Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
240 kB
Erstellt
12.10.15, 21:51
Aktualisiert
27.01.18, 09:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
01.04.2014
Geschäftszeichen SUB V-107/14-NZ/SO/363/13 -Sw
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 13.05.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Wiederbestellung eines Naturschutzbeauftragten für den Stadtkreis Ulm im
Zeitraum 1. Juni 2014 bis 31. Mai 2019
Anlagen:
--
GD 143/14
Antrag:
Herr Albert Koch wird für den Zeitraum vom 1. Juni 2014 bis zum 31. Mai 2019 erneut als
Naturschutzbeauftragter für den Stadtkreis Ulm bestellt (Wiederbestellung)
Jescheck
Genehmigt:
BM 3, C 3, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Gemäß § 61 Abs. 4 Naturschutzgesetz bestellen die Stadt- und Landkreise jeweils auf die
Dauer von fünf Jahren einen oder mehrere Naturschutzbeauftragte, die ehrenamtlich tätig sind.
Die Bestellung ist widerruflich. Die Naturschutzbeauftragten haben Anspruch auf Ersatz ihrer
Auslagen. Sie haben ferner Anspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung durch
das Land.
Herr Koch wurde in der Sitzung am 12. Mai 2009 erstmals durch den Fachbereichsausschuss
Stadtentwicklung und Umwelt des Gemeinderates zum Naturschutzbeauftragten bestellt. Diese
Bestellung läuft jetzt zum 31. Mai 2014 aus.
In einer Besprechung am 24. März 2014 mit Herrn Bürgermeister Wetzig hat sich Herr Koch
bereit erklärt, das Ehrenamt als Naturschutzbeauftragter für weitere fünf Jahre zu übernehmen.
Herr Koch erhält wie die anderen beiden Naturschutzbeauftragten ebenfalls einen monatlichen
Auslagenersatz durch die Stadt in Höhe von 340,00 €. Diese Ausgabe wird aus dem Sachkonto
4421 0000 finanziert.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Herrn Koch für den Zeitraum vom 1. Juni 2014 bis zum 31.
Mai 2019 erneut als Naturschutzbeauftragten für den Stadtkreis Ulm zu bestellen.