, wo wir im Stadtplanungsausschuss ja nun die Projektförderungswürdigkeit bejaht haben, in wie fern die Fähigkeit der Förderung besteht und wie ist diese ausgegangen? BzBm Herr Dr. Schulz Es gibt noch kein Ergebnis dieser rechtlichen Prüfung. Die Grundlage dieser Prüfung sind von mir genannt. Ich will allerdings hinzufügen, dass sich gerne eine Lösung finden würde für dieses Problem, kann ihnen die aber heute noch nicht präsentieren.