Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
443 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
BS- Bildung und Sport
Datum
17.04.2014
Geschäftszeichen
BS - Ke
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Investitions- und Sanierungszuschüsse für Vereinssportstätten
Anlagen:
1
Sitzung am 14.05.2014
TOP
GD 173/14
Antrag:
1.
Investitions- und Sanierungszuschüsse
Investitions- und Sanierungszuschüsse für Vereinssportstätten von Ulmer Turn- und
Sportvereinen entsprechend Anlage 1 in Höhe von max. 2.945 Euro zu bewilligen.
2.
Zuschüsse zur Beschaffung von Sport- und Pflegegeräten
Zuschüsse für Sport- und Pflegegeräte entsprechend Anlage 1 in Höhe von max. 22.185 Euro
zu bewilligen.
Gerhard Semler
Genehmigt:
BM 2, C 2, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Ja
Nein
für das Haushaltsjahr 2014
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 4210-610 Förderung des Sports
Projekt / Investitionsauftrag: 761042100090
Einzahlungen
€
Auszahlungen FBA 14.05.2014
25.130 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
25.130 €
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
€
€
€
€
Nettoressourcenbedarf
€
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
25.130 €
1.007.000 €
€
€
€
2014
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC
€
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
€
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
€
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
€
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung
1.
Investitions- und Sanierungszuschüsse - Laufende Bauvorhaben
Die einzelnen Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen sind in Anlage 1 erläutert.
Der SfS-Vorstand empfiehlt, neue Bewilligungen in Höhe von insgesamt max. 2.945 Euro zu
erteilen.
-31.1.
RSV Ermingen e.V. – Sanierung Vereinsheim
Am 24.05.2011 hat der RSV Ermingen einen Zuschussantrag zur Sanierung des Vereinsheimes
eingereicht. Die Gesamtkosten für die komplette Sanierung des Sport- und Gastbereichs
beliefen sich entsprechend dem Kostenvoranschlag der Fa. Eberhardt Immobilienbau GmbH
vom 19.01.2011 auf 299.999 Euro brutto. Auf den Sportbereich entfielen 145.716 Euro brutto
und auf den Gastbereich (nicht sportlichen Bereich) 154.284 Euro brutto.
Der WLSB hat mit Baufreigabe vom 14.10.2011 104.370 Euro brutto als zuwendungsfähig
anerkannt.
Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten brutto des WLSB:
145.720 Euro Kosten für Sportbereich
abzgl.
- 29.750 Euro für Außenanlagen
115.970 Euro
abzgl.
- 11.597 Euro 10%-Abzug pauschal für Sanierungen
104.373 Euro zuwendungsfähige Kosten
Da der RSV Ermingen wie der SC Lehr und der SV Mähringen eine Vereinsgaststätte
unterhält, die nicht kommerziell verpachtet ist und nur während des Sportbetriebs genutzt
wird (aufgrund der geringen Einnahmen beim RSV Ermingen in diesem Bereich wurde zum
Zeitpunkt des Antrags von Seiten des Finanzamts geprüft, ob der Vorsteuerabzug von 50%
auf höchstens 25% reduziert werden muss) hat der Fachbereichsausschuss Bildung und
Soziales (Vorberatung im SfS am 07.07.2011) am 05.10.2011 folgenden Zuschuss abweichend
vom WLSB bewilligt:
Berechnung städtischer Zuschuss:
Anteil Sportbereich
Anteil Gastbereich
abzüglich 25% Vorsteuer Gastbereich
abzüglich Anteil Außenanlagen
zuwendungsfähige Kosten
145.716
154.284
- 6.159
- 41.650
252.191
Euro brutto
Euro brutto
Euro
Euro brutto
Euro netto
Zuschuss Stadt Ulm
126.095
Euro netto
Mit Zuwendungsbescheid vom 06.10.2011 wurde dem Verein der städtische Zuschuss in Höhe
von 126.095 Euro netto bewilligt. Bei der Erklärung zum Bescheid wurde vom Verein mit
Unterschrift vom 05.12.2011 schriftlich mitgeteilt, dass die Nachweise zur
Vorsteuerabzugsberechtigung nachgereicht werden.
Der RSV Ermingen hat mit der Fa. Eberhardt Immobilien-Bau GmbH einen Bauvertrag am
24.11.2011 über den Umbau/Erweiterung des Sportheims abgeschlossen. Die Gesamtkosten
für den RSV Ermingen beliefen sich laut diesem Vertrag auf 360.000 Euro brutto (Erhöhung
um 60.000 Euro gegenüber Kostenschätzung vom 19.01.2011 aufgrund WCAnbau/Erweiterung Raumprogramm. Keine Festpreisvereinbarung sondern vorläufig
ermittelter Kostenrahmen nach Ziffer 4 der Anlage zum Bauvertrag).
Der Verein hat insgesamt Zahlungen in Höhe von 389.400 Euro an die Fa. Eberhardt
Immobilien-Bau GmbH geleistet. Von Seiten der Stadt Ulm wurden Abschlagszahlungen in
Höhe von 113.486 Euro ausbezahlt.
Aufgrund der gemeldeten Änderung der Vorsteuerabzugsberechtigung bei der
Schlussabrechnung von 25% Gastbereich im Zuschussantrag vom 24.05.2011 auf 89% der
Gesamtkosten (Schreiben Steuerberater vom 27.03.2013 sowie Buchungsbeleg über Eingang
Vorsteuer vom Finanzamt 12.04.2013) ergibt sich folgende Berechnung des Zuschusses:
-4Anteil Sportbereich
Anteil Gastbereich
abzüglich Anteil Außenanlagen
zuwendungsfähige Kosten
abzüglich Vorsteuer 89%
zuwendungsfähige Kosten
städtischer Zuschuss 50%
145.716
154.284
-41.650
258.350
36.712
221.638
110.819
Euro brutto
Euro brutto
Euro brutto
Euro brutto
Euro
Euro netto
Euro
Die Neuberechnung des Zuschusses wurde dem Verein per Mail am 26.06.2013 mitgeteilt und
um Vorlage folgender Unterlagen für die Endabrechnung gebeten:
- tatsächliche Kosten für die verschiedenen Gewerke
- die tatsächliche Höhe des Vorsteuerabzugs.
Mit Schreiben des Vereins vom 09.01.2014 wurde eine Kostenaufstellung (ohne Aufteilung
nach Gewerken) der Fa. Eberhardt vom Dezember 2013 eingereicht. Die Kosten für die
Sanierung des Vereinsheims des RSV Ermingen belaufen sich ohne Planungs- und
Bauleitungskosten auf 563.897,46 Euro brutto.
Der Verein bittet in diesem Schreiben die Stadt Ulm um Auszahlung des kompletten
Zuschusses in Höhe von 126.095 Euro, der sich aktuell aufgrund des 89% -Vorsteuerabzugs
auf 110.819 Euro reduzieren würde.
Begründung:
Die Vorsteuer in Höhe von 44.409 Euro wurde vom Verein komplett an die Firma Eberhardt
weitergereicht, da hohe Mehrkosten im Vergleich zum Bauvertrag von der Firma Eberhardt zu
tragen sind.
Am 27.01.2014 wurden die von BS noch angeforderten Unterlagen eingereicht.
Die Schlussrechnung der Fa. Eberhardt Immobilienbau setzt sich zusammen:
Handwerkerrechnungen
GU-Aufschlag reduzierter Satz 5%
Nicht erstattungsfähige Vorsteuer
(11% aus Summe MwSt. 90.034,18)
473.863,25 Euro netto (MwSt. 90.034,18 Euro)
23.693,16 Euro
9.903,75 Euro
Entwurf, Planung, Ausschreibung,
Bauleitung
Inkl. Umbauzulage nach HOAI 7% HK
Summe Gesamtaufwand netto
zuzüglich 19 MwSt.
Rechnungsstellung brutto
33.000,00 Euro
540.460,16 Euro
102.687,43 Euro
643.147,59 Euro
Zahlungen des RSV Ermingen brutto
Noch offener Restbetrag brutto
389.400,00 Euro
253.747,59 Euro
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung vertritt die Meinung, dass im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller
Sportvereine der Zuschuss entsprechend der nachgewiesenen Vorsteuerabzugsberechtigung
in Höhe von 89% von 126.095 auf 110.819 Euro gekürzt werden muss. Die Differenz beträgt
15.276 Euro
Bei Antragstellung ist der Verein von einem Kostenrahmen von 300.000 Euro brutto
ausgegangen und auf dieser Basis wurden die zuwendungsfähigen Kosten ermittelt und der
-5Zuschuss am 06.10.2011 bewilligt.
Im abgeschlossenen Bauvertrag vom 24.11.2011 wurde das Raumprogramm um den WCAnbau erweitert und der Kostenrahmen auf 360.000 Euro brutto erhöht.
Für den WC-Anbau hätte theoretisch vor Baubeginn ein neuer Zuschussantrag gestellt
werden können, doch wurde dies vom Verein versäumt.
Hätte der Verein die Erhöhung des Bauvertrags aufgrund des WC-Anbaus von 300.000 Euro
auf 360.000 Euro geltend gemacht, würde die Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten
wie folgt aussehen:
Kosten WC-Anbau
abzüglich Vorsteuer 89%
zuwendungsfähige Kosten
städtischer Zuschuss 50%
60.000
8.526
51.474
25.737
Euro brutto.
Euro
Euro netto
Euro netto
Nach den Richtlinien des Württembergischen Landessportbundes kann eine Maßnahme nach
Ziffer 1.4. grundsätzlich nur gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung noch
nicht mit der Ausführung begonnen worden ist. Falls ein sofortiger Baubeginn notwendig ist
kann nach Prüfung eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn (Baufreigabe) erteilt
werden.
Nach den geltenden Sportförderrichtlinien der Stadt Ulm Ziffer C1.3 kann eine Förderung nur
erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung durch die Stadt Ulm noch nicht mit der
Ausführung der Baumaßnahme begonnen worden ist.
Da nach Fertigstellung einer Baumaßnahme ein Zuschuss grundsätzlich nicht mehr beantragt
und bewilligt werden kann, schlägt die Verwaltung dem Stadtverband für Sport vor, im Fall
des RSV Ermingen eine Einzelfalllösung zu treffen.
Aufgrund des dargestellten Sachverhalts vertritt die Verwaltung die Meinung, dass dem RSV
Ermingen der bewilligte Zuschuss in Höhe von 126.095 Euro ausbezahlt werden könnte, ohne
den Zuschuss aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung entsprechend auf 110.819 Euro zu
kürzen. Der Differenzbetrag beläuft sich auf 15.276 Euro.
Begründung hierfür ist der WC-Anbau mit Kosten in Höhe von zusätzlich 60.000 Euro. Laut
Berechnung würde der Zuschuss für diese nachträgliche Maßnahme, sofern sie vom Verein
beantragt worden wäre, max. 25.737 Euro netto betragen.
Da der Verein diese Maßnahme nicht beantragt hat und laut den Richtlinien ein Zuschuss
grundsätzlich nur vor Baubeginn bewilligt werden kann, hält es die Verwaltung für eine
vertretbare Lösung, dem Verein nicht 25.737 Euro als Zuschuss zusätzlich zu gewähren
sondern 15.276 Euro. Dieser Betrag entspricht der Differenz Zuschuss laut Bescheid vom
06.10.2011 in Höhe von 126.095 Euro und neu berechnetem Zuschuss aufgrund
Vorsteueränderung in Höhe von 110.819 Euro.
Der SfS-Vorstand hat in seiner Sitzung am 01.04.2014 dem Vorschlag der Verwaltung
einstimmig zugestimmt und schlägt dem Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales
vor, der Einzelfallentscheidung zum Thema „RSV Ermingen – Sanierung Vereinsheim“
zuzustimmen und die Schlusszahlung in Höhe von 15.276 Euro zu gewähren.
-6Anmerkung:
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durch das städtische
Rechnungsprüfungsamt wurde auch die investive Sportförderung, und unter anderem die
Zuschussakte des RSV Ermingen „Sanierung Vereinsheim“, geprüft.
Das Rechnungsprüfungsamt wurde am 30.01.2014 über den komplexen Sachverhalt und die
von der Abteilung Bildung und Sport vorgeschlagene Einzelfallentscheidung schriftlich
informiert. Das Rechnungsprüfungsamt hält das weitere Vorgehen bei der Endabrechnung
des Zuschusses, vorbehaltlich einer Beratung im Stadtverband für Sport sowie einer
Beschlussfassung im Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales, für vertretbar.
2.
Sportgeräte /Pflegegeräte
Die einzelnen Anschaffungen sind in Anlage 1 erläutert. Der SfS-Vorstand schlägt vor, neue
Bewilligungen in Höhe von max. 22.185 Euro zu erteilen.
2.1.
Ulmer Kanufahrer e.V. – Paddeltrainer „Paddlelite“
Die Ulmer Kanufahrer e.V. haben am 23.10.2013 einen Zuschussantrag für den Kauf eines
„Paddlelite“ beantragt.
Das Gerät ist speziell als Trainingsgerät für den Ruder- und Kanusport einzusetzen.
Die Anschaffungskosten für das Gerät belaufen sich auf 1.841 Euro brutto.
Der SfS-Vorstand schlägt vor, wie beim Ulmer Ruderclub für das Gerät 1.516 Euro brutto
als zuwendungsfähig anzuerkennen und einen Zuschuss in Höhe von max. 758 Euro
brutto zu gewähren.
2.2.
SWU-SKF e.V. – Mattensatz für Aikido
Der SWU-SKF e.V. hat am 07.01.2014 einen Zuschussantrag für die Förderung eines
Mattensatzes für die Aikido-Gruppe, eingereicht. Dieser Satz besteht aus 70 Matten je 100 x
100 x 5 cm.
Die Kosten für diese Matten belaufen sich auf 4.048 Euro brutto.
Nach den Sportgeräterichtlinien des WLSB für das Ausschreibungsjahr 2014 werden
Mattensätze für spezielle Sportarten innerhalb von 5 Jahren bis zu einem Höchstbetrag von
7.000 Euro bezuschusst.
Der SfS-Vorstand empfiehlt, einem Zuschuss in Höhe von max. 2.024 Euro brutto
zuzustimmen.
2.3.
Ulmer Ruderclub Donau e.V. – 1 C-Line Gig-Doppelvierer und 1 C-Line Gig-Doppelvierer/fünfer
Der Ulmer Ruderclub Donau e.V. hat am 28.11.2013 einen Zuschuss für die Anschaffung eines
C-Line Gig-Doppelvierer (Preis 16.027 Euro brutto) und eines C-Line Gig-Doppelvierer/-fünfer
(Preis 17.266 Euro brutto) beantragt. Diese Boote werden im Jugend-Ausbildungsbereich
benötigt. Sie sind Regatta-tauglich und können in entsprechenden C-Rennen eingesetzt
werden.
Die Gesamtkosten für die 2 Boote belaufen sich auf 33.293 Euro brutto. Als zuwendungsfähige
Kosten können maximal 30.000 Euro brutto anerkannt werden.
-7Der SfS-Vorstand empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von max. 15.000 Euro brutto zu
gewähren.
2.4.
Ulmer Ruderclub Donau e.V. – Paddeltrainer „Paddlelite“
Der Ulmer Ruderclub Donau e.V. hat am 14.01.2014 einen Zuschussantrag für den Kauf eines
„Paddlelite“ beantragt. Das Gerät ist speziell beim Rudertraining einzusetzen.
Die Anschaffungskosten für das Vorführgerät belaufen sich auf 1.516 Euro brutto
Der SfS-Vorstand schlägt vor, einen Zuschuss von max. 758 Euro brutto zu gewähren.
2.5.
Ulmer Paddler e.V. – 2 Kanadier und 1 Slalom-Wettkampfkajak
Die Ulmer Paddler e.V. haben am 17.03.2014 für den Trainings- und Übungsbetrieb einen
Zuschuss für den Kauf von zwei Royalex Kanadiern mit 4 Sitzbänken (Preis 4.905 Euro brutto)
sowie ein Calman Slalomwettkampfkajak (Preis 2.384 Euro brutto) beantragt.
Die Gesamtkosten betragen 7.289 Euro.
Nach den Sportgeräterichtlinien des WLSB für das Ausschreibungsjahr 2014 werden
Anschaffungskosten für Kanus bis 7.500 Euro pro Jahr als zuwendungsfähig anerkannt.
Der SfS-Vorstand empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von max. 3.645 Euro brutto zu
gewähren.