Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1.pdf
Größe
8,7 MB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:46
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Inhalt der Datei
Anlage 1 zu GD 223/14
Abfallwirtschaftskonzept Ulm 2014
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Wichernstr. 10
89073 Ulm
Stand: Mai 2014
Text: Katharina Steiner
2
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
3.1.
3.2.
4.
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
4.6.
4.7.
4.8.
4.9.
4.10.
4.11.
4.12.
4.13.
4.14.
4.15.
4.16.
4.17.
4.18.
5.
5.1.
5.2.
5.3.
5.4.
6.
7.
Rechtsgrundlage ........................................................................................... 4
Organisation.................................................................................................. 4
Maßnahmen zur Abfallvermeidung ............................................................... 5
Anreize zur Abfallvermeidung ....................................................................... 5
Öffentlichkeitsarbeit....................................................................................... 5
Maßnahmen und Angebote zur Abfallverwertung ......................................... 7
Gemischte Siedlungsabfälle – Abfälle zur Beseitigung ................................. 7
Sperrmüll....................................................................................................... 9
Bio- und Grünabfälle ................................................................................... 10
Gelber Sack ................................................................................................ 13
Papier und Kartonagen ............................................................................... 15
Glas............................................................................................................. 17
Kunststoffe aus Nichtverpackungen............................................................ 19
Schrott/Altmetalle ........................................................................................ 20
Elektro- und Elektronikgeräte ...................................................................... 22
Altbatterien und Akkumulatoren .................................................................. 24
Altfette ......................................................................................................... 26
Altkleider und Schuhe ................................................................................. 27
Problemstoffe .............................................................................................. 28
Holz ............................................................................................................. 30
Altfenster ..................................................................................................... 31
Bauabfälle ................................................................................................... 32
Straßenkehricht........................................................................................... 35
Sonstige Wertstoffe..................................................................................... 36
Entsorgungseinrichtungen für Abfälle zur Beseitigung................................ 37
Müllumladestation Grimmelfingen ............................................................... 37
Müllheizkraftwerk (MHKW).......................................................................... 37
Deponien Ulm-Donaustetten ....................................................................... 38
Deponie Reutehau (Ellwangen-Killingen).................................................... 39
Nachsorge................................................................................................................40
Kosten für die Abfallentsorgung und die kalkulierte Kostenentwicklung...... 42
3
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
1.
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Rechtsgrundlage
Gemäß § 21 KrWG in Verbindung mit § 16 LAfG haben die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger als internes Planungsinstrument Abfallwirtschaftskonzepte über die
Verwertung, Vermeidung und Beseitigung für die ihnen zu überlassenden Abfälle zu
erstellen.
Grundlage der Abfallbewirtschaftung ist dabei die in § 6 KrWG niedergelegte Rangfolge der
zu treffenden Maßnahmen, die bei der abfallwirtschaftlichen Planung verbindlich zu beachten
ist:
1.
2.
3.
4.
5.
Vermeidung
Vorbereitung zur Weiterverwendung
Recycling
Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
Beseitigung
Das Abfallwirtschaftskonzepts nach dem LAbfG (§ 16 Abs. 1) beinhaltet folgende Punkte:
•
Ziele der Abfallvermeidung und –verwertung
Hierbei ist darzustellen, wie folgende Zielgrößen bis zum Jahr 2020 erreicht werden:
- Bioabfall: 60 kg/ EW/Jahr
- Grünabfall: 90Kg/EW/Jahr
- Elektro- u. Elektronikaltgeräte: 17 kg/EW/Jahr
• Maßnahmen zur Abfallvermeidung
• Methoden, Anlagen und Einrichtungen der Abfallverwertung und -beseitigung,
einschließlich des Einsammelns, der Beförderung, Behandlung und Lagerung
• Angaben zur voraussichtlichen Laufzeit der vorhandenen Abfallverwertungs- und
Abfallbeseitigungsanlagen
• Darstellung der Entsorgungssicherheit für mindestens 10 Jahre einschließlich der
eingeleiteten Maßnahmen, der Zeitpläne und der Festlegung von Standorten der
erforderlichen Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
• Darstellung der notwendigen Kooperationen mit anderen öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern und der Maßnahmen ihrer Verwirklichung
2.
Organisation
Für den Stadtkreis Ulm erfüllen die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm die Aufgaben
gemäß Landesabfallgesetz Baden-Württemberg als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
(örE).
Die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) werden seit dem 01.01.1996 als kommunaler
Eigenbetrieb nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Eigenbetriebsgesetzes
des Landes Baden-Württemberg sowie den Bestimmungen der Betriebssatzung der
Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm vom 22.11.1995 geführt.
Das Aufgabenspektrum umfasst die Abwasserwirtschaft, die Gewässerbewirtschaftung, die
Abfallwirtschaft, die Straßenreinigung und den Fuhrpark. Dazu kommen die Bereiche
Wasserbau und technische Aufgaben der unteren Wasserbehörde, die im Auftrag der Stadt
wahrgenommen werden.
4
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Seit 1999 lassen sich die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm regelmäßig als
Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren.
Die EBU unterstehen dem Gemeinderat, dem Oberbürgermeister und dem Fachbereich
Stadtentwicklung, Bau und Umwelt.
Tätigkeitsfelder der Entsorgungs-Betriebe im Bereich Abfallwirtschaft und
-konzeption:
•
Öffentlichkeitsarbeit:
Beratung zur Abfallvermeidung und -entsorgung, Beschwerdemanagement,
Informationsangebot im Internet
•
Logistik und Abfallentsorgung:
Abfuhrplanung und –terminierung für Restmüll, Biomüll, Papier, Sperrmüll,
Gartenabfälle, Sperrmüll und E-Geräte (groß)
•
Bereitstellung, Wartung und Betrieb folgender technischer Anlagen:
Fuhrpark mit Müllfahrzeugen, 7 Recyclinghöfe, 7 Gartenabfallplätze, 22
Häckselplätze, Bereitstellung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen, Umladestation
Grimmelfingen (für Biomüll), Bauschuttdeponien Donaustetten und Unterweiler
•
Technische und betriebliche Überwachung der Entsorgungsanlagen:
Durchführung von Baumaßnahmen, Genehmigungsverfahren, Sicherung und
Überwachung der Altdeponie Eggingen, Behälterverwaltung und –umtausch
•
Abfallgebühren und Recht:
Abfallgebührenkalkulation, Abfallgebührenveranlagung, Satzungsangelegenheiten,
Rechnungswesen
3.
Maßnahmen zur Abfallvermeidung
Abfallvermeidung hat bei der Abfallwirtschaftsplanung erste Priorität.
Hierzu haben die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm verschiedene Maßnahmen entwickelt.
3.1.
Anreize zur Abfallvermeidung
•
Anreiz zur Abfallvermeidung durch Wahl der Behältergröße für Rest- und Biomüll und
wählbaren Abfuhrzyklen
•
Auflagen zur Verwendung von Pfandgeschirr bei öffentlichen Veranstaltungen wo
dies aus Sicherheitsgründen möglich ist
3.2.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Vielzahl und Komplexität abfallwirtschaftlicher Maßnahmen erfordert umfangreiche
Informations- und Beratungsaktivitäten. Einwohner/innen und Betriebe müssen für
abfallwirtschaftliche Maßnahmen motiviert und sensibilisiert werden.
•
Information und Beratung von Haushalten und öffentlichen Einrichtungen, Schulen,
Kindergärten
•
Broschüren: Müllinfo, Abfuhrkalender, Trennliste, Ulmer Tonnentausch
•
Internet: Informationen zu allen Arbeitsbereichen der EBU
5
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
•
Infoblätter: Trennliste in 11 ausländischen Sprachen, "Feste ohne Reste"
•
Presseveröffentlichungen: laufend zu aktuellen Themen
•
spezielle Aktionen: Jährliche Frühjahrsputzete mit Schulen, Kindergärten, Vereinen,
sonstigen Gruppen und Privatpersonen, Paten zur Sauberhaltung von öffentlichen
Flächen (ca. 50)
•
Öffentliche Veranstaltungen: Warentauschtag, Infoabende bei Vereinen,
Familienbildungsstätten, Institutionen, OB Ausspracheabende etc.
6
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
4.
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Maßnahmen und Angebote zur Abfallverwertung
Die EBU bieten den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtkreis Ulm ein umfassendes Angebot
an Verwertungsmöglichkeiten ihrer Abfälle.
Die Anlage 1 zeigt in einer Übersichtstabelle das Leistungsspektrum der Abfallsammlung
auf. Nachfolgend ist das Leistungsspektrum für jede einzelne Abfallart in einem Steckbrief
zusammengefasst.
4.1.
Gemischte Siedlungsabfälle – Abfälle zur Beseitigung
Begriffsbestimmung
Als
gemischte
Siedlungsabfälle
bezeichnet
man
hausmüllähnliche Abfälle aus Haushalten, Gewerbe und
Industrie zur Beseitigung. Nicht darunter fallen Abfälle zur
Verwertung wie z.B. Verpackungen, Bioabfälle, Altholz und
auch nicht Sperrmüll und Bauschutt.
Abfallschlüssel
Gemischte Siedlungsabfälle (200301)
EU- und nationale
Gesetze
•
EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL)
•
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Erfüllung gesetzlicher
Vorgaben
•
•
•
•
•
Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung an örE
Prinzip der Autarkie (Entsorgung in eigener Anlage)
Prinzip der Nähe
Vermeidung der Ablagerung biogener Abfälle in Deponien
Gebot der Vorbehandlung vor einer Ablagerung
Die EBU erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben.
Aufkommen
Ulm: 87 kg/Ea (2012)
BW 122 kg/Ea (2012)
BRD 168 kg/Ea (2010)
Behandlung und
Entsorgung
zu 100% energetisch
Handlungsbedarf
niedrig
Ziele und geplante
Maßnahmen
• Reduktion des Gesamtaufkommens an gemischten
Siedlungsabfällen
• weitere Optimierung der getrennten Erfassung von
Wertstoffen, insbesondere Elektrogeräte, stoffgleiche
Nichtverpackungen und biogene Stoffe
• Gebührenstabilität
• Sicherstellung von Entsorgungssicherheit, Autarkie und
Einhaltung des Näheprinzips
• Reduktion der wilden Müllablagerungen durch
Öffentlichkeitsarbeit
7
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Sammlung
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Restmüllabfuhr:
• stadteigene Mülltonnen ( 40-, 60-, 80-, 120-, 240-, 770-,
1100-Liter) mit Chip-System
• Leerung nach Bedarf jedoch mindestens 12-mal/Jahr,
dadurch Vorbeugung gegen illegale Müllentsorgung
• Bildung von Müllgemeinschaften möglich
• Gebühr: volumenabhängig
Umladestation Grimmelfingen, MHKW Ulm-Donautal:
• Gebühr nach Gewicht
Gemischte Siedlungsabfälle in To./Jahr
12000
10000
9989
9964
10352
10245
10341
8000
Hausmüll
6000
Gewerbemüll
4000
2000
1433
1368
1213
1114
1121
0
2009
2010
2011
2012
2013
Müllheizkraftwerk Ulm-Donautal
8
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
4.2. Sperrmüll
Begriffsbestimmung
Feste Abfälle, die wegen ihrer Größe und Form nicht in die im
Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und
getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert
werden.
Abfallschlüssel
Sperrmüll (200307)
EU- und nationale
Gesetze
• Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Erfüllung gesetzlicher Sperrmüll unterliegt als regelmäßig anfallender Siedlungsabfall
Vorgaben
der Überlassungspflicht.
Die EBU erfüllen mit ihrem Angebot alle gesetzlichen Vorgaben.
Aufkommen
Ulm: 40 kg/Ea (2012)
BW 20 kg/Ea (2012)
BRD 29 kg/Ea (2010)
Die hohe Quote von Ulm ist in erster Linie mit der
„Zuwanderung“ von Sperrmüll aus den umliegenden Kreisen zu
erklären. Im Umland ist Sperrmüll gebührenpflichtig.
Behandlung und
Entsorgung
zu 100% energetisch
Handlungsbedarf
mittel
Ziele und geplante
Maßnahmen
Bessere Überwachung bei der Annahme ggf. gebührenpflichtige
Annahme und Sammlung
Sammlung
•
Gebührenfreie Selbstanlieferung an RH in
haushaltsüblichen Mengen
•
Selbstanlieferung größerer Mengen an RH Grimmelfingen
o. MHKW Ulm-Donautal gegen Gebühr nach Gewicht
•
auf Bestellung erste Abfuhr gebührenfrei, jede weitere
gegen pauschale Gebühr
Sperrmüll in To./Jahr
6000
5000
4000
5325
5194
4808
4755
4801
3000
2000
1000
0
2009
2010
2011
2012
2013
9
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
4.3.
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Bio- und Grünabfälle
Begriffsbestimmung
Getrennt gesammelte biologisch abbaubare Küchen-, Kantinenund Marktabfälle (Bioabfall) sowie kompostierbare Garten- und
Parkabfälle (Grünabfall).
Abfallschlüssel
Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle (200108),
Garten- und Parkabfälle einschließlich Friedhofsabfälle
(200201) und Marktabfälle (200302)
EU- und nationale
Gesetze
Erfüllung gesetzlicher
Vorgaben
•
EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL)
•
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
•
Bioabfallverordnung (BioAbfV)
•
Landesverordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle
außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen
•
Vorgaben zur getrennten Erfassung und Verwertung von
Bioabfällen
•
Deponierungsverbot für Bioabfall
Die EBU erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Die Biotonne ist im
Stadtkreis flächendeckend eingeführt. Es besteht ein
Anschluss- und Benutzungszwang soweit keine
Eigenkompostierung nachgewiesen werden kann.
Für Speisegaststätten gibt es zusätzlich zur Biotonne das
Angebot von Speiserestetonnen privater Entsorger.
Aufkommen
Bioabfall:
Ulm 41 kg/Ea (2013)
BW 43 kg/Ea (2012)
BRD 52 kg/Ea (2010)
Grünabfall:
Ulm 67 kg/Ea (2013)
BW 85 kg/Ea (2012);
BRD 57 kg/Ea (2010)
Behandlung und
Entsorgung
Bioabfall: vorwiegend stoffliche Verwertung (Kompostierung)
Grünabfälle: stoffliche, und energetische Verwertung
Handlungsbedarf
mittel
Ziele und geplante
Maßnahmen
Erfüllung der Vorgaben nach TA-Siedlungsabfall:
•
Erhöhung der Erfassungsquote von Bioabfall auf 60 kg/E
bis 2020. Für Ulm geht das Umweltministerium BW
aufgrund der spezifischen Rahmenbedingungen von einer
Steigerung auf 47 kg/Ea bis 2015 aus.
•
Mittelfristig Annahme von Grünabfällen ausschließlich an
eingezäunten überwachten Gartenabfallplätzen mit
Trennung in holzige und nichtholzige Grünabfälle
•
Verbesserung der Qualität der holzigen Grünabfälle durch
10
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
bessere Öffentlichkeitsarbeit und Beratung
Sammlung
Biomüllabfuhr:
•
•
•
•
stadteigene Biotonnen ( 60-, 80-, 120-Liter) mit ChipSystem
Leerung nach Bedarf jedoch mindestens 12-mal pro Jahr,
dadurch Vorbeugung gegen illegale Müllentsorgung
Bildung von Müllgemeinschaften möglich
Leerungsgebühr: volumenabhängig
Grünabfuhr:
•
auf Bestellung gegen pauschale Gebühr
Gartenabfallsammelplätze:
•
•
7 Gartenabfallsammelplätze mit werktäglichen
Öffnungszeiten zur getrennten Annahme von holzigen und
nichtholzigen Gartenabfällen
Gebühr: haushaltsübliche Mengen gebührenfrei, größere
Mengen können gegen Gebühr über den RH
Grimmelfingen entsorgt werden
Häckselplätze:
•
22 unbeaufsichtigte Häckselplätze mit 3 Öffnungsperioden
pro Jahr, je 3 Wochen für holzige Grünabfälle
RH Grimmelfingen:
•
Abgabe von Grünabfällen und Biomüll in größeren Mengen
gegen Gewichtsgebühr
Eigenkompostierung:
• In privaten Haushalten anfallende Bioabfälle dürfen von
Bürgern eigenkompostiert oder auch an Kleintiere (Hühner,
Schildkröten, Meerschweinchen…) verfüttert werden.
Soweit dies nicht der Fall ist, unterliegen sie der
Überlassungspflicht an die örE.
11
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Bioabfälle/Gartenabfälle in To.
16000
14950
14000
12378
12000
11555
10000
8000
6000
4000
4974
4970
5006
8247
7894
5073
4831
Grünabfälle
Biomüll
2000
0
2009
2010
2011
2012
2013
Der Mengenrückgang bei den Gartenabfällen ist im wesentlichen darauf zurückzuführen,
dass
• ab 2012 die Häckselgutmengen nach Gewicht abgerechnet werden. Vorher wurden
diese nach Volumen mit Umrechnungsfaktor berechnet (1 cbm = 0,35 t),
• ab 2012 sieben Häckselplätze geschlossen und die verbleibenden zum Großteil im
Laufe des Jahres 2012 eingezäunt worden sind,
• die Anlieferung an den Häckselplätzen nur noch zu bestimmten Zeiträumen möglich
ist.
12
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
4.4.
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Gelber Sack
Begriffsbestimmung
gemischt erfasste Verpackungen aus Kunststoff, Verbundstoffe,
Metall
Abfallschlüssel
Verpackungen aus Kunststoff (150102), Verpackungen aus
Holz (150103), Verpackungen aus Metall (150104),
Verbundverpackungen (150105), gemischte Verpackungen
(150106), Verpackungen aus Textilien (150109)
EU und nationale
Gesetze
Erfüllung gesetzlicher
Vorgaben
•
EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL)
•
EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle
(EU-Verpackungs-Richtlinie)
•
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
•
Verpackungsverordnung (VerpackV)
•
Quote für Verwertung von Verpackungen (60 %) und
stoffliche Verwertung (55 %)
Die EBU erfüllen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die
gesetzlichen Vorgaben. Es gibt jedoch für die oben genannten
Abfälle keine Überlassungspflicht.
Die Erfassung und Verwertung von Verpackungsabfällen ist
privatwirtschaftlich organisiert.
Aufkommen
Ulm: 43 kg/Ea (2012)
BW 26 kg/Ea (2012)
Behandlung und
Entsorgung
•
stoffliche und energetische Verwertung
Handlungsbedarf
•
niedrig
Ziele und geplante
Maßnahmen
•
weitere Reduzierung der Fehlwürfe durch
Öffentlichkeitsarbeit
Sammlung
•
•
Gelbe Tonne/Gelber Sack: 14-tägige Abfuhr
7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten
13
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Gelber Sack in To./Jahr
6000
5000
5027
5142
4960
5067
5082
4000
3000
2000
1000
0
2009
2010
2011
14
2012
2013
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
4.5.
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Papier und Kartonagen
Begriffsbestimmung
PPK (Papier, Pappe, Kartonagen)
Abfallschlüssel
Verpackungen aus Papier und Pappe (150101)
EU und nationale
Gesetze
•
EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL)
•
EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle
(EU-Verpackungs-Richtlinie)
•
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
•
Verpackungsverordnung (VerpackV)
Erfüllung gesetzlicher • Quote für Verwertung von Verpackungen (60 %) und
Vorgaben
stoffliche Verwertung (55 %)
Die EBU erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Es gibt jedoch für
Papier und Kartonagen keine Überlassungspflicht.
Aufkommen
Ulm: 72 kg/Ea (2013)
BW: 81 kg/Ea (2012)
Behandlung und
Entsorgung
zu ca. 98 % stoffliche Verwertung
Handlungsbedarf
•
niedrig
Ziele und geplante
Maßnahmen
•
weiterer Ausbau der städtischen Papiertonne
Sammlung
Papiertonne:
stadteigene 240 Liter Papiertonnen mit 4-wöchiger Abfuhr
Papiertonne privater Entsorger: ca. 20% Mengenanteil
Vereinsstraßensammlungen: monatlich
7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten
alle Systeme sind gebührenfrei
15
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Papier/Kartonagen in To./Jahr
10000
8000
8564
8111
8340
8282
8534
6000
4000
2000
0
2009
2010
2011
16
2012
2013
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
4.6.
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Glas
Begriffsbestimmung
Verpackungen aus Glas
Abfallschlüssel
Verpackungen aus Glas (15 01 07)
EU und nationale
Gesetze
•
EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL)
•
EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle
(EU-Verpackungs-Richtlinie)
•
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
•
Verpackungsverordnung (VerpackV)
Erfüllung gesetzlicher • Quote für Verwertung von Verpackungen (60 %) und
Vorgaben
stoffliche Verwertung (55 %)
Die EBU erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Es gibt jedoch für
Glas keine Überlassungspflicht (s. Seite 14).
Aufkommen
Ulm 30 kg/Ea (2013)
BW 26 kg/Ea (2012)
Behandlung und
Entsorgung
Bundesweit (2010):
Verkaufsverpackungen insgesamt: 73 % stoffliche Verwertung,
18% energetische Verwertung, 5,7 % Verbringung
Verpackungen aus Glas, Metall, Aluminium: >99 % stoffliche
Verwertung
Handlungsbedarf
• keiner
Ziele und geplante
Maßnahmen
• keine
Sammlung
Depotcontainer
7 Recyclinghöfe: tägliche Öffnungszeiten
17
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Glas in To./Jahr
5000
4000
3938
3804
3707
3442
3489
3000
2000
1000
0
2009
2010
2011
18
2012
2013
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
4.7.
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Kunststoffe aus Nichtverpackungen
Begriffsbestimmung
Alle Nichtverpackungen aus Kunststoff
Abfallschlüssel
Kunststoffe (200139)
EU und nationale
Gesetze
Erfüllung gesetzlicher
Vorgaben
•
EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL)
•
EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle
(EU-Verpackungs-Richtlinie)
•
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
•
Priorität der Verwertung
Die EBU erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Es gibt jedoch für
Kunststoffe keine Überlassungs-pflicht.
Aufkommen
Ulm 3,9 kg/Ea (2013) 2,2 kg/Ea (2012)
Kunststoffe aus Nichtverpackungen werden erst seit 2012 separat
über die RH erfasst.
Für BW liegen hierzu keine Vergleichszahlen vor.
Behandlung und
Entsorgung
stoffliche Verwertung
Handlungsbedarf
• niedrig
Ziele und geplante
Maßnahmen
• Erhöhung der Erfassungsquote durch Öffentlichkeitsarbeit
Sammlung
Getrennte Erfassung
Öffnungszeiten
19
auf
7
Recyclinghöfen:
werktägliche
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
4.8. Schrott/Altmetalle
Begriffsbestimmung
alle Altmetalle aus Nichtverpackungen und kein E-Schrott
Abfallschlüssel
Metalle (200140)
EU und nationale
Gesetze
•
EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL)
•
EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle
(EU-Verpackungs-Richtlinie)
•
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Erfüllung gesetzlicher Die EBU erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Es gibt jedoch für
Vorgaben
Altmetalle keine Überlassungspflicht.
Aufkommen
Ulm 13,8 kg/Ea (2012)
BW 10,3 kg/Ea (2012)
Behandlung und
Entsorgung
zu 98 % stoffliche Verwertung
Handlungsbedarf
• keiner
Ziele und geplante
Maßnahmen
• keine
Sammlung
7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten
Seit 2012 werden Nichteisenmetalle zur höherwertigen Verwertung
separat erfasst und nicht mehr über den Schrott. Der Mengenanteil
beträgt rund 5 %.
20
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Schrott in To./Jahr
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
1210
2009
1171
2010
1148
2011
21
1147
2012
1199
2013
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
4.9. Elektro- und Elektronikgeräte
Begriffsbestimmung
Elektro- und Elektronikaltgeräte
Kleingewerbe), hierzu gehören:
•
•
•
•
•
•
Abfallschlüssel
EU und nationale
Gesetze
Haushalten
(und
Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen,
etc.)
Haushaltskleingeräte (Staubsauger, Bügeleisen etc.)
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
(Computer, Telefone etc.)
der Unterhaltungselektronik (Radio- und Fernsehgeräte
etc.)
Beleuchtungskörper (Leuchtstofflampen und Leuchten etc.)
Werkzeuge, Spielzeuge, Medizinprodukte
Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte (200135*,
200136), Leuchtstoffröhren (200121*), gebrauchte Geräte, die
Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten (200123*)
•
•
Erfüllung gesetzlicher
Vorgaben
aus
•
•
•
EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EUWEEE-Richtlinie)
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
flächendeckende und kostenlose Rückgabemöglichkeit für
Altgeräte
Quote für Sammlung: 4 kg/Ea Altgeräte aus privaten
Haushalten
Quote für Recycling und Verwertung: 50 bis 80 %
Derzeitige gesetzliche Vorgaben werden alle von den EBU
erfüllt.
Aufkommen
Ulm: 11,1 kg/Ea (2012)
BW: 7,7 kg/Ea (2012)
Nach EU-WEEE-Richtlinie sind die Mindestsammelquoten
ab 2016: mind. 12 kg/Ea, ab 2019 mind. 17 kg/Ea
Behandlung und
Entsorgung
83,5 bis 95,5 % stoffliche Verwertung
Handlungsbedarf
• mittel
Ziele und geplante
Maßnahmen
• Erhöhung der Erfassungsquote durch Öffentlichkeitsarbeit
• bruchsichere Erfassung der Bildschirmgeräte
Sammlung
7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten
Abfuhr gegen Gebühr
22
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
E-Schrott in To./Jahr
1600
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
1495
2009
1378
2010
1361
2011
23
1377
2012
1274
2013
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
4.10.
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Altbatterien und Akkumulatoren
Begriffsbestimmung
Alte Batterien, die aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzelle(n) bestehen und Akkumulatoren, die aus
einer oder mehreren wiederaufladbaren Sekundärzellen
bestehen und der Bereitstellung elektrischen Stroms dienen.
Abfallschlüssel
Batterien und Akkumulatoren (200133*, 200134)
EU und nationale
Gesetze
•
•
Erfüllung gesetzlicher
Vorgaben
Rücknahme und Entsorgungsverpflichtung für Hersteller,
Importeure und Vertreiber.
EU-Batterierichtlinie
Batteriegesetz (BattG)
Die EBU hat hier keine gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen,
bietet jedoch über die Recyclinghöfe die Möglichkeit Batterien
einer umweltgerechten Entsorgung zuzuführen.
Aufkommen und
Entwicklung
Ulm: 110 g/Ea (2012)
BRD 180 g/Ea (2011)
Behandlung und
Entsorgung
Stoffliche Verwertung
Handlungsbedarf
• niedrig
Ziele und geplante
Maßnahmen
• Erhöhung der Erfassungsquote durch Öffentlichkeitsarbeit
Sammlung
7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten
Darüber hinaus zahlreiche
privatwirtschaftlich organisierte
Rücknahmestellen bei Einzelhandel und Gewerbe.
24
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Altbatterien in To./Jahr
20
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
18
13
14
14
8
2009
2010
2011
2012
2013
25
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
4.11.
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Altfette
Begriffsbestimmung
Gebrauchte Speiseöle und -fette
Abfallschlüssel
Speiseöle und –fette (200125)
EU und nationale
Gesetze
•
•
Erfüllung gesetzlicher
Vorgaben
Durch die Rückgabemöglichkeiten von Altfetten an allen 7
Recyclinghöfen erfüllt die EBU die gesetzlichen Vorgaben.
EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Aufkommen
Ulm: 76 g/Ea (2013)
Behandlung und
Entsorgung
Stoffliche Verwertung zur Herstellung von Kosmetika und
Reinigungsmitteln bzw. zur Erzeugung von Energie, z.B.
Biogasanlagen.
Handlungsbedarf
• niedrig
Ziele und geplante
Maßnahmen
• Erhöhung der Erfassungsquote durch Öffentlichkeitsarbeit
und Reduzierung der Entsorgung von Fetten über das
Kanalsystem und damit Entlastung der Rohrleitungssysteme
sowie der Kläranlage
Sammlung
7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten
Altfett in To./Jahr
14
12
10
8
6
4
2
0
13
13
13
10
2009
2010
2011
2012
9
2013
26
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
4.12. Altkleider und Schuhe
Begriffsbestimmung
Altkleider und Schuhe
Abfallschlüssel
Bekleidung (200110), Textilien (200111)
EU und nationale
Gesetze
• EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL)
• Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Erfüllung gesetzlicher Die EBU erfüllen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die
Vorgaben
gesetzlichen Vorgaben. Es gibt jedoch für die oben genannten
Abfälle keine Überlassungspflicht.
Aufkommen
Ulm: 2,96 kg/Ea (2012)
Behandlung und
Entsorgung
Wiederverwendung und stoffliche Verwertung
Handlungsbedarf
• niedrig
Ziele und geplante
Maßnahmen
• Erhöhung der Erfassungsquote durch Öffentlichkeitsarbeit
• Depotcontainer
• 7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten
Sammlung
Altkleider/Schuhe in To./Jahr
800
600
540
600
580
404
400
350
200
0
2009
2010
2011
2012
2013
27
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
4.13.
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Problemstoffe
Begriffsbestimmung
Mit Schadstoffen belastete Abfälle, die bei der Entsorgung zu
Problemen führen können (z.B. Medikamente, Altfarben,
Lösemittel, Haushaltschemikalien)
Abfallschlüssel
Farben und Lacke (080111), Farben (ohne Lösemittel)
Dispersionsfarben (080112), Laugen (060205), Säuren
(060106), Lösemittel (070704), Bremsflüssigkeit (160113),
Kühlerflüssigkeit (160114), Fotochemikalien/Entwickler
(090101), Fotochemikalien/Fixierer (090104),
Laborchemikalien/anorganisch (160507),
Laborchemikalien/organisch (160508), Verpackungen, die
Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten (160504)
EU und nationale
Gesetze
•
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Erfüllung gesetzlicher
Vorgaben
•
flächendeckende und kostenlose Rückgabemöglichkeit für
Problemstoffe
Derzeitige gesetzliche Vorgaben werden nur teilweise erfüllt.
Die Annahme entspricht hinsichtlich des erforderlichen
Fachpersonals noch nicht vollständig den gesetzlichen
Vorgaben.
Aufkommen
Ulm: 1,34 kg/Ea (2012)
BW: 0,74 kg/Ea (2012)
Behandlung und
Entsorgung
Je nach Eigenschaft, thermische Behandlung in SAV, MVA oder
chemisch-physikalische Behandlung (Lösemittel)
Handlungsbedarf
• hoch
Ziele und geplante
Maßnahmen
• Erhöhung der Erfassungsquote durch Öffentlichkeitsarbeit
• Erhöhung der Qualifikation des Annahmepersonals auf den
Recyclinghöfen. Im Gegenzug Reduzierung der derzeit 7
Annahmestellen auf eine, dafür:
Sammlung
1 Recyclinghof: Öffnungszeiten Recyclinghof Grimmelfingen
Problemstoffe in To./Jahr
200
150
166
153
150
166
174
100
50
0
2009
2010
2011
28
2012
2013
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
29
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
4.14. Holz
Begriffsbestimmung
Nichtverpackungen, Materialien und Gegenstände aus Holz
Abfallschlüssel
Altholz (200137* und 200138)
EU und nationale
Gesetze
•
•
Erfüllung gesetzlicher
Vorgaben
• Vorgaben der AltholzVO
Derzeitige gesetzliche Vorgaben werden alle von den EBU
erfüllt.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Altholzverordnung (AltholzV)
Aufkommen
Ulm: 40 kg/Ea (2013)
BRD: 22 kg/Ea (2011)
Behandlung und
Entsorgung
Je nach Eigenschaft und Qualität thermische Behandlung oder
stoffliche Verwertung.
Handlungsbedarf
• keiner
Ziele und geplante
Maßnahmen
• keine
Sammlung
7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten
Holz in To./Jahr
5200
5000
5046
4800
4733
4600
4541
4404
4400
4440
4200
4000
2009
2010
2011
2012
2013
30
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
4.15. Altfenster
Begriffsbestimmung
Fensterglas mit und ohne Rahmen
Abfallschlüssel
Altholz (200137* und 200138)
•
EU und nationale
Gesetze
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Erfüllung gesetzlicher Derzeitige gesetzliche Vorgaben werden alle von den EBU
Vorgaben
erfüllt.
Aufkommen
Ulm: 2,9 kg/Ea (2013)
Behandlung und
Entsorgung
Je nach Eigenschaft und Qualität thermische Behandlung oder
stoffliche Verwertung.
Handlungsbedarf
• keiner
Ziele und geplante
Maßnahmen
• keine notwendig
Sammlung
7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten
Flachglas in To./Jahr
400
353
300
370
332
347
343
200
100
0
2009
2010
2011
31
2012
2013
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
4.16. Bauabfälle
Begriffsbestimmung
Als Bauabfälle werden folgende Abfälle zusammengefasst:
• Bauschutt: mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch
mit geringfügigen Fremdanteilen;
• Bodenaushub: unbelasteter, natürlich gewachsenes
oder bereits verwendetes Erd- oder Felsmaterial;
• Straßenaufbruch: mineralische Stoffe, die mit Bitumen
oder Teer gebunden oder ungebunden im Straßen- oder
Wegebau oder sonstigen Verkehrsflächen verwendet
waren;
• Baustellenabfälle: nichtmineralische Stoffe aus
Bautätigkeiten, auch mit geringfügigen Fremdanteilen.
Abfallschlüssel
Diverse
EU und nationale
Gesetze
•
•
•
EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Erfüllung gesetzlicher Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling
Vorgaben
und der sonstigen stofflichen Verwertung von mindestens 70 %
ab 2020 für nicht gefährliche Bau- und Abbruchabfälle (ohne
Boden und Steine)
Derzeitige gesetzliche Vorgaben werden alle von den EBU
erfüllt.
Aufkommen
Ulm: 43 kg/Ea
Behandlung und
Entsorgung
Verwertbares Bauschuttmaterial (z. B. sortenreiner Beton
ohne Mörtel) kann bei privaten Bauschuttrecyclinganlagen im
Stadtkreis und in den Nachbarlandkreisen abgegeben werden.
Bei größeren Baumaßnahmen wird verwertbarer Bauschutt
durch mobile Recyclinganlagen direkt aufbereitet und vor Ort
oder anderweitig wieder verwendet.
Nicht verwertbarer Bauschutt kann zur Beseitigung auf der
Deponie Ulm-Donaustetten bzw. auf Deponien in Nachbarlandkreise mit Kooperationsvereinbarungen abgelagert werden.
Kleinmengen von nicht verwertbarem Bauschutt können auf den
Recyclinghöfen im Stadtkreis Ulm angeliefert werden. Dieser
wird als DK 0-Abfälle, DK I-Abfälle und DK II-Abfälle entsorgt.
Bodenaushub:
Unbelasteter Bodenaushub soll bei Baumaßnahmen, soweit als
möglich, vor Ort direkt stofflich verwertet werden. Sofern keine
direkte Verwertung im Bereich der Baumaßnahme möglich ist,
können die anfallenden Mengen über private Verwertungsmöglichkeiten (Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben) entsorgt
werden.
Die Vorhaltung einer speziellen DK 0-Deponie ist daher nicht
erforderlich. Sofern Bodenaushub als DK 0-Abfall eingestuft
wird, kann er, wenn eine Verwertung nicht möglich ist, gemeinsam mit DK I-Abfällen entsorgt werden.
32
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Belasteter Bodenaushub kann je nach Belastungsgrad mit
den DK I- bzw. DK II-Abfällen entsorgt werden.
Straßenaufbruch:
Die stoffliche Verwertung von Straßenaufbruch erfolgt über
Asphaltmischanlagen.
Nicht verwertbarer Straßenaufbruch kann zur Beseitigung auf
der Deponie Ulm-Donaustetten bzw. auf Deponien in Nachbarlandkreise mit Kooperationsvereinbarungen abgelagert werden.
Baustellenabfälle:
Nicht verwertbare Baustellenabfälle können zum Müllheizkraftwerk Ulm angeliefert werden.
Handlungsbedarf
• weiterer Ausbau der Bauschuttdeponie Ulm-Donaustetten
Ziele und geplante
Maßnahmen
• derzeit keine
Sammlung
Bauschuttdeponie Donaustetten und Unterweiler (siehe oben)
Bauschuttmengen in To.
6000
5000
4899
4681
4141
Tonnen
4000
3000
3209
4383
4498
4523
4202
4189
3313
2000
1000
0
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Jahr
33
2010
2011
2012
2013
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
34
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
4.17. Straßenkehricht
Begriffsbestimmung
Straßenkehricht , Sinkkastenschlämme und Sandfangrückstände.
Abfallschlüssel
Straßenkehricht (200303), Sandfangrückstände (190802)
Abfälle aus der Kanalreinigung (200306)
•
EU und nationale
Gesetze
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Erfüllung gesetzlicher Deponierungsverbot für unbehandelte organische
Vorgaben
Siedlungsabfälle.
Derzeitige gesetzliche Vorgaben werden alle von den EBU
erfüllt.
Aufkommen
Ulm: 12 kg/Ea
Behandlung und
Entsorgung
Straßenkehricht wird weitgehend verwertet (insgesamt ca. 87 %
Verwertung, davon knapp 70 % stoffliche Verwertung). Der Rest
wird nach entsprechender Vorbehandlung auf Deponien
abgelagert.
Handlungsbedarf
• gering
Ziele und geplante
Maßnahmen
• keine
Sammlung
Straßenkehrmaschinen und durch Kanalreinigungsfahrzeuge
(Sinkkastenschlämme)
Straßenkehricht in To./Jahr
2500
2276
2111
2000
1723
1687
1500
1429
1000
500
0
2009
2010
2011
35
2012
2013
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
4.18. Sonstige Wertstoffe
Begriffsbestimmung
Kork, CD, Tonerkartuschen
Abfallschlüssel
Rinden und Korkabfälle (030101)
aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile (160216)
EU und nationale
Gesetze
•
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Erfüllung gesetzlicher Das Gebot der Wiederverwendung wird von den EBU erfüllt.
Vorgaben
Aufkommen
siehe unten
Behandlung und
Entsorgung
Kork:
Stoffliche Verwertung (Dämmmaterial)
Derzeitiger Verwerter: Firma Tremmel
Menge: 3,8 to/Jahr
CDs: Stoffliche Verwertung
Derzeitiger Verwerter: Firma Pro-Collect
Menge: gering
Tonerkartuschen:
Wiederbefüllung, stoffliche Verwertung
Derzeitiger Verwerter: Firma Pro-Collect
Menge: gering
Handlungsbedarf
• gering
Ziele und geplante
Maßnahmen
• keine
Sammlung
7 Recyclinghöfe
36
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
5.
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Entsorgungseinrichtungen für Abfälle zur Beseitigung
5.1. Müllumladestation Grimmelfingen
Ab 1984 wurde der Restmüll bereits teilweise
nach Frankreich exportiert. Ab der Schließung
der Deponie Eggingen 1988 vollständig bis
1992. Hierzu wurde eine Müllumladestation in
Grimmelfingen eingerichtet.
Ab 1992 bis zur Inbetriebnahme des MHKW
Ulm-Donautal zum 01.03.1997 wurden die
Abfälle über die Deponie Tuttlingen entsorgt.
Die Müllumladestation dient heute noch als
Umschlagsplatz für Biomüll und als
Recyclinghof.
5.2. Müllheizkraftwerk (MHKW)
Anfang 1991 wurde der "Zweckverband Thermische
Abfallverwertung Donautal" (ZV TAD) gegründet.
Mitglieder sind derzeit die Stadt Ulm, die Landkreise AlbDonau, Heidenheim, Sigmaringen und die Stadt
Memmingen.
Die Landkreise Tuttlingen, Biberach und Ostalb haben
befristete Lieferverträge.
Das Müllheizkraftwerk ist seit dem 01.03.1997 in Betrieb.
Die Kapazität liegt bei rd. 150.000 t/a.
Die Stadt Ulm entsorgt jährlich rd. 16.000 t Abfälle im
Müllheizkraftwerk des Zweckverbandes TAD.
Eine Entsorgungssicherheit besteht unbefristet.
37
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
5.3. Deponien Ulm-Donaustetten
Beseitigung DK 0-Abfälle
Die Deponie Ulm-Donaustetten der Stadt Ulm hat einen nicht ausgebauten,
planfestgestellten DK 0-Deponieabschnitt mit einem Verfüllvolumen von 385.000 m³.
Die Aktivierung des DK 0-Abschnittes ist derzeitig nicht erforderlich, da DK 0-Abfälle (nicht
verwertbarer Bauschutt und Bodenaushub) auf privat betriebene DK 0-Deponien in den
Nachbarlandkreisen angeliefert werden können.
Deponie Donaustetten
Beseitigung DK I-Abfälle
Die Deponie Ulm-Donaustetten der Stadt Ulm hat einen planfestgestellten DK I-Deponieabschnitt mit einem Verfüllvolumen von 550.000 m³. Das Restvolumen der Deponie beträgt ca.
380.000 m³. Nach einer Prognose ergibt sich für die Zukunft ein jährlicher Bedarf von ca.
9.000 m³. Das vorhandene Deponievolumen ist somit noch für ca. 40 Betriebsjahre
ausreichend.
Auf den DK I-Verfüllabschnitt können nicht verwertbarer Bauschutt, Bodenaushub und
Straßenaufbruch als DK I-Abfall eingestuft und Asbestabfälle angeliefert werden.
38
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
DK-I –Abfälle
5.4.
Asbestabfall
Deponie Reutehau (Ellwangen-Killingen)
Die Stadt Ulm verfügt nicht über eine eigene DK II-Deponie. Der Stadtkreis Ulm hat eine
Kooperation mit der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH für die
Beseitigung von DK II-Abfällen auf der Deponie Reutehau bei Ellwangen-Killingen.
Bei DK II-Abfällen handelt es sich um belasteten Bauschutt, Bodenaushub und
Straßenaufbruch, der die Zuordnungswerte für DK I-Deponien nicht einhält sowie um
gipshaltige Produkte, Strahlsande und Schlacken.
DK II-Abfälle
39
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
6.
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Nachsorge
6.1. Deponie Eggingen
Auf der Deponie Eggingen wurden ab dem Jahr 1966 teilweise bis zu 20 m tiefe ehemalige
Sandgruben mit Abfall verfüllt. Über einen Zeitraum von 22 Jahren wurden ca. 2,3 Mio m³
Haus- und Sperrmüll sowie Gewerbeabfälle eingebaut. Die Abfallannahme ist seit
31.05.1988 beendet.
Im Jahr 1985 wurde der Deponieabschnitt I mit einem endgültigen Oberflächenabdichtungssystem versehen. Von 2004 bis 2008 wurde auf den Abschnitten II bis IV eine endgültige
Oberflächenabdichtung nach den Vorgaben der Deponieverordnung aufgebracht.
Oberflächenabdichtungssystem
Die Deponie Eggingen darf auch nach ihrer Rekultivierung nicht sich selbst überlassen
werden. Die technischen Überwachungen wie z.B. Grund- und Sickerwasseruntersuchungen, Fassung und Behandlung der Deponiegase und des Sickerwassers,
Überwachung der Dichtheit der Oberflächenabdichtung, Vermessung der Deponie, Kontrolle
aller Deponiebauwerke (Gasbrunnen, Sickerwasserpumpwerke), Kanalbefahrungen sind
fortzuführen.
Sickerwassererfassung und –entsorgung
Sickerwasser entsteht bei der Durchsickerung des Abfallkörpers mit Niederschlagswasser.
Dabei werden Bestandteile aus den abgelagerten Abfällen herausgelöst. Das entstandene
verunreinigte Sickerwasser der Grubendeponie Eggingen wird an der abgedichteten
Deponiesohle über eine Kiesfilterschicht mit Drainagerohren und über Pumpwerke dem
Sickerwasserspeicher zugeführt.
Das gesamte Sickerwasser wird ohne Vorbehandlung vom Speicher direkt zur Mitbehandlung (Eindüsung) zum Müllheizkraftwerk Ulm transportiert.
Seit der Fertigstellung der Oberflächenabdichtung ist ein deutlicher Rückgang der
Sickerwassermengen zu verzeichnen.
40
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Deponiegasverwertung
Um Geruchsbelästigungen, Brand- und Explosionsgefahr, Vegetationsschäden auf der
Deponie bzw. im Deponieumfeld und den Methaneintrag in die Atmosphäre zu verhindern,
muss das Deponiegas erfasst und behandelt bzw. verwertet werden.
Von 1984 bis 2004 wurde auf der Deponie Eggingen das Deponiegas über vier Gasmotoren
mit Generatoren verwertet. Mit den Gasmotoren wurden jährlich bis zu 5 Mio. kWh Strom
produziert. Nach Fertigstellung der Oberflächenabdichtung wird seit 2011 das Deponiegas in
Blockheizkraftwerk zur Stromerzeugung genutzt. Im Jahr 2013 wurden aus dem Gas ca. 1,2
Mio. kWh Strom erzeugt.
Blockheizkraftwerk und Deponiegasfackel Deponie Eggingen
Nachnutzung der Deponieoberfläche
Seit Juni 2010 betreibt die EnBW auf der Deponie Eggingen eine Photovoltaikanlage. Ca.
28.400 Module erzeugen jährlich rund 6,9 Mio. Kilowattstunden Strom. Damit können rund
1.970 Haushalte ein Jahr lang versorgt werden.
Solarpark Deponie Eggingen
41
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
7.
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Kosten für die Abfallentsorgung und die kalkulierte Kostenentwicklung
Die Aufwendungen des Bereichs Abfallwirtschaft lagen 2012 bei rd. 12 Mio. €. Mittelfristig
werden sich die Aufwendungen voraussichtlich in dieser Größenordnung bewegen.
Der Rückstellungsbedarf für die Nachsorge der ehemaligen Deponie Eggingen ist mit rd.
10,2 Mio. € für die nächsten 30 Jahre vollständig abgedeckt.
Der Rückstellungsbedarf für die Deponie Donaustetten in Höhe von rd. 4,3 Mio. €
ist voraussichtlich erst 2015 erreicht.
42
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Abfallwirtschaftskonzept 2014
Anhang 1 : Leistungsspektrum der Abfallsammlung der Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Fraktion
Holsystem
Restmüll
• max. 14-tägige Abfuhr, mindestens
12 Leerungen/Jahr
• stadteigene Mülltonnen:
40, 60, 80, 120, 240 , 500, 770, 1100 Liter
Behälter
(Müllgemeinschaften sind möglich)
• Umladestation Grimmelfingen (gegen Gebühr)
• MHKW Ulm-Donautal (gegen Gebühr)
Biomüll
• 14-tägige Abfuhr, Sommer wöchentlich
• stadteigene Mülltonnen:
60, 80, 120 Liter
(Müllgemeinschaften sind möglich)
• über die Biotonne (s.o.)
• Gartenabfallsack
• Umladestation Grimmelfingen (gegen Gebühr)
• jährlich einmalige Abfuhr gebührenfrei
• zusätzliche Abfuhr gegen Gebühr
• Gelber Sack/Tonne mit 14-tägiger Abfuhr
(gebührenfrei)
• stadteigene 240/1100 Liter Papiertonne mit
4-wöchiger Abfuhr
• monatliche Vereinssammlungen
(gebührenfrei)
• 7 Recyclinghöfe, gebührenfrei sind haushaltsübliche Mengen
Gartenabfälle
Sperrmüll
Leichtverpackungen
Papier/Kartonagen
Bringsystem
• 7 Gartenabfallsammelplätze
• 21 unbeaufsichtigte Häckselplätze mit 3 Öffnungsperioden pro Jahr,
je 3 Wochen für holzige Grünabfälle
• haushaltsübliche Mengen sind gebührenfrei
• 7 Recyclinghöfe
• Depotcontainer
(gebührenfrei)
• 7 Recyclinghöfe
(gebührenfrei)
• 7 Recyclinghöfe
(gebührenfrei)
• 7 Recyclinghöfe
(gebührenfrei)
Glas
Kunststoffe aus Nichtverpackungen
Schrott/
Altmetalle
Elektrokleingeräte
Gasentladungslampen
• 7 Recyclinghöfe
(gebührenfrei)
• 7 Recyclinghöfe
• Papiercontainer der Vereine
(gebührenfrei)
über Sperrmüllabfuhr
• Abfuhr bei Anmeldung (gegen Gebühr)
43
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
Informations- und
Telekommunikationsgeräte
(PC, Bildschirme, Fernseher)
Handys
Abfallwirtschaftskonzept 2014
• Abfuhr bei Anmeldung (gegen Gebühr)
• nur Recyclinghöfe Grimmelfingen und Böfingen
(gebührenfrei)
• 7 Recyclinghöfe
(gebührenfrei)
• 7 Recyclinghöfe
(gebührenfrei)
• nur Recyclinghof Grimmelfingen
(gebührenfrei)
CD´S
Elektrogroßgeräte
(Waschmaschinen,
Kühlgeräte etc.)
Altbatterien, Akkumulatoren
• Abfuhr bei Anmeldung (gegen Gebühr)
• 7 Recyclinghöfe
(gebührenfrei)
• 7 Recyclinghöfe
(gebührenfrei)
• 7 Recyclinghöfe
(gebührenfrei)
• 7 Recyclinghöfe
• Depotcontainer
(gebührenfrei)
• 1 Recyclinghof
(gebührenfrei)
• 7 Recyclinghöfe
(gebührenfrei)
• 7 Recyclinghöfe
(gebührenfrei in haushaltsüblichen Mengen)
• Bauschuttdeponie Donaustetten (größere Mengen gegen Gebühr),
1Tag/Woche offen
Altfette
Kork
Altkleider/
Schuhe
Problemstoffe
Holz
Baustellenabfälle
44