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Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
55 kB
Erstellt
12.10.15, 14:11
Aktualisiert
29.01.18, 06:07

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Inhalt der Datei

03.02.2010 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 25.02.2010 1. Gegenstand der Vorlage: Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV, Namentliche Benennung der Mitglieder des Kulturbeirates für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Gemäß der BA-Vorlage Nr. 93/I vom 28.02.2001 und entsprechend der Geschäftsordnung des Kulturbeirates hat sich am 15.05.2007 der Kulturbeirat aus Vertretern der freien Träger und KünstlerInnen neu konstituiert und die beiliegende Geschäftsordnung (sh. Anlage 2) beschlossen. 1. Der Kulturbeirat hat 17 stimmberechtigte Mitglieder (sh. Anlage 1): je ein/e Vertreter/in der künstlerischen Bereiche - Bildende Kunst - Musik - Literatur - Theater - Film/Video - Regionalgeschichte und Vertreter von im Kulturbereich tätigen Vereinen. 2. Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Kulturbeirates sind: BzStR BildKultIm Fachbereich Kultur Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Kultur Dagmar Pohle Bezirksbürgermeisterin Stephan Richter Esther Drusche Christina Dreger Sybille Zellerhoff Ute Thomas St. Richter Bezirksstadtrat für Bildung, Kultur und Immobilien Anlage 1: Laut Geschäftsordnung des Kulturbeirates werden die Mitglieder durch das Bezirksamt berufen. Für die laufende Legislaturperiode werden folgende Mitglieder für den Kulturbeirat vorgeschlagen: Künstlerische Bereiche lt BA-Vorl.: stimmberechtigte Mitglieder nicht stimmberechtigte Mitglieder Bildende Kunst Lutz Beckmann Musik Barbara Kellerbauer Susanne Stelzenbach Esther Drusche BildKultL Theater Literatur Stephan Richter Bezirksstadtrat für BildKultIm Gunter Wurell Christina Dreger Kult FBL Eberhard Janietz Kathrin Schmidt Sybille Zellerhoff Kult 1 Film- und Video Carmen Bärwaldt Regionalgeschichte Dr. Monika Rank Mathias Joachim Blochwitz Ute Thomas Vorsitzende des BVV Ausschuss für Bildung und Kultur Freie Träger lt.BA-Vorl.: stimmberechtigte Mitglieder Agrarbörse Deutschland Ost e.V. Dieter Lauf Alternative Bibliothek in Hellersdorf e.V. Peter-Weiss-Bibliothek Gisela Peter BALL e.V. Sozio-kulturelles Zentrum im Schloss Biesdorf Peter Bielig der Art gGmbH Fred Schöner Förderverein Gutshaus Mahlsdorf e.V. Jürgen Herschel Heimatverein Marzahn- Hellersdorf e.V. Albrecht Voigt Kulturring in Berlin e.V. Lutz Wunder Theater am Park Roland Hoferichter Anlage 2 - Geschäftsordnung – Aufgaben, Zusammensetzung, Berufungsmodus und Arbeitsweise des Kulturbeirates Marzahn – Hellersdorf 1. Aufgaben Der Kulturbeirat ist ein beratendes Gremium für das fachlich für Kultur zuständige Bezirksamtsmitglied. Er ist anzuhören in wichtigen, grundsätzlichen konzeptionellen Fragen der Kultur und Kunst im Bezirk und gibt Anregungen zur Weiterentwicklung von Kunst und Kultur. Der Kulturbeirat äußert sich insbesondere zu Fragen der Künstlerförderung sowie zu Fragen der Ausstattung der Kulturarbeit und der Vergabe von Fördermitteln. 2. Zusammensetzung Der Kulturbeirat hat folgende stimmberechtigte Mitglieder: - Vertreterinnen bzw. Vertreter der künstlerischen Bereiche Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater, Film/Video sowie der Regional- und Heimatgeschichte - Vertreterinnen bzw. Vertreter von im kulturellen Bereich in Marzahn – Hellersdorf tätigen Vereinen bzw. freien Trägern. Nicht stimmberechtigte Mitglieder sind: - der/die Vorsitzende des BVV – Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport - der/die für Kultur zuständige Bezirksstadtrat/rätin - drei Vertreter/innen aus dem Amt für Weiterbildung und Kultur. Der Beirat kann weitere Vertreter zu Fachfragen hinzuziehen. 3. Berufungsmodus Der für Kultur zuständige Bezirksstadtrat beruft die Mitglieder des Kulturbeirates für die Dauer der Legislaturperiode und gibt die namentliche Benennung dem Bezirksamt und der BVV zur Kenntnis. 4. Arbeitsweise (1) Die Geschäftsführung des Beirates erfolgt durch das Kulturamt. (2) Das für die Kultur zuständige Bezirksamtsmitglied gewährleistet, dass der Kulturbeirat regelmäßig über die zur Entscheidung anstehenden kulturellen Angelegenheiten informiert wird. (3) Der Beirat tagt mindestens viermal im Jahr. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Nach Abstimmung der stimmberechtigten Mitglieder kann eine Sitzung für nicht öffentlich erklärt werden. (4) Der Beirat wählt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder eine/einen Vorsitzenden und mehrere Stellvertreter/innen. (5) Die Beschlussfähigkeit des Beirates ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (6) Der Beirat fasst seine Beschlüsse in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. (7) Die/der Vorsitzende des Beirates bestimmt die Tagesordnung. Das Kulturamt hat das Recht, eigene Themen auf die Tagesordnung setzen zu lassen.