Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt, 32. BVV am 31.3.2010.pdf
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57 kB
Erstellt
12.10.15, 12:57
Aktualisiert
28.01.18, 07:20
Stichworte
Inhalt der Datei
1.8.
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt
VI-0991
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
31.03.2010
BVV
BVV/32/VI
Betreff: Gründung einer Grundschule im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort des
Jugendkultur- und Bildungszentrum "Eliashof" in der Senefelderstraße 6
in 10437 Berlin
Die BVV möge beschließen:
Siehe Anlage
Berlin, den 23.03.2010
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
einige ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-0991
Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.03.2010
Drucksache-Nr.: VI-0991
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Gründung einer Grundschule im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort des Jugendkultur- und
Bildungszentrum „EIiashof“ in der Senefelderstr. 6, in 10437 Berlin
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Bezirk gründet zum 01.09.2010 im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort des
Jugendkultur- und Bildungszentrum „EIiashof“ in der Senefelderstr. 6, in 10437 Berlin
eine Grundschule
3. Begründung
a) Darstellung der Beschlusslage
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow hat in ihrer 23. Tagung am 1. April 2009
beschlossen, das Kinder- und Jugendkulturzentrum „Eliashof“, Senefelderstr. 6, in 10437 Berlin
mit der Zielsetzung, ab dem Schuljahr 2010/ 2011 eine 2-zügige Grundschule aufzunehmen, zu
einem integrierten Schul- und Musikschulstandort zu entwickeln (Drucksache Nr.:VI-0599/09).
Gleichzeitig waren zum Zwecke des Erhalts der zurzeit dort ansässigen Kinder- und
Jugendkulturangebote Verlagerungskonzepte für die Nutzer zu entwickeln, um geeignete
Ausweichstandorte in anderen bezirklichen Objekten zu eruieren.
Die Musikschule soll zusammen mit der Grundschule am Standort verbleiben und zudem um
das Musikschulangebot aus der Pappelallee 41 B erweitert werden.
b) Organisation des Grundschulbetriebes
Die Grundschule in dem Gebäude am Standort des Jugendkultur- und Bildungszentrum
„EIiashof“ in der Senefelderstr. 6 wird zum 01.08.2010 zunächst als Filiale der Thomas-MannGrundschule (G09), Greifenhagener Straße 58 in 10437 Berlin errichtet. Diese
schulorganisatorische Maßnahme ist als Zwischenschritt aufgrund des für das kommende
Schuljahr noch nicht festgelegten eigenen Einschulungsgebietes für den Eliashof erforderlich.
Die Einrichtung der ersten Klassen erfolgt somit durch die Leitung der Thomas-MannGrundschule. Die Schule startet zweizügig mit zwei ersten Klassen und wird zum 01.09.2010
als selbständige Grundschule gegründet. Mit der Gründung der Grundschule im Eliashof entfällt
die Notwendigkeit einer Filiale der Thomas-Mann-Grundschule. Die beiden in der Filiale am
Standort Eliashof eingeschulten ersten Klassen werden der neuen Grundschule zugeordnet.
Für das Schuljahr 2011/2012 wird für die Schule ein eigenes Einzugsgebiet festgelegt.
c) Entwicklung der Schülerzahlen
Aus den Entwicklungen am Standort der Thomas-Mann-Grundschule wird bereits für das
Schuljahr 2010/2011 eine Unterversorgung deutlich, die sich in den kommenden Jahren weiter
verstärken wird. Für das Schuljahr 2010/11 liegen 156 Anmeldungen vor. Unter der Annahme,
dass 15% der Kinder eine andere Schule außerhalb des Einschulungsbereiches der G09
besuchen werden, müssen 133 Kinder versorgt werden. Infolge der Frequenzabsenkung auf 26
Schülerinnen und Schüler pro Lerngruppe sowie der Anzahl von Verweilern könnten ohne
Filiale nur 79 Kinder aufgenommen werden. Die Schülerinnen und Schüler können auch nicht in
andere Schulen umgelenkt werden, da das Problem der Unterversorgung gleichfalls in anderen
Einschulungsbereichen der Region existiert.
Die Durchsetzung der Schulpflicht und eine für Grundschulen geforderte wohnortnahe
Beschulung kann nur mit Einrichtung neuer Schulplätze erfüllt werden.
d) Beteiligungen
Der Ausschuss für Schule und Sport hat sich kontinuierlich in seinen Sitzungen mit der
Angelegenheit befasst.
Der Bezirksschulbeirat wurde im Hinblick auf die Neugründung im Sinne des § 111 Abs. 3 Ziffer
2 SchulG am 15.03.2010 gehört.
Die Schulkonferenz wurde im Hinblick auf die Filialbildung im Sinne des §76 Abs. 3 Ziffer 3
SchulG am 25.02.2010 gehört.
Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.
4. Rechtsgrundlage
§ 76 Abs. 3, § 109 Abs. 3 , § 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG
§ 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG
§ 12 Abs. 2 Ziffer 10 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
a) Bedarfsorientierte Bereitstellung des Gebäudes
Für die Startphase der Grundschule werden 200 T€ benötigt, davon stehen 100 T€ in der
bezirklichen Investitionsplanung zur Verfügung, weitere 100 T€ werden aus Sanierungsmitteln
bereitgestellt. Für die weitere Planung des Grundschulteils bis zur BPU wurden 80 T€, für die
Vorplanung der Musikschule 50 T€ aus Sanierungsmitteln bereit gestellt.
Nach der jetzigen Einschätzung des beauftragten Ingenieurbüros werden für den Vollausbau
der Grundschule im Jahre 2011 insgesamt 450 T€ benötigt. 400 T€ sind in die I-Planung des
Bezirks eingestellt. 50 T€ sind derzeit noch nicht gesichert.
Derzeit kann nicht abgeschätzt werden, ob im Zuge der weiteren Planung zusätzliche Bedarfe
für den Ausbau der Grundschule entstehen.
Aufgrund der Änderung des Nutzungszwecks des Standortes Eliashof von einem Jugend- und
Kulturzentrum in ein Grundschul-/Musikschulstandort musste der Bezirk Pankow EFREFördermittel in Höhe von 462.750 € bis zum 30.09.2009 an die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung zurück erstatten.
b) Finanzierung des nichtpädagogischen Personals
•
•
Schaffung einer Stelle (0,75) Schulsekretärin Vgr. VII/VIb
Schaffung einer Stelle Schulhausmeister Vgr. VIII/VII
mit folgenden finanziellen Auswirkungen:
Schulhausmeister
Schulsekretärin
gesamt
Anzahl
Gruppe
1,00
VIII /VII
0,75
VII /VIb
1,75
ab 01.08.2010
ca. 15 T€
ca. 13 T€
ca. 28 T€
ganzjährig 2011
ca. 37 T€
ca. 30 T€
ca. 67 T€
Finanzielle Auswirkungen für nichtpädagogisches Personal greifen erst ab dem Jahr 2012;
anzumelden für den Doppelhaushalt 2012/2013.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Gründung der Grundschule dient der Anpassung der Bedarfs- an die Nachfragesituation
und somit dem Erhalt der Kinder- und Familienverträglichkeit. Sie ist notwendig, um auch in
Zukunft die Attraktivität des Bezirkes mit seiner einzigartigen Lebensqualität für die jüngere
Generation zu bewahren.
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für
Gesundheit, Soziales, Schule und Sport
Region 3
85% Berechnung
Filiale mit 2 Zügen bereits eingerechnet
Entwicklung der Schülerzahlen in Schuljahren und
Klassenstufen
Tab. 3 IST und Planung 2009
Schuljahr
Klassens 85%
(Geburtsjahr)
t. 1
Diff. Klassens Klassens Klassens Klassens Klassens Schüler Züge Ist ; Kapzit
Anzahl
Kapazit
der
t. 2
t. 3
t. 4
t. 5
t. 6
ges. Berechnu ät
Klassen ät (26
ng 2009
bei 26 Ki/Kl) zu
Anzahl
Ki/Kl
1.
Klassen
233
208
188
254
290
1398
9,1
11,8
277
223
230
203
184
1413
9,2
11,8
306
233
198
174
203
1348
8,8
11,8
249
261
243
170
166
1444
9,4
11,8
359
238
270
199
160
1535
10,0
11,8
225
001/02 IST
296
2003/04 IST
234
2004/05 IST
355
2005/06 IST
309
2006/07 IST
(2000)
315
319
328
251
226
197
1636
2007/08 IST
(2001)
341
333
282
316
218
209
1699
2008/09 IST
(2002)
1858
411
368
304
288
277
210
2009/10 ISZ
(2003)
0,7
411
368
304
288
277
2010/11 (2004)
505
429
16,5
2077
-0,5
2011/12 (2005)
540
459
17,7
429
411
368
304
288
2259
-3,0
2012/13 (2006)
619
526
20,2
459
429
411
368
304
2497
-6,2
2013/14 (2007)
715
608
23,4
526
459
429
411
368
2801
-7,6
2014/15 (2008)
759
645
24,8
608
526
459
429
411
3078
-7,7
2015/16 (2009)
763
649
24,9
645
608
526
459
429
3316
Schulstatistik 09/06, 09/07, 09/08 und 09/09 SenBWF
melderechtlich registrierte Einwohner im Einzugsbereich, Quelle ASBB, 31.12.2006, 31.12.2007, 31.12.2008,
31.12.2009
freie
Kapazitäte
n (Diff.
Züge
2009/Kapa
zität)
2,7
2,6
3,0
2,4
1,8
10,6
13,2
2,6
11,0
14,2
3,2
12,1
15,2
3,1
13,5
14,7
16,2
18,2
20,0
21,5
17,2
17,2
17,2
17,2
17,2
17,2
3,7
2,5
1,0
-1,0
-9,4
2,0
neue Kapazitätsberechnungen zum Schuljahr 2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
+ 1,0 Züge Gemeinschaftsschule
+ 1,0 Züge Gemeinschaftsschule
+ 2,0 Züge Eröffnung Filiale Standort Eliashof ab Schuljahr
2010/11
GS am Falkplatz derzeit berechnet mit 4,0 Zügen Kapazität +1,0 Züge möglich auf 5,0 Züge
alt
neu