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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
432 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:40

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung VGV/VI - Verkehrsinfrastruktur Datum 11.02.2014 Geschäftszeichen VGV/VI2-FG/Bi * 10 Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Behandlung öffentlich Betreff: Lärmschutz Lindenhöhe - Baubeschluss Anlagen: Lageplan Sitzung am 18.03.2014 TOP GD 070/14 Antrag: 1. Die Ausführung des Bauvorhabens Lärmschutzwand Lindenhöhe auf der Grundlage des geltenden Bebauungsplanes zu vorrausichtlichen Gesamtkosten von 710.000 € wird genehmigt. 2. Der Deckung der Auszahlungen über die im Finanzhaushalt für Erschließungsmaßnahmen bei PRC 5410-751 (7.54108*) eingeplanten Finanzmittel wird zugestimmt. Der Mittelbedarf wird beim Projekt "Lindenhöhe West" mit der Kennziffer: 7.54108010 geplant und verausgabt. Feig Genehmigt: BM 3, C 3, OB, RPA, SUB, ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja nein MITTELBEDARF Lärmschutz Lindenhöhe INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend] (Mehrjahresbetrachtung) PRC: 5410-751 Projekt / Investitionsauftrag: 7.54108010 Einzahlungen 0€ Ordentliche Erträge 0€ Auszahlungen 710.000 € Ordentlicher Aufwand 27.193 € davon Abschreibungen 23.643 € Kalkulatorische Zinsen (netto) 11.743 € Saldo aus Investitionstätigkeit 710.000 € Nettoressourcenbedarf 38.936 € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2014 Auszahlungen (Bedarf): 710.000 € Verfügbar: bei 7.54108* Ggf. Mehrbedarf 5.090.000 € 0€ Deckung Mehrbedarf bei PRC 5410-751 PS-Projekt 7 bzw. Investitionsauftrag 7 € € 2014 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC 5410-750 38.936 € fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC € Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln € 2. Finanzplanung 2015 ff Auszahlungen (Bedarf): i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung bei 7.54108* 1. € € € Erläuterung des Vorhabens Das Wohngebiet "Lindenhöhe West" soll auf der Grundlage des bereits am 08.04.1992 als Satzung beschlossenen Bebauungsplans ausgebaut werden. Die Erschließung für den ersten Bauabschnitt erfolgte in den Jahren 2005 - 2006, der zweite Bauabschnitt wurde in den Jahren 2007 - 2008 erschlossen. Für den dritten Abschnitt sollen ebenfalls -3in der Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 18.03.2014 der  Bericht über die Umsetzung des 3. Bauabschnittes (vgl. GD 081/14) sowie die  Genehmigung der Entwurfsplanung und Baubeschluss (vgl. GD 079/14) behandelt werden. Das Baugebiet ist im nördlichen, westlichen und südlichen Randbereich den Lärmemissionen des Kuhbergrings (Westtangente) ausgesetzt. Voraussetzung für die Erschließung des Baugebietes ist die Erstellung der im Bebauungsplan festgesetzten Lärmschutzwand. Da zwischenzeitlich über die erforderlichen Grundstücksflächen verfügt werden kann, kann der Lärmschutz für alle Bauabschnitte gemäß Auslegungsbeschluss gebaut werden. Die Lärmschutzwand wird, beginnend am nordwestlichen Ende des 2. Bauabschnittes auf Höhe der Fußgängerbrücke bis zum Einmündungsbereich Grimmelfinger Weg / Kuhbergring verlaufen (siehe Anlage 1). Sie folgt dabei dem anstehenden Geländeverlauf parallel zum Kuhbergring. Die Ausführung der Lärmschutzwand erfolgt als ALU Kassettenbauweise mit Höhen zwischen 2 - 3 m, entsprechend dem Gutachten IB Loos & Partner. Der Abstand der Stahlrahmen variiert zwischen 3 m in steilen Geländeabschnitten und 5 m in den flachen Abschnitten. Diese Variante ist vergleichbar mit den Lärmschutzwänden am Berliner Ring. Als Farbton wurde RAL 7038 Achatgrau gewählt. Die im Lärmschutzgutachten zusätzlich empfohlene Brüstung im Bereich zwischen der Anschlussstelle B311 und dem Einmündungsbereich Grimmelfinger Weg wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des kommunalen Lärmschutzprogrammes realisiert. 2. Abwicklung der Maßnahme Im Falle der Zustimmung zum Bauvorhaben werden die Leistungen öffentlich nach VOB ausgeschrieben. Hierfür ist das Frühjahr 2014 vorgesehen, so dass der Baubeginn im Sommer 2014 erfolgen kann. Für den Bau der Lärmschutzwand ist ein Zeitraum von ca. 4 Monaten vorgesehen. 3. Kosten und Finanzierung Baukosten: Basis für die Kostenschätzung sind die Preise vergleichbarer Lärmschutzwände im Zuge der Westtangente. Diese wurden mit entsprechenden Faktoren für erfolgte Preissteigerungen sowie einem Zuschlag für das steile Gelände beaufschlagt, so dass sich ein Nettopreis von 310 € netto je qm Sichtfläche ergibt. Die Länge der Lärmschutzwand wird mit ca. 640 m, die sichtbare Höhe mit 3 m angesetzt. Somit ergeben sich voraussichtliche Kosten von 710.000 € brutto. Finanzierung: Für die Umsetzung entsteht folgender Finanzbedarf für Auszahlungen: 2014: 710.000 € Die Maßnahme soll im Rahmen der für den Straßenbau in Erschließungsgebieten zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert werden. Im HH-Jahr 2014 sind im Profit-Center 5410-751 hierfür 5.090.000 € eingeplant. Der o.g. Finanzbedarf wird bei Projekt 7.54108010 "Lindenhöhe West" geplant und verausgabt. -4Erschließungsbeiträge: Bei den für die Herstellung der Lärmschutzwand anfallenden Kosten handelt es sich um einen nicht beitragsfähigen Aufwand, für den keine Erschließungsbeiträge erhoben werden können, sondern der grundsätzlich im Rahmen der Kalkulation der Grundstückspreise durch LI Berücksichtigung findet. Bezogen auf die umgesetzten Bauabschnitte 1 und 2 ist dies bereits erfolgt. Hinsichtlich der künftig noch zu realisierenden Bauabschnitte erfolgt diesbezüglich eine Abstimmung zwischen VGV und LI. Folgekosten: Es entstehen jährliche Folgekosten für Unterhalt, Abschreibung (Nutzungsdauer Lärmschutzwand 30 Jahre) und Verzinsung (kalk. Zinssatz: 3,308%) in Höhe von rd. 38.900 €, die den Ergebnishaushalt dauerhaft belasten.