Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlage 1.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1.pdf
Größe
8,7 MB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:46

Inhalt der Datei

Anlage 1 zu GD 223/14 Abfallwirtschaftskonzept Ulm 2014 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Wichernstr. 10 89073 Ulm Stand: Mai 2014 Text: Katharina Steiner 2 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 3.1. 3.2. 4. 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. 4.7. 4.8. 4.9. 4.10. 4.11. 4.12. 4.13. 4.14. 4.15. 4.16. 4.17. 4.18. 5. 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. 6. 7. Rechtsgrundlage ........................................................................................... 4 Organisation.................................................................................................. 4 Maßnahmen zur Abfallvermeidung ............................................................... 5 Anreize zur Abfallvermeidung ....................................................................... 5 Öffentlichkeitsarbeit....................................................................................... 5 Maßnahmen und Angebote zur Abfallverwertung ......................................... 7 Gemischte Siedlungsabfälle – Abfälle zur Beseitigung ................................. 7 Sperrmüll....................................................................................................... 9 Bio- und Grünabfälle ................................................................................... 10 Gelber Sack ................................................................................................ 13 Papier und Kartonagen ............................................................................... 15 Glas............................................................................................................. 17 Kunststoffe aus Nichtverpackungen............................................................ 19 Schrott/Altmetalle ........................................................................................ 20 Elektro- und Elektronikgeräte ...................................................................... 22 Altbatterien und Akkumulatoren .................................................................. 24 Altfette ......................................................................................................... 26 Altkleider und Schuhe ................................................................................. 27 Problemstoffe .............................................................................................. 28 Holz ............................................................................................................. 30 Altfenster ..................................................................................................... 31 Bauabfälle ................................................................................................... 32 Straßenkehricht........................................................................................... 35 Sonstige Wertstoffe..................................................................................... 36 Entsorgungseinrichtungen für Abfälle zur Beseitigung................................ 37 Müllumladestation Grimmelfingen ............................................................... 37 Müllheizkraftwerk (MHKW).......................................................................... 37 Deponien Ulm-Donaustetten ....................................................................... 38 Deponie Reutehau (Ellwangen-Killingen).................................................... 39 Nachsorge................................................................................................................40 Kosten für die Abfallentsorgung und die kalkulierte Kostenentwicklung...... 42 3 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm 1. Abfallwirtschaftskonzept 2014 Rechtsgrundlage Gemäß § 21 KrWG in Verbindung mit § 16 LAfG haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger als internes Planungsinstrument Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung, Vermeidung und Beseitigung für die ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Grundlage der Abfallbewirtschaftung ist dabei die in § 6 KrWG niedergelegte Rangfolge der zu treffenden Maßnahmen, die bei der abfallwirtschaftlichen Planung verbindlich zu beachten ist: 1. 2. 3. 4. 5. Vermeidung Vorbereitung zur Weiterverwendung Recycling Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung Beseitigung Das Abfallwirtschaftskonzepts nach dem LAbfG (§ 16 Abs. 1) beinhaltet folgende Punkte: • Ziele der Abfallvermeidung und –verwertung Hierbei ist darzustellen, wie folgende Zielgrößen bis zum Jahr 2020 erreicht werden: - Bioabfall: 60 kg/ EW/Jahr - Grünabfall: 90Kg/EW/Jahr - Elektro- u. Elektronikaltgeräte: 17 kg/EW/Jahr • Maßnahmen zur Abfallvermeidung • Methoden, Anlagen und Einrichtungen der Abfallverwertung und -beseitigung, einschließlich des Einsammelns, der Beförderung, Behandlung und Lagerung • Angaben zur voraussichtlichen Laufzeit der vorhandenen Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen • Darstellung der Entsorgungssicherheit für mindestens 10 Jahre einschließlich der eingeleiteten Maßnahmen, der Zeitpläne und der Festlegung von Standorten der erforderlichen Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen • Darstellung der notwendigen Kooperationen mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der Maßnahmen ihrer Verwirklichung 2. Organisation Für den Stadtkreis Ulm erfüllen die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm die Aufgaben gemäß Landesabfallgesetz Baden-Württemberg als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE). Die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) werden seit dem 01.01.1996 als kommunaler Eigenbetrieb nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Baden-Württemberg sowie den Bestimmungen der Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm vom 22.11.1995 geführt. Das Aufgabenspektrum umfasst die Abwasserwirtschaft, die Gewässerbewirtschaftung, die Abfallwirtschaft, die Straßenreinigung und den Fuhrpark. Dazu kommen die Bereiche Wasserbau und technische Aufgaben der unteren Wasserbehörde, die im Auftrag der Stadt wahrgenommen werden. 4 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 Seit 1999 lassen sich die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm regelmäßig als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren. Die EBU unterstehen dem Gemeinderat, dem Oberbürgermeister und dem Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt. Tätigkeitsfelder der Entsorgungs-Betriebe im Bereich Abfallwirtschaft und -konzeption: • Öffentlichkeitsarbeit: Beratung zur Abfallvermeidung und -entsorgung, Beschwerdemanagement, Informationsangebot im Internet • Logistik und Abfallentsorgung: Abfuhrplanung und –terminierung für Restmüll, Biomüll, Papier, Sperrmüll, Gartenabfälle, Sperrmüll und E-Geräte (groß) • Bereitstellung, Wartung und Betrieb folgender technischer Anlagen: Fuhrpark mit Müllfahrzeugen, 7 Recyclinghöfe, 7 Gartenabfallplätze, 22 Häckselplätze, Bereitstellung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen, Umladestation Grimmelfingen (für Biomüll), Bauschuttdeponien Donaustetten und Unterweiler • Technische und betriebliche Überwachung der Entsorgungsanlagen: Durchführung von Baumaßnahmen, Genehmigungsverfahren, Sicherung und Überwachung der Altdeponie Eggingen, Behälterverwaltung und –umtausch • Abfallgebühren und Recht: Abfallgebührenkalkulation, Abfallgebührenveranlagung, Satzungsangelegenheiten, Rechnungswesen 3. Maßnahmen zur Abfallvermeidung Abfallvermeidung hat bei der Abfallwirtschaftsplanung erste Priorität. Hierzu haben die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm verschiedene Maßnahmen entwickelt. 3.1. Anreize zur Abfallvermeidung • Anreiz zur Abfallvermeidung durch Wahl der Behältergröße für Rest- und Biomüll und wählbaren Abfuhrzyklen • Auflagen zur Verwendung von Pfandgeschirr bei öffentlichen Veranstaltungen wo dies aus Sicherheitsgründen möglich ist 3.2. Öffentlichkeitsarbeit Die Vielzahl und Komplexität abfallwirtschaftlicher Maßnahmen erfordert umfangreiche Informations- und Beratungsaktivitäten. Einwohner/innen und Betriebe müssen für abfallwirtschaftliche Maßnahmen motiviert und sensibilisiert werden. • Information und Beratung von Haushalten und öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Kindergärten • Broschüren: Müllinfo, Abfuhrkalender, Trennliste, Ulmer Tonnentausch • Internet: Informationen zu allen Arbeitsbereichen der EBU 5 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 • Infoblätter: Trennliste in 11 ausländischen Sprachen, "Feste ohne Reste" • Presseveröffentlichungen: laufend zu aktuellen Themen • spezielle Aktionen: Jährliche Frühjahrsputzete mit Schulen, Kindergärten, Vereinen, sonstigen Gruppen und Privatpersonen, Paten zur Sauberhaltung von öffentlichen Flächen (ca. 50) • Öffentliche Veranstaltungen: Warentauschtag, Infoabende bei Vereinen, Familienbildungsstätten, Institutionen, OB Ausspracheabende etc. 6 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm 4. Abfallwirtschaftskonzept 2014 Maßnahmen und Angebote zur Abfallverwertung Die EBU bieten den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtkreis Ulm ein umfassendes Angebot an Verwertungsmöglichkeiten ihrer Abfälle. Die Anlage 1 zeigt in einer Übersichtstabelle das Leistungsspektrum der Abfallsammlung auf. Nachfolgend ist das Leistungsspektrum für jede einzelne Abfallart in einem Steckbrief zusammengefasst. 4.1. Gemischte Siedlungsabfälle – Abfälle zur Beseitigung Begriffsbestimmung Als gemischte Siedlungsabfälle bezeichnet man hausmüllähnliche Abfälle aus Haushalten, Gewerbe und Industrie zur Beseitigung. Nicht darunter fallen Abfälle zur Verwertung wie z.B. Verpackungen, Bioabfälle, Altholz und auch nicht Sperrmüll und Bauschutt. Abfallschlüssel Gemischte Siedlungsabfälle (200301) EU- und nationale Gesetze • EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL) • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Erfüllung gesetzlicher Vorgaben • • • • • Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung an örE Prinzip der Autarkie (Entsorgung in eigener Anlage) Prinzip der Nähe Vermeidung der Ablagerung biogener Abfälle in Deponien Gebot der Vorbehandlung vor einer Ablagerung Die EBU erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben. Aufkommen Ulm: 87 kg/Ea (2012) BW 122 kg/Ea (2012) BRD 168 kg/Ea (2010) Behandlung und Entsorgung zu 100% energetisch Handlungsbedarf niedrig Ziele und geplante Maßnahmen • Reduktion des Gesamtaufkommens an gemischten Siedlungsabfällen • weitere Optimierung der getrennten Erfassung von Wertstoffen, insbesondere Elektrogeräte, stoffgleiche Nichtverpackungen und biogene Stoffe • Gebührenstabilität • Sicherstellung von Entsorgungssicherheit, Autarkie und Einhaltung des Näheprinzips • Reduktion der wilden Müllablagerungen durch Öffentlichkeitsarbeit 7 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Sammlung Abfallwirtschaftskonzept 2014 Restmüllabfuhr: • stadteigene Mülltonnen ( 40-, 60-, 80-, 120-, 240-, 770-, 1100-Liter) mit Chip-System • Leerung nach Bedarf jedoch mindestens 12-mal/Jahr, dadurch Vorbeugung gegen illegale Müllentsorgung • Bildung von Müllgemeinschaften möglich • Gebühr: volumenabhängig Umladestation Grimmelfingen, MHKW Ulm-Donautal: • Gebühr nach Gewicht Gemischte Siedlungsabfälle in To./Jahr 12000 10000 9989 9964 10352 10245 10341 8000 Hausmüll 6000 Gewerbemüll 4000 2000 1433 1368 1213 1114 1121 0 2009 2010 2011 2012 2013 Müllheizkraftwerk Ulm-Donautal 8 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 4.2. Sperrmüll Begriffsbestimmung Feste Abfälle, die wegen ihrer Größe und Form nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden. Abfallschlüssel Sperrmüll (200307) EU- und nationale Gesetze • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Erfüllung gesetzlicher Sperrmüll unterliegt als regelmäßig anfallender Siedlungsabfall Vorgaben der Überlassungspflicht. Die EBU erfüllen mit ihrem Angebot alle gesetzlichen Vorgaben. Aufkommen Ulm: 40 kg/Ea (2012) BW 20 kg/Ea (2012) BRD 29 kg/Ea (2010) Die hohe Quote von Ulm ist in erster Linie mit der „Zuwanderung“ von Sperrmüll aus den umliegenden Kreisen zu erklären. Im Umland ist Sperrmüll gebührenpflichtig. Behandlung und Entsorgung zu 100% energetisch Handlungsbedarf mittel Ziele und geplante Maßnahmen Bessere Überwachung bei der Annahme ggf. gebührenpflichtige Annahme und Sammlung Sammlung • Gebührenfreie Selbstanlieferung an RH in haushaltsüblichen Mengen • Selbstanlieferung größerer Mengen an RH Grimmelfingen o. MHKW Ulm-Donautal gegen Gebühr nach Gewicht • auf Bestellung erste Abfuhr gebührenfrei, jede weitere gegen pauschale Gebühr Sperrmüll in To./Jahr 6000 5000 4000 5325 5194 4808 4755 4801 3000 2000 1000 0 2009 2010 2011 2012 2013 9 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm 4.3. Abfallwirtschaftskonzept 2014 Bio- und Grünabfälle Begriffsbestimmung Getrennt gesammelte biologisch abbaubare Küchen-, Kantinenund Marktabfälle (Bioabfall) sowie kompostierbare Garten- und Parkabfälle (Grünabfall). Abfallschlüssel Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle (200108), Garten- und Parkabfälle einschließlich Friedhofsabfälle (200201) und Marktabfälle (200302) EU- und nationale Gesetze Erfüllung gesetzlicher Vorgaben • EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL) • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) • Bioabfallverordnung (BioAbfV) • Landesverordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen • Vorgaben zur getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen • Deponierungsverbot für Bioabfall Die EBU erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Die Biotonne ist im Stadtkreis flächendeckend eingeführt. Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang soweit keine Eigenkompostierung nachgewiesen werden kann. Für Speisegaststätten gibt es zusätzlich zur Biotonne das Angebot von Speiserestetonnen privater Entsorger. Aufkommen Bioabfall: Ulm 41 kg/Ea (2013) BW 43 kg/Ea (2012) BRD 52 kg/Ea (2010) Grünabfall: Ulm 67 kg/Ea (2013) BW 85 kg/Ea (2012); BRD 57 kg/Ea (2010) Behandlung und Entsorgung Bioabfall: vorwiegend stoffliche Verwertung (Kompostierung) Grünabfälle: stoffliche, und energetische Verwertung Handlungsbedarf mittel Ziele und geplante Maßnahmen Erfüllung der Vorgaben nach TA-Siedlungsabfall: • Erhöhung der Erfassungsquote von Bioabfall auf 60 kg/E bis 2020. Für Ulm geht das Umweltministerium BW aufgrund der spezifischen Rahmenbedingungen von einer Steigerung auf 47 kg/Ea bis 2015 aus. • Mittelfristig Annahme von Grünabfällen ausschließlich an eingezäunten überwachten Gartenabfallplätzen mit Trennung in holzige und nichtholzige Grünabfälle • Verbesserung der Qualität der holzigen Grünabfälle durch 10 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 bessere Öffentlichkeitsarbeit und Beratung Sammlung Biomüllabfuhr: • • • • stadteigene Biotonnen ( 60-, 80-, 120-Liter) mit ChipSystem Leerung nach Bedarf jedoch mindestens 12-mal pro Jahr, dadurch Vorbeugung gegen illegale Müllentsorgung Bildung von Müllgemeinschaften möglich Leerungsgebühr: volumenabhängig Grünabfuhr: • auf Bestellung gegen pauschale Gebühr Gartenabfallsammelplätze: • • 7 Gartenabfallsammelplätze mit werktäglichen Öffnungszeiten zur getrennten Annahme von holzigen und nichtholzigen Gartenabfällen Gebühr: haushaltsübliche Mengen gebührenfrei, größere Mengen können gegen Gebühr über den RH Grimmelfingen entsorgt werden Häckselplätze: • 22 unbeaufsichtigte Häckselplätze mit 3 Öffnungsperioden pro Jahr, je 3 Wochen für holzige Grünabfälle RH Grimmelfingen: • Abgabe von Grünabfällen und Biomüll in größeren Mengen gegen Gewichtsgebühr Eigenkompostierung: • In privaten Haushalten anfallende Bioabfälle dürfen von Bürgern eigenkompostiert oder auch an Kleintiere (Hühner, Schildkröten, Meerschweinchen…) verfüttert werden. Soweit dies nicht der Fall ist, unterliegen sie der Überlassungspflicht an die örE. 11 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 Bioabfälle/Gartenabfälle in To. 16000 14950 14000 12378 12000 11555 10000 8000 6000 4000 4974 4970 5006 8247 7894 5073 4831 Grünabfälle Biomüll 2000 0 2009 2010 2011 2012 2013 Der Mengenrückgang bei den Gartenabfällen ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, dass • ab 2012 die Häckselgutmengen nach Gewicht abgerechnet werden. Vorher wurden diese nach Volumen mit Umrechnungsfaktor berechnet (1 cbm = 0,35 t), • ab 2012 sieben Häckselplätze geschlossen und die verbleibenden zum Großteil im Laufe des Jahres 2012 eingezäunt worden sind, • die Anlieferung an den Häckselplätzen nur noch zu bestimmten Zeiträumen möglich ist. 12 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm 4.4. Abfallwirtschaftskonzept 2014 Gelber Sack Begriffsbestimmung gemischt erfasste Verpackungen aus Kunststoff, Verbundstoffe, Metall Abfallschlüssel Verpackungen aus Kunststoff (150102), Verpackungen aus Holz (150103), Verpackungen aus Metall (150104), Verbundverpackungen (150105), gemischte Verpackungen (150106), Verpackungen aus Textilien (150109) EU und nationale Gesetze Erfüllung gesetzlicher Vorgaben • EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL) • EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungs-Richtlinie) • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) • Verpackungsverordnung (VerpackV) • Quote für Verwertung von Verpackungen (60 %) und stoffliche Verwertung (55 %) Die EBU erfüllen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die gesetzlichen Vorgaben. Es gibt jedoch für die oben genannten Abfälle keine Überlassungspflicht. Die Erfassung und Verwertung von Verpackungsabfällen ist privatwirtschaftlich organisiert. Aufkommen Ulm: 43 kg/Ea (2012) BW 26 kg/Ea (2012) Behandlung und Entsorgung • stoffliche und energetische Verwertung Handlungsbedarf • niedrig Ziele und geplante Maßnahmen • weitere Reduzierung der Fehlwürfe durch Öffentlichkeitsarbeit Sammlung • • Gelbe Tonne/Gelber Sack: 14-tägige Abfuhr 7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten 13 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 Gelber Sack in To./Jahr 6000 5000 5027 5142 4960 5067 5082 4000 3000 2000 1000 0 2009 2010 2011 14 2012 2013 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm 4.5. Abfallwirtschaftskonzept 2014 Papier und Kartonagen Begriffsbestimmung PPK (Papier, Pappe, Kartonagen) Abfallschlüssel Verpackungen aus Papier und Pappe (150101) EU und nationale Gesetze • EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL) • EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungs-Richtlinie) • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) • Verpackungsverordnung (VerpackV) Erfüllung gesetzlicher • Quote für Verwertung von Verpackungen (60 %) und Vorgaben stoffliche Verwertung (55 %) Die EBU erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Es gibt jedoch für Papier und Kartonagen keine Überlassungspflicht. Aufkommen Ulm: 72 kg/Ea (2013) BW: 81 kg/Ea (2012) Behandlung und Entsorgung zu ca. 98 % stoffliche Verwertung Handlungsbedarf • niedrig Ziele und geplante Maßnahmen • weiterer Ausbau der städtischen Papiertonne Sammlung Papiertonne: stadteigene 240 Liter Papiertonnen mit 4-wöchiger Abfuhr Papiertonne privater Entsorger: ca. 20% Mengenanteil Vereinsstraßensammlungen: monatlich 7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten alle Systeme sind gebührenfrei 15 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 Papier/Kartonagen in To./Jahr 10000 8000 8564 8111 8340 8282 8534 6000 4000 2000 0 2009 2010 2011 16 2012 2013 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm 4.6. Abfallwirtschaftskonzept 2014 Glas Begriffsbestimmung Verpackungen aus Glas Abfallschlüssel Verpackungen aus Glas (15 01 07) EU und nationale Gesetze • EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL) • EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungs-Richtlinie) • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) • Verpackungsverordnung (VerpackV) Erfüllung gesetzlicher • Quote für Verwertung von Verpackungen (60 %) und Vorgaben stoffliche Verwertung (55 %) Die EBU erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Es gibt jedoch für Glas keine Überlassungspflicht (s. Seite 14). Aufkommen Ulm 30 kg/Ea (2013) BW 26 kg/Ea (2012) Behandlung und Entsorgung Bundesweit (2010): Verkaufsverpackungen insgesamt: 73 % stoffliche Verwertung, 18% energetische Verwertung, 5,7 % Verbringung Verpackungen aus Glas, Metall, Aluminium: >99 % stoffliche Verwertung Handlungsbedarf • keiner Ziele und geplante Maßnahmen • keine Sammlung Depotcontainer 7 Recyclinghöfe: tägliche Öffnungszeiten 17 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 Glas in To./Jahr 5000 4000 3938 3804 3707 3442 3489 3000 2000 1000 0 2009 2010 2011 18 2012 2013 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm 4.7. Abfallwirtschaftskonzept 2014 Kunststoffe aus Nichtverpackungen Begriffsbestimmung Alle Nichtverpackungen aus Kunststoff Abfallschlüssel Kunststoffe (200139) EU und nationale Gesetze Erfüllung gesetzlicher Vorgaben • EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL) • EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungs-Richtlinie) • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) • Priorität der Verwertung Die EBU erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Es gibt jedoch für Kunststoffe keine Überlassungs-pflicht. Aufkommen Ulm 3,9 kg/Ea (2013) 2,2 kg/Ea (2012) Kunststoffe aus Nichtverpackungen werden erst seit 2012 separat über die RH erfasst. Für BW liegen hierzu keine Vergleichszahlen vor. Behandlung und Entsorgung stoffliche Verwertung Handlungsbedarf • niedrig Ziele und geplante Maßnahmen • Erhöhung der Erfassungsquote durch Öffentlichkeitsarbeit Sammlung Getrennte Erfassung Öffnungszeiten 19 auf 7 Recyclinghöfen: werktägliche Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 4.8. Schrott/Altmetalle Begriffsbestimmung alle Altmetalle aus Nichtverpackungen und kein E-Schrott Abfallschlüssel Metalle (200140) EU und nationale Gesetze • EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL) • EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungs-Richtlinie) • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Erfüllung gesetzlicher Die EBU erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Es gibt jedoch für Vorgaben Altmetalle keine Überlassungspflicht. Aufkommen Ulm 13,8 kg/Ea (2012) BW 10,3 kg/Ea (2012) Behandlung und Entsorgung zu 98 % stoffliche Verwertung Handlungsbedarf • keiner Ziele und geplante Maßnahmen • keine Sammlung 7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten Seit 2012 werden Nichteisenmetalle zur höherwertigen Verwertung separat erfasst und nicht mehr über den Schrott. Der Mengenanteil beträgt rund 5 %. 20 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 Schrott in To./Jahr 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 1210 2009 1171 2010 1148 2011 21 1147 2012 1199 2013 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 4.9. Elektro- und Elektronikgeräte Begriffsbestimmung Elektro- und Elektronikaltgeräte Kleingewerbe), hierzu gehören: • • • • • • Abfallschlüssel EU und nationale Gesetze Haushalten (und Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, etc.) Haushaltskleingeräte (Staubsauger, Bügeleisen etc.) Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (Computer, Telefone etc.) der Unterhaltungselektronik (Radio- und Fernsehgeräte etc.) Beleuchtungskörper (Leuchtstofflampen und Leuchten etc.) Werkzeuge, Spielzeuge, Medizinprodukte Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte (200135*, 200136), Leuchtstoffröhren (200121*), gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten (200123*) • • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben aus • • • EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EUWEEE-Richtlinie) Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) flächendeckende und kostenlose Rückgabemöglichkeit für Altgeräte Quote für Sammlung: 4 kg/Ea Altgeräte aus privaten Haushalten Quote für Recycling und Verwertung: 50 bis 80 % Derzeitige gesetzliche Vorgaben werden alle von den EBU erfüllt. Aufkommen Ulm: 11,1 kg/Ea (2012) BW: 7,7 kg/Ea (2012) Nach EU-WEEE-Richtlinie sind die Mindestsammelquoten ab 2016: mind. 12 kg/Ea, ab 2019 mind. 17 kg/Ea Behandlung und Entsorgung 83,5 bis 95,5 % stoffliche Verwertung Handlungsbedarf • mittel Ziele und geplante Maßnahmen • Erhöhung der Erfassungsquote durch Öffentlichkeitsarbeit • bruchsichere Erfassung der Bildschirmgeräte Sammlung 7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten Abfuhr gegen Gebühr 22 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 E-Schrott in To./Jahr 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 1495 2009 1378 2010 1361 2011 23 1377 2012 1274 2013 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm 4.10. Abfallwirtschaftskonzept 2014 Altbatterien und Akkumulatoren Begriffsbestimmung Alte Batterien, die aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzelle(n) bestehen und Akkumulatoren, die aus einer oder mehreren wiederaufladbaren Sekundärzellen bestehen und der Bereitstellung elektrischen Stroms dienen. Abfallschlüssel Batterien und Akkumulatoren (200133*, 200134) EU und nationale Gesetze • • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben Rücknahme und Entsorgungsverpflichtung für Hersteller, Importeure und Vertreiber. EU-Batterierichtlinie Batteriegesetz (BattG) Die EBU hat hier keine gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, bietet jedoch über die Recyclinghöfe die Möglichkeit Batterien einer umweltgerechten Entsorgung zuzuführen. Aufkommen und Entwicklung Ulm: 110 g/Ea (2012) BRD 180 g/Ea (2011) Behandlung und Entsorgung Stoffliche Verwertung Handlungsbedarf • niedrig Ziele und geplante Maßnahmen • Erhöhung der Erfassungsquote durch Öffentlichkeitsarbeit Sammlung 7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten Darüber hinaus zahlreiche privatwirtschaftlich organisierte Rücknahmestellen bei Einzelhandel und Gewerbe. 24 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 Altbatterien in To./Jahr 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 18 13 14 14 8 2009 2010 2011 2012 2013 25 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm 4.11. Abfallwirtschaftskonzept 2014 Altfette Begriffsbestimmung Gebrauchte Speiseöle und -fette Abfallschlüssel Speiseöle und –fette (200125) EU und nationale Gesetze • • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben Durch die Rückgabemöglichkeiten von Altfetten an allen 7 Recyclinghöfen erfüllt die EBU die gesetzlichen Vorgaben. EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Aufkommen Ulm: 76 g/Ea (2013) Behandlung und Entsorgung Stoffliche Verwertung zur Herstellung von Kosmetika und Reinigungsmitteln bzw. zur Erzeugung von Energie, z.B. Biogasanlagen. Handlungsbedarf • niedrig Ziele und geplante Maßnahmen • Erhöhung der Erfassungsquote durch Öffentlichkeitsarbeit und Reduzierung der Entsorgung von Fetten über das Kanalsystem und damit Entlastung der Rohrleitungssysteme sowie der Kläranlage Sammlung 7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten Altfett in To./Jahr 14 12 10 8 6 4 2 0 13 13 13 10 2009 2010 2011 2012 9 2013 26 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 4.12. Altkleider und Schuhe Begriffsbestimmung Altkleider und Schuhe Abfallschlüssel Bekleidung (200110), Textilien (200111) EU und nationale Gesetze • EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL) • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Erfüllung gesetzlicher Die EBU erfüllen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Vorgaben gesetzlichen Vorgaben. Es gibt jedoch für die oben genannten Abfälle keine Überlassungspflicht. Aufkommen Ulm: 2,96 kg/Ea (2012) Behandlung und Entsorgung Wiederverwendung und stoffliche Verwertung Handlungsbedarf • niedrig Ziele und geplante Maßnahmen • Erhöhung der Erfassungsquote durch Öffentlichkeitsarbeit • Depotcontainer • 7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten Sammlung Altkleider/Schuhe in To./Jahr 800 600 540 600 580 404 400 350 200 0 2009 2010 2011 2012 2013 27 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm 4.13. Abfallwirtschaftskonzept 2014 Problemstoffe Begriffsbestimmung Mit Schadstoffen belastete Abfälle, die bei der Entsorgung zu Problemen führen können (z.B. Medikamente, Altfarben, Lösemittel, Haushaltschemikalien) Abfallschlüssel Farben und Lacke (080111), Farben (ohne Lösemittel) Dispersionsfarben (080112), Laugen (060205), Säuren (060106), Lösemittel (070704), Bremsflüssigkeit (160113), Kühlerflüssigkeit (160114), Fotochemikalien/Entwickler (090101), Fotochemikalien/Fixierer (090104), Laborchemikalien/anorganisch (160507), Laborchemikalien/organisch (160508), Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten (160504) EU und nationale Gesetze • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Erfüllung gesetzlicher Vorgaben • flächendeckende und kostenlose Rückgabemöglichkeit für Problemstoffe Derzeitige gesetzliche Vorgaben werden nur teilweise erfüllt. Die Annahme entspricht hinsichtlich des erforderlichen Fachpersonals noch nicht vollständig den gesetzlichen Vorgaben. Aufkommen Ulm: 1,34 kg/Ea (2012) BW: 0,74 kg/Ea (2012) Behandlung und Entsorgung Je nach Eigenschaft, thermische Behandlung in SAV, MVA oder chemisch-physikalische Behandlung (Lösemittel) Handlungsbedarf • hoch Ziele und geplante Maßnahmen • Erhöhung der Erfassungsquote durch Öffentlichkeitsarbeit • Erhöhung der Qualifikation des Annahmepersonals auf den Recyclinghöfen. Im Gegenzug Reduzierung der derzeit 7 Annahmestellen auf eine, dafür: Sammlung 1 Recyclinghof: Öffnungszeiten Recyclinghof Grimmelfingen Problemstoffe in To./Jahr 200 150 166 153 150 166 174 100 50 0 2009 2010 2011 28 2012 2013 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 29 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 4.14. Holz Begriffsbestimmung Nichtverpackungen, Materialien und Gegenstände aus Holz Abfallschlüssel Altholz (200137* und 200138) EU und nationale Gesetze • • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben • Vorgaben der AltholzVO Derzeitige gesetzliche Vorgaben werden alle von den EBU erfüllt. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Altholzverordnung (AltholzV) Aufkommen Ulm: 40 kg/Ea (2013) BRD: 22 kg/Ea (2011) Behandlung und Entsorgung Je nach Eigenschaft und Qualität thermische Behandlung oder stoffliche Verwertung. Handlungsbedarf • keiner Ziele und geplante Maßnahmen • keine Sammlung 7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten Holz in To./Jahr 5200 5000 5046 4800 4733 4600 4541 4404 4400 4440 4200 4000 2009 2010 2011 2012 2013 30 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 4.15. Altfenster Begriffsbestimmung Fensterglas mit und ohne Rahmen Abfallschlüssel Altholz (200137* und 200138) • EU und nationale Gesetze Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Erfüllung gesetzlicher Derzeitige gesetzliche Vorgaben werden alle von den EBU Vorgaben erfüllt. Aufkommen Ulm: 2,9 kg/Ea (2013) Behandlung und Entsorgung Je nach Eigenschaft und Qualität thermische Behandlung oder stoffliche Verwertung. Handlungsbedarf • keiner Ziele und geplante Maßnahmen • keine notwendig Sammlung 7 Recyclinghöfe: werktägliche Öffnungszeiten Flachglas in To./Jahr 400 353 300 370 332 347 343 200 100 0 2009 2010 2011 31 2012 2013 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 4.16. Bauabfälle Begriffsbestimmung Als Bauabfälle werden folgende Abfälle zusammengefasst: • Bauschutt: mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch mit geringfügigen Fremdanteilen; • Bodenaushub: unbelasteter, natürlich gewachsenes oder bereits verwendetes Erd- oder Felsmaterial; • Straßenaufbruch: mineralische Stoffe, die mit Bitumen oder Teer gebunden oder ungebunden im Straßen- oder Wegebau oder sonstigen Verkehrsflächen verwendet waren; • Baustellenabfälle: nichtmineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch mit geringfügigen Fremdanteilen. Abfallschlüssel Diverse EU und nationale Gesetze • • • EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) Erfüllung gesetzlicher Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling Vorgaben und der sonstigen stofflichen Verwertung von mindestens 70 % ab 2020 für nicht gefährliche Bau- und Abbruchabfälle (ohne Boden und Steine) Derzeitige gesetzliche Vorgaben werden alle von den EBU erfüllt. Aufkommen Ulm: 43 kg/Ea Behandlung und Entsorgung Verwertbares Bauschuttmaterial (z. B. sortenreiner Beton ohne Mörtel) kann bei privaten Bauschuttrecyclinganlagen im Stadtkreis und in den Nachbarlandkreisen abgegeben werden. Bei größeren Baumaßnahmen wird verwertbarer Bauschutt durch mobile Recyclinganlagen direkt aufbereitet und vor Ort oder anderweitig wieder verwendet. Nicht verwertbarer Bauschutt kann zur Beseitigung auf der Deponie Ulm-Donaustetten bzw. auf Deponien in Nachbarlandkreise mit Kooperationsvereinbarungen abgelagert werden. Kleinmengen von nicht verwertbarem Bauschutt können auf den Recyclinghöfen im Stadtkreis Ulm angeliefert werden. Dieser wird als DK 0-Abfälle, DK I-Abfälle und DK II-Abfälle entsorgt. Bodenaushub: Unbelasteter Bodenaushub soll bei Baumaßnahmen, soweit als möglich, vor Ort direkt stofflich verwertet werden. Sofern keine direkte Verwertung im Bereich der Baumaßnahme möglich ist, können die anfallenden Mengen über private Verwertungsmöglichkeiten (Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben) entsorgt werden. Die Vorhaltung einer speziellen DK 0-Deponie ist daher nicht erforderlich. Sofern Bodenaushub als DK 0-Abfall eingestuft wird, kann er, wenn eine Verwertung nicht möglich ist, gemeinsam mit DK I-Abfällen entsorgt werden. 32 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 Belasteter Bodenaushub kann je nach Belastungsgrad mit den DK I- bzw. DK II-Abfällen entsorgt werden. Straßenaufbruch: Die stoffliche Verwertung von Straßenaufbruch erfolgt über Asphaltmischanlagen. Nicht verwertbarer Straßenaufbruch kann zur Beseitigung auf der Deponie Ulm-Donaustetten bzw. auf Deponien in Nachbarlandkreise mit Kooperationsvereinbarungen abgelagert werden. Baustellenabfälle: Nicht verwertbare Baustellenabfälle können zum Müllheizkraftwerk Ulm angeliefert werden. Handlungsbedarf • weiterer Ausbau der Bauschuttdeponie Ulm-Donaustetten Ziele und geplante Maßnahmen • derzeit keine Sammlung Bauschuttdeponie Donaustetten und Unterweiler (siehe oben) Bauschuttmengen in To. 6000 5000 4899 4681 4141 Tonnen 4000 3000 3209 4383 4498 4523 4202 4189 3313 2000 1000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Jahr 33 2010 2011 2012 2013 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 34 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 4.17. Straßenkehricht Begriffsbestimmung Straßenkehricht , Sinkkastenschlämme und Sandfangrückstände. Abfallschlüssel Straßenkehricht (200303), Sandfangrückstände (190802) Abfälle aus der Kanalreinigung (200306) • EU und nationale Gesetze Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Erfüllung gesetzlicher Deponierungsverbot für unbehandelte organische Vorgaben Siedlungsabfälle. Derzeitige gesetzliche Vorgaben werden alle von den EBU erfüllt. Aufkommen Ulm: 12 kg/Ea Behandlung und Entsorgung Straßenkehricht wird weitgehend verwertet (insgesamt ca. 87 % Verwertung, davon knapp 70 % stoffliche Verwertung). Der Rest wird nach entsprechender Vorbehandlung auf Deponien abgelagert. Handlungsbedarf • gering Ziele und geplante Maßnahmen • keine Sammlung Straßenkehrmaschinen und durch Kanalreinigungsfahrzeuge (Sinkkastenschlämme) Straßenkehricht in To./Jahr 2500 2276 2111 2000 1723 1687 1500 1429 1000 500 0 2009 2010 2011 35 2012 2013 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 4.18. Sonstige Wertstoffe Begriffsbestimmung Kork, CD, Tonerkartuschen Abfallschlüssel Rinden und Korkabfälle (030101) aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile (160216) EU und nationale Gesetze • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Erfüllung gesetzlicher Das Gebot der Wiederverwendung wird von den EBU erfüllt. Vorgaben Aufkommen siehe unten Behandlung und Entsorgung Kork: Stoffliche Verwertung (Dämmmaterial) Derzeitiger Verwerter: Firma Tremmel Menge: 3,8 to/Jahr CDs: Stoffliche Verwertung Derzeitiger Verwerter: Firma Pro-Collect Menge: gering Tonerkartuschen: Wiederbefüllung, stoffliche Verwertung Derzeitiger Verwerter: Firma Pro-Collect Menge: gering Handlungsbedarf • gering Ziele und geplante Maßnahmen • keine Sammlung 7 Recyclinghöfe 36 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm 5. Abfallwirtschaftskonzept 2014 Entsorgungseinrichtungen für Abfälle zur Beseitigung 5.1. Müllumladestation Grimmelfingen Ab 1984 wurde der Restmüll bereits teilweise nach Frankreich exportiert. Ab der Schließung der Deponie Eggingen 1988 vollständig bis 1992. Hierzu wurde eine Müllumladestation in Grimmelfingen eingerichtet. Ab 1992 bis zur Inbetriebnahme des MHKW Ulm-Donautal zum 01.03.1997 wurden die Abfälle über die Deponie Tuttlingen entsorgt. Die Müllumladestation dient heute noch als Umschlagsplatz für Biomüll und als Recyclinghof. 5.2. Müllheizkraftwerk (MHKW) Anfang 1991 wurde der "Zweckverband Thermische Abfallverwertung Donautal" (ZV TAD) gegründet. Mitglieder sind derzeit die Stadt Ulm, die Landkreise AlbDonau, Heidenheim, Sigmaringen und die Stadt Memmingen. Die Landkreise Tuttlingen, Biberach und Ostalb haben befristete Lieferverträge. Das Müllheizkraftwerk ist seit dem 01.03.1997 in Betrieb. Die Kapazität liegt bei rd. 150.000 t/a. Die Stadt Ulm entsorgt jährlich rd. 16.000 t Abfälle im Müllheizkraftwerk des Zweckverbandes TAD. Eine Entsorgungssicherheit besteht unbefristet. 37 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 5.3. Deponien Ulm-Donaustetten Beseitigung DK 0-Abfälle Die Deponie Ulm-Donaustetten der Stadt Ulm hat einen nicht ausgebauten, planfestgestellten DK 0-Deponieabschnitt mit einem Verfüllvolumen von 385.000 m³. Die Aktivierung des DK 0-Abschnittes ist derzeitig nicht erforderlich, da DK 0-Abfälle (nicht verwertbarer Bauschutt und Bodenaushub) auf privat betriebene DK 0-Deponien in den Nachbarlandkreisen angeliefert werden können. Deponie Donaustetten Beseitigung DK I-Abfälle Die Deponie Ulm-Donaustetten der Stadt Ulm hat einen planfestgestellten DK I-Deponieabschnitt mit einem Verfüllvolumen von 550.000 m³. Das Restvolumen der Deponie beträgt ca. 380.000 m³. Nach einer Prognose ergibt sich für die Zukunft ein jährlicher Bedarf von ca. 9.000 m³. Das vorhandene Deponievolumen ist somit noch für ca. 40 Betriebsjahre ausreichend. Auf den DK I-Verfüllabschnitt können nicht verwertbarer Bauschutt, Bodenaushub und Straßenaufbruch als DK I-Abfall eingestuft und Asbestabfälle angeliefert werden. 38 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 DK-I –Abfälle 5.4. Asbestabfall Deponie Reutehau (Ellwangen-Killingen) Die Stadt Ulm verfügt nicht über eine eigene DK II-Deponie. Der Stadtkreis Ulm hat eine Kooperation mit der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH für die Beseitigung von DK II-Abfällen auf der Deponie Reutehau bei Ellwangen-Killingen. Bei DK II-Abfällen handelt es sich um belasteten Bauschutt, Bodenaushub und Straßenaufbruch, der die Zuordnungswerte für DK I-Deponien nicht einhält sowie um gipshaltige Produkte, Strahlsande und Schlacken. DK II-Abfälle 39 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm 6. Abfallwirtschaftskonzept 2014 Nachsorge 6.1. Deponie Eggingen Auf der Deponie Eggingen wurden ab dem Jahr 1966 teilweise bis zu 20 m tiefe ehemalige Sandgruben mit Abfall verfüllt. Über einen Zeitraum von 22 Jahren wurden ca. 2,3 Mio m³ Haus- und Sperrmüll sowie Gewerbeabfälle eingebaut. Die Abfallannahme ist seit 31.05.1988 beendet. Im Jahr 1985 wurde der Deponieabschnitt I mit einem endgültigen Oberflächenabdichtungssystem versehen. Von 2004 bis 2008 wurde auf den Abschnitten II bis IV eine endgültige Oberflächenabdichtung nach den Vorgaben der Deponieverordnung aufgebracht. Oberflächenabdichtungssystem Die Deponie Eggingen darf auch nach ihrer Rekultivierung nicht sich selbst überlassen werden. Die technischen Überwachungen wie z.B. Grund- und Sickerwasseruntersuchungen, Fassung und Behandlung der Deponiegase und des Sickerwassers, Überwachung der Dichtheit der Oberflächenabdichtung, Vermessung der Deponie, Kontrolle aller Deponiebauwerke (Gasbrunnen, Sickerwasserpumpwerke), Kanalbefahrungen sind fortzuführen. Sickerwassererfassung und –entsorgung Sickerwasser entsteht bei der Durchsickerung des Abfallkörpers mit Niederschlagswasser. Dabei werden Bestandteile aus den abgelagerten Abfällen herausgelöst. Das entstandene verunreinigte Sickerwasser der Grubendeponie Eggingen wird an der abgedichteten Deponiesohle über eine Kiesfilterschicht mit Drainagerohren und über Pumpwerke dem Sickerwasserspeicher zugeführt. Das gesamte Sickerwasser wird ohne Vorbehandlung vom Speicher direkt zur Mitbehandlung (Eindüsung) zum Müllheizkraftwerk Ulm transportiert. Seit der Fertigstellung der Oberflächenabdichtung ist ein deutlicher Rückgang der Sickerwassermengen zu verzeichnen. 40 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 Deponiegasverwertung Um Geruchsbelästigungen, Brand- und Explosionsgefahr, Vegetationsschäden auf der Deponie bzw. im Deponieumfeld und den Methaneintrag in die Atmosphäre zu verhindern, muss das Deponiegas erfasst und behandelt bzw. verwertet werden. Von 1984 bis 2004 wurde auf der Deponie Eggingen das Deponiegas über vier Gasmotoren mit Generatoren verwertet. Mit den Gasmotoren wurden jährlich bis zu 5 Mio. kWh Strom produziert. Nach Fertigstellung der Oberflächenabdichtung wird seit 2011 das Deponiegas in Blockheizkraftwerk zur Stromerzeugung genutzt. Im Jahr 2013 wurden aus dem Gas ca. 1,2 Mio. kWh Strom erzeugt. Blockheizkraftwerk und Deponiegasfackel Deponie Eggingen Nachnutzung der Deponieoberfläche Seit Juni 2010 betreibt die EnBW auf der Deponie Eggingen eine Photovoltaikanlage. Ca. 28.400 Module erzeugen jährlich rund 6,9 Mio. Kilowattstunden Strom. Damit können rund 1.970 Haushalte ein Jahr lang versorgt werden. Solarpark Deponie Eggingen 41 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm 7. Abfallwirtschaftskonzept 2014 Kosten für die Abfallentsorgung und die kalkulierte Kostenentwicklung Die Aufwendungen des Bereichs Abfallwirtschaft lagen 2012 bei rd. 12 Mio. €. Mittelfristig werden sich die Aufwendungen voraussichtlich in dieser Größenordnung bewegen. Der Rückstellungsbedarf für die Nachsorge der ehemaligen Deponie Eggingen ist mit rd. 10,2 Mio. € für die nächsten 30 Jahre vollständig abgedeckt. Der Rückstellungsbedarf für die Deponie Donaustetten in Höhe von rd. 4,3 Mio. € ist voraussichtlich erst 2015 erreicht. 42 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Abfallwirtschaftskonzept 2014 Anhang 1 : Leistungsspektrum der Abfallsammlung der Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Fraktion Holsystem Restmüll • max. 14-tägige Abfuhr, mindestens 12 Leerungen/Jahr • stadteigene Mülltonnen: 40, 60, 80, 120, 240 , 500, 770, 1100 Liter Behälter (Müllgemeinschaften sind möglich) • Umladestation Grimmelfingen (gegen Gebühr) • MHKW Ulm-Donautal (gegen Gebühr) Biomüll • 14-tägige Abfuhr, Sommer wöchentlich • stadteigene Mülltonnen: 60, 80, 120 Liter (Müllgemeinschaften sind möglich) • über die Biotonne (s.o.) • Gartenabfallsack • Umladestation Grimmelfingen (gegen Gebühr) • jährlich einmalige Abfuhr gebührenfrei • zusätzliche Abfuhr gegen Gebühr • Gelber Sack/Tonne mit 14-tägiger Abfuhr (gebührenfrei) • stadteigene 240/1100 Liter Papiertonne mit 4-wöchiger Abfuhr • monatliche Vereinssammlungen (gebührenfrei) • 7 Recyclinghöfe, gebührenfrei sind haushaltsübliche Mengen Gartenabfälle Sperrmüll Leichtverpackungen Papier/Kartonagen Bringsystem • 7 Gartenabfallsammelplätze • 21 unbeaufsichtigte Häckselplätze mit 3 Öffnungsperioden pro Jahr, je 3 Wochen für holzige Grünabfälle • haushaltsübliche Mengen sind gebührenfrei • 7 Recyclinghöfe • Depotcontainer (gebührenfrei) • 7 Recyclinghöfe (gebührenfrei) • 7 Recyclinghöfe (gebührenfrei) • 7 Recyclinghöfe (gebührenfrei) Glas Kunststoffe aus Nichtverpackungen Schrott/ Altmetalle Elektrokleingeräte Gasentladungslampen • 7 Recyclinghöfe (gebührenfrei) • 7 Recyclinghöfe • Papiercontainer der Vereine (gebührenfrei) über Sperrmüllabfuhr • Abfuhr bei Anmeldung (gegen Gebühr) 43 Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Informations- und Telekommunikationsgeräte (PC, Bildschirme, Fernseher) Handys Abfallwirtschaftskonzept 2014 • Abfuhr bei Anmeldung (gegen Gebühr) • nur Recyclinghöfe Grimmelfingen und Böfingen (gebührenfrei) • 7 Recyclinghöfe (gebührenfrei) • 7 Recyclinghöfe (gebührenfrei) • nur Recyclinghof Grimmelfingen (gebührenfrei) CD´S Elektrogroßgeräte (Waschmaschinen, Kühlgeräte etc.) Altbatterien, Akkumulatoren • Abfuhr bei Anmeldung (gegen Gebühr) • 7 Recyclinghöfe (gebührenfrei) • 7 Recyclinghöfe (gebührenfrei) • 7 Recyclinghöfe (gebührenfrei) • 7 Recyclinghöfe • Depotcontainer (gebührenfrei) • 1 Recyclinghof (gebührenfrei) • 7 Recyclinghöfe (gebührenfrei) • 7 Recyclinghöfe (gebührenfrei in haushaltsüblichen Mengen) • Bauschuttdeponie Donaustetten (größere Mengen gegen Gebühr), 1Tag/Woche offen Altfette Kork Altkleider/ Schuhe Problemstoffe Holz Baustellenabfälle 44