Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
12.10.15, 14:19
Aktualisiert
29.01.18, 06:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
21.09.2010
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.10.2010
1. Gegenstand der Vorlage:
Festlegungen zur einheitlichen Verwendung des BezirksSignets
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 21.09.10 beschlossen, die
BA-Vorlage Nr. 1162/III der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.
Dagmar Pohle
Bezirksbürgermeisterin
Anlage
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Presse 1 und 2
15.09.2010
2004
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung –
Nr. 1162/III
A. Gegenstand der Vorlage:
Festlegungen zur einheitlichen Verwendung des BezirksSignets
B. Berichterstatter/in:
Bezirksbürgermeisterin Frau Pohle
C.1 Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt:
1. die Verwendung des Bezirks-Signets entsprechend der
als Anlage beigefügten Richtlinie (Handbuch zur
Anwendung des Image-Signets von Marzahn-Hellersdorf).
2. die Verwendung des Bezirks-Signets für Publikationen,
bei denen ein Signet verwendet wird (z.B. Kopfbögen,
Visitenkarten, Broschüren, Webseite usw.).
3. die Erlaubnis zur externen Verwendung des BezirksSignets. Die Herausgabe erfolgt nach Prüfung durch die
Pressestelle.
4. die Aufhebung der BA-Vorlage 972/II.
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung:
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der
BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu
veröffentlichen.
D. Begründung:
Mit dem Auswahlverfahren am 08.06.2010 hat die Jury das
Bezirks-Signet für Marzahn-Hellersdorf gewählt. Am
10.06.2010 wurde es als erstes Ergebnis des seit März
2009 bestehenden Projektes zur Entwicklung eines
Erscheinungsbildes des Bezirks der Öffentlichkeit in einem
Pressegespräch vorgestellt (Image verbessernde
Maßnahmen).
E. Rechtsgrundlage:
§ 15, § 36 Abs. 2 Buchstabe b, f und Abs. 3
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG); Senatsbeschluss Nr.
6254 vom 22.08.1995 - "Einführung des Berlin-Designs für
Drucksachen…"
F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen:
keine
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen:
keine
H. Behindertenrelevante
Auswirkungen:
keine
I. Migrantenrelevante
Auswirkungen:
keine
Dagmar Pohle
Bezirksbürgermeisterin
Anlage
Vielfalt in
Marzahn-Hellersdorf
Handbuch zur Anwendung der
Bild-Wortmarke „Vielfalt“ des Bezirks
Marzahn-Hellersdorf von Berlin
1. Die Bild-Wortmarke
1. Inhalt
1. Inhalt
2
2. Vorwort
3
3. Signet
4
4. Proportionen
5
5. Fehler
7
6. Freiraum
8
7. Farbwahl
9
8. Varianten
10
9. Schrift
11
Gestaltungshandbuch
August 2010
2
2. Vorwort
Das vorliegende Gestaltungshandbuch
legt den Standard für die Verwendung der
Bild-Wortmarke für Marzahn-Hellersdorf
in der Mediennutzung fest. Es enthält
Richtlinien und Festlegungen für den
richtigen Gebrauch und ermöglicht einen
einheitlichen Gesamtauftritt des Bezirks.
Die Anwendungshinweise dieses Handbuchs sind als verbindlich anzusehen
und gelten für die Publikationen des
Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf.
Die im Gestaltungshandbuch festgelegten Komponenten unterstützen eine
geschlossene Darstellung nach außen
und garantieren die Wiedererkennbarkeit
beim öffentlichen Auftreten. Die Richtlinien definieren die Anwendung der BildWortmarke für die interne und externe
Gestaltungshandbuch
August 2010
Kommunikation. Das Handbuch gibt einen
Rahmen vor, lässt jedoch genügend Freiraum bei der Gestaltung von Medien. Es
ist Arbeitsgrundlage und vereinfacht die
richtige Nutzung des Zeichens.
Die richtige Anwendung muss sich in
allen Publikationen widerspiegeln, um
ein unverwechselbares Erscheinungsbild
des Bezirks zu garantieren. Die getroffenen Festlegungen sollen den richtigen
Gebrauch der Bild-Wortmarke im Alltag
gewährleisten und dienen allen, die in Zukunft das entwickelte Zeichen nutzen. Es
darf nur nach den beschriebenen Grundstandards angewendet werden.
Die Richtlinien müssen sich im Alltag bewähren und werden gegebenfalls weiterentwickelt und ergänzt.
3
3. Bild-Wortmarke
Ziel war es ein Zeichen zu entwickeln,
das möglichst viele Aspekte des Bezirks
Marzahn-Hellersdorf repräsentiert. Neben
dem viel diskutierten Plattenbau sollte
auch die Mühle als bekannte Sehenswürdigkeit integriert werden.
Die vielen Grünanlagen, Parks und Freiflächen lassen den Bezirk in einem gänzlich
anderen Licht erscheinen als die vorherrschende Meinung suggeriert. Deshalb
steht die Natur-Symbolik an exponenter
Stelle.
Im Entstehungsprozess reduzierten sich
die Formen immer stärker, bis es zuletzt
gelang, mit nur einer durchgehenden
Linie alle drei Aspekte des Bezirks darzustellen. In dem Entwurf ist die Urbanität,
die Marzahner Mühle als bekannte Sehenswürdigkeit und der Bezug zur Natur
aufgegriffen.
Die Linie als einfaches gestalterisches
Mittel, lässt die Vielfältigkeit des Bezirks in
all seinen Facetten erkennen. Betrachtet
man die Grundform des Entwurfs als Ganzes, lässt sich ein Kreis erkennen. Diese
Form trägt unter anderem die Bedeutung
von Gleichgewicht und Harmonie.
Gestaltungshandbuch
August 2010
4
4. Proportionen
Die präzise Bezeichnung des Zeichens ist
Bild-Wortmarke (umgangssprachlich:
Signet).
Standardproportionen
Die Größen der einzelnen Elemente der
Wort-Bildmarke sind aufeinander abgestimmt. Das Signet darf nur proportional skaliert werden, um das einheitliche Erscheinungsbild zu wahren.
Die vertikale Anordnung der Wortmarke
richtet sich nach fest definierten Punkten
der Bildmarke.
Der Abstand beider Elemente entspricht
der Breite des Großbuchstabens M.
Für die Abbildung des Signets in sehr
geringer Größe liegt eine Variante mit
vergrößertem Schriftzug und leicht verstärkter Linie vor.
1x
Gestaltungshandbuch
1,4 x
August 2010
5
Bei sehr kleiner Darstellung der Bild-Wortmarke steht eine Variante mit vergrößertem Schriftzug und leicht verstärkter Linie
zur Verfügung.
Proportionen bei stark verkleinerter Darstellung
Das Signet sollte eine minimale Höhe von
7 mm nicht unterschreiten, um eine gute
Qualität und Wiedererkennbarkeit zu
garantieren.
Õ
Õ
Das Signet sollte je nach Präsentationsmedium und Nutzen in unterschiedlichen
Größen abgebildet werden. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Anhang
„2. Anwendungen“.
Gestaltungshandbuch
August 2010
Minimum 7 mm
6
5. Falsche Darstellungen
Die Marke darf niemals gestreckt oder
gestaucht werden. Die Grundform des
Kreises muss in jeder Publikation erkennbar bleiben.
Nicht erlaubt sind:
• Verzerrungen
• grafische oder typografische
Ergänzungen
• Änderungen in der Anordnung
der Elemente
• vertikale Ausrichtung
Berlin
• farbliche Veränderungen
Marzahn
Hellersdorf
Gestaltungshandbuch
August 2010
7
6. Freiraum
Õ
Õ
Mindestabstand 1xM
Õ
Õ
Õ
Mindestabstand 1xM
Õ
Õ
Der minimale Freiraum entspricht in Höhe
und Breite dem großen M der Wortmarke.
Der minimale Abstand ist fest definiert
und geht aus der Abbildung hervor, größerer Freiraum ist erlaubt.
Mindestabstand 1xM
Õ
Die Bild-Wortmarke wirkt am deutlichsten, wenn sie von genügend Freiraum
umgeben ist. Dieser Platz um das Zeichen darf nicht mit anderen Elementen gefüllt werden. Der fest definierte
Freiraum um das Signet herum muss
eingehalten werden, um es optimal zur
Geltung zu bringen.
Mindestabstand 1xM
Gestaltungshandbuch
August 2010
8
7. Farbwahl
Die Bildmarke ist in einem sanften Grün
gehalten. Die Farbe steht unter anderem
für Wachstum, Erneuerung und Natur.
Zugleich erzielt es eine ausgleichende
und beruhigende Wirkung.
Farbangaben für digitale Medien
Für den Schriftzug wird ein Grau verwendet. Die Wortmarke tritt auf dieses Weise
nicht übermäßig stark in den Vordergrund, sondern wirkt gleichbedeutend
mit der Bildmarke.
Das Signet sollte bevorzugt auf einer weißen oder hellen Fläche platziert werden,
um es optimal zur Geltung zu bringen.
Zur einheitlichen Farbwiedergabe dienen
die technischen Farbangaben, die sowohl
für Print- (CMYK) als auch für NonprintMedien (RGB) gelten.
CMYK
60/5/95/0
CMYK
0/0/0/80
RGB
122/176/49
RGB
88/88/90
RAL
6018
RAL
7039
HKS
66 N
HKS
92 N
Pantone
368c
Pantone
431c
Gestaltungshandbuch
August 2010
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8. Varianten
In einigen Medien wird es nur eingeschränkt möglich sein das Signet farbig
zu nutzen, beispielsweise beim Stempel,
Fax oder bei Prägungen. Hier besteht
die Möglichkeit es einfarbig schwarz zu
reproduzieren.
einfarbig positiv
schwarz
Auf einer schwarzen oder sehr dunklen
Hintergrundfläche kann das Signet als Negativ genutzt werden. Bei der negativen
Darstellung ist die Linienstärke leicht erhöht, um eine gleiche Wirkung aufgrund
des dunklen Hintergrunds zu garantieren.
einfarbig negativ
weiß
Weiterhin besteht die Möglichkeit das
Zeichen in Grautönen zu drucken, wobei
Bild- und Wortmarke unterschiedliche
Werte aufweisen.
Alle Varianten dürfen nur dann Anwendung finden, wenn der Kontrast zwischen
Signet und Hintergrund groß genug ist.
Eine klare und schnelle Erkennbarkeit
muss für jede Anwendung der Marke
gegeben sein.
zweifarbig positiv
Grautöne
Bildmarke
CMYK 0/0/0/80
Wortmarke
CMYK 0/0/0/70
Gestaltungshandbuch
August 2010
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9. Schrift
Das Signet für den Bezirk MarzahnHellersdorf ist eine Kombination aus
Wort- und Bildmarke. Für den Schriftzug
wurde die Schriftart Myriad Pro Regular verwendet. Die serifenlose Schrift ist
lesefreundlich und hat einen hohen Wiedererkennungswert. Eine moderne und
klare Gestaltung unterstützt die seriöse
Wirkung.
Die Schriftgröße richtet sich proportional
zur Größe der Bildmarke. Der Abstand des
Schriftzuges zur Grafik ist im Abschnitt
„Proportionen“ definiert.
Das Signet besteht aus zwei Elementen,
die aufeinander abgestimmt sind und
sich gegenseitig ergänzen. Nur in Ausnahmefällen darf das Signet ohne den
Schriftzug verwendet werden.
Bildmarke
Wortmarke
Im Signet wird die Schriftart Myriad Pro mit dem Schnitt Regular genutzt.
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
abcdefghijklmnopqrstuvwxyz
1234567890
Gestaltungshandbuch
August 2010
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Erstellt von Juliane Schettler, Berlin 2010
im Rahmen eines Projektes der FAW, Berufliche Schule Hangelsberg,
und dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin,
Dozent: Uli Heid