Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
12.10.15, 14:23
Aktualisiert
27.01.18, 23:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin
VI. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage, Fraktion der SPD
Große Anfrage
Drs.-Nr.:
1770/VI
Verfasserin:
Dr. Schmidt, Manuela
- Schriftliche Beantwortung BzStRin JugFam
Zur Arbeit des freien Trägers Ambulante Hilfen Berlin
Beratungsfolge:
Datum
22.04.2010
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung
Der ahb e.V. ist neben der „Treberhilfe“ wegen undurchschaubarer Geflechte, fragwürdiger
Gemeinnützigkeit, sowie willentlich herbeigeführten Insolvenzen und des Verdachtes der
Untreue in die Schlagzeilen geraten. Der ahb e.V. wurde 2007 vom Jugendamt MarzahnHellersdorf als Träger der freien Jugendarbeit anerkannt.
1. Welche gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Jugendarbeit erfüllt der ahb e.V.
im Bezirk Marzahn-Hellersdorf?
Der Träger ahb e.V. erfüllt in Marzahn-Hellersdorf keine Aufgaben.
Es ist auch nicht korrekt, dass der Träger ahb e.V. 2007 vom Jugendamt MarzahnHellersdorf auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses als freier Träger anerkannt wurde.
Das Jugendamt Marzahn- Hellersdorf hat seit 2006 vertraglich geregelte Arbeitsbeziehungen
mit dem Träger AHB Marzahn – Hellersdorf gGmbH als Träger der Kinder- und
Jugendhilfezentren. Der Träger hat sich 2004 als selbständiger Verein gegründet und ist seitdem im Bezirk tätig. Dem Träger AHB Marzahn-Hellersdorf wurde durch Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2007 die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe
zugesprochen.
Die AHB Marzahn – Hellersdorf gGmbH realisiert derzeit folgende Leistungen in unserem
Bezirk:
-
Träger eines Kinder- und Jugendhilfezentrums in der Region Hellersdorf – Süd/
Kaulsdorf
Träger eines Kinder- und Jugendhilfezentrums in Kooperation mit pad e. V. in der
Region Hellersdorf – Nord
Hilfen zur Erziehung gemäß § 30, 31, 35 SGB VIII, auch mit unterschiedlichen
integrierten Gruppenangeboten
Familienförderung nach § 16 SGB VIII / im Projekt „La Famiglia“
2. Wie hoch waren die kumulierten Zuwendungen des Bezirksamts an den ahb bzw.
den ahb Marzahn-Hellersdorf gGmbH in den Jahren 2007 bis 2010?
Der Träger ahb e.V. erhielt keine Zuwendungen oder andere finanzielle Mittel.
Der Träger AHB Marzahn-Hellersdorf gGmbH hat für das Projekt "Familiencafe Platte Süd",
jetzt „ La Famiglia“
Ausdruck vom: 10.05.2010
Seite: 1/3
2008 10.000 € durch Zuwendung
2009 37.500 € durch Zuwendung
2010 37.500 € durch Leistungsvertrag
erhalten bzw. wird diese erhalten.
Der Träger AHB Marzahn- Hellersdorf gGmbH leistet darüber hinaus Hilfen zur Erziehung.
Die nachstehende Auswertung die Buchungen der Jugendhilfeleistungen an den Träger, die
über das Programm ProJug zahlbar gemacht worden sind:
2007
2008
2009
2010, I. Quartal
1.090.397,77 €
1.247.989,05 €
1.377.412,89 €
408.611,80 €
3. Wie kontrolliert das Bezirksamt die Mittelverwendung durch den Verein?
Das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf hat keine rechtliche Grundlage dies zu prüfen,
wie auch alle anderen Bezirke nicht.
Hier müssen dringend die rechtlichen Grundlagen und einheitliche Kriterien geschaffen
werden. Die Prüfungsberechtigung sollte nach Auffassung des Jugendamtes bei der
fachaufsichtsführenden Stelle (hier ist es Sen BWF) angebunden werden.
Die Träger sind jedoch verpflichtet, den jeweils geltenden Unbedenklichkeitsbzw. Freistellungsbescheid des Finanzamtes zur Feststellung der Gemeinnützigkeit beim
Jugendamt vorzulegen.
Für den Träger ahb e.V. liegen aktuell keine Belege vor, da er seit Jahren hier nicht tätig war.
Für den Träger AHB Marzahn-Hellersdorf liegt er vor. Darüber hinaus liegen im Jugendamt
Nachweise vor über die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge und sowie die Beiträge
zur Berufshaftpflicht.
Im Zusammenhang mit den Hilfen zur Erziehung und bei Zuwendungen bzw.
Leistungsverträgen prüfen Kolleg/innen der Regionalen Dienste keine unmittelbare
Mittelverwendung sondern die Qualität und Quantität der Leistungen, die im Rahmen von
Hilfeplänen, Zuwendungen und Leistungsverträgen erbracht wurden.
Im Zusammenhang mit Zuwendungen oder Leistungsverträgen werden Zielvereinbarungen
zu Grundsätzen der gemeinsamen Arbeit in der Region, zu den pädagogischen Zielen, den
Zielgruppen, dem weiteren Leistungsangebot und besonderen Vorhaben, sowie zu den
geplanten Angebotsstunden und Öffnungszeiten sowie den Einsatz von qualifiziertem
Personal abgeschlossen.
Im Zuwendungsbereich - Familienprojekte - erfolgt die Prüfung der zugewendeten Mittel im
Rahmen des Verwendungsnachweises inhaltlich- ob und in welcher Qualität die vereinbarte
Leistung erbracht wurde- durch die Regionalen Dienste und rechnerisch durch den
Haushaltsbereich.
In Hellersdorf Süd zum Beispiel erfolgte dies zuletzt am 19.03.2010 unter Beteiligung des
Regionalleiters, der Gruppenleitung RSD, der Koordination HzE und der Koordination
Jugendarbeit. Überdies waren Regionalleiter und Gruppenleiter in Hellersdorf Süd für das
Jugendamt am letzten Qualitätsdialog des Trägers AHB Marzahn Hellersdorf gGmbH mit
SenBWF am 03.09.2009 beteiligt.
Darüber hinaus erfolgen im Bereich der Wirtschaftlichen Hilfe der Prüfungen zur
Rechnungslegung der Träger.
Kostensätze werden jedoch auf Landesebene vereinbart.
Ausdruck vom: 10.05.2010
Seite: 2/3
4. Ist es zutreffend, dass das Jugendamt im Februar 2006 über das Geschäftsgebaren
des Trägers durch den Insolvenzverwalter und die Polizei informiert wurde?
Im Regionalen Dienst 2 des Jugendamtes ging am 12. Dezember 2007 das Schreiben eines
Insolvenzverwalters ein, in welchem das Jugendamt um Übersendung einer Kopie von
einem
Kooperationsvertrag mit dem ahb e.V. gebeten wurden, der im Rahmen der Sozialen
Gruppenarbeit abgeschlossen worden war. Diesen Kooperationsvertrag hatte das
Jugendamt
fristgemäß zum 31.01.2005 gekündigt, da kein weiterer Bedarf für diese Hilfe im
Regionalraum bestand.
Diesem Schreiben war ein Beschluss des AG Charlottenburg vom 01.03.2006 beigefügt,
aus
dem hervorging, dass gegen den ahb e.V. das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Darüber
hinaus gingen keine Informationen ein, auch nicht durch die Polizei.
Über den Sachverhalt informierte das Jugendamt vielmehr Anfang 2006 ein Vertreter des
Betriebsrates von ahb e.V.
In diesem Zusammenhang wurde eine Prüfung im Jugendamt durchgeführt.
Die Prüfung ergab:
Der Träger ahb e.V. erbringt seit Januar 2005 keine Leistungen mehr für den Bezirk.
Die Zusammenarbeit wurde wegen fehlenden Bedarfes fristgemäß gekündigt.
Es gab im Bezirk während der Zusammenarbeit keine Unzulänglichkeiten.
Darüber hinaus wurde auch ein Gespräch mit dem Träger AHB Marzahn-Hellersdorf gGmbH
im Jugendamt geführt, um gegebenenfalls Verquickungen zu prüfen.
Der Träger AHB Berlin Marzahn- Hellersdorf hatte sich 2004 als selbständiger Verein
gegründet und ist seitdem im Bezirk tätig. Es bestanden und bestehen keine geschäftlichen
Zusammenhänge mit dem Träger ahb e.V. Der Träger AHB Marzahn-Hellersdorf war ist und
nicht von Insolvenz bedroht. Es gab oder gibt auch keine anderen Hinweise hinsichtlich
irgendwelcher negativen Geschäftsgebaren.
5. Warum hat das Jugendamt die Zusammenarbeit mit dem Träger nicht beendet, wie
in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Neukölln geschehen?
Mit dem Träger ahb e.V. besteht seit Anfang 2005 keine Zusammenarbeit.
Gegen den Träger AHB Marzahn-Hellersdorf gGmbH, der rechtlich ein selbständiger Verein
ist, bestand zu keinem Zeitpunkt irgendein Vorwurf in keinerlei Hinsicht.
Die Geschäftsführung der AHB Marzahn-Hellerdorf gGmbH ist auch jederzeit bereit, hierzu
öffentlich Stellung zu nehmen und Fragen zu beantworten.
Der Träger AHB Marzahn-Hellersdorf ist tätig für die Regionalen Dienst 2 und 3 (Hellersdorf/
Süd/ Kaulsdorf und Hellersdorf Nord).
Der Regionale Dienst 2 schätzt ein, dass sich die Arbeit des Trägers AHB MarzahnHellersdorf gGmbH, der zugleich Träger des Kinder- und Jugendhilfezentrums Hellersdorf
Süd/Kaulsdorf ist, durch hohe fachliche Kompetenzen auszeichnet. Die Mitarbeiterprofile
des Trägers weisen einen hohen fachlichen Ausbildungsstand und Zusatzqualifikationen auf.
Auch der Regionaldienst 3 schätzt die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Träger AHB
Marzahn- Hellersdorf. Alle Kooperationsprojekte der vergangenen Jahre wurde zur in sehr
guter Qualität durchgeführt, so dass der Träger zu einem wichtigen Partner in der sozialen
Infrastruktur des Regionaldienstes geworden ist.
Es gibt keinen sachlichen oder fachlichen Grund die Zusammenarbeit mit der AHB MarzahnHellersdorf gGmbH zu kündigen.
Dr. Manuela Schmidt
Ausdruck vom: 10.05.2010
Seite: 3/3