Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
322 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung KIBU - Kinderbetreuung in Ulm
Datum
17.02.2014
Geschäftszeichen KIBU
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
Sitzung am 13.03.2014
TOP
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 19.03.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
GD 075/14
Betreff:
Kindertagesstättenbericht - Steuerung 2014/15
Anlagen:
1
Antrag:
1.
2.
3.
Kindertagesstättenbericht
a)
Den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
b)
Der Bedarfsplanung für das Kitajahr 2014/2015 zuzustimmen.
c)
Der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zuzustimmen.
Verein Inselzwerge e.V.
a)
Der Aufnahme der neuen Einrichtung "Inselzwerge" in die
Kindertagesstättenbedarfsplanung, rückwirkend zum 01.01.2014 zuzustimmen.
b)
Dem Abschluss der "Vereinbarung zur Förderung von Kindern
in Tageseinrichtungen in der Stadt Ulm" zu den üblichen Konditionen mit dem
Verein Inselzwerge e.V. zuzustimmen.
c)
Dem Investitionskostenzuschuss i.H.v. 16.000 € zur Ausstattung der beiden
neuen Spielgruppen des Vereins im Erika-Schmid-Weg 3 zuzustimmen.
Spielgruppen – Elternbeiträge
Der Erhebung von Elternbeiträgen in Spielgruppen entsprechend der
Kindertagespflege zuzustimmen.
4.
Betriebskita
Scheffold
Dem Abschluss eines Vertrags mit der Bundeswehr entsprechend der
Betriebskita-Konzeption (GD261/09) zuzustimmen.
Reck
Genehmigt:
BM 1, BM 2, C 2, GM, KITA, OB, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-25.
SR-Kita Mitte-Ost
Den Zwischen-/Übergangslösungen, wie beschrieben, zuzustimmen.
-3-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
s.Ziffer 1.6 und Ziffer 4
1. Kindertagesstättenbericht 2014/15
1.1
Grundlagen des Berichts
Der Kindertagesstättenbericht beinhaltet zum einen die Bedarfsplanung für das Kitajahr
2014/15 (01.09.2014 bis 31.08.2015) und die hieraus resultierenden Umsetzungserfordernisse.
Zum anderen ist wieder ein Qualitätsreport für das am 1.9.2013 begonnene Kitajahr 2013/14
mit Ausblick auf die Qualitätsthemen des Kitajahres 2014/15 enthalten.
Die Bedarfsplanung beruht auf der am 02.03.2011 vom Gemeinderat beschlossenen
"Mittelfristigen Kindertagesstättenplanung 2011 bis 2016"(GD 077/11) und den dort bzw. in GD
154/13 beschlossenen Zielen. In der Bedarfsplanung erfolgt die Feinabstimmung für das
Kitajahr 2014/15. Dabei werden, soweit möglich, die bekannt gewordenen Besonderheiten im
jeweiligen Sozialraum bzw. der Ortschaft berücksichtigt.
Sämtliche zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen wurden wieder anhand des
trägerübergreifend vereinbarten Standardprozesses auf operativer Ebene abgestimmt und vom
gemeinsamen Gremium "Lenkungsgruppe Kinderbetreuung in Ulm" verabschiedet. In diesem
Gremium sind Repräsentantinnen und Repräsentanten der Kirchen, der freien Träger und des
Gesamtelternbeirats Ulmer Kindertagesstätten (GEB) ebenso vertreten, wie Vertreterinnen und
Vertreter der Fraktionen des Gemeinderates und der Verwaltung. Durch die Wahl des AWO
Geschäftsführers im letzten Jahr zum Vertreter der Freien Träger können nun auch die
Interessen der Betriebskitas direkt mit in die Gremien einfließen, da die AWO selbst zwei
Betriebskitas betreibt.
Ziel des jährlichen Kitaberichts ist es auch, neben der Bedarfsplanung für das jeweils
kommende Kitajahr, Transparenz zu schaffen, Zielkonflikte aufzeigen und damit sachliche und
sachgerechte Diskussionen zu erleichtern.
In der Anlage zum Bericht (s. nach Gesamtstadt, Seite 24) sind Grundlageninformationen,
Aufnahmekriterien für auswärtige Kinder und die einheitlichen Platzvergabekriterien dargestellt.
Sie bleiben im neuen Jahr unverändert. Diese Anlage ist in der Praxis eine große Hilfestellung
für viele Beteiligte und unterstützt eine einheitliche Handhabung aller Träger.
1.2
Zielsetzung der Planung
In Ziff. 1.2 der Planung (S. 2) sind die für den diesjährigen Kitabericht relevanten Ziele
aufgeführt. In Ziff. 6.1 und 6.2 (S. 12/13) sind die Zielerreichungsgrade dargestellt.
Mit der Umsetzung der vorgesehenen und mit den Trägern abgestimmten Maßnahmen wird bei
der Betreuung von Kindern von 3 Jahren bis Schuleintritt eine rechnerische Versorgungsquote
von 108,8% erreicht. Der Rechtsanspruch für Kinder über drei Jahren kann somit auch im
neuen Kitajahr erfüllt werden.
-4In der U3 Betreuung wird Dank der Ausbauoffensive im Vorjahr, zweier zusätzlicher "Betreuter
Spielgruppen" der Inselzwerge, sowie zusätzlicher Plätze in der Betriebskita der Bundeswehr
eine rechnerische Versorgungsquote von 44,3% erreicht. Dieser Quote steht ein durch
Elternbefragung ermittelter Betreuungsbedarf von 43% gegenüber. Der U3-Rechtsanspruch
kann somit auch im neuen Kitajahr erfüllt werden.
Die Ganztagsbetreuung kann auch im kommenden Kitajahr bereits weiter geringfügig
ausgebaut werden. Die Ganztagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum
Schuleintritt erreicht jetzt eine Versorgungsquote von 29,5%. Zur Erreichnung des
beschlossenenen Ziels (Ziel 3.2: 1/3 der ausgewiesenen Plätze) sind noch 7 Ganztagsgruppen
(=140 Plätze) erforderlich. Die entsprechende Umwandlung von Regelgruppen in
Ganztagsgruppen soll im Kitajahr 2015/16 erfolgen. Die Versorgungsquote bei der GTBetreuung der Kinder unter 3 Jahren beträgt 50,4%. Damit fehlen gegenüber der (noch)
gültigen Zielsetzung (Ziel 3.1: 2/3 der ausgewiesenen Plätze) zwar rund 190 Plätze, sie sind
aber nach dem Ergebnis der Elternbefragung ausreichend.
1.3
Im Planungsjahr vorgesehene Veränderungen
Folgende Einrichtungen/Gruppen werden neu in die Bedarfsplanung aufgenommen:
- Inselzwerge Kita, Erika-Schmid-Weg 3
2 betreute Spielgruppen (2 x U3)
- Betriebskita Bundeswehr
4 Ganztagsgruppen (3x U3 und 1x Ü3)
- Ifb Minigenius
½ Ganztagesgruppe Ü3
Folgende Einrichtungen/Gruppen werden geschlossen:
- Böfingerweg 11
1 Regelgruppe Ü3
- Brandenburgweg 69
½ Regelgruppe Ü3
Eine Übersicht aller Maßnahmen findet sich in Ziffer 1.3 (Seite 4) des Berichts. Die
Veränderungen im Einzelnen sind im Anhang Sozialräume ersichtlich.
Die Umsetzung aller vorgesehenen Maßnahmen führt zu folgenden wesentlichen
Veränderungen:
1.4
51 zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren (davon 31 für Ulmer Kinder)
49 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt fallen weg
75 zusätzliche Plätze in Ganztagesbetreuung (davon 50 für Ulmer Kinder)
57 Plätze in Ganztagesbetreuung wechseln von Baustein 6 in die Bausteine 4 und 5
Platzvergaben
Bisher erfolgten die Platzvergaben durch die Einrichtungen (v.a. für über 3 Jährige) aus
verschiedenen Gründen hauptsächlich erst ab April/Mai eines Jahres. Dies führte jährlich
wiederkehrend zu einer gefühlten Engpasssituation im Spätfrühjahr. Mit den Trägern wurde nun
vereinbart, dass in einem Testlauf die Plätze (v.a. für über 3 Jährige) für das Kitajahr 2014/15,
soweit möglich, nun erstmals bereits ab Februar vergeben werden. Die Eltern erhalten dadurch
bereits früher Planungssicherheit.
Die Platzvergabekriterien wurden nicht verändert, d.h. dass weiterhin Geschwisterkinder unter
Beachtung der gesetzlichen Vorgaben bevorzugt aufgenommen werden können. Aus
Zuschussgründen können Plätze allerdings höchtens bis 28.02. für Geschwisterkinder
freigehalten werden.
1.5
Qualitätsreport
In Ziffer 7 des Kita-Berichts (S. 14 ff) sind alle qualitativen Änderungen, Anpassungen und
-5Projekte aufgeführt, Schwerpunkte sind:
1.6
Orientierungsplan und Trägerübergreifendes Qualifizierungskonzept- 10 Jahre Bildung
offensiv
Sprachförderprogramme von Bund, Land sowie auf örtlicher Ebene (siehe auch GD
055/13)
Inklusion und Diversität
Projekte: Landesprogramm Stärke - Elternarbeit, Bildungshaus 3-10, Haus der kleinen
Forscher, sonstige Projekte
Finanzierung
Die im KJ 2014/15 vorgesehenen Maßnahmen haben derzeit keine unmittelbaren
Auswirkungen auf die Gesamtkosten. Die neuen Gruppen Inselzwerge/ifb Minigenius
refinanzieren sich u.a. aus Einsparungen durch die Schließung der Einrichtung Böfinger Weg
11, sowie durch zusätzliche Landeszuschüsse wenn die Plätze wie vorgesehen am 1.März
2014 belegt sind.
Für den Nachtrag 2014 bzw. den Haushaltsplan 2015 ist eine komplette Neukalkulation der
finanziellen Mittel für den Produktbereich 36.50 Kinderbetreuung vorgesehen. In diesem
Zusammenhang werden auch die Auswirkungen der nun beantragten Maßnahmen in die
Neukalkulation einfließen.
2.
Verein Inselzwerge e.V.
Der Verein Inselzwerge e.V. betreibt seit 2008 eine "Betreute Spielgruppe" mit bis zu 15
Betreuungsstunden für Kinder unter 3 Jahren in den städtischen Räumen des Jugendhauses
Insel. Die Finanzierung dieser Gruppe erfolgte in der Vergangenheit durch die Eltern bzw.
Vereinsmitglieder selbst, ergänzt um die jeweiligen Landesmittel, die von der Stadt dem Verein
weitergeleitet wurden.
Dieses bisher ansonsten nicht vorhandene Angebot wird immer mehr nachgefragt. Der Verein
ist deshalb bereit sein Angebot auszuweiten und soll ab sofort zwei weitere Gruppen in der
neuen Kita am Lettenwald, anstelle der dort ursprünglich geplanten Großtagespflege, betreiben.
Voraussetzung dafür ist die rückwirkende Aufnahme aller Gruppen in die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2013/14, sowie der Abschluss der üblichen "Vereinbarung zur Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen in der Stadt Ulm".
Die beiden neuen Gruppen sind als Teil der U3-Ausbauoffensive zu sehen, für die dem Grunde
nach eine Übernahme des kompletten Abmangels, befristet auf 3 Jahre, beschlossen wurde
(GD 201/12). Analog GD 481/12 sollte dem Verein außerdem zur Ausstattung der neuen
Räume ein Zuschuss i.H.v. 16.000 € (die Gruppen werden zeitversetzt betrieben) gewährt
werden. Die Mittel stehen auf dem Konto Kleinmaßnahmen KIBU (766036500090, Sachkonto
78180000) zur Verfügung.
3. Spielgruppen - Elternbeiträge
Mit Abschluß der "Vereinbarung zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen in der Stadt
Ulm" wird der Verein Inselzwerge e.V. Elternbeiträge analog den städtischen Regelungen
erheben.
Da die städtische "Gebührensatzung" mit der niedrigsten Betreuungsstufe 1 (bis 28
Stunden/Woche) den geringen Betreuungszeiten von 10 bis 15 Stunden in "Betreuten
Spielgruppen" nicht gerecht wird, empfiehlt es sich bei Betreuten Spielgruppen die
Abrechnungssätze der Kindertagespflege heranzuziehen. In der Kindertagespflege erfolgt ein
-6stundenweises herunter brechen der Stufe 1 der Gebührensatzung.
4. Betriebskita
Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Angehörige der Bundeswehr
beabsichtigt die Bundeswehr an 4 Standorten im Bundesgebiet Kitas zu errichten. Mit dem Bau
der Ulmer Kita auf dem Gelände des Bundeswehrkrankenhauses (Oberer Eselsberg 40) wurde
bereits begonnen. Die neue Einrichtung soll nun nach interner Bedarfsanalyse mit 3
Krippengruppen und einer Gruppe für über 3-Jährige im Februar 2015 in Betrieb gehen.
Der Finanzaufwand der Stadt kann derzeit nicht verlässlich kalkuliert werden, da bisher weder
die künftigen Betreuungszeiten noch der ungefähre Anteil Ulmer Kinder bekannt sind.
Außerdem sind die konkreten Auswirkungen der Umstellung der Landesbezuschussung ab
2015 derzeit noch unklar.
5. Sozialraumkita Mitte/Ost
Im Seniorenstift Elisa, Friedenstraße 39, soll die Sozialraumkita Mitte/Ost, mit 2 U3 Gruppen,
einer altersgemischten Gruppe und 2 Ü3 Gruppen entstehen. Der Baubeschluss (GD 193/13)
erfolgte am 26.06.2013. Vorgesehen war ein Baubeginn noch im Juli 2013 und die
Fertigstellung im März 2014. Dementsprechend haben sich 75 interessierte Familien ab
1.4.2014 auf eine Anmelde- und Warteliste setzen lassen. Im November 2013 teilte das
Gebäudemanagement mit, dass sich das Bauvorhaben verzögert weil die
Eigentümergemeinschaft erst am 10.10.2013 der Planung endgültig zugestimmt hat. Die
Eröffnung wird deshalb erst zum Sept 2014 möglich sein. Zwischenzeitlich wird von einer
Eröffnung Mitte November 2014 ausgegangen.
Das Familienbüro hat deshalb sofort mit allen betroffenen Familien Kontakt aufgenommen und
gemeinsam nach Übergangslösungen gesucht.
Einige Eltern werden bis zur Eröffnung im September/November 2014 warten können.
Für die Eltern, die teilweise bereits ab 01.04.2014 dringend einen Betreuungsplatz benötigen,
wurden folgende Lösungen entwickelt:
-
-
-
-
12 Kinder werden in der neuen Kita Ulmergasse 15 aufgenommen
(Fertigstellung März 2014; GD 166/13)
10 U3-Plätze werden in der SWU Betriebskita (Karlstraße 3) bereitgestellt.
Hierzu ist ein Vertrag mit den SWU analog dem "Konzept zur Belegung freier
Betriebskitaplätze mit betriebsunabhängigen Ulmer Kindern" (GD 154/13)
abzuschließen.
15 Ü3- Plätze werden vorübergehend in der bestehenden Einrichtung
Schaffnerstraße 18/2, in den Räumen des ehemaligen Bistros der Caritas,
geschaffen.
3 U3-Plätze werden in der AWO Betriebskita (Grimmelfingen) bereitgestellt.
Der bestehende Vertrag entsprechend dem "Konzept zur Belegung freier
Betriebskitaplätze mit betriebsunabhängigen Ulmer Kindern" (GD 154/13) wird
entsprechend ergänzt.
Sofern diese Maßnahmen nicht ausreichend sind (evtl. aufgrund weiterer
Verzögerungen) müssten im EG der ehemaligen Meinloh Grundschule in
Söflingen kurzfristig weitere Gruppen eingerichtet werden.
-7-