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Anlage 1 - Satzungsänderung.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1 - Satzungsänderung.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:38

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Inhalt der Datei

Anlage zu GD 095/14 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ulm über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder vom.............. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg und des Kindertagesbetreuungsgesetzes Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Ulm am .................. folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Ulm über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder vom 16. Juli 2003, geändert mit der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ulm über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder vom 11. Mai 2011, wird wie folgt geändert: §1 1. § 5 Ziffer 1 Absatz 6 erhält folgende Fassung: Besuchen gleichzeitig 2 Kinder aus dem Haushalt der/des Erziehungsberechtigten eine Tageseinrichtung für Kinder, so wird bei Kindern unter 3 Jahren lediglich das 1,25 fache der Grundgebühr erhoben. Artikel 2 Die Satzung tritt am 01. September 2014 in Kraft. Ulm,................ Ivo Gönner Oberbürgermeister