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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 2.pdf
Größe
50 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:35

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Inhalt der Datei

Exposé Einrichtung eines zentralen internationalen Dolmetscherpools in Ulm Stand: 14.01.2014 Das Konzept "Ulm: Internationale Stadt" sieht als Schlüsselprojekt 5 im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld 1 "Interkulturelle Öffnung und Willkommenskultur" die Einrichtung eines funktionierenden Systems der Sprachmittlung innerhalb der Stadtverwaltung vor, das externe Dienstleistungen einbezieht. Darüber hinaus wird der Bedarf nach einem allgemeinen Dolmetscherdienst für die gesamte Stadt geäußert. Der Begriff "Dolmetscher/-in" umfasst dabei die sprachliche Übersetzung sowie die kultursensible Vermittlung zwischen unterschiedlichen Herkunftskulturen. Ausgangssituation (u.a.): Mangel an sprachlicher und kultureller Verständigung in Beratungs- und Behandlungssituationen führt zu Informationsdefiziten bei Vorsorge, Diagnose, Therapie und Beratung Fehlende Informationen und Kenntnisse über das deutsche Hilfe- und Beratungssystem Keine ausreichende Anzahl von Fachkräfte mit Sprachkenntnissen in Herkunftssprachen und interkultureller Kompetenz und in den Beratungsdiensten kaum Finanzmittel, um den Bedarf an Sprach- und Kulturmittlung zu decken Folgen/Beziehungsebene gegenseitiges Unverständnis, Unsicherheit, Misstrauen, Hilflosigkeit die Beratung ist unbefriedigend, Gefahr von Fehleinschätzungen Frustration auf beiden Seiten Beratungen werden oft abgebrochen. Die Betroffenen bleiben letztlich vielfach ohne die gewünschte professionelle Unterstützung. erhöhte Kosten und Versorgungsdefizite durch - Mehrfachberatungen und – untersuchungen - Arztwechsel und Fehldiagnosen im Gesundheitsbereich Bisherige Lösungen: Jede Einrichtung hat ihre eigene Praxis im Umgang mit dieser Situation und eigene Dolmetscherkontakte: Zufallsdolmetscher/-innen (z. B. nicht zum Dolmetschen ausgebildete Personal, Putz- und Küchenhilfen) Laiendolmetscher/-innen - Verwandte oder Bekannte - Kinder von Betroffenen - Einsatz von Ehrenamtlichen ohne Qualifizierung Unterschiedliche Konzepte (reines Ehrenamt – bezahlte Dolmetscher/innen) 1 Keine einheitlichen Fortbildungsmaßstäbe Nicht alle Sprachen können abgedeckt werden. Problematik: Keine Qualitätssicherung Unklarheit über Rolle und Aufgabe des Dolmetschenden im Gespräch Unsicherheit bei Haftungsfragen Rollendiffusion in Familien beim Einsatz von Kindern zum Dolmetschen Fehlende Transparenz, welche Sprachen stadtweit abgedeckt werden können Weitergabe privater Daten von Dolmetschenden datenschutzrechtlich problematisch Finanzierung Neues Konzept: Zentraler „Internationaler Dolmetscherpool Ulm“ (IDU) Ziele: Der Dolmetscherpool ist ein flächendeckendes Angebot für Einrichtungen im Stadtgebiet Ulm. Die Stadt Ulm und die beteiligten Kooperationspartner arbeiten zusammen bei Einrichtung und Umsetzung des Dolmetscherpools im Sinne der Förderung der interkulturellen Öffnung. Chancengleichheit beim Zugang zu Angeboten und Dienstleistungen ist durch das Angebot gewährleistet. Die Dolmetscher/innen erhalten eine festgelegte Aufwandsentschädigung. Die Dolmetscher/innen sind durch Fortbildungen qualifiziert und haben die Möglichkeit zu informellem und fachlichem Austausch. Zielumsetzung Die Leistung umfasst die Sprach- und Kulturmittlung in Beratungssituationen. Für eine Sozialbegleitung, für die andere Rahmenbedingungen zugrundezulegen sind, wird ein gesondertes Konzept erarbeitet. Dolmetscherinnen und Dolmetscher engagieren sich als geschultes Personal für das Gemeinwohl. Sie erbringen eine komplexe Transferleistung durch ein qualifiziertes Dolmetschen, d.h. durch Übersetzung von Worten, Sprachniveau und gesellschaftlichen Systembegriffen. Wir wünschen uns von den Personen, die einen Dolmetscherdienst leisten, einerseits, dass sie eine soziale Grundeinstellung und Motivation mitbringen, weshalb wir hierfür keinen finanziellen Anreiz bieten möchten. Dieser Dienst soll sich von den professionellen Übersetzungsbüros deutlich unterscheiden und nicht zu diesen in Konkurrenz stehen. 2 Andererseits erfordert die Tätigkeit ein hohes Maß an Verbindlichkeit, indem z. B. Termine, auch tagsüber, eingehalten werden müssen. Die Dolmetschenden müssen bereit sein, an einer Qualifizierung teilzunehmen und sich an die Vorgaben der beratenden Einrichtung halten. Aus diesen Gründen halten wir es für angebracht, eine Vergütung im Rahmen der Übungsleiterpauschale (§ 3 ESTG Nr. 26) zu bezahlen. Dadurch ist die Tätigkeit im Bereich zwischen Ehrenamt und Dienstleistung angesiedelt und kann als „bezahltes Ehrenamt“ betrachtet werden. Eine Zentrale Anlaufstelle koordiniert die Anfragen, wählt die Dolmetschenden aus und organisiert ein Fortbildungsangebot sowie begleitende Betreuung. Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind durch Fortbildungen, die aus Grundmodulen sowie weiteren Aufbaumodulen unter Nutzung lokaler Expertise bestehen, qualifiziert. Es werden Supervision sowie die Möglichkeit zu informellem Austausch angeboten. Nutzerinnen und Nutzer sind soziale und andere Institutionen, Behörden und Angebote, z. B. Beratungsdienste, Kindergärten, Schulen, soziale Dienste u.a.. Privatpersonen und medizinische Dienste können das Angebot nicht in Anspruch nehmen. Während einer Startphase ist das Angebot vorübergehend kostenfrei. Im Sinne der interkulturellen Öffnung sind die Nutzerinnen und Nutzer gehalten, nach der Pilotphase sich an den Kosten des Angebots zu beteiligen. Vorgehensweise 1. Phase: Bedarfe erheben und Notwendigkeit begründen Entwicklung eines Exposés zur Einrichtung eines Dolmetscherpools in Ulm Zusammentragen von bereits vorhandenen Dolmetscherkontakten Vorüberlegung Trägerschaft des Dolmetscherpools klären Vorüberlegung Zahlungsmodalitäten für Dolmetschende festlegen Suche nach Finanzquellen Auftragsklärung über eine Zentrale Anlaufstelle 2. Phase: Abstimmung mit Politik, Verbänden und Verwaltung Abstimmung mit Beratungsstellen, Migrationsberatungsstellen und anderen Ansprechpartnern/-innen im Netzwerk 3. Phase: Partner für die Durchführung der Seminare suchen Suche nach neuen Dolmetscher/innen 3 Dolmetscher/innen durch Seminare qualifizieren Beratungseinrichtungen zum Einsatz von Dolmetscher/innen qualifizieren 4. Phase: Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern bei Beratungsstellen, Ämtern, sozialen Diensten u.v.a. 5. Phase: Evaluation und Berichtswesen Nach Beendigung der Pilotphase Verstetigung des Angebots Kosten Für die Startphase wird eine Projektfinanzierung durch die Stadt Ulm für die Dauer von 2 Jahren angestrebt. Die nachhaltige Verankerung als Regelangebot erfolgt über Kostenbeiträge der nachfragenden Stellen, der Stadt Ulm und ggfs. weiterer Partner. Für das erste Projektjahr werden folgende Kosten geschätzt: Ausbildung und Qualifizierung Davon 45 UE à 40 € -Seminarkosten (Miete, Verpflegung) - Materialien 3.000 € 1.800 € 700 € 500 € 3.000 € Honorare für Dolmetschende p.a. (400 h à 15 €) 6.000 € 6.000 € Verwaltung, Vermittlung 6.000 € 6.000 € Öffentlichkeitsarbeit/Flyer 1.000 € 1.000 € Fachliche Begleitung/Reflexion/ Supervision 2.000 € 2.000 € Evaluation 1.500 € 1.500 € 19.500 € 19.500 € Gesamt Ulm, 14.01.2014 Für den Vorbereitungskreis Dieter Albert Fachkräfte aus den Ehrenamts- und Migrationsbereichen: Behandlungszentrum für Folteropfer Ulm, Caritas Ulm, Diakonische Bezirksstelle Ulm, Engagiert in Ulm e. V., Fachstelle für Interkulturelle Orientierung Region Donau-Iller, IN VIA e. V., Koordinierungsstelle Internationale Stadt Ulm, Volkshochschule Ulm. 4