Daten
Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Schriftliche Beantwortung, 18.05.2010, BA.pdf
Größe
17 kB
Erstellt
12.10.15, 12:48
Aktualisiert
28.01.18, 02:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin
VI. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage, CDU
TOP: 041 / 10.1
Schriftliche Beantwortung
Drs.Nr.: VI/1468
Datum
29.04.2010
27.05.2010
Gremium
BVV
BVV
Sitzung
BVV/VI/040
BVV/VI/041
Beratungsstand
vertagt
Betr.: Straßenzustand im Gebiet Eibenweg, Breiter Weg und Oststraße
1.
Wie schätzt das Bezirksamt den Zustand der Straßen in dem Gebiet Eibenweg, Breiter
Weg, und Oststraße ein?
2.
Wie schätzt das Bezirksamt den Pflegezustand der Grünanlagen in diesem Gebiet ein?
3.
Wurden bei der Bautätigkeit in diesem denkmalgeschützten Gebiet die Belange des
Denkmalschützes auszureichend beachtet?
4.
Besteht der Denkmalschutz im gesamten Wohngebiet, also auch das öffentliche
Straßenland betreffend und wie gedenkt das Bezirksamt zukünftig damit umzugehen?
5.
Entspricht das Berliner Straßenverzeichnis bezüglich dieses Wohngebietes den real
vorhandenen Straßen?
6.
Wie gedenkt das Bezirksamt den täglichen Schwerlasterverkehr in diesem Gebiet zu
unterbinden?
7.
Aus welchem Grund findet seitens der BSR keine Reinigung des Straßenlandes dort mehr
statt?
8.
Warum stellte die Firma Dalhoff GmbH, die ab der 38. Kalenderwoche 2009 diese
Straßen sanieren sollte, plötzlich alle Arbeiten ein?
9.
Sind dem Bezirksamt Baumängel bei der Ausführung von Tiefbauarbeiten seitens der
Leitungsbetriebe bekannt?
10. Bestehen seitens des Bezirksamtes Überlegungen, dieses Gebiet mit einem
Sanierungskonzept zu bedenken, um endlich für die Anwohner erträgliche
Lebensbedingungen zu schaffen?
11.
Die o. g. Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1.
Die Anwohner/innen der o.g. Straßen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach durch die
Bauvorhaben verschiedener Leitungsbetriebe belastet. Zuletzt wurde von den Berliner
Wasserbetrieben der Neubau von Kanälen und Trinkwasserleitungen durchgeführt und noch im
vergangenen Jahr abgeschlossen. Seitdem ist der Zustand der Straßen absolut nicht zufrieden
stellend, da in Folge dieser Maßnahmen die Fahrbahnen
und auch Teile der Gehwege nur provisorisch geschlossen wurden. Insofern ist eine endgültige
Wiederherstellung dringend erforderlich; diese ist nach jetzigem Planungsstand mit Beginn im
III. Quartal 2010 terminiert.
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Zu 2.
In diesem Gebiet gibt es drei öffentliche Grünanlagen:
- Haselbusch,
- Am Breiten Weg
- Verbindungsweg zwischen Kinderspielplatz Königsheideweg zum Rodelberg
Nach Einschätzung des Grünflächenamtes sind die Grünanlagen Haselbusch und am Breiter Weg
in einem guten bis sehr gutem Zustand.
Die Grünanlage Verbindungsweg zwischen Kinderspielplatz Königsheideweg zum Rodelberg
wird extensiver gepflegt, so dass hier der Pflegezustand als nicht so gut eingeschätzt wird.
Vandalismus ist in diesen Grünanlagen nicht das Problem. In der Grünanlage Haselbusch gibt es
leider ab und an Ablagerungen, vermutlich auch der Kleingärtner aus der Nachbarschaft.
Zu 3.
Die Belange des Denkmalschutzes wurden nicht ausreichend beachtet; sie wurden bereits in der
Planungsphase die Belange schlichtweg nicht berücksichtigt. Erst in den Jahren 2006 und 2007
mit dem 4. Bauabschnitt Teil 1 und Teil 2 ist die Denkmalschutzbehörde von den Berliner
Wasserbetrieben im Verfahren nach Abschluss der Planungen eingebunden worden.
Eine Pflasterung mit Betonsteinen („Knochen“) wurde abgelehnt.
Die ursprüngliche Ausführung des Gehweges wurde mit Bernburger Mosaikstein gepflastert
und mit Granitbordsteinen versehen. Aus Sicht der Denkmalbehörden hätten die vorhandenen
Gehwegbeläge (Randstreifen in Kleinpflaster, mittig Betonplatten) alternativ zum ursprünglichen
Material wieder verlegt werden können.
Im Jahr 2009 wurde auf Grund der gegebenen Umstände einer Teilinstandsetzungsmaßnahme in
Asphaltbeton zugestimmt, die für die Denkmalbehörde lediglich eine Übergangsvariante
darstellt.
Zu 4:
Es handelt sich bei der Kleinhaussiedlung Johannisthal um einen Denkmalbereich
(Gesamtanlage Breiter Weg 3-35, Kleinhaussiedlung Johannisthal, 1919-20 von Bruno Ahrends,
1924-25 von Bruno Taut, 1924-25 von Ernst Engelmann und Emil Fangmeyer, 1925-27;
Platzanlage Breiter Weg (D) Am Alten Fenn 13-25 Eibenweg 22-68 Oststraße 1-22, 53-75
Weststraße 1-4, 11-14, 60-88), in dem auch die Gehwege und Fahrbahnen Bestandteil dessen
sind.
Für den zukünftigen Umgang ist eine konzeptionelle Herangehensweise notwendig, in welche
die Belange des Denkmalschutzes entsprechend Eingang finden. Eine daraus folgende adäquate
bauliche Umsetzung erfordert dann allerdings auch die Bereitstellung der entsprechenden
Finanzmittel.
Zu 5:
Entsprechend § 6 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) wird im Tiefbauamt ein Verzeichnis
geführt, in das alle öffentlichen Straßen des Verwaltungsbezirkes eingetragen sind.
Die hier aufgeführten Straßen Eibenweg, Breiter Weg und Oststraße stellen dem öffentlichen
Verkehr uneingeschränkt gewidmetes Straßenland dar. Bei den hinter den Anliegergrundstücken
verlaufenden Wegen handelt es sich nicht um dem öffentlichen Verkehr gewidmete
Verkehrsflächen.
Zu 6:
Der Begriff Schwerlastverkehr ist in diesem Bereich wohl nicht gemeint, da man mit diesem
Begriff den Verkehr mit Motorfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t im nationalen
und internationalen Güterverkehr meint. Im allgemeinen Wortgebrauch sind damit schwere
LKWs, also Sattel- und Lastzüge gemeint.
Aufgrund der Straßengestaltung insbesondere in den Einmündungsbereichen ist es nicht
plausibel, dass größere Fahrzeugen (Sattelauflieger) die Wohngebietsstraßen befahren. Die
Einmündungsbereiche sind baulich sehr eng und die Schleppkurven reichen in vielen Bereichen
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dazu nicht aus. Insofern dürfte es sich beim LKW-Verkehr im Wesentlichen um Fahrzeuge der
Ver- und Entsorgung handeln.
Zu 7:
Der Breite Weg, der Eibenweg und die Oststraße sind im Straßenreinigungsverzeichnis A
(Reinigungsklasse 4) gem. § 2 des Straßenreinigungsgesetzes erfasst.
Die im Straßenreinigungsverzeichnis A aufgeführten Straßen werden unter Berücksichtigung des
Ausmaßes der Verschmutzung, der Verkehrslage sowie der Bedeutung der Straßen in
Reinigungsklassen eingeteilt, nach denen sich die durchschnittliche Zahl der Reinigungen in
einem bestimmten Zeitabschnitt (Reinigungsturnus) richtet. Mit der ordnungsmäßigen Reinigung
ist die BSR beauftragt. Turnusgemäß ist eine wöchentliche Reinigung der hier in Rede stehenden
öffentlichen Straßen vorgesehen, mindestens jedoch sollte aller 2 Wochen einmal eine sog.
"Besenreinigung" durchgeführt werden.
Für die Umsetzung dieser Regelung ist die BSR verantwortlich.
Zu 8.
Im Zuge der ursprünglich geplanten Wiederherstellung der Verkehrsflächen wurde im
September 2009 eine Gasversorgungsleitung der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB)
freigelegt. Da diese Leitung nicht in der vorgeschriebenen Tiefe lag, wurden die
Straßenbauarbeiten eingestellt. Nach erfolgter Tieferlegung im 1. Teilabschnitt Oststraße konnte
auch nur dieser Bereich 2009 durch die Firma Dalhoff baulich hergestellt werden.
Die NBB teilte am 19.10.2009 dem Tiefbauamt mit, dass weitere Tieferverlegungen ihrer
Versorgungsleitungen notwendig seien. Die Planung und Projektierung sollte umgehend
erfolgen. Die Ausführung ist für das Frühjahr 2010 vorgesehen.
Die Wiederherstellung aller provisorisch geschlossenen Flächen ist auch 2010 von der baulichen
Umsetzung der NBB abhängig.
Zu 9.
Baumängel bei der Ausführung von Tiefbauarbeiten der Leitungsbetriebe sind dem Tiefbauamt
derzeit nicht bekannt.
zu 10.
Die rechtliche Situation lässt es nicht zu, Arbeiten der Leitungsbetriebe zu gestatten oder zu
versagen. Es gibt lediglich eine Anzeigepflicht. Wenn entsprechende Anzeigen eingehen,
versucht das Tiefbauamt i. d. R., soweit wie möglich eine koordinierende Funktion
wahrzunehmen und entsprechend zu klären, ob andere Leitungsbetriebe ebenfalls Arbeiten
planen und diese dann direkt in diesem Zusammenhang mit durchgeführt werden können.
Insofern ist nicht möglich, ein verbindliches Sanierungskonzept zu erstellen. Gleichwohl ist eine
„konzeptionelle Herangehensweise“ erforderlich (vgl. die Antwort zu 4.), die sich aber
letztendlich nur auf die einzelnen Verwaltungsbereiche des BA Treptow-Köpenicks stützen
kann.
Berlin, den 18.05.2010
Rainer Hölmer
Bezirksstadtrat für
Bauen und Stadtentwicklung
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