Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
432 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung VGV/VI - Verkehrsinfrastruktur
Datum
11.02.2014
Geschäftszeichen VGV/VI2-FG/Bi
* 10
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Lärmschutz Lindenhöhe
- Baubeschluss
Anlagen:
Lageplan
Sitzung am 18.03.2014
TOP
GD 070/14
Antrag:
1. Die Ausführung des Bauvorhabens Lärmschutzwand Lindenhöhe auf der Grundlage des
geltenden Bebauungsplanes zu vorrausichtlichen Gesamtkosten von 710.000 € wird
genehmigt.
2. Der Deckung der Auszahlungen über die im Finanzhaushalt für Erschließungsmaßnahmen
bei PRC 5410-751 (7.54108*) eingeplanten Finanzmittel wird zugestimmt. Der Mittelbedarf
wird beim Projekt "Lindenhöhe West" mit der Kennziffer: 7.54108010 geplant und
verausgabt.
Feig
Genehmigt:
BM 3, C 3, OB, RPA, SUB, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
Lärmschutz Lindenhöhe
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 5410-751
Projekt / Investitionsauftrag: 7.54108010
Einzahlungen
0€
Ordentliche Erträge
0€
Auszahlungen
710.000 €
Ordentlicher Aufwand
27.193 €
davon Abschreibungen
23.643 €
Kalkulatorische Zinsen (netto)
11.743 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
710.000 €
Nettoressourcenbedarf
38.936 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
710.000 €
Verfügbar: bei 7.54108*
Ggf. Mehrbedarf
5.090.000 €
0€
Deckung Mehrbedarf bei
PRC 5410-751
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
€
€
2014
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 5410-750
38.936 €
fremdes Fach-/Bereichsbudget
bei: PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
i.R. Finanzplanung
veranschlagte Auszahlungen
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung
Finanzplanung bei 7.54108*
1.
€
€
€
Erläuterung des Vorhabens
Das Wohngebiet "Lindenhöhe West" soll auf der Grundlage des bereits am 08.04.1992
als Satzung beschlossenen Bebauungsplans ausgebaut werden. Die Erschließung für
den ersten Bauabschnitt erfolgte in den Jahren 2005 - 2006, der zweite Bauabschnitt
wurde in den Jahren 2007 - 2008 erschlossen. Für den dritten Abschnitt sollen ebenfalls
-3in der Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am
18.03.2014 der
Bericht über die Umsetzung des 3. Bauabschnittes (vgl. GD 081/14) sowie die
Genehmigung der Entwurfsplanung und Baubeschluss (vgl. GD 079/14)
behandelt werden.
Das Baugebiet ist im nördlichen, westlichen und südlichen Randbereich den
Lärmemissionen des Kuhbergrings (Westtangente) ausgesetzt. Voraussetzung für die
Erschließung des Baugebietes ist die Erstellung der im Bebauungsplan festgesetzten
Lärmschutzwand. Da zwischenzeitlich über die erforderlichen Grundstücksflächen verfügt
werden kann, kann der Lärmschutz für alle Bauabschnitte gemäß Auslegungsbeschluss
gebaut werden. Die Lärmschutzwand wird, beginnend am nordwestlichen Ende des 2.
Bauabschnittes auf Höhe der Fußgängerbrücke bis zum Einmündungsbereich
Grimmelfinger Weg / Kuhbergring verlaufen (siehe Anlage 1). Sie folgt dabei dem
anstehenden Geländeverlauf parallel zum Kuhbergring. Die Ausführung der
Lärmschutzwand erfolgt als ALU Kassettenbauweise mit Höhen zwischen 2 - 3 m,
entsprechend dem Gutachten IB Loos & Partner. Der Abstand der Stahlrahmen variiert
zwischen 3 m in steilen Geländeabschnitten und 5 m in den flachen Abschnitten. Diese
Variante ist vergleichbar mit den Lärmschutzwänden am Berliner Ring. Als Farbton wurde
RAL 7038 Achatgrau gewählt.
Die im Lärmschutzgutachten zusätzlich empfohlene Brüstung im Bereich zwischen der
Anschlussstelle B311 und dem Einmündungsbereich Grimmelfinger Weg wird zu einem
späteren Zeitpunkt im Rahmen des kommunalen Lärmschutzprogrammes realisiert.
2.
Abwicklung der Maßnahme
Im Falle der Zustimmung zum Bauvorhaben werden die Leistungen öffentlich nach VOB
ausgeschrieben. Hierfür ist das Frühjahr 2014 vorgesehen, so dass der Baubeginn im
Sommer 2014 erfolgen kann. Für den Bau der Lärmschutzwand ist ein Zeitraum von ca. 4
Monaten vorgesehen.
3.
Kosten und Finanzierung
Baukosten:
Basis für die Kostenschätzung sind die Preise vergleichbarer Lärmschutzwände im Zuge
der Westtangente. Diese wurden mit entsprechenden Faktoren für erfolgte
Preissteigerungen sowie einem Zuschlag für das steile Gelände beaufschlagt, so dass
sich ein Nettopreis von 310 € netto je qm Sichtfläche ergibt. Die Länge der
Lärmschutzwand wird mit ca. 640 m, die sichtbare Höhe mit 3 m angesetzt. Somit
ergeben sich voraussichtliche Kosten von 710.000 € brutto.
Finanzierung:
Für die Umsetzung entsteht folgender Finanzbedarf für Auszahlungen:
2014: 710.000 €
Die Maßnahme soll im Rahmen der für den Straßenbau in Erschließungsgebieten zur
Verfügung stehenden Mitteln finanziert werden. Im HH-Jahr 2014 sind im Profit-Center
5410-751 hierfür 5.090.000 € eingeplant. Der o.g. Finanzbedarf wird bei Projekt
7.54108010 "Lindenhöhe West" geplant und verausgabt.
-4Erschließungsbeiträge:
Bei den für die Herstellung der Lärmschutzwand anfallenden Kosten handelt es sich um
einen nicht beitragsfähigen Aufwand, für den keine Erschließungsbeiträge erhoben
werden können, sondern der grundsätzlich im Rahmen der Kalkulation der
Grundstückspreise durch LI Berücksichtigung findet. Bezogen auf die umgesetzten
Bauabschnitte 1 und 2 ist dies bereits erfolgt. Hinsichtlich der künftig noch zu
realisierenden Bauabschnitte erfolgt diesbezüglich eine Abstimmung zwischen VGV und
LI.
Folgekosten:
Es entstehen jährliche Folgekosten für Unterhalt, Abschreibung (Nutzungsdauer
Lärmschutzwand 30 Jahre) und Verzinsung (kalk. Zinssatz: 3,308%) in Höhe von rd.
38.900 €, die den Ergebnishaushalt dauerhaft belasten.