Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
873 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
BS- Bildung und Sport
Datum
14.05.2014
Geschäftszeichen
BS-201/7 -Se/hö
Vorberatung
Schulbeirat
Sitzung am 03.07.2014
TOP
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales
Sitzung am 09.07.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Regionale Schulentwicklungsplanung für Schulen in städtischer Trägerschaft unter
Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung
u.a. Antrag der CDU-Fraktion vom 31.07.2013, SPD-Fraktion vom 28.01.2014 und
GRÜNE-Fraktion vom 11.02.2014
Anlagen:
24
GD 200/14
Antrag:
1.
Vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
2.
Die in diesem Rahmenplan aufgezeigten Maßnahmen bilden die
Grundlage für die im Einzelfall noch herbeizuführenden Sachbeschlüsse.
3. Der Aufhebung der Werkrealschule in Ulm-Einsingen zum Schuljahr 2014/15
zuzustimmen. Ab Schuljahr 2014/15 wird die Schule in Ulm- Einsingen als rechtlich
selbständige Grundschule (Grundschule
Einsingen) geführt.
Gerhard Semler
Genehmigt:
BM 2, BM 3, C 2, EI, GM, OB, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Anlage 2
Regionale Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der
Jugendhilfeplanung 2013 - 2016/17
Entwicklung der Schülerzahlen seit SJ 1990/91
Anlage 3
Entwicklung Zurückstellungen und vorzeitige Einschulungen
Anlage 4
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen
Anlage 5
Entwicklung der Schülerzahlen an Werkrealschulen
Anlage 6
Entwicklung der Schülerzahlen an Gemeinschaftsschulen
Anlage 7
Entwicklung der Schülerzahlen an Realschulen
Anlage 8
Entwicklung der Schülerzahlen an Gymnasien
Anlage 9
Schüler/-innen Klassenstufe 5 aus Bayern in Ulmer Gymnasien
Anlage 10
Entwicklung der Schülerzahlen an Förderschulen
Anlage 11
Entwicklung der Schülerzahlen an der Sonderschule für Sprachbehinderte
Anlage 12
Entwicklung der Schülerzahlen an der Sonderschule für Geistigbehinderte
Anlage 13
Entwicklung der Schülerzahlen an der Sonderschule für Körperbehinderte
Anlage 14
Entwicklung der Schülerzahlen an der Sonderschule für Erziehungshilfe
Anlage 15
Entwicklung der Schülerzahlen an der Schule für Kranke
Anlage 16
Entwicklung der Schülerzahlen an den beruflichen Schulen in städtischer
Trägerschaft
Anlage 17
Schularten an den Beruflichen Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm
Anlage 18
Bildungsabschlüsse an Ulmer Schulen
Anlage 19
Allgemeine Hochschulreife an Ulmer Schulen
Anlage 20
Entwicklung der Schülerzahlen an Schulen in freier Trägerschaft
Anlage 21
Bauliche Maßnahmen
Anlage 22
Antrag Nr. 132 der CDU-Fraktion vom 31.07.2013
Anlage 23
Antrag Nr. 15 der SPD-Fraktion vom 28.01.2014
Anlage 24
Antrag Nr. 30 der GRÜNE-Fraktion vom 11.02.2014
-3-
Inhaltsverzeichnis
1.
Kurzfassung
Seite
4
2.
Ausgangslage
5
3.
Ziele
6
4.
Verfahren / Vorgehensweise
7
a) Datenerhebung
b) Inklusion
c) Betreuung von Schüler/-innen
5.
7
8
9
Entwicklung der Schülerzahlen
10
Grundschulen
Werkrealschulen
Gemeinschaftsschulen
Realschulen
Gymnasien
Sonderschulen
Sonderschulkindergärten
Berufliche Schulen
10
15
17
19
22
24
27
29
6.
Schulabschlüsse
31
7.
Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft
32
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
-4-
Sachdarstellung:
1.
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Ja
Nein
Kurzfassung
Die Schulentwicklungsplanung unterstellt, dass
1.
aufgrund der Geburtenentwicklung die Schülerzahl in Ulm bis zum Schuljahr 2019/20 stabil
bleibt,
2.
aufgrund der Novellierung des Schulgesetzes zur Ganztagsgrundschule mit einem Anstieg
von Ganztagsschulen in den nächsten Jahren gerechnet werden muss,
3.
in der Folge an einzelnen Standorten Mittagstischangebote neu eingerichtet oder
ausgebaut werden müssen,
4.
das Betreuungspersonal in der Ganztagsbetreuung erhöht werden muss,
5.
weitere Betreuungsräume zur Verfügung gestellt werden müssen,
6.
Angebote der Erziehungshilfe, wie Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII, an
Ganztagsschulen integrierter Bestandteil werden,
7.
das Übertrittsverhalten auf Werkrealschulen in städtischer Trägerschaft weiter abnehmen
wird,
8.
deshalb mittelfristig zu prüfen ist, ob die verbleibenden Werkrealschulen (Eduard-Mörikeund Sägefeld-) künftig als Grundschul- bzw. Grund- und Förderschulzentren geführt werden,
9.
voraussichtlich ab dem Schuljahr 2021/22 keine Werkrealschulen mehr in Ulm vorhanden
sein werden, sofern keine gesetzliche Regelung andere Vorgaben macht,
10.
die Stadt Ulm mit 4 Gemeinschaftsschulen derzeit ausreichend mit diesem neuen
Bildungsangebot ausgestattet ist,
11.
im Lichte der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen ist, wie künftig die Gemeinschaftsschulen in
Kooperation bzw. im Verbund mit den vorhandenen Realschulen schulorganisatorisch
zusammengeführt werden können,
12.
von einem weiterhin konstanten Übertrittsverhalten auf Realschulen auszugehen ist,
13.
künftig an den Realschulen auch ein Hauptschulabschluss gemacht werden kann,
14.
das Übertrittsverhalten auf Gymnasien sich auf hohem Niveau einpendelt und
gegebenenfalls noch weiter steigen wird,
-5-
2.
15.
sollte der G-9-Zug weiter ausgebaut werden, mit einer nochmaligen Steigerung der
Schülerzahlen an Gymnasien zu rechnen ist,
16.
am Schulzentrum Wiblingen und am Schulzentrum Kuhberg aufgrund gestiegener und
voraussichtlich noch steigender Schülerzahlen Erweiterungen geplant werden müssen,
17.
freiwerdende Räume durch Wegfall der Werkrealschulen nicht immer als Ausweichquartiere
für Gymnasien geeignet sind, da Fachräume fehlen oder weit entfernt (Einsingen, Eggingen,
Jungingen) sind,
18.
nach wie vor an einzelnen Schulstandorten hoher Sanierungsbedarf besteht,
19.
inklusiv beschulte Schüler/-innen im Rahmen der sog. gruppenbezogenen Lösung weitere
Räume für die therapeutische Begleitung erfordern,
20.
zunehmender Raumbedarf für Internationalen Vorbereitungsklassen besteht,
21.
Kooperationen und Bildungspartnerschaften von Schulen und außerschulischen Trägern
notwendiger Teil in der veränderten Bildungslandschaft werden.
Ausgangslage
Die letzte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung umfasst den Zeitraum 2009 - 2025 (GD 379/10),
die vom Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales am 8.12.2010 beschlossen worden ist.
Nicht nur die demographische Entwicklung, sondern auch das sich verändernde Schulwahlverhalten der
Eltern machen eine von Land und öffentlichen Schulträgern gemeinsam getragene regionale
Schulentwicklung dringend erforderlich. Aufgrund der sich aus der aktuellen Bildungspolitik
ergebenden Veränderungen, insbesondere Gemeinschaftsschule, Wegfall der verbindlichen
Grundschulempfehlung, Ganztagsschulgesetz, wurde deshalb die bisherige Planung im Lichte der sich
abzeichnenden Entwicklungen für das Stadtgebiet Ulm aktualisiert.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 15.11.2013 den Gesetzentwurf zur Regionalen
Schulentwicklung (RSE) beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Nach dem sich anschließenden
Anhörungsverfahren soll das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren im April und Mai 2014
stattfinden. Es ist geplant, die Schulgesetznovelle zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft treten zu lassen.
Wesentlichen Einfluss auf die Regionale Schulentwicklung hat auch der Entwurf der Novellierung des
Schulgesetzes Baden-Württemberg zur Ganztagsschule. Dieses Gesetz soll ebenfalls zum
Schuljahresbeginn 2014/2015 (01.08.2014) in Kraft treten.
Im Schuljahr 2013/14 besuchen nunmehr insgesamt 21.733 Schüler/-innen Schulen in städtischer
Trägerschaft. Addiert man hierzu die Schulen in freier Trägerschaft, die sich auf der Gemarkung der
Stadt Ulm befinden, besuchen rd. 28.300 Schüler/-innen Schulen in Ulm. Die Entwicklung der
Schülerzahlen seit 1990 ist aus Anlage 2 ersichtlich. Daraus ist unschwer zu ersehen, dass sich die
Schülerzahl in Ulm von der Summe her nur unwesentlich verändert hat. Die seit der letzten
Regierungsänderung auf Landesebene eingeleiteten bildungspolitischen Maßnahmen, wie z.B. der
Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung, Schaffung von Gemeinschaftsschulen und nun die
Novellierung des Schulgesetzes zur Ganztagsschule machen eine erneute zeitnahe Schulentwicklung
-6für den Stadtkreis Ulm notwendig.
Berücksichtigt werden sozialstrukturelle und fallbezogene Indikatorenwerte aus der
Jugendhilfeplanung, um Stadtteile oder Sozialräume mit besonders hohen Indikatoren im Sinne von
Bildungsgerechtigkeiten und Chancengleichheit zu erkennen und bedarfsgerechte Maßnahmen
umzusetzen.
Maßnahmen der Jugendhilfe werden in und für Grund- und weiterführende Schulen umgesetzt.
Bildungspartnerschaften entwickeln sich zunehmend. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit stellt
Angebotszeiten teilweise um auf den Schulrhythmus.
3.
Ziele
Ziel der Regionalen Schulentwicklung ist es, allen Schüler/-innen in zumutbarer Erreichbarkeit die
Erlangung des von ihnen gewünschten Bildungsabschlusses entsprechend ihren Begabungen und
Fähigkeiten bei einem gleichzeitig effektiven und effizienten Ressourceneinsatz zu ermöglichen. Im
Zuge der regionalen Schulentwicklung sollen die schulischen Strukturen den gesellschaftlichen
Veränderungen angepasst und Schulentwicklungen und Schulaufhebungen nicht weiter dem Zufall
überlassen werden. Dabei sollen im Interesse aller Beteiligten langfristige Perspektiven auf
leistungsstarke Schulstandorte geschaffen werden. Immer kleiner werdende Schulstandorte sollen
vermieden werden.
Perspektivisch soll das neue Schulgesetz vom sog. "Zwei-Säulen-System" in der Sekundarstufe
allgemeinbildender Schulen ausgehen, d.h. 1. Säule Gymnasium und 2. Säule als integrativer
Bildungsweg, der aus Hauptschule/Werkrealschule/Realschule und Gemeinschaftsschule entstehen
kann.
Die regionale Schulentwicklung wird zunächst für alle auf der Grundschule aufbauenden Schulen
(Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium) geregelt. Das
Kultusministerium empfiehlt aufgrund des zwischenzeitlich veröffentlichten Entwurfs der Novellierung
des Schulgesetzes, die Grundschulen mit in die regionale Schulentwicklung aufzunehmen.
Für die regionale Schulentwicklung sind für die Grund-/ Werkreal-/ Gemeinschafts-/ Real- und
Sonderschulen das Staatliche Schulamt Biberach, für die Gymnasien und Beruflichen Schulen das
Regierungspräsidium Tübingen zuständig.
Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen sich Schulen auf die veränderten
Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Begabungsvielfalt der Schüler/innen besser einstellen können. Dabei sollen sich pädagogisch leistungsfähige Schulstandorte
entwickeln.
Die regionale Schulentwicklung orientiert sich nach den Ausführungen des Ministeriums für Kultus,
Jugend und Sport an 3 Leitlinien. Sie
denkt nicht von den Schularten, sondern von den Schulabschlüssen her
ermöglicht und unterstützt die Annäherung der Schularten
trägt Sorge für ressourceneffiziente, leistungsfähige und gleichzeitig in zumutbarer
Erreichbarkeit liegende Schulstandorte.
Kooperationen und Zusammenschluss von Schule und Jugendhilfe unterstützt Fallarbeit im Einzelnen,
insbesondere Elternarbeit, aber auch Projekte zur Förderung von sozialer Kompetenz in Klassen und
-7Gruppen.
Die regionale Schulentwicklung soll dabei helfen, aus pädagogischer Sicht zu klein und immer kleiner
werdende, in ihrer Gesamtheit nicht finanzierbare, Schulstandorte zu vermeiden.
Weiterführende Schulen sollen am Ende der Planungsprozesse dauerhaft in den Eingangsklassen
mindestens 40 Schüler/-innen aufweisen. Diese Mindestgrößen gelten nicht für Berufliche Schulen und
Sonderschulen. Hier bedarf es aufgrund ihrer Komplexität einer besonderen Betrachtung.
4.
Verfahren / Vorgehensweise
Das Verfahren der regionalen Schulentwicklung in der Stadt Ulm wurde durch die formelle
Antragstellung auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule bei der Adalbert-Stifter-Schule (GD258/13)
nach § 30c SchulG (künftig) eingeleitet.
Die Grundlagen und Ziele der regionalen Schulentwicklung wurden im Vorfeld mit dem Staatlichen
Schulamt Biberach, den Geschäftsführenden Schulleitungen für die einzelnen Schularten, den
Schulleitungen der Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm, dem Gesamtelternbeirat und den beteiligten
städtischen Fach-/Bereichen und Abteilungen abgestimmt. Den Koordinierungsgruppen im Sozialraum
wurde die Planung vorgestellt.
Die Entwicklungen an den beruflichen Schulen und der sich daraus ergebende Raumbedarf wurden
bereits mit den Planungen zur Erweiterung der Gewerblichen Schulen sowie der Kaufmännischen
Schule und der daran angeschlossenen Beschlussfassungen hinreichend abgestimmt und gewürdigt
und sollen in der vorliegenden regionalen Schulentwicklung nur mehr informativ behandelt werden.
Die letzte Schulentwicklungsplanung ging noch von einem Planungszeitraum bis zum Jahre 2025 aus.
Solche Prognosen und Hochrechnungen lassen sich aufgrund der aktuell bildungspolitisch bedingten
Veränderungen nicht mehr gesichert vorausberechnen, weshalb nunmehr bei der Berechnung der
Schülerzahlen an den jeweiligen Schulstandorten von einem Planungszeitraum bis einschließlich
2016/2017 ausgegangen wird. Bis dahin können mit größerer Genauigkeit Trends beim
Übertrittsverhalten der Schüler/-innen in weiterführende Schulen ausgemacht werden, insbesondere
wie sich mittelfristig die nicht mehr verbindliche Grundschulempfehlung auf das Übertrittsverhalten
auswirkt. Darüber hinaus kann schon heute bei verschiedenen und nachfolgend aufgeführten Schulen
festgestellt werden, dass diese aufgrund der sich abzeichnenden Schülerströme erweitert werden
müssen. Die Verwaltung hat deshalb einen Maßnahmenkatalog bis zum Jahr 2021 erarbeitet. So
müssen vor allem das Schulzentrum Kuhberg wie auch das Schulzentrum Wiblingen aufgrund
zunehmender Nachfrage erweitert werden.
a)
Datenerhebung / Auswärtige Schüler/-innen
Grundlage für die Schülerentwicklung bildet die Einwohner- und Geburtenstatistik der
Bürgerdienste, Statistik und Wahlen der Stadt Ulm.
Auf dieser Basis wurden die voraussichtlichen Schüler- und Klassenzahlen von Schulen in
städtischer Trägerschaft für die
Allgemeinbildenden Schulen
Sonderschulen
-8
Beruflichen Schulen
für die Gesamtstadt sowie für die einzelnen Sozialräume ermittelt. Dabei wurden die Übertritte
der letzten Jahre zugrunde gelegt, da bislang keinerlei Erfahrungswerte durch den Wegfall der
verbindlichen Grundschulempfehlung vorliegen. Auch bleibt abzuwarten, wie hoch die Akzeptanz
der Gemeinschaftsschule und damit das Übertrittsverhalten der Schüler/-innen ab Klassenstufe 4
sich in den nächsten Jahren entwickelt.
Bei der Berechnung der Schülerzahlen wurden auch die Schülerströme in Schulen in freier
Trägerschaft (Waldorfschulen Römerstraße und Am Illerblick, St. Hildegard Schulen, freie
evangelischen Schule, Poligenius Private Schulen) berücksichtigt. Ebenso wurden bei den
Realschulen und Gymnasien sowie bei den beruflichen Schulen die Schüler/-innen aus der
umliegenden Region (Alb-Donau-Kreis, Stadt Neu-Ulm und Landkreis Neu-Ulm)
mitberücksichtigt. Dies gewinnt insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Profilierung von
Schulen (insbesondere im gymnasialen Bereich) und ganztägiger schulischer Angebote
zunehmend an Bedeutung.
Im laufenden Schuljahr 2013/14 besuchen 5.090 Schüler/-innen aus dem Alb-Donau-Kreis, 1.190
der Stadt Neu-Ulm und 1.437 aus dem Landkreis Neu-Ulm Schulen in städtischer Trägerschaft:
AlbDonauKreis
Grundschulen
Werkrealschulen
Gemeinschaftsschulen
Realschulen
Gymnasien
Sonderschulen
Berufl. Schulen
Summe
b)
Stadt
Neu-Ulm
Landkreis
Neu-Ulm
Sonstige
Auswärtige
Gesamt
in %
21
59
21
21
0
9
0
2
42
91
1%
8%
7
370
1.585
273
2.775
5.090
15
76
181
19
857
1.190
2
59
226
38
1.103
1.437
0
14
33
67
2.467
2.583
24
519
2.025
397
7.202
10.300
20 %
26 %
39 %
47 %
81 %
47 %
Inklusion
Darüber hinaus wurde die Zahl der Schüler/-innen, die von Behinderung betroffen sind und deshalb
eine Sonderschule besuchen, berücksichtigt. Hierbei kann jedoch eine Veränderung in der Art und
im Grad der Behinderung festgestellt werden. Nicht berücksichtigt werden kann nach wie vor die
Entwicklung im Rahmen der sich abzeichnenden Schulgesetzänderung im Zuge der Inklusion, d.h.
dass künftig mit einer noch nicht vorhersehbaren Zahl von bisherigen Schüler/-innen an
Sonderschulen in Regelschulen gerechnet werden kann. Derzeit wird auf Grundlage ministerieller
Erlässe und gesetzlicher Rahmenvorgaben eine Umsetzungsplanung nebst
Finanzierungsvorschlägen erarbeitet, die zu gegebener Zeit dem zuständigen Fachausschuss zur
Beschlussfassung vorgebracht wird. Das für eine konkrete Schulentwicklungsplanung notwendige
Schulgesetz bzgl. der Inklusion wird frühestens für das Schuljahr 2015/16 erwartet.
Seit Schuljahresbeginn 2013/14 war eine gemeinsame Arbeitsgruppe der SpitalhofGemeinschaftsschule, der Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule und der Martin-SchaffnerGrundschule dabei, ein abgestimmtes Lernkonzept für den Campusbereich Stadtmitte/Ost
beginnend von Klassenstufe 1 bis vorerst 10 (evtl. später dann auch Sekundarstufe II) zu erarbeiten.
-9Ergebnis dieser Arbeitsgruppe ist u.a., dass die Klassenstufen 1 - 3 der Martin-SchaffnerGrundschule, Regel- und Inklusivklassen (Grundschüler/-innen der Martin-Schaffner-Schule und
Schüler/-innen der Alois-Bahmann-Schule) in den sog. Pavillon der Martin-Schaffner-Schule
umziehen, die Klassenstufe 4 sowie die Klassenstufen 5 - 9 der Alois-Bahmann-Schule bleiben im
Hauptgebäude (gemeinsame Nutzung des vorhandenen Lernbüros mit der Ulrich-von-EnsingenGemeinschaftsschule). Die Martin-Schaffner-Grundschule und die Alois-Bahmann-Förderschule
sowie die Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule prüfen gemeinsam mit dem Staatlichen
Schulamt Biberach, ob künftig im Rahmen der Inklusion ein Schulverbund gegründet werden kann
bzw. welche Organisationsform am geeignetsten ist.
Bereits heute zeichnet sich ab, dass durch die Zunahme von Schüler/-innen mit besonderem
Förderbedarf, die im Rahmen der Inklusion an Regelschulen beschult werden, an der baulichen und
sächlichen Barrierefreiheit gearbeitet werden muss. Die Schaffung von Barrierefreiheit an allen
städtischen Schulen lässt sich zeitnah nicht flächendeckend realisieren. Deshalb sollte es möglich
sein, dort inklusive Schüler/-innen zu beschulen, wo die Voraussetzungen gegeben sind bzw. mit
einem überschaubaren zeitlichen und finanziellen Aufwand realisieren lassen.
Es kann festgestellt werden, dass insbesondere im Bereich der Förderschulen und der Schule für
Erziehungshilfe (Hans-Zulliger-Schule) in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang der
Schülerzahlen vorliegt. Bei den übrigen Sonderschulen (Gustav-Werner-Schule, Friedrich-vonBodelschwinghschule, Astrid-Lindgren-Schule sowie die Schule für Kranke) ist die Schülerzahl
nach wie vor konstant hoch.
c)
Betreuung von Schüler/-innen
Die nunmehr im Entwurf vorliegende Novellierung des Schulgesetzes im Bereich der
Ganztagsgrundschulen beeinflusst die Schulentwicklung dieser Schulart wesentlich. Die
Verwaltung hat unmittelbar nach Bekanntgabe des Gesetzesentwurfes mit den Grundschulen in
städtischer Trägerschaft Planungsgespräche hinsichtlich der weiteren Ausrichtung jeder einzelnen
Grundschule - auch den jeweiligen Sozialraum betreffend - geführt.
Demgegenüber steht die Notwendigkeit, dass bei Zunahme von bedarfsorientierten, ganztägigen
Betreuungsangeboten zunehmend Unterrichtsräume künftig multifunktional genutzt werden,
d.h. vormittags für den Unterricht, nachmittags neben dem Unterricht auch für
unterrichtsergänzende Angebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung bzw. Ganztagsschule.
Seit der letzten Schulentwicklungsplanung wurde die Zahl der Betreuungsangebote an Schulen
von damals 53 (einschl. Sonderschulen) auf 61 erhöht. Grund hierfür ist die Einrichtung von
Gemeinschaftsschulen und die Schaffung weiterer Ganztagsschulen. Künftig wird an
Grundschulen mit Ganztagsbetrieb im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes für die
Schüler/-innen, die nicht am Ganztagsbetrieb angemeldet sind, eine flexible
Nachmittagsbetreuung nicht mehr angeboten, um Parallelstrukturen zu vermeiden und um einen
pädagogisch sinnvollen Ganztagsschulbetrieb gewährleisten zu können. Für diese Kinder soll nur
noch eine Vormittagsbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule stattfinden.
Maximal zehn Angebote Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII der Erziehungshilfe sollten ab
dem Jahr 2012 entwickelt werden. Im Jahr 2013 wurden schon 19 Gruppen an Grundschulen mit
134 teilnehmenden Schulkindern gezählt. In den weiterführenden Schulen gab es noch drei
Gruppen mit 29 teilnehmenden Schulkindern. Zum aktuellen Schuljahr werden Gruppenkonzepte
für Realschulkinder entwickelt. Die Soziale Gruppenarbeit an Realschulen beginnt zunächst in
Wiblingen noch im Schuljahr 2013/14.
- 10 -
Stellen der Schulsozialarbeit sind von der Jugendhilfe seit dem Jahr 2012 in Werkrealschulen,
Gemeinschaftsschulen und Realschulen eingesetzt. Aufgaben sind Einzelfallberatung von
Schulkindern sowie Elternarbeit, Gruppenarbeit zur Förderung sozialer Kompetenz und Gewaltbzw. Suchtprävention.
bis SJ 2013/14
ab SJ 2014/15
2010
Anzahl Schulen
Verlässliche Grundschule
Flexible Nachmittagsbetreuung
Ganztags-Grundschule
Ganztags-Hauptschule
ab SJ 2010/11 Werkrealschule
Gemeinschaftsschule
Ganztags-Realschule
Ganztags-Gymnasium
Sonderschulen
24
11
4
6
24
15
7
3
24
14*
7
2
0
2
1
5
3
2
1
6
4
2
1
6
Summe
53
61
60
*Im Rahmen des Betriebs von Ganztagsschulen nach der Novellierung des Schulgesetzes BW erfolgt
kein Parallelbetrieb von Ganztagsschule und flexibler Nachmittagsbetreuung
5.
Entwicklung der Schülerzahlen
a)
Grundschulen
Seit Einführung des Einschulungsstichtages 30.09. eines Jahres hat sich die Zahl der
zurückgestellten Kinder nicht verändert. Aufgrund der Möglichkeit, Kinder bereits mit dem
vollendeten 5. Lebensjahr einschulen zu lassen, ging die Zahl der vorzeitigen
Einschulungsanträge zurück (siehe Anlage 3).
Seit Jahren ist festzustellen, dass der Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten an Grundschulen in
städtischer Trägerschaft stetig steigt. Im laufenden Schuljahr 2013/14 sind rd. 65 v.H. aller
Grundschüler/-innen in einer Betreuungsmaßnahme an Grundschulen. Aufgrund des Ausbaus
an U3 Betreuungsplätzen ist mit einem weiteren Anstieg des Betreuungsbedarfes an
Grundschulen zu rechnen.
Mit dieser Entwicklung geht auch die Notwendigkeit an zusätzlichen Mittagstischangeboten
einher.
In städtischer Trägerschaft befinden sich 24 Grundschulen. In freier Trägerschaft werden in 5
Grundschulen insgesamt 494 Schüler/-innen, davon 305 aus Ulm unterrichtet.
Betreuung an Grundschulen
Folgende Grundschulen in städtischer Trägerschaft bieten bisher Betreuung über den
Unterricht hinaus an (Stand Schuljahr 2013/14).
- 11 -
Vorhandene Betreuungsangebote an Grundschulen im Schuljahr 2013/14
Grundschule
Verlässliche
GS
Flexible
Nachmittagsbetreuung
Sozialraum 1 (Stadtmitte, Ost)
Spitalhof-
Martin-Schaffner-
Friedrichsau-
Michelsberg-
Ganztagsschule
teilgebunden
Neuantrag zum SJ 2014/15
teilgebunden
Neuantrag zum SJ 2014/15
Neuantrag zum SJ 2015/16
Sozialraum 2 (Böfingen, Jungingen, Mähringen, Lehr)
Eichenplatz
Eduard-Mörike-
Gutenberg-
Schönenberg-
offene
Neuantrag zum SJ 2015/16
Sozialraum 3 (Weststadt, Söflingen, Grimmelfingen, Ermingen, Eggingen, Einsingen)
Albrecht-Berblinger
teilgebunden
Neuantrag zum SJ 2015/16
Bildungshaus Ulmer Spatz /
Grundschule
gebunden
Jörg-Syrlin
Meinloh-
GS Grimmelfingen
-Eggingen
-Ermingen
-Einsingen
Sozialraum 4 (Eselsberg)
Hans-Multscher
Maria-Sibylla-Merian-
Adalbert-Stifter(Klassenstufen 1 und 2)
Bildungshaus
Adalbert-Stifter-Grundschule
(Klassenstufen 3 und 4)
Neuantrag zum SJ 2015/16
Neuantrag zum SJ 2015/16
teilgebunden
Sozialraum 5 (Wiblingen, Donautal, Gögglingen, Donaustetten, Unterweiler)
Sägefeld
Grundschule am Tannenplatz
teilgebunden
Neuantrag zum SJ 2015/16
Riedlen- Bildungshaus
Regenbogen- Bildungshaus
-Unterweiler
- 12 -
Bildungshaus
Mit der Fertigstellung des Bildungshauses an der Adalbert-Stifter-GWRS (Gemeinschaftsschule
ab SJ 2014/15) besitzt die Stadt Ulm nunmehr 4 Bildungshäuser. Zwischenzeitlich wurde das
landesweite Modellprojekt nicht mehr weitergeführt, sodass nur die ursprünglichen 3
Bildungshäuser in Ulm noch evaluiert und mit weiteren Deputatstunden ausgestattet werden.
Vorbereitungsklassen
Durch den Zuzug von Menschen mit internationalen Wurzeln wird es zunehmend wichtiger,
diese Kinder so schnell als möglich in die Schulorganisation zu integrieren. Kinder und
Jugendliche mit nicht deutscher Herkunftssprache besuchen soweit wie möglich die ihrem Alter
und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Falls eine
integrative Förderung im Klassenverband einer Regelklasse nicht möglich ist, stehen diesen
Schüler/-innen besondere schulische Fördermaßnahmen zur sprachlichen Entwicklung zur
Verfügung.
Aus diesem Grund werden zunehmend Vorbereitungsklassen an Schulen eingerichtet.
In der Statistik für das Schuljahr 2011/12 waren dies noch 6 Klassen mit 67 Schüler/-innen,
2012/2013 stieg die Klassenanzahl auf 8 mit 94 Schüler/-innen, im Schuljahr 2013/2014 auf 8
Klassen und 107 Schüler/-innen.
Aufgrund der vorliegenden Daten über die Geburtenentwicklung in Ulm wird die Schülerzahl an
Grundschulen bis zum Schuljahr 2019/2020 gegenüber dem aktuellen Schuljahr sogar steigen
von bislang 3.636 auf rd. 4.000 (siehe Anlage 4).
Die Angebotsstruktur einschließlich der Qualität der Betreuungsangebote an Grundschulen in
städtischer Trägerschaft wird in einer gesonderten Beschlussvorlage GD 129/14 behandelt und
dem Fachbereichsausschuß Bildung und Soziales zur Beschlussfassung vorgelegt.
Multimediatechnik
Ein Pilot des Landesmedienzentrums ist das Projekt "Initiative Grundschule", an dem sich u.a.
die Gutenberg-Grundschule in Jungingen erfolgreich beworben hat. Dort wird ein qualifiziertes
technisches und pädagogisches Unterstützungssystem aufgebaut und angeboten. Hier soll mit
windows-basierten Tablets und einer serverbasierten pädagogischen Musterlösung gearbeitet
werden. Ziel dieser Initiative ist, die Schule bei der Medienbildung und der Integration der
digitalen Medien gezielt zu beraten und zu begleiten.
Schulentwicklung Grundschulen
- 13 -
Vorgaben des Landes Baden-Württemberg
-
Kein Bildungshausausbau, aber Bestandswahrung
-
Vernetzung Kindergarten - Grundschule intensivieren
-
70 Prozent sollen bis 2023 Ganztagsgrundschulen sein; (70 % der Grundschulen in
der Stadt Ulm bieten schon im Schuljahr 2013/14 ganztägige Betreuungsangebote
an)
-
Novellierung des Schulgesetzes bzgl. Ganztagsschulen zum Schuljahr 2014/15
-
Multimediatechnik für Grundschulen soll in neuen Bildungsplänen 2015 enthalten
sein.
Schulentwicklung Grundschulen
Stadt Ulm
1.
Aufgrund demografischer Entwicklung in Ulm müssen bisherige Grundschulen
bis auf Weiteres bestehen bleiben.
2.
Bedarfsgerechte Zurverfügungstellung von Betreuungsangeboten an
Grundschulen in jedem Sozialraum.
3.
Ausbau der Multimediatechnik an Grundschulen in städtischer Trägerschaft.
Umsetzungsplanung
für Grundschulen in städtischer Trägerschaft
1.
Um ein ausgewogenes, den Ansprüchen aus der Bürgerschaft entsprechend
bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsangeboten an Grundschulen bieten zu
können, wurden stadtteilbezogen Gespräche mit allen Schulen geführt.
2.
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern Bildungsbüro, Schulleitungen,
Jugendhilfe und von Mitgliedern des Gesamtelternbeirats Ulmer Schulen wird ein
Konzept zur Weiterentwicklung der Qualität der Betreuung an Grundschulen
erarbeiten und dem zuständigen Fachbereichsausschuss zur Beschlussfassung
vorlegen. Dabei geht es hauptsächlich darum, wie die Betreuung an
Grundschulen inhaltlich enger mit der pädagogischen Arbeit der jeweiligen
Grundschule als integrativer Bestandteil vernetzt werden kann. In diesem
Zusammenhang wird angedacht, mit ausgebildeten Fachkräften das vorhandene
Betreuungsangebot weiter zu entwickeln.
3.
Einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule in Wahlform zum Schuljahr
- 14 2014/15 stellen 2 Grundschulen, die bisher schon Ganztagsschulen sind, zum
Schuljahr 2015/16 stellen 4 Grundschulen, von denen bisher schon 3
Grundschulen Ganztagsschulen sind, einen entsprechenden Antrag.
4.
Einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule zum Schuljahr 2015/16 in der
verbindlichen Form stellen 2 Grundschulen, von denen bisher schon 1
Grundschule Ganztagsschule ist.
5.
13 Grundschulen bieten weiterhin eine Betreuung im Rahmen der Verlässlichen
GS einschl. flexibler Nachmittagsbetreuung an.
6.
1 Grundschule bietet eine Betreuung im Rahmen der Verlässlichen GS einschl.
flexibler Nachmittagsbetreuung neu an.
7.
In der Folge müssen an 13 Standorten weitere bzw. neue Einrichtungen für die
Mittagstischverpflegung geschaffen werden.
8.
Darüber hinaus werden auch weitere Gruppenräume für die Umsetzung des
lehrplanmäßigen Unterrichts benötigt.
9.
Die Erarbeitung eines Schulkonzeptes für die Zusammenführung der AlbrechtBerblinger-Grundschule und Albrecht-Berblinger-Gemeinschaftsschule zu
einer Schuleinheit. Ein moderierter Prozess wurde im Januar 2014 eingeleitet.
10.
Die Martin-Schaffner-Grundschule und die Alois-Bahmann-Förderschule sowie
die Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule prüfen gemeinsam mit dem
Staatlichen Schulamt Biberach, ob künftig im Rahmen der Inklusion ein
Schulverbund gegründet werden kann bzw. welche Organisationsform am
geeignetsten ist. Zum Schuljahr 2014/15 wird deshalb die Alois-BahmannFörderschule ihre Räume am Standort Friedrichsau aufgeben und auf den
Campus der Martin-Schaffner-Schule/Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule
umziehen. Dabei werden die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im
Rahmen der Inklusion an der Martin-Schaffner-Schule unterrichtet. Die Schüler/innen der Sekundarstufe I (Klasse 5 - 9) mit sonderpädagogischem Förderbedarf
werden in Zukunft in der Gemeinschaftsschule im Rahmen der Inklusion beschult.
Die bisherigen Klassen der Alois-Bahmann-Schule laufen bis frühestens
Schuljahresende 2016/17 aus.
11.
Lernbehinderte Schüler/-innen, für die ein inklusives Angebot nicht in Frage
kommt, besuchen die Pestalozzischule.
12.
Die durch den Umzug der Hans-Zulliger-Schule und die Integration des KonradHipper-Schulkindergartens freiwerdenden Räume am bisherigen Stammsitz der
Hans-Multscher-Grundschule können für Betreuungs- und
Gruppenarbeitszwecke der Hans-Multscher-Grundschule sowie für eine andere
Nutzung zur Förderung von Grundschüler/-innen zur Verfügung gestellt werden.
13.
Bauliche Maßnahmen siehe Anlage 21.
- 15 -
b)
Werkrealschulen
Besuchten im ursprünglichen Planjahr 2005/06 noch 1.691 Schüler/-innen eine Hauptschule
(spätere Werkrealschule), so waren es im letzten Planjahr 2009/2010 noch 1.417 (- 274). Im
vorliegenden Planjahr 2013/14 sind es nunmehr 1.075 Schüler/-innen (-342 zum Planjahr 09/10
und -616 zum Planjahr 05/06). Im gleichen Zeitraum ging die Anzahl der Klassen um 23 Klassen
zurück (siehe Anlage 5).
Hauptgrund für den Rückgang der Werkrealschüler/-innen ist die zum Schuljahr 2012/13
weggefallene Verbindlichkeit der Grundschulempfehlungen.
Berücksichtigt werden muss auch, dass die Klassenstufen 6 - 10 der 2 bzw. ab nächstem
Schuljahr 3 Gemeinschaftsschulen, die noch als Werkrealschulklassen geführt werden,
sukzessive auslaufen.
1998 lag die Übertrittsquote auf Hauptschulen noch bei 35,3 %; 2005 bei 26,7 % und 2013
betrug sie noch 6,2 %. Für das folgende Schuljahr 2014/15 wird landesweit mit einem weiteren,
erheblichen Rückgang gerechnet, in Ulm wird die Übertrittsquote bei ca. 2,5% liegen.
Für das laufende Schuljahr konnten nur an 2 von 4 Werkrealschulen Eingangsklassen gebildet
werden - und das auch nur, weil die dafür erforderliche Mindestschülerzahl (16) knapp
überschritten wurde. Ist diese Mindestschülerzahl zwei Schuljahre in Folge unterschritten,
entscheidet das Kultusministerium BW darüber, ob diese Schulart weiterhin bestehen bleibt.
Eine Ausnahme davon bildet der Umstand, wenn ein vergleichbarer Bildungsabschluss nicht in
zumutbarer Erreichbarkeit angeboten werden kann. Dies ist im Hoheitsgebiet der Stadt Ulm
nur dann der Fall, wenn der Werkrealschulabschluss an einer Schule vorgehalten werden muss.
Eine entsprechende Regelung steht noch aus.
Schulentwicklung Werkrealschulen
Vorgaben Land Baden-Württemberg
- Besondere Notenhürde zwischen Klasse 9 und 10 entfallen
- Verzahnung im 10. Schuljahr mit Berufsfachschule ist abgeschafft
- Berufsorientierung " soll breiter angelegt" werden
- Hauptschulabschluss in Klasse 9 oder 10 möglich
- Förderschüler/-innen können Hauptschulabschluss erwerben (Inklusion)
- Zukunftsperspektive: Nur durch Umwandlung / Integration in
Gemeinschaftsschule
Schulentwicklung Werkrealschulen
- 16 -
Stadt Ulm
1.
Aufgrund des Wegfalls der verbindlichen Grundschulempfehlung zum
Schuljahr 2012/13 wird die Übertrittsquote auf Werkrealschulen auf rd. 2,5%
zurückgehen.
2.
Ab Schuljahr 2014/15 werden noch
die Eduard-Mörike-Schule und
die Sägefeld-Schule
als Werkrealschulen nach der bisherigen Rechtsform geführt.
3.
Mittelfristig muss über den Verbleib dieser Schulart entschieden werden.
4.
In freier Trägerschaft wird keine Werkrealschule im Stadtgebiet Ulm
angeboten.
5.
Bislang kann in jedem Sozialraum ein Werkrealschulabschluss abgelegt
werden.
Umsetzungsplanung
1.
Einrichtung eines Hauptschulabschlusses in zumutbarer Entfernung.
2.
Der Werkrealschulzug an der GWRS Einsingen wird zum 31.07.2014 beendet.
Ab Schuljahr 2014/15 wird die Schule in Einsingen eine rechtlich selbständige
Grundschule sein.
3.
Die Eduard-Mörike-GWRS entwickelt sich aufgrund sinkender Schülerzahlen
im Werkrealschulbereich zum Grundschulzentrum. Damit kann auch dem zu
erwartenden Anstieg an Grundschulkindern durch das Neubaugebiet
"Lettenwald" begegnet werden. Die bisher an der Schule unterrichteten
Werkrealschüler/-innen verbleiben bis zu Ihrem Schulabschluss an der EduardMörike-GWRS. Frühestens ab SJ 2018/19 wäre es möglich, die Eduard-MörikeSchule als eine eigenständige GS zu führen. Aufgrund gestiegener
Betreuungszahlen muß der Mensabereich erweitert werden.
4.
Die Sägefeld-GWRS entwickelt sich aufgrund sinkender Schülerzahlen zur
Grund- und Förderschule mit dem Ziel, im Zuge der Inklusion auch die Schüler/innen der Wilhelm-Busch-FöS in den Schulalltag zu integrieren. Die bisher an
der Sägefeldschule befindlichen Werkrealschüler/-innen verbleiben bis zum
ihrem Werkrealschulabschluß an der Sägefeld-GWRS. Frühestens zum
Schuljahr 2018/19 kann die Sägefeldschule in eine eigenständige Grund- und
Förderschule umgewandelt werden.
5.
Bauliche Maßnahmen siehe Anlage 21
- 17 -
Gemeinschaftsschulen
Seit Schuljahr 2013/14 befinden sich folgende 3 Gemeinschaftsschulen in städtischer
Trägerschaft:
-
Spitalhof-Gemeinschaftsschule (34 Schüler/-innen in Kl.St. 5)
-
Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule (57 Schüler/-innen in Kl.St. 5)
-
Albrecht-Berblinger-Gemeinschaftsschule (32 Schüler/-innen in Kl.St. 5)
Ab Schuljahr 2014/15 wird die
-
Adalbert-Stifter-Gemeinschaftsschule
noch hinzukommen.
Die Übertrittsquote in Gemeinschaftsschulen in Ulm lag im laufenden Schuljahr bei rd. 8,5 v.H.,
das bedeutet unter den Stadtkreisen in Baden-Württemberg den höchsten Wert. Die
voraussichtliche Übertrittsquote für das kommende Schuljahr 2014/15 beträgt rd. 12%.
Vorhandene Ganztagsangebote an Gemeinschaftsschulen
im Schuljahr 2013/14
c)
Gemeinschaftsschule
Spitalhof-
Ganztagsschule
gebunden ab
Klasse 5
teilgebunden ab
Klasse 6
(Werkrealschule)
gebunden ab
Klasse 5
teilgebunden ab
Klasse 6
(Werkrealschule)
Ulrich-von-Ensingen
Adalbert-Stifter-
Albrecht-Berblinger-
Mensa
Erweiterung
notwendig
ggfs. in Verbindung
mit Albrecht-BerblingerGanztagsGS Erweiterung
notwendig
gebunden ab
Klasse 5
bei steigendem Bedarf
Erweiterung notwendig
gebunden ab
Klasse 5
Erweiterung
notwendig
Schulentwicklung Gemeinschaftsschulen
Vorgaben Land Baden-Württemberg
-
Gemeinschaftsschulen sind gebundene Ganztagsschulen
-
Sie sind mindestens 2-zügig zu führen
- 18 -
-
Im Anschluss an Klasse 10 kann bei mind. 60 Schüler/-innen eine gymnasiale
Sekundarstufe II eingerichtet werden.
-
Sie kann im Verbund mit einer Grundschule und / oder Realschule geführt
werden
Schulentwicklung Gemeinschaftsschulen
Stadt Ulm
1.
Weitere als die o.g. Gemeinschaftsschulen sind derzeit nicht geplant. Es liegen
auch keine weiteren Anträge auf Einrichtung dieser Schulart vor.
2.
Die künftigen Schuljahre werden zeigen, wie sich die Gemeinschaftsschulen im
Wettbewerb mit anderen Schularten etablieren. Dabei liegt es ganz wesentlich
daran, wie das für die Gemeinschaftsschulen eigene pädagogische Konzept
umgesetzt und in der Bevölkerung überzeugend vermittelt wird. Die
Gemeinschaftsschulen sind dabei, gemeinsam für diese Schulform allumfassend
zu informieren.
3.
Ab dem kommenden Schuljahr 2014/15 werden die Spitalhof- und die Ulrichvon-Ensingen-Gemeinschaftsschule nicht mehr in Kooperation (GEKO)
geführt. Die Spitalhof-Gemeinschaftsschule wird mit der eigenen Grundschule
ein Konzept der Gemeinschaftsschule von 1-10 entwickeln und die Ulrich-vonEnsingen-Gemeinschaftsschule in Kooperation mit der Martin-SchaffnerGrundschule.
4.
Im Schuljahr 2013/14 werden in den 3 Gemeinschaftsschulen in städtischer
Trägerschaft von insgesamt 123 Schülerinnen und Schüler 7 (6 %) aus dem AlbDonau-Kreis, 15 (12 %) aus der Stadt Neu-Ulm und 2 (2 %) aus dem restlichen
Landkreis Neu-Ulm beschult.
5.
In den an Ulm angrenzenden Gemeinden und Städten befinden sich 2
Gemeinschaftsschulen. Die GMS Erbach wird in den Klassen 1 - 5 von 4 Ulmer
Schülerinnen und Schülern, die GMS Staig in der Klasse 5 von 7 Ulmer
Schülerinnen und Schülern besucht.
Umsetzungsplanung
1.
Langfristiges Ziel muss es sein, die Gemeinschaftsschulen mit den
Realschulen zu einer Schulart zusammen zu führen (Ziel: 2-Säulen-Prinzip).
2.
An einzelnen Schulstandorten ist der Ausbau oder die Neueinrichtung der
Mittagstischverpflegung notwendig.
3.
Bauliche Maßnahmen siehe Anlage 21.
- 19 -
Realschulen
Durch die zum Schuljahr 2013/14 erfolgte Umwandlung der Ulrich-von-Ensingen-RS zur
Gemeinschaftsschule (in Klassenstufe 5), verbleiben in Ulm in städtischer Trägerschaft noch 3
eigenständige Realschulen und die auslaufenden Klassen der Ulrich-von-Ensingen-Realschule:
-
Anna-Essinger-Realschule (513 Schüler/-innen)
-
Albert-Einstein-Realschule (680 Schüler/-innen)
-
Elly-Heuss-Realschule (473 Schüler/-innen)
-
Ulrich-von-Ensingen-GMS (330 Schüler/-innen)
(Klassenstufe 6 – 10)
mit insgesamt 1.996 Schüler/-innen (siehe Anlage 7). In freier Trägerschaft werden in 2
Realschulen und 1 Abendrealschule insgesamt 708 Schüler/-innen, davon 585 aus Ulm
unterrichtet. Darüber hinaus kann in 2 Waldorfschulen im Stadtgebiet Ulm ebenfalls der
Realschulabschluss abgelegt werden.
Vorhandene Ganztagsangebote
an Realschulen im Schuljahr
2013/14
d)
Realschule
Elly-HeussSchulzentrum
Kuhberg AnnaEssingerSchulzentrum
Wiblingen AlbertEinstein-
Ganztagsschule
Mensa
teilgebunden
gebunden
Antrag auf offene
Ganztagsschule zum SJ
2016/17 geplant
Im Schuljahr 2013/14 kann an 14 Schulen in städtischer und 5 Schulen in freier Trägerschaft
ein Realschulabschluss abgelegt werden.
In den an Ulm angrenzenden Gemeinden und Städten befinden sich 4 Realschulen (Erbach,
Blaustein, Dornstadt, Langenau), die von insgesamt 230 Ulmer Schüler/-innen besucht
werden.
Die Übertrittsquote betrug für das laufende Schuljahr rd. 30 v.H., mit Ausnahme der
letztjährigen Quote von rd. 36 v.H., ein seit Jahren konstanter Wert.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Bildungspolitik ist davon auszugehen, dass die
Realschulen mittelfristig neben den Gemeinschaftsschulen und Gymnasien sowie den
auslaufenden Werkrealschulen bestehen bleiben. Dies wird einmal mehr durch den Umstand
verstärkt, dass diskutiert wird, dass die Realschulen künftig neben dem klassischen
- 20 Realschulabschluss vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung auch den Hauptschulabschluss
(mit Prüfung) anbieten können.
Seit Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung hat sich die Schülerzahl an den
Realschulen in städtischer Trägerschaft nicht wesentlich verändert. Es kann davon
ausgegangen werden, dass dieser Trend bis auf Weiteres anhält, solange keine
bildungspolitischen Maßnahmen an dieser Schulart durchgeführt werden.
Seit Einrichtung des 6-jährigen Beruflichen Gymnasiums ab dem Schuljahr 2012/13 an der
Friedrich-List-Schule (Wirtschaftsgymnasium) und an der Robert-Bosch-Schule (Technisches
Gymnasium) wechselten zum laufenden Schuljahr ab Klassenstufe 8 insgesamt rd. 5 v.H. (18
Schüler/-innen) bisherige Ulmer Realschüler/-innen auf diese Schulart. Es bleibt abzuwarten,
wie sich mittelfristig dieser Trend weiter fortsetzt. Die Landesregierung hat sich vorbehalten,
die noch als Versuch laufende Schulart wieder aufzugeben. Allerdings wurde hier kein
Schuljahr genannt. Für die diese Schulart besuchenden Schüler/-innen gilt allerdings, dass sie
auf jeden Fall den gewählten Schulabschluss an der jeweiligen Beruflichen Schule ablegen
können.
Es ist davon auszugehen, dass in der laufenden Legislaturperiode keine weiteren
Veränderungen im Bereich der Realschulen zu erwarten sind. Es gilt, im Sinne der
Transparenz, den Eltern die Unterschiede der Gemeinschaftsschule und Realschule zu
vermitteln. Sowohl die Gemeinschaftsschulen als auch die Realschulen erarbeiten ein
entsprechendes Konzept.
Schulentwicklung Realschulen
Vorgaben Land Baden-Württemberg
-
vorbehaltlich der gesetzlichen Beschlusslage Einführung des Hauptschulabschlusses
an Realschulen
-
Neupositionierung in einem künftig zweigliedrigen Schulsystem
-
"De-facto-Gemeinschaftsschule" hinsichtlich Schülerschaft
-
Zukunftsfragen: Verbund mit GMS? Umwandlung in GMS?
-
Ab Schuljahr 2014/15 Hauptschulabschluss an Realschulen möglich
Schulentwicklung Realschulen
Stadt Ulm
1.
Langfristiges Ziel muss es sein, die Realschulen mit den
Gemeinschaftsschulen zu einer Schulart zusammen zu führen
Säulen-Prinzip).
(Ziel: 2-
- 21 -
Umsetzungsplanung
1.
Das Schulzentrum Wiblingen, Albert-Einstein-Realschule, ist dabei, ein
pädagogisches Konzept unter Einbeziehung der Wiblinger Grundschulen und
mit Übergang zum Albert-Einstein-Gymnasium im Sinne eines ganzheitlichen
Bildungskonzepts mit "fließenden" Übergängen zu entwickeln. Ziel ist ein
ganzheitliches Konzept, das von der Grundschule bzw. bereits schon vom
Kindergarten ab bis zum Abitur führen kann und so ein durchgängiges
bildungsbiografisches Konzept darstellt, das eben jedes unterschiedlich
begabte Kind berücksichtigt und entsprechend fördert. Aufgrund der sich
abzeichnenden abnehmenden Schülerzahlen an der Sägefeld-WRS ist davon
auszugehen, dass mittelfristig die Albert-Einstein-RS die neben dem AlbertEinstein-Gymnasium einzig verbleibende weiterführende Schule mit Hauptund derzeit noch Realschulabschluss in Wiblingen verbleibt, vorbehaltlich
gesetzlicher Regelung.
2.
Am Schulzentrum Wiblingen, Albert-Einstein-Realschule werden weitere
Klassenzimmer für den Unterricht benötigt. Ein Raumprogramm wird im
Herbst 2014 dem zuständigen Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales
zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
3.
Zusammen mit allen um den Campus befindlichen Schulen wird ein Konzept
für die Mittagstischverpflegung des Sozialzentrums Wiblingen erarbeitet,
um dem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen.
4.
Das Schulzentrum Kuhberg, Anna-Essinger-Realschule entwickelt derzeit
mit dem Anna-Essinger-Gymnasium in einer Arbeitsgruppe in Kooperation
mit der Fachhochschule Biberach und der Universität Ulm (Lehrstuhl für
Nachhaltigkeit) ein Konzept zur Weiterentwicklung des ehemaligen 2. Ulmer
Modells. Ziel ist es, ein in pädagogischer als auch in räumlicher Hinsicht
optimales Lernumfeld zu schaffen, um jedem/-r Schüler/-in einen
Bildungsabschluss am Schulzentrum-Campus Kuhberg zu ermöglichen. Es ist
geplant, dieses Lehr- und Lernkonzept auch um die Kooperation mit den
Gewerblichen Schulen am Campus zu erweitern.
Am Schulzentrum Kuhberg, Anna-Essinger-Realschule, werden weitere
Klassenzimmer benötigt. Ein Raumprogramm wird im Herbst 2014 dem
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales zur Beschlussfassung vorgelegt
werden.
5.
Bauliche Maßnahmen siehe Anlage 21.
- 22 -
Gymnasien
Die Übertritte zu Gymnasien haben aufgrund des Wegfalls der verbindlichen
Grundschulempfehlung mit rd. 56 v.H. (der Durchschnitt der letzten 5 Jahre liegt bei ca. 50
v.H.) einen neuen Höchststand in Ulm erreicht (siehe Anlage 8). Für das kommende Schuljahr
2014/15 wird mit einer Übertrittsquote von rd. 60% gerechnet.
In städtischer Trägerschaft befinden sich im laufenden Schuljahr 2013/14 in 6 Gymnasien
insgesamt 5.219 Schüler/-innen , in freier Trägerschaft werden im Stadtgebiet in Ulm an 2
Gymnasien und 1 Abendgymnasium insgesamt 873 Schüler/-innen unterrichtet, davon 353 aus
Ulm.
Vorhandene Ganztagsangebote an Gymnasien
im Schuljahr 2013/14
e)
Gymnasium
Hans und Sophie Scholl-
Schulzentrum Kuhberg
Anna-Essinger-
Ganztagsschule
Mensa
Ganztagsschule in
offener Form mangels
Nachfrage nicht
zustandegekommen
offen
Schulzentrum Wiblingen
Albert-Einstein-
Humboldt-
Bürgerhaus Mitte
Kepler-
Bürgerhaus Mitte
Schubart-
Sozialzentrum
Wiblingen
Im Schuljahr 2013/14 kann an 9 Schulen in städtischer Trägerschaft und in 5 Schulen in freier
Trägerschaft die allgemeine Hochschulreife erlangt werden.
Ungeachtet der Frage, ob eine Ganztagsschule beantragt wird, besteht an allen Ulmer
Gymnasien eine Hausaufgabenbetreuung am Nachmittag.
Seit Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung ist mittelfristig mit einer Steigerung
der Schülerzahl an den Gymnasien in städtischer Trägerschaft zu rechnen.
Das Anna-Essinger-Gymnasium und das Albert-Einstein-Gymnasium wurden als 3-zügige
Gymnasien gebaut. Aufgrund der starken Nachfrage haben Sie sich in den letzten Jahren zu 4
bzw. 5 zügigen Gymnasien weiterentwickelt. Aus diesem Grund wurde die Grundschule am
Tannenplatz aus dem seinerzeit gemeinsam mit Realschule und Gymnasium betriebenen
Schulzentrum ausgelagert.
Sollte aber die Übertrittsquote weiterhin auf hohem Niveau weitersteigen, muss weiterer
Schulraum zur Verfügung gestellt werden. Unterstellt, die Übertrittsquote an Ulmer
- 23 Gymnasien bleibt bei rd. 60%, werden im Schuljahr 2019/20 rd. 150 Schüler/-innen mehr an
Gymnasien in städtischer Trägerschaft beschult, als zu Zeiten des Doppelabiturjahrgangs.
Bereits heute wird in verschiedenen Bundesländern darüber nachgedacht, von G8 auf G9
überzuwechseln. Sollte dies auch in Baden-Württemberg zum Tragen kommen, muss die
Schulentwicklung an Gymnasien in städtischer Trägerschaft nochmals neu überdacht werden.
Nur das an Ulm angrenzende Stadtgebiet Langenau unterhält ein Gymnasium mit insgesamt
871 Schülerinnen und Schüler, das von keinen Ulmer Schülerinnen und Schülern besucht wird.
Die nächst gelegenen Gymnasien in Baden-Württemberg befinden sich in Blaubeuren und
Laichingen, die für die Schulentwicklungsplanung in Ulm jedoch unberücksichtigt bleiben
können.
Die in der Stadt Neu-Ulm befindlichen 2 Gymnasien sowie 3 Gymnasien im Landkreis NeuUlm in staatlicher oder freier Trägerschaft werden von insgesamt 7 Schüler/-innen aus Ulm
besucht.
Schulentwicklung Gymnasien
Land Baden-Württemberg
- Städtetagsforderung: Bedarfsgerechte Erhöhung der G9-Versuchszahl
- 1 von insg. 22 Schulversuchen zu G9 seit Schuljahr 2013/14 am AlbertEinstein-Gymnasium
- G9 ist an Gymnasien in freier Trägerschaft uneingeschränkt möglich
Schulentwicklung Gymnasien
Stadt Ulm
1.
Das Angebot an Profilen und Zügen an Gymnasien in städtischer
Trägerschaft deckt nunmehr alle Varianten der gymnasialen Bildung ab. Da
nach dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung nur die Quoten
aus 2 Schuljahren vorliegen, kann noch kein verlässlicher Trend ausgemacht
werden. Dieser wird einmal mehr entscheidend davon abhängen, wie die
immer heterogener werdende Schülerschaft in den Gymnasien gefördert
wird.
2.
Bislang scheiterte der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Gymnasien mit
Ausnahme des Anna-Essinger-Gymnasiums an der mangelnden Nachfrage
der Schüler/-innen bzw. deren Eltern. Die Entwicklung wird zeigen, ob nicht
zumindest in der Unterstufe ein Ganztagsangebot, das sich heute in der
Hausaufgabenbetreuung erschöpft, angeboten werden muss.
Umsetzungsplanung
1.
Zusammen mit allen um den Campus befindlichen Schulen wird ein Konzept
für die Mittagstischverpflegung des Sozialzentrums Wiblingen erarbeitet,
- 24 um dem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen.
f)
2.
Am Schulzentrum Wiblingen, Albert-Einstein-Gymnasium werden weitere
Klassenzimmer und ein Fachunterrichtsraum für den Unterricht benötigt. Ein
Raumprogramm wird im Herbst 2014 dem zuständigen
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales zur Beschlussfassung vorgelegt
werden.
3.
Am Schulzentrum Kuhberg, Anna-Essinger-Gymnasium, werden weitere
Klassenzimmer und ein Fachunterrichtsraum benötigt. Ein Raumprogramm
wird im Herbst 2014 dem zuständigen Fachbereichsausschuss Bildung und
Soziales zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
4.
Schüler/-innen aus dem Stadt- und Landkreis Neu-Ulm / Bayern
Nach
dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung u.a. für Gymnasien in
Baden-Württemberg wurde seitens der Geschäftsführenden Schulleitung für
Ulmer Gymnasien festgelegt, dass bayerische Schüler nur dann ein Ulmer
Gymnasium besuchen können, wenn diese die nach wie vor in Bayern
verbindliche Grundschulempfehlung für Gymnasien (derzeit ein
Notendurchschnitt von 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Heimat- und Sachunterricht) vorlegen können.
5.
Derzeit werden aufgrund der hohen Schülerzahlen an Gymnasien in
städtischer Trägerschaft nur sog. Geschwisterkinder aus Bayern
aufgenommen.
6.
Die Entwicklung bayerischer Schüler in Ulmer Gymnasien ist aus Anlage 9
ersichtlich.
7.
Bauliche Maßnahmen siehe Anlage 21.
Sonderschulen einschl. Förderschulen
Die Auswirkungen der seit März 2009 rechtlich verbindlichen Inhalte der UN-Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf das gesamte deutsche Schulsystem sind
erheblich. Durch die Unterzeichnung der UN-Konvention hat sich die Bundesrepublik
Deutschland dazu verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern.
Hierzu gehört u.a., dass, wie in Art. 24 festgeschrieben, allen Kindern unabhängig von einem
sonderpädagogischen Förderbedarf der Besuch einer allgemeinen Schule in Wohnortnähe
ermöglicht werden muss und sie dort die individuell notwendige Förderung erhalten.
Derzeit befinden sich folgende Sonderschulen mit insgesamt 779 Schülern/-innen im
Stadtgebiet Ulm:
- 25 -
Trägerschaft
Alois-Bahmann-Schule, Förderschule
Pestalozzischule, Förderschule
Wilhelm-Busch-Schule, Förderschule
Stadt Ulm
Stadt Ulm
Hans-Zulliger-Schule
für Erziehungshilfe
Stadt Ulm
Gustav-Werner-Schule
für Körperbehinderte
Astrid-Lindgren-Schule
für Sprachbehinderte
Schule
Schule
Schule
Stadt Ulm
Stadt Ulm und Alb-Donau-Kreis
Stadt Ulm und Alb-Donau-Kreis
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule
Schule für Körperbehinderte
Stadt Ulm, Alb-Donau-Kreis, Landkreis NeuUlm und Günzburg
Hans-Lebrecht-Schule
für Kranke
Stadt Ulm
Schule
In freier Trägerschaft werden in einer Sonderschule 11 Schüler/-innen, davon 1 aus Ulm,
unterrichtet.
Die Anzahl der Schüler/-innen mit Behinderungen nebst Veränderungen seit 2000/01, welche
an eine der Ulmer Sonderschulen in städtischer Trägerschaft im Schuljahr 2013/14
unterrichtet werden, sind aus Anlagen 10 - 15 ersichtlich. Daraus lässt sich unschwer
erkennen, dass mit Ausnahme der Schule für Erziehungshilfe und der Förderschulen die
Schülerzahlen an den Sonderschulen sogar zugenommen haben bzw. auf hohem Niveau
stagnieren. Bei den Förderschulen haben die Schülerzahlen ab 2005/06 abgenommen.
Die Auswertung der Schwerpunktregionen hat lt. Städtetag Baden-Württemberg ergeben,
dass sich in den Schuljahren 2011/12 und 2012/13 jeweils 23% bis 27% der Eltern von Schüler/innen, bei denen ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt
wurde, für eine allgemeinbildende Schule entschieden haben. Die Tendenz ist leicht steigend.
Inklusion
In der Stadt Ulm wurden im Schuljahr 2011/12 insg. 7 Schüler/-innen mit Behinderungen in
allgemeinbildenden Schulen (6 in Grundschulen, 1 Gymnasium), im Schuljahr 2012/13
zusätzlich 25 Schüler/-innen (24 in Grundschulen, 1 in Grund- und Werkrealschule) inkludiert
beschult.
Im Bereich der Schulen für Geistigbehinderte ist ein deutlicher Anstieg der Anmeldezahl auf
Sonderschulen zu verzeichnen. Ob dieser Trend weiterhin anhält oder aufgrund des laufenden
Verfahrens der Schulgesetzänderung im Rahmen der Inklusion zurückgeht, bleibt
abzuwarten.
Derzeit besteht nur noch für die Grundschulen und Förderschulen ein verbindlicher
Schulbezirk. Schüler/-innen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
- 26 dürfen in Abweichung von den Schulbezirksregelungen des Schulgesetzes den gemeinsamen
Unterricht an einer allgemeinen Schule besuchen, auch wenn sie nicht in deren Schulbezirk
wohnen oder der Ausbildungs- oder Beschäftigungsort nicht in deren Schulbezirk liegt.
Außenklassen
Außenklassen sind Klassen einer Sonderschule, die an einer allgemeinbildenden Schule
eingerichtet werden. Schüler/-innen der Außenklasse sind damit Schüler/-innen der
Sonderschulen. Sie werden nach ihrem Bildungsplan (von Sonderschullehrkräften)
unterrichtet. So wird der Anspruch der Kinder bzw. Jugendlichen mit Behinderung auf
individuelle sonderpädagogische Förderung erfüllt. Darüber hinaus kommt es, mit
Unterstützung einer sonderpädagogischen Lehrkraft, die ein volles Deputat an der
Regelschule ausübt, zu inklusiven Angeboten mit den Regelklassen (z.B. Sport, Singen, Kunst,
etc.).
8.
Aktueller Sachstand / Schuljahr 2013/14
Stammschule
Gastschule
Beschulung
in Klassenstufe.......
Gustav-Werner-Schule
GS Eggingen
4
5
Gustav-Werner-Schule
Ulrich-von-Ensingen-GMS
5
6
Gustav-Werner-Schule
GWRS Einsingen (läuft zum Ende
des SJ 2013/14 aus)
7
5
Gustav-Werner-Schule
Ulrich-von-Ensingen-GMS
8
6
Gustav-Werner-Schule
GWRS Einsingen (läuft zum Ende
des SJ 2013/14 aus)
10
6
Gustav-Werner-Schule
Max-GutknechtSchule/Sonderberufsfachschule
BVE*
4
Gustav-Werner-Schule
Max-Gutknecht-Schule
BVE*
7
Gustav-Werner-Schule
Max-Gutknecht-Schule
BVE*
7
Summe
Anzahl
Schüler/innen
46
* BVE = Berufsvorbereitende Einrichtung
Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und Ganztagsschule
Eltern von Kindern mit Behinderung wünschen sich auch und besonders an allgemeinen
Schulen eine Betreuung sowie teilweise auch eine Ferienbetreuung. Die Gemeinschaftsschule
ist Inklusionsschule und Ganztagsschule, eine Novellierung des Schulgesetzes mit erstem
Schwerpunkt Grundschule ist für das Schuljahr 2014/15 zwischen dem Land und den
- 27 Kommunalen Spitzenverbänden in Verhandlung und wird zum Schuljahr 2014/15 in Kraft
treten.
Schulentwicklung Sonderschulen / Förderschulen
Vorgaben des Landes BW
-
Umwandlung in Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
-
Abschaffung der Sonderschulpflicht
-
Allgemeine Schulpflicht auch für besonders förderbedürftige Schüler/-innen
-
Stärkere Inklusion besonders förderbedürftiger Schüler/-innen an allgemein
bildenen Schulen und Beruflichen Schulen - v.a. Förderschüler/-innen
-
Regelfall gruppenbezogene Inklusion, auch Einzelfallinklusion möglich, wenn eine
entsprechende Notwendigkeit vorhanden ist.
-
Lehrpersonal wird in größerem Umfang an allgemein bildenden Schulen tätig
Schulentwicklung Sonderschulen / Förderschulen
Stadt Ulm
1. Integration von Förderschulen in Regelschulen im Rahmen der Inklusion.
2. Optimierung des Schulstandortes der Schule für Erziehungshilfe
Umsetzungsplanung
g)
1.
Umzug der Alois-Bahmann-Förderschule in die Martin-Schaffner-GS und
Ulrich-von-Ensingen-GMS im Rahmen der Inklusion (siehe auch Ziffer 4b)
2.
Umzug der Hans-Zulliger-Schule (Schule für Erziehungshilfe) an den
Standort Safranberg nach Fertigstellung des Neubaus der Hans-LebrechtSchule (Schule für Kranke)
Sonderschulkindergärten
- 28 Derzeit befinden sich folgende Sonderschulkindergärten mit insgesamt 69 Kindern im
Stadtgebiet Ulm:
Trägerschaft
Konrad-Hipper-Schulkindergarten für
besonders Förderungsbedürftige
Stadt Ulm
Gustav-Werner-Schulkindergarten für
Körperbehinderte
Stadt Ulm und Alb-Donau-Kreis
Astrid-Lindgren-Schulkindergarten für
Sprachbehinderte
Stadt Ulm und Alb-Donau-Kreis
Friedrich-von-BodelschwinghSchulkindergarten für Körperbehinderte
Stadt Ulm, Alb-Donau-Kreis, Landkreis
Neu-Ulm und Günzburg
Entwicklung der
Kinderzahlen an
Astrid-LindgrenSchulkindergarten
Gustav-WernerSchulkindergarten
Friedrich-vonBodelschw inghSchulkindergarten
Konrad-HipperSchulkindergarten
Summe
2000/ 2006/ 2007/ 2008/ 2009/ 2010/ 2011/ 2012/ 2013/ 2014/
2001 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
voraus
sichtl.
24
20
21
20
20
20
20
20
16
16
16
9
9
14
11
12
13
18
14
13
29
27
28
28
29
28
30
27
28
28
24
16
16
16
16
16
16
17
11
3
93
72
74
78
76
76
79
82
69
60
Schulentwicklung Sonderschulkindergärten
Stadt Ulm
1.
Im Rahmen der Umsetzung der Inklusion von Kindern mit Einschränkungen in
Regeleinrichtungen nimmt vereinzelt auch die Zahl der Kinder in
Sonderschulkindergärten ab (s. Tabelle).
2.
Insbesondere ist im laufenden und im kommenden Schuljahr 2014/15 am KonradHipper-Schulkindergarten mit einem erheblichen Einbruch der Kinderzahlen zu
rechnen. Die Staatliche Schulverwaltung prüft deshalb in Abstimmung mit den für
die vorschulische Kinderbetreuung in der Stadt zuständigen Abteilungen, wie
diese Kinder in Regeleinrichtungen der Stadt Ulm integriert werden können.
3.
Integration der Sonderschulkindergärten in Regeleinrichtungen im Rahmen der
Inklusion
- 29 -
Umsetzungsplanung
h)
1.
Erarbeitung eines Konzepts zur Integration des Konrad-HipperSchulkindergartens in eine Regeleinrichtung in städtischer Trägerschaft.
2.
Da diese Kinder ausschließlich aus dem Stadtgebiet Ulm kommen und mit
dem sog. Sonderschul-Schülerverkehr transportiert werden, ist aus
Schulträgersicht mit keinen Mehrkosten zu rechnen.
3.
Die dadurch freiwerdenden Räume am bisherigen Stammsitz der HansMultscher-Grundschule können für Betreuungs- und Gruppenarbeitszwecke
der Hans-Multscher-Grundschule sowie für eine andere Nutzung zur
Förderung von Grundschüler/-innen zur Verfügung gestellt werden.
4.
Erarbeitung eines Handlungskonzepts zur Integration der Schulkindergärten
in Regeleinrichtungen für den Körperbehinderten, Geistigbehinderten- und
Sprachbehinderten-Bereich in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt
Biberach, Abteilungen Kita und KiBU aufgrund der Erfahrungen der
Integration des Konrad-Hipper-Schulkindergartens.
Berufliche Schulen
In städtischer Trägerschaft befinden sich 3 berufliche Schulen (2 Gewerbliche, 1
Kaufmännische), Schülerentwicklung siehe Anlage 16; in Trägerschaft des Alb-Donau-Kreises
befindet sich im Stadtgebiet Ulm eine berufliche Schule (Biotechnologie, Ernährung,
Gesundheit und Soziales) mit insgesamt 1.525 Schüler/-innen, davon 359 aus Ulm.
Nachrichtlich erwähnt werden sollen noch die anderen beruflichen Schulen in freier
Trägerschaft im Stadtgebiet Ulm:
Kath. Fachschule für Sozialpädagogik
Akademie für Gesundheitsberufe des Universitätsklinikums Ulm:
Internationaler Bund
Max-Gutknecht-Schule
Progenius, Poligenius, edugenius
Ulmkolleg
Akademie für Kommunikation
Bei der regionalen Schulentwicklung im Bereich der beruflichen Schulen sind neben den
Schulträgern und den Schulen auch die Kammern und Wirtschaftsverbände einzubeziehen.
Regionale Schulentwicklung kann nur in einem größeren Kontext unter Einbeziehung
benachbarter Land- und Stadtkreise bzw. innerhalb eines gesamten Regierungsbezirks
funktionieren. Insbesondere bei den überregional agierenden beruflichen Schulen müssen die
Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart eine steuernde Funktion übernehmen.
In den 3 beruflichen Schulen in städtischer Trägerschaft werden im Schuljahr 2013/14
insgesamt 8.836 Voll- und Teilzeitschülerinnen und Schüler, davon 2.775 (31 %) aus dem AlbDonau-Kreis, 2.003 (23 %) aus dem übrigen Baden-Württemberg, 857 (10 %) aus der Stadt
- 30 Neu-Ulm, 1.103 (12 %) aus dem Landkreis Neu-Ulm, 368 ( 4 %) aus dem übrigen Bayern und
96 (1 %) aus sonstigen Orten beschult.
Schulentwicklung Berufliche Schulen
Vorgaben des Landes BW
-
Erweiterter bedarfsorientierter Ausbau des Angebots Beruflicher Gymnasien
-
Mittelfristig: Rechtsanspruch auf Besuch Beruflicher Gymnasien
-
Überprüfung des Schulversuchs der sechsjährige Berufliche Gymnasien (G9-Variante)
-
Rückgang der Berufsfachschulen aufgrund rückläufiger Schülerzahlen an
Werkrealschulen
-
Einführung von Ganztagsangeboten
Schulentwicklung Berufliche Schulen
Stadt Ulm
1.
Aus Sicht der beruflichen Schulen ist es von großer Bedeutung, dass von Anfang an
auch die duale Ausbildung, d.h. die Schulart Berufsschule, in die regionale
Schulentwicklung einbezogen wird, und nicht nur vorrangig die beruflichen
Vollzeitschulen betrachtet werden.
2.
Ein wohn- und betriebsnahes Berufsschulangebot ist für die
ausbildungsplatzsuchende Jugend und für die ausbildende Wirtschaft unverzichtbar.
Dies gilt für Städte und Oberzentren genauso wie für ländliche Regionen in BadenWürttemberg.
3.
Die beruflichen Schulen in Baden-Württemberg verfügen über ein flächendeckend
vorhandenes Netz an beruflichen Gymnasien und Berufskollegs. Dies gilt ganz
besonders für die größeren Städte wie Ulm. Damit sind die beruflichen
Vollzeitschulen die natürlichen Partner für Gemeinschafts-, Real- und
Werkrealschulen. Die flächendeckend vorhandenen beruflichen Gymnasien und
Berufskollegs können als Oberstufen der Schularten mit mittlerem Bildungsabschluss
betrachtet werden.
4.
An den beruflichen Schulen in städtischer Trägerschaft können vom
Hauptschulabschluss, dem Realschulabschluss bis zur allgemeinen Hochschulreife alle
Schulabschlüsse erlangt werden.
- 31 -
Umsetzungsplanung
Kooperationen zwischen beruflichen Gymnasien bzw. Berufskollegs mit Gemeinschaftsschulen
aber auch mit den Realschulen. Damit könnte jedem geeigneten Absolventen der
Gemeinschaftsschule oder Realschule ein Anschluss an eine gymnasiale Oberstufe garantiert
werden.
Die Schularten an den Beruflichen Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm sind aus Anlage 17
ersichtlich.
Damit verfügen unsere Beruflichen Schulen über 15 verschiedene Schularten.
Neben den dualen Ausbildungsgängen bilden zwischenzeitlich die beruflichen gymnasialen
Züge an der Robert-Bosch-Schule, Ferdinand-von-Steinbeis-Schule, Friedrich-List-Schule einen
wichtigen Standortfaktor im Ulmer Schulwesen. So bieten zwischenzeitlich sowohl das 3jährige berufliche Gymnasium als auch nunmehr seit dem Schuljahr 2012/13 das 6-jährige
berufliche Gymnasium an der Robert-Bosch- und Friedrich-List-Schule eine Alternative für gute
Werkrealschüler/-innen und Realschüler/-innen sowie für Gymnasiasten anstelle des G8- einen
G9-Zug zum Abitur zu wählen.
6. Schulabschlüsse
Aus Anlage 18 ist ersichtlich, welche Schulabschlüsse in Ulm an welcher Schule und in welchem
Sozialraum angeboten werden. Insgesamt können in Ulm derzeit folgende Schulabschlüsse
abgelegt werden:
Hauptschulabschluss
mittlerer Bildungsabschluss
Fachhochschulreife
Allgemeine Hochschulreife.
so dass alle 4 Schulabschlüsse an 25 Schulen in städtischer Trägerschaft und 6 in Schulen in
freier Trägerschaft erlangt werden können.
Allgemeine Hochschulreife (G8 / G9)
Die allgemeine Hochschulreife kann in Ulm an insgesamt 9 Schulen in städtischer Trägerschaft
erreicht werden. Aus Anlage 19 ist ersichtlich, an wievielen Schulen neben dem nunmehr
klassischen G8-Abitur auch ein G9 Abitur abgelegt werden kann. Mit dem vorhandenen
Angebot ist die Stadt Ulm als Oberzentrum gut ausgestattet.
- 32 Neben den klassischen Gymnasien mit Sekundarstufe II haben sich die beruflichen Gymnasien
mit insgesamt 17 Eingangsklassen (3-Jähriges berufliches Gymnasium) und 4 Eingangsklassen
im 6-jährigen Beruflichen Gymnasium etabliert. Daneben bietet 1 berufliches Gymnasium in
Trägerschaft des Alb-Donau-Kreises ebenfalls eine gymnasiale Oberstufe mit der Möglichkeit
der allgemeinen Hochschulreife an.
G8 / G9 an Schulen in freier Trägerschaft
Neben den klassischen Schulen mit Sekundarstufe II bieten folgende Schulen in freier
Trägerschaft einen sog. G9-Zug an:
Poligenius
St. Hildegard-Gymnasium (für gute Realschülerinnen, sog. "Topper")
7.
Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft
Die allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft sowie deren Schülerzahlentwicklung sind
aus Anlage 20 ersichtlich:
St. Hildegard Schulen
Grundschule
Realschule
Gymnasium
Freie Waldorfschule
Grundschule
Klassenstufe 5 - 13
Freie Waldorfschule am Illerblick
Grundschule
Klassenstufe 5 - 13
Freie Evang. Schule
Grundschule
Poligenius
Grundschule
Realschule
Gymnasium
Sie werden hier nur nachrichtlich erwähnt. Die Einzugsgebiete dieser zum Teil konfessionellen
oder nach alternativen Unterrichtsformen geführten Schulen reichen weit in den Alb-DonauKreis und in den Landkreis Neu-Ulm hinein. Von den rd. 2.500 Schüler/-innen kommen rd. 48%
aus Ulm.