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Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
12.10.15, 14:19
Aktualisiert
29.01.18, 06:12

Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 21.09.2010 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.10.2010 1. Gegenstand der Vorlage: Festlegungen zur einheitlichen Verwendung des BezirksSignets 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 21.09.10 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 1162/III der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dagmar Pohle Bezirksbürgermeisterin Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Presse 1 und 2 15.09.2010 2004 Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung – Nr. 1162/III A. Gegenstand der Vorlage: Festlegungen zur einheitlichen Verwendung des BezirksSignets B. Berichterstatter/in: Bezirksbürgermeisterin Frau Pohle C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt: 1. die Verwendung des Bezirks-Signets entsprechend der als Anlage beigefügten Richtlinie (Handbuch zur Anwendung des Image-Signets von Marzahn-Hellersdorf). 2. die Verwendung des Bezirks-Signets für Publikationen, bei denen ein Signet verwendet wird (z.B. Kopfbögen, Visitenkarten, Broschüren, Webseite usw.). 3. die Erlaubnis zur externen Verwendung des BezirksSignets. Die Herausgabe erfolgt nach Prüfung durch die Pressestelle. 4. die Aufhebung der BA-Vorlage 972/II. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: Mit dem Auswahlverfahren am 08.06.2010 hat die Jury das Bezirks-Signet für Marzahn-Hellersdorf gewählt. Am 10.06.2010 wurde es als erstes Ergebnis des seit März 2009 bestehenden Projektes zur Entwicklung eines Erscheinungsbildes des Bezirks der Öffentlichkeit in einem Pressegespräch vorgestellt (Image verbessernde Maßnahmen). E. Rechtsgrundlage: § 15, § 36 Abs. 2 Buchstabe b, f und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG); Senatsbeschluss Nr. 6254 vom 22.08.1995 - "Einführung des Berlin-Designs für Drucksachen…" F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Dagmar Pohle Bezirksbürgermeisterin Anlage Vielfalt in Marzahn-Hellersdorf Handbuch zur Anwendung der Bild-Wortmarke „Vielfalt“ des Bezirks Marzahn-Hellersdorf von Berlin 1. Die Bild-Wortmarke 1. Inhalt 1. Inhalt 2 2. Vorwort 3 3. Signet 4 4. Proportionen 5 5. Fehler 7 6. Freiraum 8 7. Farbwahl 9 8. Varianten 10 9. Schrift 11 Gestaltungshandbuch August 2010 2 2. Vorwort Das vorliegende Gestaltungshandbuch legt den Standard für die Verwendung der Bild-Wortmarke für Marzahn-Hellersdorf in der Mediennutzung fest. Es enthält Richtlinien und Festlegungen für den richtigen Gebrauch und ermöglicht einen einheitlichen Gesamtauftritt des Bezirks. Die Anwendungshinweise dieses Handbuchs sind als verbindlich anzusehen und gelten für die Publikationen des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf. Die im Gestaltungshandbuch festgelegten Komponenten unterstützen eine geschlossene Darstellung nach außen und garantieren die Wiedererkennbarkeit beim öffentlichen Auftreten. Die Richtlinien definieren die Anwendung der BildWortmarke für die interne und externe Gestaltungshandbuch August 2010 Kommunikation. Das Handbuch gibt einen Rahmen vor, lässt jedoch genügend Freiraum bei der Gestaltung von Medien. Es ist Arbeitsgrundlage und vereinfacht die richtige Nutzung des Zeichens. Die richtige Anwendung muss sich in allen Publikationen widerspiegeln, um ein unverwechselbares Erscheinungsbild des Bezirks zu garantieren. Die getroffenen Festlegungen sollen den richtigen Gebrauch der Bild-Wortmarke im Alltag gewährleisten und dienen allen, die in Zukunft das entwickelte Zeichen nutzen. Es darf nur nach den beschriebenen Grundstandards angewendet werden. Die Richtlinien müssen sich im Alltag bewähren und werden gegebenfalls weiterentwickelt und ergänzt. 3 3. Bild-Wortmarke Ziel war es ein Zeichen zu entwickeln, das möglichst viele Aspekte des Bezirks Marzahn-Hellersdorf repräsentiert. Neben dem viel diskutierten Plattenbau sollte auch die Mühle als bekannte Sehenswürdigkeit integriert werden. Die vielen Grünanlagen, Parks und Freiflächen lassen den Bezirk in einem gänzlich anderen Licht erscheinen als die vorherrschende Meinung suggeriert. Deshalb steht die Natur-Symbolik an exponenter Stelle. Im Entstehungsprozess reduzierten sich die Formen immer stärker, bis es zuletzt gelang, mit nur einer durchgehenden Linie alle drei Aspekte des Bezirks darzustellen. In dem Entwurf ist die Urbanität, die Marzahner Mühle als bekannte Sehenswürdigkeit und der Bezug zur Natur aufgegriffen. Die Linie als einfaches gestalterisches Mittel, lässt die Vielfältigkeit des Bezirks in all seinen Facetten erkennen. Betrachtet man die Grundform des Entwurfs als Ganzes, lässt sich ein Kreis erkennen. Diese Form trägt unter anderem die Bedeutung von Gleichgewicht und Harmonie. Gestaltungshandbuch August 2010 4 4. Proportionen Die präzise Bezeichnung des Zeichens ist Bild-Wortmarke (umgangssprachlich: Signet). Standardproportionen Die Größen der einzelnen Elemente der Wort-Bildmarke sind aufeinander abgestimmt. Das Signet darf nur proportional skaliert werden, um das einheitliche Erscheinungsbild zu wahren. Die vertikale Anordnung der Wortmarke richtet sich nach fest definierten Punkten der Bildmarke. Der Abstand beider Elemente entspricht der Breite des Großbuchstabens M. Für die Abbildung des Signets in sehr geringer Größe liegt eine Variante mit vergrößertem Schriftzug und leicht verstärkter Linie vor. 1x Gestaltungshandbuch 1,4 x August 2010 5 Bei sehr kleiner Darstellung der Bild-Wortmarke steht eine Variante mit vergrößertem Schriftzug und leicht verstärkter Linie zur Verfügung. Proportionen bei stark verkleinerter Darstellung Das Signet sollte eine minimale Höhe von 7 mm nicht unterschreiten, um eine gute Qualität und Wiedererkennbarkeit zu garantieren. Õ Õ Das Signet sollte je nach Präsentationsmedium und Nutzen in unterschiedlichen Größen abgebildet werden. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Anhang „2. Anwendungen“. Gestaltungshandbuch August 2010 Minimum 7 mm 6 5. Falsche Darstellungen Die Marke darf niemals gestreckt oder gestaucht werden. Die Grundform des Kreises muss in jeder Publikation erkennbar bleiben. Nicht erlaubt sind: • Verzerrungen • grafische oder typografische Ergänzungen • Änderungen in der Anordnung der Elemente • vertikale Ausrichtung Berlin • farbliche Veränderungen Marzahn Hellersdorf Gestaltungshandbuch August 2010 7 6. Freiraum Õ Õ Mindestabstand 1xM Õ Õ Õ Mindestabstand 1xM Õ Õ Der minimale Freiraum entspricht in Höhe und Breite dem großen M der Wortmarke. Der minimale Abstand ist fest definiert und geht aus der Abbildung hervor, größerer Freiraum ist erlaubt. Mindestabstand 1xM Õ Die Bild-Wortmarke wirkt am deutlichsten, wenn sie von genügend Freiraum umgeben ist. Dieser Platz um das Zeichen darf nicht mit anderen Elementen gefüllt werden. Der fest definierte Freiraum um das Signet herum muss eingehalten werden, um es optimal zur Geltung zu bringen. Mindestabstand 1xM Gestaltungshandbuch August 2010 8 7. Farbwahl Die Bildmarke ist in einem sanften Grün gehalten. Die Farbe steht unter anderem für Wachstum, Erneuerung und Natur. Zugleich erzielt es eine ausgleichende und beruhigende Wirkung. Farbangaben für digitale Medien Für den Schriftzug wird ein Grau verwendet. Die Wortmarke tritt auf dieses Weise nicht übermäßig stark in den Vordergrund, sondern wirkt gleichbedeutend mit der Bildmarke. Das Signet sollte bevorzugt auf einer weißen oder hellen Fläche platziert werden, um es optimal zur Geltung zu bringen. Zur einheitlichen Farbwiedergabe dienen die technischen Farbangaben, die sowohl für Print- (CMYK) als auch für NonprintMedien (RGB) gelten. CMYK 60/5/95/0 CMYK 0/0/0/80 RGB 122/176/49 RGB 88/88/90 RAL 6018 RAL 7039 HKS 66 N HKS 92 N Pantone 368c Pantone 431c Gestaltungshandbuch August 2010 9 8. Varianten In einigen Medien wird es nur eingeschränkt möglich sein das Signet farbig zu nutzen, beispielsweise beim Stempel, Fax oder bei Prägungen. Hier besteht die Möglichkeit es einfarbig schwarz zu reproduzieren. einfarbig positiv schwarz Auf einer schwarzen oder sehr dunklen Hintergrundfläche kann das Signet als Negativ genutzt werden. Bei der negativen Darstellung ist die Linienstärke leicht erhöht, um eine gleiche Wirkung aufgrund des dunklen Hintergrunds zu garantieren. einfarbig negativ weiß Weiterhin besteht die Möglichkeit das Zeichen in Grautönen zu drucken, wobei Bild- und Wortmarke unterschiedliche Werte aufweisen. Alle Varianten dürfen nur dann Anwendung finden, wenn der Kontrast zwischen Signet und Hintergrund groß genug ist. Eine klare und schnelle Erkennbarkeit muss für jede Anwendung der Marke gegeben sein. zweifarbig positiv Grautöne Bildmarke CMYK 0/0/0/80 Wortmarke CMYK 0/0/0/70 Gestaltungshandbuch August 2010 10 9. Schrift Das Signet für den Bezirk MarzahnHellersdorf ist eine Kombination aus Wort- und Bildmarke. Für den Schriftzug wurde die Schriftart Myriad Pro Regular verwendet. Die serifenlose Schrift ist lesefreundlich und hat einen hohen Wiedererkennungswert. Eine moderne und klare Gestaltung unterstützt die seriöse Wirkung. Die Schriftgröße richtet sich proportional zur Größe der Bildmarke. Der Abstand des Schriftzuges zur Grafik ist im Abschnitt „Proportionen“ definiert. Das Signet besteht aus zwei Elementen, die aufeinander abgestimmt sind und sich gegenseitig ergänzen. Nur in Ausnahmefällen darf das Signet ohne den Schriftzug verwendet werden. Bildmarke Wortmarke Im Signet wird die Schriftart Myriad Pro mit dem Schnitt Regular genutzt. ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ abcdefghijklmnopqrstuvwxyz 1234567890 Gestaltungshandbuch August 2010 11 Erstellt von Juliane Schettler, Berlin 2010 im Rahmen eines Projektes der FAW, Berufliche Schule Hangelsberg, und dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Dozent: Uli Heid