Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 3 - Festlegung Kennzahlen 2013 - 2015.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zu GD 222/14
Festlegung von Kennzahlen für die Jahre 2013 – 2015
a) fachlich/inhaltliche Kennzahlen
Ziel 1
Hilfen werden so ausgestaltet, dass die betroffenen Menschen nachhaltig von öffentlicher Hilfe
unabhängig sind.
Kennzahl 1.1
Die Dauer, die ein junger Mensch in einer Hilfe zur Erziehung ist, beträgt im Durchschnitt
• in 2013
30 Monate
• in 2014
30 Monate
• in 2015
30 Monate
Kennzahl 1.2
Der Anteil an Minderjährigen und jungen Volljährigen mit Hilfe zur Erziehung am Gesamtanteil
der 0-21-jährigen beträgt
• in 2013
2,0 %
• in 2014
2,0 %
• in 2015
2,0 %
Ziel 2
Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld des Betroffenen an und nutzen
die Ressourcen im Sozialraum
Kennzahl 2.1
Der Anteil an Hilfen vor einer Hilfe zur Erziehung an allen geleisteten Hilfen beträgt
• in 2013
80 %
• in 2014
80 %
• in 2015
80 %
Kennzahl 2.2
Der Anteil an nicht stationären, vor Ort geleisteten Hilfen zur Erziehung, an allen Hilfen zur
Erziehung beträgt
• in 2013
80 %
• in 2014
80 %
• in 2015
80 %
Kennzahl 2.3
Der Anteil an stationären Hilfen außerhalb Ulms an allen Hilfen zur Erziehung außerhalb des
Elternhauses beträgt
• in 2013
50 %
• in 2014
50 %
• in 2015
50 %
Kennzahl 2.4
Der Anteil der maßgeschneiderten flexiblen Hilfen an allen Hilfen zur Erziehung wird
kontinuierlich gesteigert.
Eine Zielkennzahl wird noch festgelegt.
b) wirtschaftliche Kennzahlen
Ziel 3
In ihrer Wirkung werden Hilfen effektiver und effizienter geleistet. Dies bildet sich darin ab, die
stetig steigende Kostenentwicklung in der Jugendhilfe abzubremsen.
Kennzahl 3.1
Die Ausgaben in den Hilfen zur Erziehung (Profitcenter 363002-640 und 363003-640)
übersteigen nicht
• in 2013
• in 2014
• in 2015
8.300.000 € (hier sind Tarifsteigerungen mit 2,4 % enthalten)
8.475.000 € (+ 2,1 %)
8.653.000 € (+ 2,1 %)
Anmerkung:
Für die Sozialräume werden ab 2013 wieder HzE-Sozialraumbudgetverträge abgeschlossen.
Ein Betrag mit jährlich 200.000 € steht für sozialraumübergreifende und präventive Maßnahmen
zur Verfügung und wird nicht in die Sozialraumbudgetverträge aufgenommen. Mit
sozialraumübergreifenden und präventiven Maßnahmen sollen die Ausgaben begrenzt werden.