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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
12.10.15, 01:25
Aktualisiert
27.01.18, 23:35

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin III. Wahlperiode Ursprung: Mündliche Anfrage Initiator: DIE LINKE, Assatzk, Mirko Beratungsfolge 29.09.2010 Gremium BVV Sitzung Drs. Nr.: DS/1909/III Erledigungsart 022/III-BVV schriftlich beantwortet Mündliche Anfrage Betr.: Hunde auf dem Gleisdreieck Ihre Mündliche Anfrage vom 28.09.2010 beantworte ich wie folgt: 1. Warum ist auf dem Ostpark auf dem Gleisdreieckgelände kein Hundeauslaufgebiet geplant? Antwort: Es wurde bereits in den Wettbewerbsvorgaben für den Park auf dem Gleisdreieck festgelegt, dass es ein Hundeauslaufgebiet auf den Gleisinseln in der Nähe des Yorckdreiecks geben soll. Diese Vorgabe wurde mit allen drei Anrainerbezirken und SenStadt abgestimmt. 2. Welchen Tipp geben Sie Anwohner/innen des Ostparks mit Hund und Kind, deren Kind auf dem Naturerlebnisraum spielen möchte und dessen Hund lediglich im Westpark laufen darf? Antwort: Der Naturerlebnisraum ist von der Qualität und Klassifizierung mit einem öffentlichen Spielplatz gleichzusetzen. Für diese Bereiche gibt es ein generelles Hundemitnahmeverbot. Der Ostpark selbst darf natürlich auch mit angeleinten Hunden betreten werden. Hier ist kein generelles Hundeverbot geplant. 3. Befürchtet das Bezirksamt nicht eine illegale Nutzung des Wäldchens als Auslaufgebiet, da kein Platz für die Vierbeiner eingeplant wurde? Antwort: Es wird keine illegale Nutzung des Kernbereichs vom Wäldchen befürchtet, weil dieser bereits mit einem Zaun umfriedet ist. Der Kernbereich mit seinen offenen Landschaftsstrukturen ist insbeson- dere für Bodenbrüter geeignet, deswegen wurde von Anfang an diese besondere Schutzmaßnahme eingeplant. Nachfragen: 1. Welche Größe soll das Hundeauslaufgebiet im Westpark haben und wie ist die Vegetation dort? Antwort: Das Hundeauslaufgebiet auf den Gleisinseln im Westpark soll 2300 m² umfassen. Zur Zeit ist es nur spärlich bewachsen; künftig sind Rasenflächen und eine Gliederung mit Strauchpflanzungen geplant. 2. Für wie viele Nutzer/innen soll dieses Gebiet ausreichen und geht das Bezirksamt davon aus, dass diese ausreichend ist? Antwort: Da es weder planungsrechtliche noch artenschutzrechtliche Vorgaben oder Richtwerte gibt, erfolgen keine Berechnungen über die mögliche Nutzungsdichte. Das Bezirksamt hält die 2300 m² große Fläche für angemessen, weil die vielen Nutzungsansprüche (Erholung, Spiel, Sport, Kleingartennutzung) sowie ökologische Ausgleichsflächen miteinander abgewogen werden müssen. Mit freundlichen Grüßen Jutta Kalepky Dez BWI