Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
265 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
18.02.2014
Geschäftszeichen SUB IV-Schm
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 18.03.2014
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Bebauungsplan "Lindenhöhe West" im Stadtteil Grimmelfingen
- Bericht über die Umsetzung des 3. Bauabschnittes -
Anlagen:
1
1
1
1
TOP
GD 081/14
Übersichtsplan
Bebauungsplan (3. Bauabschnitt)
Funktionsplan (3. Bauabschnitt)
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung mit Ausgleichsflächen
(Anlage 1)
(Anlage 2)
(Anlage 3)
(Anlage 4)
Antrag:
Den Bericht über die Umsetzung des 3. Bauabschnittes des Bebauungsplanes „Lindenhöhe
West“ (Plan vom 18.02.2014) zur Kenntnis zu nehmen.
Jescheck
Genehmigt:
BM 3, C 3, LI, OB, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Kurzdarstellung
Mit der Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Lindenhöhe West - 3. Bauabschnitt“
wird ein weiterer Teilbereich des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes in Kraft
gesetzt. Mit dem Erwerb eines für das Gesamtgebiet Lindenhöhe bedeutsamen
Schlüsselgrundstücks liegen nun die Voraussetzungen für diesen 3. Bauabschnitt vor.
Im südlichen Anschluss an den überwiegend realisierten 2. Bauabschnitt (vgl. GD
46/07) können auf ca. 4,5 ha stadteigener Fläche weitere ca. 60 Wohneinheiten in
Form von individuellen Einfamilienhäusern und Wohnungen im
Geschosswohnungsbau realisiert werden.
2.
Rechtsgrundlagen (Voraussetzungen für die Veröffentlichung)
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Lindenhöhe West“ durch den Gemeinderat
der Stadt Ulm vom 08. April 1992 (GD 156/92). Maßgebend sind der Bebauungsplan
des Stadtplanungsamtes vom 22. August 1991 mit Deckblättern vom 08. Oktober 1991
und 20. März 1992, sowie die Begründung vom 14. Januar 1992.
3.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des 3. Bauabschnittes umfasst folgende Grundstücke:
Flurstücke Nr. 112, 113, 140/2 sowie Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 156, 171,
171/1, 172,2, 196, 197 und 672 auf Gemarkung Ulm, Flur Grimmelfingen.
4.
Sachverhalt
Lage und Größe des 3. Bauabschnitts
Der 3. Bauabschnitt schließt direkt an den 2. Bauabschnitt Lindenhöhe West an und
stellt die Fortführung der Bebauung in Richtung Süden bis zum Kreuzungspunkt
Kuhbergring / Grimmelfinger Weg dar. Mit Ausnahme eines Grundstücks für 3
Doppelhauseinheiten, welches aus eigentumsrechtlichen Gründen aus der Planung
ausgespart wurde, bildet der 3. Bauabschnitt ansonsten den südwestlichen Ortsrand
und Übergang zur freien Landschaft. Ein weiteres Privatgrundstück befindet sich direkt
zwischen 1. und 3. Bauabschnitt und verhindert hier nach wie vor die Verbindung der
südlichen Erschließungsstraße "Drosselweg" und somit die Fertigstellung und
Abrundung des Gesamtgebiets im Südosten.
Von den insgesamt geplanten 24,8 ha Wohnbauland mit ca. 400 Wohneinheiten
können im 3. Bauabschnitt auf einer Fläche von 4,5 ha weitere ca. 60 Wohneinheiten
realisiert werden. Somit kann mit dem 3. Bauabschnitt auf einer Fläche von 16,9 ha mit
insgesamt 260 Wohneinheiten das Baugebiet „Lindenhöhe West“ zu annähernd 70 %
fertiggestellt werden. Die Flächen des 3. Bauabschnitts befinden sich alle im Eigentum
der Stadt Ulm.
Erschließung
Mit dem Erwerb des o.g. Schlüsselgrundstücks ist in diesem 3. Bauabschnitt nun auch
die langersehnte Fortführung und Fertigstellung der Haupterschließungsstraße
Lindenhöhe in Richtung Süden bis zum Kreuzungspunkt Kuhbergring / Grimmelfinger
Weg ermöglicht. Mit Fertigstellung der Straße kann diese letztlich auch ihre Funktion
als ÖPNV -Trasse aufnehmen und so der alte Grimmelfinger Weg dieser Funktion
-3enthoben und entsprechend dem Bebauungsplan als Geh- und Radweg rückgebaut
werden.
An die Haupterschließungsstraße knüpfen im Norden 2 verkehrsberuhigte Bereiche in
Form von Stichstraßen, und im Süden bis an das nicht verfügbare Privatgrundstück ein
Teilstück des Drosselwegs an.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Die ursprünglich im Einmündungsbereich der Straße "Lindenhöhe" in den
"Kuhbergring" vorgesehenen Bushaltestellen sollen aufgrund der dezentralen Lage
außerhalb des Gebiets ins Gebietsinnere direkt am Übergangsbereich zwischen 2. und
3. Bauabschnitt angesiedelt werden. Die Bushaltestellen werden im Sinne einer
verkehrsberuhigenden Maßnahme auf der Hauptverkehrsstraße "Lindenhöhe" als
Buskaps ausgeführt.
Die Bebauung
Wie bereits im 1. und 2. Bauabschnitt wurde auch hier Wert auf ein am Bedarf
orientiertes, vielseitiges Wohnungsangebot gelegt. So ist die Bebauung, das Angebot
an Haustypen weitestgehend den heutigen Bedürfnissen angepasst. Der ursprünglich
hohe Anteil an Reihen- und Doppelhäusern wurde zugunsten von individuell
realisierbaren Einzelhäusern reduziert. So können in dem Bereich jetzt 3 kleinere
Geschosswohnungsbauten (3 Geschosse) mit ca. 25 Wohneinheiten und 33
Einfamilienhäuser in Form von 24 freistehenden Einzelhäusern, 6 Doppelhäusern und
3 Kettenhäusern verwirklicht werden. Die Grundstücksgrößen der freistehenden
Einzelhäuser liegen bei durchschnittlich 500 - 600 m², die der Kettenhäuser bei ca. 400
- 500 m² und die Doppelhäuser bei ca. 300 - 400 m².
Auch soll in diesem Bauabschnitt wieder dem Wunsch nach Flachdächern Rechnung
getragen werden. Mit Ausnahme des Bereichs südlich des alten Grimmelfinger Wegs,
der aufgrund seiner Fernwirksamkeit Satteldächern vorbehalten bleibt, werden im
restlichen Bereich, angepasst an die große Nachfrage vorrangig Grundstücke für
Flachdachbauweise angeboten. Neben den 3 Geschossbauten und den 3
Kettenhäusern, die sich generell für Flachdachbauweise anbieten, sind von den
insgesamt 24 Grundstücken für freistehende Einzelhäuser 12 Grundstücke für
Flachdachbauweise vorgesehen. Anstelle der im Bebauungsplan festgesetzten
Satteldächer mit 35° Dachneigung sollen hier wie bereits im 2. Bauabschnitt praktiziert,
auf dem Wege der Befreiung Dachgeschosse mit begrüntem Flachdach ermöglicht
werden. Bei der Verteilung der Bereiche für Flachdachbauweise in dem Gebiet wurde
neben städtebaulichen Gesichtspunkten insbesondere Wert auf deren
Nachbarverträglichkeit im Zusammenhang mit der Satteldachbebauung gelegt. Die
einzelnen Bereiche sind so angeordnet, dass kein direkter Angrenzer von den höheren
bergseitigen Traufen infolge des Staffelgeschosses betroffen ist und hinsichtlich der
Fernsicht sich für die jeweiligen Oberlieger sogar Vorteile aufgrund einer geringeren
Firsthöhe ergeben.
Infrastruktur
Das gesamte Baugebiet Lindenhöhe West, und somit auch der 3. Bauabschnitt werden
über das im 1. Bauabschnitt gelegene Blockheizkraftwerk mit Nahwärme versorgt.
Der Kindergartenstandort im 1. Bauabschnitt, der bislang noch nicht benötigt wurde
steht auch weiterhin für den eventuellen Bedarf zur Verfügung.
-4Mit einem Kinderspielplatz als Bestandteil der öffentlichen Grünfläche entlang des alten
Grimmelfinger Wegs im Nordosten des Planbereichs wird das Angebot an öffentlichen
Einrichtungen im Gebiet Lindenhöhe West erweitert.
Lärmschutz
Der 2. und 3. Bauabschnitt sind im westlichen und südlichen Randbereich den
Lärmemissionen der Westtangente, Kuhbergring ausgesetzt. Voraussetzung für die
Erschließung bzw. Fertigstellung beider Bauabschnitte ist die Erstellung der im
Bebauungsplan festgesetzten Lärmschutzwand. Aufgrund der nicht vollständig
verfügbaren Grundstücksflächen konnte die Lärmschutzwand bislang nicht hergestellt
werden. Durch den Erwerb des für die Realisierung des 3. Bauabschnittes
maßgeblichen Grundstücks liegen nun auch die Voraussetzungen für den
uneingeschränkten Bau der Lärmschutzwand entlang des Kuhbergrings vor, beginnend
am nordwestlichen Ende des 2. Bauabschnittes bis hin zum Einmündungsbereich
Grimmelfinger Weg / Kuhbergring. Die Ausführung der Lärmschutzwand erfolgt in AluKassettenbauweise mit Höhen zwischen 2,0 und 3,0 m, entsprechend dem
Lärmgutachten des IB Loos & Partner.
Entwässerung
Die Entwässerung des 3. Bauabschnittes erfolgt wie im Teil 1 und 2 über ein
Mischwasserkanalsystem innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen.
Das Sammeln von Niederschlagswasser in Zisternen wird wie in den beiden bisherigen
Teilbereichen im Grundstücksvertrag geregelt. Überschüssiges Regenwasser wird
über einen Rückstaukanal dem Regenrückhaltebecken am südlichen Baugebietsrand
zugeleitet, bevor es in den Vorfluter, den „Grenzgraben“ gelangt.
Ausgleichsflächen
Als das Bebauungsplanverfahren „Lindenhöhe West“ mit Satzungsbeschluss vom
08.04.1992 durchgeführt wurde, war für Eingriffe in Natur und Landschaft vom
Gesetzgeber noch kein ökologischer Ausgleich gefordert. Die naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung wurde erst im Mai 1993 in Kraft gesetzt.
Unabhängig davon wird für das Baugebiet „Lindenhöhe West“ ein freiwilliger Ausgleich
für den Eingriff in Natur und Landschaft vorgenommen. Die von SUB nach heutigen
ökologischen Maßstäben erstellte Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ergibt für das
Gesamtgebiet (24,8 ha) einen zusätzlichen Ausgleichsbedarf von 13,55 ha mit
Flächenaufwertung um 1 Qualitätsstufe, bzw. 6,775 ha um 2 Qualitätsstufen außerhalb
des Plangebiets. Für den 1. Bauabschnitt (6,7 ha) wurden auf dem Hochsträß ca. 400
Meter nördlich des Baugebietes bereits 1,8 ha Ausgleichsfläche zugeordnet.
Im Zusammenhang mit dem 2. Bauabschnitt (5,7 ha) wurden südöstlich des
Baugebietes im Umgriff des Grenzgrabens in den Gewannen „Wartwiese“ und
„Galgenwert“ rund 4,5 ha derzeitiges Ackerland in Laubmischwald umgewandelt und
so um 2 Qualitätsstufen aufgewertet. 1,56 ha davon wurden als Ausgleich für den 2.
BA zugeordnet.
Der jetzige 3. Bauabschnitt (4,5 ha) hat einen Flächenanteil von 18,2 % am
Gesamtgebiet. Folglich sind auch 18,2 % des ermittelten Ausgleichsbedarfes, d.h. 1,23
ha mit Aufwertung um 2 Qualitätsstufen zuzuordnen. Der notwendige Ausgleich erfolgt
wie im 2. Bauabschnitt ebenfalls in den Gewannen „Wartwiese“ und „Galgenwert“.
Weitere 1,23 ha werden hier als Ausgleich für den 3. BA zugeordnet. Die Kosten des
Ausgleichs mit voraussichtlich rund 3 € je m² Baugrundstück werden den
Baugrundstücken zugeschlagen.
-5-