Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage EBU.pdf
Größe
324 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Entsorgungs-Betriebe
der Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung EBU
Datum
27.05.2014
Geschäftszeichen EBU-Sö
Beschlussorgan
Betriebsausschuss Entsorgung
Sitzung am 02.07.2014
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Abfallwirtschaftskonzept
- Änderung Annahme Elektrogeräte und Problemstoffe -
TOP
GD 225/14
Anlagen:
Antrag:
Der Betriebsausschss Entsorgung beschließt ab dem 01.08.2014, zusätzlich an den
Recyclinghöfen Jungingen, Eselsberg, Wiblingen, Einsingen und Donaustetten Elektroaltgeräte
der Kategorie 3 (Unterhaltungs-/Telekommunikationstechnik und Bildschirmgeräte)
anzunehmen und dafür gefährliche Problemstoffe ausschließlich in Grimmelfingen anzunehmen
und hierzu die Annahmezeiten von derzeit Freitag und Samstag auf die gesamte Öffnungszeit
auszudehnen
Michael Potthast
Betriebsleiter
Genehmigt:
BM 3
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Elektroaltgeräte
1.1.
Aktuelle Situation
Elektrische und elektronische Geräte haben in Haushalt und Freizeit in großem Maße Einzug
gehalten und sich unentbehrlich gemacht. Dieser Trend hat sich in den letzten Jahren nochmal
beschleunigt. Mit einher geht eine Miniaturisierung der elektronischen Komponenten, was sie
zum einen zwar preiswert macht, gleichzeitig aber jede Reparaturabsicht technisch und wirtschaftlich vor enge Grenzen stellt. Insbesondere bei der Unterhaltungselektronik steht einer optionalen Reparaturmöglichkeit auch die Tatsache entgegen, dass die Geräte inzwischen mehrfach optisch und technisch weiterentwickelt wurden und für das Geld einer Reparatur auch ein
Neugerät erhältlich ist. Dazu kommt das Argument der Garantie: Hier gibt’s bei Neugeräten oft 2
bis 3 Jahre, bei Reparaturen aber in der Regel keine.
All das führt zu einer Verkürzung der Nutzungsdauer der Geräte bei den Besitzern und in Folge
zu einem stetig steigenden Abfallaufkommen und Bedarf an Entsorgungsmöglichkeiten. Zudem
machen wichtige Gründe des Umweltschutzes, der Resourcenschonung und des Gesundheitsschutzes eine bestmögliche Erfassung und Verwertung der Eltektroaltgeräte zwingend erforderlich.
Diesen Anforderungen wollen die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm mit den im Folgenden
dargestellten konzeptionellen Änderungen des Abfallwirtschaftskonzeptes Rechnung tragen.
Die Sammlung von Elektroaltgeräte wird nach dem Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG)
derzeit in 5 Sammelgruppen zusammengefasst (im Gesetz sind 10 Gruppen definiert). Jeder
öffentliche Entsorgungsträger (örE) muss in seinem Entsorgungsgebiet mindestens eine
Sammelstelle
(= Übergabestelle) für die jeweilige Sammelgruppe betreiben. Diese Sammelstelle ist in Ulm auf
dem Recyclinghof in Grimmelfingen eingerichtet, an der alle 5 Gruppen vertreten sind. Darüber
hinaus wurden aber auch auf den übrigen Recyclinghöfen Sammelstellen für einzelne
Sammelgruppen eingerichtet um eine wohnortnahe Abgabemöglichkeit zu bieten, aus
Platzgründen allerdings nur entsprechend der örtlichen Möglichkeiten. Die Abgabe von
Altgeräten ist von Gesetzes wegen für alle Bürger im Entsorgungsgebiet des örE kostenfrei -die
Hersteller müssen für Sammlung, Transport und Verwertung der Ware aufkommen - alle
weiteren Kosten wie z.B. Einrichtung der Sammelstelle, Personal, Geräte und Weiteres, gehen
aber zu Lasten des örE.
-3Folgende Abgabemöglichkeiten bestehen in Ulm:
Recyclinghof
Böfingen
Jungingen
Eselsberg
Grimmelfingen
Wiblingen
Einsingen
Donaustetten
Abholung
1.2.
Gruppe 1
Haushaltsgroßgeräte
Waschmaschine
Herd,
Spülmaschine
Mikrowelle
Backofen…
Gruppe 2
Kühlgeräte
Gruppe 3
Unterhaltungselektr.
Telekommunikation
Bildschirmgeräte
Computer + Zubehör
X
Gruppe 4
Leuchtstofflampen
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Pauschal 25,- €, unabhängig von Anzahl der Geräte und der Gruppe
Gruppe 5
Haushaltsklei
ngeräte,
Beleuchtungs
-körper
Werkzeug,
Spielzeug
Medizingeräte
Heizgeräte
X
X
X
X
X
X
X
Gesetzliche Regelung
Das Elektro- und Elektronikgesetz soll knapp vor seinem 10ten Geburtstag auf Drängen der EU
novelliert werden. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor. Wichtige Änderungen
stammen aus der Rückkopplung aus der bisherigen praktischen Umsetzung des Gesetzes und
betreffen demzufolge die Klassifizierung/Zuordnung und das Handling von Altgeräten, des Weiteren kommen vermehrt neuartige Geräte in den Rücklauf (LED, Photovoltaikmodule, Wärmepumpen u. ä.) und zuletzt soll die Erfassungsquote von derzeit 4 kg pro Einwohner und Jahr
(Ea) stufenweise auf eine Prognosemenge von bis 17 kg/Ea ab 2019 gesteigert werden. In Ulm
liegt die Erfassungsquote bereits bei knapp 12 kg/Ea entsprechend einer jährlichen Gesamtmenge von ca. 1400 t.
Die genannte Prognosemenge von 17 kg/Ea ist aber nur ein Anhaltswert der von vielen Faktoren abhängt. Er entspricht dem formulierten Ziel des Gesetzgebers im Schnitt 65 % der in Umlauf gebrachten Elektrogeräte zu erfassen und davon im Mittel 80 % zu verwerten.
1.3.
Weiteres Vorgehen
In Verbindung mit der unter Punkt 2 dargestellten Neuorganisation der Problemstofferfassung
und der sich abzeichnenden Novellierung des Elektro- und Elektronikgesetzes soll der freiwerdende Platz für eine weitere Sammelgruppe von Elektroaltgeräten an den Wertstoffhöfen genutzt werden. Hierbei wird die Annahme der zahlenmäßig bedeutendsten Geräte der Gruppe 3
(Unterhaltungselektronik) vorgesehen.
2.
Problemmüll
2.1.
Aktuelle Situation
Derzeit werden auf allen sieben Recyclinghöfen Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen
vom Recyclinghofpersonal angenommen. Zwei mal pro Woche werden die angenommenen
Problemstoffe durch fachkundiges Personal nach den gesetzlichen Vorschriften der
Gefahrstoffverordnung (GefahrstoffV), der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn,
Binnenschifffahrt (GGVSEB) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 520 und
weitere) sortiert und verpackt. Die jährlich erfassten Mengen betragen im Mittel der letzten
Jahre:
-4-
a) ungefährlicher Problemmüll
Problemstoff
Dispersionsfarben
Autobatterien
Batterien
Summe
Ø - Menge in t/a
94,5
13,9
11,6
120
b) gefährlicher Problemmüll
Problemstoff
Farben/Lacke
Lösemittel
Spraydosen
Säuren
Laborchemikalien
Kühlflüssigkeit
Laugen
Pestizide
Fotochemikalien
Bremsflüssigkeit
Summe
Ø - Menge in t/a
38,8
5,6
3,7
1,3
1,0
0,9
0,8
0,5
0,5
0,2
53,3
Der ungefährliche Problemmüll bildet den Hauptteil der erfassten Menge. Die hierunter
fallenden Stoffe sollen an jedem Recyclinghof wie bislang weiter angenommen werden.
Im Gegensatz hierzu muss die Annahme von gefährlichen Problemstoffen neu organisiert werden, da die gesetzlichen Vorgaben strikter umgesetzt werden müssen, als bislang praktiziert.
Der Hintergrund soll an folgendem Beispiel verdeutlicht werden:
Die größten unmittelbaren Gefahren gehen von den Laborchemikalien aus. Diese werden von
den Chemikern mindestens einmal pro Woche eingesammelt und im abschließbaren Regal für
Chemikalien sicher gelagert. Da bestimmte Chemikalien ein hohes Gefährdungspotenzial aufweisen (Selbstentzündlichkeit, heftige exotherme Reaktionen mit Wasser oder an der Luft, Entwicklung hochgiftiger Gase) ist es jedoch angezeigt, dass bereits bei der Anlieferung des Problemmülls fachkundiges Personal anwesend sein muss (TRGS 520). Dies dient dem Schutz des
Personals, der anliefernden Bürger und auch der Umwelt. Es kann nie ausgeschlossen werden,
dass ein unvorhergesehener Störfall eintritt. In einem solchen Fall, kann eine Fachkraft mit chemiespezifischer Ausbildung das Gefahrenpotenzial besser erkennen, mittels entsprechendem
angepassten Verhalten und Gegenmaßnahmen den Schaden besser begrenzen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen einleiten.
2.2.
Gesetzliche Regelung
Nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 520) in Verbindung mit der GefahrstoffV
muss der Arbeitgeber jede Sammelstelle für Problemstoffe mit einer erfahrenen Fachkraft während der Betriebszeiten besetzen. Fachkräfte im Sinne der TRGS 520 sind fachkundige
Personen, die über eine chemiespezifische Fachausbildung verfügen und durch einschlägige
Erfahrungen und fachliche Weiterbildungen qualifiziert sind.
Laut der kürzlich durchgeführten stadtinternen Gefährdungsbeurteilung ist die derzeitige personelle Besetzung der Problemmüllsammelstellen nicht ausreichend, weil die Sammelstellen nur
zeitweise mit Fachpersonal vor Ort besetzt sind. Demnach genügt es nicht, wenn ein Chemiker
einmal pro Woche den angefallenen Problemmüll nach den gesetzlichen Vorschriften sortiert
und verpackt. Kurzum, das Betreiben der Sammelstellen nach status quo ist nicht
gesetzeskonform. Die TRGS 520 schreibt vor, dass eine Problemmüllsammelstelle während
-5des Betriebs ständig mit 2 Personen, darunter eine Fachkraft mit chemiespezifischer
Ausbildung, zu besetzen ist. Dass gefährlicher Problemmüll nur zu bestimmten Zeiten auf dem
Recyclinghof in Grimmelfingen abgegeben werden kann, ist so bereits in der Müllinfo verankert.
Durch die Fokussierung der Problemstoffabgabe auf den Recyclinghof Grimmelfingen soll die
Möglichkeit der Abgabe von Problemmüll auf die gesamte Öffnungszeit ausgedehnt werden.
Ein weiterer Aspekt für die Reduktion der Problemstoffannahme auf nur eine Sammelstelle fußt
auf dem tatsächlichen mengenmäßigen Anfall der Problemabfälle. Hierzu folgende Übersicht:
Recyclinghof
Grimmelfingen
Eselsberg
Böfingen
Jungingen
Wiblingen
Einsingen
Donaustetten
Ø Jahresmenge
gefährliche
Problemstoffe in t/a
28,2
6,2
4,6
4,4
4,1
1,2
1,9
Hierbei ist zu bemerken, dass Wandfarben und Batterien/Autobatterien ohnehin weiter an allen
Recyclinghöfen gesammelt werden, da diese Problemmüllfraktionen nicht als Gefahrstoffe nach
TRGS 520 eingestuft sind.
2.3.
Weiteres Vorgehen
Aktuell werden zwei Mitarbeiter als Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft ausgebildet,
die voraussichtlich im Juli 2014 die Ausbildung abschließen werden und damit die notwendige
Fachkunde im Sinne der TRGS 520 erfüllen werden. Zusammen mit dem bereits tätigen fachkundigen Personal, können die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm eine Problemstoffannahme
in Grimmelfingen über die gesamte Öffnungszeit sicherstellen, einschließlich der urlaubs- und
krankheitsbedingten Reserve. Der Betrieb zusätzlicher Sammelstellen würde die zusätzliche
Einstellung entsprechender Fachkräfte erfordern, mit hohem Kostenaufwand, aber geringem
Servicegewinn, so dass empfohlen wird die Abgabe gefährlicher Problemabfälle ab August
2014 ausschließlich am Recyclinghof Grimmelfingen vorzusehen.