Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
873 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:47

Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung BS- Bildung und Sport Datum 14.05.2014 Geschäftszeichen BS-201/7 -Se/hö Vorberatung Schulbeirat Sitzung am 03.07.2014 TOP Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 09.07.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Regionale Schulentwicklungsplanung für Schulen in städtischer Trägerschaft unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung u.a. Antrag der CDU-Fraktion vom 31.07.2013, SPD-Fraktion vom 28.01.2014 und GRÜNE-Fraktion vom 11.02.2014 Anlagen: 24 GD 200/14 Antrag: 1. Vom Bericht Kenntnis zu nehmen. 2. Die in diesem Rahmenplan aufgezeigten Maßnahmen bilden die Grundlage für die im Einzelfall noch herbeizuführenden Sachbeschlüsse. 3. Der Aufhebung der Werkrealschule in Ulm-Einsingen zum Schuljahr 2014/15 zuzustimmen. Ab Schuljahr 2014/15 wird die Schule in Ulm- Einsingen als rechtlich selbständige Grundschule (Grundschule Einsingen) geführt. Gerhard Semler Genehmigt: BM 2, BM 3, C 2, EI, GM, OB, ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Regionale Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung 2013 - 2016/17 Entwicklung der Schülerzahlen seit SJ 1990/91 Anlage 3 Entwicklung Zurückstellungen und vorzeitige Einschulungen Anlage 4 Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen Anlage 5 Entwicklung der Schülerzahlen an Werkrealschulen Anlage 6 Entwicklung der Schülerzahlen an Gemeinschaftsschulen Anlage 7 Entwicklung der Schülerzahlen an Realschulen Anlage 8 Entwicklung der Schülerzahlen an Gymnasien Anlage 9 Schüler/-innen Klassenstufe 5 aus Bayern in Ulmer Gymnasien Anlage 10 Entwicklung der Schülerzahlen an Förderschulen Anlage 11 Entwicklung der Schülerzahlen an der Sonderschule für Sprachbehinderte Anlage 12 Entwicklung der Schülerzahlen an der Sonderschule für Geistigbehinderte Anlage 13 Entwicklung der Schülerzahlen an der Sonderschule für Körperbehinderte Anlage 14 Entwicklung der Schülerzahlen an der Sonderschule für Erziehungshilfe Anlage 15 Entwicklung der Schülerzahlen an der Schule für Kranke Anlage 16 Entwicklung der Schülerzahlen an den beruflichen Schulen in städtischer Trägerschaft Anlage 17 Schularten an den Beruflichen Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm Anlage 18 Bildungsabschlüsse an Ulmer Schulen Anlage 19 Allgemeine Hochschulreife an Ulmer Schulen Anlage 20 Entwicklung der Schülerzahlen an Schulen in freier Trägerschaft Anlage 21 Bauliche Maßnahmen Anlage 22 Antrag Nr. 132 der CDU-Fraktion vom 31.07.2013 Anlage 23 Antrag Nr. 15 der SPD-Fraktion vom 28.01.2014 Anlage 24 Antrag Nr. 30 der GRÜNE-Fraktion vom 11.02.2014 -3- Inhaltsverzeichnis 1. Kurzfassung Seite 4 2. Ausgangslage 5 3. Ziele 6 4. Verfahren / Vorgehensweise 7 a) Datenerhebung b) Inklusion c) Betreuung von Schüler/-innen 5. 7 8 9 Entwicklung der Schülerzahlen 10 Grundschulen Werkrealschulen Gemeinschaftsschulen Realschulen Gymnasien Sonderschulen Sonderschulkindergärten Berufliche Schulen 10 15 17 19 22 24 27 29 6. Schulabschlüsse 31 7. Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft 32 a) b) c) d) e) f) g) h) -4- Sachdarstellung: 1. Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: Ja Nein Kurzfassung Die Schulentwicklungsplanung unterstellt, dass 1. aufgrund der Geburtenentwicklung die Schülerzahl in Ulm bis zum Schuljahr 2019/20 stabil bleibt, 2. aufgrund der Novellierung des Schulgesetzes zur Ganztagsgrundschule mit einem Anstieg von Ganztagsschulen in den nächsten Jahren gerechnet werden muss, 3. in der Folge an einzelnen Standorten Mittagstischangebote neu eingerichtet oder ausgebaut werden müssen, 4. das Betreuungspersonal in der Ganztagsbetreuung erhöht werden muss, 5. weitere Betreuungsräume zur Verfügung gestellt werden müssen, 6. Angebote der Erziehungshilfe, wie Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII, an Ganztagsschulen integrierter Bestandteil werden, 7. das Übertrittsverhalten auf Werkrealschulen in städtischer Trägerschaft weiter abnehmen wird, 8. deshalb mittelfristig zu prüfen ist, ob die verbleibenden Werkrealschulen (Eduard-Mörikeund Sägefeld-) künftig als Grundschul- bzw. Grund- und Förderschulzentren geführt werden, 9. voraussichtlich ab dem Schuljahr 2021/22 keine Werkrealschulen mehr in Ulm vorhanden sein werden, sofern keine gesetzliche Regelung andere Vorgaben macht, 10. die Stadt Ulm mit 4 Gemeinschaftsschulen derzeit ausreichend mit diesem neuen Bildungsangebot ausgestattet ist, 11. im Lichte der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen ist, wie künftig die Gemeinschaftsschulen in Kooperation bzw. im Verbund mit den vorhandenen Realschulen schulorganisatorisch zusammengeführt werden können, 12. von einem weiterhin konstanten Übertrittsverhalten auf Realschulen auszugehen ist, 13. künftig an den Realschulen auch ein Hauptschulabschluss gemacht werden kann, 14. das Übertrittsverhalten auf Gymnasien sich auf hohem Niveau einpendelt und gegebenenfalls noch weiter steigen wird, -5- 2. 15. sollte der G-9-Zug weiter ausgebaut werden, mit einer nochmaligen Steigerung der Schülerzahlen an Gymnasien zu rechnen ist, 16. am Schulzentrum Wiblingen und am Schulzentrum Kuhberg aufgrund gestiegener und voraussichtlich noch steigender Schülerzahlen Erweiterungen geplant werden müssen, 17. freiwerdende Räume durch Wegfall der Werkrealschulen nicht immer als Ausweichquartiere für Gymnasien geeignet sind, da Fachräume fehlen oder weit entfernt (Einsingen, Eggingen, Jungingen) sind, 18. nach wie vor an einzelnen Schulstandorten hoher Sanierungsbedarf besteht, 19. inklusiv beschulte Schüler/-innen im Rahmen der sog. gruppenbezogenen Lösung weitere Räume für die therapeutische Begleitung erfordern, 20. zunehmender Raumbedarf für Internationalen Vorbereitungsklassen besteht, 21. Kooperationen und Bildungspartnerschaften von Schulen und außerschulischen Trägern notwendiger Teil in der veränderten Bildungslandschaft werden. Ausgangslage Die letzte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung umfasst den Zeitraum 2009 - 2025 (GD 379/10), die vom Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales am 8.12.2010 beschlossen worden ist. Nicht nur die demographische Entwicklung, sondern auch das sich verändernde Schulwahlverhalten der Eltern machen eine von Land und öffentlichen Schulträgern gemeinsam getragene regionale Schulentwicklung dringend erforderlich. Aufgrund der sich aus der aktuellen Bildungspolitik ergebenden Veränderungen, insbesondere Gemeinschaftsschule, Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung, Ganztagsschulgesetz, wurde deshalb die bisherige Planung im Lichte der sich abzeichnenden Entwicklungen für das Stadtgebiet Ulm aktualisiert. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 15.11.2013 den Gesetzentwurf zur Regionalen Schulentwicklung (RSE) beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Nach dem sich anschließenden Anhörungsverfahren soll das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren im April und Mai 2014 stattfinden. Es ist geplant, die Schulgesetznovelle zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft treten zu lassen. Wesentlichen Einfluss auf die Regionale Schulentwicklung hat auch der Entwurf der Novellierung des Schulgesetzes Baden-Württemberg zur Ganztagsschule. Dieses Gesetz soll ebenfalls zum Schuljahresbeginn 2014/2015 (01.08.2014) in Kraft treten. Im Schuljahr 2013/14 besuchen nunmehr insgesamt 21.733 Schüler/-innen Schulen in städtischer Trägerschaft. Addiert man hierzu die Schulen in freier Trägerschaft, die sich auf der Gemarkung der Stadt Ulm befinden, besuchen rd. 28.300 Schüler/-innen Schulen in Ulm. Die Entwicklung der Schülerzahlen seit 1990 ist aus Anlage 2 ersichtlich. Daraus ist unschwer zu ersehen, dass sich die Schülerzahl in Ulm von der Summe her nur unwesentlich verändert hat. Die seit der letzten Regierungsänderung auf Landesebene eingeleiteten bildungspolitischen Maßnahmen, wie z.B. der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung, Schaffung von Gemeinschaftsschulen und nun die Novellierung des Schulgesetzes zur Ganztagsschule machen eine erneute zeitnahe Schulentwicklung -6für den Stadtkreis Ulm notwendig. Berücksichtigt werden sozialstrukturelle und fallbezogene Indikatorenwerte aus der Jugendhilfeplanung, um Stadtteile oder Sozialräume mit besonders hohen Indikatoren im Sinne von Bildungsgerechtigkeiten und Chancengleichheit zu erkennen und bedarfsgerechte Maßnahmen umzusetzen. Maßnahmen der Jugendhilfe werden in und für Grund- und weiterführende Schulen umgesetzt. Bildungspartnerschaften entwickeln sich zunehmend. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit stellt Angebotszeiten teilweise um auf den Schulrhythmus. 3. Ziele Ziel der Regionalen Schulentwicklung ist es, allen Schüler/-innen in zumutbarer Erreichbarkeit die Erlangung des von ihnen gewünschten Bildungsabschlusses entsprechend ihren Begabungen und Fähigkeiten bei einem gleichzeitig effektiven und effizienten Ressourceneinsatz zu ermöglichen. Im Zuge der regionalen Schulentwicklung sollen die schulischen Strukturen den gesellschaftlichen Veränderungen angepasst und Schulentwicklungen und Schulaufhebungen nicht weiter dem Zufall überlassen werden. Dabei sollen im Interesse aller Beteiligten langfristige Perspektiven auf leistungsstarke Schulstandorte geschaffen werden. Immer kleiner werdende Schulstandorte sollen vermieden werden. Perspektivisch soll das neue Schulgesetz vom sog. "Zwei-Säulen-System" in der Sekundarstufe allgemeinbildender Schulen ausgehen, d.h. 1. Säule Gymnasium und 2. Säule als integrativer Bildungsweg, der aus Hauptschule/Werkrealschule/Realschule und Gemeinschaftsschule entstehen kann. Die regionale Schulentwicklung wird zunächst für alle auf der Grundschule aufbauenden Schulen (Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium) geregelt. Das Kultusministerium empfiehlt aufgrund des zwischenzeitlich veröffentlichten Entwurfs der Novellierung des Schulgesetzes, die Grundschulen mit in die regionale Schulentwicklung aufzunehmen. Für die regionale Schulentwicklung sind für die Grund-/ Werkreal-/ Gemeinschafts-/ Real- und Sonderschulen das Staatliche Schulamt Biberach, für die Gymnasien und Beruflichen Schulen das Regierungspräsidium Tübingen zuständig. Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen sich Schulen auf die veränderten Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Begabungsvielfalt der Schüler/innen besser einstellen können. Dabei sollen sich pädagogisch leistungsfähige Schulstandorte entwickeln. Die regionale Schulentwicklung orientiert sich nach den Ausführungen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport an 3 Leitlinien. Sie    denkt nicht von den Schularten, sondern von den Schulabschlüssen her ermöglicht und unterstützt die Annäherung der Schularten trägt Sorge für ressourceneffiziente, leistungsfähige und gleichzeitig in zumutbarer Erreichbarkeit liegende Schulstandorte. Kooperationen und Zusammenschluss von Schule und Jugendhilfe unterstützt Fallarbeit im Einzelnen, insbesondere Elternarbeit, aber auch Projekte zur Förderung von sozialer Kompetenz in Klassen und -7Gruppen. Die regionale Schulentwicklung soll dabei helfen, aus pädagogischer Sicht zu klein und immer kleiner werdende, in ihrer Gesamtheit nicht finanzierbare, Schulstandorte zu vermeiden. Weiterführende Schulen sollen am Ende der Planungsprozesse dauerhaft in den Eingangsklassen mindestens 40 Schüler/-innen aufweisen. Diese Mindestgrößen gelten nicht für Berufliche Schulen und Sonderschulen. Hier bedarf es aufgrund ihrer Komplexität einer besonderen Betrachtung. 4. Verfahren / Vorgehensweise Das Verfahren der regionalen Schulentwicklung in der Stadt Ulm wurde durch die formelle Antragstellung auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule bei der Adalbert-Stifter-Schule (GD258/13) nach § 30c SchulG (künftig) eingeleitet. Die Grundlagen und Ziele der regionalen Schulentwicklung wurden im Vorfeld mit dem Staatlichen Schulamt Biberach, den Geschäftsführenden Schulleitungen für die einzelnen Schularten, den Schulleitungen der Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm, dem Gesamtelternbeirat und den beteiligten städtischen Fach-/Bereichen und Abteilungen abgestimmt. Den Koordinierungsgruppen im Sozialraum wurde die Planung vorgestellt. Die Entwicklungen an den beruflichen Schulen und der sich daraus ergebende Raumbedarf wurden bereits mit den Planungen zur Erweiterung der Gewerblichen Schulen sowie der Kaufmännischen Schule und der daran angeschlossenen Beschlussfassungen hinreichend abgestimmt und gewürdigt und sollen in der vorliegenden regionalen Schulentwicklung nur mehr informativ behandelt werden. Die letzte Schulentwicklungsplanung ging noch von einem Planungszeitraum bis zum Jahre 2025 aus. Solche Prognosen und Hochrechnungen lassen sich aufgrund der aktuell bildungspolitisch bedingten Veränderungen nicht mehr gesichert vorausberechnen, weshalb nunmehr bei der Berechnung der Schülerzahlen an den jeweiligen Schulstandorten von einem Planungszeitraum bis einschließlich 2016/2017 ausgegangen wird. Bis dahin können mit größerer Genauigkeit Trends beim Übertrittsverhalten der Schüler/-innen in weiterführende Schulen ausgemacht werden, insbesondere wie sich mittelfristig die nicht mehr verbindliche Grundschulempfehlung auf das Übertrittsverhalten auswirkt. Darüber hinaus kann schon heute bei verschiedenen und nachfolgend aufgeführten Schulen festgestellt werden, dass diese aufgrund der sich abzeichnenden Schülerströme erweitert werden müssen. Die Verwaltung hat deshalb einen Maßnahmenkatalog bis zum Jahr 2021 erarbeitet. So müssen vor allem das Schulzentrum Kuhberg wie auch das Schulzentrum Wiblingen aufgrund zunehmender Nachfrage erweitert werden. a) Datenerhebung / Auswärtige Schüler/-innen Grundlage für die Schülerentwicklung bildet die Einwohner- und Geburtenstatistik der Bürgerdienste, Statistik und Wahlen der Stadt Ulm. Auf dieser Basis wurden die voraussichtlichen Schüler- und Klassenzahlen von Schulen in städtischer Trägerschaft für die   Allgemeinbildenden Schulen Sonderschulen -8 Beruflichen Schulen für die Gesamtstadt sowie für die einzelnen Sozialräume ermittelt. Dabei wurden die Übertritte der letzten Jahre zugrunde gelegt, da bislang keinerlei Erfahrungswerte durch den Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung vorliegen. Auch bleibt abzuwarten, wie hoch die Akzeptanz der Gemeinschaftsschule und damit das Übertrittsverhalten der Schüler/-innen ab Klassenstufe 4 sich in den nächsten Jahren entwickelt. Bei der Berechnung der Schülerzahlen wurden auch die Schülerströme in Schulen in freier Trägerschaft (Waldorfschulen Römerstraße und Am Illerblick, St. Hildegard Schulen, freie evangelischen Schule, Poligenius Private Schulen) berücksichtigt. Ebenso wurden bei den Realschulen und Gymnasien sowie bei den beruflichen Schulen die Schüler/-innen aus der umliegenden Region (Alb-Donau-Kreis, Stadt Neu-Ulm und Landkreis Neu-Ulm) mitberücksichtigt. Dies gewinnt insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Profilierung von Schulen (insbesondere im gymnasialen Bereich) und ganztägiger schulischer Angebote zunehmend an Bedeutung. Im laufenden Schuljahr 2013/14 besuchen 5.090 Schüler/-innen aus dem Alb-Donau-Kreis, 1.190 der Stadt Neu-Ulm und 1.437 aus dem Landkreis Neu-Ulm Schulen in städtischer Trägerschaft: AlbDonauKreis Grundschulen Werkrealschulen Gemeinschaftsschulen Realschulen Gymnasien Sonderschulen Berufl. Schulen Summe b) Stadt Neu-Ulm Landkreis Neu-Ulm Sonstige Auswärtige Gesamt in % 21 59 21 21 0 9 0 2 42 91 1% 8% 7 370 1.585 273 2.775 5.090 15 76 181 19 857 1.190 2 59 226 38 1.103 1.437 0 14 33 67 2.467 2.583 24 519 2.025 397 7.202 10.300 20 % 26 % 39 % 47 % 81 % 47 % Inklusion Darüber hinaus wurde die Zahl der Schüler/-innen, die von Behinderung betroffen sind und deshalb eine Sonderschule besuchen, berücksichtigt. Hierbei kann jedoch eine Veränderung in der Art und im Grad der Behinderung festgestellt werden. Nicht berücksichtigt werden kann nach wie vor die Entwicklung im Rahmen der sich abzeichnenden Schulgesetzänderung im Zuge der Inklusion, d.h. dass künftig mit einer noch nicht vorhersehbaren Zahl von bisherigen Schüler/-innen an Sonderschulen in Regelschulen gerechnet werden kann. Derzeit wird auf Grundlage ministerieller Erlässe und gesetzlicher Rahmenvorgaben eine Umsetzungsplanung nebst Finanzierungsvorschlägen erarbeitet, die zu gegebener Zeit dem zuständigen Fachausschuss zur Beschlussfassung vorgebracht wird. Das für eine konkrete Schulentwicklungsplanung notwendige Schulgesetz bzgl. der Inklusion wird frühestens für das Schuljahr 2015/16 erwartet. Seit Schuljahresbeginn 2013/14 war eine gemeinsame Arbeitsgruppe der SpitalhofGemeinschaftsschule, der Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule und der Martin-SchaffnerGrundschule dabei, ein abgestimmtes Lernkonzept für den Campusbereich Stadtmitte/Ost beginnend von Klassenstufe 1 bis vorerst 10 (evtl. später dann auch Sekundarstufe II) zu erarbeiten. -9Ergebnis dieser Arbeitsgruppe ist u.a., dass die Klassenstufen 1 - 3 der Martin-SchaffnerGrundschule, Regel- und Inklusivklassen (Grundschüler/-innen der Martin-Schaffner-Schule und Schüler/-innen der Alois-Bahmann-Schule) in den sog. Pavillon der Martin-Schaffner-Schule umziehen, die Klassenstufe 4 sowie die Klassenstufen 5 - 9 der Alois-Bahmann-Schule bleiben im Hauptgebäude (gemeinsame Nutzung des vorhandenen Lernbüros mit der Ulrich-von-EnsingenGemeinschaftsschule). Die Martin-Schaffner-Grundschule und die Alois-Bahmann-Förderschule sowie die Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule prüfen gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt Biberach, ob künftig im Rahmen der Inklusion ein Schulverbund gegründet werden kann bzw. welche Organisationsform am geeignetsten ist. Bereits heute zeichnet sich ab, dass durch die Zunahme von Schüler/-innen mit besonderem Förderbedarf, die im Rahmen der Inklusion an Regelschulen beschult werden, an der baulichen und sächlichen Barrierefreiheit gearbeitet werden muss. Die Schaffung von Barrierefreiheit an allen städtischen Schulen lässt sich zeitnah nicht flächendeckend realisieren. Deshalb sollte es möglich sein, dort inklusive Schüler/-innen zu beschulen, wo die Voraussetzungen gegeben sind bzw. mit einem überschaubaren zeitlichen und finanziellen Aufwand realisieren lassen. Es kann festgestellt werden, dass insbesondere im Bereich der Förderschulen und der Schule für Erziehungshilfe (Hans-Zulliger-Schule) in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang der Schülerzahlen vorliegt. Bei den übrigen Sonderschulen (Gustav-Werner-Schule, Friedrich-vonBodelschwinghschule, Astrid-Lindgren-Schule sowie die Schule für Kranke) ist die Schülerzahl nach wie vor konstant hoch. c) Betreuung von Schüler/-innen Die nunmehr im Entwurf vorliegende Novellierung des Schulgesetzes im Bereich der Ganztagsgrundschulen beeinflusst die Schulentwicklung dieser Schulart wesentlich. Die Verwaltung hat unmittelbar nach Bekanntgabe des Gesetzesentwurfes mit den Grundschulen in städtischer Trägerschaft Planungsgespräche hinsichtlich der weiteren Ausrichtung jeder einzelnen Grundschule - auch den jeweiligen Sozialraum betreffend - geführt. Demgegenüber steht die Notwendigkeit, dass bei Zunahme von bedarfsorientierten, ganztägigen Betreuungsangeboten zunehmend Unterrichtsräume künftig multifunktional genutzt werden, d.h. vormittags für den Unterricht, nachmittags neben dem Unterricht auch für unterrichtsergänzende Angebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung bzw. Ganztagsschule. Seit der letzten Schulentwicklungsplanung wurde die Zahl der Betreuungsangebote an Schulen von damals 53 (einschl. Sonderschulen) auf 61 erhöht. Grund hierfür ist die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen und die Schaffung weiterer Ganztagsschulen. Künftig wird an Grundschulen mit Ganztagsbetrieb im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes für die Schüler/-innen, die nicht am Ganztagsbetrieb angemeldet sind, eine flexible Nachmittagsbetreuung nicht mehr angeboten, um Parallelstrukturen zu vermeiden und um einen pädagogisch sinnvollen Ganztagsschulbetrieb gewährleisten zu können. Für diese Kinder soll nur noch eine Vormittagsbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule stattfinden. Maximal zehn Angebote Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII der Erziehungshilfe sollten ab dem Jahr 2012 entwickelt werden. Im Jahr 2013 wurden schon 19 Gruppen an Grundschulen mit 134 teilnehmenden Schulkindern gezählt. In den weiterführenden Schulen gab es noch drei Gruppen mit 29 teilnehmenden Schulkindern. Zum aktuellen Schuljahr werden Gruppenkonzepte für Realschulkinder entwickelt. Die Soziale Gruppenarbeit an Realschulen beginnt zunächst in Wiblingen noch im Schuljahr 2013/14. - 10 - Stellen der Schulsozialarbeit sind von der Jugendhilfe seit dem Jahr 2012 in Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen und Realschulen eingesetzt. Aufgaben sind Einzelfallberatung von Schulkindern sowie Elternarbeit, Gruppenarbeit zur Förderung sozialer Kompetenz und Gewaltbzw. Suchtprävention. bis SJ 2013/14 ab SJ 2014/15 2010 Anzahl Schulen Verlässliche Grundschule Flexible Nachmittagsbetreuung Ganztags-Grundschule Ganztags-Hauptschule ab SJ 2010/11 Werkrealschule Gemeinschaftsschule Ganztags-Realschule Ganztags-Gymnasium Sonderschulen 24 11 4 6 24 15 7 3 24 14* 7 2 0 2 1 5 3 2 1 6 4 2 1 6 Summe 53 61 60 *Im Rahmen des Betriebs von Ganztagsschulen nach der Novellierung des Schulgesetzes BW erfolgt kein Parallelbetrieb von Ganztagsschule und flexibler Nachmittagsbetreuung 5. Entwicklung der Schülerzahlen a) Grundschulen Seit Einführung des Einschulungsstichtages 30.09. eines Jahres hat sich die Zahl der zurückgestellten Kinder nicht verändert. Aufgrund der Möglichkeit, Kinder bereits mit dem vollendeten 5. Lebensjahr einschulen zu lassen, ging die Zahl der vorzeitigen Einschulungsanträge zurück (siehe Anlage 3). Seit Jahren ist festzustellen, dass der Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten an Grundschulen in städtischer Trägerschaft stetig steigt. Im laufenden Schuljahr 2013/14 sind rd. 65 v.H. aller Grundschüler/-innen in einer Betreuungsmaßnahme an Grundschulen. Aufgrund des Ausbaus an U3 Betreuungsplätzen ist mit einem weiteren Anstieg des Betreuungsbedarfes an Grundschulen zu rechnen. Mit dieser Entwicklung geht auch die Notwendigkeit an zusätzlichen Mittagstischangeboten einher. In städtischer Trägerschaft befinden sich 24 Grundschulen. In freier Trägerschaft werden in 5 Grundschulen insgesamt 494 Schüler/-innen, davon 305 aus Ulm unterrichtet. Betreuung an Grundschulen Folgende Grundschulen in städtischer Trägerschaft bieten bisher Betreuung über den Unterricht hinaus an (Stand Schuljahr 2013/14). - 11 - Vorhandene Betreuungsangebote an Grundschulen im Schuljahr 2013/14 Grundschule Verlässliche GS Flexible Nachmittagsbetreuung Sozialraum 1 (Stadtmitte, Ost) Spitalhof-   Martin-Schaffner-   Friedrichsau-   Michelsberg-   Ganztagsschule  teilgebunden Neuantrag zum SJ 2014/15  teilgebunden Neuantrag zum SJ 2014/15 Neuantrag zum SJ 2015/16 Sozialraum 2 (Böfingen, Jungingen, Mähringen, Lehr) Eichenplatz Eduard-Mörike-   Gutenberg-   Schönenberg-   offene Neuantrag zum SJ 2015/16 Sozialraum 3 (Weststadt, Söflingen, Grimmelfingen, Ermingen, Eggingen, Einsingen) Albrecht-Berblinger    teilgebunden Neuantrag zum SJ 2015/16 Bildungshaus Ulmer Spatz /  Grundschule  gebunden Jörg-Syrlin   Meinloh-   GS Grimmelfingen   -Eggingen  -Ermingen  -Einsingen  Sozialraum 4 (Eselsberg) Hans-Multscher   Maria-Sibylla-Merian-   Adalbert-Stifter(Klassenstufen 1 und 2) Bildungshaus Adalbert-Stifter-Grundschule (Klassenstufen 3 und 4) Neuantrag zum SJ 2015/16 Neuantrag zum SJ 2015/16    teilgebunden Sozialraum 5 (Wiblingen, Donautal, Gögglingen, Donaustetten, Unterweiler) Sägefeld Grundschule am Tannenplatz   teilgebunden Neuantrag zum SJ 2015/16 Riedlen- Bildungshaus   Regenbogen- Bildungshaus   -Unterweiler  - 12 - Bildungshaus Mit der Fertigstellung des Bildungshauses an der Adalbert-Stifter-GWRS (Gemeinschaftsschule ab SJ 2014/15) besitzt die Stadt Ulm nunmehr 4 Bildungshäuser. Zwischenzeitlich wurde das landesweite Modellprojekt nicht mehr weitergeführt, sodass nur die ursprünglichen 3 Bildungshäuser in Ulm noch evaluiert und mit weiteren Deputatstunden ausgestattet werden. Vorbereitungsklassen Durch den Zuzug von Menschen mit internationalen Wurzeln wird es zunehmend wichtiger, diese Kinder so schnell als möglich in die Schulorganisation zu integrieren. Kinder und Jugendliche mit nicht deutscher Herkunftssprache besuchen soweit wie möglich die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Falls eine integrative Förderung im Klassenverband einer Regelklasse nicht möglich ist, stehen diesen Schüler/-innen besondere schulische Fördermaßnahmen zur sprachlichen Entwicklung zur Verfügung. Aus diesem Grund werden zunehmend Vorbereitungsklassen an Schulen eingerichtet. In der Statistik für das Schuljahr 2011/12 waren dies noch 6 Klassen mit 67 Schüler/-innen, 2012/2013 stieg die Klassenanzahl auf 8 mit 94 Schüler/-innen, im Schuljahr 2013/2014 auf 8 Klassen und 107 Schüler/-innen. Aufgrund der vorliegenden Daten über die Geburtenentwicklung in Ulm wird die Schülerzahl an Grundschulen bis zum Schuljahr 2019/2020 gegenüber dem aktuellen Schuljahr sogar steigen von bislang 3.636 auf rd. 4.000 (siehe Anlage 4). Die Angebotsstruktur einschließlich der Qualität der Betreuungsangebote an Grundschulen in städtischer Trägerschaft wird in einer gesonderten Beschlussvorlage GD 129/14 behandelt und dem Fachbereichsausschuß Bildung und Soziales zur Beschlussfassung vorgelegt. Multimediatechnik Ein Pilot des Landesmedienzentrums ist das Projekt "Initiative Grundschule", an dem sich u.a. die Gutenberg-Grundschule in Jungingen erfolgreich beworben hat. Dort wird ein qualifiziertes technisches und pädagogisches Unterstützungssystem aufgebaut und angeboten. Hier soll mit windows-basierten Tablets und einer serverbasierten pädagogischen Musterlösung gearbeitet werden. Ziel dieser Initiative ist, die Schule bei der Medienbildung und der Integration der digitalen Medien gezielt zu beraten und zu begleiten. Schulentwicklung Grundschulen - 13 - Vorgaben des Landes Baden-Württemberg - Kein Bildungshausausbau, aber Bestandswahrung - Vernetzung Kindergarten - Grundschule intensivieren - 70 Prozent sollen bis 2023 Ganztagsgrundschulen sein; (70 % der Grundschulen in der Stadt Ulm bieten schon im Schuljahr 2013/14 ganztägige Betreuungsangebote an) - Novellierung des Schulgesetzes bzgl. Ganztagsschulen zum Schuljahr 2014/15 - Multimediatechnik für Grundschulen soll in neuen Bildungsplänen 2015 enthalten sein. Schulentwicklung Grundschulen Stadt Ulm 1. Aufgrund demografischer Entwicklung in Ulm müssen bisherige Grundschulen bis auf Weiteres bestehen bleiben. 2. Bedarfsgerechte Zurverfügungstellung von Betreuungsangeboten an Grundschulen in jedem Sozialraum. 3. Ausbau der Multimediatechnik an Grundschulen in städtischer Trägerschaft. Umsetzungsplanung für Grundschulen in städtischer Trägerschaft 1. Um ein ausgewogenes, den Ansprüchen aus der Bürgerschaft entsprechend bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsangeboten an Grundschulen bieten zu können, wurden stadtteilbezogen Gespräche mit allen Schulen geführt. 2. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern Bildungsbüro, Schulleitungen, Jugendhilfe und von Mitgliedern des Gesamtelternbeirats Ulmer Schulen wird ein Konzept zur Weiterentwicklung der Qualität der Betreuung an Grundschulen erarbeiten und dem zuständigen Fachbereichsausschuss zur Beschlussfassung vorlegen. Dabei geht es hauptsächlich darum, wie die Betreuung an Grundschulen inhaltlich enger mit der pädagogischen Arbeit der jeweiligen Grundschule als integrativer Bestandteil vernetzt werden kann. In diesem Zusammenhang wird angedacht, mit ausgebildeten Fachkräften das vorhandene Betreuungsangebot weiter zu entwickeln. 3. Einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule in Wahlform zum Schuljahr - 14 2014/15 stellen 2 Grundschulen, die bisher schon Ganztagsschulen sind, zum Schuljahr 2015/16 stellen 4 Grundschulen, von denen bisher schon 3 Grundschulen Ganztagsschulen sind, einen entsprechenden Antrag. 4. Einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule zum Schuljahr 2015/16 in der verbindlichen Form stellen 2 Grundschulen, von denen bisher schon 1 Grundschule Ganztagsschule ist. 5. 13 Grundschulen bieten weiterhin eine Betreuung im Rahmen der Verlässlichen GS einschl. flexibler Nachmittagsbetreuung an. 6. 1 Grundschule bietet eine Betreuung im Rahmen der Verlässlichen GS einschl. flexibler Nachmittagsbetreuung neu an. 7. In der Folge müssen an 13 Standorten weitere bzw. neue Einrichtungen für die Mittagstischverpflegung geschaffen werden. 8. Darüber hinaus werden auch weitere Gruppenräume für die Umsetzung des lehrplanmäßigen Unterrichts benötigt. 9. Die Erarbeitung eines Schulkonzeptes für die Zusammenführung der AlbrechtBerblinger-Grundschule und Albrecht-Berblinger-Gemeinschaftsschule zu einer Schuleinheit. Ein moderierter Prozess wurde im Januar 2014 eingeleitet. 10. Die Martin-Schaffner-Grundschule und die Alois-Bahmann-Förderschule sowie die Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule prüfen gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt Biberach, ob künftig im Rahmen der Inklusion ein Schulverbund gegründet werden kann bzw. welche Organisationsform am geeignetsten ist. Zum Schuljahr 2014/15 wird deshalb die Alois-BahmannFörderschule ihre Räume am Standort Friedrichsau aufgeben und auf den Campus der Martin-Schaffner-Schule/Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule umziehen. Dabei werden die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen der Inklusion an der Martin-Schaffner-Schule unterrichtet. Die Schüler/innen der Sekundarstufe I (Klasse 5 - 9) mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in Zukunft in der Gemeinschaftsschule im Rahmen der Inklusion beschult. Die bisherigen Klassen der Alois-Bahmann-Schule laufen bis frühestens Schuljahresende 2016/17 aus. 11. Lernbehinderte Schüler/-innen, für die ein inklusives Angebot nicht in Frage kommt, besuchen die Pestalozzischule. 12. Die durch den Umzug der Hans-Zulliger-Schule und die Integration des KonradHipper-Schulkindergartens freiwerdenden Räume am bisherigen Stammsitz der Hans-Multscher-Grundschule können für Betreuungs- und Gruppenarbeitszwecke der Hans-Multscher-Grundschule sowie für eine andere Nutzung zur Förderung von Grundschüler/-innen zur Verfügung gestellt werden. 13. Bauliche Maßnahmen siehe Anlage 21. - 15 - b) Werkrealschulen Besuchten im ursprünglichen Planjahr 2005/06 noch 1.691 Schüler/-innen eine Hauptschule (spätere Werkrealschule), so waren es im letzten Planjahr 2009/2010 noch 1.417 (- 274). Im vorliegenden Planjahr 2013/14 sind es nunmehr 1.075 Schüler/-innen (-342 zum Planjahr 09/10 und -616 zum Planjahr 05/06). Im gleichen Zeitraum ging die Anzahl der Klassen um 23 Klassen zurück (siehe Anlage 5). Hauptgrund für den Rückgang der Werkrealschüler/-innen ist die zum Schuljahr 2012/13 weggefallene Verbindlichkeit der Grundschulempfehlungen. Berücksichtigt werden muss auch, dass die Klassenstufen 6 - 10 der 2 bzw. ab nächstem Schuljahr 3 Gemeinschaftsschulen, die noch als Werkrealschulklassen geführt werden, sukzessive auslaufen. 1998 lag die Übertrittsquote auf Hauptschulen noch bei 35,3 %; 2005 bei 26,7 % und 2013 betrug sie noch 6,2 %. Für das folgende Schuljahr 2014/15 wird landesweit mit einem weiteren, erheblichen Rückgang gerechnet, in Ulm wird die Übertrittsquote bei ca. 2,5% liegen. Für das laufende Schuljahr konnten nur an 2 von 4 Werkrealschulen Eingangsklassen gebildet werden - und das auch nur, weil die dafür erforderliche Mindestschülerzahl (16) knapp überschritten wurde. Ist diese Mindestschülerzahl zwei Schuljahre in Folge unterschritten, entscheidet das Kultusministerium BW darüber, ob diese Schulart weiterhin bestehen bleibt. Eine Ausnahme davon bildet der Umstand, wenn ein vergleichbarer Bildungsabschluss nicht in zumutbarer Erreichbarkeit angeboten werden kann. Dies ist im Hoheitsgebiet der Stadt Ulm nur dann der Fall, wenn der Werkrealschulabschluss an einer Schule vorgehalten werden muss. Eine entsprechende Regelung steht noch aus. Schulentwicklung Werkrealschulen Vorgaben Land Baden-Württemberg - Besondere Notenhürde zwischen Klasse 9 und 10 entfallen - Verzahnung im 10. Schuljahr mit Berufsfachschule ist abgeschafft - Berufsorientierung " soll breiter angelegt" werden - Hauptschulabschluss in Klasse 9 oder 10 möglich - Förderschüler/-innen können Hauptschulabschluss erwerben (Inklusion) - Zukunftsperspektive: Nur durch Umwandlung / Integration in Gemeinschaftsschule Schulentwicklung Werkrealschulen - 16 - Stadt Ulm 1. Aufgrund des Wegfalls der verbindlichen Grundschulempfehlung zum Schuljahr 2012/13 wird die Übertrittsquote auf Werkrealschulen auf rd. 2,5% zurückgehen. 2. Ab Schuljahr 2014/15 werden noch die Eduard-Mörike-Schule und die Sägefeld-Schule als Werkrealschulen nach der bisherigen Rechtsform geführt. 3. Mittelfristig muss über den Verbleib dieser Schulart entschieden werden. 4. In freier Trägerschaft wird keine Werkrealschule im Stadtgebiet Ulm angeboten. 5. Bislang kann in jedem Sozialraum ein Werkrealschulabschluss abgelegt werden. Umsetzungsplanung 1. Einrichtung eines Hauptschulabschlusses in zumutbarer Entfernung. 2. Der Werkrealschulzug an der GWRS Einsingen wird zum 31.07.2014 beendet. Ab Schuljahr 2014/15 wird die Schule in Einsingen eine rechtlich selbständige Grundschule sein. 3. Die Eduard-Mörike-GWRS entwickelt sich aufgrund sinkender Schülerzahlen im Werkrealschulbereich zum Grundschulzentrum. Damit kann auch dem zu erwartenden Anstieg an Grundschulkindern durch das Neubaugebiet "Lettenwald" begegnet werden. Die bisher an der Schule unterrichteten Werkrealschüler/-innen verbleiben bis zu Ihrem Schulabschluss an der EduardMörike-GWRS. Frühestens ab SJ 2018/19 wäre es möglich, die Eduard-MörikeSchule als eine eigenständige GS zu führen. Aufgrund gestiegener Betreuungszahlen muß der Mensabereich erweitert werden. 4. Die Sägefeld-GWRS entwickelt sich aufgrund sinkender Schülerzahlen zur Grund- und Förderschule mit dem Ziel, im Zuge der Inklusion auch die Schüler/innen der Wilhelm-Busch-FöS in den Schulalltag zu integrieren. Die bisher an der Sägefeldschule befindlichen Werkrealschüler/-innen verbleiben bis zum ihrem Werkrealschulabschluß an der Sägefeld-GWRS. Frühestens zum Schuljahr 2018/19 kann die Sägefeldschule in eine eigenständige Grund- und Förderschule umgewandelt werden. 5. Bauliche Maßnahmen siehe Anlage 21 - 17 - Gemeinschaftsschulen Seit Schuljahr 2013/14 befinden sich folgende 3 Gemeinschaftsschulen in städtischer Trägerschaft: - Spitalhof-Gemeinschaftsschule (34 Schüler/-innen in Kl.St. 5) - Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule (57 Schüler/-innen in Kl.St. 5) - Albrecht-Berblinger-Gemeinschaftsschule (32 Schüler/-innen in Kl.St. 5) Ab Schuljahr 2014/15 wird die - Adalbert-Stifter-Gemeinschaftsschule noch hinzukommen. Die Übertrittsquote in Gemeinschaftsschulen in Ulm lag im laufenden Schuljahr bei rd. 8,5 v.H., das bedeutet unter den Stadtkreisen in Baden-Württemberg den höchsten Wert. Die voraussichtliche Übertrittsquote für das kommende Schuljahr 2014/15 beträgt rd. 12%. Vorhandene Ganztagsangebote an Gemeinschaftsschulen im Schuljahr 2013/14 c) Gemeinschaftsschule Spitalhof-  Ganztagsschule gebunden ab Klasse 5  teilgebunden ab Klasse 6 (Werkrealschule)  gebunden ab Klasse 5  teilgebunden ab Klasse 6 (Werkrealschule) Ulrich-von-Ensingen  Adalbert-Stifter-  Albrecht-Berblinger- Mensa  Erweiterung notwendig  ggfs. in Verbindung mit Albrecht-BerblingerGanztagsGS Erweiterung notwendig gebunden ab Klasse 5  bei steigendem Bedarf Erweiterung notwendig gebunden ab Klasse 5  Erweiterung notwendig Schulentwicklung Gemeinschaftsschulen Vorgaben Land Baden-Württemberg - Gemeinschaftsschulen sind gebundene Ganztagsschulen - Sie sind mindestens 2-zügig zu führen - 18 - - Im Anschluss an Klasse 10 kann bei mind. 60 Schüler/-innen eine gymnasiale Sekundarstufe II eingerichtet werden. - Sie kann im Verbund mit einer Grundschule und / oder Realschule geführt werden Schulentwicklung Gemeinschaftsschulen Stadt Ulm 1. Weitere als die o.g. Gemeinschaftsschulen sind derzeit nicht geplant. Es liegen auch keine weiteren Anträge auf Einrichtung dieser Schulart vor. 2. Die künftigen Schuljahre werden zeigen, wie sich die Gemeinschaftsschulen im Wettbewerb mit anderen Schularten etablieren. Dabei liegt es ganz wesentlich daran, wie das für die Gemeinschaftsschulen eigene pädagogische Konzept umgesetzt und in der Bevölkerung überzeugend vermittelt wird. Die Gemeinschaftsschulen sind dabei, gemeinsam für diese Schulform allumfassend zu informieren. 3. Ab dem kommenden Schuljahr 2014/15 werden die Spitalhof- und die Ulrichvon-Ensingen-Gemeinschaftsschule nicht mehr in Kooperation (GEKO) geführt. Die Spitalhof-Gemeinschaftsschule wird mit der eigenen Grundschule ein Konzept der Gemeinschaftsschule von 1-10 entwickeln und die Ulrich-vonEnsingen-Gemeinschaftsschule in Kooperation mit der Martin-SchaffnerGrundschule. 4. Im Schuljahr 2013/14 werden in den 3 Gemeinschaftsschulen in städtischer Trägerschaft von insgesamt 123 Schülerinnen und Schüler 7 (6 %) aus dem AlbDonau-Kreis, 15 (12 %) aus der Stadt Neu-Ulm und 2 (2 %) aus dem restlichen Landkreis Neu-Ulm beschult. 5. In den an Ulm angrenzenden Gemeinden und Städten befinden sich 2 Gemeinschaftsschulen. Die GMS Erbach wird in den Klassen 1 - 5 von 4 Ulmer Schülerinnen und Schülern, die GMS Staig in der Klasse 5 von 7 Ulmer Schülerinnen und Schülern besucht. Umsetzungsplanung 1. Langfristiges Ziel muss es sein, die Gemeinschaftsschulen mit den Realschulen zu einer Schulart zusammen zu führen (Ziel: 2-Säulen-Prinzip). 2. An einzelnen Schulstandorten ist der Ausbau oder die Neueinrichtung der Mittagstischverpflegung notwendig. 3. Bauliche Maßnahmen siehe Anlage 21. - 19 - Realschulen Durch die zum Schuljahr 2013/14 erfolgte Umwandlung der Ulrich-von-Ensingen-RS zur Gemeinschaftsschule (in Klassenstufe 5), verbleiben in Ulm in städtischer Trägerschaft noch 3 eigenständige Realschulen und die auslaufenden Klassen der Ulrich-von-Ensingen-Realschule: - Anna-Essinger-Realschule (513 Schüler/-innen) - Albert-Einstein-Realschule (680 Schüler/-innen) - Elly-Heuss-Realschule (473 Schüler/-innen) - Ulrich-von-Ensingen-GMS (330 Schüler/-innen) (Klassenstufe 6 – 10) mit insgesamt 1.996 Schüler/-innen (siehe Anlage 7). In freier Trägerschaft werden in 2 Realschulen und 1 Abendrealschule insgesamt 708 Schüler/-innen, davon 585 aus Ulm unterrichtet. Darüber hinaus kann in 2 Waldorfschulen im Stadtgebiet Ulm ebenfalls der Realschulabschluss abgelegt werden. Vorhandene Ganztagsangebote an Realschulen im Schuljahr 2013/14 d) Realschule Elly-HeussSchulzentrum Kuhberg AnnaEssingerSchulzentrum Wiblingen AlbertEinstein- Ganztagsschule  Mensa  teilgebunden   gebunden Antrag auf offene Ganztagsschule zum SJ 2016/17 geplant  Im Schuljahr 2013/14 kann an 14 Schulen in städtischer und 5 Schulen in freier Trägerschaft ein Realschulabschluss abgelegt werden. In den an Ulm angrenzenden Gemeinden und Städten befinden sich 4 Realschulen (Erbach, Blaustein, Dornstadt, Langenau), die von insgesamt 230 Ulmer Schüler/-innen besucht werden. Die Übertrittsquote betrug für das laufende Schuljahr rd. 30 v.H., mit Ausnahme der letztjährigen Quote von rd. 36 v.H., ein seit Jahren konstanter Wert. Aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Bildungspolitik ist davon auszugehen, dass die Realschulen mittelfristig neben den Gemeinschaftsschulen und Gymnasien sowie den auslaufenden Werkrealschulen bestehen bleiben. Dies wird einmal mehr durch den Umstand verstärkt, dass diskutiert wird, dass die Realschulen künftig neben dem klassischen - 20 Realschulabschluss vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung auch den Hauptschulabschluss (mit Prüfung) anbieten können. Seit Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung hat sich die Schülerzahl an den Realschulen in städtischer Trägerschaft nicht wesentlich verändert. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Trend bis auf Weiteres anhält, solange keine bildungspolitischen Maßnahmen an dieser Schulart durchgeführt werden. Seit Einrichtung des 6-jährigen Beruflichen Gymnasiums ab dem Schuljahr 2012/13 an der Friedrich-List-Schule (Wirtschaftsgymnasium) und an der Robert-Bosch-Schule (Technisches Gymnasium) wechselten zum laufenden Schuljahr ab Klassenstufe 8 insgesamt rd. 5 v.H. (18 Schüler/-innen) bisherige Ulmer Realschüler/-innen auf diese Schulart. Es bleibt abzuwarten, wie sich mittelfristig dieser Trend weiter fortsetzt. Die Landesregierung hat sich vorbehalten, die noch als Versuch laufende Schulart wieder aufzugeben. Allerdings wurde hier kein Schuljahr genannt. Für die diese Schulart besuchenden Schüler/-innen gilt allerdings, dass sie auf jeden Fall den gewählten Schulabschluss an der jeweiligen Beruflichen Schule ablegen können. Es ist davon auszugehen, dass in der laufenden Legislaturperiode keine weiteren Veränderungen im Bereich der Realschulen zu erwarten sind. Es gilt, im Sinne der Transparenz, den Eltern die Unterschiede der Gemeinschaftsschule und Realschule zu vermitteln. Sowohl die Gemeinschaftsschulen als auch die Realschulen erarbeiten ein entsprechendes Konzept. Schulentwicklung Realschulen Vorgaben Land Baden-Württemberg - vorbehaltlich der gesetzlichen Beschlusslage Einführung des Hauptschulabschlusses an Realschulen - Neupositionierung in einem künftig zweigliedrigen Schulsystem - "De-facto-Gemeinschaftsschule" hinsichtlich Schülerschaft - Zukunftsfragen: Verbund mit GMS? Umwandlung in GMS? - Ab Schuljahr 2014/15 Hauptschulabschluss an Realschulen möglich Schulentwicklung Realschulen Stadt Ulm 1. Langfristiges Ziel muss es sein, die Realschulen mit den Gemeinschaftsschulen zu einer Schulart zusammen zu führen Säulen-Prinzip). (Ziel: 2- - 21 - Umsetzungsplanung 1. Das Schulzentrum Wiblingen, Albert-Einstein-Realschule, ist dabei, ein pädagogisches Konzept unter Einbeziehung der Wiblinger Grundschulen und mit Übergang zum Albert-Einstein-Gymnasium im Sinne eines ganzheitlichen Bildungskonzepts mit "fließenden" Übergängen zu entwickeln. Ziel ist ein ganzheitliches Konzept, das von der Grundschule bzw. bereits schon vom Kindergarten ab bis zum Abitur führen kann und so ein durchgängiges bildungsbiografisches Konzept darstellt, das eben jedes unterschiedlich begabte Kind berücksichtigt und entsprechend fördert. Aufgrund der sich abzeichnenden abnehmenden Schülerzahlen an der Sägefeld-WRS ist davon auszugehen, dass mittelfristig die Albert-Einstein-RS die neben dem AlbertEinstein-Gymnasium einzig verbleibende weiterführende Schule mit Hauptund derzeit noch Realschulabschluss in Wiblingen verbleibt, vorbehaltlich gesetzlicher Regelung. 2. Am Schulzentrum Wiblingen, Albert-Einstein-Realschule werden weitere Klassenzimmer für den Unterricht benötigt. Ein Raumprogramm wird im Herbst 2014 dem zuständigen Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 3. Zusammen mit allen um den Campus befindlichen Schulen wird ein Konzept für die Mittagstischverpflegung des Sozialzentrums Wiblingen erarbeitet, um dem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen. 4. Das Schulzentrum Kuhberg, Anna-Essinger-Realschule entwickelt derzeit mit dem Anna-Essinger-Gymnasium in einer Arbeitsgruppe in Kooperation mit der Fachhochschule Biberach und der Universität Ulm (Lehrstuhl für Nachhaltigkeit) ein Konzept zur Weiterentwicklung des ehemaligen 2. Ulmer Modells. Ziel ist es, ein in pädagogischer als auch in räumlicher Hinsicht optimales Lernumfeld zu schaffen, um jedem/-r Schüler/-in einen Bildungsabschluss am Schulzentrum-Campus Kuhberg zu ermöglichen. Es ist geplant, dieses Lehr- und Lernkonzept auch um die Kooperation mit den Gewerblichen Schulen am Campus zu erweitern. Am Schulzentrum Kuhberg, Anna-Essinger-Realschule, werden weitere Klassenzimmer benötigt. Ein Raumprogramm wird im Herbst 2014 dem Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 5. Bauliche Maßnahmen siehe Anlage 21. - 22 - Gymnasien Die Übertritte zu Gymnasien haben aufgrund des Wegfalls der verbindlichen Grundschulempfehlung mit rd. 56 v.H. (der Durchschnitt der letzten 5 Jahre liegt bei ca. 50 v.H.) einen neuen Höchststand in Ulm erreicht (siehe Anlage 8). Für das kommende Schuljahr 2014/15 wird mit einer Übertrittsquote von rd. 60% gerechnet. In städtischer Trägerschaft befinden sich im laufenden Schuljahr 2013/14 in 6 Gymnasien insgesamt 5.219 Schüler/-innen , in freier Trägerschaft werden im Stadtgebiet in Ulm an 2 Gymnasien und 1 Abendgymnasium insgesamt 873 Schüler/-innen unterrichtet, davon 353 aus Ulm. Vorhandene Ganztagsangebote an Gymnasien im Schuljahr 2013/14 e) Gymnasium Hans und Sophie Scholl- Schulzentrum Kuhberg Anna-Essinger- Ganztagsschule Mensa  Ganztagsschule in offener Form mangels Nachfrage nicht zustandegekommen  offen  Schulzentrum Wiblingen Albert-Einstein-  Humboldt-  Bürgerhaus Mitte Kepler-  Bürgerhaus Mitte Schubart- Sozialzentrum Wiblingen  Im Schuljahr 2013/14 kann an 9 Schulen in städtischer Trägerschaft und in 5 Schulen in freier Trägerschaft die allgemeine Hochschulreife erlangt werden. Ungeachtet der Frage, ob eine Ganztagsschule beantragt wird, besteht an allen Ulmer Gymnasien eine Hausaufgabenbetreuung am Nachmittag. Seit Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung ist mittelfristig mit einer Steigerung der Schülerzahl an den Gymnasien in städtischer Trägerschaft zu rechnen. Das Anna-Essinger-Gymnasium und das Albert-Einstein-Gymnasium wurden als 3-zügige Gymnasien gebaut. Aufgrund der starken Nachfrage haben Sie sich in den letzten Jahren zu 4 bzw. 5 zügigen Gymnasien weiterentwickelt. Aus diesem Grund wurde die Grundschule am Tannenplatz aus dem seinerzeit gemeinsam mit Realschule und Gymnasium betriebenen Schulzentrum ausgelagert. Sollte aber die Übertrittsquote weiterhin auf hohem Niveau weitersteigen, muss weiterer Schulraum zur Verfügung gestellt werden. Unterstellt, die Übertrittsquote an Ulmer - 23 Gymnasien bleibt bei rd. 60%, werden im Schuljahr 2019/20 rd. 150 Schüler/-innen mehr an Gymnasien in städtischer Trägerschaft beschult, als zu Zeiten des Doppelabiturjahrgangs. Bereits heute wird in verschiedenen Bundesländern darüber nachgedacht, von G8 auf G9 überzuwechseln. Sollte dies auch in Baden-Württemberg zum Tragen kommen, muss die Schulentwicklung an Gymnasien in städtischer Trägerschaft nochmals neu überdacht werden. Nur das an Ulm angrenzende Stadtgebiet Langenau unterhält ein Gymnasium mit insgesamt 871 Schülerinnen und Schüler, das von keinen Ulmer Schülerinnen und Schülern besucht wird. Die nächst gelegenen Gymnasien in Baden-Württemberg befinden sich in Blaubeuren und Laichingen, die für die Schulentwicklungsplanung in Ulm jedoch unberücksichtigt bleiben können. Die in der Stadt Neu-Ulm befindlichen 2 Gymnasien sowie 3 Gymnasien im Landkreis NeuUlm in staatlicher oder freier Trägerschaft werden von insgesamt 7 Schüler/-innen aus Ulm besucht. Schulentwicklung Gymnasien Land Baden-Württemberg - Städtetagsforderung: Bedarfsgerechte Erhöhung der G9-Versuchszahl - 1 von insg. 22 Schulversuchen zu G9 seit Schuljahr 2013/14 am AlbertEinstein-Gymnasium - G9 ist an Gymnasien in freier Trägerschaft uneingeschränkt möglich Schulentwicklung Gymnasien Stadt Ulm 1. Das Angebot an Profilen und Zügen an Gymnasien in städtischer Trägerschaft deckt nunmehr alle Varianten der gymnasialen Bildung ab. Da nach dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung nur die Quoten aus 2 Schuljahren vorliegen, kann noch kein verlässlicher Trend ausgemacht werden. Dieser wird einmal mehr entscheidend davon abhängen, wie die immer heterogener werdende Schülerschaft in den Gymnasien gefördert wird. 2. Bislang scheiterte der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Gymnasien mit Ausnahme des Anna-Essinger-Gymnasiums an der mangelnden Nachfrage der Schüler/-innen bzw. deren Eltern. Die Entwicklung wird zeigen, ob nicht zumindest in der Unterstufe ein Ganztagsangebot, das sich heute in der Hausaufgabenbetreuung erschöpft, angeboten werden muss. Umsetzungsplanung 1. Zusammen mit allen um den Campus befindlichen Schulen wird ein Konzept für die Mittagstischverpflegung des Sozialzentrums Wiblingen erarbeitet, - 24 um dem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen. f) 2. Am Schulzentrum Wiblingen, Albert-Einstein-Gymnasium werden weitere Klassenzimmer und ein Fachunterrichtsraum für den Unterricht benötigt. Ein Raumprogramm wird im Herbst 2014 dem zuständigen Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 3. Am Schulzentrum Kuhberg, Anna-Essinger-Gymnasium, werden weitere Klassenzimmer und ein Fachunterrichtsraum benötigt. Ein Raumprogramm wird im Herbst 2014 dem zuständigen Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 4. Schüler/-innen aus dem Stadt- und Landkreis Neu-Ulm / Bayern Nach dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung u.a. für Gymnasien in Baden-Württemberg wurde seitens der Geschäftsführenden Schulleitung für Ulmer Gymnasien festgelegt, dass bayerische Schüler nur dann ein Ulmer Gymnasium besuchen können, wenn diese die nach wie vor in Bayern verbindliche Grundschulempfehlung für Gymnasien (derzeit ein Notendurchschnitt von 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht) vorlegen können. 5. Derzeit werden aufgrund der hohen Schülerzahlen an Gymnasien in städtischer Trägerschaft nur sog. Geschwisterkinder aus Bayern aufgenommen. 6. Die Entwicklung bayerischer Schüler in Ulmer Gymnasien ist aus Anlage 9 ersichtlich. 7. Bauliche Maßnahmen siehe Anlage 21. Sonderschulen einschl. Förderschulen Die Auswirkungen der seit März 2009 rechtlich verbindlichen Inhalte der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf das gesamte deutsche Schulsystem sind erheblich. Durch die Unterzeichnung der UN-Konvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Hierzu gehört u.a., dass, wie in Art. 24 festgeschrieben, allen Kindern unabhängig von einem sonderpädagogischen Förderbedarf der Besuch einer allgemeinen Schule in Wohnortnähe ermöglicht werden muss und sie dort die individuell notwendige Förderung erhalten. Derzeit befinden sich folgende Sonderschulen mit insgesamt 779 Schülern/-innen im Stadtgebiet Ulm: - 25 - Trägerschaft Alois-Bahmann-Schule, Förderschule Pestalozzischule, Förderschule Wilhelm-Busch-Schule, Förderschule Stadt Ulm Stadt Ulm Hans-Zulliger-Schule für Erziehungshilfe Stadt Ulm Gustav-Werner-Schule für Körperbehinderte Astrid-Lindgren-Schule für Sprachbehinderte Schule Schule Schule Stadt Ulm Stadt Ulm und Alb-Donau-Kreis Stadt Ulm und Alb-Donau-Kreis Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Schule für Körperbehinderte Stadt Ulm, Alb-Donau-Kreis, Landkreis NeuUlm und Günzburg Hans-Lebrecht-Schule für Kranke Stadt Ulm Schule In freier Trägerschaft werden in einer Sonderschule 11 Schüler/-innen, davon 1 aus Ulm, unterrichtet. Die Anzahl der Schüler/-innen mit Behinderungen nebst Veränderungen seit 2000/01, welche an eine der Ulmer Sonderschulen in städtischer Trägerschaft im Schuljahr 2013/14 unterrichtet werden, sind aus Anlagen 10 - 15 ersichtlich. Daraus lässt sich unschwer erkennen, dass mit Ausnahme der Schule für Erziehungshilfe und der Förderschulen die Schülerzahlen an den Sonderschulen sogar zugenommen haben bzw. auf hohem Niveau stagnieren. Bei den Förderschulen haben die Schülerzahlen ab 2005/06 abgenommen. Die Auswertung der Schwerpunktregionen hat lt. Städtetag Baden-Württemberg ergeben, dass sich in den Schuljahren 2011/12 und 2012/13 jeweils 23% bis 27% der Eltern von Schüler/innen, bei denen ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt wurde, für eine allgemeinbildende Schule entschieden haben. Die Tendenz ist leicht steigend. Inklusion In der Stadt Ulm wurden im Schuljahr 2011/12 insg. 7 Schüler/-innen mit Behinderungen in allgemeinbildenden Schulen (6 in Grundschulen, 1 Gymnasium), im Schuljahr 2012/13 zusätzlich 25 Schüler/-innen (24 in Grundschulen, 1 in Grund- und Werkrealschule) inkludiert beschult. Im Bereich der Schulen für Geistigbehinderte ist ein deutlicher Anstieg der Anmeldezahl auf Sonderschulen zu verzeichnen. Ob dieser Trend weiterhin anhält oder aufgrund des laufenden Verfahrens der Schulgesetzänderung im Rahmen der Inklusion zurückgeht, bleibt abzuwarten. Derzeit besteht nur noch für die Grundschulen und Förderschulen ein verbindlicher Schulbezirk. Schüler/-innen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot - 26 dürfen in Abweichung von den Schulbezirksregelungen des Schulgesetzes den gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinen Schule besuchen, auch wenn sie nicht in deren Schulbezirk wohnen oder der Ausbildungs- oder Beschäftigungsort nicht in deren Schulbezirk liegt. Außenklassen Außenklassen sind Klassen einer Sonderschule, die an einer allgemeinbildenden Schule eingerichtet werden. Schüler/-innen der Außenklasse sind damit Schüler/-innen der Sonderschulen. Sie werden nach ihrem Bildungsplan (von Sonderschullehrkräften) unterrichtet. So wird der Anspruch der Kinder bzw. Jugendlichen mit Behinderung auf individuelle sonderpädagogische Förderung erfüllt. Darüber hinaus kommt es, mit Unterstützung einer sonderpädagogischen Lehrkraft, die ein volles Deputat an der Regelschule ausübt, zu inklusiven Angeboten mit den Regelklassen (z.B. Sport, Singen, Kunst, etc.). 8. Aktueller Sachstand / Schuljahr 2013/14 Stammschule Gastschule Beschulung in Klassenstufe....... Gustav-Werner-Schule GS Eggingen 4 5 Gustav-Werner-Schule Ulrich-von-Ensingen-GMS 5 6 Gustav-Werner-Schule GWRS Einsingen (läuft zum Ende des SJ 2013/14 aus) 7 5 Gustav-Werner-Schule Ulrich-von-Ensingen-GMS 8 6 Gustav-Werner-Schule GWRS Einsingen (läuft zum Ende des SJ 2013/14 aus) 10 6 Gustav-Werner-Schule Max-GutknechtSchule/Sonderberufsfachschule BVE* 4 Gustav-Werner-Schule Max-Gutknecht-Schule BVE* 7 Gustav-Werner-Schule Max-Gutknecht-Schule BVE* 7 Summe Anzahl Schüler/innen 46 * BVE = Berufsvorbereitende Einrichtung Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und Ganztagsschule Eltern von Kindern mit Behinderung wünschen sich auch und besonders an allgemeinen Schulen eine Betreuung sowie teilweise auch eine Ferienbetreuung. Die Gemeinschaftsschule ist Inklusionsschule und Ganztagsschule, eine Novellierung des Schulgesetzes mit erstem Schwerpunkt Grundschule ist für das Schuljahr 2014/15 zwischen dem Land und den - 27 Kommunalen Spitzenverbänden in Verhandlung und wird zum Schuljahr 2014/15 in Kraft treten. Schulentwicklung Sonderschulen / Förderschulen Vorgaben des Landes BW - Umwandlung in Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren - Abschaffung der Sonderschulpflicht - Allgemeine Schulpflicht auch für besonders förderbedürftige Schüler/-innen - Stärkere Inklusion besonders förderbedürftiger Schüler/-innen an allgemein bildenen Schulen und Beruflichen Schulen - v.a. Förderschüler/-innen - Regelfall gruppenbezogene Inklusion, auch Einzelfallinklusion möglich, wenn eine entsprechende Notwendigkeit vorhanden ist. - Lehrpersonal wird in größerem Umfang an allgemein bildenden Schulen tätig Schulentwicklung Sonderschulen / Förderschulen Stadt Ulm 1. Integration von Förderschulen in Regelschulen im Rahmen der Inklusion. 2. Optimierung des Schulstandortes der Schule für Erziehungshilfe Umsetzungsplanung g) 1. Umzug der Alois-Bahmann-Förderschule in die Martin-Schaffner-GS und Ulrich-von-Ensingen-GMS im Rahmen der Inklusion (siehe auch Ziffer 4b) 2. Umzug der Hans-Zulliger-Schule (Schule für Erziehungshilfe) an den Standort Safranberg nach Fertigstellung des Neubaus der Hans-LebrechtSchule (Schule für Kranke) Sonderschulkindergärten - 28 Derzeit befinden sich folgende Sonderschulkindergärten mit insgesamt 69 Kindern im Stadtgebiet Ulm: Trägerschaft Konrad-Hipper-Schulkindergarten für besonders Förderungsbedürftige Stadt Ulm Gustav-Werner-Schulkindergarten für Körperbehinderte Stadt Ulm und Alb-Donau-Kreis Astrid-Lindgren-Schulkindergarten für Sprachbehinderte Stadt Ulm und Alb-Donau-Kreis Friedrich-von-BodelschwinghSchulkindergarten für Körperbehinderte Stadt Ulm, Alb-Donau-Kreis, Landkreis Neu-Ulm und Günzburg Entwicklung der Kinderzahlen an Astrid-LindgrenSchulkindergarten Gustav-WernerSchulkindergarten Friedrich-vonBodelschw inghSchulkindergarten Konrad-HipperSchulkindergarten Summe 2000/ 2006/ 2007/ 2008/ 2009/ 2010/ 2011/ 2012/ 2013/ 2014/ 2001 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 voraus sichtl. 24 20 21 20 20 20 20 20 16 16 16 9 9 14 11 12 13 18 14 13 29 27 28 28 29 28 30 27 28 28 24 16 16 16 16 16 16 17 11 3 93 72 74 78 76 76 79 82 69 60 Schulentwicklung Sonderschulkindergärten Stadt Ulm 1. Im Rahmen der Umsetzung der Inklusion von Kindern mit Einschränkungen in Regeleinrichtungen nimmt vereinzelt auch die Zahl der Kinder in Sonderschulkindergärten ab (s. Tabelle). 2. Insbesondere ist im laufenden und im kommenden Schuljahr 2014/15 am KonradHipper-Schulkindergarten mit einem erheblichen Einbruch der Kinderzahlen zu rechnen. Die Staatliche Schulverwaltung prüft deshalb in Abstimmung mit den für die vorschulische Kinderbetreuung in der Stadt zuständigen Abteilungen, wie diese Kinder in Regeleinrichtungen der Stadt Ulm integriert werden können. 3. Integration der Sonderschulkindergärten in Regeleinrichtungen im Rahmen der Inklusion - 29 - Umsetzungsplanung h) 1. Erarbeitung eines Konzepts zur Integration des Konrad-HipperSchulkindergartens in eine Regeleinrichtung in städtischer Trägerschaft. 2. Da diese Kinder ausschließlich aus dem Stadtgebiet Ulm kommen und mit dem sog. Sonderschul-Schülerverkehr transportiert werden, ist aus Schulträgersicht mit keinen Mehrkosten zu rechnen. 3. Die dadurch freiwerdenden Räume am bisherigen Stammsitz der HansMultscher-Grundschule können für Betreuungs- und Gruppenarbeitszwecke der Hans-Multscher-Grundschule sowie für eine andere Nutzung zur Förderung von Grundschüler/-innen zur Verfügung gestellt werden. 4. Erarbeitung eines Handlungskonzepts zur Integration der Schulkindergärten in Regeleinrichtungen für den Körperbehinderten, Geistigbehinderten- und Sprachbehinderten-Bereich in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Biberach, Abteilungen Kita und KiBU aufgrund der Erfahrungen der Integration des Konrad-Hipper-Schulkindergartens. Berufliche Schulen In städtischer Trägerschaft befinden sich 3 berufliche Schulen (2 Gewerbliche, 1 Kaufmännische), Schülerentwicklung siehe Anlage 16; in Trägerschaft des Alb-Donau-Kreises befindet sich im Stadtgebiet Ulm eine berufliche Schule (Biotechnologie, Ernährung, Gesundheit und Soziales) mit insgesamt 1.525 Schüler/-innen, davon 359 aus Ulm. Nachrichtlich erwähnt werden sollen noch die anderen beruflichen Schulen in freier Trägerschaft im Stadtgebiet Ulm:  Kath. Fachschule für Sozialpädagogik  Akademie für Gesundheitsberufe des Universitätsklinikums Ulm:  Internationaler Bund  Max-Gutknecht-Schule  Progenius, Poligenius, edugenius  Ulmkolleg  Akademie für Kommunikation Bei der regionalen Schulentwicklung im Bereich der beruflichen Schulen sind neben den Schulträgern und den Schulen auch die Kammern und Wirtschaftsverbände einzubeziehen. Regionale Schulentwicklung kann nur in einem größeren Kontext unter Einbeziehung benachbarter Land- und Stadtkreise bzw. innerhalb eines gesamten Regierungsbezirks funktionieren. Insbesondere bei den überregional agierenden beruflichen Schulen müssen die Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart eine steuernde Funktion übernehmen. In den 3 beruflichen Schulen in städtischer Trägerschaft werden im Schuljahr 2013/14 insgesamt 8.836 Voll- und Teilzeitschülerinnen und Schüler, davon 2.775 (31 %) aus dem AlbDonau-Kreis, 2.003 (23 %) aus dem übrigen Baden-Württemberg, 857 (10 %) aus der Stadt - 30 Neu-Ulm, 1.103 (12 %) aus dem Landkreis Neu-Ulm, 368 ( 4 %) aus dem übrigen Bayern und 96 (1 %) aus sonstigen Orten beschult. Schulentwicklung Berufliche Schulen Vorgaben des Landes BW - Erweiterter bedarfsorientierter Ausbau des Angebots Beruflicher Gymnasien - Mittelfristig: Rechtsanspruch auf Besuch Beruflicher Gymnasien - Überprüfung des Schulversuchs der sechsjährige Berufliche Gymnasien (G9-Variante) - Rückgang der Berufsfachschulen aufgrund rückläufiger Schülerzahlen an Werkrealschulen - Einführung von Ganztagsangeboten Schulentwicklung Berufliche Schulen Stadt Ulm 1. Aus Sicht der beruflichen Schulen ist es von großer Bedeutung, dass von Anfang an auch die duale Ausbildung, d.h. die Schulart Berufsschule, in die regionale Schulentwicklung einbezogen wird, und nicht nur vorrangig die beruflichen Vollzeitschulen betrachtet werden. 2. Ein wohn- und betriebsnahes Berufsschulangebot ist für die ausbildungsplatzsuchende Jugend und für die ausbildende Wirtschaft unverzichtbar. Dies gilt für Städte und Oberzentren genauso wie für ländliche Regionen in BadenWürttemberg. 3. Die beruflichen Schulen in Baden-Württemberg verfügen über ein flächendeckend vorhandenes Netz an beruflichen Gymnasien und Berufskollegs. Dies gilt ganz besonders für die größeren Städte wie Ulm. Damit sind die beruflichen Vollzeitschulen die natürlichen Partner für Gemeinschafts-, Real- und Werkrealschulen. Die flächendeckend vorhandenen beruflichen Gymnasien und Berufskollegs können als Oberstufen der Schularten mit mittlerem Bildungsabschluss betrachtet werden. 4. An den beruflichen Schulen in städtischer Trägerschaft können vom Hauptschulabschluss, dem Realschulabschluss bis zur allgemeinen Hochschulreife alle Schulabschlüsse erlangt werden. - 31 - Umsetzungsplanung Kooperationen zwischen beruflichen Gymnasien bzw. Berufskollegs mit Gemeinschaftsschulen aber auch mit den Realschulen. Damit könnte jedem geeigneten Absolventen der Gemeinschaftsschule oder Realschule ein Anschluss an eine gymnasiale Oberstufe garantiert werden. Die Schularten an den Beruflichen Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm sind aus Anlage 17 ersichtlich. Damit verfügen unsere Beruflichen Schulen über 15 verschiedene Schularten. Neben den dualen Ausbildungsgängen bilden zwischenzeitlich die beruflichen gymnasialen Züge an der Robert-Bosch-Schule, Ferdinand-von-Steinbeis-Schule, Friedrich-List-Schule einen wichtigen Standortfaktor im Ulmer Schulwesen. So bieten zwischenzeitlich sowohl das 3jährige berufliche Gymnasium als auch nunmehr seit dem Schuljahr 2012/13 das 6-jährige berufliche Gymnasium an der Robert-Bosch- und Friedrich-List-Schule eine Alternative für gute Werkrealschüler/-innen und Realschüler/-innen sowie für Gymnasiasten anstelle des G8- einen G9-Zug zum Abitur zu wählen. 6. Schulabschlüsse Aus Anlage 18 ist ersichtlich, welche Schulabschlüsse in Ulm an welcher Schule und in welchem Sozialraum angeboten werden. Insgesamt können in Ulm derzeit folgende Schulabschlüsse abgelegt werden:  Hauptschulabschluss  mittlerer Bildungsabschluss  Fachhochschulreife  Allgemeine Hochschulreife. so dass alle 4 Schulabschlüsse an 25 Schulen in städtischer Trägerschaft und 6 in Schulen in freier Trägerschaft erlangt werden können. Allgemeine Hochschulreife (G8 / G9) Die allgemeine Hochschulreife kann in Ulm an insgesamt 9 Schulen in städtischer Trägerschaft erreicht werden. Aus Anlage 19 ist ersichtlich, an wievielen Schulen neben dem nunmehr klassischen G8-Abitur auch ein G9 Abitur abgelegt werden kann. Mit dem vorhandenen Angebot ist die Stadt Ulm als Oberzentrum gut ausgestattet. - 32 Neben den klassischen Gymnasien mit Sekundarstufe II haben sich die beruflichen Gymnasien mit insgesamt 17 Eingangsklassen (3-Jähriges berufliches Gymnasium) und 4 Eingangsklassen im 6-jährigen Beruflichen Gymnasium etabliert. Daneben bietet 1 berufliches Gymnasium in Trägerschaft des Alb-Donau-Kreises ebenfalls eine gymnasiale Oberstufe mit der Möglichkeit der allgemeinen Hochschulreife an. G8 / G9 an Schulen in freier Trägerschaft Neben den klassischen Schulen mit Sekundarstufe II bieten folgende Schulen in freier Trägerschaft einen sog. G9-Zug an: Poligenius St. Hildegard-Gymnasium (für gute Realschülerinnen, sog. "Topper") 7. Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft Die allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft sowie deren Schülerzahlentwicklung sind aus Anlage 20 ersichtlich: St. Hildegard Schulen Grundschule Realschule Gymnasium Freie Waldorfschule Grundschule Klassenstufe 5 - 13 Freie Waldorfschule am Illerblick Grundschule Klassenstufe 5 - 13 Freie Evang. Schule Grundschule Poligenius Grundschule Realschule Gymnasium Sie werden hier nur nachrichtlich erwähnt. Die Einzugsgebiete dieser zum Teil konfessionellen oder nach alternativen Unterrichtsformen geführten Schulen reichen weit in den Alb-DonauKreis und in den Landkreis Neu-Ulm hinein. Von den rd. 2.500 Schüler/-innen kommen rd. 48% aus Ulm.