Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
451 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung ABI - Ältere, Behinderte und Integration
Datum
03.03.2014
Geschäftszeichen ABI-AL
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 19.03.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
GD 094/14
Betreff:
Einführung eines Sozialtickets in der Stadt Ulm
(u.a. Antrag der SPD-Fraktion vom 14.10.2013, Nr. 165)
Anlagen:
2
Antrag:
1. Dem Antrag auf Einführung eines Sozialtickets in Form der Bezuschussung einer
Monatskarte in der Stadt Ulm zuzustimmen.
2. Der zweckgebundenen Bereitstellung von 143.500 € im Haushaltsjahr 2014
zuzustimmen.
3. Der zweckgebundenen Bereitstellung von bis zu 278.700 € im Haushaltsjahr 2015
zuzustimmen.
In der zweiten Jahreshälfte 2015 wird ein Bericht über die Umsetzung des Sozialtickets
vorgelegt, auf dessen Grundlage über die weitere Vorgehensweise entschieden wird.
Walter Lang
Genehmigt:
BM 1, BM 2, C 2, OB, Z, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1. Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Personalbedarf
ja
derzeit noch nicht absehbar; es ist jedoch ein erhöhter
auf Grund steigender Antragszahlen und Mehraufwand durch
Abrechnung zu erwarten
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC:
Projekt / Investitionsauftrag:
Einzahlungen
Auszahlungen
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
€
€
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand bis zu
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
€
287.000 €
€
€
Saldo aus Investitionstätigkeit
€
Nettoressourcenbedarf
287.000 €
€
2014/ 2015
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 3180-620
€
fremdes Fach-/Bereichsbudget
bei:
PRC
€
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
€
€
€
€
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
i.R. Finanzplanung
veranschlagte Auszahlungen
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung
Finanzplanung
€
€
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
-2014
-2015 bis zu
143.500 €
287.000 €
-3-
2. Bei den letzten Haushaltsberatungen bestand fraktionsübergreifend der Wunsch, die
Einführung
eines Sozialtickets vorzubereiten.
Unter Sozialticket wird eine verbilligte Fahrkarte für den Nahverkehr für Empfänger von
Arbeitslosengeld II und andere Bedürftige verstanden. Aktuell gibt es in vielen Städten bzw.
Landkreisen, sogar in einem Bundesland (Brandenburg), eine Sozialticketregelung. Die
gängigsten Sozialtickets beinhalten die Bezuschussung von
-
Zeitkarten (Monats- bzw. Jahreskarten z. B. Heidelberg),
Einzelfahrten (z. B. Mannheim).
selten: eine Kombination von a) und b)
Die Möglichkeit von Bürgerinnen und Bürgern, die jeweilige Sozialticketregelung in Anspruch
nehmen zu können, wird in der Regel an deren Bezug von Leistungen nach
SGB II, SGB XII und AsylbLG gekoppelt. Andere Städte haben Sozialticketregelungen,
welche die Höhe des Haushaltseinkommens und die Personenanzahl an eine
Bezugsberechtigung zum Erwerb des Sozialtickets koppeln, oder es gilt für
Sozialticketberechtigte eine bestimmte Vermögensgrenze.
Die bestehenden Sozialticketregelungen betreffen vor allem Zeitkarten, die monatsweise
gelten. Solche Sozialtickets gibt es meistens in den Städten. Überwiegend werden dabei ca.
50 % vom Normalpreis berechnet.
Sozialtickets werden auch als verbilligte Einzel- und Mehrfahrtenkarten angeboten; sie sind
vor allem für die Bezugsberechtigten interessant, die eher selten den ÖPNV nutzen.
3. Bei der Stadt Ulm gab es bereits vor einiger Zeit eine Vergünstigung für den Nahverkehr, die
an
die Voraussetzung des Familienpasses gebunden war. Danach erhielt ein Erwachsener eine
Aufladung pro Jahr im Wert von 15 € in der Zone 10/20 (UL/NU Stadtgebiet), was damals
ungefähr 8 Fahrten entsprach. Mit der Aufgabe des Familienpasses endete auch die
Förderung
von Fahrten im Nahverkehr.
Die heutige Lobby-Card beinhaltet keine Vergünstigung im Nahverkehr, weil bislang hier der
Grundsatz besteht, dass die beteiligten Unternehmen / Einrichtungen die Rabattierung
gewähren und nicht die Stadt selbst.
DING beabsichtigt derzeit keine Vergünstigung im Sinne eines Sozialtickets, so dass die
Einführung eines Sozialtickets in der Finanzverantwortung der Stadt liegt, wie in anderen
Städten auch.
4. Bei der Wahl der Ausgestaltung kommt grundsätzlich eine Vergünstigung von Zeitkarten
oder
von Einzelfahrten in Frage.
In der Abwägung der Alternativen liegen die Vorteile wegen des größeren Nutzens,
Flexibilität und der Fahrtenhäufigkeit bei der Bezuschussung einer Zeitkarte. Als Angebot für
Öfter- und Vielfahrer ist sie der Vergünstigung von Einzelfahrten vorzuziehen.
Die existierenden Sozialtickets betreffen überwiegend Zeitkarten und beinhalten meistens
eine Bezuschussung von ca. 50 %.
Als Berechtigungsnachweis für ein Sozialticket bietet sich die Lobby-Card an. Die LobbyCard erhalten alle Ulmer Bürgerinnen und Bürger, die laufende Sozialleistung beziehen
(z. B. ALG II, Leistungen nach SGB XII., Wohngeld, BAföG, Kinderzuschlag) oder über ein
-4geringes Einkommen verfügen (s. Anlage 1). Die Berechtigung für die Lobby-Card wird
einmal im Jahr geprüft. Die LobbyCard ist somit als bereits bestehende
Zugangsvoraussetzung idealerweise auch für ein Sozialticket anwendbar.
Daher empfiehlt die Verwaltung, ein Sozialticket in Form einer Monatskarte mit einer
Eigenbeteiligung von 50 % einzuführen. Danach würde die Stadt eine Monatskarte für
LobbyCard-Inhaber, die nach dem heutigen Tarifstand 53 € kostet, mit 26,50 € (= 50 %)
bezuschussen, sodass vom Nutzer dieses Angebotes ein Eigenanteil von 26,50 €
übernommen werden müsste. Nachdem im Warenkorb für die SGB II Leistungen für
verkehrliche Ausgaben im Monat ein Wert von 24,63 € und damit in annähernder
Größenordnung angesetzt ist, erscheint ein solcher Eigenanteil hinsichtlich des gesteigerten
Nutzen als angemessen.
Der Zuschussbedarf der Stadt kann sehr schwer geschätzt werden. Geht man davon aus,
dass
20 % der Anzahl der LobbyCard-Inhaber das Sozialticket in Anspruch nähmen, ergäbe sich
daraus ein jährlicher Zuschussbedarf von 115.000 € / Jahr, bei 50% ein Zuschussbedarf von
287.000 € / Jahr. Der Grad der Inanspruchnahme hängt entscheidend davon ab, für wie
attraktiv das Angebot vom Kreis der Berechtigten gehalten und angenommen wird.
Da das Sozialticket zum 01.07.2014 eingeführt werden soll, beträgt der Zuschussbedarf für
2014 lediglich bis zu 143.500 €. Diese Mittel werden zweckgebunden für das Sozialticket
überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Im Übrigen ist die tatsächliche Inanspruchnahme genau zu beobachten. Die Verwaltung wird
in der zweiten Jahreshälfte 2015 einen Bericht vorlegen. Ggf. sind die Regelung und der
Finanzbedarf für die künftigen Jahre entsprechend anzupassen.