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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
451 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:41

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung ABI - Ältere, Behinderte und Integration Datum 03.03.2014 Geschäftszeichen ABI-AL Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 19.03.2014 TOP Behandlung öffentlich GD 094/14 Betreff: Einführung eines Sozialtickets in der Stadt Ulm (u.a. Antrag der SPD-Fraktion vom 14.10.2013, Nr. 165) Anlagen: 2 Antrag: 1. Dem Antrag auf Einführung eines Sozialtickets in Form der Bezuschussung einer Monatskarte in der Stadt Ulm zuzustimmen. 2. Der zweckgebundenen Bereitstellung von 143.500 € im Haushaltsjahr 2014 zuzustimmen. 3. Der zweckgebundenen Bereitstellung von bis zu 278.700 € im Haushaltsjahr 2015 zuzustimmen. In der zweiten Jahreshälfte 2015 wird ein Bericht über die Umsetzung des Sozialtickets vorgelegt, auf dessen Grundlage über die weitere Vorgehensweise entschieden wird. Walter Lang Genehmigt: BM 1, BM 2, C 2, OB, Z, ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: 1. Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: Personalbedarf ja derzeit noch nicht absehbar; es ist jedoch ein erhöhter auf Grund steigender Antragszahlen und Mehraufwand durch Abrechnung zu erwarten MITTELBEDARF INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) PRC: Projekt / Investitionsauftrag: Einzahlungen Auszahlungen ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend] € € Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand bis zu davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) € 287.000 € € € Saldo aus Investitionstätigkeit € Nettoressourcenbedarf 287.000 € € 2014/ 2015 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC 3180-620 € fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2014 Auszahlungen (Bedarf): Verfügbar: Ggf. Mehrbedarf Deckung Mehrbedarf bei PRC PS-Projekt 7 bzw. Investitionsauftrag 7 € € € € 2. Finanzplanung 2015 ff Auszahlungen (Bedarf): i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung € € € Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln -2014 -2015 bis zu 143.500 € 287.000 € -3- 2. Bei den letzten Haushaltsberatungen bestand fraktionsübergreifend der Wunsch, die Einführung eines Sozialtickets vorzubereiten. Unter Sozialticket wird eine verbilligte Fahrkarte für den Nahverkehr für Empfänger von Arbeitslosengeld II und andere Bedürftige verstanden. Aktuell gibt es in vielen Städten bzw. Landkreisen, sogar in einem Bundesland (Brandenburg), eine Sozialticketregelung. Die gängigsten Sozialtickets beinhalten die Bezuschussung von - Zeitkarten (Monats- bzw. Jahreskarten z. B. Heidelberg), Einzelfahrten (z. B. Mannheim). selten: eine Kombination von a) und b) Die Möglichkeit von Bürgerinnen und Bürgern, die jeweilige Sozialticketregelung in Anspruch nehmen zu können, wird in der Regel an deren Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG gekoppelt. Andere Städte haben Sozialticketregelungen, welche die Höhe des Haushaltseinkommens und die Personenanzahl an eine Bezugsberechtigung zum Erwerb des Sozialtickets koppeln, oder es gilt für Sozialticketberechtigte eine bestimmte Vermögensgrenze. Die bestehenden Sozialticketregelungen betreffen vor allem Zeitkarten, die monatsweise gelten. Solche Sozialtickets gibt es meistens in den Städten. Überwiegend werden dabei ca. 50 % vom Normalpreis berechnet. Sozialtickets werden auch als verbilligte Einzel- und Mehrfahrtenkarten angeboten; sie sind vor allem für die Bezugsberechtigten interessant, die eher selten den ÖPNV nutzen. 3. Bei der Stadt Ulm gab es bereits vor einiger Zeit eine Vergünstigung für den Nahverkehr, die an die Voraussetzung des Familienpasses gebunden war. Danach erhielt ein Erwachsener eine Aufladung pro Jahr im Wert von 15 € in der Zone 10/20 (UL/NU Stadtgebiet), was damals ungefähr 8 Fahrten entsprach. Mit der Aufgabe des Familienpasses endete auch die Förderung von Fahrten im Nahverkehr. Die heutige Lobby-Card beinhaltet keine Vergünstigung im Nahverkehr, weil bislang hier der Grundsatz besteht, dass die beteiligten Unternehmen / Einrichtungen die Rabattierung gewähren und nicht die Stadt selbst. DING beabsichtigt derzeit keine Vergünstigung im Sinne eines Sozialtickets, so dass die Einführung eines Sozialtickets in der Finanzverantwortung der Stadt liegt, wie in anderen Städten auch. 4. Bei der Wahl der Ausgestaltung kommt grundsätzlich eine Vergünstigung von Zeitkarten oder von Einzelfahrten in Frage. In der Abwägung der Alternativen liegen die Vorteile wegen des größeren Nutzens, Flexibilität und der Fahrtenhäufigkeit bei der Bezuschussung einer Zeitkarte. Als Angebot für Öfter- und Vielfahrer ist sie der Vergünstigung von Einzelfahrten vorzuziehen. Die existierenden Sozialtickets betreffen überwiegend Zeitkarten und beinhalten meistens eine Bezuschussung von ca. 50 %. Als Berechtigungsnachweis für ein Sozialticket bietet sich die Lobby-Card an. Die LobbyCard erhalten alle Ulmer Bürgerinnen und Bürger, die laufende Sozialleistung beziehen (z. B. ALG II, Leistungen nach SGB XII., Wohngeld, BAföG, Kinderzuschlag) oder über ein -4geringes Einkommen verfügen (s. Anlage 1). Die Berechtigung für die Lobby-Card wird einmal im Jahr geprüft. Die LobbyCard ist somit als bereits bestehende Zugangsvoraussetzung idealerweise auch für ein Sozialticket anwendbar. Daher empfiehlt die Verwaltung, ein Sozialticket in Form einer Monatskarte mit einer Eigenbeteiligung von 50 % einzuführen. Danach würde die Stadt eine Monatskarte für LobbyCard-Inhaber, die nach dem heutigen Tarifstand 53 € kostet, mit 26,50 € (= 50 %) bezuschussen, sodass vom Nutzer dieses Angebotes ein Eigenanteil von 26,50 € übernommen werden müsste. Nachdem im Warenkorb für die SGB II Leistungen für verkehrliche Ausgaben im Monat ein Wert von 24,63 € und damit in annähernder Größenordnung angesetzt ist, erscheint ein solcher Eigenanteil hinsichtlich des gesteigerten Nutzen als angemessen. Der Zuschussbedarf der Stadt kann sehr schwer geschätzt werden. Geht man davon aus, dass 20 % der Anzahl der LobbyCard-Inhaber das Sozialticket in Anspruch nähmen, ergäbe sich daraus ein jährlicher Zuschussbedarf von 115.000 € / Jahr, bei 50% ein Zuschussbedarf von 287.000 € / Jahr. Der Grad der Inanspruchnahme hängt entscheidend davon ab, für wie attraktiv das Angebot vom Kreis der Berechtigten gehalten und angenommen wird. Da das Sozialticket zum 01.07.2014 eingeführt werden soll, beträgt der Zuschussbedarf für 2014 lediglich bis zu 143.500 €. Diese Mittel werden zweckgebunden für das Sozialticket überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Im Übrigen ist die tatsächliche Inanspruchnahme genau zu beobachten. Die Verwaltung wird in der zweiten Jahreshälfte 2015 einen Bericht vorlegen. Ggf. sind die Regelung und der Finanzbedarf für die künftigen Jahre entsprechend anzupassen.