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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
10 kB
Erstellt
12.10.15, 16:04
Aktualisiert
27.01.18, 22:13

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 3. Wahlperiode Ursprung: Antrag TOP-Nr.: CDU/SPD/Grüne Schmitt/Klose/Verrycken/Ludwig Vorlage zur Kenntnisnahme DS-Nr: 1741/3 Beratungsfolge: Datum Gremium 20.05.2010 BVV BVV-042/3 ohne Änderungen in der BVV beschlossen Fußgänger-Warnsignal Mecklenburgische Straße Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.05.2010 beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass an der Ampelanlage Mecklenburgische Straße / Ecke Schlangenbader Straße/ Autobahnauffahrt das Zusatzblinklicht "Achtung Fußgänger" geschaltet wird. Das Bezirksamt hat sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für die Erweiterung der LZA eingesetzt. Diese teilte nun das Ergebnis der Prüfung mit. Grundsätzlich stellt eine Lichtzeichenanlage (LZA) die sicherste aller Querungshilfen für Fußgänger dar. Die Signalzeiten an dieser LZA sind so festgelegt, dass die Freigabe der Fußgänger, die die Schlangenbader Straße queren wollen, vor der Freigabe der Fahrzeuge aus der Mecklenburgischen Straße erfolgt. Hierdurch soll erreicht werden, dass sich die querenden Fußgänger bereits auf der Fußgängerfurt befinden und somit besser für die abbiegenden Fahrzeugführer erkennbar sind. Die aus der Mecklenburgischen Straße linksabbiegenden Fahrzeugführer haben nach § 9 Abs. 3 StVO auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen, wenn nötig müssen die Fahrzeugführer warten. Das vorgeschlagene gelbe Blinklicht warnt vor Gefahren. Es soll nach der zu § 38 StVO erlassenen Verwaltungsvorschrift jedoch nur sparsam verwendet werden und nur dann, wenn die erforderliche Warnung auf andere Weise nicht deutlich genug gegeben werden kann. Die Sichtverhältnisse auf die Fußgängerfurt und damit auf die querenden Fußgänger sind gut, so dass hier die allgemeinen Sorgfaltspflichten grundsätzlich von den Verkehrsteilnehmern befolgt werden können. 1741/3 Ausdruck vom: 07.09.2010 Seite: 1 Die durchgeführte Auswertung der örtlichen Verkehrsunfalllage ergab für den Zeitraum vom 01.05.2007 bis einschließlich 30.06.2010, dass nur ein Verkehrsunfall polizeilich registriert wurde, an dem ein Fußgänger beteiligt war. Dieser Verkehrsunfall wurde jedoch von einem rückwärts fahrenden Kraftfahrer verursacht und hat somit in dem zu prüfenden Kontext keine Relevanz. Als Ergebnis der Prüfung wurde eine Anordnung eines gelben Blinklichts zurzeit für nicht erforderlich gehalten. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Bezirksbürgermeisterin 1741/3 Martina Schmiedhofer Bezirksstadträtin Ausdruck vom: 07.09.2010 Seite: 2