Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 05 - Stellungnahme 08.04.14 u. Schallschutzgutachten 27.11.13.pdf
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5,5 MB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 23:25
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Ingenieurbüro für Bauphysik
Akustik - Wärme - Feuchte
Dipl.-Ing. (FH) Karl Häberle
Bauphysikalische Beratung
Von der Industrie- und Handelskammer Ulm öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger für den Schallschutz
Dipl.-Ing.(FH) Karl Häberle
Robert-Schumann-Weg 19
89150 Laichingen
Anlage 5 zu GD 152/14
Grundstücksgesellschaft Ulm mbH & Co KG
Hinter dem Brot 19
89073 Ulm
Zchn.: Hä/Ka 20 14-br-173
Datum: 08.04.2014
Objekt: 11175 – Neuplanung Wohnbebauung Clarissenstraße/Klingensteiner Straße,
Ulm-Söflingen
Schallimmissionsschutz – Überarbeitung Gutachten
Neuer Lageplan vom 08.04.2014
Sehr geehrter Herr Yigin,
bezugnehmend auf die Telefonate mit der Stadt Ulm sowie mit Ihnen nehme ich
nachfolgend nochmals Stellung zum vorgelegten neuen Lageplan (siehe Anlage Bl. 1):
1. Bezeichnung der Häuser
Im nunmehr vorgelegten neuen Lageplan vom 08.04.2014 sind die Häuser
gegenüber dem Gutachten vom 27.11.2013 anders bezeichnet.
Eine Gegenüberstellung der Häuser zeigt folgendes:
Schrift Standard:
Bezeichnung im Gutachten
Schrift fett kursiv:
Bezeichnung im neuen Lageplan
Haus A
=
Haus 1
Haus B
=
Haus 2
Haus C
=
entfällt
Haus D
=
Haus 3
Haus E
=
Haus 4
Haus F
=
Haus 5 und 6
Robert-Schumann-Weg 19
89150 Laichingen
Telefon: 07333/922130
Fax: 07333/922131
e-mail: Haeberle@AWF-Bauphysik.de
Internet: www.AWF-Bauphysik.de
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Akustik - Wärme - Feuchte
Dipl.-Ing. (FH) Karl Häberle
-2-
Objekt: 11175
Brf.: 20 14/173
2. Lage der Häuser
Gegenüber dem Gutachten vom 27.11.2013 ergeben sich folgende
Änderungen bei der Lage der Häuser
Haus A
unverändert
Haus B
ca. 3,5 m Richtung Süden verschoben
Haus C
entfällt
Haus D
unverändert
Haus E
unverändert
Haus F
unverändert
3. Beurteilung Wegfall Haus C
Das Haus C befand sich in unmittelbarem Einwirkbereich zur Waschanlage.
Durch den Wegfall von Haus C wird somit die Situation im Hinblick auf die
Schallimmissionseinwirkung der Fa. Kreisser auf die geplante
Wohnbebauung nochmals deutlich verbessert.
4. Kritischstes Wohnhaus – Haus D
Am nunmehr kritischsten Wohnhaus werden selbst bei vollständig
geöffnetem Tor der Waschanlage die Immissionsrichtwerte von 55 dB(A)
für Allgemeines Wohngebiet zur Tageszeit eingehalten (Beurteilungspegel
Lr = 54 dB(A) - siehe Gutachten vom 27.11.2013 – Tabelle Seite 12).
Bei geschlossenem Tor der Waschanlage errechnet sich ein
Beurteilungspegel Lr = 47 dB(A) (siehe Gutachten vom 27.11.2013 –
Tabelle Seite 13). In der Praxis wird i.d.R. das Tor der Waschanlage in
Richtung Wohnbebauung zur Belüftung nur einen Spalt unten geöffnet sein.
Der Beurteilungspegel liegt dann zwischen den beiden Werten in
Abhängigkeit von der Größe der offenen Fläche bei Lr = ca. 50 dB(A).
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5. Verschiebung Haus B
Durch die Verschiebung des Wohnhauses B um ca. 3,5 m in Richtung Süden
ergibt sich rechnerisch eine vernachlässigbare Erhöhung der
Schallimmissionen bei geöffnetem Waschanlagentor.
Aufgrund der von der Fa. Kreisser ausgeführte Einhausung des
Servicebereichs einschl. der Waschanlage erfolgt die Hauptschallabstrahlung
über die offene Südseite und somit weg vom Haus B.
Der Immissionsrichtwert für Allgemeines Wohngebiet zur Tageszeit wird
am Wohnhaus B auch bei geöffnetem Waschanlagentor nach wie vor
eingehalten.
Es zeigt sich somit, dass durch die Nichtausführung des Wohnhauses C die
schalltechnische Situation mit der Schallabstrahlung des Servicebereichs und insbesondere
der Waschanlage auf die geplante Wohnbebauung nochmals deutlich verbessert wird.
Selbst bei offenem Waschanlagentor in Richtung Wohnbebauung wird der
Beurteilungspegel für allgemeines Wohngebiet eingehalten.
Voraussetzung ist die Einhaltung der im Gutachten vom 27.11.2013 aufgeführten
Ausgangsparameter.
Für Rückfragen oder Vorstellung der Ausarbeitung vor dem örtlichen Gremium stehe ich
Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage
r Straße
Klingensteine
483,23
483,26
9,50
12.50
483,23
483,23
Fe
ue
rwe
hr
Herr Yigin
BAUHERR
483,22
0,3% Gefälle
483,19
12.50
9,50
12.50
9.50
9.50
9,50
12.50
483,15
483,36
6.50
483,11
9.50
9.50
9.50
6.50
483,38
483,29
9.50
08.04.14
12.50
DATUM
Feuerwehr
2,3% Gefälle
12.50
483,60
483,55
483,85
9,50
12.50
9.50
Whs 3
III + D
EG ca. 483,85
9,50
Whs 4
III + D
2 Besuc
Besucherstellplätze
h4a
h4a
A2
Feuerwehrzufahrt
Feuerwehrzuf
Feuerw
ehrzufahrt
ehrzufahrt
483,85
484,04
TG Rampe 1 Fahrs
Fahrspur
pur
Clar_Grundrisse_v2010
GEZEICHNET GEPRÜFT FORMAT DATEINAME
VORHABEN-ENTWICKLUNGSPLAN
12.50
9,50
12.50
483,25 = Höhen lt. Aufmaß Vogt Vermessung
483,25 = ca. geplante Geländehöhen, genaue
Festlegung nach Detailplanung
II + D
Whs 5
Balkon
1,2% Gefälle
PLANINHALT
6.50
Balkon
ART UND ORT DES VORHABENS
Balkon
1,7% Gefälle
Lageplan/Feuerwehrzufart
6.50
9,50
Whs 2
III + D
EG ca. 483,35
Whs 6
II + D
Balkon
Neubau von 6 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage
Klingensteinerstrasse/Clarissenstrasse Ulm,
Flur Nr. 972/3, 927/10-19, 972/24
Balkon
6.50
Grundstücksgesellschaft Ulm mbH & Co.KG
Hinter dem Brot 19, 89073 Ulm
Tel. 0731-159 74 10
Balkon
483,23
12.50
Whs 1
III + D
EG ca. 483,25
12.50
GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER
Balkon
Balkon
Grundstücksgesellschaft Ulm mbH & Co.KG
Hinter dem Brot 19, 89073 Ulm
Tel. 0731-159 74 10
2,5% Gefälle
1,7% Gefälle
Fahrspuren
9,50
Agnes-Pockels-Bogen 1
80992 München
Tel. 089 - 452 0 584-0
Fax. 089 - 452 0 584-29
Balkon
3 Besucherstel
lplät
plätzze
e
TG Rampe 2
Immenhoferstrasse 47
70180 Stuttgart
Tel. 0711-907095-0
Fax. 0711-907095-10
6.50
482,91
482,87
PLANFERTIGER
h4a
Gessert + Randecker
Generalplaner GmbH
Balkon
NORD
MAßSTAB
1:250
-
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Akustik - Wärme - Feuchte
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Bauphysikalische Beratung
Von der Industrie und Handelskammer Ulm öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger für den Schallschutz
Gutachten
Objekt: 11175
Ga.: 2013/1184-2
Datum: 27. November 2013
Fachbereich:
Schallimmissionsschutz
Betrifft:
Schalltechnische Untersuchung zum
Bauvorhaben „Clarissenstraße / Klingensteiner Straße“
in Ulm-Söflingen
Auftraggeber:
Grundstücksgesellschaft Ulm mbH & Co. KG
vertreten durch Herrn Sinan Yigin
Olgastraße 94
89073 Ulm
1. Ausfertigung
Dieses Gutachten besteht aus
11 Textseiten, 18 Seiten Anhang und 1 Plan
Er darf nicht gekürzt oder ohne Wissen des
Unterzeichners weitergereicht werden.
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89150 Laichingen
Telefon: 07333/922130
Fax: 07333/922131
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-1-
Objekt: 11175
Ga.: 2013/1184
Inhalt
1.
Aufgabenstellung
2
2.
Ausgangsdaten
3
2.1.
Planunterlagen, örtliche Gegebenheiten
3
2.2.
Betriebliche Gegebenheiten des Autohauses Kreisser
3
2.3.
Lärmemissionen des Autohauses Kreisser
5
2.3.1.
Schallpegelmessungen
5
2.3.2.
Schallabstrahlung des Autohauses
6
2.4.
Sportplatz
3.
Schalltechnische Anforderungen - TA-Lärm
4.
Lärmimmissionen
8
9
11
4.1.
Berechnungsverfahren
11
4.2.
Berechnungsergebnisse mit Lärmschutz
12
4.3.
Lärmschutzmaßnahmen
15
5.
Zusammenfassung – Interpretation
16
6.
Erklärung
17
Literatur
Plan 1181-01
Anhang
18
Ingenieurbüro für Bauphysik
Akustik - Wärme - Feuchte
Dipl.-Ing. (FH) Karl Häberle
-2-
1.
Objekt: 11175
Ga.: 2013/1184
Aufgabenstellung
Die Grundstücksgesellschaft Ulm mbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Sinan Yigin, mit Sitz
in der Olgastraße 94 in 89073 Ulm, beabsichtigt die Errichtung von Wohngebäuden in einem
Quartier, das in östlicher Richtung vom Betriebsgrundstück des Autohauses Kreisser, das
sich entlang der Clarissenstraße erstreckt, und in nördlicher Richtung von der Randbebauung der Klingensteiner Straße begrenzt wird. Im Süden grenzt das Planungsgebiet an einen
Sportplatz, im Westen an Wohnbebauung.
Die „Neuplanung Wohnbebauung Clarissenstraße/Klingensteiner Straße“ sieht die Errichtung
von 3-4geschossigen Mehrfamilienhäusern vor.
Zum Bauvorhaben wurde bereits im Dezember 2011 eine schalltechnische Untersuchung [1]
erarbeitet. Zwischenzeitlich wurden ergänzende aktive Lärmschutzmaßnahmen vom Autohaus Kreisser ergriffen und die Anzahl der Lärmquellen reduziert.
Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind die Lärmeinwirkungen
des Autohauses Kreisser auf die geplanten Wohngebäude unter Beachtung der genannten
Änderungen erneut zu bestimmen und zu beurteilen.
Zur Beurteilung der Lärmeinwirkungen des Autohauses wird die TA-Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - [2] herangezogen.
Ferner ist das Konfliktpotential bezüglich des Sportplatzes zu beurteilen.
Die Ergebnisse der im Auftrag der Grundstücksgesellschaft Ulm mbH & Co. KG erstellten
Untersuchung werden hiermit vorgelegt.
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-3-
2.
2.1.
Objekt: 11175
Ga.: 2013/1184
Ausgangsdaten
Planunterlagen, örtliche Gegebenheiten
Vom Auftraggeber erhielten wir die Planungsunterlagen „Neuplanung Wohnbebauung Clarissenstraße/Klingensteiner Straße“, die Lagepläne mit der bestehenden und geplanten Bebauung sowie Grundrisse, Schnitte und Ansichten der geplanten Gebäude umfassen.
Der schalltechnischen Untersuchung liegt die vom Auftraggeber übermittelte Bebauungsvariante A zu Grunde. Gegenüber der neu vorgelegten Planvariante “Anlage 10.1 zu
GD 082/13 Vorhaben- und Erschließungsplan“ sind aus schalltechnischer Sicht keine
substantiellen Änderungen vorhanden (insbesondere gleiche Abstandsverhältnisse).
Im Planungsgebiet ist die Errichtung von 3-4geschossigen Mehrfamilienhäusern vorgesehen.
Es grenzt in östlicher Richtung an das Betriebsgrundstück des Autohauses Kreisser, das
sich entlang der Clarissenstraße erstreckt. In nördlicher Richtung wird es von der Randbebauung der Klingensteiner Straße begrenzt. Im Süden schließt ein Sportplatz, im Westen
bestehende Wohnbebauung an das Planungsgebiet an.
Das Planungsgebiet ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) zu beurteilen.
Die örtlichen Gegebenheiten sind im Plan 01 schematisch dargestellt.
In Anlehnung an [1] wurde an der Nordwestseite des Servicebereichs des Autohauses eine
Einhausung erstellt. Diese Einhausung endet mit dem Gebäude des Servicebereichs.
2.2.
Betriebliche Gegebenheiten des Autohauses Kreisser
Die Arbeitszeit im Autohaus beginnt um 7.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Unter Berücksichtigung der Pausen ergibt sich eine Dauer der Arbeitszeit von 10 Stunden. Die Anzahl der
Beschäftigten ist mit ca. 15 - 20 zu beziffern.
Der Betrieb ist in die eigentliche Werkstatt, Ausstellungsräume, Lagerräume und einen Service-Bereich gegliedert. Aufgrund der Grundrissgestaltung der Betriebsgebäude und der
Bauausführung (keine Fenster, nur Lichtkuppel) sind keine relevanten Lärmeinwirkungen im
Planungsgebiet durch die Werkstatt zu erwarten. Zudem werden keine aufwändigen Karosseriearbeiten und Fahrgestellreparaturen durchgeführt. Die speziellen Werkzeuge und Einrichtungen für Karosseriearbeiten, Fahrgestellreparaturen und Lackierarbeiten stehen nicht
zur Verfügung.
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Objekt: 11175
Ga.: 2013/1184
Von besonderer Bedeutung für das Planungsgebiet ist die Nutzung des Service-Bereichs im
südlichen eingeschossigen Anbau. Dieser Service-Bereich umfasst jeweils einen Raum für
die Dialogannahme, den Express Service und die Waschstraße. Die einzelnen Räume sind
mit Rolltoren versehen. In der Dialogannahme finden Abgasuntersuchungen statt. Im Express Service werden kleine Untersuchungen an den Fahrzeugen und Fahrzeugabnahmen
durchgeführt. Zudem ist in diesem Raum ein Bremsenprüfstand installiert.
Die Waschstraße steht für Fahrzeuge, die in der Werkstatt gewartet oder repariert werden,
bereit. Entsprechend wird hierdurch kein zusätzliches Verkehrsaufkommen verursacht. Dieser Raum wird auch zum Reinigen von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen mit dem Dampfstrahlgerät benutzt. Für den in [1] berücksichtigten Abdampfplatz liegt keine Baugenehmigung vor, deshalb werden hier keine Reinigungen mit dem Dampfstrahler mehr durchgeführt.
Die Nutzung des Service-Bereichs unterliegt täglichen Schwankungen. Nach Angaben der
Firma Kreisser wird die folgende Nutzung der Untersuchung zu Grunde gelegt:
Fahrzeuge pro Tag
Dialogannahme
ca. 10
Express Service
ca.
Waschstraße
ca. 40
6
Pro Tag kommt der Dampfstrahler in der Waschstraße etwa 12mal zum Einsatz. Insgesamt
ist von einer täglichen Einsatzzeit des Dampfstrahlers von maximal 15 Minuten auszugehen.
In [1] wurden Lüftungseinrichtungen für die Dialogannahme und die Werkstatt berücksichtigt.
Die Lüftungseinrichtung der Dialogannahme wurde außer Betrieb gesetzt. In der Werkstatt
ist ein Betrieb der Lüftung während der gesamten Arbeitszeit (10 Stunden) nicht ausgeschlossen.
Das Verkehrsaufkommen des Betriebs, verursacht durch Kunden und Beschäftigte, wird
nach Erfahrungen andernorts auf ca. 200 Fahrzeugbewegungen mit Pkw pro Tag angenommen.
Die Abholung der Wertstoffe (Glas, Metall, Kunststoff, Batterien, Reifen), die in einzelnen
Selektionen gesammelt werden, erfolgt sporadisch. Diese Tätigkeiten finden während der
üblichen Arbeitszeit statt.
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-5-
2.3.
Objekt: 11175
Ga.: 2013/1184
Lärmemissionen des Autohauses Kreisser
2.3.1. Schallpegelmessungen
Zur Bestimmung der Schallabstrahlung des Autohauses wurden am 26. Oktober 2011 und
am 16. Juli 2012 Schallpegelmessungen durchgeführt.
Die Schallpegelmessungen im Bereich der geplanten Wohnbebauung wurden mit dem
Schallanalysator Nor140 der Firma Norsonic durchgeführt. Ergänzende Schallpegelmessungen erfolgten auf dem Betriebsgrundstück mit dem Universalschallpegelmesser Typ 121 der
Firma Norsonic. Die Messgeräte sind geeicht und entsprechen in den geprüften Eigenschaften den Forderungen nach DIN IEC 651 sowie den Forderungen nach DIN IEC 804 und
DIN 45657 in der Klasse 1.
Die Arbeitsgeräusche wurden an 3 Messpunkten im Bereich der geplanten Wohnbebauung
erfasst. Das Mikrofon wurde jeweils in einer Höhe von ca. 3,5m installiert. Die Lage der
Messpunkte an der geplanten Wohnbebauung geht aus dem Anhang (Seite 1) hervor.
Beschreibung der Geräusche:
Bei den Messungen Nr. 1 und 2 am Messpunkt 1 wurde die Lärmsituation bei einer Abgasuntersuchung in der Dialogannahme bei geöffnetem und geschlossenem Rolltor an der
Westseite des Raumes erfasst. Der Messzyklus dieser simulierten Messung umfasst jeweils
lange Phasen mit Vollgas bei geöffneter Motorhaube. Die Messungen bei geöffnetem und
geschlossenem Rolltor sind im Anhang auf den Seiten 2 und 3 dokumentiert.
Bei den Messungen Nr. 3 und 4 (Messpunkt 1) wurde die Lärmsituation bei der Fahrzeugabnahme im Bereich Express Service erfasst. Hierbei wird der Motor bei verschiedenen Drehzahlen betrieben und die Hupe kurz betätigt. Die Messungen bei geöffnetem und geschlossenem Rolltor sind im Anhang auf den Seiten 4 und 5 dokumentiert.
Bei den Messungen Nr. 5 und 6 (Messpunkt 1) wurde die Lärmsituation bei der Fahrzeugwäsche erfasst: Felgenreinigung mit Dampfstrahler, Waschvorgang, Trocknen. Die Messungen
bei geöffnetem und geschlossenem Rolltor sind im Anhang auf den Seiten 6 und 7 dokumentiert.
Das Geräusch des Lüfters der Werkstatt wurde am 26. Oktober 2011 an den Messpunkten 2
und 3 erfasst. Nach der Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen durch das Autohaus er-
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folgte eine Nachmessung am 16. Juli 2012 am Messpunkt 3. Die Nachmessung ist im Anhang auf den Seiten 8 und 9 dokumentiert
Es ist zu beachten, dass die Pegelaufzeichnungen Fremdgeräusche enthalten, die bei der
Auswertung eliminiert wurden.
Ergebnisse der Schallpegelmessungen:
Die aus den Schallpegelmessungen abgeleiteten Lärmanteile für einzelne Anlagen oder
lärmintensive Tätigkeiten gehen aus der folgenden Tabelle hervor:
Nr. Maschine/Tätigkeit
LAFmax
LAeq
LAFTeq
1
Dialogannahme, Tor auf
73,2
68,9
71,7
2
Dialogannahme, Tor auf
61,1
54,1
56,5
3
Express Service, Tor auf
84,5
61,4
70,8
4
Express Service, Tor zu
60,6
53,2
56,2
5
Waschstraße, Tor auf
80,0
69,3
72,1
6
Waschstraße, Tor zu
66,6
54,0
57,5
7 Lüfter Werkstatt (Messpunkt 3)
Pegelangaben in dB(A)
LAFmax
Maximalpegel
LAeq
Mittelungspegel (FAST)
LAFTeq
Taktmaximal-Mittelungspegel
*
aus Pegelaufzeichnung abgeleitet
46*
-
Aus den Schallpegelmessungen leitet sich eine Schalldämm-Maß des Tores von 14 dB ab.
Überschreitungen der Anforderungen an kurzzeitige Geräuschspitzen sind angesichts der
Messergebnisse nicht zu befürchten.
2.3.2. Schallabstrahlung des Autohauses
Die Schallabstrahlung eines Gebäudes wird bestimmt vom Innenraumpegel des Senderaumes und vom Schalldämm-Maß der einzelnen Außenbauteile.
Im folgenden Abschnitt werden die schalltechnisch relevanten Bauteile des Autohauses beschrieben. Bereits im Abschnitt 2.2 wurde ausgeführt, dass nur dem Service-Bereich eine
relevante Schallabstrahlung zuzuordnen ist. Als dominante Lärmquellen sind die zur Wohnbebauung orientierten Tore der Dialogannahme, des Express-Service und der Waschstraße
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zu nennen. Keine relevante Schallabstrahlung erfolgt über die massiven Außenwände und
das Dach.
Zur Bestimmung der Lärmeinwirkungen des Betriebes in der Nachbarschaft wurde ein dreidimensionales Modell entwickelt. Anhand der beschriebenen Ergebnisse der Schallpegelmessungen wurden die flächenbezogenen Schallleistungspegel der Toröffnungen nach VDI
2571 [3] berechnet.
Ausgehend von der Schallabstrahlung der Toröffnungen wurden die Lärmeinwirkungen an
den benachbarten geplanten Wohngebäuden berechnet. Ergänzend wurden die Lärmeinwirkungen der Lüftungsanlage und des Betriebshofs betrachtet.
Aus der folgenden Tabelle gehen die dominanten Lärmquellen, die Anzahl der Schallereignisse pro Tag und die auf den Beurteilungszeitraum tags bezogenen Schallleistungspegel
der Toröffnungen (geöffnet - auf, geschlossen - zu) hervor. Die Schallleistungspegel wurden
aus den Taktmaximal-Mittelungspegeln abgeleitet.
Nr. Toröffnung
L“WA,1h
Anzahl i
auf
zu
L“WA,t
auf
zu
1
Dialogannahme
68,0
54,0
10
66,0
52,0
2
Express-Service
70,3
56,3
6
66,0
52,0
3 Waschstraße
71,3
61,3
40
75,3
Pegelangaben in dB(A)
L“WA,1h
flächenbezogener Schallleistungspegel bei 1 Ereignis pro Stunde
L“WA,t
flächenbezogener Schallleistungspegel bei i Ereignissen pro Tag
61,3
Dem schallgedämmten Lüfter der Werkstatt ist ein Schallleistungspegel von LWA = 75,0
dB(A) zuzuordnen. Bezogen auf die tägliche Betriebszeit ergibt sich für den Lüfter der Werkstatt ein Schallleistungspegel von LWA,t = 73 dB(A).
Anhand der Anzahl der Fahrzeugbewegungen wurde die Schallabstrahlung des Betriebshofs
des Autohauses bestimmt.
Die Lärmemissionen der Parkplätze für Mitarbeiter und Kunden wurden nach der Parkplatzlärmstudie [4] berechnet. Es ergeben sich folgende, auf den Zeitbereich tags bezogene
Emissionspegel für die Fahrzeugbewegungen auf den Parkplätzen:
Mitarbeiter und Kunden: LW, t = 84,0 dB(A) bei 200 Fahrzeugbewegungen pro Tag
Die Kenndaten der Lärmquellen sind im Anhang auf den Seite 10 und 11 aufgelistet.
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-82.4.
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Sportplatz
Der Sportplatz wird in erster Linie im Rahmen des Schulsports in den Sommermonaten
zwischen 8 und 17 Uhr genutzt.
Daneben erfolgt eine Nutzung durch die TSG Söflingen an Werktagen in der Zeit zwischen 17 und 19 Uhr für Fußballtraining der F-Jugend, der E-Jugend und der Bambinis.
An Sonn- und Feiertagen wird der Platz nicht benutzt.
Schulsport ist nach den einschlägigen Regelwerken (hier: 18. BImSchV [5]) generell ohne
Einschränkungen zulässig.
Angesichts der Nutzungszeiten des Vereins, die in der Regel nur wenige Stunden am Tag
betragen und die Ruhezeiten nicht tangieren, sind auch diesbezüglich keine unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen an der geplanten Wohnbebauung im Sinne der 18. BImSchV
[5] zu befürchten.
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-9-
3.
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Schalltechnische Anforderungen - TA-Lärm
Die in der Nachbarschaft von gewerblichen Betrieben einzuhaltenden Richtwerte „außen“
sind abhängig von der Gebietsausweisung im Bereich der zu schützenden Bebauung. Die
am 01.11.1998 in Kraft getretene TA-Lärm [2] schreibt folgende Immissionsrichtwerte
„außen“ vor:
Allgemeine Wohngebiete (WA)
tags
55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
Dorf-, Misch- und Kerngebiete (MD, MI, MK)
tags
60 dB(A)
nachts 45 dB(A)
Die durch den schallemittierenden Betrieb in 0,5 m Abstand vor den nächstgelegenen Fenstern benachbarter Wohngebäude verursachten Beurteilungspegel dürfen die o. a. Immissionsrichtwerte nicht überschreiten.
Bei der Bestimmung der Beurteilungspegel ist das in der o. a. Richtlinie [2] angegebene,
nachfolgend kurz skizzierte Verfahren anzuwenden:
− Der Beurteilungspegel „tags“ ist auf einen Zeitraum von 16 Stunden während der Tageszeit (06.00 bis 22.00 Uhr) zu beziehen. In Reinen und Allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten und Kurgebieten werden
wegen der erhöhten Störwirkung von Geräuschen während der Ruhezeiten
(werktags: 06.00 bis 07.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr) die Mittelungspegel während dieser Teilzeiten mit einem Zuschlag von 6 dB(A) versehen.
− Der Beurteilungspegel „nachts“ ist auf die ungünstigste („lauteste“) Stunde
innerhalb der Nachtzeit (22.00 bis 06.00 Uhr) zu beziehen.
− Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Richtwert am Tag um nicht mehr
als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
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- 10 -
Objekt: 11175
Ga.: 2013/1184
Bei seltenen Ereignissen (d. h. an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als an zwei aufeinander folgenden Wochenenden) betragen die
Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden:
tags
70 dB(A)
nachts
55 dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte für seltene Ereignisse tags um
nicht mehr als 20 dB(A) sowie nachts um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.
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- 11 -
4.
Objekt: 11175
Ga.: 2013/1184
Lärmimmissionen
4.1.
Berechnungsverfahren
Die Berechnung der Schallimmissionen wurde mit dem Programmpaket soundPLAN der
Braunstein + Berndt GmbH, Backnang, durchgeführt. Die einschlägigen Regelwerke der
Schallimmissionsberechnung (DIN ISO 9613-2 [6], VDI 2714 [7], VDI 2720 [8]) bilden die
Grundlage von soundPLAN.
Die Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten bei den Berechnungen bedingt die Erstellung eines dreidimensionalen Geländemodells. Dies erfordert die Eingabe folgender Datensätze nach Lage und Höhe:
−
schallabstrahlende Flächen (relevante Außenbauteile, Freiflächen)
−
Straßenachsen
−
Reflexkanten
−
Gelände
−
Bezugspunkte
Für die einzelnen Bezugspunkte werden die Lärmeinwirkungen der einzelnen Emittenten
unter Berücksichtigung der Pegelminderungen auf dem Ausbreitungsweg (z. B. Bodendämpfung, Abstand, Abschirmung) und der Pegelerhöhungen durch Reflexionen berechnet.
Die Berechnungen sind im Anhang auf den Seiten 12 bis 15 für die Lärmquellen Autohaus
mit Einhausung „Tore auf“, Betriebshof und Lüftungsanlage der Werkstatt protokolliert. Im
Anhang auf den Seiten 16 und 17 sind die Berechnungsergebnisse mit Einhausung „Tor
Waschhalle zu“ aufgelistet. Die Legende zu den Ergebnistabellen ist im Anhang auf der Seite
18 abgedruckt.
Die örtlichen Gegebenheiten mit den Lärmquellen und den Bezugspunkten gehen aus dem
Plan 1184-01 hervor.
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- 12 -
4.2.
Objekt: 11175
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Berechnungsergebnisse mit Lärmschutz
Zur Beurteilung der Lärmeinwirkungen des Betriebes wurden die Lärmimmissionen an den
geplanten Wohngebäuden bestimmt.
Da in Kfz-Werkstätten üblicherweise ein Betrieb bei geöffneten Toren angestrebt wird, wurde
im Rahmen der Lärmprognose zunächst die Situation bei geöffneten Toren betrachtet. Die
bestehende Einhausung wurde bei den Berechnungen berücksichtigt.
In der folgenden Tabelle sind die Teilpegel, bedingt durch die Schallabstrahlung des ServiceBereiches bei ständig geöffneten Toren und bedingt durch den Betriebshof für den Zeitbereich tags aufgelistet.
Bezugspunkt
HR
Geschoss
Teilpegel tags
Tore auf
Betriebshof
Gesamt
EG
51,3
25,2
51,3
1. OG
51,3
28,6
51,3
2. OG
51,0
30,9
51,0
3. OG
50,4
33,3
50,5
EG
54,8
42,6
55,1
1. OG
54,0
43,0
54,3
2. OG
52,9
42,9
53,3
3. OG
51,8
42,6
52,3
EG
60,8
45,5
60,9
1. OG
60,2
45,6
60,3
2. OG
59,4
44,9
59,6
3. OG
58,5
44,2
58,7
EG
52,7
41,9
53,0
1. OG
53,4
42,3
53,7
2. OG
53,2
42,2
53,5
3. OG
53,0
Pegelangaben in dB(A)
HR
Himmelsrichtung
fett
Richtwertüberschreitung (WA)
41,7
53,3
Haus B
Haus C -1
Haus C -2
Haus D
O
O
O
N
Die Lärmeinwirkungen durch die Schallabstrahlung des Service-Bereichs bei ständig geöffneten Toren führen zu Überschreitungen der schalltechnischen Anforderung für Allgemeine
Wohngebiete von 55 dB(A) an den geplanten Gebäuden. Das geöffnete Tor der Waschanla-
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- 13 -
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ge stellt die dominante Lärmquelle dar. Wird das Tor der Waschanlage geschossen, so ergeben sich folgende Pegelwerte:
Bezugspunkt
HR
Geschoss
Teilpegel tags
nur Tor
Waschanlage zu
49,5
Betriebshof
Gesamt
25,2
49,5
1. OG
49,4
28,6
49,4
2. OG
49,1
30,9
49,2
3. OG
48,1
33,3
48,2
EG
43,0
42,6
45,8
1. OG
42,3
43,0
45,7
2. OG
41,4
42,9
45,2
3. OG
40,9
42,6
44,8
EG
50,3
45,5
51,5
1. OG
49,9
45,6
51,3
2. OG
49,2
44,9
50,6
3. OG
48,5
44,2
49,9
EG
44,0
41,9
46,1
1. OG
45,2
42,3
47,0
2. OG
45,1
42,2
46,9
3. OG
44,9
Pegelangaben in dB(A)
HR
Himmelsrichtung
fett
Richtwertüberschreitung (WA)
41,7
46,6
Haus B
Haus C -1
Haus C -2
Haus D
O
EG
O
O
N
Bei geschlossenem Tor der Waschanlage wird der Lärmanteil des Service-Bereichs deutlich
reduziert und die deutliche Unterschreitung des Immissionsrichtwerts von 55 dB(A) erreicht.
Keine gravierenden Lärmeinwirkungen werden durch die Fahrzeugbewegungen auf dem
Betriebshof verursacht.
Gesondert wird die Lüftung der Werkstatt betrachtet.
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- 14 -
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Der Betrieb der Lüftungsanlage im aufgezeigten Rahmen während der Arbeitszeit führt zu
folgenden Teil-Beurteilungspegeln an der geplanten Bebauung:
Bezugspunkt
Haus B
Haus C -1
Haus C -2
Haus D
HR
O
O
O
N
Geschoss
Teilpegel Lüftung tags
Werkstatt
EG
39,5
1. OG
42,6
2. OG
42,2
3. OG
39,3
EG
18,3
1. OG
19,5
2. OG
23,3
3. OG
24,1
EG
16,9
1. OG
17,9
2. OG
21,6
3. OG
22,2
EG
13,9
1. OG
14,8
2. OG
18,3
3. OG
Pegelangaben in dB(A)
HR
Himmelsrichtung
fett
Richtwertüberschreitung (WA)
18,7
Der Lärmanteil der Lüftung der Werkstatt unterschreitet bei den aufgezeigten Betriebszeiten
den Immissionsrichtwert für Allgemeine Wohngebiete um mindestens 12 dB(A). Somit ist der
Lärmanteil der Lüftung der Werkstatt ohne Bedeutung für die Lärmsituation.
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4.3.
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Lärmschutzmaßnahmen
Die beschriebenen Berechnungsergebnisse lassen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete durch die folgenden Tätigkeiten nur bei geöffnetem Tor
der Waschanlage erwarten.
Als organisatorische Maßnahme kommt das Schließen des Tores der Waschanlage in Betracht. Die Maßnahme erfordert das Einvernehmen des Autohauses Kreisser und die Beachtung dieser Maßnahmen beim täglichen Betrieb. Nach dem Schreiben der Rechtsanwälte
Miller & Bernhauer vom 13.04.2012, welche das Autohaus Kreisser vertreten, wird “ein Betriebszustand angestrebt“, bei welchem die Rolltore im Servicebereich (Dialogannahme, Express-Service und Waschstraße) in Richtung Wohnbebauung bei laufendem Betrieb geschlossen bleiben.
Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist bei der Durchführung der organisatorischen
Maßnahme möglich.
Passive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster) an der geplanten Wohnbebauung
können zur Reduzierung der Lärmeinwirkungen in den Wohnräumen dienen. Ein Schutz der
Terrassen und Balkone an den Süd- und Ostseiten ist jedoch nicht möglich.
Bezüglich des passiven Schallschutzes wird aus dem Beschluss des 5. Senats des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg vom 11. Oktober 2006 (5 S 1904/06) zitiert:
„…Darüber hinaus ist dem Bauherrn im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme aufgegeben, dass er das Vorhaben nicht schutzlos unzumutbaren Immissionen aussetzt und
dass er deshalb naheliegende, technisch mögliche und wirtschaftlich vertretbare bauliche
Vorkehrungen ergreift, um die Lärmbetroffenheit der Wohnnutzung spürbar zu vermindern.
Zu diesen Maßnahmen zählen etwa die Stellung des Gebäudes und die Anordnung der
Fenster jeweils abgewandt von der das Wohnen störenden Nutzung (…), nach Auffassung
des 5. Senats aber auch die Ausgestaltung des passiven Lärmschutzes an dem Gebäude.“
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5. Zusammenfassung – Interpretation
Die Grundstücksgesellschaft Ulm mbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Sinan Yigin, mit Sitz
in der Olgastraße 94 in 89073 Ulm, beabsichtigt die Errichtung von Wohngebäuden in einem
Quartier, das in östlicher Richtung vom Betriebsgrundstück des Autohauses Kreisser, das
sich entlang der Clarissenstraße erstreckt, und in nördlicher Richtung von der Randbebauung der Klingensteiner Straße begrenzt wird.
Die „Neuplanung Wohnbebauung Clarissenstraße/Klingensteiner Straße“ sieht die Errichtung
von 3-4geschossigen Mehrfamilienhäusern vor.
Zum Bauvorhaben wurde bereits im Dezember 2011 eine schalltechnische Untersuchung [1]
erarbeitet. Zwischenzeitlich wurden ergänzende aktive Lärmschutzmaßnahmen durch das
Autohaus Kreisser (Einhausung des Servicebereichs, Einbau eines Schalldämpfers an der
Lüftung der Werkstatt) ergriffen und die Anzahl der Lärmquellen (Verzicht auf den Einsatz
des Dampfstrahlers außerhalb der Waschanlage, Stilllegung des Lüfters der Dialogannahme) reduziert.
Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurden die Lärmeinwirkungen
des Autohauses Kreisser auf die geplanten Wohngebäude unter Beachtung der durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen erneut bestimmt und gemäß TA-Lärm [2] beurteilt. An der geplanten Wohnbebauung ist die Einhaltung der Anforderungen an Allgemeine Wohngebiete
(tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)) anzustreben.
Die Berechnungen auf der Grundlage von Schallpegelmessungen beim Autohaus Kreisser
lassen Überschreitungen des Immissionsrichtwertes im Zeitbereich tags an der geplanten
Wohnbebauung bei geöffnetem Tor der Waschanlage erwarten. Im Zeitbereich nachts ruht
der Betrieb im Autohaus, so dass nachts keine Lärmbeeinträchtigungen erfolgen.
Als organisatorische Maßnahme kommt das Schließen des Tores der Waschanlage in Betracht. Die Durchführung dieser Maßnahme wurde vom Autohaus Kreisser bestätigt.
Die Durchführung der Maßnahmen bewirkt eine deutliche Verbesserung der schalltechnischen Situation im geplanten Baugebiet, so dass aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken gegenüber der Planung vorgebracht werden.
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- 17 -
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Trotz der Einhaltung und Unterschreitung der Immissionsrichtwerte für Allgemeines Wohngebiet können die betrieblichen Tätigkeiten des Autohauses Kreisser subjektiv als störend
empfunden werden.
Gegenüber den Käufern erscheint ein Hinweis der Grundstücksgesellschaft auf die Möglichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Schließen der Fenster) zur Verminderung der
Lärmbetroffenheit zweckmäßig.
Hierdurch können mögliche Abwehransprüche der Wohnnutzung unabhängig von der Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm kompensiert werden.
6.
Erklärung
Die Unterzeichner versichern, das Gutachten neutral erstellt zu haben.
Das Gutachten umfasst 18 Textseiten, 1 Plan und 18 Seiten Anhang, die urkundenecht 3fach kopiert dem Auftraggeber übersandt wurden.
Die Originale der Gutachtenausfertigung bleiben im Besitz des Auftragnehmers.
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Literatur
[1]
Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben „Clarissenstraße / Klingensteiner
Straße“ in Ulm-Söflingen
AWF Karl Häberle, Laichingen, 12. Dezember 2011
[2]
TA-Lärm
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)
November 1998
[3]
VDI Richtlinie 2571
Schallabstrahlung von Industriebauten
August 1976
[4]
Parkplatzlärmstudie
Bayerisches Landesamt für Umweltschutz
6. Auflage, Augsburg 2007
[5]
18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV
18. Juli 1991
[6]
DIN ISO 9613-2
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien
Oktober 1999
[7]
VDI-Richtlinie 2714
Schallausbreitung im Freien
Januar 1988
[8]
VDI-Richtlinie 2720, Blatt 1
Schallschutz durch Abschirmung im Freien
März 1997