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Beschlussvorlage EBU.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage EBU.pdf
Größe
318 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:46

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Inhalt der Datei

Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung EBU Datum 27.05.2014 Geschäftszeichen EBU-Sö Beschlussorgan Betriebsausschuss Entsorgung Sitzung am 02.07.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Abfallwirtschaft - zukünftige Grünguterfassung - Anlagen: Übersichtskarte Grünguterfassung 2014 (Anlage 1) Vortrag „Ausgestaltung der Grünabfallsammelplätze“ der UM-BW vom 15.05.2014 (Anlage 2) GD 224/14 Antrag: Der Bericht über die Sammlung und Verwertung von Grüngut wird zur Kenntnis genommen. Michael Potthast Betriebsleiter Genehmigt: BM 3 Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: 1. Beschlüsse/Anträge des Gemeinderates Betriebsausschuss Entsorgung: 2. 01.06.2011, GD 182/11, § 174 der Niederschrift: 23.11.2011, GD 361/11, § 363 der Niederschrift: 13.06.2012, GD 207/12, § 180 der Niederschrift: 18.12.2013, GD 470/13, § 435 der Niederschrift: 09.04.2014, GD 101/14, § 93 der Niederschrift: Einleitung Die gesetzlichen Anforderungen an die Sammlung und Verwertung von Grüngut steigen. Der höhere Aufwand führt zu Kostensteigerungen (siehe nachfolgendes Diagramm Kostenentwicklung Grüngut). Die Gesamtkosten werden 2014 in der Größenordnung von rd. 600.000 € liegen. Das entspricht einem Anteil an der Grundgebühr von ca. 15 %, bzw. ca. 10 €/Ea Grundgebührenzahler und Jahr. Es stellt sich daher die Frage, was ist im Bereich der Grünguterfassung unter dem Gesichtspunkt der Gebührengerechtigkeit zukünftig an kostenlosem Service noch vertretbar ist und was nicht. Dem Innenstadtbewohner mit Biotonne steht im Extremfall der Eigenheimbesitzer ohne Biotonne und kostenloser Nutzung der Gartenabfall- und Häckselplätze gegenüber. Dieses Thema hat den Betriebsausschuss in jüngster Vergangenheit immer wieder beschäftigt und dazu geführt, dass 2012 das Grünguterfassungskonzept umgestellt wurde. Es beinhaltet seither 7 Gartenabfallplätze, 22 Häckselplätze und einen Abholservice. -3- 3. Sachstand / Rechtslage In der Sitzung des Betriebsausschusses Entsorgung am 09.04.2014 wurde der Auftrag zur Grüngutentsorgung (Sammlung, Transport und Verwertung) für den 2-jährigen Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2015 an die Firma KSK Kompostierungs-Service Käßmeyer GmbH, Erkheim erteilt. Des Weiteren haben wir in dieser Sitzung über die Entwicklungen bei der Grüngutentsorgung (Kosten, Mengen, Qualität) und die gestiegenen Anforderungen an den Betrieb von Grüngutsammelstellen (kontrollierte Annahme) und an die Verwertung des Grüngutes (Hygienisierung) berichtet. Im Wesentlichen hat sich seither an der Sachlage nichts geändert. Die 7 Gartenabfallplätze für holzige und nichtholzige Gartenabfälle werden nach wie vor sehr gut angenommen und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen betrieben. Die Qualität der auf den Gartenabfallplätzen bei den getrennt erfassten Grüngutfraktionen ist gut. Das holzige Material (ca. 30 % der Gesamtgrüngutmenge) kann direkt in Biomasseverbrennungsanlagen thermisch verwertet werden. Das nichtholzige Material (ca. 50 % der Gesamtgrüngutmenge) wird derzeit in der Grüngutbehandlungsanlage der Agrar Dienstleistungs GmbH in Langenau vergärt und/oder kompostiert. Die 22 Häckselplätze für holzige Gartenabfälle werden nach wie vor nicht nur zur Entsorgung von holzigen Gartenabfällen genutzt, sondern auch zur Entsorgung von organischen und nichtorganischen Abfällen aller Art missbraucht. Entsprechend schlecht ist die Qualität des über die Häckselplätze erfassten holzigen Grüngutes (ca. 20 % der Gesamtgrüngutmenge). Das Häckselplatzmaterial kann daher i. d. R. nicht in Biomasseverbrennungsanlagen verwertet werden. Es wird größtenteils in der Grüngutbehandlungsanlage in Langenau verwertet. Auffallend ist der deutliche Mengenrückgang seit Einführung der Gartenabfallplätze. Dieser ist im Wesentlichen auf weniger Grünabfallimport aus dem Umland zurückzuführen. Darüber, wie hoch die Menge aus dem Umland ist, die auf Kosten der Ulmer Abfallgebührenzahler auf den Häckselplätzen entsorgt wird, liegen keine Daten vor. -4- Die Häckselplätze genügen im Gegensatz zu den Gartenabfallplätzen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie sind weder baulich (Befestigung, Oberflächenwassererfassung und –behandlung, Einzäunung) noch organisatorisch (Annahmekontrolle) für die Annahme von nichtholzigen Gartenabfällen eingerichtet. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat im Rahmen eines Fachvortrages zum Thema „Ausgestaltung und Betrieb von Grünabfallsammelstellen“ am 15.05.2014 vor den Abfallwirtschaftsbetrieben Baden-Württembergs (siehe Anlage 2) deutlich gemacht, dass Grünabfallsammelstellen nicht mehr ohne eine Annahmekontrolle und Nachweisführung über die Herkunft der Grünabfällebetrieben betrieben werden dürfen. Das bedeutet, dass die 22 Häckselplätze über kurz oder lang entweder geschlossen werden oder baulich (Befestigung) und betrieblich (Aufsichtspersonal) zu Gartenabfallplätzen aufgerüstet werden müssen. Für die Schließung der Häckselplätze spricht, dass Ulm zum einen mit 7 Gartenabfallplätzen, der Biotonne für Biomüll und Gartenabfälle und einem zusätzlichen Abholservice für Gartenabfälle dann immer noch über ein sehr komfortables Entsorgungsangebot verfügt. Zum anderen ist der Aufwand für den Betrieb von weiteren, über die bestehenden 7 hinausgehenden Gartenabfallplätzen ohne Aufwandsentschädigung (Gebühr für Grüngut) nicht zu vertreten. Nachdem bereits heute lediglich weniger als 20 % der Gartenabfälle über die Häckselplätze erfasst werden, ist das Risiko, dass nach Schließung der Häckselplätze die „wilden Müllablagerungen“ wesentlich zunehmen, sehr überschaubar. 4. Weiteres Vorgehen Die EBU prüfen verschiedene Möglichkeiten zur Modifikation des Grünabfallentsorgungskonzeptes und berichten in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Entsorgung, voraussichtlich am 26.11.2014, darüber.