Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
12.10.15, 01:29
Aktualisiert
27.01.18, 20:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
III. Wahlperiode
Ursprung: Mündliche Anfrage
Initiator: B'90/Die Grünen, Hauser-Jabs, Christine
Beratungsfolge
27.01.2010
Gremium
BVV
Sitzung
Drs. Nr.: DS/1616/III
Erledigungsart
013/III-BVV
schriftlich beantwortet
Mündliche Anfrage
Betr.: Eis, Schnee, BürgerInnen und PassantInnen
Sehr geehrte Frau Hauser-Jabs,
Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. An wie vielen Stellen ist nach Meinung des Bezirksamts eine ordnungsgemäße Schnee
und Eisräumung, durch die zuständigen HauseigentümerInnen und privaten Unternehmen, wie z.B. die Post oder Mc Donalds nicht erfolgt?
Aufgrund des außergewöhnlich harten und schneereichen Winters ist eine dem Straßenreinigungsgesetz entsprechende Bekämpfung von Schnee und Glätte an so vielen Stellen des Bezirks nicht erfolgt, dass mir die gewünschte quantitative Schätzung nicht möglich ist.
Zu erwähnen ist aber auch, dass die Erwartungen der Bevölkerung einerseits und die durch
das Straßenreinigungsgesetz geregelten Pflichten andererseits nicht immer deckungsgleich
sind. So wird von Bürger/innen häufig eine vollkommene Schnee- und Eisbeseitigung auch auf
Gehwegen erwartet, während das Gesetz lediglich die Bekämpfung von Schnee und Winterglätte regelt und eben nicht die vollständige Beräumung verlangt.
2. Alte Menschen berichten, dass sie das Haus zurzeit nicht verlassen. Menschen mit Beeinträchtigungen leben in einem barrierereichen Bezirk, Eltern mit Kinderwagen ebenfalls, von daher frage ich das Bezirksamt - wie viele Beschwerden von BürgerInnen sind
beim Bezirksamt eingegangen und wie viele Bußgeldentscheide wurden gegen säumige
EigentümerInnen verhängt?
Die Zahl der beim Bezirksamt eingegangenen und auf Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen
bezogenen Beschwerden beläuft sich bislang auf ca. 250.
Der Außendienst des Ordnungsamtes führte in ca. 100 Fällen auf Grund von Beschwerden
Kontrollen durch, ohne dass ahndungfähige Gesetzesverstöße festgestellt wurden. Darüber
hinaus fanden weitere Kontrollen statt, die zur Aufnahme von derzeit 65 Ordnungswidrigkeitenanzeigen führten und zur Einleitung von 25 Bußgeldverfahren gegen Anlieger bzw.
von ihnen beauftragte Winterdienste führten.
Die Bußgeldbescheide wurden noch nicht gefertigt, da nach Feststellung der Ordnungswidrigkeit der Betroffene jeweils zunächst zum Tatvorwurf angehört wird und sich innerhalb
von zwei Wochen äußern kann. Unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten kann man von einer Bußgeldfestsetzung innerhalb von vier Wochen rechnen.
Darüber hinaus beauftragt das Ordnungsamt bei festgestellten akuten Gefährdungssituationen auch selbst die BSR bzw. Winterdienste zwecks sofortiger Gefahrenbeseitigung im Wege
einer Ersatzvornahme. Die Maßnahmen werden im Anschluss den verantwortlichen Hauseigentümern oder Winterdiensten per Leistungsbescheid in Rechnung gestellt.
3. Werden die vom Bezirksamt mit Schnee- und Eisräumarbeiten beauftragten Firmen im
Falle, dass sie ihrem Auftrag nicht befriedigend nachkommen, finanziell in Regress genommen, und gibt es bereits solche Fälle?
Das Bezirksamt hat die Firma Gegenbauer Property Service GmbH mit der Schnee- und Eisbeseitigung vor und auf den bezirklichen Liegenschaften beauftragt. Das Bezirksamt kann bei
mangelhafter Ausführung oder ausbleibender Leitungserbringung der Firma eine Mängelanzeige übersenden und gleichzeitig eine Frist zur Nachbesserung setzen. Sofern danach keine
Nachbesserung erfolgt, kann die Mängelbeseitigung in eigener Zuständigkeit durchgeführt
und das vereinbarte Entgelt gekürzt werden.
Darüber hinaus wird das Ordnungsamt ein Bußgeldverfahren aufgrund eines Verstoßes gegen
die Pflichten des Straßenreinigungsgesetzes einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
Friedrichshain-Kreuzberg, den 03.02.10
B'90/Die Grünen Frau Hauser-Jabs, Christine
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)