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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
247 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:40

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung GM - Zentrales Gebäudemanagement Datum 18.02.2014 Geschäftszeichen GM-gd/ha Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Sitzung am 18.03.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Generalsanierung Theater Ulm, 7. Bauabschnitt - Vergabe der Bühnenbeleuchtung - Anlagen: Übersicht Submissionsergebnisse (vertraulich - werden in Sitzung verteilt) GD 085/14 Antrag: 1. Die ausgeschriebenen Leistungen werden an die Firma Zeiler Technik, Neuöttingen zum Angebotspreis von 546.638,30 € vergeben. 2. Für die Auszahlungen stehen im Finanzhaushalt: Projekt-Nr. 7.26100001 die Finanzmittel zur Verfügung. Michnick Genehmigt: C 3, RPA Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: 1. Anlass Gemeinderat am 14.11.2013 - Zustimmung zum Sanierungsprogramm für den 7. Bauabschnitt und Baubeschluss (s. GD 431/13). Die hier zum Beschluss stehende Vergabe der Bühnenbeleuchtung betrifft die Maßnahme: Sanierung Theater Ulm, Bauabschnitt 7. Baubeginn: Fertigstellung: 2. 24.07.2014 Ende August 2014 Ausschreibung Die Leistungen wurden gemäß der VOB öffentlich ausgeschrieben. Die ausgeschriebene Leistung umfasst unter anderem die Sanierung der Bühnenbeleuchtung in dem Bereich Bühnenboden und Vorbühne. Bei der am 30.01.2014 durchgeführten Submission ging 1 gültiges Angebot ein. Das Ergebnis der Submission ist in Anlage 1 zur GD dargestellt, die vertraulich in der Sitzung als Tischvorlage verteilt wird. Die Hauptabteilung Zentrales Gebäudemanagement schlägt vor, den Auftrag an die Bieterin, die Firma Zeiler Technik, 84524 Neuöttingen zum Angebotspreis von 546.638,30 € zu vergeben. Kostenberechnung: 506.326,94 € Für die Auszahlungen stehen im Finanzhaushalt bei Projekt-Nr. 7.26100001 die Finanzmittel in Höhe der Kostenberechnung zur Verfügung. Die Mehrkosten von ca. 40.000 € sind nicht gedeckt. Gegebenenfalls müssen die Kosten, soweit sie nicht innerhalb des Projekts gedeckt werden können, über eine Kostenfortschreibung aufgefangen werden.