Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
278 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung KIBU - Kinderbetreuung in Ulm
Datum
25.02.2014
Geschäftszeichen KIBU
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
Sitzung am 13.03.2014
TOP
Vorberatung
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 19.03.2014
TOP
Beschlussorgan
Gemeinderat
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Änderungssatzung
Anlagen:
4
Sitzung am 26.03.2014
GD 095/14
Antrag:
Die 2. Satzung zur Änderung der "Satzung der Stadt Ulm über die Erhebung von
Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder vom 16.07.2003" zu
beschließen (Anträge 19/14, 28/14 und 40/14).
Günther Scheffold
Genehmigt:
BM 1, BM 2, C 2, OB, ZS/F
Wolfgang Reck
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
1. Sachverhalt
Mit Antrag vom 21.02.2014 (Nr. 40/14) wurde, unter Bezugnahme auf den interfraktionellen
Antrag Nr.118 vom 9.7.2013, fraktionsübergreifend ein Vorschlag zur Gebührenreduzierung
beim gleichzeitigen Besuch zweier Kinder einer Kindertagesstätte unterbreitet und die
Verwaltung gebeten die finanziellen Auswirkungen zu ermitteln und in der Lenkungsgruppe
Kinderbetreuung in Ulm zu behandeln.
Die Behandlung in der Lenkungsgruppe fand am 24.02.2014 statt.
Nach nochmaliger Abstimmung in den Fraktionen wurde die Verwaltung gebeten eine Änderung
der "Satzung der Stadt Ulm über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen
Tageseinrichtungen für Kinder vom 16.07.2003" vorzubereiten. Dies wird auch von den übrigen
Mitgliedern der Lenkungsgruppe zur Beschlussfassung empfohlen.
2. Satzungsänderung
§ 5 Ziffer 1Absatz 6 der Satzung der Stadt Ulm über die Erhebung von Benutzungsgebühren für
die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder vom 16.07.2003, in der Fassung vom
01.09.2012, wird wie folgt geändert:
Alte Fassung:
"Besuchen gleichzeitig 2 Kinder unter 3 Jahren aus dem Haushalt der /des
Erziehungsberechtigten eine Tageseinrichtung für Kinder, so wird für das zweite Kind lediglich
die Grundgebühr erhoben."
Neue Fassung:
"Besuchen gleichzeitig 2 Kinder aus dem Haushalt der /des Erziehungsberechtigten eine
Tageseinrichtung für Kinder, so wird bei Kindern unter 3 Jahren lediglich das 1,25 fache der
Grundgebühr erhoben."
Die Satzungsänderung tritt zum Beginn des neuen Kitajahres 2014/15 am 1.9.2014 in Kraft.
3. Auswirkungen
Durch die neue Regelung ergeben sich beim gleichzeitigen Besuch zweier U3 Kinder, bzw.
zweier Ü3 Kinder keine Veränderungen der Elternbeiträge gegenüber bisher. Eine Veränderung
ergibt sich lediglich beim gleichzeitigen Einrichtungsbesuch eines Ü3 und eines U3 Kindes.
Die nichtstädtischen Träger von Kindertageseinrichtungen in Ulm legen ihrer
Elternbeitragserhebung die städtische Gebührensatzung zugrunde. Insofern wurden
Gesamtmindereinnahmen aller Träger in Höhe von ca. 75.000 € / Jahr ermittelt.
-3-