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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
443 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:43

Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung BS- Bildung und Sport Datum 17.04.2014 Geschäftszeichen BS - Ke Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Behandlung öffentlich Betreff: Investitions- und Sanierungszuschüsse für Vereinssportstätten Anlagen: 1 Sitzung am 14.05.2014 TOP GD 173/14 Antrag: 1. Investitions- und Sanierungszuschüsse Investitions- und Sanierungszuschüsse für Vereinssportstätten von Ulmer Turn- und Sportvereinen entsprechend Anlage 1 in Höhe von max. 2.945 Euro zu bewilligen. 2. Zuschüsse zur Beschaffung von Sport- und Pflegegeräten Zuschüsse für Sport- und Pflegegeräte entsprechend Anlage 1 in Höhe von max. 22.185 Euro zu bewilligen. Gerhard Semler Genehmigt: BM 2, C 2, OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: Ja Nein für das Haushaltsjahr 2014 MITTELBEDARF INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) PRC: 4210-610 Förderung des Sports Projekt / Investitionsauftrag: 761042100090 Einzahlungen € Auszahlungen FBA 14.05.2014 25.130 € Saldo aus Investitionstätigkeit 25.130 € ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend] Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) € € € € Nettoressourcenbedarf € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2014 Auszahlungen (Bedarf): Verfügbar: Ggf. Mehrbedarf Deckung Mehrbedarf bei PRC PS-Projekt 7 bzw. Investitionsauftrag 7 25.130 € 1.007.000 € € € € 2014 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC € fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC € Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln € 2. Finanzplanung 2015 ff Auszahlungen (Bedarf): € i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen € Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus € Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung 1. Investitions- und Sanierungszuschüsse - Laufende Bauvorhaben Die einzelnen Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen sind in Anlage 1 erläutert. Der SfS-Vorstand empfiehlt, neue Bewilligungen in Höhe von insgesamt max. 2.945 Euro zu erteilen. -31.1. RSV Ermingen e.V. – Sanierung Vereinsheim Am 24.05.2011 hat der RSV Ermingen einen Zuschussantrag zur Sanierung des Vereinsheimes eingereicht. Die Gesamtkosten für die komplette Sanierung des Sport- und Gastbereichs beliefen sich entsprechend dem Kostenvoranschlag der Fa. Eberhardt Immobilienbau GmbH vom 19.01.2011 auf 299.999 Euro brutto. Auf den Sportbereich entfielen 145.716 Euro brutto und auf den Gastbereich (nicht sportlichen Bereich) 154.284 Euro brutto. Der WLSB hat mit Baufreigabe vom 14.10.2011 104.370 Euro brutto als zuwendungsfähig anerkannt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten brutto des WLSB: 145.720 Euro Kosten für Sportbereich abzgl. - 29.750 Euro für Außenanlagen 115.970 Euro abzgl. - 11.597 Euro 10%-Abzug pauschal für Sanierungen 104.373 Euro zuwendungsfähige Kosten Da der RSV Ermingen wie der SC Lehr und der SV Mähringen eine Vereinsgaststätte unterhält, die nicht kommerziell verpachtet ist und nur während des Sportbetriebs genutzt wird (aufgrund der geringen Einnahmen beim RSV Ermingen in diesem Bereich wurde zum Zeitpunkt des Antrags von Seiten des Finanzamts geprüft, ob der Vorsteuerabzug von 50% auf höchstens 25% reduziert werden muss) hat der Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales (Vorberatung im SfS am 07.07.2011) am 05.10.2011 folgenden Zuschuss abweichend vom WLSB bewilligt: Berechnung städtischer Zuschuss: Anteil Sportbereich Anteil Gastbereich abzüglich 25% Vorsteuer Gastbereich abzüglich Anteil Außenanlagen zuwendungsfähige Kosten 145.716 154.284 - 6.159 - 41.650 252.191 Euro brutto Euro brutto Euro Euro brutto Euro netto Zuschuss Stadt Ulm 126.095 Euro netto Mit Zuwendungsbescheid vom 06.10.2011 wurde dem Verein der städtische Zuschuss in Höhe von 126.095 Euro netto bewilligt. Bei der Erklärung zum Bescheid wurde vom Verein mit Unterschrift vom 05.12.2011 schriftlich mitgeteilt, dass die Nachweise zur Vorsteuerabzugsberechtigung nachgereicht werden. Der RSV Ermingen hat mit der Fa. Eberhardt Immobilien-Bau GmbH einen Bauvertrag am 24.11.2011 über den Umbau/Erweiterung des Sportheims abgeschlossen. Die Gesamtkosten für den RSV Ermingen beliefen sich laut diesem Vertrag auf 360.000 Euro brutto (Erhöhung um 60.000 Euro gegenüber Kostenschätzung vom 19.01.2011 aufgrund WCAnbau/Erweiterung Raumprogramm. Keine Festpreisvereinbarung sondern vorläufig ermittelter Kostenrahmen nach Ziffer 4 der Anlage zum Bauvertrag). Der Verein hat insgesamt Zahlungen in Höhe von 389.400 Euro an die Fa. Eberhardt Immobilien-Bau GmbH geleistet. Von Seiten der Stadt Ulm wurden Abschlagszahlungen in Höhe von 113.486 Euro ausbezahlt. Aufgrund der gemeldeten Änderung der Vorsteuerabzugsberechtigung bei der Schlussabrechnung von 25% Gastbereich im Zuschussantrag vom 24.05.2011 auf 89% der Gesamtkosten (Schreiben Steuerberater vom 27.03.2013 sowie Buchungsbeleg über Eingang Vorsteuer vom Finanzamt 12.04.2013) ergibt sich folgende Berechnung des Zuschusses: -4Anteil Sportbereich Anteil Gastbereich abzüglich Anteil Außenanlagen zuwendungsfähige Kosten abzüglich Vorsteuer 89% zuwendungsfähige Kosten städtischer Zuschuss 50% 145.716 154.284 -41.650 258.350 36.712 221.638 110.819 Euro brutto Euro brutto Euro brutto Euro brutto Euro Euro netto Euro Die Neuberechnung des Zuschusses wurde dem Verein per Mail am 26.06.2013 mitgeteilt und um Vorlage folgender Unterlagen für die Endabrechnung gebeten: - tatsächliche Kosten für die verschiedenen Gewerke - die tatsächliche Höhe des Vorsteuerabzugs. Mit Schreiben des Vereins vom 09.01.2014 wurde eine Kostenaufstellung (ohne Aufteilung nach Gewerken) der Fa. Eberhardt vom Dezember 2013 eingereicht. Die Kosten für die Sanierung des Vereinsheims des RSV Ermingen belaufen sich ohne Planungs- und Bauleitungskosten auf 563.897,46 Euro brutto. Der Verein bittet in diesem Schreiben die Stadt Ulm um Auszahlung des kompletten Zuschusses in Höhe von 126.095 Euro, der sich aktuell aufgrund des 89% -Vorsteuerabzugs auf 110.819 Euro reduzieren würde. Begründung: Die Vorsteuer in Höhe von 44.409 Euro wurde vom Verein komplett an die Firma Eberhardt weitergereicht, da hohe Mehrkosten im Vergleich zum Bauvertrag von der Firma Eberhardt zu tragen sind. Am 27.01.2014 wurden die von BS noch angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Schlussrechnung der Fa. Eberhardt Immobilienbau setzt sich zusammen: Handwerkerrechnungen GU-Aufschlag reduzierter Satz 5% Nicht erstattungsfähige Vorsteuer (11% aus Summe MwSt. 90.034,18) 473.863,25 Euro netto (MwSt. 90.034,18 Euro) 23.693,16 Euro 9.903,75 Euro Entwurf, Planung, Ausschreibung, Bauleitung Inkl. Umbauzulage nach HOAI 7% HK Summe Gesamtaufwand netto zuzüglich 19 MwSt. Rechnungsstellung brutto 33.000,00 Euro 540.460,16 Euro 102.687,43 Euro 643.147,59 Euro Zahlungen des RSV Ermingen brutto Noch offener Restbetrag brutto 389.400,00 Euro 253.747,59 Euro Weiteres Vorgehen: Die Verwaltung vertritt die Meinung, dass im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Sportvereine der Zuschuss entsprechend der nachgewiesenen Vorsteuerabzugsberechtigung in Höhe von 89% von 126.095 auf 110.819 Euro gekürzt werden muss. Die Differenz beträgt 15.276 Euro Bei Antragstellung ist der Verein von einem Kostenrahmen von 300.000 Euro brutto ausgegangen und auf dieser Basis wurden die zuwendungsfähigen Kosten ermittelt und der -5Zuschuss am 06.10.2011 bewilligt. Im abgeschlossenen Bauvertrag vom 24.11.2011 wurde das Raumprogramm um den WCAnbau erweitert und der Kostenrahmen auf 360.000 Euro brutto erhöht. Für den WC-Anbau hätte theoretisch vor Baubeginn ein neuer Zuschussantrag gestellt werden können, doch wurde dies vom Verein versäumt. Hätte der Verein die Erhöhung des Bauvertrags aufgrund des WC-Anbaus von 300.000 Euro auf 360.000 Euro geltend gemacht, würde die Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten wie folgt aussehen: Kosten WC-Anbau abzüglich Vorsteuer 89% zuwendungsfähige Kosten städtischer Zuschuss 50% 60.000 8.526 51.474 25.737 Euro brutto. Euro Euro netto Euro netto Nach den Richtlinien des Württembergischen Landessportbundes kann eine Maßnahme nach Ziffer 1.4. grundsätzlich nur gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht mit der Ausführung begonnen worden ist. Falls ein sofortiger Baubeginn notwendig ist kann nach Prüfung eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn (Baufreigabe) erteilt werden. Nach den geltenden Sportförderrichtlinien der Stadt Ulm Ziffer C1.3 kann eine Förderung nur erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung durch die Stadt Ulm noch nicht mit der Ausführung der Baumaßnahme begonnen worden ist. Da nach Fertigstellung einer Baumaßnahme ein Zuschuss grundsätzlich nicht mehr beantragt und bewilligt werden kann, schlägt die Verwaltung dem Stadtverband für Sport vor, im Fall des RSV Ermingen eine Einzelfalllösung zu treffen. Aufgrund des dargestellten Sachverhalts vertritt die Verwaltung die Meinung, dass dem RSV Ermingen der bewilligte Zuschuss in Höhe von 126.095 Euro ausbezahlt werden könnte, ohne den Zuschuss aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung entsprechend auf 110.819 Euro zu kürzen. Der Differenzbetrag beläuft sich auf 15.276 Euro. Begründung hierfür ist der WC-Anbau mit Kosten in Höhe von zusätzlich 60.000 Euro. Laut Berechnung würde der Zuschuss für diese nachträgliche Maßnahme, sofern sie vom Verein beantragt worden wäre, max. 25.737 Euro netto betragen. Da der Verein diese Maßnahme nicht beantragt hat und laut den Richtlinien ein Zuschuss grundsätzlich nur vor Baubeginn bewilligt werden kann, hält es die Verwaltung für eine vertretbare Lösung, dem Verein nicht 25.737 Euro als Zuschuss zusätzlich zu gewähren sondern 15.276 Euro. Dieser Betrag entspricht der Differenz Zuschuss laut Bescheid vom 06.10.2011 in Höhe von 126.095 Euro und neu berechnetem Zuschuss aufgrund Vorsteueränderung in Höhe von 110.819 Euro. Der SfS-Vorstand hat in seiner Sitzung am 01.04.2014 dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt und schlägt dem Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales vor, der Einzelfallentscheidung zum Thema „RSV Ermingen – Sanierung Vereinsheim“ zuzustimmen und die Schlusszahlung in Höhe von 15.276 Euro zu gewähren. -6Anmerkung: Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durch das städtische Rechnungsprüfungsamt wurde auch die investive Sportförderung, und unter anderem die Zuschussakte des RSV Ermingen „Sanierung Vereinsheim“, geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt wurde am 30.01.2014 über den komplexen Sachverhalt und die von der Abteilung Bildung und Sport vorgeschlagene Einzelfallentscheidung schriftlich informiert. Das Rechnungsprüfungsamt hält das weitere Vorgehen bei der Endabrechnung des Zuschusses, vorbehaltlich einer Beratung im Stadtverband für Sport sowie einer Beschlussfassung im Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales, für vertretbar. 2. Sportgeräte /Pflegegeräte Die einzelnen Anschaffungen sind in Anlage 1 erläutert. Der SfS-Vorstand schlägt vor, neue Bewilligungen in Höhe von max. 22.185 Euro zu erteilen. 2.1. Ulmer Kanufahrer e.V. – Paddeltrainer „Paddlelite“ Die Ulmer Kanufahrer e.V. haben am 23.10.2013 einen Zuschussantrag für den Kauf eines „Paddlelite“ beantragt. Das Gerät ist speziell als Trainingsgerät für den Ruder- und Kanusport einzusetzen. Die Anschaffungskosten für das Gerät belaufen sich auf 1.841 Euro brutto. Der SfS-Vorstand schlägt vor, wie beim Ulmer Ruderclub für das Gerät 1.516 Euro brutto als zuwendungsfähig anzuerkennen und einen Zuschuss in Höhe von max. 758 Euro brutto zu gewähren. 2.2. SWU-SKF e.V. – Mattensatz für Aikido Der SWU-SKF e.V. hat am 07.01.2014 einen Zuschussantrag für die Förderung eines Mattensatzes für die Aikido-Gruppe, eingereicht. Dieser Satz besteht aus 70 Matten je 100 x 100 x 5 cm. Die Kosten für diese Matten belaufen sich auf 4.048 Euro brutto. Nach den Sportgeräterichtlinien des WLSB für das Ausschreibungsjahr 2014 werden Mattensätze für spezielle Sportarten innerhalb von 5 Jahren bis zu einem Höchstbetrag von 7.000 Euro bezuschusst. Der SfS-Vorstand empfiehlt, einem Zuschuss in Höhe von max. 2.024 Euro brutto zuzustimmen. 2.3. Ulmer Ruderclub Donau e.V. – 1 C-Line Gig-Doppelvierer und 1 C-Line Gig-Doppelvierer/fünfer Der Ulmer Ruderclub Donau e.V. hat am 28.11.2013 einen Zuschuss für die Anschaffung eines C-Line Gig-Doppelvierer (Preis 16.027 Euro brutto) und eines C-Line Gig-Doppelvierer/-fünfer (Preis 17.266 Euro brutto) beantragt. Diese Boote werden im Jugend-Ausbildungsbereich benötigt. Sie sind Regatta-tauglich und können in entsprechenden C-Rennen eingesetzt werden. Die Gesamtkosten für die 2 Boote belaufen sich auf 33.293 Euro brutto. Als zuwendungsfähige Kosten können maximal 30.000 Euro brutto anerkannt werden. -7Der SfS-Vorstand empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von max. 15.000 Euro brutto zu gewähren. 2.4. Ulmer Ruderclub Donau e.V. – Paddeltrainer „Paddlelite“ Der Ulmer Ruderclub Donau e.V. hat am 14.01.2014 einen Zuschussantrag für den Kauf eines „Paddlelite“ beantragt. Das Gerät ist speziell beim Rudertraining einzusetzen. Die Anschaffungskosten für das Vorführgerät belaufen sich auf 1.516 Euro brutto Der SfS-Vorstand schlägt vor, einen Zuschuss von max. 758 Euro brutto zu gewähren. 2.5. Ulmer Paddler e.V. – 2 Kanadier und 1 Slalom-Wettkampfkajak Die Ulmer Paddler e.V. haben am 17.03.2014 für den Trainings- und Übungsbetrieb einen Zuschuss für den Kauf von zwei Royalex Kanadiern mit 4 Sitzbänken (Preis 4.905 Euro brutto) sowie ein Calman Slalomwettkampfkajak (Preis 2.384 Euro brutto) beantragt. Die Gesamtkosten betragen 7.289 Euro. Nach den Sportgeräterichtlinien des WLSB für das Ausschreibungsjahr 2014 werden Anschaffungskosten für Kanus bis 7.500 Euro pro Jahr als zuwendungsfähig anerkannt. Der SfS-Vorstand empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von max. 3.645 Euro brutto zu gewähren.