Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
247 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung GM - Zentrales Gebäudemanagement
Datum
18.02.2014
Geschäftszeichen GM-gd/ha
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 18.03.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Generalsanierung Theater Ulm, 7. Bauabschnitt
- Vergabe der Bühnenbeleuchtung -
Anlagen:
Übersicht Submissionsergebnisse (vertraulich - werden in Sitzung verteilt)
GD 085/14
Antrag:
1. Die ausgeschriebenen Leistungen werden an die Firma Zeiler Technik, Neuöttingen
zum Angebotspreis von 546.638,30 € vergeben.
2. Für die Auszahlungen stehen im Finanzhaushalt: Projekt-Nr. 7.26100001 die
Finanzmittel zur Verfügung.
Michnick
Genehmigt:
C 3, RPA
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Anlass
Gemeinderat am 14.11.2013 - Zustimmung zum Sanierungsprogramm für den 7.
Bauabschnitt und Baubeschluss (s. GD 431/13).
Die hier zum Beschluss stehende Vergabe der Bühnenbeleuchtung betrifft die
Maßnahme:
Sanierung Theater Ulm, Bauabschnitt 7.
Baubeginn:
Fertigstellung:
2.
24.07.2014
Ende August 2014
Ausschreibung
Die Leistungen wurden gemäß der VOB öffentlich ausgeschrieben. Die ausgeschriebene
Leistung umfasst unter anderem die Sanierung der Bühnenbeleuchtung in dem Bereich
Bühnenboden und Vorbühne.
Bei der am 30.01.2014 durchgeführten Submission ging 1 gültiges Angebot ein. Das
Ergebnis der Submission ist in Anlage 1 zur GD dargestellt, die vertraulich in der Sitzung
als Tischvorlage verteilt wird.
Die Hauptabteilung Zentrales Gebäudemanagement schlägt vor, den Auftrag an die
Bieterin, die Firma Zeiler Technik, 84524 Neuöttingen zum Angebotspreis von
546.638,30 € zu vergeben.
Kostenberechnung: 506.326,94 €
Für die Auszahlungen stehen im Finanzhaushalt bei Projekt-Nr. 7.26100001 die
Finanzmittel in Höhe der Kostenberechnung zur Verfügung.
Die Mehrkosten von ca. 40.000 € sind nicht gedeckt. Gegebenenfalls müssen die Kosten,
soweit sie nicht innerhalb des Projekts gedeckt werden können, über eine
Kostenfortschreibung aufgefangen werden.