Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
10 kB
Erstellt
12.10.15, 16:04
Aktualisiert
27.01.18, 22:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
3. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
TOP-Nr.:
CDU/SPD/Grüne
Schmitt/Klose/Verrycken/Ludwig
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 1741/3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
20.05.2010
BVV
BVV-042/3
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Fußgänger-Warnsignal Mecklenburgische Straße
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.05.2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür
einzusetzen, dass an der Ampelanlage Mecklenburgische Straße / Ecke Schlangenbader Straße/ Autobahnauffahrt das Zusatzblinklicht "Achtung Fußgänger" geschaltet
wird.
Das Bezirksamt hat sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für
die Erweiterung der LZA eingesetzt. Diese teilte nun das Ergebnis der Prüfung mit.
Grundsätzlich stellt eine Lichtzeichenanlage (LZA) die sicherste aller Querungshilfen
für Fußgänger dar. Die Signalzeiten an dieser LZA sind so festgelegt, dass die Freigabe der Fußgänger, die die Schlangenbader Straße queren wollen, vor der Freigabe
der Fahrzeuge aus der Mecklenburgischen Straße erfolgt. Hierdurch soll erreicht werden, dass sich die querenden Fußgänger bereits auf der Fußgängerfurt befinden und
somit besser für die abbiegenden Fahrzeugführer erkennbar sind.
Die aus der Mecklenburgischen Straße linksabbiegenden Fahrzeugführer haben nach
§ 9 Abs. 3 StVO auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen, wenn nötig müssen
die Fahrzeugführer warten.
Das vorgeschlagene gelbe Blinklicht warnt vor Gefahren. Es soll nach der zu § 38
StVO erlassenen Verwaltungsvorschrift jedoch nur sparsam verwendet werden und
nur dann, wenn die erforderliche Warnung auf andere Weise nicht deutlich genug gegeben werden kann. Die Sichtverhältnisse auf die Fußgängerfurt und damit auf die
querenden Fußgänger sind gut, so dass hier die allgemeinen Sorgfaltspflichten grundsätzlich von den Verkehrsteilnehmern befolgt werden können.
1741/3
Ausdruck vom: 07.09.2010
Seite: 1
Die durchgeführte Auswertung der örtlichen Verkehrsunfalllage ergab für den Zeitraum
vom 01.05.2007 bis einschließlich 30.06.2010, dass nur ein Verkehrsunfall polizeilich
registriert wurde, an dem ein Fußgänger beteiligt war. Dieser Verkehrsunfall wurde jedoch von einem rückwärts fahrenden Kraftfahrer verursacht und hat somit in dem zu
prüfenden Kontext keine Relevanz.
Als Ergebnis der Prüfung wurde eine Anordnung eines gelben Blinklichts zurzeit für
nicht erforderlich gehalten.
Aufgrund des geschilderten Sachverhalts bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen
Bezirksbürgermeisterin
1741/3
Martina Schmiedhofer
Bezirksstadträtin
Ausdruck vom: 07.09.2010
Seite: 2