Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
515 kB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 09:48

öffnen download melden Dateigröße: 515 kB

Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung BS- Bildung und Sport Datum 17.04.2014 Geschäftszeichen BS-Ke Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Behandlung öffentlich Betreff: Laufende Sportförderung Förderung von hauptamtlichen Trainerinnen und Trainern im Wettkampf- und Spitzensport Erhöhung des Kinder- und Jugendzuschusses Sitzung am 09.07.2014 TOP GD 172/14 Anlagen: Antrag: 1. Der Verlängerung der Förderung des SfS-Nachfolgetrainers Leichtathletik sowie der Verlängerung der Zuschüsse für die hauptamtlich bei Vereinen angestellten Trainerinnen und Trainer im Wettkampf- und Spitzensport für 2014 zuzustimmen. 2. Der Erhöhung des Kinder- und Jugendzuschusses ab 01.01.2014 von jährlich 20 Euro auf 25 Euro pro Kind und Jugendlichem zuzustimmen. Gerhard Semler Genehmigt: BM 1, BM 2, C 2, OB, ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: Ja Nein für das Haushaltsjahr 2014 MITTELBEDARF INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) PRC: Projekt / Investitionsauftrag: Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend] € € € Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand Personalkostenzuschüsse für Trainer Kinder- und Jugendzuschuss (Mehrbedarf ab 2014) davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) Nettoressourcenbedarf € 358.240 € 278.000 € 64.000 € € € € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2014 Auszahlungen (Bedarf): Verfügbar: Ggf. Mehrbedarf Deckung Mehrbedarf bei PRC PS-Projekt 7 bzw. Investitionsauftrag 7 € € € € € 2. Finanzplanung 2015 ff Auszahlungen (Bedarf): i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus € € € 2014 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC 4210-610 Förderung des Sports Kinder- und Jugendzuschuss Personalkostenzuschüsse für Trainer (Mehrbedarf Finanzierung innerhalb Zuschussverzeichnis - Anlage 4) fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln Kinder- und Jugendzuschuss (Mehrbedarf, Finanzierung im Rahmen des Nachtrags) 278.000 € 358.240 € € € 64.000 € -3Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung 1. SfS-Trainer/-innen und SfS-Nachfolgetrainer/-innen sowie hauptamtlich bei Vereinen angestellte Trainer/-innen In der nachfolgenden Tabelle sind die Ausgaben 2013 für die SfS-Trainer/-innen und SfSNachfolgetrainer/-innen sowie die Ausgaben für die hauptamtlich bei den Vereinen angestellten Trainer/-innen aufgelistet. Desweiteren sind die für 2014 zu bewilligenden Zuschüsse dargestellt. Die einzelnen Positionen wurden in der Vorstandssitzung des Stadtverbandes für Sport am 01.04.2014 detailliert besprochen. Der SfS-Vorstand empfiehlt, den Zuschuss für den SfSNachfolgetrainer Leichtathletik für den Bewilligungszeitraum 01.02.2014 bis 31.12.2015 mit jährlich 45.900 Euro sowie die Zuschüsse 2014 für die hauptamtlich angestellten Trainer/innen bei den Vereinen in Höhe von insgesamt maximal 135.940 Euro zu bewilligen. SfS-Trainer/-innen und Nachfolge SfS-Trainer/-innen HH-Ansatz 2013 2014 170.900 170.900 Abrechnung Bewilligungszeitraum 2013 SfS-Trainer/-in 1. Kunstturnen (Freiphase) + 2. Schwimmtrainer 3. SfS-Nachfolgetrainer Kunstturnen 130.548 Zuschuss 2014 130.500 01.01.2014 bis 31.12.2015 43.785 4. SfS-Nachfolgetrainer Leichtathletik Summe bereits bewilligt 45.900 p.a. 01.02.2014 bis 31.12.2015 45.900 p.a. 222.300 45.186 219.519 Hauptamtlich angestellte Trainerinnen und Trainer bei Vereinen HH-Ansatz 2013 2014 100.000 118.500 Bewilligter Abrechnung Bewilligungszeitraum Zuschuss 2013 2013 Zuschuss 2014 SSV Ulm 1846 1. Aerobic 2. Kunstturnen 3. Kunstturnen 4. Leichtathletik Summe 12.422 14.307 15.005 11.496 53.230 12.422 14.307 15.005 11.496 53.230 01.01. bis 31.12.2014 01.01. bis 31.12.2014 01.01. bis 31.12.2014 01.01. bis 31.12.2014 12.422 14.307 15.005 11.496 53.230 TSG Söflingen Rhythmische Sportgymnastik Rhythmische Sportgymnastik 15.491 3.823 15.491 3.823 01.01. bis 31.12.2014 01.01. bis 31.12.2014 15.491 11.470 -4Summe 19.314 19.314 26.961 -5- Ulmer Ruderclub Rudern Rudern Summe 18.480 18.789 15.165 18.789 33.954 Basketball Ulm/Neu-Ulm Basketball Gesamtsumme 2. 01.01. bis 31.12.2014 01.01. bis 31.12.2014 18.480 18.789 37.269 01.01. bis 31.12.2014 18.480 109.813 135.940 Erhöhung des Kinder- und Jugendzuschusses Der Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales hat in seiner Sitzung am 03.12.2013 (Vorberatung Haushalt 2014) den Antrag der CDU-Fraktion - den Kinder- und Jugendzuschuss von aktuell 20 Euro auf 25 Euro zu erhöhen - befürwortet unter der Voraussetzung, dass das Thema im Stadtverband für Sport diskutiert und gegebenenfalls entsprechende Regeln festgelegt werden. Die Verwaltung erläutert dem SfS-Vorstand in seiner Sitzung am 01.04.2014 wie aktuell der Kinder- und Jugendzuschuss an die Vereine bewilligt und ausbezahlt wird. Die Mittel werden von Seiten der Stadt Ulm mit Zuwendungsbescheid (Zuwendungszweck: Förderung des Kinder- und Jugendsports) den Vereinen bewilligt. Die vom Gemeinderat beschlossenen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen sind Bestandteil des Bescheids. Darin ist u.a. definiert, dass die Zuwendung nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden darf. Eine beigefügte Erklärung zur Anerkennung der Bewilligungsbedingungen muss vom jeweiligen Verein unterschrieben werden; erst dann wird der Zuschuss ausbezahlt. Eine weiterreichende Prüfung über die Verwendung der Mittel bei den einzelnen Vereinen ist aus Sicht der Verwaltung nicht möglich. Der SfS-Vorstand hält das Vorgehen der Verwaltung für ausreichend und befürwortet die Erhöhung des Kinder- und Jugendzuschusses einstimmig. Die Ulmer Turn- und Sportvereine wurden im Januar diesen Jahres von Seiten der Verwaltung über die geplante Erhöhung des Kinder- und Jugendzuschusses informiert und den Vereinen mitgeteilt, dass nach Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses über die Erhöhung von 20 Euro auf 25 Euro und die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel im Rahmen des Nachtragshaushalts 2014 der Differenzbetrag nachträglich ausbezahlt wird. Aktuell sind bereits für Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre 227.120 Euro an die Vereine ausbezahlt. Da der Zuschuss von einigen Vereinen noch nicht beantragt wurde, ist mit einer weiteren Erhöhung des Mehrbedarfs zu rechnen. Auf Basis der Zahlen 2013 würde der Mehrbedarf rund 64.000 Euro p.a. betragen.