Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
278 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:38

öffnen download melden Dateigröße: 278 kB

Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung KIBU - Kinderbetreuung in Ulm Datum 25.02.2014 Geschäftszeichen KIBU Vorberatung Jugendhilfeausschuss Sitzung am 13.03.2014 TOP Vorberatung Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 19.03.2014 TOP Beschlussorgan Gemeinderat TOP Behandlung öffentlich Betreff: Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Änderungssatzung Anlagen: 4 Sitzung am 26.03.2014 GD 095/14 Antrag: Die 2. Satzung zur Änderung der "Satzung der Stadt Ulm über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder vom 16.07.2003" zu beschließen (Anträge 19/14, 28/14 und 40/14). Günther Scheffold Genehmigt: BM 1, BM 2, C 2, OB, ZS/F Wolfgang Reck Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja nein 1. Sachverhalt Mit Antrag vom 21.02.2014 (Nr. 40/14) wurde, unter Bezugnahme auf den interfraktionellen Antrag Nr.118 vom 9.7.2013, fraktionsübergreifend ein Vorschlag zur Gebührenreduzierung beim gleichzeitigen Besuch zweier Kinder einer Kindertagesstätte unterbreitet und die Verwaltung gebeten die finanziellen Auswirkungen zu ermitteln und in der Lenkungsgruppe Kinderbetreuung in Ulm zu behandeln. Die Behandlung in der Lenkungsgruppe fand am 24.02.2014 statt. Nach nochmaliger Abstimmung in den Fraktionen wurde die Verwaltung gebeten eine Änderung der "Satzung der Stadt Ulm über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder vom 16.07.2003" vorzubereiten. Dies wird auch von den übrigen Mitgliedern der Lenkungsgruppe zur Beschlussfassung empfohlen. 2. Satzungsänderung § 5 Ziffer 1Absatz 6 der Satzung der Stadt Ulm über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder vom 16.07.2003, in der Fassung vom 01.09.2012, wird wie folgt geändert: Alte Fassung: "Besuchen gleichzeitig 2 Kinder unter 3 Jahren aus dem Haushalt der /des Erziehungsberechtigten eine Tageseinrichtung für Kinder, so wird für das zweite Kind lediglich die Grundgebühr erhoben." Neue Fassung: "Besuchen gleichzeitig 2 Kinder aus dem Haushalt der /des Erziehungsberechtigten eine Tageseinrichtung für Kinder, so wird bei Kindern unter 3 Jahren lediglich das 1,25 fache der Grundgebühr erhoben." Die Satzungsänderung tritt zum Beginn des neuen Kitajahres 2014/15 am 1.9.2014 in Kraft. 3. Auswirkungen Durch die neue Regelung ergeben sich beim gleichzeitigen Besuch zweier U3 Kinder, bzw. zweier Ü3 Kinder keine Veränderungen der Elternbeiträge gegenüber bisher. Eine Veränderung ergibt sich lediglich beim gleichzeitigen Einrichtungsbesuch eines Ü3 und eines U3 Kindes. Die nichtstädtischen Träger von Kindertageseinrichtungen in Ulm legen ihrer Elternbeitragserhebung die städtische Gebührensatzung zugrunde. Insofern wurden Gesamtmindereinnahmen aller Träger in Höhe von ca. 75.000 € / Jahr ermittelt. -3-