Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
695 kB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 09:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung ZS/F - Finanzen/Beteiligungsverwaltung
Datum
23.06.2014
Geschäftszeichen ZS/F
Beschlussorgan
Hauptausschuss
Sitzung am 10.07.2014
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Jahresabschluss 2013 der Stadt Ulm
Anlagen:
1. Jahresabschluss 2013 (Anlage 1)
2. Sachstand Schuldenmanagement (Anlage 2)
TOP
GD 940/14
Antrag:
Der Hauptausschuss beschließt:
1.
Der Bericht über den Jahresabschluss der Stadt Ulm für das Haushaltsjahr 2013 wird zur
Kenntnis genommen.
2.
Die Budgetergebnisse der Fach-/Bereiche werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Abwicklung der Budgetergebnisse nach Ziff. 3.3 der Sachdarstellung wird genehmigt.
3.
Die in Anlage 1 des Jahresabschlusses aufgeführten Ermächtigungsübertragungen im
Ergebnis- und Finanzhaushalt werden genehmigt.
Der Übertragung der in 2013 nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigung in Höhe
von 6,2 Mio. € auf das Jahr 2014 wird zugestimmt.
Der Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bei
folgenden Kontierungen wird zugestimmt. Beträge über 1,0 Mio. € werden entsprechend
der Zuständigkeitsordnung dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.
4.
5.
a) Umschichtungen zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt / Bilanzkonto
Bezeichnung
Kontierungsobjekt Kostenart
Üpl. Betrag
in €
Sedelhöfe - nicht aktivierungsfähige
L16011330100
42400000
174.900
Auszahlungen (Umbuchung aus dem
44294000
363.700
Finanzhaushalt)
44580000
1.250.000
Kapitalzuschuss an die SWU für die
Kst. 750561
43150000
1.528.000
Tarifgemeinschaft sowie die Linie 13
(Umbuchung aus dem
Finanzhaushalt)
Genehmigt:
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2Bezeichnung
Kontierungsobjekt
Kostenart
Zuschuss Renovierung Chorfassade
(Umbuchung aus dem
Finanzhaushalt)
Zuschüsse für
Lärmschutzmaßnahmen
(Umbuchung aus dem
Finanzhaushalt)
Tilgung LBBW-Darlehen ("Heimfall
Atlantis") - Auszahlung über
Bilanzkonto
Aktivierung von Eigenleistungen im
Bereich Hochbau (Mehrbedarf
Finanzhaushalt, Mehrertrag
Ergebnishaushalt)
Kst. 792013
43180000
Üpl. Betrag
in €
105.000
L74056100500
43180000
157.130
Bilanzkto
27996100
75996100
818.361
Hochbau-Projekte
78730099
187.823
b) "echte" überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen
Bezeichnung
Kontierungsobjekt
Kostenart
Aufwand für Energie
Aufwand für Gebäudereinigung
Aufwand für Bauunterhalt
Aufwand für Straßenreinigung
Sonstige Personal- und
Versorgungsaufwendungen
6.
Objektkostenstellen
(insbes. 19*, 790*),
L-Aufträge
Objektkostenstellen
(insbes. 19*, 790*),
L-Aufträge
Objektkostenstellen
(insbes. 19*, 790*),
L-Aufträge
L75054500100
übergreifend
4241*
Üpl. Betrag
in €
784.528
4245002*
149.504
4211001*
686.920
43150000
4411000
124.208
228.670
Von den Kreditgeschäften im Haushaltsjahr 2013 und dem aktuellen Stand von
Sonderfinanzierungsvereinbarungen zum 31.12.2013 wird Kenntnis genommen
Heidi Schwartz
-3-
Sachdarstellung:
"Für den eiligen Leser":
Das Jahr 2013 schließt positiver ab als geplant.
Während im Nachtrag beim ordentlichen Ergebnis ein Überschuss von 18,0 Mio. €
eingeplant war, schließt dieses nun mit einem Ergebnis von +30,0 Mio. € und liegt
damit um 12,0 Mio. € über dem Planansatz. Dieses Ergebnis ist jedoch von
Sondereffekten geprägt, die künftige Ergebnisse zusätzlich belasten und deshalb die
jetzige Verbesserung später neutralisieren.
Gegenüber dem Nachtrag 2013 erhöhen sich die Allgemeinen Finanzmittel um
nochmals
6,1 Mio. €, die auf die stabile konjunkturelle Lage der Ulmer Wirtschaft und die sich
daraus ergebenden Steuereinahmen zurück zu führen sind.
Im Ergebnis enthalten sind außergewöhnlich gestiegene Ermächtigungsüberträge
(13 Mio. €; Erhöhung um 7,4 Mio. € nach 2014). Desweiteren sind Abschreibungen für
getätigte Investitionen in Höhe von 5 Mio. € noch nicht gebucht. Beide Sondereffekte
sind durch das sehr ambitionierte Arbeitsprogramm verursacht, führen aber in
Folgejahren zu erhöhten Belastungen.
Das Ergebnis ist dabei nur deshalb verbessert, weil zwar die (Ausgaben)Ermächtigungen in das Jahr 2014 übertragen werden, der Aufwand jedoch im Jahr
2013 nicht entstand und sich in das Jahr 2014 verschiebt. In der kameralen Welt waren
die früher sog. Haushaltsreste ergebnisrelevant und wurden deshalb nicht im
Überschuss abgebildet.
Derselbe Sondereffekt ist in der Finanzrechnung festzustellen. Hier steigen die
Ermächtigungsüberträge um 10,8 Mio. € auf 32,5 Mio. €.
Ergebnisrechnung:
Ergebnisrechnung 2013:
Verbesserung
Ergebnis 2013
Überschuss ordentliches Ergebnis: 30,0 Mio. €
Überschuss Sonderergebnis:
15,1 Mio. €
Mio. €
Plan 2013
2013
18,0 Mio. € 12,0 Mio. €
0 Mio. € 15,1
Das ordentliche Ergebnis mit 30,0 Mio. € wird komplett dem Sparbuch
Verkehrsentwicklung
(Linie 2, Straßenbahnwagen) zugeführt (Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses), um die Finanzierung dieses Projekts abzusichern. Sofern sich in
Folgejahren die Ermächtigungsüberträge verringern und den gegenteiligen Effekt
erzeugen, steht hierfür das Sparbuch"Reduzierung der Neuverschuldung" mit aktuell rd.
54 Mio. € zur Verfügung.
Der Überschuss aus dem Sonderergebnis ergibt sich hauptsächlich aus der
Veräußerung von Grundstücken bzw. grundstücksbezogenen Rechten, deren
-4Verkaufserlöse über oder unter dem Bilanzwert liegen. Der Überschuss mit 15,1 Mio. €
ist der gesetzlichen Rücklage "Sonderergebnis" zuzuführen. Diese Rücklage dient der
Abdeckung evtl. künftiger Fehlbeträge des Sonderergebnisses und kann in
Ausnahmefällen auch zur Deckung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis
herangezogen werden.
Finanzrechnung:
In 2013 wurde ein extrem hohes Investitionsvolumen bewältigt. Insgesamt wurden für
Investitionsmaßnahmen 105 Mio. € ausbezahlt, davon 50,4 Mio. € für Baumaßnahmen.
Dies führte zu erheblichen Belastungen.
Finanzierungsmittelüberschuss:
Kreditaufnahme (netto):
14,7 Mio. €
13,7 Mio. €
Trotz dieses bemerkenswerten Investitionsvolumens steigen die
Ermächtigungsüberträge auch hier von (aus 2012) 21,7 Mio. € auf 32,5 Mio. € (nach
2014), also um 10,8 Mio. €. Dieses Volumen nähert sich dem langjährigen Durchschnitt
eines jährlichen Investitionsprogramms an und verdeutlicht die ehrgeizige
Beschlusslage, die nur zunehmend verzögert zur Umsetzung kommt.
Durch die „Energiewende“ und den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die
Kraftwerksprojekte der SWU ist das Jahresergebnis der SWU im Geschäftsjahr 2012
eingebrochen. In der Folge wurde es zum Jahresende 2012 erforderlich, das
Eigenkapital der SWU durch eine Kapitaleinlage (Genussrechtskapital) i.H.v. 18,75 Mio.
€ (Anteil Stadt Ulm) zu stärken. Diese Kapitaleinlage wurde durch eine zusätzliche
Kreditaufnahme in gleicher Höhe finanziert. Zur Absicherung günstiger Zinskonditionen
wurde aus den Sonderprogrammen der KFW ein Kredit beantragt, der erst im Jahr 2013
zur Auszahlung gekommen ist. Die Kreditermächtigung 2012 in Höhe von 18,75 Mio. €
wurde daher in das Jahr 2013 übertragen und in 2013 verwendet. Zudem wurde für die
Sanierung der gewerblichen Schulen und der Mensa auf dem Kuhberg ein Kredit von
4,0 Mio. € aufgenommen. Gleichzeitig sind planmäßige Kredittilgungen in Höhe von rd.
9,1 Mio. € erfolgt, so dass sich netto eine Kreditaufnahme in Höhe von 13,7 Mio. €
ergibt.
Die im Nachtrag auf 10,2 Mio. € festgesetzte Kreditermächtigung 2013 wurde in Höhe
von
6,2 Mio. € nicht in Anspruch genommen und ist in das Jahr 2014 zu übertragen.
Im Haushaltsvollzug 2013 sind Überschreitungen der Planansätze erfolgt, die noch
der Genehmigung durch den Gemeinderat bedürfen.
Die Gründe für den positiven Abschluss 2013 sind vielfältig. Die Ursachen sind
insbesondere:
-
erhöhte Steuererträge aufgrund der guten konjunkturellen Lage (v. a. bei der
Gewerbesteuer und dem Einkommensteueranteil).
erhöhte Zuweisungen und Zuschüsse aufgrund verbesserter Finanzlage bei Bund
und Land (v. a. bei den Schlüsselzuweisungen).
sowohl erhöhte öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Entgelte (u.a. aus Mietund Pachterträgen im Bereich Grundstücke; Mehrerträge im Theater, Erträge
aufgrund des Ausbaus der Kinderbetreuung).
Verzögerte Abwicklung von Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Lehr- und
Lernmittelausstsattung von Schulen, dem Unterhalt von Straßen und
-5-
-
Ingenieurbauwerken sowie der Kinderbetreuung. Die erwartete Steigerung des
Zuschussbedarfs im Bereich Kinderbetreuung ist noch nicht eingetreten. Hier wirken
sich einerseits die erhöhten Zuweisungen aus, andererseits die Tatsache, dass im
Jahr 2013 noch nicht alle Einrichtungen in Betrieb bzw. noch nicht ganzjährig in
Betrieb waren.
Ausgabendisziplin.
Reduzierung Zuschussbedarf im Bereich der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe.
Da viele investive Maßnahmen noch nicht in die Bilanz abgerechnet wurden,
entstehen hierfür noch keine Abschreibungen.
"technische Effekte" aufgrund der NKHR-Regelungen wie z.B. Auflösung von
Rückstellungen, Abgrenzung von Erträgen aus Vorjahr (Grabnutzungsbeträge rd. 1,0
Mio €) und insbesondere die Zunahme der Ermächtigungsüberträge im
Ergebnishaushalt um rd. 7,4 Mio. € (s.o.).
Jahresergebnis der Fach-/Bereiche:
Die Fach-/Bereiche konnten im Jahr 2013 alle einen Budgetüberschuss erwirtschaften.
Dieser wird - ebenso wie ein Budgetdefizit - gemäß den Budgetierungsregelungen in das
Jahr 2014 übertragen.
In Teilbereichen wurden die Planansätze nicht ausgeschöpft. Sofern erforderlich,
werden die noch zur Verfügung stehenden Ansätze als Ermächtigung in das Jahr 2014
übertragen:
- Ergebnisrechnung: Ermächtigungsübertrag in Höhe von 13,0 Mio. €
- Finanzrechnung: Ermächtigungsübertrag in Höhe von 32,5 Mio. €
-6-
1. Vorbemerkung
Die Stadt Ulm hat zum 01.01.2011 auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR)
umgestellt. Deshalb wird mit dem Jahresabschluss 2013 der dritte Jahresabschluss nach
den Regelungen des NKHR aufgestellt. Damit ist der Vergleich mit den Vorjahreswerten
möglich.
Die Struktur und Inhalt des in Anlage 1 beigefügten Jahresabschlusses wurde grundsätzlich
beibehalten.
Basis für die Werte der Schlussbilanz zum 31.12.2013 sind die Werte der Schlussbilanz
zum 31.12.2012 unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge sowie der Abschreibungen.
Diese Werte basieren wiederum auf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011. Die
Eröffnungsbilanz sowie die Schlussbilanz 2011 wurden am 15.05.2013 durch den
Gemeinderat festgestellt. Die Feststellung ist nur eingeschränkt erfolgt, da bei den
Bilanzpositionen 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, der
Bilanzposition 1.2.1 Unbebaute Grundstücke (bezogen auf die Anlagenklasse A1061
Baugebiete) sowie den mit den Freizeitanlagen zusammenhängenden Werten noch
Überprüfungen und ggf. Berichtigungen vorgenommen werden müssen. Dies ist auch bei
der Analyse der Schlussbilanz 2013 zu beachten.
2. Zusammenfassende Darstellung des Jahresabschlusses
2013
Die Verwaltung hat die Jahresrechnung der Stadt Ulm für das Haushaltsjahr 2013 innerhalb
der gesetzlichen Frist (sechs Monate nach Ende des Haushaltsjahres) aufgestellt.
2.1
Die Entwicklung des Haushalts der Stadt Ulm im Jahr 2013
Zusammengefasst stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
2.1.1. Ergebnisrechnung
Der Ergebnishaushalt hat sich deutlich positiver entwickelt als im Plan 2013
vorgesehen. Während im Nachtrag beim ordentlichen Ergebnis ein Überschuss von
18,0 Mio. € eingeplant war, schließt dieses nun mit einem Ergebnis von +30,0 Mio. €
und liegt damit um 12,0 Mio. € über dem Planansatz.
Die Vorgaben des NKHR, ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis zu erzielen, wurden
im Jahr 2013 eingehalten. Insbesondere konnten die ordentlichen Abschreibungen
erwirtschaftet werden.
Das kamerale Kriterium "Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt" gilt im NKHR
nicht mehr, es wäre jedoch mit dem Abschluss 2013 ebenfalls deutlich erfüllt worden.
Ursache für das positive Ergebnis sind insbesondere die höheren Steuereinnahmen
sowie die bessere Finanzlage bei Bund und Land, die zu erhöhten Zuwendungen führt.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass im Ergebnishaushalt 2013
Ermächtigungsüberträge nach 2014 in Höhe von 13,0 Mio. € gebildet werden. D.h.
dieser Aufwand entstand im Jahr 2013 nicht (und führt dadurch zu einer
Ergebnisverbesserung in dieser Höhe!) und verschiebt sich in das Jahr 2014. Diese
Vorbelastung des folgenden Haushaltsjahrs ist im Jahresabschluss gesondert
darzustellen - vgl. Anlage 1 zum Jahresabschluss 2013.
-7Daneben beeinflussen auch folgende Effekte aus der zum 01.01.2011 erfolgten
Umstellung auf das NKHR das Ergebnis:
Auflösung und Bildung von Rückstellungen
Aufgrund der erhöhten Erträge aus einmaligen Gewerbesteuernachzahlungen
wurden der Rückstellung für FAG-Belastungen netto 7,5 Mio. € und damit 2,4 Mio. €
mehr als geplant, zugeführt.
Bei der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ergibt sich netto eine
Verringerung um 356 T€ (653 T€ Inanspruchnahme, 350 T€ Auflösung, 647 T€
Neubildung). Die dadurch erfolgte Entlastung des Ergebnishaushalts wird jedoch
durch den Mehrbedarf i.R. Bauunterhaltungsmaßnahmen deutlich überschritten.
Die Rückstellungen für Prozessrisiken mussten zum Jahresende 2013 um rd. 530 T€
erhöht werden. Dagegen ergibt sich bei der Rückstellung für Altersteilzeit /
Langzeitkonten netto eine Entlastung um rd. 722 T€ (86 T€ Zuführung
Langzeitkonten, 808 T€ Inanspruchnahme Rückstellung Altersteilzeit).
Wie in 2012 wurden auch im Jahr 2013 erhaltene aber nicht verwendete
zweckgebundene Erträge in das Folgejahr übertragen. Insbesondere wurde eine
"Zuvielzahlung" des Bundes als Erstattung von Grundsicherungsleistungen nach
2014 übertragen, damit das Ergebnis 2013 nicht verfälscht wird. Gleichzeitig wurden
rd. 1,0 Mio. € an Grabnutzungsgebühren aus den Vorjahren für 2013 aufgelöst und
als Ertrag verbucht.
Abgrenzung Ergebnishaushalt - Finanzhaushalt
I.R. der Bewirtschaftung sind Umschichtungen zwischen Finanz- und
Ergebnishaushalt erfolgt. Insbesondere wurde die 2013 im Finanzhaushalt geplante
Zahlung an die SWU für die Tarifgemeinschaft ÖPNV (1,5 Mio. €) aufgrund einer
Prüfbemerkung der Gemeindeprüfungsanstalt im Ergebnishaushalt ausbezahlt.
Ebenso wurden - analog 2012 - die Bewirtschaftungskosten für die Sedelhöfe im
Ergebnishaushalt gebucht. Die Zuschüsse für die Renovierung der Chorfassade des
Münsters sowie die Zuschüsse i.R. des Lärmschutzprogramms wurden bisher im
Finanzhaushalt veranschlagt. Es handelt sich jedoch um Maßnahmen, die gemäß
den Vorgaben des NKHR dem Ergebnishaushalt zuzurechnen sind, so dass eine
Umbuchung erfolgt ist. Diese Umschichtungen verschlechtern das ordentliche
Ergebnis.
Zum 31.12.2013 sind rd. 150 Mio. € Anlagen im Bau bilanziert. Anlagen im Bau
werden jedoch nicht abgeschrieben, so dass in der Ergebnisrechnung 2013 hierfür
kein Aufwand gebucht wurde. Die Aktivierung dieser Beträge wird zu einem
jährlichen Abschreibungsaufwand von rd. 5 Mio. € führen.
Eine weitere Neuerung des NKHR ist die Ausweisung eines Sonderergebnisses, bei
dem die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen gegenüber gestellt werden.
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind insbesondere dann gegeben, wenn
die Verkaufserlöse über bzw. unter dem in der Bilanz aktivierten Restbuchwert liegen.
Hier schlagen sich v.a. die außerordentlichen Erträge aus der Veräußerung von
Grundstücken nieder. Ebenso führen Korrekturbuchungen, die sich nicht auf die
Eröffnungsbilanz sondern auf die Haushaltsjahre 2011 und 2012 beziehen zu
außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Diese Beträge sind deshalb auch in
2013 durch Einmaleffekte beeinflusst.
Das Sonderergebnis 2013 beträgt 15,1 Mio. €.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Überschüsse von ordentlichem Ergebnis
und Sonderergebnis den jeweiligen Rücklagen zugeführt. Es sind deshalb folgende
-8Zuführungen vorzunehmen:
Zuführung zur Rücklage aus
Überschüssen des ordentliches Ergebnisses:
30.003.634,81 € *
*Es handelt sich um das buchhalterische Ergebnis. Unter Berücksichtigung der im
Ergebnishaushalt gebildeten Ermächtigungsüberträge in Höhe von 13 Mio. € und der
noch nicht gebuchten Abschreibungen in Höhe von rd. 5 Mio. € ergibt sich ein
bereinigtes ordentliches Ergebnis in Höhe von rd. 12 Mio. €.
Zuführung zur Rücklage aus
Überschüssen des Sonderergebnisses:
15.058.204,57 €
Die Zuführung zu diesen Rücklagen erhöht das Eigenkapital der Stadt.
Dabei erfolgt folgende "interne Zweckbindung":
Es zeigt sich, dass der Beitrag der Stadt Ulm für die Linie 2 (ggf. inkl. Kauf der
Straßenbahnfahrzeuge) deutlich über den bisher über das Sparbuch
"Verkehrsentwicklung (Linie 2)" abgesicherten knapp 55 Mio. € liegen wird.
Deshalb soll der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses mit 30,0 Mio. € komplett dem
Sparbuch "Verkehrsentwicklung (Linie 2)" zugeführt werden.
Aufgrund des positiven Jahresergebnisses ist die geplante Entnahme aus den
Sparbüchern "Reduzierung Neuverschuldung" und "WIP" nicht erforderlich.
Die Entwicklung der Sparbücher ist in der Anlage 11 zum Jahresabschluss 2013
dargestellt.
2.1.2. Finanzrechnung
Die Finanzrechnung stellt die Entwicklung der Ein- und Auszahlungen dar, sie ermittelt
den Zahlungsmittelbestand. Auch die Finanzrechnung entwickelt sich in 2013 positiv.
Im Gegensatz zum kameralen Vermögenshaushalt werden in der Finanzrechnung auch
die Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit dargestellt. Hier
ergibt sich ein Saldo von 60,8 Mio. €.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit ist naturgemäß negativ, er beträgt -46,2 Mio. €.
Saldiert ergibt sich insgesamt ein Finanzierungsmittelüberschuss von rund 14,7 Mio. €.
Aus Finanzierungstätigkeit ergibt sich ein Saldo von 13,7 Mio. €, d.h. in 2013 ist netto
eine Kreditaufnahme erfolgt (vgl. Ziff. 2.2.4.).
Insgesamt ergibt sich ein Endbestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2013 von 21,0 Mio.
€.
Die wesentliche Größe für die Beurteilung der Finanzrechnung ist der
Finanzierungsmittelüberschuss. Dieser beträgt rund 14,7 Mio. €, d.h. der
Abschluss 2013 ist positiv.
2.2
Im Einzelnen hat sich die Lage 2013 wie folgt entwickelt:
1. Die Allgemeinen Finanzmittel (Steuern, Finanzzuweisungen, Zinsen) betragen in
2013 211,9 Mio. €. Im Vergleich zum Ergebnis 2012 bedeutet dies eine leichte
Verbesserung um 1,7 Mio. €. Die im Nachtrag 2013 geplante Summe wird um 6,1
-9Mio. € überschritten. Die Verbesserung gegenüber dem Planansatz ist insbesondere
auf höhere Erträge aus der Gewerbesteuer (die einmaligen Nachzahlungen
überschreiten den Planwert um rd. 4,3 Mio. €) sowie der Einkommenssteuer (2,8
Mio. €) zurückzuführen. Zudem liegen auch die Erträge aus Zuweisungen und
allgemeinen Umlagen über dem Planansatz. Allerdings ist aufgrund der erhöhten
einmaligen Gewerbesteuerzahlungen eine Erhöhung der Zuführung zur Rückstellung
FAG-Ausgleich erforderlich, hierdurch wird der o.g. Mehrertrag auf netto rd. 0,7 Mio.
€ reduziert.
Allgemeine Finanzmittel in M io. €
einschließlich einmalige
Gew erbesteuerzahlungen (netto)
AFM ohne einmalige
Gewerbesteuernachzahlungen
210 212
177
150
192 187
198 198
160
134
125 121 131
147 136
133
117 109 128 116 119
155
176
195
160
173
198
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
2. Die bisher letzte Konsolidierungsphase "2010-2012" wurde mit dem Haushalt 2012
abgeschlossen. Für das Jahr 2013 wurden keine weiteren
Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen.
3. Auch im Bereich der Vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe ist eine
Verbesserung zu verzeichnen:
Von 2012 auf 2013 ist der Zuschussbedarf erneut gesunken (-0,8 Mio. €). Die im
Plan 2013 erwarteten Steigerungen sind nicht eingetreten:
Insbesondere ist im Bereich der Sozialen Hilfen - entgegen der im Nachtrag 2013
vorgenommenen Einschätzung - eine geringere Erhöhung des Zuschussbedarfs zu
verzeichnen.
Auch im Bereich Grundsicherung für Arbeitssuchende konnte der im Nachtrag
bereits reduzierte Ansatz aufgrund der positiven Wirtschaftslage nochmals leicht
unterschritten werden.
Im Bereich der vorabdotierten Jugendhilfe ist zwar gegenüber dem Ergebnis 2012
eine Zunahme des Zuschussbedarfs zu verzeichnen, die Steigerung liegt jedoch
unter dem im Nachtrag bereits reduzierten Planansatz. Dies beruht v.a. auf der
guten konjunkturellen Entwicklung sowie der intensiven und effektiven Fallsteuerung
und Hilfeplanung.
Im Haushaltsplan 2013 wurde für die Kinderbetreuung ein deutlich höherer
Mittelbedarf veranschlagt. Dabei war unterstellt, dass das Ausbauprogramm (insbes.
der U3-Betreuung) sich bereits im Jahr 2013 mit erheblichen Mehraufwendungen
- 10 niederschlägt. Dies ist jedoch nicht eingetreten. U.a. aufgrund von Verzögerungen
bei der Inbetriebnahme neuer Gruppen und auch aufgrund der
Abrechnungssystematik mit den freien Trägern schließt das Jahr 2013 "nur" mit
einem Nettoressourcenbedarf in Höhe von rd. 16,4 Mio. €. Hier schlagen sich auch
die erhöhten Zuweisungen von Seiten des Landes positiv nieder.
Kinderbetreuung und
Sozial- und Jugendhilfeleistungen in M io. €
Kinderbetreuung
Sozial- und
Jugendhilfe47,3
40,7
42,0
7,9
10,7
32,9
42,4
51,6
51,9
12,9
13,2
12,9
38,7
37,7
39,0
12,6
31,3
50,9
53,5
53,3
63,5
60,1
60,7
15,9
15,9
18,4
44,2
44,8
45,1
54,3
12,7
12,9
14,2
40,9
40,4
40,1
59,7 59,0
15,5
15,6
44,2
43,4
12,6
29,7
34,7
1995 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
4. Die Kreditermächtigung wurde im Nachtrag 2013 von 6,0 Mio. € auf 10,2 Mio. €
erhöht, um zinsgünstige Darlehen bei der KfW aus den Sonderprogrammen
"Energetische Stadtsanierung" und "Kita-Ausbau" aufnehmen zu können.
Für die Sanierung der gewerblichen Schulen und der Mensa auf dem Kuhberg
wurden insgesamt 4,0 Mio. € bewilligt und ausbezahlt (Zinssatz 0,15% auf 10 Jahre
fest). Für den Neu- und Umbau von Kindergärten wurden 5,6 Mio. € bewilligt. Die
Auszahlung erfolgt in 2014. Die in 2013 nicht in Anspruch genommene
Kreditermächtigung soll deshalb in Höhe von 6,2 Mio. € nach 2014 übertragen
werden.
Aus der Kreditermächtigung 2012 wurde außerdem das Darlehen der KfW über
18,75 Mio. € abgerufen, so dass im Haushaltsjahr 2013 insgesamt Kredite in Höhe
von 22,7 Mio. € aufgenommen wurden. Dem stehen Tilgungen (ohne Umschuldung)
in Höhe von 9,1 Mio. € gegenüber. Der Schuldenstand hat sich dadurch zum
31.12.2013 von 117,8 Mio. € auf 131,5 Mio. € erhöht.
Ergänzend vgl. Ziff. 7, Schuldenmanagement.
- 11 5. Die Zinsbelastung entwickelt sich folgendermaßen:
Zinsentwicklung in M io. €
Zinsausgaben
9,8 9,5 9,7 9,5
9,5
9,3
9,2
9,1
8,8
8,5
8,3
7,7 7,5 8,1 7,8
7,4
6,7
8,7
6,6
6,3
8,1 7,8 8,1
7,9
5,8 5,8
5,6 7,8
5,5
5,3
7,1
4,9
4,7
Zinseinnahmen
4,64,7
6,5
6,4
4,4
6,1
5,8
3,4 5,5
5,0
2,8
4,5
4,5
4,3
4,1
2,0
4,0
2,0
2,0
1,8
1,7
1,6
1,5
1,4
3,2
1,2
1,1
1,0
2,8
0,7
0,7
2,5 2,6
0,3 0,2
Nettoschuldzinsen 0,3
-0,7
-1,4
-2,3
Durch den Abbau von Schulden in den vergangenen Jahren hat die Stadt
Handlungsspielräume zurückgewonnen. Dies ist umso wichtiger, als in Zukunft
steigende Aufwendungen, insbesondere für die Betreuung im vorschulischen und
schulischen Bereich aber auch v.a. in der Alten- und Behindertenhilfe usw. zu
erwarten sind. Gleichzeitig stehen große Investitionsprojekte an, die sowohl einen
erheblichen Finanzierungsbedarf aufweisen als auch die kommenden Haushalte
enorm durch ihre Folgekosten (Abschreibung, Bewirtschaftungs- und
Unterhaltsaufwendungen) belasten. Es besteht daher die Gefahr, dass die in den
vergangenen Jahren durch den Abbau von Schulden zurückgewonnenen
Handlungsspielräume wieder verloren gehen. Zur Beibehaltung bzw. Fortsetzung
einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung besteht deshalb keine Alternative.
Durch die in der Vergangenheit erreichte Reduzierung der Schulden sowie die
günstigen Zinskonditionen sinken die Aufwendungen für Zinsen. Gleichzeitig
verringern sich aufgrund des sehr niedrigen Zinsniveaus die Zinserträge deutlich.
6. Rücklagen
Mit dem Wechsel auf das NKHR gibt es die bisherigen kameralen Rücklagen in
dieser Form nicht mehr. Die bisherigen Rücklagen sind in den auf der Aktivseite der
Bilanz dargestellten liquiden Mitteln enthalten und erhöhen dadurch das auf der
Passivseite errechnete Basiskapital.
In der Eröffnungsbilanz wurden die kameralen Rücklagen zur Erleichterung des
Übergangs als "Davon-Wert" dargestellt.
In der Bilanz werden folgende Rücklagen ausgewiesen:
Zweckgebundene Rücklage
hierbei handelt es sich um die Gegenposition zu dem auf der Aktivseite
dargestellten Vermögen der unselbständigen Stiftungen.
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses
- 12 Dennoch gilt weiterhin, dass ein bestimmter Anteil der liquiden Mittel z.B. für große
Investitionsmaßnahmen "reserviert" ist. Hierfür werden (virtuelle) "Sparbücher"
angelegt. - vgl. Ausführungen bei Ziff. 2.1.1
2.3
Wesentliche Änderungen zum Plan
Ergebnisrechnung
a) Ordentliche Erträge
Die Ordentlichen Erträge liegen um rd. 17 Mio. € über dem Planansatz. Diese
Mehrerträge gliedern sich auf in ("-" = Minderertrag):
Abweichung Ergebnis -Plan
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen
Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Entgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Zinsen und ähnliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Sonstige ordentliche Erträge
in T€
6.542
4.661
-1.240
880
2.173
2.504
176
35
828
Gesamt
16.559
b) Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen überschreiten den Planansatz um rd. 4,6 Mio. €. Diese
Abweichung gliedert sich auf in ("-" = Minderaufwand):
Abweichung Ergebnis -Plan
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Planmäßige Abschreibungen
Zinsen, Gewährung von Darlehen u.ä. Aufwendungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Summe
in T€
-205
-264
3.782
48
-2.357
3.555
4.559
Bei der Analyse der Abweichungen ist u.a. zu beachten, dass Ermächtigungsüberträge
aus dem Jahr 2012 im Planansatz nicht enthalten sind, die zur Verfügung stehenden
Mittel jedoch um insgesamt 5,6 Mio. € erhöhen. Gleichzeitig gilt, dass bei
Minderaufwendungen z.T. ein Ermächtigungsübertrag in das Jahr 2014 gebildet wird.
Insgesamt sollen im Ergebnishaushalt rd. 13 Mio. € in das Jahr 2014 übertragen (inkl.
der Budgetüberträge) - davon allein im Bereich Kinderbetreuung rd. 5,7 Mio. €.
c) Ordentliches Ergebnis - in €
Plan 2013
18.003.300
Ergebnis 2013
30.003.635
Differenz
12.000.335
Die Abweichungen werden im Einzelnen im Jahresabschluss 2013 - Teilbereich
- 13 "Rechenschaftsbericht" (vgl. Anlage 1, Ziff. 2.4) dargestellt und erläutert.
d) Sonderergebnis - in €
Plan 2013
0
Ergebnis 2013
15.058.205
Differenz
15.058.205
Finanzrechnung
Neben der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind insbesondere
die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entscheidend. Hier stellt sich die
Abweichung folgendermaßen dar:
b) Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Abweichung Ergebnis -Plan
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen u. ähnlichen Entgelten
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen
Sonstige Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und zuwendungen
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen
Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen
Saldo aus Investitionstätigkeit
in T€
- 1.793
15
10.673
0
15.195
3.342
-1.337
913
-3.728
2.394
25.674
Bei der Analyse der Abweichungen ist u.a. zu beachten, dass Ermächtigungsüberträge
aus dem Jahr 2012 im Planansatz nicht enthalten sind, die zur Verfügung stehenden
Mittel jedoch um rd. 21,7 Mio. € erhöhen. Gleichzeitig gilt, dass bei Minderauszahlungen
z.T. ein Ermächtigungsübertrag in das Jahr 2014 gebildet wird. Insgesamt sollen im
Finanzhaushalt 32,5 Mio. € in das Jahr 2014 übertragen werden.
Die Abweichungen werden im Einzelnen im Jahresabschluss 2013 - Teilbereich
Rechenschaftsbericht (vgl. Anlage 1, Ziff. 2.5) dargestellt und erläutert.
3. Jahresergebnis der Fach-/Bereiche
3.1
3.2
Sonderabschlüsse der Fach-/Bereiche
Die Fach-/Bereiche tragen die Verantwortung für ihr Budget. Diese Verantwortung
begrenzt sich nicht nur auf die Haushaltsplanaufstellung und den ordnungsgemäßen
Haushaltsvollzug. Sie sind insbesondere für die Einhaltung der im Rahmen des
Haushaltsplans festgesetzten Budgetvorgaben verantwortlich. Für den notwendigen
Planvergleich wird in Ergänzung zum Jahresabschluss für jedes Fach-/Bereichsbudget
ein gesonderter Abschluss erstellt (vgl. Anlage 1, Jahresabschluss 2013, Ziff. 2.4 und
Anlage 10).
Ergebnisübertragung der Fach-/Bereiche
Wichtig für das Funktionieren der Budgetierung ist die Schaffung eines „Anreiz- und
Sanktionssystems“ für die Fach-/Bereiche. Ein Anreiz wird dadurch geschaffen, dass
beim Budgetabschluss Verbesserungen gegenüber der Planung teilweise belassen
werden. Andererseits müssen gegenüber der Planung eingetretene (und vom Fach/Bereich zu vertretende) Verschlechterungen im nächsten Jahr zusätzlich erwirtschaftet
- 14 werden. Bliebe es im Falle von Ergebnisabweichungen bei der Budgetvorgabe, gäbe es
für den Fach-/ Bereich und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein Eigeninteresse an
der Verbesserung des geplanten Betriebsergebnisses.
Dauerhafte finanzielle Verbesserungen in den Fach-/Bereichen müssen aber stets auch
zur Entlastung des Gesamthaushalts beitragen, das heißt der Haushaltsausgleich muss
gelingen. Den einzelnen Fach-/Bereichen werden pauschal 50 v.H. der bereinigten
Fach- / Bereichs-ergebnisse übertragen. Zusammen mit den bestehenden Überträgen
ergeben sich folgende Summen, die nach 2014 übertragen werden:
a) Fach-/Bereiche
Oberbürgermeister
Zentrale Steuerung
Zentrale Dienste
Bürgerdienste
Kultur (ohne Sonderbudgets)
Bildung und Soziales
Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Summe Fach-/Bereiche
2013
T€
2012
T€
2011
T€
85
80
408
383
55
278
114
14
87
415
360
10
278
83
19
85
442
392
1
370
169
1.403
1.247
1.478
Sonderbudgets
Die Entwicklung im Jahr 2013 in den Sonderbudgets ist sehr uneinheitlich. Während im
Ulmer Museum sowie im Stadthaus jeweils ein Defizit entstanden ist, konnten
Musikschule, Theater und Stadtbibliothek einen Überschuss erwirtschaften (jeweils ohne
Berücksichtigung der Budgetergebnisse aus Vorjahren).
Für die Sonderbudgets gelten hinsichtlich der Budgetierung weitergehende Regelungen,
insbesondere werden hier 100% des Budgetergebnisses übertragen. Unter
Einbeziehung der Überträge aus den Vorjahren ergeben sich folgende Summen, die
nach 2013 übertragen werden (bei Minusbeträgen handelt es sich um Budgetdefizite).
Schulen (einschl. Finanzhaushalt!)
Gutschrift vorabdot. Sozial- und Jugendhilfe
1)
Museum
Ulmer Theater
Musikschule
Stadthaus
Stadtbibliothek
Summe Sonderbudgets
2013
2012
2011
T€
1.957
823
T€
1.416
1.008
T€
1.471
213
-280
-45
337
124
-10
-219
-172
322
131
-13
-81
-309
313
225
-13
2.906
2.473
1.819
Über die Verwendung des Überschusses ist im Einzelfall ein Kontrakt zu schließen.
Für die Finanzierung von Stellen im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kommunaler
Sozialer Dienst und Schulsozialarbeit sowie weitere Maßnahmen sind bereits rd. 580
T€
gebunden.
1)
Das Verfahren der Budgetierung ist im Vierten Arbeitspapier vom Oktober 2006
(GD 342/06) geregelt. In den Fach-/Bereichsausschüssen wird über die
Budgetergebnisse berichtet.
- 15 Die Budgetüberträge werden im Haushalt 2014 durch Ermächtigungsübertragungen (vgl.
Ziff. 4) zur Verfügung gestellt.
3.3
Abwicklung von Budgetbereinigungen und Budgetdefiziten
Beim Budgetabschluss werden insbesondere für über- bzw. außerplanmäßig
bereitgestellte Mittel Bereinigungen vorgenommen. Das gleiche gilt für Abweichungen,
die nicht dem Fach-/Bereichsbudget zuzurechnen bzw. nicht planbar sind. Die
Bereinigungen sind – soweit es sich um Budgetgutschriften und damit über/außerplanmäßige Deckungsmittel aus den Allgemeinen Finanzmitteln, anderen Fach/Bereichen oder aus dem Finanzhaushalt handelt – entsprechend den
Zuständigkeitsregelungen vom Gemeinderat zu genehmigen.
Sofern bei der Abrechnung der Fach-/Bereichsbudgets Budgetdefizite auftreten, sind
diese mit der Überschreitung eines Deckungskreises gleichzusetzen und ggf. vom
Gemeinderat als überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen.
Soweit die Zuständigkeit des Gemeinderats gegeben ist und die Genehmigung noch
nicht erfolgt ist, werden die Bereinigungen zur Genehmigung vorgelegt.
Übergreifende Bereinigungen:
Aufgrund des erheblichen Mehrverbrauchs insbesondere an Energiekosten im Bereich
der Gebäudebewirtschaftung wurden die den Fach-/Bereichen verrechneten
Gebäudenebenkosten generell bereinigt. Ebenso wurden Abweichungen im Bereich der
sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen generell neutralisiert, d.h. nicht ins
Budget miteinbezogen.
Bereich Oberbürgermeister
Aus den Grundstücksgeschäften Sedelhöfe sind Aufwendungen entstanden, die im
Ergebnishaushalt zu buchen sind. Hierfür wurden Mittel aus dem "Grundstückstopf"
umgeschichtet und die Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt bereinigt, d.h.
budgetneutral behandelt.
Der Abschluss 2013 weist einen Budgetüberschuss von 142.000 € aus. Unter
Berücksichtigung des Vorjahresergebnisses werden insgesamt 85.000 € nach 2014
übertragen.
Bereich Zentrale Steuerung
Es wurden keine zu genehmigenden Bereinigungen vorgenommen.
Der Abschluss 2013 weist einen Budgetüberschuss von 52.000 € aus. Unter
Berücksichtigung des Übertrags aus den Vorjahren und einer Entnahme von 33.000 €
zur Finanzierung bereichsinterner Mehrbedarfe werden insgesamt 80.000 € nach 2014
übertragen.
Bereich Zentrale Dienste
Das Profitcenter 1121-321, Freiwillige soziale Leistungen, wird generell bereinigt. Hier
erfolgte eine Gutschrift.
Der Abschluss 2013 weist einen Budgetüberschuss von 55.000 € aus. Unter
Berücksichtigung des Übertrags aus den Vorjahren und einer Entnahme von 34.000 €
zur Finanzierung bereichsinterner Mehrbedarfe werden insgesamt 408.000 € nach 2014
übertragen.
Bereich Bürgerdienste
Im Bereich Bürgerdienste sind in 2013 Mindererträge bei der Wahlerstattung sowie von
Verwaltungsgebühren in den Aufgabenbereichen Sicherheit und Ordnung sowie Meldeund Ausländerwesen zu verzeichnen. Diese wurden bereinigt.
Der Abschluss 2013 weist einen Budgetüberschuss von 78.000 € aus. Unter
Berücksichtigung des Übertrags aus den Vorjahren und einer Entnahme von 16.200 €
zur Finanzierung bereichsinterner Mehrbedarfe werden insgesamt 383.000 € nach 2014
- 16 übertragen.
Fachbereich Kultur (ohne Sonderbudgets)
Es wurden keine zu genehmigenden Bereinigungen vorgenommen.
Der Abschluss 2013 weist einen Budgetüberschuss von 100.000 € aus. Unter
Berücksichtigung des Übertrags aus den Vorjahren und einer Entnahme von 5.200 € zur
Finanzierung fachbereichsinterner Mehrbedarfe werden 55.000 € nach 2014 übertragen.
Fachbereich Kultur - Sonderbudgets
Im Bereich der Sonderbudgets wurden keine zu genehmigenden Bereinigungen
vorgenommen.
Fachbereich Bildung und Soziales
Der für die Ganztagesschule angefallene Mehraufwand im Bereich Sachkosten wurde
bereinigt. Ebenso erfolgte die Bereinigung der Mehraufwände im Bereich
Schülerbeförderung sowie die Bereinigung der Mehr-/Minderaufwände für die
Kinderbetreuung.
Der Abschluss 2013 weist einen Budgetüberschuss von 164.300 € aus. Unter
Berücksichtigung des Vorjahresergebnisses und einer Entnahme von 82.450 € zur
Finanzierung fachbereichsinterner Mehrbedarfe werden insgesamt 278.000 € nach 2014
übertragen.
Aus der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe werden einschließlich der Überträge aus
Vorjahren 822.800 € übertragen. Über die Verwendung ist jeweils ein Kontrakt zu
schließen. Für die Finanzierung von Stellen im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe,
Kommunaler Sozialer Dienst und Schulsozialarbeit sowie weitere Maßnahmen sind
bereits rd. 580 T€ gebunden.
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Folgende Gutschriften wurden im Rahmen des Budgetabschlusses vorgenommen und
sind zu genehmigen: Gutschrift für Minderertrag bei Blockheizkraftwerken und PVAnlagen, bei Denkmalschutzgebühren, im Bereich Altlasten, aus FAG-Straßen, aus
Erstattung Nachbarschaftsverband sowie aus Parkgebühren und Benutzungsgebühren
Friedhof/Krematorium.
Aufgrund der Bestimmungen des NKHR sind die bisher im Finanzhaushalt ausbezahlten
Zuschüsse für das Münster sowie private Lärmschutzmaßnahmen nun im
Ergebnishaushalt zu buchen. Die entsprechenden Mehraufwendungen wurden bereinigt.
Dies gilt auch für den Kapitalzuschuss an die SWU für die Tarifgemeinschaft sowie die
Linie 13 (s. Ziff. 5).
Der Abschluss 2013 weist einen Budgetüberschuss von 82.000 € aus. Unter
Berücksichtigung des Vorjahresergebnisses und einer Entnahme von 10.500 € zur
Finanzierung fachbereichsinterner Mehrbedarfe werden insgesamt 114.000 € nach 2014
übertragen.
4.
Ermächtigungsübertragungen
In Höhe der nicht ausgeschöpften und grds. übertragbaren Verfügungsmittel werden sofern der Bedarf in 2014 gegeben ist - sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt
Ermächtigungsüberträge gebildet und dem Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt.
Die Ermächtigungsüberträge belaufen sich im Ergebnishaushalt auf 13,0 Mio. € und im
Finanzhaushalt auf 32,5 Mio. €
Da diese eine Vorbelastung für das Haushaltsjahr 2014 bilden, sind sie im
Jahresabschluss 2013 im Einzelnen darzustellen. Die Übersicht ist dem
Jahresabschluss als Anlage 1 beigefügt.
- 17 -
5.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erkennbare Abweichungen von den Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen vorab zur Genehmigung vorgelegt.
Für die Abweichungen, die sich aufgrund der Jahresabschlussarbeiten ergeben, wird soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats liegen - die Genehmigung im Rahmen
der Einbringung des Jahresabschlusses eingeholt:
Hierbei handelt es sich um folgende Sachverhalte:
Ergebnishaushalt/-rechnung
Mehraufwendungen aufgrund Umschichtungen vom Finanz- in den
Ergebnishaushalt:
Für die Maßnahme "Sedelhöfe" wurden im Jahr 2013 im Finanzhaushalt
Auszahlungen getätigt, die nicht aktivierungsfähig sind. Deshalb sind sie im
Ergebnishaushalt abzubilden.
Da die Mittel hierfür jeweils im Finanzhaushalt geplant waren, ist die Buchung als
Aufwendung im Ergebnishaushalt überplanmäßig erfolgt und i.R. des
Jahresabschlusses zu genehmigen.
Der Kapitalzuschuss an die SWU für die Tarifgemeinschaft sowie die Linie 13
wurde im Jahr 2013 im Finanzhaushalt veranschlagt, da diese Beträge von der
SWU bilanziert werden. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung hat die
Gemeindeprüfungsanstalt dies jedoch beanstandet und mitgeteilt, dass die
Mittel- wie im Jahr 2011 - im Ergebnishaushalt zu bewirtschaften und nicht zu
bilanzieren sind. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 ist die Korrektur
erfolgt. Hierdurch ergibt sich im Ergebnishaushalt ein ungeplanter Aufwand, der
nachträglich zu genehmigen ist.
Die Zuschüsse für die Renovierung der Chorfassade des Münsters sowie i.R. des
Lärmschutzprogramms wurde im Finanzhaushalt veranschlagt. Es handelt sich
jedoch um Maßnahmen, die gemäß den Vorgaben des NKHR dem
Ergebnishaushalt zuzurechnen sind, so dass eine Umbuchung erfolgt ist.
Hierdurch ergibt sich im Ergebnishaushalt ein ungeplanter Aufwand, der
nachträglich zu genehmigen ist.
Im Jahresergebnis 2013 liegen die tatsächlich verfügten Kosten für Energie um rd. 790
T€ über dem Planansatz. Ursächlich hierfür sind erhöhte Aufwendungen für Strom. Dies
ist nicht auf den Verbrauch zurückzuführen, da dieser trotz einer Mehrung der Objekte in
den vergangenen Jahren konstant gehalten wurde, sondern auf die Kostenentwicklung
im Bereich der Stromkosten. Alleine die Entwicklung der EEG-Umlage von 2012 nach
2013 sorgte für eine Erhöhung der Ausgaben in diesem Bereich von 300.000 €.
Dazu kommt im Bereich Wasser/Abwasser ein Unterdeckung von 35.034,58 €.
Die Entwicklung der Kosten ist in den nächsten Jahren weiter zu beobachten. Die
einzige Steuerungsmöglichkeit ist die Reduzierung der Energieverbräuche, allerdings ist
zu prüfen, wie sich hier die verlängerten Öffnungszeiten öffentlicher Gebäude
(beispielsweise wegen Angeboten der Ganztagesbetreuung und Auslastung der
städtischen Turnhallen bis in die Abendstunden) auswirken werden.
Im Bereich Gebäudereinigung waren insbesondere in den Bereichen
"Unterhaltsreinigung" (+ 40,8 T€), "Hauptreinigung" (+ 120,0 T€) und Außenreinigung (+
53,3 T€) Mehraufwendungen notwendig. Die zusätzlichen Kosten sind insbesondere auf
Reinigungsleistungen zurückzuführen, die außerplanmäßig notwendig wurden und/oder
nicht durch den beauftragten Dienstleister abgedeckt waren.
- 18 Nach Abzug von Einsparungen in den übrigen Bereichen der Reinigung ergibt sich damit
ein ungedeckter Betrag von 149.504 €.
Im Bereich Bauunterhalt ergibt sich ebenfalls ein deutlicher Mehraufwand: Dieser ist
u.a. durch Rückstellung für unterlassene Instandhaltung verursacht. Einerseits wurde die
Rückstellung aus 2012 in Anspruch genommen bzw. aufgelöst (--> führt zu
überplanmäßigen Erträgen, die zur Deckung herangezogen werden), andererseits
wurde eine neue Rückstellung gebildet. Zusätzlich fanden in 2013 ungeplante, aber
dringliche Bauunterhaltsmaßnahmen statt.
Im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst ergab sich einerseits aufgrund einer
Nachzahlung für das Jahr 2012 und andererseits aufgrund der Witterungsverhältnisse in
2013 ein Mehrbedarf. Die im Nachtrag 2013 erfolgte Mittelerhöhung war hierfür nicht
ausreichend, der Ansatz wurde um rd. 124 T€ überschritten. Eine anteilige Deckung ist
durch unbenötigte Mittel im Bereich Straßenentwässerung erfolgt.
Der Planansatz für Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (hierzu
gehören die Aufwendungen für DING-Fahrkarten, für Gemeinschaftsveranstaltungen,
Zehrgelder) wurde um rd. 229 T€ überschritten. Diese Mehraufwendungen sind i.R. des
Jahresabschlusses zu genehmigen.
Finanzhaushalt/-rechnung
Die Rückzahlung der Verbindlichkeit an die LBBW aus dem Heimfall Atlantis (der
Anteil der Stadt Ulm) wird aus SAP-technischen Gründen im Ergebnishaushalt
veranschlagt. Sie wird jedoch direkt über das Bilanzkonto abgewickelt. Die Stadt Ulm
zahlt den jährlichen Gesamttilgungsbetrag an die LBBW und vereinnahmt anschließend
den Anteil der Stadt Neu-Ulm. Bei dem zu genehmigenden Betrag handelt es sich um
den Nettoauszahlungsbetrag.
Im Bereich Hochbau werden die von Gebäudemanagement erbrachten Eigenleistungen
aktiviert. Die Aktivierung belastet die Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt, führt
jedoch zu entsprechenden Mehrerträgen im Ergebnishaushalt.
Bei verschiedenen Maßnahmen ergibt sich insgesamt ein Mehrbetrag an aktivierten
Eigenleistungen in Höhe von 188 T€ (u.a. Generalsanierung Theater + 123 T€), der
jedoch z.T. durch Minderbeträge bei anderen Maßnahmen ausgeglichen wird. Netto liegt
die Summe der aktivierten Eigenleistungen um rd. 35 T€ über dem Planansatz. Diesem
Mehrbedarf im Finanzhaushalt stehen entsprechende Mehrerträge aus Aktivierten
Eigenleistungen im Ergebnishaushalt entgegen.
- 19 6.
Zuführung an das Stiftungsvermögen der Hospitalstiftung Die Hospitalstiftung hat in 2013 höhere Einzahlungen für Grundstückverkäufe zu
verzeichnen, als Auszahlungen für Ankäufe erfolgt sind. Das Geldvermögen der
Hospitalstiftung erhöht sich dadurch um 2,8 Mio. € (vgl. Jahresabschluss 2013 Rechenschaftsbericht, Ziff. 2.6)
7.
Schuldenmanagement (Anlage 2)
Die Verwaltung hat am 12.06.2008 (GD 135/08) und 22.03.2012 (GD 112/12)
ausführlich über das Schuldenmanagement der Stadt Ulm und das Ergebnis der
Sonderfinanzierungsvereinbarungen berichtet. Es wurde beschlossen, dass die
Verwaltung künftig regelmäßig im Rahmen des Jahresabschlusses informiert. Zuletzt
wurde dem Hauptausschuss das Ergebnis 2012 am 11.07.2013 (GD 940/13) vorgelegt.
Die Entwicklung der Schulden und Zinszahlungen 2013 ist in Anlage 2a dargestellt.
Die in 2013 abgeschlossenen Kreditverträge und Umschuldungen sind aus Anlage 2b
ersichtlich. Der Schuldenstand der Stadt zum 31.12.2013 beträgt 131.498 T€ (Vorjahr:
117.834 T€). Die Kredittilgungen (ohne Umschuldungen) betrugen 9,1 Mio. €.
Die Sonderfinanzierungsvereinbarungen 2013 sind in Anlage 2c aufgelistet.
Das Volumen der Derivate und sonstigen Sondervereinbarungen betrug zum 31.12.2013
insgesamt 39,0 Mio. €, davon waren in 2013 aktiv 24,9 Mio. € (Vorjahr 21,2 Mio. €).
Die Zinsnachteile aus den Derivaten betrugen in 2013 insgesamt -18 T€ (Vorjahr
Zinsvorteil 27 T€). Die negative Ergebniswirkung ergibt sich aus einer im Februar 2011
mit Wirkung ab 01.01.2013 abgeschlossenen Forward-Umschuldung für ein aus der
Zinsbindung laufendes Darlehen. Die in 2011 ausgebrochene EU-Finanzkrise hat die
Niedrigzinsphase nach der Bankenkrise 2008 nochmals verstärkt und anstelle der
allgemein erwarteten Zinserholung zu weiteren Zinsreduzierungen geführt.
8.
Prüfung
Gemäß § 110 Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung vom Rechnungsprüfungsamt
zu prüfen und nach Erstellung des Schlussberichts dem Gemeinderat zur Feststellung
vorzulegen.