Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
304 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
ABI - Ältere, Behinderte und Integration
Datum
17.04.2014
Geschäftszeichen
ABI/ AL/Mr
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Behindertenhilfe
- Berichtswesen in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (u.a. Antrag der CDU-Fraktion vom 22.11.2013 , Nr. 200)
Anlagen:
2
Sitzung am 14.05.2014
TOP
GD 170/14
Antrag:
Vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
Walter Lang
Genehmigt:
BM 2, C 2, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
2.
nein
nein
Ulm im Landes-/Bundesvergleich
Mit dem 01.01.2005 wurde die Stadt Ulm für die Eingliederungshilfe von Menschen mit einer
körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung in Ulm vollumfänglich zuständig.
Die Verwaltung berichtet zu diesem Thema laufend, letztmals am 13.03.2013 im
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales.
Seit dem Jahre 2007 beteiligen sich alle 44 Stadt- und Landkreise an einer Erhebung wichtiger
Kennzahlen zu den Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe in BadenWürttemberg. Der KVJS koordiniert diese Erhebung, wertet die Daten aus und erstellt den
jährlichen Bericht.
Desweiteren beteiligt sich die Stadt Ulm am Benchmark Eingliederungshilfe des Städtetags
Baden-Württemberg, an dem alle 9 Stadtkreise, und seit dem Datenreport 2011 auch die
Stadt Reutlingen, teilnehmen.
Die bedeutendsten Kennzahlen aus diesen Vergleichen sind folgende (Stand 31.12.2012):
(1) Entwicklung der Aufwendungen (Bruttoausgaben / Einw. / Jahr):
Stadt Ulm
143 €
Stadtkreise BaWü
144 €
Der Anstieg in den Jahren 2010 bis 2012 betrug in Ulm 12,0 % und im Durchschnitt der
Stadtkreise 11,0 %.
(2) Entwicklung der Nettoausgaben (in Millionen EURO) in der Eingliederungshilfe in Bund,
Land und Kommunen im Vergleich zu den Nettoausgaben für Sozialhilfe insgesamt
(Quelle: STBW R22856/2013 vom 29.07.2013 und Statistisches Bundesamt)
Stadt Ulm
16,2 (entspricht 56,8% der Nettoausgaben für Sozialhilfe
insgesamt)
Baden-Württemberg
1.297,1 (entspricht 57,1% der Nettoausgaben für Sozialhilfe
insgesamt)
Deutschland
13.729,0 (entspricht 57,2% der Nettoausgaben für
Sozialhilfe insgesamt)
Wie in den Vorjahren war 2012 die am häufigsten in Anspruch genommene Leistungsart
die Eingliederungshilfe und ist somit nach wie vor die finanziell bedeutendste Art der
Sozialhilfe.
-3-
(3) Entwicklung der Fallzahlen (Anzahl der Leistungsempfänger / 1000 Einw. / Jahr)
Stadt Ulm
6,0
Stadtkreise BaWü
5,86
Der Anstieg in den Jahren 2010 bis 2012 betrug in Ulm 9 %. Der Zuwachs von 2011 auf
2012 fiel in Ulm mit 2,06 % im Vergleich zum Vorjahr (3,86%) deutlich geringer aus als in
den Jahren davor.
Die Gesamtzahl der Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe ist in BadenWürttemberg auch im Jahr 2012 weiter gestiegen: um 1.750 auf 63.365.
Dies bedeutet: Jeder 172. Einwohner Baden-Württembergs erhielt zum Stichtag 2012
eine Leistung der Eingliederungshilfe; in den beiden Jahren davor war es noch jeder 175.
bzw. 179.
(4) Betreuungsstruktur (Verhältnis ambulant zu stationär)
Stadt Ulm
0,57
Stadtkreise BaWü
0,58
Auch wenn Ulm hier nahezu im Mittel der Stadtkreise BaWü liegt ist festzustellen, dass
trotz des Einsatzes von qualifiziertem Casemanagement diese Quote in Ulm derzeit
stagniert.
Das liegt u.a. daran, dass Bewohner, die langjährig außerhalb von Ulm in stationären
Wohnformen unterstützt werden, dort beheimatet sind und von der Stadt Ulm keine
gezielte Rückführungsaktionen durchgeführt werden.
(5) Werkstatt für behinderte Menschen (Leistungsempfänger / 1000 Einw. In einer WfbM)
Stadt Ulm
4,8
Stadtkreise BaWü
4,2
Die Veränderungsrate von 2010 bis 2012 beträgt bei der Stadt Ulm 3,7 %; im
Stadtkreisdurchschnitt 6,0 %.
Wie bereits in den Vorjahren zeigt sich eine weitere Zunahme der Beschäftigung von
Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten, allerdings liegt Ulm erstmals deutlich
unter dem Durchschnitt im Vergleich der Stadtkreise.
(6) Persönliches Budget (Verhältnis der Leistungsempfänger Persönliches Budget an allen
Leistungsempfängern zum Stichtag 31.12.2012
Stadt Ulm
5,7
Stadtkreise BaWü
2,3
Die Gesamtzahl der gewährten Persönlichen Budgets in Ulm ist in den Jahren 2010 bis
2012 gleichbleibend konstant. Es wird hier für die Zukunft keine weitere Steigerung
erwartet, da die Anzahl der Personen, die für eine budgetfähige Leistung in Frage
kommen könnten, in der Eingliederungshilfe gering sind.
-4-
(7) Fazit
Trotz steigender Fallzahlen und Ausgaben zeigt sich mit den bisherigen Verläufen, dass die
Stadt Ulm in der Eingliederungshilfe in Teilbereichen, gemessen an den Veränderungsraten,
die gesetzten Ziele erreicht hat (z.B. Abflachung des Anstiegs der Nettoausgaben; geringerer
Zuwachs an Arbeitsverhältnissen in den WfbM’s). Es zeigt sich aber auch, dass noch weitere
Anstrengungen unternommen werden müssen (z.B. um einen höheren
Ambulantisierungsgrad zu erreichen). Darauf zielen nicht zuletzt die neuen
Handlungsempfehlungen in der Fortschreibung des Teilhabeplans 2013 und die
Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung mit dem Projekt 2016 ab.
3.
Ulmer Situation
In der Anlage ist die Entwicklung div. Kennzahlen der Ulmer Situation dargestellt. Diese
werden in der Sitzung, wie in den Vorjahren, mündlich erläutert.
4.
Antrag der CDU-Fraktion vom 22.11.2013
Im ABI-Sachgebiet 3 „Behindertenhilfe“ erhielten zum Stichtag 31.12.2013 insgesamt 782
Personen Leistungen der Eingliederungshilfe. Davon wurden im Jahresverlauf für 128
Personen erstmals über eine Kostenübernahme der Eingliederungshilfe entschieden.
Die Kostenzusagen werden grundsätzlich zeitlich befristet gewährt, je nach Ausgangslage im
Einzelfall in der Regel zwischen ein bis drei Jahren, unabhängig der Feststellung des
Vorliegens einer dauerhaften Erwerbsminderung.
Sozialhilferechtlich müssen je nach Maßnahmeart neben des Vorliegens der Behinderung
zusätzlich die Einkommens- und Vermögenssituation fortlaufend überprüft werden.
Für die Kostenzusage selbst sind Prüfungen hinsichtlich der Voraussetzungen nach SGB XII –
Sozialhilfe erforderlich, die von den Sachbearbeitern und hinsichtlich der
Bedarfsfeststellungen im Einzelfall von den Fallmanagern im Sachgebiet, der
Teilhabekonferenz im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) und vom Medizinisch
Pädagogischen Dienst (MPD) vom Kommunalverband für Jugend und Soziales durchgeführt
werden.
In folgenden Fallkonstellationen wird das Fallmanagement der Stadt Ulm durch die
Sachbearbeitung beauftragt:
- Einzelfälle mit komplexem Hilfebedarf und/ oder Steuerungspotential
- alle Neufälle innerhalb Ulms, die nicht in der Teilhabekonferenz vorgestellt werden
- alle Neufälle, die aus der Jugendhilfe in die Eingliederungshilfe wechseln
- alle Fälle in denen ein Persönliches Budget beantragt wird
Aktuell betreuen die Fallmanagerinnen der Eingliederungshilfe insgesamt 158 Personen, dafür
stehen 2,0 Personalstellen zur Verfügung.