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Anlage 3 zu GD 263 14.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 3 zu GD 263 14.pdf
Größe
52 kB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 09:51

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Inhalt der Datei

Gebührenverzeichnis – Anlage 3 zu GD 263/14 Anlage zur Satzung des Stadtkreises Ulm über die Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs vom ..................... Gebührenverzeichnis 1. 1.1 1.2 2. Amtliche Untersuchungen Betriebe mit mehr als 1.500 Schlachtungen je Kalendermonat im Jahresdurchschnitt Untersuchungsgebühr für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, amtlicher Bescheinigung, Durchführung von Rückstandsuntersuchungen, bakteriologischen Fleischuntersuchungen, Zusatzuntersuchungen und Untersuchungen nach dem nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) Schwein Untersuchungsgebühr für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich amtlicher Bescheinigung, Durchführung von Rückstandsuntersuchungen, bakteriologischen Fleischuntersuchungen, Zusatzuntersuchungen und Untersuchungen nach dem nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP), Überwachung der BSE-Probenahme und Auslagen für den Transport der BSE-Tests, zuzüglich der Auslagen für die Laborkosten der BSE-Untersuchungen Rind 1,24 € je Tier 5,83 € je Tier Gesonderte Trichinenuntersuchung Untersuchung während der Dienstzeit 3. Gebühr 9,00 € je Tier Kaninchen, Haar- und Federwild Gesundheitsüberwachung beim Farmwild 14,89 € je angefangene Viertelstunde 4. Hygieneüberwachung 4.1 Zerlegungsbetrieb 14,89 € je angefangende Viertelstunde 4.2 Sonstiger Betrieb 14,89 € je angefangene Viertelstunde 5. Sonstige Leistungen Für sonstige von der zuständigen Behörde angeordnete Untersuchungen und Kontrollen werden Gebühren und Auslagen nach dem tatsächlichen Aufwand erhoben. 14,89 € je angefangene Viertelstunde 1