Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Wohnraum für Leistungs- und Hilfeempfänger Weeber und Partner Teil 2 gesamt.pdf
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Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:35
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Wohnraum für Leistungs- und Hilfeempfänger im sozialen Bereich
in der Stadt Ulm
Teil 2: Maßnahmen
13. August 2013
WEEBER+PARTNER
Institut für Stadtplanung und Sozialforschung
Stuttgart/Berlin August 2013
Wohnraum für Leistungs- und Hilfeempfänger im sozialen Bereich in der
Stadt Ulm
Teil 2: Maßnahmen
13. August 2013
Prof. Dr. Rotraut Weeber
Dipl. Ing. Antje Fritz
im Auftrag der Stadt Ulm,
Fachbereich Bildung und Soziales
WEEBER+PARTNER
Institut für Stadtplanung und Sozialforschung
Mühlrain 9 70180 Stuttgart, Tel. 0711 62009360
wpstuttgart@weeberpartner.de
Emser Straße 18 10719 Berlin, Tel. 030 8616424
wpberlin@weeberpartner.de
www.weeberpartner.de
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM – TEIL 2
Stand:13.08.2013
1
1 Aufgabe
Das Gutachten soll feststellen, wie die Haushalte in gefährdeten Lebenslagen mit
dem notwendigen Wohnraum effizient versorgt werden können. Es gilt, die für die
Haushalte mit besonderem Wohnbedarf benötigten Wohnungen zeitnah, mit angemessenem Aufwand und bedarfsgerecht bereitzustellen und für ein stabiles
Wohnen zu sichern.
Auf der Basis des Gutachtens Wohnraum für besondere Zielgruppen in der Stadt
Ulm – derzeitiger und zukünftiger Bedarf – wird in Teil 2 herausgearbeitet, mit
welchen Maßnahmen die derzeitigen Lösungen zur Versorgung optimiert werden
können und welche weiteren Maßnahmen zu empfehlen sind.
Untersuchungsfragen dafür sind:
¯ Wie können Aufwand und Nutzen für die Stadt und die betroffenen Haushalte
verbessert werden?
¯ Welche sozialen und wirtschaftlichen Potenziale lassen sich nutzen?
¯ Wer ist dabei zu beteiligen? Was ist der Aufwand?
¯ Welche Maßnahmen sind im methodischen Ansatz der Hilfen und Wohnungsversorgung zu empfehlen?
¯ Welche Maßnahmen sind im organisatorischen Bereich zu empfehlen?
¯ Welche Maßnahmen sind bei den Arbeitsprozessen zu empfehlen?
¯ Welche Maßnahmen sind im baulichen Bereich zu empfehlen?
2 Vorgehen
Die zu empfehlenden Maßnahmen gliedern sich in zwei Teile, der erste zur Verbesserung der Organisation, der zweite zur Erweiterung des Wohnungsangebotes für
Wohnungssuchende mit Hilfebedarf. Es werden jeweils die Ausgangssituation,
dann die Empfehlung sowie die Gründe und ggf. Aufgaben beschrieben.
Die Aussagen sollten möglichst konkret sein, soweit das ohne eine detaillierte Projektplanung und auch angesichts von Unsicherheiten über alternative Lösungen
und schrittweises Vorgehen möglich ist. Ziel war es, die Maßnahmen so zu umreißen, dass die notwendigen strategischen Entscheidungen fundiert getroffen werden können. Es wurden sowohl zeitnah zu bearbeitende Aufgaben als auch längerfristige Perspektiven in den Blick genommen, soweit das möglich ist.
Während der Bearbeitung von Teil 1 haben wir viele Gespräche mit Vertreterinnen
und Vertretern der Verwaltung, von sozialen Diensten und Wohnungsunternehmen
geführt. Die Anregungen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung der betroffenen Haushalte sind in die Vorschläge eingeflossen.
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3 Ein Fünf-Punkte-Programm zur Verbesserung der Organisation
3.1 Ansprechpartner Wohnen in den Sozialräumen schaffen
Situation
Viele Mieter mit Hilfebedarf haben Probleme, die ihnen die Wohnungssuche erschweren. Oft haben sie keine abgeschlossene Ausbildung und keine Arbeit oder nur eine sehr ungesicherte Arbeit,
dazu kommen häufig z. B. auch ein negatives Erscheinungsbild,
Kommunikationsschwierigkeiten, gesundheitliche Einschränkungen,
fehlende Eigeninitiative, geringes Selbstwertgefühl. Auch sehen sie
sich mit Vorbehalten und Unsicherheiten von Vermietern konfrontiert. Dementsprechend gestaltet sich die Wohnungssuche oftmals
sehr aufwändig.
Auch in bestehenden Wohnverhältnissen treten manchmal Konflikte auf, die die Vermieter überfordern, z.B. wenn ältere Menschen
oder psychisch Kranke desorientiert sind.
Damit allen Hilfeempfängern mit Wohnbedarf rechtzeitig und effektiv bei der Suche nach dem benötigten Wohnraum und in Konfliktfällen geholfen werden kann, sind niederschwellige Ansprechpersonen und Formen der Unterstützung vor Ort wichtig. Das gibt
es bisher in Ulm nicht.
Empfehlung Im Rahmen der vorhandenen Strukturen in den Sozialräumen sollte
ein Dienst als Ansprechpartner Wohnen für Wohnraumsicherung
und Vermittlung vor Ort benannt werden. Welcher Dienst damit
beauftragt werden soll, ist hier offen gelassen, da die Planungen zur
zukünftigen Struktur der Dienste in den Sozialräumen noch nicht
abgeschlossen sind. Der Aufgabenbereich und die Kapazitäten des
gewählten Dienstes sind entsprechend auszuweiten.
Gründe
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialräumen kennen
die Örtlichkeiten sehr gut und haben viele Kontakte zu Einrichtungen, Netzwerken und Initiativen. Sie können bei der Wohnraumvermittlung und in Konfliktfällen effektiver tätig werden.
Bisher erhalten Hilfeempfänger mit Wohnbedarf nur dann Unterstützung bei der Wohnungssuche, wenn sie über das Fallmanagement und den Kommunalen Sozialen Dienst intensiv betreut werden. Diese würden durch die neu zu benennenden Ansprechpartner
Wohnen in den Sozialräumen bei der aufwändigen Wohnungssuche
und den Kontakten zu Vermietern entlastet.
Die Abteilung Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung gibt
bislang Tipps zur Wohnungssuche an ihre Klienten weiter, kann
aber nicht aktiv bei der Wohnungssuche unterstützen. Im Rahmen
der Sozialraumorientierung 2016 ziehen auch Mitarbeitende dieses
Sachgebiets in die Sozialräume, aktuell dieses Jahr z.B. nach Wiblingen.
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Die Stadt Ulm richtet seit einiger Zeit den Fokus wieder stärker auf
die Sozialräume, um ganzheitlicher und effektiver handeln zu können. Das Ressourcenmanagement (je eine 50%-Stelle pro Sozialraum) ist sozialraumorientiert und arbeitet zielgruppenübergreifend. Die Ressourcenmanagerinnen werden aber bislang nur aktiv
im Auftrag der Fallmanagements (Eingliederungshilfe und Hilfe zur
Pflege) bzw. des Kommunalen Sozialen Dienstes.
Die Zuständigkeit liegt bei der Geschäftsstelle strategische Sozialplanung und Bürgerengagement.
Aufgaben
Zu den erweiterten Aufgaben Ansprechpartner Wohnen gehören:
¯ Unterstützung von Leistungsempfängern allgemein – auch außerhalb intensiver Betreuung – im Bereich Wohnraumsicherung,
Vermittlung, Wohnungssuche und Konfliktfällen.
¯ Ansprechperson für Vermieter und Dienste sein (Kommunikation
nach außen).
¯ Unterstützung bei der Lösung von Konflikten; ggf. Patenschaften
in Hausgemeinschaften initiieren.
¯ Überblick über örtliche Gegebenheiten haben (z.B. tolerantes
Umfeld/ Nachbarschaft, Infrastrukturversorgung, Anlaufstellen).
3.2 Lotsen für Wohnungssuchende mit Hilfebedarf gewinnen
Situation
Viele Mieter mit Hilfebedarf haben aufgrund ihrer geringen persönlichen Bonität und eines unsicheren Auftretens kaum eine Chance,
selber eine Wohnung zu finden.
Empfehlung Es wird empfohlen, in den Sozialräumen ehrenamtliche Lotsen zu
gewinnen, die hilfebedürftige Wohnungssuchende begleiten und
unterstützen ggfs. in Zusammenarbeit mit einem Ulmer Verein oder
einem anderen Partner. Dafür sind entsprechende Ressourcen
(hauptamtliche Begleitung ggf. durch Ansprechpartner Wohnen,
Aufwandsentschädigung) bereit zu stellen.
Gründe
Die Ansprechpartner Wohnen in den Sozialräumen können bei diesen Aufgaben auch mit Ehrenamtlichen zusammen arbeiten. Lotsen,
die Wohnungssuchende unterstützen und begleiten, können auch
Türöffner auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt sein und dabei
helfen, die Akzeptanz der Haushalte mit Hilfebedarf als Mieter zu
verbessern.
3.3 Schaltstelle Wohnen oder Kommunikation Wohnen KoWo einrichten
Situation
Bisher werden Informationen, Bedarfe und Kontakte zum Thema
Wohnen im Fachbereich Bildung und Soziales nicht gebündelt. Jedes Sachgebiet in den beiden Abteilungen Familie, Kinder und Jugendliche (FAM) und Ältere, Behinderte und Integration (ABI) geht
eigene Wege und nutzt die aufgebauten Kontakte der Mitarbeitenden, um die Wohnraumversorgung der Hilfeempfänger zu unter-
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stützen. Es gibt dadurch auch keine Kapazitäten und Möglichkeiten,
um das Thema stärker nach außen zu kommunizieren.
Empfehlung Die Aufgaben des Sachgebiets Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung werden erweitert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Zukunft die Arbeit der sozialen Dienste im Bereich
Wohnen durch gebündelte Informationen, Koordination und Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. Falls dies im genannten Sachgebiet
nicht möglich ist, sollte die Schaltstelle Wohnen als eigene Organisationseinheit mit den genannten Aufgaben betraut werden.
Gründe
Durch gebündelte Aufgabenwahrnehmung können die Arbeitsprozesse im Fachbereich Bildung und Soziales und die Öffentlichkeitsarbeit für das Thema Wohnen verbessert werden. Im Sachgebiet
Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung gibt es schon viele
Kompetenzen und Kontakte im Zusammenhang mit der Wohnraumversorgung für Haushalte mit Wohnproblemen. Es bietet sich
deshalb an, hier durch neue Ressourcen die Aufgaben in dieser Organisationseinheit zu erweitern, um die verwaltungsinterne und
externe Kommunikation zu steuern.
Aufgaben
Dazu gehören:
¯ Kontakte zu Vermietern pflegen (Wohnungsunternehmen – auch
Genossenschaften – und private Vermieter); Aufbau und Pflege
einer Datei mit Ansprechpartnern bei den Vermietern.
¯ Bündelung der Dringlichkeitslisten aus dem Fachbereich Bildung
und Soziales und ggf. von Trägern mit Grundinformationen über
die Haushalte mit Wohnraumbedarf; Kommunikation und Abstimmung über diese Fälle spätestens alle drei Monate mit der
UWS.
¯ Öffentlichkeitsarbeit machen, um den freien Markt besser zu
erschließen (u. a. Kampagne organisieren vgl. 4.1, Austausch mit
Haus & Grund Ulm e.V.).
¯ Überblick über Belegungsrechte sowie über den Bedarf aus den
Sachgebieten haben.
¯ Aufbau einer Informationsplattform über frei werdende Wohnungen und Bedarfe für Wohnungstausch (innerhalb der sozialen Dienste und unter Einbeziehung des Jobcenters).
¯ Berichtswesen zum Wohnraumbedarf führen; Grundlage bildet
die Statistik (s. 3.5); Verständigung über Kriterien/Indikatoren für
das Informationssystem mit den betreffenden Abteilungen.
¯ Ansprechperson für Sachbearbeiter und Fallmanager, Beratungsstellen wie Pflegestützpunkt, Wohnraumberatungsstelle zum
Thema Wohnen sein.
¯ Schnittstelle zu Ansprechpersonen in den Sozialräumen sein.
¯ Einen Arbeitskreis Wohnen leiten.
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3.4 Zusammenarbeit mit einem Arbeitskreis Wohnen
Situation
Bisher bestehen einzelne Kooperationen zwischen Sachgebieten des
Fachbereichs Bildung und Soziales, Abteilung Ältere, Behinderte
und Integration (ABI) oder auch sozialen Trägern und der UWS
(Fallmanagement der Eingliederungshilfe, Drehscheibe Wohnen).
Dabei werden bereits gute Erfahrungen gemacht. Ansonsten erfolgt
der Austausch zwischen den Sachbearbeitern und den zuständigen
Mitarbeitenden bei der UWS je nach Bedarf und Fall.
Es fehlt ein regelmäßiger Austausch zwischen den betreffenden
Sachgebieten des Fachbereichs Bildung und Soziales und den Wohnungsunternehmen, insbesondere der UWS, um strategische Fragen
zu klären, aktuelle Informationen auszutauschen und mehr gegenseitiges Verständnis zu erreichen.
Empfehlung Die Schaltstelle Wohnen arbeitet mit den Akteuren im Bereich
Wohnen zur regelmäßigen Koordination und Steuerung zusammen.
Dazu richtet sie einen Arbeitskreis Wohnen mit einer Kerngruppe
ein. Darüberhinaus können nach Bedarf und Themen weitere Akteure einbezogen werden.
Gründe
Eine regelmäßige Zusammenarbeit erleichtert nicht nur die Klärung
strategischer Fragen und Standards, sie versachlicht auch die Zusammenarbeit.
Aufgaben
In Zusammenarbeit mit diesem Arbeitskreis werden folgende Aufgaben bearbeitet:
¯ Strategische Fragen klären, sich über Standards bei der Wohnraumvermittlung und Definitionen (z.B. Wohnraumsicherung) verständigen anhand von Fallbeispielen.
¯ Verfahren bei Belegungsrechten (s. 4.3) klären: Kooperation zwischen Kommune, freien Trägern und Vermietern; Zielvereinbarung, Controlling; Problem- und Konfliktlösungen.
¯ Harmonisierung der Prioritätenliste der UWS mit den Dringlichkeitskriterien der Sozialhilfe.
¯ Austausch über Bedarfe für besondere Wohnformen und anstehende Planungen von Wohnungsunternehmen.
¯ Sowie Begleitung bei der Umsetzung der folgenden Empfehlung.
3.5 Optimierung der Statistik zum Wohnraumbedarf
Situation
Während der Erarbeitung von Teil 1 des Gutachtens Wohnraum für
besondere Zielgruppen in der Stadt Ulm wurde deutlich, dass nur
wenige Informationen zum Thema Wohnraumbedarf der Hilfeempfänger vorliegen. Die Datenbanken in den Sachgebieten der Abteilung Ältere, Behinderte und Integration und der Abteilung Familie,
Kinder und Jugendliche sind sehr unterschiedlich, Aspekte zum
Wohnen werden uneinheitlich und nur vereinzelt erhoben. Es fließt
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bereits derzeit erhebliche Arbeitskapazität in die Dokumentation,
der durch die fehlende Systematik kein angemessener Nutzen gegenübersteht.
Empfehlung Es wird ein qualifiziertes und einheitliches Informationssystem über
die Wohnversorgung der Hilfeempfänger aufgebaut. Der Wohnbedarf, die Kosten der Unterkunft, die Dringlichkeiten der Wohnungssuche, die Inanspruchnahme von Beratung und Betreuung bei Suche und Erhalt der Wohnung und der Verbleib nach der Wohnungssuche werden differenziert erfasst. In dieses Informationssystem
sollten auch die relevanten Bereiche der Abteilung Familie, Kinder
und Jugendliche einbezogen werden. Es ist mit dem Informationssystem über die Empfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende harmonisiert.
Gründe
Eine angemessene und zeitnahe Versorgung der Leistungs- und
Hilfeempfänger im sozialen Bereich mit Wohnraum ist nicht nur für
die soziale Stabilisierung der Betroffenen wichtig. Sie bestimmt
auch wesentlich die Wirksamkeit der personalintensiven Sozialen
Arbeit sowie die finanziellen Ausgaben der öffentlichen Hand für
das Wohnen oder auch ersatzweise für stationäre Unterbringungen,
wenn keine Wohnung zur Verfügung steht.
Ohne eine zuverlässige Datengrundlage kann diese Aufgabe nicht
sachgerecht wahrgenommen werden. Das Informationssystem gibt
einen Überblick über die Bedarfe sowie über Ausgaben im Bereich
KdU. Außerdem können Entwicklungen dargestellt, Prognosen besser abgeleitet und die Wirksamkeit von Maßnahmen überprüft werden.
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4 Ein Fünf-Punkte-Programm zur Erweiterung des Wohnungsangebotes für Wohnungssuchende mit Hilfebedarf
4.1 Marketing zur Nutzung leerstehender Wohnungen von privaten Vermietern – PR-Kampagne
Situation
Der größte Teil der Leistungs- und Hilfeempfänger im sozialen Bereich wohnt in preiswerten Mietwohnungen des allgemeinen Wohnungsmarktes und insbesondere im Wohnungsbestand der UWS.
Obwohl es Leerstände auf dem privaten Wohnungsmarkt gibt, ist es
schwierig, die Haushalte mit besonderem Wohnbedarf dort unterzubringen. Es gilt, die Potenziale auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt im Bestand wieder verstärkt zu erschließen.
Empfehlung Mit einer PR-Kampagne richtet sich die Stadt Ulm an private Vermieter mit dem Ziel, der Stadt für hilfebedürftige Haushalte Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Dabei wirbt sie mit den Vorteilen für
beide Seiten: Dem Vermieter wird Sicherheit bei den Mieteinnahmen und der Bezahlung der Betriebskosten sowie Unterstützung bei
Konflikten angeboten. Außerdem hilft er in einer meist akuten Notsituation. Die Stadt kann einem hilfebedürftigen Haushalt eine
Wohnung vermitteln und eine wirksame Soziale Arbeit machen.
Gründe
Mit einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit können gegebenenfalls leerstehende Wohnungen auch für Hilfeempfänger mit besonderem
Wohnbedarf oder Zugangsproblemen verstärkt verfügbar gemacht
werden.
Anreize
¯ Feste Ansprechpersonen bei der Verwaltung (s.o.) bieten den
Vermietern Sicherheit in Problemsituationen.
¯ Die Übernahme der Kosten der Unterkunft (unter Umständen
Direktzahlung) bedeutet für die Vermieter eine sichere Miete
(Mietgarantie).
¯ Kautionen werden als Darlehen für Empfänger der Kosten der
Unterkunft gewährt.
¯ Bürgschaftsmittel werden für eventuelle Ausfälle angeboten.
4.2 Die Bezahlung marktgerechter Mieten für einfachen Wohnraum ermöglichen
Situation
Im unteren Mietpreissegment ist die Nachfrage an Wohnraum groß,
verschiedene Gruppen konkurrieren bei den Angeboten: Auszubildende und Studierende, Haushalte im Niedrigeinkommensbereich
und Transferleistungsempfänger. Probleme können entstehen,
wenn in den relevanten Kategorien einfacher Wohnungen die Mietobergrenzen nicht den Preisen auf dem Markt entsprechen. Die
Obergrenzen für die Übernahme der Kosten der Unterkunft werden
in Anlehnung an den Mietspiegel festgelegt. In begründeten Einzelfällen können die Sachbearbeiter/innen Ausnahmen machen und
die Obergrenzen überschreiten, was für die Sachbearbeiter/innen
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Konflikte mit sich bringen kann.
Empfehlung Es wird regelmäßig empirisch geprüft, ob die festgelegten Mietobergrenzen für einfachen Wohnraum noch marktgerecht sind.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Wohnungsangebot in unterschiedliche Klassen (Größe, Ausstattung, Baualter) aufgeteilt ist.
Außerdem werden die Sachbearbeiter/innen darin bestätigt, Ermessenspielräume gegebenenfalls stärker zu nutzen. Dazu werden Konfliktfälle erörtert und es wird exemplarisch bewertet, welches Vorgehen in diesen Fällen angemessen ist.
Gründe
Mit der großen Nachfrage nach Mietwohnungen sind die Miethöhen in den einzelnen Marktsegmenten stärker und kurzfristiger in
Bewegung. Damit die Haushalte, deren Kosten der Unterkunft von
der Stadt übernommen werden, eine Chance haben, müssen die
erstatteten Beträge dem Markt für einfachen Wohnraum angepasst
sein. Abgesehen davon bringen starre Mietobergrenzen für die
Übernahme der Kosten der Unterkunft immer wieder Härten mit
sich: Das betrifft zum Beispiel oft barrierefreie Neubauwohnungen
für Menschen mit Behinderungen mit ihren größeren Flächen und
Preisen. Konfliktfälle sind auch die höheren Mietkosten, wenn
Wohnungen nach Trennung oder Tod des Partners oder evtl. vorübergehendem Auszug von Kindern während ihrer Ausbildung entsprechend den Vorgaben zu groß geworden sind und die Haushalte
von ihrer ohnehin knappen Grundsicherung einen Teil der Wohnkosten selber bezahlen oder ausziehen müssen.
Die Festlegung der Mietobergrenzen ist ein wichtiges wohnungspolitisches Steuerungsinstrument und sollte als integrierte Aufgabe
vom Fachbereich Bildung und Soziales und vom Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt wahrgenommen werden.
Aufgaben
Im Zug der Überprüfung der Mietobergrenzen für die Kosten der
Unterkunft sind Zuständigkeiten und Methode mit zu überprüfen.
An der Verständigung über Ausnahmen in Einzelfällen sollten Mitarbeitende aus dem Fachbereich Bildung und Soziales (Grundsicherung, Wohnraumsicherung, Behindertenhilfe, Hilfe zur Pflege,
Kommunaler Sozialer Dienst), dem Fachbereich Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt (Wohngeldstelle, Stelle für Wohnberechtigungsscheine, Team Wohnen / Mietspiegel) sowie dem Jobcenter beteiligt
sein.
4.3 Ausweitung von Belegungsrechten für Übergangswohnungen in Verbindung mit intensiver Betreuung
Situation
Für Menschen in schwierigen Übergangsphasen ist es wichtig, zeitnah eine Wohnung zu finden, um wieder Fuß zu fassen, ihre Lebensverhältnisse neu zu ordnen und zur Ruhe zu kommen. Gleichzeitig brauchen sie dabei häufig Begleitung und Unterstützung. Die
Bewährungs- und Straffälligenhilfe hat für solche Fälle ein Belegungsrecht für zehn Einfachwohnungen der UWS, die befristet an
Klienten in der Phase der Wiedereingliederung vermietet werden. Es
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gibt einen dringenden Bedarf an weiteren Übergangswohnungen,
insbesondere für junge Erwachsene, die nicht im Elternhaus verbleiben können.
Empfehlung Die Stadt Ulm arbeitet mit diesem bewährten Modell weiter. Sie
erwirbt zusätzlich für rund 15 bis 20 kleine Wohnungen Belegungsrechte für z.B. 10 Jahre oder möglichst für länger. Diese sollten dezentral über das Stadtgebiet verteilt liegen. Sie werden befristet
insbesondere als Starterwohnungen für junge Erwachsene in der
Phase der Verselbständigung vermietet. Eine sozialpädagogische,
engmaschige Betreuung wird für diesen Zeitraum ggf. auch für den
Übergang in eine langfristige Wohnsituation gewährleistet. Die
Fälle kommen in der Regel über die Abteilung Familie, Kinder und
Jugendliche. Hierfür sind feste Vereinbarungen und Aufgabenteilungen zwischen Kommune, Wohnungsunternehmen und freien
Trägern zu treffen.
Gründe
Belegungsrechte für befristet vermietete Wohnungen, z.B. zwei
Jahre stiften guten Nutzen: Die Mieter haben Zeit, ihr Leben zu
ordnen und schließlich in einer besseren Ausgangslage – z.B. mit
einem Ausbildungsverhältnis – eine Wohnung auf dem allgemeinen
Wohnungsmarkt zu suchen. Die sozialen Dienste bleiben in Kontakt
und unterstützen den Prozess.
Für die Stadt bleiben Belegungsrechte durch den Wechsel nach
spätestens zwei Jahren verfügbar. Durch die dezentrale Lage entstehen keine Brennpunkte. Manchmal sind für die Bewohner auch
Stadtteilbindungen wichtig. Die Stadt hat die Möglichkeit, mit unterschiedlichen – auch privaten – Vermietern zu kooperieren.
Nachteil ist, dass gekaufte Belegungsrechte nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung stehen. Die Eigentümer profitieren
durch Zuschüsse und/oder Darlehen und eine sichere Vermietung.
Für den Erwerb von Belegungsrechten können die Möglichkeiten
der Landeswohnraumförderung geprüft werden.
Ergänzung
Als Begleitmaßnahme für die Starterwohnungen kann das Konzept
eines "Wohnführerscheins" auch in Ulm – ähnlich wie in BerlinMarzahn – erprobt werden. Dort wurde ein Kurs für Jugendliche in
Kooperation von Wohnungsunternehmen, einem Jugendhilfeträger
und einer Schule durchgeführt. Themen waren u. a. Inhalte eines
Mietvertrags, Nebenkosten, das "Putzeinmaleins", kleinere Handwerksarbeiten, Hausordnung und Rollenspiele zur Konfliktfähigkeit.
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4.4 Wohnen mit Assistenz
Situation
Ein selbständiges Wohnen im allgemeinen Wohnungsbestand in
Verbindung mit einer ambulanten Versorgung ist für eine größer
werdende Zahl von Menschen die geeignete Wohnform – auch für
die betreffenden Haushalte mit besonderem Wohnbedarf.
Bedarf an Wohnangeboten in Verbindung mit sozialer Begleitung
und Serviceleistungen bzw. ambulanten Hilfen haben insbesondere:
¯ psychisch kranke Menschen in der Phase der Wiedereingliederung oder nach einem längeren stationären Aufenthalt,
¯ Menschen mit Behinderung, die im Zuge verstärkter Inklusion
zunehmend Wohnungen auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt
suchen,
¯ Menschen mit Demenz, deren Versorgung in den nächsten Jahren zunehmend auch Lösungen außerhalb stationärer Einrichtungen erfordert,
¯ ältere Menschen, die alleine nicht mehr zurecht kommen (nach
Trennung oder Tod des Partners, aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, nach einem Krankenhausaufenthalt).
Empfehlung In der Stadt Ulm werden für diese unterschiedlichen Personenkreise
differenzierte Wohnprojekte mit Assistenz ausgebaut. Sie werden
gezielt nach Möglichkeit bei Neubauprojekten integriert. Als gute
Beispiele hierfür können das Neubauvorhaben der Heimstätte im
Nüblingweg und das geplante Projekt am Lettenwald der UWS angeführt werden. Auch bei Sanierungen im Bestand insbesondere
mit ergänzenden Bebauungen oder Anbauten können solche Projekte integriert werden. Ein guter Ansatz ist es auch, die Mehrgenerationenwohnhäuser in Ulm mit solchen Zielsetzungen weiter zu
entwickeln. Erste Wohnprojekte dieser Art gibt es bereits in Ulm –
für ihren Ausbau werden die Erfahrungen ausgewertet. Die Projektentwicklung für diese Entwicklungsaufgaben erfolgt in Zusammenarbeit von der Stadt Ulm, sozialen Trägern und Wohnungsunternehmen.
Gründe
Da meist barrierefreie Wohnungen und teilweise auch mehrere
Kleinwohnungen zusammen mit Gemeinschaftsräumen benötigt
werden, sind solche Konzepte im Altbau oft kaum zu realisieren.
Eine Evaluation der Organisation und Finanzierung der verschiedenen Assistenzleistungen, der guten und nachteiligen Aspekte
kommt der Qualität der zukünftigen Projekte zugute.
Ansätze
¯ Hausgemeinschaften mit Assistenz (2 bis 3 Wohnungen in einem
Gebäude für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf).
¯ Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischen Erkrankungen.
¯ Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung.
¯ Ambulant betreute Wohnpflegegemeinschaften für an Demenz
erkrankte Menschen.
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4.5 Ausweitung des Angebots an preisgünstigen Mietwohnungen für
Menschen mit besonderem Wohnbedarf – Einbettung in wohnungspolitische Maßnahmen der Stadt Ulm
Situation
Der größte Teil der Leistungs- und Hilfeempfänger bewohnt preiswerte Wohnungen des allgemeinen Wohnungsmarktes, insbesondere in älteren Wohnungsbeständen. Mietwohnungen für niedrige
und auch mittlere Einkommensgruppen sind knapper geworden.
Dazu haben verschiedene Entwicklungen beigetragen: Rückgang
des sozialen Wohnungsbaus und geringe Neubautätigkeit insbesondere bei der UWS (2000 bis 2006 keine Neubautätigkeit), umfassende Modernisierungen im Altbau.
Die finanziellen Möglichkeiten, im Neubau Wohnungen mit Belegungsrechten für hilfebedürftige Haushalte zu schaffen, sind zwar
begrenzt, können aber genutzt werden.
Insgesamt gilt es, auch mit wohnungsbezogenen und städtebaulichen Maßnahmen im Bestand und im Neubau für andere Zielgruppen das Marktsegment preisgünstiger Mietwohnungen in allen
Stadtteilen zu stärken – so dass indirekt auch die hilfebedürftigen
Haushalte wieder mehr Vermittlungschancen haben.
Empfehlung Eingebettet in schon laufende Programme oder Maßnahmen nutzt
die Stadt Ulm verschiedene Ansätze, das Angebot an preiswerten
Mietwohnungen wieder auszuweiten und differenzierte Konzepte
zu realisieren. Folgendes leistet dazu einen Beitrag:
¯ Im Rahmen der Möglichkeiten wird langfristig auch der Bestand
an öffentlich geförderten Wohnungen mit Belegungsbindungen
wieder ausgeweitet, auch für Haushalte, die nicht nur wenig
Geld, sondern auch soziale Schwierigkeiten haben. Dazu auch
Nutzung der Förderprogramme (Landeswohnraumförderungsprogramm). Die UWS baut derzeit 40 öffentlich geförderte Wohnungen.
Dabei gibt es insbesondere Bedarf für kleine Zwei-ZimmerWohnungen für Ein-Personen-Haushalte und größere Familienwohnungen jeweils im Rahmen der Mietobergrenzen sowie bezahlbare barrierefreie Wohnungen.
¯ Neubautätigkeit im mittleren Preisniveau verstärken, insbesondere auch durch die UWS. Durch Sickereffekte werden nach und
nach ältere, preisgünstigere Wohnungen frei. Dazu gehört auch
die aktive Umsetzung der 2013 beschlossenen Richtlinie der
Stadt Ulm zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum zur
Miete für mittlere Einkommensgruppen.
¯ Ergänzende Bebauungen in den Stadtteilen vorantreiben (Dachaufstockungen, Nutzung von Baulücken, behutsame Nachverdichtung).
¯ Aktive auch sozial orientierte Liegenschaftspolitik durch zielgerichtete Vergabe, bei der die Bedarfe von Haushalten mit Hilfebedarf berücksichtigt werden (z.B. Wohnen mit Assistenz).
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¯ Neue und gegebenenfalls auch unkonventionelle Lösungen für
das studentische Wohnen entwickeln und damit den allgemeinen Wohnungsmarkt im Sektor preisgünstiges Wohnen entlasten.
¯ Erhalt von einfachem Wohnraum durch einfache Modernisierungen (optische Aufwertungen und Instandhaltungen ohne
große Investitionen), Verlangsamung oder Aussetzung der Sanierungstätigkeit im preiswerten Altbau.
Gründe
1
Der Neubau von preiswerten Mietwohnungen mit Mieten im Bereich von ca. 6.50/qm (Kosten der Unterkunft-fähig) muss in der
Regel – trotz Förderung – erheblich subventioniert werden. Dementsprechend wird auch in der Fachwelt empfohlen1, vorrangig für
Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen zu sorgen. Diese Strategie verfolgt auch die Stadt Ulm mit
ihren Richtlinien zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum zur
Miete. Man hofft auf Sickereffekte, wenn dadurch preiswertere
Wohnungen frei werden.
Für die benötigten Belegungsbindungen werden in Wohnungswirtschaft und Kommunalpolitik innovative Lösungen gesucht, die es
erlauben, mit weniger Subvention mehr Wohnungen zu bauen und
dennoch auch den Fundus an belegungsgebundenen Wohnungen
auszuweiten. Dabei sollen für geförderte Neubauwohnungen Belegungen in anderen, preiswerteren Wohnungsbeständen vereinbart
werden können.
Alles, was die Nachfrage an preiswerten Wohnungen entspannt,
erleichtert es auch, dass hilfebedürftige Haushalte mit erschwertem
Zugang zum Wohnungsmarkt eine Wohnung finden können. Ulm
hat insbesondere mit dem beträchtlichen Wohnungsbestand der
UWS vergleichsweise gute Rahmenbedingungen.
z.B. RegionKontext: Strategien für bezahlbares Wohnen in der Stadt, Berlin 2013, Studie im Auftrag
von Verbänden der Immobilienwirtschaft wie GdW, Bauwirtschaft und Mieterbund