Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
449 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung VGV/VP - Verkehrsplanung
Datum
18.02.2014
Geschäftszeichen VGV/VP-Str/Bi
* 13
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 18.03.2014
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Erschließung Wohngebiet "Lindenhöhe West", 3. Bauabschnitt
- Genehmigung der Entwurfsplanung und Baubeschluss -
Anlagen:
Kostenberechnung mit Folgelastenberechnung
Entwurfsplanung (verkleinerte Kopie)
TOP
GD 079/14
(Anlage 1)
(Anlage 2)
Antrag:
1.
Die Entwurfsplanung für die Verkehrserschließungsanlagen im Baugebiet "Lindenhöhe
West“, 3. BA in Ulm-Grimmelfingen mit
1.1
1.2
den Entwurfsunterlagen vom 28.01.2014,
der Kostenberechnung vom 24.02.2014 mit Gesamtkosten in Höhe von 1.385.000 €
wird genehmigt.
2.
Die Ausführung des Bauvorhabens auf der Grundlage dieser Entwurfsplanung wird
genehmigt.
3.
Der Deckung der Auszahlungen über die im Finanzhaushalt für
Erschließungsmaßnahmen bei PRC 5410-751 (7.54108*) eingeplanten Finanzmittel wird
zugestimmt. Der Mittelbedarf wird beim Projekt "Lindenhöhe 3. BA" mit der Kennziffer
7.54108032 geplant und verausgabt.
Feig
Genehmigt:
BM 3, C 3, KoKo, OB, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
ja
nein
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
MITTELBEDARF
Erschließung Wohngebiet Lindenhöhe West, 3. BA
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 5410-751
Projekt / Investitionsauftrag: 7.54108032
Einzahlungen
1.124.000 €
Auszahlungen
1.385.000 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
261.000 €
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
23.494 €
37.625 €
30.700 €
4.317 €
Nettoressourcenbedarf
18.448 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
Verfügbar:bei 7.54108* (ohne
Ermächtigungsübertrag 2013)
Ggf. Mehrbedarf
800.000 €
2014
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC
Deckung Mehrbedarf bei
PRC 5410-751
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
0€
€
€
fremdes Fach-/Bereichsbudget
bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
585.000 €
i.R. Finanzplanung
veranschlagte Auszahlungen
€
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
€
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung
Finanzplanung bei 7.54108*
1.
18.448 €
5.462.000 €
Erläuterung des Vorhabens
Für den Bebauungsplan des Wohngebietes "Lindenhöhe West, 3. Teil" in UlmGrimmelfingen soll ebenfalls in der Sitzung des Fachbereichsausschusses
-3Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 18.03.2013 der Auslegungsbeschluss gefasst
werden. Um der hohen Nachfrage nach Baugrundstücken in diesem Baugebiet gerecht zu
werden, soll nach erfolgreicher Vermarktung der ersten beiden Bauabschnitte auf der
Grundlage des bereits am 08.04.1992 als Satzung beschlossenen Bebauungsplans mit
der Herstellung der Erschließungsanlagen im dritten Bauabschnitt begonnen werden.
Dies betrifft den südlichen Teil der Straße Lindenhöhe, welche am bereits bestehenden
Knotenpunkt Kuhbergring / Grimmelfinger Weg anschließt und dabei die Straße
Grimmelfinger Weg ersetzt.
Der als provisorische Erschließungsstraße ausgebaute Grimmelfinger Weg wird dabei
gleichzeitig in einen Gehweg zurückgebaut und erfüllt damit die ihm im Bebauungsplan
zugewiesene Funktion. Der an die Straße Lindenhöhe anschließende und in östlicher
Richtung verlaufende Drosselweg kann jedoch nur auf einer Länge von rd. 200 m
ausgebaut werden. Der noch fehlende Grunderwerb am Ausbauende lässt den
Lückenschluss mit dem bereits im 2. Bauabschnitt hergestellten Teil noch nicht zu.
An Drosselweg und Lindenhöhe schließen einige untergeordnete Erschließungsstraßen
an, die als verkehrsberuhigte Bereiche ausgebaut werden und in einer Wendefläche
münden.
Im Zuge des Ausbaus der Erschließungsanlagen werden ca. 6.500 m² Straßenflächen
sowie im Endausbau 2.750 m² Gehwegflächen neu erstellt, sowie ca. 34 Bäume neu
gepflanzt.
Für die Erschließungsanlagen sind analog zu den bereits fertiggestellten Bauabschnitten
1 und 2 die folgenden Ausbaustandards vorgesehen:
Haupterschließungsstraßen Lindenhöhe und Drosselweg
Sowohl die Fahrbahnen als auch die Geh- u. Radwege erhalten einen bituminösen
Aufbau gemäß den aktuell geltenden Richtlinien. Sämtliche Randeinfassungen werden
aus Naturstein ausgeführt. Die Entwässerung der Fahrbahnen erfolgt über seitlich
angeordnete Straßenabläufe. Die Parkstreifen erhalten einen Betonpflasterbelag.
Untergeordnete Erschließungsstraße (verkehrsberuhigte Bereiche)
Die Mischverkehrsflächen erhalten einen bituminösen Aufbau gemäß den aktuell
geltenden Richtlinien. Die Randeinfassungen werden auch hier aus Naturstein ausgeführt.
Die Entwässerung erfolgt bis auf einen Abschnitt mit Mittelrinne, über seitlich angeordnete
Straßenabläufe. Die Parkstreifen erhalten einen Betonpflasterbelag.
Um die untergeordnete Verkehrsbedeutung hervorzuheben, sind die Anschlussbereiche
an die Haupterschließungsstraßen mit abgesenktem Bordstein und Kleinpflasterbelag aus
Naturstein versehen.
Bushaltestellen
Im 3. Bauabschnitt befindet sich im nördlichen Bereich der Straße Lindenhöhe eine
Bushaltestelle, welche beidseitig als Kaphaltestelle und in dem üblichen Ausbaustandard
hergestellt wird. Nur die Einstiegshaltestelle am östlichen Fahrbahnrand in Fahrtrichtung
Stadtmitte wird dabei mit einem Buswartehäuschen ausgestattet.
Querungshilfe
Nördlich der Einmündung Drosselstraße treffen mehrere Gehwege aufeinander. Eine an
dieser Stelle vorgesehene Querungshilfe erleichtert dabei in der Straße Lindenhöhe den
Wechsel der Straßenseite.
2.
Abwicklung der Maßnahme
Im Falle der Zustimmung zum Bauvorhaben werden die Leistungen öffentlich nach VOB
ausgeschrieben. Hierfür ist das Frühjahr 2014 vorgesehen, sodass der Baubeginn im
Sommer 2014 erfolgen kann. Für den Bau der Erschließungsanlagen ist ein Zeitraum von
ca. 1 Jahr vorgesehen. Daraus ergibt sich ein Hochbaubeginn im Herbst 2015.
Die Verkehrsflächen werden zunächst als Baustraße, d.h. ohne Endbeläge und
-4Parkstreifen hergestellt.
Der Bau von Gehwegen erfolgt in Abhängigkeit vom Vorhandensein von
Versorgungsleitungen in den Gehwegen zunächst durch Anlage der ungebundenen
Tragschichten und Randeinfassungen. Der endgültige Ausbau der Erschließungsanlagen
mit Endbelägen und Parkstreifen erfolgt dann sukzessive im Zuge der Fertigstellung der
Hochbauten.
3.
Kosten und Finanzierung
Baukosten:
Nach der beiliegenden Kostenberechnung vom 24.02.2014 werden Investitionskosten von
1.385.000 € ermittelt (s. Anlage 1). Sie umfassen die Kosten für den Straßen- und
Wegebau einschließlich der vorgesehenen Baumpflanzungen und Anlage der
Verkehrsgrünflächen sowie die Beleuchtung.
Die Kosten für die Anlage der öffentlichen Grünflächen und Spielplätze sind hier noch
nicht berücksichtigt. Berücksichtigung fanden jedoch Aufwendungen für die Herstellung
der Verkehrsgrünflächen mit den darin enthaltenen Baumpflanzungen mit einer
Größenordnung von insgesamt rd. 75.000 €.
Finanzierung:
Für die Umsetzung entsteht folgender Finanzbedarf für Auszahlungen:
2014: 800.000 €
2015: 585.000 €
Die Mittel stehen im Erschließungstopf (7.541080*) zur Verfügung und werden bei Projekt
7.54108032 "Lindenhöhe 3. BA" geplant und verausgabt.
Erschließungsbeiträge:
Bei den oben beschriebenen Baumaßnahmen handelt es sich um die erstmalige
Herstellung von Erschließungsmaßnahmen, für die nach der jeweils geltenden Satzung
für die beitragsfähigen Kosten Erschließungsbeiträge zu erheben sind. Die Stadt trägt 5 %
vom beitragsfähigen Aufwand. Dieser beträgt 1.124.000 €. Die nicht beitragsfähigen
Kosten in Höhe von 261.000 € entstehen vor allem durch den Rückbau des Alten
Grimmelfinger Weges von einer Fahrbahn in einen anbaufreien Gehweg und können
teilweise ggf. im Rahmen der Kalkulation der Verkaufspreise durch Li berücksichtigt
werden.
Folgekosten:
Es entstehen Folgekosten für Unterhalt, Abschreibung (Nutzungsdauer Straße: 50 Jahre;
Nutzungsdauer Beleuchtung: 20 Jahre) und Verzinsung (kalk. Zinssatz: 3,308%) in Höhe
von rd. 42.000. Dem stehen Erträge aus der Auflösung von Erschließungsbeiträgen in
Höhe von rund 23.500 € gegenüber. Die jährliche Nettobelastung des Ergebnishaushaltes
beträgt daher rund 18.500 €.