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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
695 kB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 09:50

Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung ZS/F - Finanzen/Beteiligungsverwaltung Datum 23.06.2014 Geschäftszeichen ZS/F Beschlussorgan Hauptausschuss Sitzung am 10.07.2014 Behandlung öffentlich Betreff: Jahresabschluss 2013 der Stadt Ulm Anlagen: 1. Jahresabschluss 2013 (Anlage 1) 2. Sachstand Schuldenmanagement (Anlage 2) TOP GD 940/14 Antrag: Der Hauptausschuss beschließt: 1. Der Bericht über den Jahresabschluss der Stadt Ulm für das Haushaltsjahr 2013 wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Budgetergebnisse der Fach-/Bereiche werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Abwicklung der Budgetergebnisse nach Ziff. 3.3 der Sachdarstellung wird genehmigt. 3. Die in Anlage 1 des Jahresabschlusses aufgeführten Ermächtigungsübertragungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt werden genehmigt. Der Übertragung der in 2013 nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigung in Höhe von 6,2 Mio. € auf das Jahr 2014 wird zugestimmt. Der Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bei folgenden Kontierungen wird zugestimmt. Beträge über 1,0 Mio. € werden entsprechend der Zuständigkeitsordnung dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt. 4. 5. a) Umschichtungen zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt / Bilanzkonto Bezeichnung Kontierungsobjekt Kostenart Üpl. Betrag in € Sedelhöfe - nicht aktivierungsfähige L16011330100 42400000 174.900 Auszahlungen (Umbuchung aus dem 44294000 363.700 Finanzhaushalt) 44580000 1.250.000 Kapitalzuschuss an die SWU für die Kst. 750561 43150000 1.528.000 Tarifgemeinschaft sowie die Linie 13 (Umbuchung aus dem Finanzhaushalt) Genehmigt: Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2Bezeichnung Kontierungsobjekt Kostenart Zuschuss Renovierung Chorfassade (Umbuchung aus dem Finanzhaushalt) Zuschüsse für Lärmschutzmaßnahmen (Umbuchung aus dem Finanzhaushalt) Tilgung LBBW-Darlehen ("Heimfall Atlantis") - Auszahlung über Bilanzkonto Aktivierung von Eigenleistungen im Bereich Hochbau (Mehrbedarf Finanzhaushalt, Mehrertrag Ergebnishaushalt) Kst. 792013 43180000 Üpl. Betrag in € 105.000 L74056100500 43180000 157.130 Bilanzkto 27996100 75996100 818.361 Hochbau-Projekte 78730099 187.823 b) "echte" überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen Bezeichnung Kontierungsobjekt Kostenart Aufwand für Energie Aufwand für Gebäudereinigung Aufwand für Bauunterhalt Aufwand für Straßenreinigung Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen 6. Objektkostenstellen (insbes. 19*, 790*), L-Aufträge Objektkostenstellen (insbes. 19*, 790*), L-Aufträge Objektkostenstellen (insbes. 19*, 790*), L-Aufträge L75054500100 übergreifend 4241* Üpl. Betrag in € 784.528 4245002* 149.504 4211001* 686.920 43150000 4411000 124.208 228.670 Von den Kreditgeschäften im Haushaltsjahr 2013 und dem aktuellen Stand von Sonderfinanzierungsvereinbarungen zum 31.12.2013 wird Kenntnis genommen Heidi Schwartz -3- Sachdarstellung: "Für den eiligen Leser": Das Jahr 2013 schließt positiver ab als geplant. Während im Nachtrag beim ordentlichen Ergebnis ein Überschuss von 18,0 Mio. € eingeplant war, schließt dieses nun mit einem Ergebnis von +30,0 Mio. € und liegt damit um 12,0 Mio. € über dem Planansatz. Dieses Ergebnis ist jedoch von Sondereffekten geprägt, die künftige Ergebnisse zusätzlich belasten und deshalb die jetzige Verbesserung später neutralisieren. Gegenüber dem Nachtrag 2013 erhöhen sich die Allgemeinen Finanzmittel um nochmals 6,1 Mio. €, die auf die stabile konjunkturelle Lage der Ulmer Wirtschaft und die sich daraus ergebenden Steuereinahmen zurück zu führen sind. Im Ergebnis enthalten sind außergewöhnlich gestiegene Ermächtigungsüberträge (13 Mio. €; Erhöhung um 7,4 Mio. € nach 2014). Desweiteren sind Abschreibungen für getätigte Investitionen in Höhe von 5 Mio. € noch nicht gebucht. Beide Sondereffekte sind durch das sehr ambitionierte Arbeitsprogramm verursacht, führen aber in Folgejahren zu erhöhten Belastungen. Das Ergebnis ist dabei nur deshalb verbessert, weil zwar die (Ausgaben)Ermächtigungen in das Jahr 2014 übertragen werden, der Aufwand jedoch im Jahr 2013 nicht entstand und sich in das Jahr 2014 verschiebt. In der kameralen Welt waren die früher sog. Haushaltsreste ergebnisrelevant und wurden deshalb nicht im Überschuss abgebildet. Derselbe Sondereffekt ist in der Finanzrechnung festzustellen. Hier steigen die Ermächtigungsüberträge um 10,8 Mio. € auf 32,5 Mio. €. Ergebnisrechnung: Ergebnisrechnung 2013: Verbesserung Ergebnis 2013 Überschuss ordentliches Ergebnis: 30,0 Mio. € Überschuss Sonderergebnis: 15,1 Mio. € Mio. € Plan 2013 2013 18,0 Mio. € 12,0 Mio. € 0 Mio. € 15,1 Das ordentliche Ergebnis mit 30,0 Mio. € wird komplett dem Sparbuch Verkehrsentwicklung (Linie 2, Straßenbahnwagen) zugeführt (Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses), um die Finanzierung dieses Projekts abzusichern. Sofern sich in Folgejahren die Ermächtigungsüberträge verringern und den gegenteiligen Effekt erzeugen, steht hierfür das Sparbuch"Reduzierung der Neuverschuldung" mit aktuell rd. 54 Mio. € zur Verfügung. Der Überschuss aus dem Sonderergebnis ergibt sich hauptsächlich aus der Veräußerung von Grundstücken bzw. grundstücksbezogenen Rechten, deren -4Verkaufserlöse über oder unter dem Bilanzwert liegen. Der Überschuss mit 15,1 Mio. € ist der gesetzlichen Rücklage "Sonderergebnis" zuzuführen. Diese Rücklage dient der Abdeckung evtl. künftiger Fehlbeträge des Sonderergebnisses und kann in Ausnahmefällen auch zur Deckung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis herangezogen werden. Finanzrechnung: In 2013 wurde ein extrem hohes Investitionsvolumen bewältigt. Insgesamt wurden für Investitionsmaßnahmen 105 Mio. € ausbezahlt, davon 50,4 Mio. € für Baumaßnahmen. Dies führte zu erheblichen Belastungen. Finanzierungsmittelüberschuss: Kreditaufnahme (netto): 14,7 Mio. € 13,7 Mio. € Trotz dieses bemerkenswerten Investitionsvolumens steigen die Ermächtigungsüberträge auch hier von (aus 2012) 21,7 Mio. € auf 32,5 Mio. € (nach 2014), also um 10,8 Mio. €. Dieses Volumen nähert sich dem langjährigen Durchschnitt eines jährlichen Investitionsprogramms an und verdeutlicht die ehrgeizige Beschlusslage, die nur zunehmend verzögert zur Umsetzung kommt. Durch die „Energiewende“ und den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Kraftwerksprojekte der SWU ist das Jahresergebnis der SWU im Geschäftsjahr 2012 eingebrochen. In der Folge wurde es zum Jahresende 2012 erforderlich, das Eigenkapital der SWU durch eine Kapitaleinlage (Genussrechtskapital) i.H.v. 18,75 Mio. € (Anteil Stadt Ulm) zu stärken. Diese Kapitaleinlage wurde durch eine zusätzliche Kreditaufnahme in gleicher Höhe finanziert. Zur Absicherung günstiger Zinskonditionen wurde aus den Sonderprogrammen der KFW ein Kredit beantragt, der erst im Jahr 2013 zur Auszahlung gekommen ist. Die Kreditermächtigung 2012 in Höhe von 18,75 Mio. € wurde daher in das Jahr 2013 übertragen und in 2013 verwendet. Zudem wurde für die Sanierung der gewerblichen Schulen und der Mensa auf dem Kuhberg ein Kredit von 4,0 Mio. € aufgenommen. Gleichzeitig sind planmäßige Kredittilgungen in Höhe von rd. 9,1 Mio. € erfolgt, so dass sich netto eine Kreditaufnahme in Höhe von 13,7 Mio. € ergibt. Die im Nachtrag auf 10,2 Mio. € festgesetzte Kreditermächtigung 2013 wurde in Höhe von 6,2 Mio. € nicht in Anspruch genommen und ist in das Jahr 2014 zu übertragen. Im Haushaltsvollzug 2013 sind Überschreitungen der Planansätze erfolgt, die noch der Genehmigung durch den Gemeinderat bedürfen. Die Gründe für den positiven Abschluss 2013 sind vielfältig. Die Ursachen sind insbesondere: - erhöhte Steuererträge aufgrund der guten konjunkturellen Lage (v. a. bei der Gewerbesteuer und dem Einkommensteueranteil). erhöhte Zuweisungen und Zuschüsse aufgrund verbesserter Finanzlage bei Bund und Land (v. a. bei den Schlüsselzuweisungen). sowohl erhöhte öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Entgelte (u.a. aus Mietund Pachterträgen im Bereich Grundstücke; Mehrerträge im Theater, Erträge aufgrund des Ausbaus der Kinderbetreuung). Verzögerte Abwicklung von Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Lehr- und Lernmittelausstsattung von Schulen, dem Unterhalt von Straßen und -5- - Ingenieurbauwerken sowie der Kinderbetreuung. Die erwartete Steigerung des Zuschussbedarfs im Bereich Kinderbetreuung ist noch nicht eingetreten. Hier wirken sich einerseits die erhöhten Zuweisungen aus, andererseits die Tatsache, dass im Jahr 2013 noch nicht alle Einrichtungen in Betrieb bzw. noch nicht ganzjährig in Betrieb waren. Ausgabendisziplin. Reduzierung Zuschussbedarf im Bereich der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe. Da viele investive Maßnahmen noch nicht in die Bilanz abgerechnet wurden, entstehen hierfür noch keine Abschreibungen. "technische Effekte" aufgrund der NKHR-Regelungen wie z.B. Auflösung von Rückstellungen, Abgrenzung von Erträgen aus Vorjahr (Grabnutzungsbeträge rd. 1,0 Mio €) und insbesondere die Zunahme der Ermächtigungsüberträge im Ergebnishaushalt um rd. 7,4 Mio. € (s.o.). Jahresergebnis der Fach-/Bereiche: Die Fach-/Bereiche konnten im Jahr 2013 alle einen Budgetüberschuss erwirtschaften. Dieser wird - ebenso wie ein Budgetdefizit - gemäß den Budgetierungsregelungen in das Jahr 2014 übertragen. In Teilbereichen wurden die Planansätze nicht ausgeschöpft. Sofern erforderlich, werden die noch zur Verfügung stehenden Ansätze als Ermächtigung in das Jahr 2014 übertragen: - Ergebnisrechnung: Ermächtigungsübertrag in Höhe von 13,0 Mio. € - Finanzrechnung: Ermächtigungsübertrag in Höhe von 32,5 Mio. € -6- 1. Vorbemerkung Die Stadt Ulm hat zum 01.01.2011 auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umgestellt. Deshalb wird mit dem Jahresabschluss 2013 der dritte Jahresabschluss nach den Regelungen des NKHR aufgestellt. Damit ist der Vergleich mit den Vorjahreswerten möglich. Die Struktur und Inhalt des in Anlage 1 beigefügten Jahresabschlusses wurde grundsätzlich beibehalten. Basis für die Werte der Schlussbilanz zum 31.12.2013 sind die Werte der Schlussbilanz zum 31.12.2012 unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge sowie der Abschreibungen. Diese Werte basieren wiederum auf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011. Die Eröffnungsbilanz sowie die Schlussbilanz 2011 wurden am 15.05.2013 durch den Gemeinderat festgestellt. Die Feststellung ist nur eingeschränkt erfolgt, da bei den Bilanzpositionen 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, der Bilanzposition 1.2.1 Unbebaute Grundstücke (bezogen auf die Anlagenklasse A1061 Baugebiete) sowie den mit den Freizeitanlagen zusammenhängenden Werten noch Überprüfungen und ggf. Berichtigungen vorgenommen werden müssen. Dies ist auch bei der Analyse der Schlussbilanz 2013 zu beachten. 2. Zusammenfassende Darstellung des Jahresabschlusses 2013 Die Verwaltung hat die Jahresrechnung der Stadt Ulm für das Haushaltsjahr 2013 innerhalb der gesetzlichen Frist (sechs Monate nach Ende des Haushaltsjahres) aufgestellt. 2.1 Die Entwicklung des Haushalts der Stadt Ulm im Jahr 2013 Zusammengefasst stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: 2.1.1. Ergebnisrechnung Der Ergebnishaushalt hat sich deutlich positiver entwickelt als im Plan 2013 vorgesehen. Während im Nachtrag beim ordentlichen Ergebnis ein Überschuss von 18,0 Mio. € eingeplant war, schließt dieses nun mit einem Ergebnis von +30,0 Mio. € und liegt damit um 12,0 Mio. € über dem Planansatz. Die Vorgaben des NKHR, ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis zu erzielen, wurden im Jahr 2013 eingehalten. Insbesondere konnten die ordentlichen Abschreibungen erwirtschaftet werden. Das kamerale Kriterium "Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt" gilt im NKHR nicht mehr, es wäre jedoch mit dem Abschluss 2013 ebenfalls deutlich erfüllt worden. Ursache für das positive Ergebnis sind insbesondere die höheren Steuereinnahmen sowie die bessere Finanzlage bei Bund und Land, die zu erhöhten Zuwendungen führt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass im Ergebnishaushalt 2013 Ermächtigungsüberträge nach 2014 in Höhe von 13,0 Mio. € gebildet werden. D.h. dieser Aufwand entstand im Jahr 2013 nicht (und führt dadurch zu einer Ergebnisverbesserung in dieser Höhe!) und verschiebt sich in das Jahr 2014. Diese Vorbelastung des folgenden Haushaltsjahrs ist im Jahresabschluss gesondert darzustellen - vgl. Anlage 1 zum Jahresabschluss 2013. -7Daneben beeinflussen auch folgende Effekte aus der zum 01.01.2011 erfolgten Umstellung auf das NKHR das Ergebnis:  Auflösung und Bildung von Rückstellungen Aufgrund der erhöhten Erträge aus einmaligen Gewerbesteuernachzahlungen wurden der Rückstellung für FAG-Belastungen netto 7,5 Mio. € und damit 2,4 Mio. € mehr als geplant, zugeführt. Bei der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ergibt sich netto eine Verringerung um 356 T€ (653 T€ Inanspruchnahme, 350 T€ Auflösung, 647 T€ Neubildung). Die dadurch erfolgte Entlastung des Ergebnishaushalts wird jedoch durch den Mehrbedarf i.R. Bauunterhaltungsmaßnahmen deutlich überschritten. Die Rückstellungen für Prozessrisiken mussten zum Jahresende 2013 um rd. 530 T€ erhöht werden. Dagegen ergibt sich bei der Rückstellung für Altersteilzeit / Langzeitkonten netto eine Entlastung um rd. 722 T€ (86 T€ Zuführung Langzeitkonten, 808 T€ Inanspruchnahme Rückstellung Altersteilzeit).  Wie in 2012 wurden auch im Jahr 2013 erhaltene aber nicht verwendete zweckgebundene Erträge in das Folgejahr übertragen. Insbesondere wurde eine "Zuvielzahlung" des Bundes als Erstattung von Grundsicherungsleistungen nach 2014 übertragen, damit das Ergebnis 2013 nicht verfälscht wird. Gleichzeitig wurden rd. 1,0 Mio. € an Grabnutzungsgebühren aus den Vorjahren für 2013 aufgelöst und als Ertrag verbucht.  Abgrenzung Ergebnishaushalt - Finanzhaushalt I.R. der Bewirtschaftung sind Umschichtungen zwischen Finanz- und Ergebnishaushalt erfolgt. Insbesondere wurde die 2013 im Finanzhaushalt geplante Zahlung an die SWU für die Tarifgemeinschaft ÖPNV (1,5 Mio. €) aufgrund einer Prüfbemerkung der Gemeindeprüfungsanstalt im Ergebnishaushalt ausbezahlt. Ebenso wurden - analog 2012 - die Bewirtschaftungskosten für die Sedelhöfe im Ergebnishaushalt gebucht. Die Zuschüsse für die Renovierung der Chorfassade des Münsters sowie die Zuschüsse i.R. des Lärmschutzprogramms wurden bisher im Finanzhaushalt veranschlagt. Es handelt sich jedoch um Maßnahmen, die gemäß den Vorgaben des NKHR dem Ergebnishaushalt zuzurechnen sind, so dass eine Umbuchung erfolgt ist. Diese Umschichtungen verschlechtern das ordentliche Ergebnis.  Zum 31.12.2013 sind rd. 150 Mio. € Anlagen im Bau bilanziert. Anlagen im Bau werden jedoch nicht abgeschrieben, so dass in der Ergebnisrechnung 2013 hierfür kein Aufwand gebucht wurde. Die Aktivierung dieser Beträge wird zu einem jährlichen Abschreibungsaufwand von rd. 5 Mio. € führen. Eine weitere Neuerung des NKHR ist die Ausweisung eines Sonderergebnisses, bei dem die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen gegenüber gestellt werden. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind insbesondere dann gegeben, wenn die Verkaufserlöse über bzw. unter dem in der Bilanz aktivierten Restbuchwert liegen. Hier schlagen sich v.a. die außerordentlichen Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken nieder. Ebenso führen Korrekturbuchungen, die sich nicht auf die Eröffnungsbilanz sondern auf die Haushaltsjahre 2011 und 2012 beziehen zu außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Diese Beträge sind deshalb auch in 2013 durch Einmaleffekte beeinflusst. Das Sonderergebnis 2013 beträgt 15,1 Mio. €. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Überschüsse von ordentlichem Ergebnis und Sonderergebnis den jeweiligen Rücklagen zugeführt. Es sind deshalb folgende -8Zuführungen vorzunehmen: Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentliches Ergebnisses: 30.003.634,81 € * *Es handelt sich um das buchhalterische Ergebnis. Unter Berücksichtigung der im Ergebnishaushalt gebildeten Ermächtigungsüberträge in Höhe von 13 Mio. € und der noch nicht gebuchten Abschreibungen in Höhe von rd. 5 Mio. € ergibt sich ein bereinigtes ordentliches Ergebnis in Höhe von rd. 12 Mio. €. Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses: 15.058.204,57 € Die Zuführung zu diesen Rücklagen erhöht das Eigenkapital der Stadt. Dabei erfolgt folgende "interne Zweckbindung": Es zeigt sich, dass der Beitrag der Stadt Ulm für die Linie 2 (ggf. inkl. Kauf der Straßenbahnfahrzeuge) deutlich über den bisher über das Sparbuch "Verkehrsentwicklung (Linie 2)" abgesicherten knapp 55 Mio. € liegen wird. Deshalb soll der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses mit 30,0 Mio. € komplett dem Sparbuch "Verkehrsentwicklung (Linie 2)" zugeführt werden. Aufgrund des positiven Jahresergebnisses ist die geplante Entnahme aus den Sparbüchern "Reduzierung Neuverschuldung" und "WIP" nicht erforderlich. Die Entwicklung der Sparbücher ist in der Anlage 11 zum Jahresabschluss 2013 dargestellt. 2.1.2. Finanzrechnung Die Finanzrechnung stellt die Entwicklung der Ein- und Auszahlungen dar, sie ermittelt den Zahlungsmittelbestand. Auch die Finanzrechnung entwickelt sich in 2013 positiv. Im Gegensatz zum kameralen Vermögenshaushalt werden in der Finanzrechnung auch die Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit dargestellt. Hier ergibt sich ein Saldo von 60,8 Mio. €. Der Saldo aus Investitionstätigkeit ist naturgemäß negativ, er beträgt -46,2 Mio. €. Saldiert ergibt sich insgesamt ein Finanzierungsmittelüberschuss von rund 14,7 Mio. €. Aus Finanzierungstätigkeit ergibt sich ein Saldo von 13,7 Mio. €, d.h. in 2013 ist netto eine Kreditaufnahme erfolgt (vgl. Ziff. 2.2.4.). Insgesamt ergibt sich ein Endbestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2013 von 21,0 Mio. €. Die wesentliche Größe für die Beurteilung der Finanzrechnung ist der Finanzierungsmittelüberschuss. Dieser beträgt rund 14,7 Mio. €, d.h. der Abschluss 2013 ist positiv. 2.2 Im Einzelnen hat sich die Lage 2013 wie folgt entwickelt: 1. Die Allgemeinen Finanzmittel (Steuern, Finanzzuweisungen, Zinsen) betragen in 2013 211,9 Mio. €. Im Vergleich zum Ergebnis 2012 bedeutet dies eine leichte Verbesserung um 1,7 Mio. €. Die im Nachtrag 2013 geplante Summe wird um 6,1 -9Mio. € überschritten. Die Verbesserung gegenüber dem Planansatz ist insbesondere auf höhere Erträge aus der Gewerbesteuer (die einmaligen Nachzahlungen überschreiten den Planwert um rd. 4,3 Mio. €) sowie der Einkommenssteuer (2,8 Mio. €) zurückzuführen. Zudem liegen auch die Erträge aus Zuweisungen und allgemeinen Umlagen über dem Planansatz. Allerdings ist aufgrund der erhöhten einmaligen Gewerbesteuerzahlungen eine Erhöhung der Zuführung zur Rückstellung FAG-Ausgleich erforderlich, hierdurch wird der o.g. Mehrertrag auf netto rd. 0,7 Mio. € reduziert. Allgemeine Finanzmittel in M io. € einschließlich einmalige Gew erbesteuerzahlungen (netto) AFM ohne einmalige Gewerbesteuernachzahlungen 210 212 177 150 192 187 198 198 160 134 125 121 131 147 136 133 117 109 128 116 119 155 176 195 160 173 198 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2. Die bisher letzte Konsolidierungsphase "2010-2012" wurde mit dem Haushalt 2012 abgeschlossen. Für das Jahr 2013 wurden keine weiteren Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen. 3. Auch im Bereich der Vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe ist eine Verbesserung zu verzeichnen: Von 2012 auf 2013 ist der Zuschussbedarf erneut gesunken (-0,8 Mio. €). Die im Plan 2013 erwarteten Steigerungen sind nicht eingetreten: Insbesondere ist im Bereich der Sozialen Hilfen - entgegen der im Nachtrag 2013 vorgenommenen Einschätzung - eine geringere Erhöhung des Zuschussbedarfs zu verzeichnen. Auch im Bereich Grundsicherung für Arbeitssuchende konnte der im Nachtrag bereits reduzierte Ansatz aufgrund der positiven Wirtschaftslage nochmals leicht unterschritten werden. Im Bereich der vorabdotierten Jugendhilfe ist zwar gegenüber dem Ergebnis 2012 eine Zunahme des Zuschussbedarfs zu verzeichnen, die Steigerung liegt jedoch unter dem im Nachtrag bereits reduzierten Planansatz. Dies beruht v.a. auf der guten konjunkturellen Entwicklung sowie der intensiven und effektiven Fallsteuerung und Hilfeplanung. Im Haushaltsplan 2013 wurde für die Kinderbetreuung ein deutlich höherer Mittelbedarf veranschlagt. Dabei war unterstellt, dass das Ausbauprogramm (insbes. der U3-Betreuung) sich bereits im Jahr 2013 mit erheblichen Mehraufwendungen - 10 niederschlägt. Dies ist jedoch nicht eingetreten. U.a. aufgrund von Verzögerungen bei der Inbetriebnahme neuer Gruppen und auch aufgrund der Abrechnungssystematik mit den freien Trägern schließt das Jahr 2013 "nur" mit einem Nettoressourcenbedarf in Höhe von rd. 16,4 Mio. €. Hier schlagen sich auch die erhöhten Zuweisungen von Seiten des Landes positiv nieder. Kinderbetreuung und Sozial- und Jugendhilfeleistungen in M io. € Kinderbetreuung Sozial- und Jugendhilfe47,3 40,7 42,0 7,9 10,7 32,9 42,4 51,6 51,9 12,9 13,2 12,9 38,7 37,7 39,0 12,6 31,3 50,9 53,5 53,3 63,5 60,1 60,7 15,9 15,9 18,4 44,2 44,8 45,1 54,3 12,7 12,9 14,2 40,9 40,4 40,1 59,7 59,0 15,5 15,6 44,2 43,4 12,6 29,7 34,7 1995 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 4. Die Kreditermächtigung wurde im Nachtrag 2013 von 6,0 Mio. € auf 10,2 Mio. € erhöht, um zinsgünstige Darlehen bei der KfW aus den Sonderprogrammen "Energetische Stadtsanierung" und "Kita-Ausbau" aufnehmen zu können. Für die Sanierung der gewerblichen Schulen und der Mensa auf dem Kuhberg wurden insgesamt 4,0 Mio. € bewilligt und ausbezahlt (Zinssatz 0,15% auf 10 Jahre fest). Für den Neu- und Umbau von Kindergärten wurden 5,6 Mio. € bewilligt. Die Auszahlung erfolgt in 2014. Die in 2013 nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung soll deshalb in Höhe von 6,2 Mio. € nach 2014 übertragen werden. Aus der Kreditermächtigung 2012 wurde außerdem das Darlehen der KfW über 18,75 Mio. € abgerufen, so dass im Haushaltsjahr 2013 insgesamt Kredite in Höhe von 22,7 Mio. € aufgenommen wurden. Dem stehen Tilgungen (ohne Umschuldung) in Höhe von 9,1 Mio. € gegenüber. Der Schuldenstand hat sich dadurch zum 31.12.2013 von 117,8 Mio. € auf 131,5 Mio. € erhöht. Ergänzend vgl. Ziff. 7, Schuldenmanagement. - 11 5. Die Zinsbelastung entwickelt sich folgendermaßen: Zinsentwicklung in M io. € Zinsausgaben 9,8 9,5 9,7 9,5 9,5 9,3 9,2 9,1 8,8 8,5 8,3 7,7 7,5 8,1 7,8 7,4 6,7 8,7 6,6 6,3 8,1 7,8 8,1 7,9 5,8 5,8 5,6 7,8 5,5 5,3 7,1 4,9 4,7 Zinseinnahmen 4,64,7 6,5 6,4 4,4 6,1 5,8 3,4 5,5 5,0 2,8 4,5 4,5 4,3 4,1 2,0 4,0 2,0 2,0 1,8 1,7 1,6 1,5 1,4 3,2 1,2 1,1 1,0 2,8 0,7 0,7 2,5 2,6 0,3 0,2 Nettoschuldzinsen 0,3 -0,7 -1,4 -2,3 Durch den Abbau von Schulden in den vergangenen Jahren hat die Stadt Handlungsspielräume zurückgewonnen. Dies ist umso wichtiger, als in Zukunft steigende Aufwendungen, insbesondere für die Betreuung im vorschulischen und schulischen Bereich aber auch v.a. in der Alten- und Behindertenhilfe usw. zu erwarten sind. Gleichzeitig stehen große Investitionsprojekte an, die sowohl einen erheblichen Finanzierungsbedarf aufweisen als auch die kommenden Haushalte enorm durch ihre Folgekosten (Abschreibung, Bewirtschaftungs- und Unterhaltsaufwendungen) belasten. Es besteht daher die Gefahr, dass die in den vergangenen Jahren durch den Abbau von Schulden zurückgewonnenen Handlungsspielräume wieder verloren gehen. Zur Beibehaltung bzw. Fortsetzung einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung besteht deshalb keine Alternative. Durch die in der Vergangenheit erreichte Reduzierung der Schulden sowie die günstigen Zinskonditionen sinken die Aufwendungen für Zinsen. Gleichzeitig verringern sich aufgrund des sehr niedrigen Zinsniveaus die Zinserträge deutlich. 6. Rücklagen Mit dem Wechsel auf das NKHR gibt es die bisherigen kameralen Rücklagen in dieser Form nicht mehr. Die bisherigen Rücklagen sind in den auf der Aktivseite der Bilanz dargestellten liquiden Mitteln enthalten und erhöhen dadurch das auf der Passivseite errechnete Basiskapital. In der Eröffnungsbilanz wurden die kameralen Rücklagen zur Erleichterung des Übergangs als "Davon-Wert" dargestellt. In der Bilanz werden folgende Rücklagen ausgewiesen:  Zweckgebundene Rücklage hierbei handelt es sich um die Gegenposition zu dem auf der Aktivseite dargestellten Vermögen der unselbständigen Stiftungen.  Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses  Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses - 12 Dennoch gilt weiterhin, dass ein bestimmter Anteil der liquiden Mittel z.B. für große Investitionsmaßnahmen "reserviert" ist. Hierfür werden (virtuelle) "Sparbücher" angelegt. - vgl. Ausführungen bei Ziff. 2.1.1 2.3 Wesentliche Änderungen zum Plan Ergebnisrechnung a) Ordentliche Erträge Die Ordentlichen Erträge liegen um rd. 17 Mio. € über dem Planansatz. Diese Mehrerträge gliedern sich auf in ("-" = Minderertrag): Abweichung Ergebnis -Plan Steuern und ähnliche Abgaben Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen Transfererträge Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Sonstige ordentliche Erträge in T€ 6.542 4.661 -1.240 880 2.173 2.504 176 35 828 Gesamt 16.559 b) Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen überschreiten den Planansatz um rd. 4,6 Mio. €. Diese Abweichung gliedert sich auf in ("-" = Minderaufwand): Abweichung Ergebnis -Plan Personal- und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Zinsen, Gewährung von Darlehen u.ä. Aufwendungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Summe in T€ -205 -264 3.782 48 -2.357 3.555 4.559 Bei der Analyse der Abweichungen ist u.a. zu beachten, dass Ermächtigungsüberträge aus dem Jahr 2012 im Planansatz nicht enthalten sind, die zur Verfügung stehenden Mittel jedoch um insgesamt 5,6 Mio. € erhöhen. Gleichzeitig gilt, dass bei Minderaufwendungen z.T. ein Ermächtigungsübertrag in das Jahr 2014 gebildet wird. Insgesamt sollen im Ergebnishaushalt rd. 13 Mio. € in das Jahr 2014 übertragen (inkl. der Budgetüberträge) - davon allein im Bereich Kinderbetreuung rd. 5,7 Mio. €. c) Ordentliches Ergebnis - in € Plan 2013 18.003.300 Ergebnis 2013 30.003.635 Differenz 12.000.335 Die Abweichungen werden im Einzelnen im Jahresabschluss 2013 - Teilbereich - 13 "Rechenschaftsbericht" (vgl. Anlage 1, Ziff. 2.4) dargestellt und erläutert. d) Sonderergebnis - in € Plan 2013 0 Ergebnis 2013 15.058.205 Differenz 15.058.205 Finanzrechnung Neben der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind insbesondere die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entscheidend. Hier stellt sich die Abweichung folgendermaßen dar: b) Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Abweichung Ergebnis -Plan Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen u. ähnlichen Entgelten Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Sonstige Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und zuwendungen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachvermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen Saldo aus Investitionstätigkeit in T€ - 1.793 15 10.673 0 15.195 3.342 -1.337 913 -3.728 2.394 25.674 Bei der Analyse der Abweichungen ist u.a. zu beachten, dass Ermächtigungsüberträge aus dem Jahr 2012 im Planansatz nicht enthalten sind, die zur Verfügung stehenden Mittel jedoch um rd. 21,7 Mio. € erhöhen. Gleichzeitig gilt, dass bei Minderauszahlungen z.T. ein Ermächtigungsübertrag in das Jahr 2014 gebildet wird. Insgesamt sollen im Finanzhaushalt 32,5 Mio. € in das Jahr 2014 übertragen werden. Die Abweichungen werden im Einzelnen im Jahresabschluss 2013 - Teilbereich Rechenschaftsbericht (vgl. Anlage 1, Ziff. 2.5) dargestellt und erläutert. 3. Jahresergebnis der Fach-/Bereiche 3.1 3.2 Sonderabschlüsse der Fach-/Bereiche Die Fach-/Bereiche tragen die Verantwortung für ihr Budget. Diese Verantwortung begrenzt sich nicht nur auf die Haushaltsplanaufstellung und den ordnungsgemäßen Haushaltsvollzug. Sie sind insbesondere für die Einhaltung der im Rahmen des Haushaltsplans festgesetzten Budgetvorgaben verantwortlich. Für den notwendigen Planvergleich wird in Ergänzung zum Jahresabschluss für jedes Fach-/Bereichsbudget ein gesonderter Abschluss erstellt (vgl. Anlage 1, Jahresabschluss 2013, Ziff. 2.4 und Anlage 10). Ergebnisübertragung der Fach-/Bereiche Wichtig für das Funktionieren der Budgetierung ist die Schaffung eines „Anreiz- und Sanktionssystems“ für die Fach-/Bereiche. Ein Anreiz wird dadurch geschaffen, dass beim Budgetabschluss Verbesserungen gegenüber der Planung teilweise belassen werden. Andererseits müssen gegenüber der Planung eingetretene (und vom Fach/Bereich zu vertretende) Verschlechterungen im nächsten Jahr zusätzlich erwirtschaftet - 14 werden. Bliebe es im Falle von Ergebnisabweichungen bei der Budgetvorgabe, gäbe es für den Fach-/ Bereich und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein Eigeninteresse an der Verbesserung des geplanten Betriebsergebnisses. Dauerhafte finanzielle Verbesserungen in den Fach-/Bereichen müssen aber stets auch zur Entlastung des Gesamthaushalts beitragen, das heißt der Haushaltsausgleich muss gelingen. Den einzelnen Fach-/Bereichen werden pauschal 50 v.H. der bereinigten Fach- / Bereichs-ergebnisse übertragen. Zusammen mit den bestehenden Überträgen ergeben sich folgende Summen, die nach 2014 übertragen werden: a) Fach-/Bereiche Oberbürgermeister Zentrale Steuerung Zentrale Dienste Bürgerdienste Kultur (ohne Sonderbudgets) Bildung und Soziales Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Summe Fach-/Bereiche 2013 T€ 2012 T€ 2011 T€ 85 80 408 383 55 278 114 14 87 415 360 10 278 83 19 85 442 392 1 370 169 1.403 1.247 1.478 Sonderbudgets Die Entwicklung im Jahr 2013 in den Sonderbudgets ist sehr uneinheitlich. Während im Ulmer Museum sowie im Stadthaus jeweils ein Defizit entstanden ist, konnten Musikschule, Theater und Stadtbibliothek einen Überschuss erwirtschaften (jeweils ohne Berücksichtigung der Budgetergebnisse aus Vorjahren). Für die Sonderbudgets gelten hinsichtlich der Budgetierung weitergehende Regelungen, insbesondere werden hier 100% des Budgetergebnisses übertragen. Unter Einbeziehung der Überträge aus den Vorjahren ergeben sich folgende Summen, die nach 2013 übertragen werden (bei Minusbeträgen handelt es sich um Budgetdefizite). Schulen (einschl. Finanzhaushalt!) Gutschrift vorabdot. Sozial- und Jugendhilfe 1) Museum Ulmer Theater Musikschule Stadthaus Stadtbibliothek Summe Sonderbudgets 2013 2012 2011 T€ 1.957 823 T€ 1.416 1.008 T€ 1.471 213 -280 -45 337 124 -10 -219 -172 322 131 -13 -81 -309 313 225 -13 2.906 2.473 1.819 Über die Verwendung des Überschusses ist im Einzelfall ein Kontrakt zu schließen. Für die Finanzierung von Stellen im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kommunaler Sozialer Dienst und Schulsozialarbeit sowie weitere Maßnahmen sind bereits rd. 580 T€ gebunden. 1) Das Verfahren der Budgetierung ist im Vierten Arbeitspapier vom Oktober 2006 (GD 342/06) geregelt. In den Fach-/Bereichsausschüssen wird über die Budgetergebnisse berichtet. - 15 Die Budgetüberträge werden im Haushalt 2014 durch Ermächtigungsübertragungen (vgl. Ziff. 4) zur Verfügung gestellt. 3.3 Abwicklung von Budgetbereinigungen und Budgetdefiziten Beim Budgetabschluss werden insbesondere für über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellte Mittel Bereinigungen vorgenommen. Das gleiche gilt für Abweichungen, die nicht dem Fach-/Bereichsbudget zuzurechnen bzw. nicht planbar sind. Die Bereinigungen sind – soweit es sich um Budgetgutschriften und damit über/außerplanmäßige Deckungsmittel aus den Allgemeinen Finanzmitteln, anderen Fach/Bereichen oder aus dem Finanzhaushalt handelt – entsprechend den Zuständigkeitsregelungen vom Gemeinderat zu genehmigen. Sofern bei der Abrechnung der Fach-/Bereichsbudgets Budgetdefizite auftreten, sind diese mit der Überschreitung eines Deckungskreises gleichzusetzen und ggf. vom Gemeinderat als überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen. Soweit die Zuständigkeit des Gemeinderats gegeben ist und die Genehmigung noch nicht erfolgt ist, werden die Bereinigungen zur Genehmigung vorgelegt. Übergreifende Bereinigungen: Aufgrund des erheblichen Mehrverbrauchs insbesondere an Energiekosten im Bereich der Gebäudebewirtschaftung wurden die den Fach-/Bereichen verrechneten Gebäudenebenkosten generell bereinigt. Ebenso wurden Abweichungen im Bereich der sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen generell neutralisiert, d.h. nicht ins Budget miteinbezogen. Bereich Oberbürgermeister Aus den Grundstücksgeschäften Sedelhöfe sind Aufwendungen entstanden, die im Ergebnishaushalt zu buchen sind. Hierfür wurden Mittel aus dem "Grundstückstopf" umgeschichtet und die Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt bereinigt, d.h. budgetneutral behandelt. Der Abschluss 2013 weist einen Budgetüberschuss von 142.000 € aus. Unter Berücksichtigung des Vorjahresergebnisses werden insgesamt 85.000 € nach 2014 übertragen. Bereich Zentrale Steuerung Es wurden keine zu genehmigenden Bereinigungen vorgenommen. Der Abschluss 2013 weist einen Budgetüberschuss von 52.000 € aus. Unter Berücksichtigung des Übertrags aus den Vorjahren und einer Entnahme von 33.000 € zur Finanzierung bereichsinterner Mehrbedarfe werden insgesamt 80.000 € nach 2014 übertragen. Bereich Zentrale Dienste Das Profitcenter 1121-321, Freiwillige soziale Leistungen, wird generell bereinigt. Hier erfolgte eine Gutschrift. Der Abschluss 2013 weist einen Budgetüberschuss von 55.000 € aus. Unter Berücksichtigung des Übertrags aus den Vorjahren und einer Entnahme von 34.000 € zur Finanzierung bereichsinterner Mehrbedarfe werden insgesamt 408.000 € nach 2014 übertragen. Bereich Bürgerdienste Im Bereich Bürgerdienste sind in 2013 Mindererträge bei der Wahlerstattung sowie von Verwaltungsgebühren in den Aufgabenbereichen Sicherheit und Ordnung sowie Meldeund Ausländerwesen zu verzeichnen. Diese wurden bereinigt. Der Abschluss 2013 weist einen Budgetüberschuss von 78.000 € aus. Unter Berücksichtigung des Übertrags aus den Vorjahren und einer Entnahme von 16.200 € zur Finanzierung bereichsinterner Mehrbedarfe werden insgesamt 383.000 € nach 2014 - 16 übertragen. Fachbereich Kultur (ohne Sonderbudgets) Es wurden keine zu genehmigenden Bereinigungen vorgenommen. Der Abschluss 2013 weist einen Budgetüberschuss von 100.000 € aus. Unter Berücksichtigung des Übertrags aus den Vorjahren und einer Entnahme von 5.200 € zur Finanzierung fachbereichsinterner Mehrbedarfe werden 55.000 € nach 2014 übertragen. Fachbereich Kultur - Sonderbudgets Im Bereich der Sonderbudgets wurden keine zu genehmigenden Bereinigungen vorgenommen. Fachbereich Bildung und Soziales Der für die Ganztagesschule angefallene Mehraufwand im Bereich Sachkosten wurde bereinigt. Ebenso erfolgte die Bereinigung der Mehraufwände im Bereich Schülerbeförderung sowie die Bereinigung der Mehr-/Minderaufwände für die Kinderbetreuung. Der Abschluss 2013 weist einen Budgetüberschuss von 164.300 € aus. Unter Berücksichtigung des Vorjahresergebnisses und einer Entnahme von 82.450 € zur Finanzierung fachbereichsinterner Mehrbedarfe werden insgesamt 278.000 € nach 2014 übertragen. Aus der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe werden einschließlich der Überträge aus Vorjahren 822.800 € übertragen. Über die Verwendung ist jeweils ein Kontrakt zu schließen. Für die Finanzierung von Stellen im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kommunaler Sozialer Dienst und Schulsozialarbeit sowie weitere Maßnahmen sind bereits rd. 580 T€ gebunden. Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Folgende Gutschriften wurden im Rahmen des Budgetabschlusses vorgenommen und sind zu genehmigen: Gutschrift für Minderertrag bei Blockheizkraftwerken und PVAnlagen, bei Denkmalschutzgebühren, im Bereich Altlasten, aus FAG-Straßen, aus Erstattung Nachbarschaftsverband sowie aus Parkgebühren und Benutzungsgebühren Friedhof/Krematorium. Aufgrund der Bestimmungen des NKHR sind die bisher im Finanzhaushalt ausbezahlten Zuschüsse für das Münster sowie private Lärmschutzmaßnahmen nun im Ergebnishaushalt zu buchen. Die entsprechenden Mehraufwendungen wurden bereinigt. Dies gilt auch für den Kapitalzuschuss an die SWU für die Tarifgemeinschaft sowie die Linie 13 (s. Ziff. 5). Der Abschluss 2013 weist einen Budgetüberschuss von 82.000 € aus. Unter Berücksichtigung des Vorjahresergebnisses und einer Entnahme von 10.500 € zur Finanzierung fachbereichsinterner Mehrbedarfe werden insgesamt 114.000 € nach 2014 übertragen. 4. Ermächtigungsübertragungen In Höhe der nicht ausgeschöpften und grds. übertragbaren Verfügungsmittel werden sofern der Bedarf in 2014 gegeben ist - sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt Ermächtigungsüberträge gebildet und dem Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt. Die Ermächtigungsüberträge belaufen sich im Ergebnishaushalt auf 13,0 Mio. € und im Finanzhaushalt auf 32,5 Mio. € Da diese eine Vorbelastung für das Haushaltsjahr 2014 bilden, sind sie im Jahresabschluss 2013 im Einzelnen darzustellen. Die Übersicht ist dem Jahresabschluss als Anlage 1 beigefügt. - 17 - 5. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erkennbare Abweichungen von den Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorab zur Genehmigung vorgelegt. Für die Abweichungen, die sich aufgrund der Jahresabschlussarbeiten ergeben, wird soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats liegen - die Genehmigung im Rahmen der Einbringung des Jahresabschlusses eingeholt: Hierbei handelt es sich um folgende Sachverhalte: Ergebnishaushalt/-rechnung Mehraufwendungen aufgrund Umschichtungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt:    Für die Maßnahme "Sedelhöfe" wurden im Jahr 2013 im Finanzhaushalt Auszahlungen getätigt, die nicht aktivierungsfähig sind. Deshalb sind sie im Ergebnishaushalt abzubilden. Da die Mittel hierfür jeweils im Finanzhaushalt geplant waren, ist die Buchung als Aufwendung im Ergebnishaushalt überplanmäßig erfolgt und i.R. des Jahresabschlusses zu genehmigen. Der Kapitalzuschuss an die SWU für die Tarifgemeinschaft sowie die Linie 13 wurde im Jahr 2013 im Finanzhaushalt veranschlagt, da diese Beträge von der SWU bilanziert werden. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung hat die Gemeindeprüfungsanstalt dies jedoch beanstandet und mitgeteilt, dass die Mittel- wie im Jahr 2011 - im Ergebnishaushalt zu bewirtschaften und nicht zu bilanzieren sind. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 ist die Korrektur erfolgt. Hierdurch ergibt sich im Ergebnishaushalt ein ungeplanter Aufwand, der nachträglich zu genehmigen ist. Die Zuschüsse für die Renovierung der Chorfassade des Münsters sowie i.R. des Lärmschutzprogramms wurde im Finanzhaushalt veranschlagt. Es handelt sich jedoch um Maßnahmen, die gemäß den Vorgaben des NKHR dem Ergebnishaushalt zuzurechnen sind, so dass eine Umbuchung erfolgt ist. Hierdurch ergibt sich im Ergebnishaushalt ein ungeplanter Aufwand, der nachträglich zu genehmigen ist. Im Jahresergebnis 2013 liegen die tatsächlich verfügten Kosten für Energie um rd. 790 T€ über dem Planansatz. Ursächlich hierfür sind erhöhte Aufwendungen für Strom. Dies ist nicht auf den Verbrauch zurückzuführen, da dieser trotz einer Mehrung der Objekte in den vergangenen Jahren konstant gehalten wurde, sondern auf die Kostenentwicklung im Bereich der Stromkosten. Alleine die Entwicklung der EEG-Umlage von 2012 nach 2013 sorgte für eine Erhöhung der Ausgaben in diesem Bereich von 300.000 €. Dazu kommt im Bereich Wasser/Abwasser ein Unterdeckung von 35.034,58 €. Die Entwicklung der Kosten ist in den nächsten Jahren weiter zu beobachten. Die einzige Steuerungsmöglichkeit ist die Reduzierung der Energieverbräuche, allerdings ist zu prüfen, wie sich hier die verlängerten Öffnungszeiten öffentlicher Gebäude (beispielsweise wegen Angeboten der Ganztagesbetreuung und Auslastung der städtischen Turnhallen bis in die Abendstunden) auswirken werden. Im Bereich Gebäudereinigung waren insbesondere in den Bereichen "Unterhaltsreinigung" (+ 40,8 T€), "Hauptreinigung" (+ 120,0 T€) und Außenreinigung (+ 53,3 T€) Mehraufwendungen notwendig. Die zusätzlichen Kosten sind insbesondere auf Reinigungsleistungen zurückzuführen, die außerplanmäßig notwendig wurden und/oder nicht durch den beauftragten Dienstleister abgedeckt waren. - 18 Nach Abzug von Einsparungen in den übrigen Bereichen der Reinigung ergibt sich damit ein ungedeckter Betrag von 149.504 €. Im Bereich Bauunterhalt ergibt sich ebenfalls ein deutlicher Mehraufwand: Dieser ist u.a. durch Rückstellung für unterlassene Instandhaltung verursacht. Einerseits wurde die Rückstellung aus 2012 in Anspruch genommen bzw. aufgelöst (--> führt zu überplanmäßigen Erträgen, die zur Deckung herangezogen werden), andererseits wurde eine neue Rückstellung gebildet. Zusätzlich fanden in 2013 ungeplante, aber dringliche Bauunterhaltsmaßnahmen statt. Im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst ergab sich einerseits aufgrund einer Nachzahlung für das Jahr 2012 und andererseits aufgrund der Witterungsverhältnisse in 2013 ein Mehrbedarf. Die im Nachtrag 2013 erfolgte Mittelerhöhung war hierfür nicht ausreichend, der Ansatz wurde um rd. 124 T€ überschritten. Eine anteilige Deckung ist durch unbenötigte Mittel im Bereich Straßenentwässerung erfolgt. Der Planansatz für Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (hierzu gehören die Aufwendungen für DING-Fahrkarten, für Gemeinschaftsveranstaltungen, Zehrgelder) wurde um rd. 229 T€ überschritten. Diese Mehraufwendungen sind i.R. des Jahresabschlusses zu genehmigen. Finanzhaushalt/-rechnung Die Rückzahlung der Verbindlichkeit an die LBBW aus dem Heimfall Atlantis (der Anteil der Stadt Ulm) wird aus SAP-technischen Gründen im Ergebnishaushalt veranschlagt. Sie wird jedoch direkt über das Bilanzkonto abgewickelt. Die Stadt Ulm zahlt den jährlichen Gesamttilgungsbetrag an die LBBW und vereinnahmt anschließend den Anteil der Stadt Neu-Ulm. Bei dem zu genehmigenden Betrag handelt es sich um den Nettoauszahlungsbetrag. Im Bereich Hochbau werden die von Gebäudemanagement erbrachten Eigenleistungen aktiviert. Die Aktivierung belastet die Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt, führt jedoch zu entsprechenden Mehrerträgen im Ergebnishaushalt. Bei verschiedenen Maßnahmen ergibt sich insgesamt ein Mehrbetrag an aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 188 T€ (u.a. Generalsanierung Theater + 123 T€), der jedoch z.T. durch Minderbeträge bei anderen Maßnahmen ausgeglichen wird. Netto liegt die Summe der aktivierten Eigenleistungen um rd. 35 T€ über dem Planansatz. Diesem Mehrbedarf im Finanzhaushalt stehen entsprechende Mehrerträge aus Aktivierten Eigenleistungen im Ergebnishaushalt entgegen. - 19 6. Zuführung an das Stiftungsvermögen der Hospitalstiftung Die Hospitalstiftung hat in 2013 höhere Einzahlungen für Grundstückverkäufe zu verzeichnen, als Auszahlungen für Ankäufe erfolgt sind. Das Geldvermögen der Hospitalstiftung erhöht sich dadurch um 2,8 Mio. € (vgl. Jahresabschluss 2013 Rechenschaftsbericht, Ziff. 2.6) 7. Schuldenmanagement (Anlage 2) Die Verwaltung hat am 12.06.2008 (GD 135/08) und 22.03.2012 (GD 112/12) ausführlich über das Schuldenmanagement der Stadt Ulm und das Ergebnis der Sonderfinanzierungsvereinbarungen berichtet. Es wurde beschlossen, dass die Verwaltung künftig regelmäßig im Rahmen des Jahresabschlusses informiert. Zuletzt wurde dem Hauptausschuss das Ergebnis 2012 am 11.07.2013 (GD 940/13) vorgelegt. Die Entwicklung der Schulden und Zinszahlungen 2013 ist in Anlage 2a dargestellt. Die in 2013 abgeschlossenen Kreditverträge und Umschuldungen sind aus Anlage 2b ersichtlich. Der Schuldenstand der Stadt zum 31.12.2013 beträgt 131.498 T€ (Vorjahr: 117.834 T€). Die Kredittilgungen (ohne Umschuldungen) betrugen 9,1 Mio. €. Die Sonderfinanzierungsvereinbarungen 2013 sind in Anlage 2c aufgelistet. Das Volumen der Derivate und sonstigen Sondervereinbarungen betrug zum 31.12.2013 insgesamt 39,0 Mio. €, davon waren in 2013 aktiv 24,9 Mio. € (Vorjahr 21,2 Mio. €). Die Zinsnachteile aus den Derivaten betrugen in 2013 insgesamt -18 T€ (Vorjahr Zinsvorteil 27 T€). Die negative Ergebniswirkung ergibt sich aus einer im Februar 2011 mit Wirkung ab 01.01.2013 abgeschlossenen Forward-Umschuldung für ein aus der Zinsbindung laufendes Darlehen. Die in 2011 ausgebrochene EU-Finanzkrise hat die Niedrigzinsphase nach der Bankenkrise 2008 nochmals verstärkt und anstelle der allgemein erwarteten Zinserholung zu weiteren Zinsreduzierungen geführt. 8. Prüfung Gemäß § 110 Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung vom Rechnungsprüfungsamt zu prüfen und nach Erstellung des Schlussberichts dem Gemeinderat zur Feststellung vorzulegen.