Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
55 kB
Erstellt
12.10.15, 14:11
Aktualisiert
29.01.18, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
03.02.2010
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 25.02.2010
1. Gegenstand der Vorlage:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV,
Namentliche Benennung der Mitglieder des Kulturbeirates für den
Bezirk Marzahn-Hellersdorf
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Gemäß der BA-Vorlage Nr. 93/I vom 28.02.2001 und entsprechend der Geschäftsordnung des
Kulturbeirates hat sich am 15.05.2007 der Kulturbeirat aus Vertretern der freien Träger und
KünstlerInnen neu konstituiert und die beiliegende Geschäftsordnung (sh. Anlage 2)
beschlossen.
1. Der Kulturbeirat hat 17 stimmberechtigte Mitglieder (sh. Anlage 1):
je ein/e Vertreter/in der künstlerischen Bereiche
- Bildende Kunst
- Musik
- Literatur
- Theater
- Film/Video
- Regionalgeschichte
und Vertreter von im Kulturbereich tätigen Vereinen.
2. Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Kulturbeirates sind:
BzStR BildKultIm
Fachbereich Kultur
Vorsitzende des Ausschusses
für Bildung und Kultur
Dagmar Pohle
Bezirksbürgermeisterin
Stephan Richter
Esther Drusche
Christina Dreger
Sybille Zellerhoff
Ute Thomas
St. Richter
Bezirksstadtrat für Bildung, Kultur und Immobilien
Anlage 1:
Laut Geschäftsordnung des Kulturbeirates werden die Mitglieder durch das Bezirksamt berufen. Für die
laufende Legislaturperiode werden folgende Mitglieder für den Kulturbeirat vorgeschlagen:
Künstlerische
Bereiche
lt BA-Vorl.:
stimmberechtigte Mitglieder
nicht stimmberechtigte
Mitglieder
Bildende
Kunst
Lutz Beckmann
Musik
Barbara Kellerbauer
Susanne Stelzenbach
Esther Drusche
BildKultL
Theater
Literatur
Stephan Richter
Bezirksstadtrat für
BildKultIm
Gunter Wurell
Christina Dreger
Kult FBL
Eberhard Janietz
Kathrin Schmidt
Sybille Zellerhoff
Kult 1
Film- und
Video
Carmen Bärwaldt
Regionalgeschichte
Dr. Monika Rank
Mathias Joachim Blochwitz
Ute Thomas
Vorsitzende des
BVV Ausschuss für
Bildung und Kultur
Freie Träger
lt.BA-Vorl.: stimmberechtigte Mitglieder
Agrarbörse Deutschland Ost e.V.
Dieter Lauf
Alternative Bibliothek in Hellersdorf e.V.
Peter-Weiss-Bibliothek
Gisela Peter
BALL e.V.
Sozio-kulturelles Zentrum im Schloss Biesdorf
Peter Bielig
der Art gGmbH
Fred Schöner
Förderverein Gutshaus Mahlsdorf e.V.
Jürgen Herschel
Heimatverein Marzahn- Hellersdorf e.V.
Albrecht Voigt
Kulturring in Berlin e.V.
Lutz Wunder
Theater am Park
Roland Hoferichter
Anlage 2
- Geschäftsordnung –
Aufgaben, Zusammensetzung, Berufungsmodus und Arbeitsweise
des Kulturbeirates Marzahn – Hellersdorf
1. Aufgaben
Der Kulturbeirat ist ein beratendes Gremium für das fachlich für Kultur zuständige
Bezirksamtsmitglied.
Er ist anzuhören in wichtigen, grundsätzlichen konzeptionellen Fragen der Kultur und Kunst im Bezirk
und gibt Anregungen zur Weiterentwicklung von Kunst und Kultur. Der Kulturbeirat äußert sich
insbesondere zu Fragen der Künstlerförderung sowie zu Fragen der Ausstattung der Kulturarbeit und
der Vergabe von Fördermitteln.
2. Zusammensetzung
Der Kulturbeirat hat folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- Vertreterinnen bzw. Vertreter der künstlerischen Bereiche Bildende Kunst, Musik, Literatur,
Theater, Film/Video sowie der Regional- und Heimatgeschichte
- Vertreterinnen bzw. Vertreter von im kulturellen Bereich in Marzahn – Hellersdorf tätigen
Vereinen bzw. freien Trägern.
Nicht stimmberechtigte Mitglieder sind:
- der/die Vorsitzende des BVV – Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport
- der/die für Kultur zuständige Bezirksstadtrat/rätin
- drei Vertreter/innen aus dem Amt für Weiterbildung und Kultur.
Der Beirat kann weitere Vertreter zu Fachfragen hinzuziehen.
3. Berufungsmodus
Der für Kultur zuständige Bezirksstadtrat beruft die Mitglieder des Kulturbeirates für die Dauer der
Legislaturperiode und gibt die namentliche Benennung dem Bezirksamt und der BVV zur Kenntnis.
4. Arbeitsweise
(1)
Die Geschäftsführung des Beirates erfolgt durch das Kulturamt.
(2)
Das für die Kultur zuständige Bezirksamtsmitglied gewährleistet, dass der Kulturbeirat
regelmäßig über die zur Entscheidung anstehenden kulturellen Angelegenheiten
informiert wird.
(3)
Der Beirat tagt mindestens viermal im Jahr.
Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Nach Abstimmung der stimmberechtigten Mitglieder
kann eine Sitzung für nicht öffentlich erklärt werden.
(4)
Der Beirat wählt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder eine/einen Vorsitzenden und
mehrere Stellvertreter/innen.
(5)
Die Beschlussfähigkeit des Beirates ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte
der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
(6)
Der Beirat fasst seine Beschlüsse in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit
der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
(7)
Die/der Vorsitzende des Beirates bestimmt die Tagesordnung.
Das Kulturamt hat das Recht, eigene Themen auf die Tagesordnung setzen zu lassen.