Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
15 kB
Erstellt
12.10.15, 01:35
Aktualisiert
27.01.18, 23:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
III. Wahlperiode
Ursprung: Mündliche Anfrage
Initiator: B'90/Die Grünen, Sengül, Ersoy
Beratungsfolge
30.06.2010
Gremium
BVV
Sitzung
Drs. Nr.: DS/1837/III
Erledigungsart
019/III-BVV
Mündliche Anfrage
Betr.: Einschränkung des Getränkeverkaufs am 1. Mai
Sehr geehrter Herr Sengül,
Ihre Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Wie bewertet das Bezirksamt das Verbot des Getränkeverkaufs im Einzelhandel am 01.
Mai 2010
zu 1.
Entsprechend den Vorschriften des Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) handelt es sich
beim 1. Mai um einen gesetzlichen Feiertag an dem alle Einzelhandessgeschäfte in Berlin geschlossen haben müssen. Insofern wurde am 1.Mai durch die Polizei und die zuständige Ordnungsbehörde nur Sorge dafür getragen, dass die Gewerbetreibenden ihren Gewerbebetrieb auch
im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften führen, wozu sie verpflichtet sind.
In den §§ 4 und 5 BerlLadÖffG sind Ausnahmen hiervon geregelt, so ist z. B. einem reinen Bäckereibetrieb in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr der Verkauf von Backwaren erlaubt. Gegenüber
diesen in §§ 4 und 5 BerlLadÖffG genannten Betrieben wurde der Verkauf von Glasflaschen und
Getränkedosen vom 01. Mai 2010, 6.00 Uhr bis zum 02. Mai 2010, 6.00Uhr mit Allgemeinverfügung vom 13.04.10 im Rahmen der Gefahrenabwehr untersagt. Ein Verkauf in PET Behältnissen
war aber erlaubt, insofern bestand die Einschränkung beim Getränkeverkauf nur in der Form des
Behältnisses, welches weder aus Glas noch in Form einer Getränkedose bestehen durfte. Dies
war den zum Verkauf legitimierten Gewerbetreibenden in diesem kurzen Zeitraum zuzumuten und
wurde im Vorfeld des 1.Mai lange genug publiziert, so dass sich die Gewerbetreibenden in Ihren
Einkaufsvorbereitungen dahingehend darauf einrichten konnten, was viele getan hatten und sich
im Festgeschehen auch zeigte.
2. Wird es zum nächsten 1. Mai Änderungen dieser Regel geben?
Zu 2.
Eine Entscheidung diesbezüglich ist nicht getroffen worden.
Eine Regel für den 1.Mai 2010 gab es nicht, es wurde lediglich, wie unter 1. ausgeführt, auf die
Einhaltung der geltenden Gesetzte geachtet. Aus Sicht des Ordnungsamtes sollte die am 1.Mai
2010 praktizierte Verfahrensweise beibehalten werden. Der Erfolg eines friedlichen 1.Mai 2010
spricht hier deutlich für sich.
Nicht unerwähnt bleiben sollte bei dieser Gelegenheit, das es viele positive Rückmeldungen der
Gewerbetreibenden zur Verfahrensweise in 2010 und dem Verlauf des 1.Mai 2010 gegeben hat.
3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass trotz des Verbots mehrere Einzelhandelsgeschäfte
sowie Restaurants Getränke in Flaschen „to go“ verkauft haben?
Zu 3.
Ja, dies ist bekannt.
Am 1.Mai 2010 fanden umfangreiche gewerberechtliche Kontrollen gemeinsam durch die Polizei
und das Ordnungsamt statt. Hierbei konnte festgestellt werden, das vereinzelte Betriebe entgegen
des BerlLadÖffG geöffnet hatten, bzw. entgegen der Allgemeinverfügung Glasflaschen und/oder
Getränkedosen außer Haus verkauften. Gegenüber diesen zuwiderhandelnden Betrieben wurden
sofort ordnungsbehördliche Maßnahmen in Form von Betriebsschließungen oder aber der Wegnahme der unerlaubt zum Verkauf angebotenen Waren angeordnet.
Nachfragen:
1. Gab es für diese Geschäfte Ausnahmeregelungen und wenn ja, wie sind diese begründet
gewesen?
Zu 1.
Es wurden keine Ausnahmen erteilt, entgegen dem (BerlLadÖffG) Verkaufsstellen öffnen zu dürfen.
2. Wie bewertet das Bezirksamt diese Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Unmut derjenigen Einzelhändler, die ihre Geschäfte ordnungsgemäß geschlossen hatten und denen ein
großer Umsatz entgangen ist?
Zu 2.
Siehe hierzu auch zu 3.
Die umfangreichen gewerberechtlichen Kontrollen dienten unter anderen auch dazu, den ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil der unerlaubt geöffneten Verkaufsstellen gegenüber den gesetzestreuen Gewerbetreibenden, die ihre Betriebe in Einklang mit geltendem Recht führen, zu unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
Friedrichshain-Kreuzberg, den 06.07.10
B'90/Die Grünen Herr Sengül, Ersoy
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)