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Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt, 32. BVV am 31.3.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt, 32. BVV am 31.3.2010.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
12.10.15, 12:57
Aktualisiert
28.01.18, 07:20

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Inhalt der Datei

1.8. Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt VI-0991 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Beschlussfassung, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 31.03.2010 BVV BVV/32/VI Betreff: Gründung einer Grundschule im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort des Jugendkultur- und Bildungszentrum "Eliashof" in der Senefelderstraße 6 in 10437 Berlin Die BVV möge beschließen: Siehe Anlage Berlin, den 23.03.2010 Einreicher: Bezirksamt Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN einige ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VI-0991 Begründung: Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .03.2010 Drucksache-Nr.: VI-0991 Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der Vorlage Gründung einer Grundschule im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort des Jugendkultur- und Bildungszentrum „EIiashof“ in der Senefelderstr. 6, in 10437 Berlin 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Bezirk gründet zum 01.09.2010 im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort des Jugendkultur- und Bildungszentrum „EIiashof“ in der Senefelderstr. 6, in 10437 Berlin eine Grundschule 3. Begründung a) Darstellung der Beschlusslage Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow hat in ihrer 23. Tagung am 1. April 2009 beschlossen, das Kinder- und Jugendkulturzentrum „Eliashof“, Senefelderstr. 6, in 10437 Berlin mit der Zielsetzung, ab dem Schuljahr 2010/ 2011 eine 2-zügige Grundschule aufzunehmen, zu einem integrierten Schul- und Musikschulstandort zu entwickeln (Drucksache Nr.:VI-0599/09). Gleichzeitig waren zum Zwecke des Erhalts der zurzeit dort ansässigen Kinder- und Jugendkulturangebote Verlagerungskonzepte für die Nutzer zu entwickeln, um geeignete Ausweichstandorte in anderen bezirklichen Objekten zu eruieren. Die Musikschule soll zusammen mit der Grundschule am Standort verbleiben und zudem um das Musikschulangebot aus der Pappelallee 41 B erweitert werden. b) Organisation des Grundschulbetriebes Die Grundschule in dem Gebäude am Standort des Jugendkultur- und Bildungszentrum „EIiashof“ in der Senefelderstr. 6 wird zum 01.08.2010 zunächst als Filiale der Thomas-MannGrundschule (G09), Greifenhagener Straße 58 in 10437 Berlin errichtet. Diese schulorganisatorische Maßnahme ist als Zwischenschritt aufgrund des für das kommende Schuljahr noch nicht festgelegten eigenen Einschulungsgebietes für den Eliashof erforderlich. Die Einrichtung der ersten Klassen erfolgt somit durch die Leitung der Thomas-MannGrundschule. Die Schule startet zweizügig mit zwei ersten Klassen und wird zum 01.09.2010 als selbständige Grundschule gegründet. Mit der Gründung der Grundschule im Eliashof entfällt die Notwendigkeit einer Filiale der Thomas-Mann-Grundschule. Die beiden in der Filiale am Standort Eliashof eingeschulten ersten Klassen werden der neuen Grundschule zugeordnet. Für das Schuljahr 2011/2012 wird für die Schule ein eigenes Einzugsgebiet festgelegt. c) Entwicklung der Schülerzahlen Aus den Entwicklungen am Standort der Thomas-Mann-Grundschule wird bereits für das Schuljahr 2010/2011 eine Unterversorgung deutlich, die sich in den kommenden Jahren weiter verstärken wird. Für das Schuljahr 2010/11 liegen 156 Anmeldungen vor. Unter der Annahme, dass 15% der Kinder eine andere Schule außerhalb des Einschulungsbereiches der G09 besuchen werden, müssen 133 Kinder versorgt werden. Infolge der Frequenzabsenkung auf 26 Schülerinnen und Schüler pro Lerngruppe sowie der Anzahl von Verweilern könnten ohne Filiale nur 79 Kinder aufgenommen werden. Die Schülerinnen und Schüler können auch nicht in andere Schulen umgelenkt werden, da das Problem der Unterversorgung gleichfalls in anderen Einschulungsbereichen der Region existiert. Die Durchsetzung der Schulpflicht und eine für Grundschulen geforderte wohnortnahe Beschulung kann nur mit Einrichtung neuer Schulplätze erfüllt werden. d) Beteiligungen Der Ausschuss für Schule und Sport hat sich kontinuierlich in seinen Sitzungen mit der Angelegenheit befasst. Der Bezirksschulbeirat wurde im Hinblick auf die Neugründung im Sinne des § 111 Abs. 3 Ziffer 2 SchulG am 15.03.2010 gehört. Die Schulkonferenz wurde im Hinblick auf die Filialbildung im Sinne des §76 Abs. 3 Ziffer 3 SchulG am 25.02.2010 gehört. Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde. 4. Rechtsgrundlage § 76 Abs. 3, § 109 Abs. 3 , § 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG § 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG § 12 Abs. 2 Ziffer 10 BezVG 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen a) Bedarfsorientierte Bereitstellung des Gebäudes Für die Startphase der Grundschule werden 200 T€ benötigt, davon stehen 100 T€ in der bezirklichen Investitionsplanung zur Verfügung, weitere 100 T€ werden aus Sanierungsmitteln bereitgestellt. Für die weitere Planung des Grundschulteils bis zur BPU wurden 80 T€, für die Vorplanung der Musikschule 50 T€ aus Sanierungsmitteln bereit gestellt. Nach der jetzigen Einschätzung des beauftragten Ingenieurbüros werden für den Vollausbau der Grundschule im Jahre 2011 insgesamt 450 T€ benötigt. 400 T€ sind in die I-Planung des Bezirks eingestellt. 50 T€ sind derzeit noch nicht gesichert. Derzeit kann nicht abgeschätzt werden, ob im Zuge der weiteren Planung zusätzliche Bedarfe für den Ausbau der Grundschule entstehen. Aufgrund der Änderung des Nutzungszwecks des Standortes Eliashof von einem Jugend- und Kulturzentrum in ein Grundschul-/Musikschulstandort musste der Bezirk Pankow EFREFördermittel in Höhe von 462.750 € bis zum 30.09.2009 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zurück erstatten. b) Finanzierung des nichtpädagogischen Personals • • Schaffung einer Stelle (0,75) Schulsekretärin Vgr. VII/VIb Schaffung einer Stelle Schulhausmeister Vgr. VIII/VII mit folgenden finanziellen Auswirkungen: Schulhausmeister Schulsekretärin gesamt Anzahl Gruppe 1,00 VIII /VII 0,75 VII /VIb 1,75 ab 01.08.2010 ca. 15 T€ ca. 13 T€ ca. 28 T€ ganzjährig 2011 ca. 37 T€ ca. 30 T€ ca. 67 T€ Finanzielle Auswirkungen für nichtpädagogisches Personal greifen erst ab dem Jahr 2012; anzumelden für den Doppelhaushalt 2012/2013. 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine 8. Kinder- und Familienverträglichkeit Die Gründung der Grundschule dient der Anpassung der Bedarfs- an die Nachfragesituation und somit dem Erhalt der Kinder- und Familienverträglichkeit. Sie ist notwendig, um auch in Zukunft die Attraktivität des Bezirkes mit seiner einzigartigen Lebensqualität für die jüngere Generation zu bewahren. Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport Region 3 85% Berechnung Filiale mit 2 Zügen bereits eingerechnet Entwicklung der Schülerzahlen in Schuljahren und Klassenstufen Tab. 3 IST und Planung 2009 Schuljahr Klassens 85% (Geburtsjahr) t. 1 Diff. Klassens Klassens Klassens Klassens Klassens Schüler Züge Ist ; Kapzit Anzahl Kapazit der t. 2 t. 3 t. 4 t. 5 t. 6 ges. Berechnu ät Klassen ät (26 ng 2009 bei 26 Ki/Kl) zu Anzahl Ki/Kl 1. Klassen 233 208 188 254 290 1398 9,1 11,8 277 223 230 203 184 1413 9,2 11,8 306 233 198 174 203 1348 8,8 11,8 249 261 243 170 166 1444 9,4 11,8 359 238 270 199 160 1535 10,0 11,8 225 001/02 IST 296 2003/04 IST 234 2004/05 IST 355 2005/06 IST 309 2006/07 IST (2000) 315 319 328 251 226 197 1636 2007/08 IST (2001) 341 333 282 316 218 209 1699 2008/09 IST (2002) 1858 411 368 304 288 277 210 2009/10 ISZ (2003) 0,7 411 368 304 288 277 2010/11 (2004) 505 429 16,5 2077 -0,5 2011/12 (2005) 540 459 17,7 429 411 368 304 288 2259 -3,0 2012/13 (2006) 619 526 20,2 459 429 411 368 304 2497 -6,2 2013/14 (2007) 715 608 23,4 526 459 429 411 368 2801 -7,6 2014/15 (2008) 759 645 24,8 608 526 459 429 411 3078 -7,7 2015/16 (2009) 763 649 24,9 645 608 526 459 429 3316 Schulstatistik 09/06, 09/07, 09/08 und 09/09 SenBWF melderechtlich registrierte Einwohner im Einzugsbereich, Quelle ASBB, 31.12.2006, 31.12.2007, 31.12.2008, 31.12.2009 freie Kapazitäte n (Diff. Züge 2009/Kapa zität) 2,7 2,6 3,0 2,4 1,8 10,6 13,2 2,6 11,0 14,2 3,2 12,1 15,2 3,1 13,5 14,7 16,2 18,2 20,0 21,5 17,2 17,2 17,2 17,2 17,2 17,2 3,7 2,5 1,0 -1,0 -9,4 2,0 neue Kapazitätsberechnungen zum Schuljahr 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 + 1,0 Züge Gemeinschaftsschule + 1,0 Züge Gemeinschaftsschule + 2,0 Züge Eröffnung Filiale Standort Eliashof ab Schuljahr 2010/11 GS am Falkplatz derzeit berechnet mit 4,0 Zügen Kapazität +1,0 Züge möglich auf 5,0 Züge alt neu