Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1- Kennzahlen Hilfen zur Erziehung 2013.pdf
Größe
228 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu GD 222/14
Kennzahlenauswertung Erziehungshilfen 2011 - 2013
Ziel 1
Hilfen werden so ausgestaltet, dass die betroffenen Menschen nachhaltig von öffentlicher Hilfe unabhängig
sind.
>Je zielgerichteter und maßgeschneiderter ein Hilfesystem entwickelt wird, desto schneller treten die
angestrebten Wirkungen ein, was sich auch in der Verkürzung der Dauer von Hilfen ausdrücken kann.<
Kennzahl 1.1
Die Dauer, die ein junger Mensch in einer Hilfe zur Erziehung ist, beträgt im Durchschnitt
in 2011
in 2012
in 2013
30 Monate
30 Monate
30 Monate
Die Laufzeiten sind im gesamtstädtischen Durchschnitt in den letzten 3 Jahren etwas angestiegen. Die
Zielmarke von 30 Monaten wurde jedoch auch im Jahr 2013 nicht überschritten.
Im Rahmen der Hilfeplanung wird im Zusammenhang mit der Prüfung der Zielerrreichung auch die Laufzeit
einer Hilfe in den Blick genommen. Über die Dauer einer Hilfe ist individuell, bedarfsgerecht zu entscheiden.
Unter Berücksichtigung aller Aspekte kann im Einzelfall die Fortführung einer Hilfe geboten sein, auch dann,
wenn Familien und die jungen Menschen schon länger als durchschnittlich 30 Monate im Hilfebezug, ggf.
mit unterschiedlichen Hilfen, ist. Um Nachhaltigkeit von Hilfen zu gewährleisten zeigt sich immer wieder,
dass ein „längeres Dranbleiben“ sinnvoll ist.
-2-
> Ob Menschen unabhängig von öffentlicher (Jugend-)Hilfe sind, lässt sich tendenziell durch die Quote am
Gesamtanteil der unter 21-jährigen darstellen<
Kennzahl 1.2
Der Anteil an Minderjährigen und jungen Volljährigen mit Hilfe zur Erziehung am Gesamtanteil der
0-21jährigen beträgt
in 2011
in 2012
in 2013
1.60 %
1,60 %
2,00 %
Die Zahl der Erziehungshilfemaßnahmen, gemessen am Gesamtanteil der 0-21-jährigen, ist im Jahr 2013
erneut leicht angestiegen.
Der Ausbau von niedrigschwelligen Hilfen, wie z.B. der Sozialen Gruppenarbeit, wird aktiv betrieben, was
zum einen sinnvoll, aber auch bedarfsgerecht ist. Weiterhn ist der Anstieg der Fallzahlen auf den Zuwachs
bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zurückzuführen.
Die Kennzahl wurde ab 2013 auf 2,0 % angehoben.
-3-
Ziel 2
Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld des Betroffenen an.
>Ob Hilfen frühzeitig einsetzen, kann dann daran festgestellt werden, wie viel Unterstützung Familien und
junge Menschen erfahren, bevor eine (kostenintensivere) Hilfe zur Erziehung einsetzt.<
Kennzahl 2.1
Der Anteil an Hilfen vor einer Hilfe zur Erziehung an allen geleisteten Hilfen beträgt
in 2011
in 2012
in 2013
78 %
80 %
80 %
Die Hilfen vor einer Hilfe zur Erziehung sind die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Kommunalen
Sozialen Dienstes (KSD). Im Jahr 2013 wurde diese Leistungen in 3.266 Fällen erbracht.
Das anspruchsvolle Ziel, mit dem Anteil der Hilfen im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung an allen geleisteten
Hilfen 80 % zu erreichen, konnte auch im Jahr 2013 nahezu erreicht werden.
Diese niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen, mit denen Menschen in ihrem Lebensumfeld frühzeitig
und ohne formale Jugendhilfeleistung erreicht werden können, sind auch künftig wichtige Bestandteile im
Hilfeangebot des Jugendamtes.
-4-
>Wenn ein Bedarf an Hilfe zur Erziehung besteht, kann dabei auf ambulante, teilstationäre oder stationäre
Hilfen zurück gegriffen werden. Im Lebensumfeld der Betroffenen setzen vorrangig die ambulanten und
teilstationären Hilfen an. <
Kennzahl 2.2
Der Anteil an nicht stationären, vor Ort geleisteten Hilfen zur Erziehung an allen Hilfen zur Erziehung beträgt
in 2011
in 2012
in 2013
75 %
75 %
80 %
Die Anhebung der Zielmarke bei dieser Kennzahl ab 2013 auf 80 % macht deutlich, dass die notwendigen
und geeigneten Hilfen auch weiterhin mit Blick auf das Lebensumfeld der Familien und jungen Menschen
gewährt werden sollen. Dieses Ziel wurde in 2013 und auch den letzten Jahren erreicht.
-5-
Kennzahl 2.3
Der Anteil an stationären Hilfen außerhalb Ulms an allen Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses
beträgt
in 2011
in 2012
in 2013
30 %
30 %
50 %
Den in der Graphik dargestellten %-Anteilen liegen folgende Fallzahlen zugrunde:
Gesamtstädtisch
Fälle insg.
Davon ausserhalb
2011
42,55 %
47
20
2012
52,50 %
40
21
2013
43,75 %
48
21
In 2013 sind von den 48 Fällen in Heimerziehung 15 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dabei.
Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind überwiegend in Ulmer Einrichtungen untergebracht. Eine
Unterbringung ausserhalb von Ulm erfolgt nur dann, wenn in Ulm kein Platz zur Verfügung steht.
In allen anderen Fälle ist eine Unterbringung ausserhalb von Ulm dann geboten, wenn aufgrund besonderer
Gegebenheiten (z.B. psychosoziale Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen, ungenügende oder nicht
zur Verfügung stehende Beschulungsmöglichkeit in Ulm, notwendige Trennung vom Elternhaus und dem
sonstigen sozialen Umfeld) eine Unterbringung auswärts erfolgen muss.
-6-
Ziel 3
In ihrer Wirkung werden Hilfen effektiver und effizienter geleistet.
>Dies bildet sich darin ab, die stetig steigende Kostenentwicklung in der Jugendhilfe abzubremsen.<
Kennzahl 3.1
in 2011 8,3 Mio. € * Budgetansatz berücksichtigt: 8.204.000 €
in 2012 8,3 Mio. € * Budgetansatz berücksichtigt: 8.200.000 €
in 2013 8,3 Mio. € * Budgetansatz berücksichtigt: 8.300.000 €
* in den Ansätzen sind Erhöhungen aufgrund landesweiter Entgelterhöhungen und Fallzahlensteigerungen enhalten. In
2011 und 2012 wurden die Budgetansätze entsprechend der tatsächlichen Entgelterhöhungen angepasst. Im Ansatz
2013 sind 2,4 % Erhöhung aufgrund Tarifsteigerungen berücksichtigt.
Der Anstieg bei den Ausgaben hängt unter anderem mit dem Anstieg der Fallzahlen bei den unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen zusammen, die alle zunächst stationär untergebracht werden müssen.
Die Finanzkennzahl mit 8,3 Mio wurde dennoch auch im Jahr 2013 erreicht.