Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1 - Satzungsänderung.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu GD 095/14
2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ulm über die Erhebung von
Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
vom..............
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 2 und 9
des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg und des Kindertagesbetreuungsgesetzes Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Ulm am .................. folgende Satzung
beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung der Stadt Ulm über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen
Tageseinrichtungen für Kinder vom 16. Juli 2003, geändert mit der 1. Satzung zur Änderung der
Satzung der Stadt Ulm über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen
Tageseinrichtungen für Kinder vom 11. Mai 2011, wird wie folgt geändert:
§1
1. § 5 Ziffer 1 Absatz 6 erhält folgende Fassung:
Besuchen gleichzeitig 2 Kinder aus dem Haushalt der/des Erziehungsberechtigten eine
Tageseinrichtung für Kinder, so wird bei Kindern unter 3 Jahren lediglich das 1,25 fache der
Grundgebühr erhoben.
Artikel 2
Die Satzung tritt am 01. September 2014 in Kraft.
Ulm,................
Ivo Gönner
Oberbürgermeister