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Anlage 3 - Festlegung Kennzahlen 2013 - 2015.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 3 - Festlegung Kennzahlen 2013 - 2015.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:47

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zu GD 222/14 Festlegung von Kennzahlen für die Jahre 2013 – 2015 a) fachlich/inhaltliche Kennzahlen Ziel 1 Hilfen werden so ausgestaltet, dass die betroffenen Menschen nachhaltig von öffentlicher Hilfe unabhängig sind. Kennzahl 1.1 Die Dauer, die ein junger Mensch in einer Hilfe zur Erziehung ist, beträgt im Durchschnitt • in 2013 30 Monate • in 2014 30 Monate • in 2015 30 Monate Kennzahl 1.2 Der Anteil an Minderjährigen und jungen Volljährigen mit Hilfe zur Erziehung am Gesamtanteil der 0-21-jährigen beträgt • in 2013 2,0 % • in 2014 2,0 % • in 2015 2,0 % Ziel 2 Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld des Betroffenen an und nutzen die Ressourcen im Sozialraum Kennzahl 2.1 Der Anteil an Hilfen vor einer Hilfe zur Erziehung an allen geleisteten Hilfen beträgt • in 2013 80 % • in 2014 80 % • in 2015 80 % Kennzahl 2.2 Der Anteil an nicht stationären, vor Ort geleisteten Hilfen zur Erziehung, an allen Hilfen zur Erziehung beträgt • in 2013 80 % • in 2014 80 % • in 2015 80 % Kennzahl 2.3 Der Anteil an stationären Hilfen außerhalb Ulms an allen Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses beträgt • in 2013 50 % • in 2014 50 % • in 2015 50 % Kennzahl 2.4 Der Anteil der maßgeschneiderten flexiblen Hilfen an allen Hilfen zur Erziehung wird kontinuierlich gesteigert. Eine Zielkennzahl wird noch festgelegt. b) wirtschaftliche Kennzahlen Ziel 3 In ihrer Wirkung werden Hilfen effektiver und effizienter geleistet. Dies bildet sich darin ab, die stetig steigende Kostenentwicklung in der Jugendhilfe abzubremsen. Kennzahl 3.1 Die Ausgaben in den Hilfen zur Erziehung (Profitcenter 363002-640 und 363003-640) übersteigen nicht • in 2013 • in 2014 • in 2015 8.300.000 € (hier sind Tarifsteigerungen mit 2,4 % enthalten) 8.475.000 € (+ 2,1 %) 8.653.000 € (+ 2,1 %) Anmerkung: Für die Sozialräume werden ab 2013 wieder HzE-Sozialraumbudgetverträge abgeschlossen. Ein Betrag mit jährlich 200.000 € steht für sozialraumübergreifende und präventive Maßnahmen zur Verfügung und wird nicht in die Sozialraumbudgetverträge aufgenommen. Mit sozialraumübergreifenden und präventiven Maßnahmen sollen die Ausgaben begrenzt werden.