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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
12.10.15, 15:58
Aktualisiert
27.01.18, 22:08

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 3. Wahlperiode Ursprung: Antrag TOP-Nr.: CDU/FDP Schmitt/Dr.Lautsch/Dr. Fest Vorlage zur Kenntnisnahme DS-Nr: 1621/3 Schlussbericht Schluss Beratungsfolge: Datum Gremium 18.02.2010 18.03.2010 10.03.2010 17.03.2010 BVV BVV WiO Bau BVV BVV-039/3 BVV-040/3 WiO-044/3 Bau-060/3 überwiesen ohne Änderungen in der BVV beschlossen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen Besserer Winterdienst, weniger Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17. März 2010 beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes hinsichtlich des Winterdienstes mit dem Ziel einer verbesserten Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger zu initiieren. Dazu ist das Gesetz so zu ändern, dass nicht das "Bekämpfen" von Schnee und Winterglätte verpflichtend ist, sondern das "Räumen von Schnee" und das "Abstumpfen von Glätte". Die erforderliche Schneeräumbreite ist von mindestens 1 m auf mindestens 1,5 m in Straßen der Straßenreinigungsverzeichnisse A und B und auf mindestens 2,0 m in besonders bezeichneten Straßenabschnitten mit hohem Fußgängeraufkommen, z.B. Kurfürstendamm, Tauentzienstr. festzulegen. In den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel ist der Winterdienst nicht nur so durchzuführen, dass das ungehinderte Ein- und Aussteigen möglich ist, sondern der Haltestellenbereich ist durchgängig zu räumen. Darüber hinaus muss auch das gefahrlose Erreichen der Haltestellenbereiche von den geräumten Gehwegteilen ermöglicht werden. Zu den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel sind auch Taxenstände zu zählen. Die Zuwegung zu Briefkästen ist ebenfalls in den Winterdienst aufzunehmen. 1621/3 Ausdruck vom: 05.07.2010 Seite: 1 Darüber hinaus ist der Bußgeldkatalog so zu überarbeiten, dass die Grundstückseigentümer verstärkt zur Einhaltung der Pflichten des Winterdienstes bewegt werden. Der BVV ist bis zum 31.03.2010 zu berichten. Das Bezirksamt teilt in Ergänzung zum 1. Zwischenbericht vom 11. Mai 2010 Folgendes mit: In der Sitzung des RdB-Innenausschusses am 10. Juni 2010 trug Senatorin Lompscher die Überlegungen zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes vor: • • • • • • • • Die Formulierungen im § 3 StrReinG sollen präzisiert werden („Schnee ist zu räumen, Schnee- und Eisglätte zu bestreuen, Eisbildung zu beseitigen“). Die für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite soll auf 1,5 m erweitert werden. Radstreifen sollen wie Fahrbahnen für den Autoverkehr behandelt werden. § 6 StrReinG soll dahingehend geändert werden, dass der Eigentümer verantwortlich bleibt, auch wenn er Dritte beauftragt hat. Eigentümer sollen verpflichtet werden, den Verantwortlichen durch Aushang bekanntzumachen. Der Katalog der Ordnungswidrigkeiten im § 9 StrReinG soll angepasst werden. Die BSR soll für genau bestimmte Fußgängerzonen und öffentliche Plätze (dazu wird eine Liste verteilt) den Winterdienst übernehmen. Die BSR soll den Winterdienst für Bushaltestellen sowie die Zuwegung zu den Gehwegen übernehmen. Tramhaltestellen sollen ebenso von der BSR betreut werden, allerdings nur, wenn es sich nicht um „Haltestelleninseln“ handelt. In diesem Fall sei die BVG zuständig. Frau Lompscher führte aus, dass der Gesetzesentwurf zum Ende der Sommerpause im Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll. Die Anregungen der BVV sind somit zu großen Teilen aufgegriffen worden und das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Bezirksbürgermeisterin 1621/3 Marc Schulte Bezirksstadtrat Ausdruck vom: 05.07.2010 Seite: 2