Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage EBU.pdf
Größe
318 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Entsorgungs-Betriebe
der Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung EBU
Datum
27.05.2014
Geschäftszeichen EBU-Sö
Beschlussorgan
Betriebsausschuss Entsorgung
Sitzung am 02.07.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Abfallwirtschaft
- zukünftige Grünguterfassung -
Anlagen:
Übersichtskarte Grünguterfassung 2014 (Anlage 1)
Vortrag „Ausgestaltung der Grünabfallsammelplätze“ der UM-BW vom
15.05.2014 (Anlage 2)
GD 224/14
Antrag:
Der Bericht über die Sammlung und Verwertung von Grüngut wird zur Kenntnis genommen.
Michael Potthast
Betriebsleiter
Genehmigt:
BM 3
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Beschlüsse/Anträge des Gemeinderates
Betriebsausschuss Entsorgung:
2.
01.06.2011, GD 182/11, § 174 der Niederschrift:
23.11.2011, GD 361/11, § 363 der Niederschrift:
13.06.2012, GD 207/12, § 180 der Niederschrift:
18.12.2013, GD 470/13, § 435 der Niederschrift:
09.04.2014, GD 101/14, § 93 der Niederschrift:
Einleitung
Die gesetzlichen Anforderungen an die Sammlung und Verwertung von Grüngut steigen.
Der höhere Aufwand führt zu Kostensteigerungen (siehe nachfolgendes Diagramm Kostenentwicklung Grüngut). Die Gesamtkosten werden 2014 in der Größenordnung von rd. 600.000 €
liegen. Das entspricht einem Anteil an der Grundgebühr von ca. 15 %, bzw. ca. 10 €/Ea Grundgebührenzahler und Jahr.
Es stellt sich daher die Frage, was ist im Bereich der Grünguterfassung unter dem
Gesichtspunkt der Gebührengerechtigkeit zukünftig an kostenlosem Service noch vertretbar ist
und was nicht.
Dem Innenstadtbewohner mit Biotonne steht im Extremfall der Eigenheimbesitzer ohne Biotonne und kostenloser Nutzung der Gartenabfall- und Häckselplätze gegenüber. Dieses Thema
hat den Betriebsausschuss in jüngster Vergangenheit immer wieder beschäftigt und dazu geführt, dass 2012 das Grünguterfassungskonzept umgestellt wurde.
Es beinhaltet seither 7 Gartenabfallplätze, 22 Häckselplätze und einen Abholservice.
-3-
3.
Sachstand / Rechtslage
In der Sitzung des Betriebsausschusses Entsorgung am 09.04.2014 wurde der Auftrag zur
Grüngutentsorgung (Sammlung, Transport und Verwertung) für den 2-jährigen Zeitraum
01.01.2014 bis 31.12.2015 an die Firma KSK Kompostierungs-Service Käßmeyer GmbH,
Erkheim erteilt.
Des Weiteren haben wir in dieser Sitzung über die Entwicklungen bei der Grüngutentsorgung
(Kosten, Mengen, Qualität) und die gestiegenen Anforderungen an den Betrieb von Grüngutsammelstellen (kontrollierte Annahme) und an die Verwertung des Grüngutes (Hygienisierung)
berichtet. Im Wesentlichen hat sich seither an der Sachlage nichts geändert.
Die 7 Gartenabfallplätze für holzige und nichtholzige Gartenabfälle werden nach wie vor sehr
gut angenommen und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen betrieben.
Die Qualität der auf den Gartenabfallplätzen bei den getrennt erfassten Grüngutfraktionen ist
gut. Das holzige Material (ca. 30 % der Gesamtgrüngutmenge) kann direkt in Biomasseverbrennungsanlagen thermisch verwertet werden. Das nichtholzige Material (ca. 50 % der Gesamtgrüngutmenge) wird derzeit in der Grüngutbehandlungsanlage der Agrar Dienstleistungs GmbH
in Langenau vergärt und/oder kompostiert.
Die 22 Häckselplätze für holzige Gartenabfälle werden nach wie vor nicht nur zur Entsorgung
von holzigen Gartenabfällen genutzt, sondern auch zur Entsorgung von organischen und nichtorganischen Abfällen aller Art missbraucht.
Entsprechend schlecht ist die Qualität des über die Häckselplätze erfassten holzigen Grüngutes
(ca. 20 % der Gesamtgrüngutmenge). Das Häckselplatzmaterial kann daher i. d. R. nicht in Biomasseverbrennungsanlagen verwertet werden. Es wird größtenteils in der
Grüngutbehandlungsanlage in Langenau verwertet. Auffallend ist der deutliche
Mengenrückgang seit Einführung der Gartenabfallplätze. Dieser ist im Wesentlichen auf
weniger Grünabfallimport aus dem Umland zurückzuführen. Darüber, wie hoch die Menge aus
dem Umland ist, die auf Kosten der Ulmer Abfallgebührenzahler auf den Häckselplätzen
entsorgt wird, liegen keine Daten vor.
-4-
Die Häckselplätze genügen im Gegensatz zu den Gartenabfallplätzen nicht den gesetzlichen
Anforderungen. Sie sind weder baulich (Befestigung, Oberflächenwassererfassung und –behandlung, Einzäunung) noch organisatorisch (Annahmekontrolle) für die Annahme von nichtholzigen Gartenabfällen eingerichtet.
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat im Rahmen eines Fachvortrages zum Thema
„Ausgestaltung und Betrieb von Grünabfallsammelstellen“ am 15.05.2014 vor den Abfallwirtschaftsbetrieben Baden-Württembergs (siehe Anlage 2) deutlich gemacht, dass Grünabfallsammelstellen nicht mehr ohne eine Annahmekontrolle und Nachweisführung über die Herkunft der
Grünabfällebetrieben betrieben werden dürfen. Das bedeutet, dass die 22 Häckselplätze über
kurz oder lang entweder geschlossen werden oder baulich (Befestigung) und betrieblich
(Aufsichtspersonal) zu Gartenabfallplätzen aufgerüstet werden müssen. Für die Schließung der
Häckselplätze spricht, dass Ulm zum einen mit 7 Gartenabfallplätzen, der Biotonne für Biomüll
und Gartenabfälle und einem zusätzlichen Abholservice für Gartenabfälle dann immer noch
über ein sehr komfortables Entsorgungsangebot verfügt. Zum anderen ist der Aufwand für den
Betrieb von weiteren, über die bestehenden 7 hinausgehenden Gartenabfallplätzen ohne
Aufwandsentschädigung (Gebühr für Grüngut) nicht zu vertreten. Nachdem bereits heute
lediglich weniger als 20 % der Gartenabfälle über die Häckselplätze erfasst werden, ist das
Risiko, dass nach Schließung der Häckselplätze die „wilden Müllablagerungen“ wesentlich
zunehmen, sehr überschaubar.
4.
Weiteres Vorgehen
Die EBU prüfen verschiedene Möglichkeiten zur Modifikation des
Grünabfallentsorgungskonzeptes und berichten in der nächsten Sitzung des
Betriebsausschusses Entsorgung, voraussichtlich am 26.11.2014, darüber.