Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
453 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung VGV/VP - Verkehrsplanung
Datum
01.04.2014
Geschäftszeichen VGV/VP-Sne/Bi
* 39
Vorberatung
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 13.05.2014
TOP
Beschlussorgan
Gemeinderat
Sitzung am 04.06.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Neue Ortsmitte Jungingen
- Genehmigung der Entwurfsplanung und Baubeschluss -
Anlagen:
Entwurfsplanung
Regelquerschnitt
Freiwilligkeitsleistung, Lageplan
Kostenberechnung
GD 141/14
(Anlage 1)
(Anlage 2)
(Anlage 3)
(Anlage 4)
Antrag:
1. Die Planung für die Neugestaltung der öffentlichen Verkehrsführung und die Freianlagen in
der
Ortsmitte Jungingen entsprechend dem Entwurf vom 01.04.2014 mit Gesamtkosten in
Höhe von 1,165 Mio. € wird genehmigt.
2. Die Freiwilligkeitsleistungen für die Umgestaltung auf privatem Grund mit 436 m² und Kosten
in
Höhe von 61.000 € werden genehmigt.
3. Der Ausführung des Bauvorhabens entsprechend der Planung vom 01.04.2014 wird
zugestimmt.
Feig
Genehmigt:
BM 1, BM 3, C 3, JU, KoKo, OB, SUB, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
Neue Ortsmitte Jungingen
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 5410-750
Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100013
Einzahlungen
0€
Auszahlungen
1.165.000 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
1.165.000 €
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
0€
39.125 €
33.300 €
19.269 €
Nettoressourcenbedarf
58.394 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
Verfügbar (einschl.
Ermächtigungsübertrag 2013):
Ggf. Mehrbedarf
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
558.180 €
2014
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 5410-750
58.394 €
558.180 €
0€
€
€
fremdes Fach-/Bereichsbudget
bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
525.000 €
i.R. Finanzplanung
veranschlagte Auszahlungen
560.000 €
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
- 35.000 €
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung
Finanzplanung
1. Bisherige Beratungen
Im Zuge der Planungen zur Neugestaltung der Ortsmitte in Jungingen wurde am 20.11.2012 im
Fachbereichsausschuss (GD 380/12, Niederschrift § 365) die Zustimmung zum Rahmenplan
mit dem Auftrag zur weiteren Planungen gefasst.
-3-
2. Sachverhalt
2.1 Verkehrssituation und Grundlage der Planung
Wie im Beschluss zum Rahmenplan vom 20.11.2012 dargestellt, basieren die Planungen zur
Neugestaltung der Ortsmitte Jungingen mit dem Neubau des Rathauses auf Grundlage der
reduzierten Verkehrsbelastung der Kreuzungsbereiche Beimerstetter Straße / Ehmannstraße /
Albstraße sowie Albstraße / Lehrer Straße.
Durch den Bau der Nordtangente als K9915 zwischen der B19 und dem Berliner Ring hat die
Verkehrsbelastung in der Ortsmitte Jungingen stark nachgelassen. Des Weiteren wird aktuell im
Ulmer Norden die Straße Stelzenäcker zwischen der L1165 aus Richtung Beimerstetten und
der alten B10 leistungsfähig ausgebaut. Durch diese umliegenden Maßnahmen im
übergeordneten Straßenverkehrsnetz, mit ihrer entsprechenden Entlastungsfunktion, sind die
bestehenden Kreuzungsbereiche in der Ortsmitte überdimensioniert.
In einer verkehrstechnischen Untersuchung im Jahr 2008 wurde die Leistungsfähigkeit der
Ortsmitte ohne Signalanlagen und mit reduzierten Fahrspuren untersucht. Als Ergebnis konnte
festgestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit einer Planung ohne Lichtsignale mit der
Qualitätsstufe B und geringen Wartezeiten (≤ 20 Sek.) ausreicht.
Auf Grundlage dieser Untersuchungen wurde in einem städtebaulichen Gutachterverfahren der
Entwurf der Architekten Mühlich, Fink und Partner in Zusammenarbeit mit dem
Landschaftsarchitekturbüro Baron ausgewählt. Der Entwurf mit der geänderten
Verkehrsführung und neuen Freianlagen im Umfeld des Rathausneubaus bildete die Grundlage
für den Rahmenplan vom 19.10.2012.
2.2 Planungen
Die Entwurfsplanung vom 01.04.2014 für die Neue Ortsmitte Jungingen umfasst die vertiefende
Planung des Rahmenplans mit geänderter Verkehrsführung und Neugestaltung der Freifläche
rund um den Dorfplatz.
Mit Änderung der Verkehrsführung wird die Albstraße von vier auf zwei Fahrspuren reduziert.
Der Fahrbahnquerschnitt umfasst dabei eine Bereite von 6,50m und ist für alle nach StVO
zugelassenen Fahrzeuge befahrbar. Ein Begegnungsverkehr zwischen Schwerlastfahrzeugen
sowie Bus/Bus ist bei dieser Fahrbahnbreite ohne Behinderungen möglich und wurde anhand
von Schleppkurven berechnet.
Die Fahrbahnränder für die Straßenverkehrsführung werden zu den Parkstreifen und
Gehwegen mit einem 3cm niedrigen Granitbordstein eingefasst. Zur optischen Einengung des
Straßenquerschnittes wird eine 0,30m breite Rinnenplatte vor den Bordstein gesetzt. Damit ist
ein ungehindertes und barrierefreies Überqueren der Fahrbahn im gesamten Bereich der
Ortsmitte möglich (Anlage 2). Der Hülenweg wird zu einem Verkehrsberuhigten Bereich
umgestaltet. Damit wird der Hülenweg untergeordnet an die Albstraße angebunden.
Die ÖPNV Haltestellen werden ebenfalls barrierefrei mit dem in der Stadt Ulm
standardmäßigem 18cm hohen Bordstein ausgeführt. Zusätzlich werden für Blinde und
Sehbehinderte im gesamten Bereich der Haltestellen Bodenindikatoren zur besseren
Auffindbarkeit eingesetzt.
Die Geschwindigkeit im Bereich der Neuen Ortsmitte wird mit 30 km/h angeordnet. Der Einsatz
von Signalanalgen ist damit grundsätzlich nicht erforderlich.
-4In der Gestaltung der Freiflächen rund um die neue Ortsmitte werden unterschiedliche
Möblierungen und Ausstattungen eingerichtet. Des Weiteren wird die Beleuchtung erneuert
sowie umfangreiche Neupflanzungen von Bäumen durchgeführt.
Die im Detail vorgesehenen Einrichtungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat in
Jungingen vorbesprochen und in der Ortschaftsratsitzung am 19.03.2014 abgestimmt.
2.3 Baurecht
Die Umgestaltung der neuen Verkehrsführung in der neuen Ortsmitte erfolgt weitestgehend auf
besehenden Verkehrsflächen im Eigentum der Stadt Ulm. Lediglich zur Einrichtung von
Parkplätzen und der neuen Gehwegführung auf der westlichen Seite ist im Bereich der
Albstraße 10 ein Grunderwerb erforderlich.
Des Weiteren befinden sich im östlichen Bereich - wie in der Anlage 3 dargestellt - private
Flächen, die in die Neugestaltung der Ortsmitte durch den Rahmenplan vom 19.10.2012
eingebunden sind.
Dabei sind entlang der Albstraße 2 (Flurstück Nr. 57) im Bestand Stellplätze in privatem
Eigentum (Rot). Durch die neue Trassierung der Fahrbahnränder ist es notwendig, diese
Stellplätze zu versetzen. Diese Stellplätze werden dann auf öffentlichem Grund hergestellt und
sollen im öffentlichen Eigentum verbleiben (Grün). Es ist angedacht, für die privaten Belange
dieser Stellplätze Ersatz zu schaffen. Der Ersatz sieht vor, im nördlichen Bereich des Gebäudes
Albstraße 2 die Stellplatzanzahl auszugleichen (Blau). Dabei ist beabsichtigt, Teile der sich im
privaten Eigentum befindlichen Fläche um zu gestalten und städtebaulich neu zu ordnen. Im
Bebauungsplan Nr. 244 "Albstraße-Ehmannstraße-Hülenweg (Ortsmitte)" von 27.06.1985 sind
die entsprechenden privaten Flächen rund um das Gebäude der Albstraße 2 mit Gehrecht zu
Gunsten der Allgemeinheit gesichert. Durch die teilweise Umgestaltung werden die privaten
Freiflächen um das Gebäude technisch und in der Belagswahl an die Gesamtgestaltung der
Ortsmitte angeglichen. Die Kosten für die 300 m² betragen ca. 42.000 €.
In einem weiteren Abschnitt grenzt der neue Dorfplatz im östlichen Bereich an das Gebäude
Albstraße 3 im Flst. 57/6. Auch hier ist ein Teil der Fläche vor dem Gebäude in den
städtebaulichen Entwurf integriert und im privaten Eigentum. Um die Platzfläche wiederum
technisch und gestalterisch angleichen zu können, ist es erforderlich, wie zuvor die privaten
Flächen umzugestalten. Die dafür vorgesehene Fläche vor dem Gebäude beträgt 136 m² mit
Kosten von
ca. 19.000 €.
Im Rahmenplan vom 19.10.2012 wurde die Umgestaltung der Ortsmitte definiert. Dabei ist die
Abgrenzung zu den privaten Flächen aufgrund der Gestaltung des Dorfplatzes nicht klar
abgrenzbar. Aus diesem Grund ergibt sich, wie in der Anlage 3 mit gelber Umgrenzung
aufgeführt, der Bedarf einer Umgestaltung auf privaten Flächen durch die Stadt Ulm. Damit
ergeben sich zusätzlich Kosten für die ca. 436 m² große Fläche in Höhe von 61.000 €.
3. Kosten und Finanzierung
Für das Gesamtprojekt wurden in der Kostenberechnung vom 02.04.2014 (Anlage 4)
Gesamtkosten in Höhe von 1,165 Mio. € ermittelt.
Von den reinen Baukosten (einschl. Ausstattung) in einer Höhe von 1.053.000 € entfallen dabei
463.000 € auf die neue Verkehrsführung und 590.000 € auf die Gestaltung der Freiflächen.
-5In der mittelfristigen Finanzplanung sind bei Projekt Nr. 7.54100013 "Ortsmitte Jungingen"
derzeit Mittel in Höhe von 1,2 Mio. € veranschlagt. Diese sind wie folgt fortzuschreiben:
Projekt
7.54100013 - Ortsmitte Jungingen (in €)
Gesamt
bis 2012
2013
2014*
1.200.000
66.000
16.000
558.000
2015
410.000
2016
150.000
2017 ff.
0
558.000
0
410.000
0
115.000
-35.000
0
0
Finanzplan
2014 ff.
Bedarf neu
1.165.000
66.000
16.000
Änderung
- 35.000
0
0
*einschließlich Ermächtigungsübertrag aus 2013
Im Haushalt 2014 steht zusätzlich zum Planansatz eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten
der Jahre 2015 und 2016 zur Verfügung, so dass eine Vergabe der Gesamtmaßnahme in 2014
sichergestellt ist.
Eine Förderung nach LGVFG wurde geprüft. Allerdings entspricht die Maßnahme nicht den
Voraussetzungen und ist daher nicht förderfähig.
Wie aus Anlage 4 ersichtlich, entstehen Folgekosten infolge von Unterhalt, Verzinsung (kalk.
Zins-satz 3,308 %) und Abschreibung (Straße 40 Jahre, Beleuchtung 20 Jahre und Wartehallen
10 Jahre) in Höhe von rund 58.000 €, die den städtischen Ergebnishaushalt dauerhaft belasten.
4. Weiteres Vorgehen
Nach Zustimmung des Gemeinderates wird im weiteren Schritt das Vergabeverfahren
durchgeführt. Es ist geplant, die Umgestaltung der Ortsmitte in drei Abschnitte durchzuführen.
Im ersten Schritt wird der Gehwegbelag entlang des neuen Rathauses hergestellt. Dabei
werden die Gehwegflächen um das neue Rathaus mit dem zukünftigen Plattenbelag versehen
und an den Bestand angepasst. Dieser Schritt soll mit Fertigstellung des Rathauses im Herbst
2014 zur Umsetzung kommen.
In einem weiteren Schritt wird im Frühjahr 2015 mit der Herstellung der neuen
Straßenverkehrsflächen begonnen. Ziel ist es, diese zügig und mit geringen Beeinträchtigungen
umzusetzen. Im Anschluss daran erfolgen im letzten Abschnitt die Ausführungen der
Gehwegflächen und die Gestaltung der Freiflächen.