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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
12.10.15, 14:23
Aktualisiert
27.01.18, 23:53

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Inhalt der Datei

Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin VI. Wahlperiode Ursprung: Große Anfrage, Fraktion der SPD Große Anfrage Drs.-Nr.: 1770/VI Verfasserin: Dr. Schmidt, Manuela - Schriftliche Beantwortung BzStRin JugFam Zur Arbeit des freien Trägers Ambulante Hilfen Berlin Beratungsfolge: Datum 22.04.2010 Gremium Bezirksverordnetenversammlung Der ahb e.V. ist neben der „Treberhilfe“ wegen undurchschaubarer Geflechte, fragwürdiger Gemeinnützigkeit, sowie willentlich herbeigeführten Insolvenzen und des Verdachtes der Untreue in die Schlagzeilen geraten. Der ahb e.V. wurde 2007 vom Jugendamt MarzahnHellersdorf als Träger der freien Jugendarbeit anerkannt. 1. Welche gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Jugendarbeit erfüllt der ahb e.V. im Bezirk Marzahn-Hellersdorf? Der Träger ahb e.V. erfüllt in Marzahn-Hellersdorf keine Aufgaben. Es ist auch nicht korrekt, dass der Träger ahb e.V. 2007 vom Jugendamt MarzahnHellersdorf auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses als freier Träger anerkannt wurde. Das Jugendamt Marzahn- Hellersdorf hat seit 2006 vertraglich geregelte Arbeitsbeziehungen mit dem Träger AHB Marzahn – Hellersdorf gGmbH als Träger der Kinder- und Jugendhilfezentren. Der Träger hat sich 2004 als selbständiger Verein gegründet und ist seitdem im Bezirk tätig. Dem Träger AHB Marzahn-Hellersdorf wurde durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2007 die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe zugesprochen. Die AHB Marzahn – Hellersdorf gGmbH realisiert derzeit folgende Leistungen in unserem Bezirk: - Träger eines Kinder- und Jugendhilfezentrums in der Region Hellersdorf – Süd/ Kaulsdorf Träger eines Kinder- und Jugendhilfezentrums in Kooperation mit pad e. V. in der Region Hellersdorf – Nord Hilfen zur Erziehung gemäß § 30, 31, 35 SGB VIII, auch mit unterschiedlichen integrierten Gruppenangeboten Familienförderung nach § 16 SGB VIII / im Projekt „La Famiglia“ 2. Wie hoch waren die kumulierten Zuwendungen des Bezirksamts an den ahb bzw. den ahb Marzahn-Hellersdorf gGmbH in den Jahren 2007 bis 2010? Der Träger ahb e.V. erhielt keine Zuwendungen oder andere finanzielle Mittel. Der Träger AHB Marzahn-Hellersdorf gGmbH hat für das Projekt "Familiencafe Platte Süd", jetzt „ La Famiglia“ Ausdruck vom: 10.05.2010 Seite: 1/3 2008 10.000 € durch Zuwendung 2009 37.500 € durch Zuwendung 2010 37.500 € durch Leistungsvertrag erhalten bzw. wird diese erhalten. Der Träger AHB Marzahn- Hellersdorf gGmbH leistet darüber hinaus Hilfen zur Erziehung. Die nachstehende Auswertung die Buchungen der Jugendhilfeleistungen an den Träger, die über das Programm ProJug zahlbar gemacht worden sind: 2007 2008 2009 2010, I. Quartal 1.090.397,77 € 1.247.989,05 € 1.377.412,89 € 408.611,80 € 3. Wie kontrolliert das Bezirksamt die Mittelverwendung durch den Verein? Das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf hat keine rechtliche Grundlage dies zu prüfen, wie auch alle anderen Bezirke nicht. Hier müssen dringend die rechtlichen Grundlagen und einheitliche Kriterien geschaffen werden. Die Prüfungsberechtigung sollte nach Auffassung des Jugendamtes bei der fachaufsichtsführenden Stelle (hier ist es Sen BWF) angebunden werden. Die Träger sind jedoch verpflichtet, den jeweils geltenden Unbedenklichkeitsbzw. Freistellungsbescheid des Finanzamtes zur Feststellung der Gemeinnützigkeit beim Jugendamt vorzulegen. Für den Träger ahb e.V. liegen aktuell keine Belege vor, da er seit Jahren hier nicht tätig war. Für den Träger AHB Marzahn-Hellersdorf liegt er vor. Darüber hinaus liegen im Jugendamt Nachweise vor über die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge und sowie die Beiträge zur Berufshaftpflicht. Im Zusammenhang mit den Hilfen zur Erziehung und bei Zuwendungen bzw. Leistungsverträgen prüfen Kolleg/innen der Regionalen Dienste keine unmittelbare Mittelverwendung sondern die Qualität und Quantität der Leistungen, die im Rahmen von Hilfeplänen, Zuwendungen und Leistungsverträgen erbracht wurden. Im Zusammenhang mit Zuwendungen oder Leistungsverträgen werden Zielvereinbarungen zu Grundsätzen der gemeinsamen Arbeit in der Region, zu den pädagogischen Zielen, den Zielgruppen, dem weiteren Leistungsangebot und besonderen Vorhaben, sowie zu den geplanten Angebotsstunden und Öffnungszeiten sowie den Einsatz von qualifiziertem Personal abgeschlossen. Im Zuwendungsbereich - Familienprojekte - erfolgt die Prüfung der zugewendeten Mittel im Rahmen des Verwendungsnachweises inhaltlich- ob und in welcher Qualität die vereinbarte Leistung erbracht wurde- durch die Regionalen Dienste und rechnerisch durch den Haushaltsbereich. In Hellersdorf Süd zum Beispiel erfolgte dies zuletzt am 19.03.2010 unter Beteiligung des Regionalleiters, der Gruppenleitung RSD, der Koordination HzE und der Koordination Jugendarbeit. Überdies waren Regionalleiter und Gruppenleiter in Hellersdorf Süd für das Jugendamt am letzten Qualitätsdialog des Trägers AHB Marzahn Hellersdorf gGmbH mit SenBWF am 03.09.2009 beteiligt. Darüber hinaus erfolgen im Bereich der Wirtschaftlichen Hilfe der Prüfungen zur Rechnungslegung der Träger. Kostensätze werden jedoch auf Landesebene vereinbart. Ausdruck vom: 10.05.2010 Seite: 2/3 4. Ist es zutreffend, dass das Jugendamt im Februar 2006 über das Geschäftsgebaren des Trägers durch den Insolvenzverwalter und die Polizei informiert wurde? Im Regionalen Dienst 2 des Jugendamtes ging am 12. Dezember 2007 das Schreiben eines Insolvenzverwalters ein, in welchem das Jugendamt um Übersendung einer Kopie von einem Kooperationsvertrag mit dem ahb e.V. gebeten wurden, der im Rahmen der Sozialen Gruppenarbeit abgeschlossen worden war. Diesen Kooperationsvertrag hatte das Jugendamt fristgemäß zum 31.01.2005 gekündigt, da kein weiterer Bedarf für diese Hilfe im Regionalraum bestand. Diesem Schreiben war ein Beschluss des AG Charlottenburg vom 01.03.2006 beigefügt, aus dem hervorging, dass gegen den ahb e.V. das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Darüber hinaus gingen keine Informationen ein, auch nicht durch die Polizei. Über den Sachverhalt informierte das Jugendamt vielmehr Anfang 2006 ein Vertreter des Betriebsrates von ahb e.V. In diesem Zusammenhang wurde eine Prüfung im Jugendamt durchgeführt. Die Prüfung ergab: Der Träger ahb e.V. erbringt seit Januar 2005 keine Leistungen mehr für den Bezirk. Die Zusammenarbeit wurde wegen fehlenden Bedarfes fristgemäß gekündigt. Es gab im Bezirk während der Zusammenarbeit keine Unzulänglichkeiten. Darüber hinaus wurde auch ein Gespräch mit dem Träger AHB Marzahn-Hellersdorf gGmbH im Jugendamt geführt, um gegebenenfalls Verquickungen zu prüfen. Der Träger AHB Berlin Marzahn- Hellersdorf hatte sich 2004 als selbständiger Verein gegründet und ist seitdem im Bezirk tätig. Es bestanden und bestehen keine geschäftlichen Zusammenhänge mit dem Träger ahb e.V. Der Träger AHB Marzahn-Hellersdorf war ist und nicht von Insolvenz bedroht. Es gab oder gibt auch keine anderen Hinweise hinsichtlich irgendwelcher negativen Geschäftsgebaren. 5. Warum hat das Jugendamt die Zusammenarbeit mit dem Träger nicht beendet, wie in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Neukölln geschehen? Mit dem Träger ahb e.V. besteht seit Anfang 2005 keine Zusammenarbeit. Gegen den Träger AHB Marzahn-Hellersdorf gGmbH, der rechtlich ein selbständiger Verein ist, bestand zu keinem Zeitpunkt irgendein Vorwurf in keinerlei Hinsicht. Die Geschäftsführung der AHB Marzahn-Hellerdorf gGmbH ist auch jederzeit bereit, hierzu öffentlich Stellung zu nehmen und Fragen zu beantworten. Der Träger AHB Marzahn-Hellersdorf ist tätig für die Regionalen Dienst 2 und 3 (Hellersdorf/ Süd/ Kaulsdorf und Hellersdorf Nord). Der Regionale Dienst 2 schätzt ein, dass sich die Arbeit des Trägers AHB MarzahnHellersdorf gGmbH, der zugleich Träger des Kinder- und Jugendhilfezentrums Hellersdorf Süd/Kaulsdorf ist, durch hohe fachliche Kompetenzen auszeichnet. Die Mitarbeiterprofile des Trägers weisen einen hohen fachlichen Ausbildungsstand und Zusatzqualifikationen auf. Auch der Regionaldienst 3 schätzt die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Träger AHB Marzahn- Hellersdorf. Alle Kooperationsprojekte der vergangenen Jahre wurde zur in sehr guter Qualität durchgeführt, so dass der Träger zu einem wichtigen Partner in der sozialen Infrastruktur des Regionaldienstes geworden ist. Es gibt keinen sachlichen oder fachlichen Grund die Zusammenarbeit mit der AHB MarzahnHellersdorf gGmbH zu kündigen. Dr. Manuela Schmidt Ausdruck vom: 10.05.2010 Seite: 3/3