Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 3 zu GD 263 14.pdf
Größe
52 kB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 09:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Gebührenverzeichnis – Anlage 3 zu GD 263/14
Anlage zur Satzung des Stadtkreises Ulm über die Gebühren für öffentliche
Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
vom .....................
Gebührenverzeichnis
1.
1.1
1.2
2.
Amtliche Untersuchungen
Betriebe mit mehr als 1.500 Schlachtungen je Kalendermonat im
Jahresdurchschnitt
Untersuchungsgebühr für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung
einschließlich Trichinenuntersuchung, amtlicher Bescheinigung,
Durchführung von Rückstandsuntersuchungen, bakteriologischen
Fleischuntersuchungen, Zusatzuntersuchungen und Untersuchungen
nach dem nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP)
Schwein
Untersuchungsgebühr für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung
einschließlich amtlicher Bescheinigung, Durchführung von
Rückstandsuntersuchungen, bakteriologischen Fleischuntersuchungen,
Zusatzuntersuchungen und Untersuchungen nach dem nationalen
Rückstandskontrollplan (NRKP), Überwachung der BSE-Probenahme und
Auslagen für den Transport der BSE-Tests, zuzüglich der Auslagen für
die Laborkosten der BSE-Untersuchungen
Rind
1,24 €
je Tier
5,83 €
je Tier
Gesonderte Trichinenuntersuchung
Untersuchung während der Dienstzeit
3.
Gebühr
9,00 €
je Tier
Kaninchen, Haar- und Federwild
Gesundheitsüberwachung beim Farmwild
14,89 €
je angefangene
Viertelstunde
4.
Hygieneüberwachung
4.1
Zerlegungsbetrieb
14,89 €
je angefangende
Viertelstunde
4.2
Sonstiger Betrieb
14,89 €
je angefangene
Viertelstunde
5.
Sonstige Leistungen
Für sonstige von der zuständigen Behörde angeordnete Untersuchungen
und Kontrollen werden Gebühren und Auslagen nach dem tatsächlichen
Aufwand erhoben.
14,89 €
je angefangene
Viertelstunde
1