Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 07.8 Teil 1 - Einwendungen.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 09:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 7.8 zu GD 252/14
Städtebau und Baurecht II
Münchner Straße 2
89070 Ulm
Ulm, 27.05.2014
Anregungen und Einwendungen zum aktuellen Entwurf des Bebauungsplans
mit der Nr. 110.5/100, „Sedelhöfe“ mit der Flurstück-Nr. 27/2 (Kleine Blau), 64/8,
64/9, 64/10, 65, 65/6, 137/1, 137/7, 137/8, 137/10, 137/11 sowie Teilflächen der
Flurstücke Nr. 63 (Keltergasse), Nr.64 (Bahnhofplatz), 137 (Sedelhofgasse),
137/9 (Mühlengasse) und 287 (Olgastraße) der Gemarkung Ulm
Sehr geehrte Damen und Herren,
da in meinen Anregungen und Einwendungen zum Auslegungsbeschluss mehrere
Passagen und Bezüge weggelassen und somit auch nicht behandelt wurden, habe
ich ihnen nochmals eine Gegenüberstellung meines damaligen Schreibens und ihrer
Stellungnahme beigelegt (siehe Anlage 2).
Darauf werde ich in der Anlage 1 nochmals Bezug nehmen und ein paar Worte dazu
schreiben. Die Details (weitere Anlagen,…) finden Sie jedoch im Original, um dessen
Bewertung und Abwägung ich hiermit nochmals bitte.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1
Weitere Ausführungen zum Vorhaben, mit numerischer Zuordnung für
eine bessere Nachvollziehbarkeit im Verfahren
Anlage 2
Gegenüberstellung meiner bisher eingebrachten Anregungen/ Einwendungen zur Stellungnahme der Verwaltung aus dem Auslegungsbeschluss
Anlage 1
Weitere Ausführungen zu den Anregungen / Einwendungen zum Vorhaben „Sedelhöfe“, mit numerischer Zuordnung für eine bessere Nachvollziehbarkeit im weiteren
Verfahren, bezüglich Stellungnahme der Verwaltung (bzw. vom Planungsbüro Herrn
Zint) und der Bewertung und Abwägung durch den Ulmer Gemeinderat:
1. Im Auslegungsbeschloss wurde nur ein Teil meiner eingebrachten Anregungen / Einwendungen berücksichtigt. Ohne Stellungnahme und somit ohne
Bewertung und Abwägung blieben somit folgende Punkte, auf die ich hiermit
nur stickpunktartig verweise. Der Bezug muss den entsprechenden Passagen
meiner Gegenüberstellung (Anlage 2) entnommen werden:
a. Weggelassene Passagen aus dem Anschreiben zum Auslegungsbeschluss, in denen wichtige Aussagen enthalten waren und zudem auf
diverse Anlage verwiesen wurde.
Wie z.B.:
Geringe Anlagenzahl und Informationen (Sitzungsunterlagen)
zum Auslegungsbeschluss
Verweis auf richtungsweisende Aussagen unseren Baubürgermeisters Herrn Alexander Wetzig
Hinweis auf die Nummerierung der Einwendung, um diese für alle Beteiligten transparent zu machen und den Stellungnahmen
klar zuordnen zu können.
…
b. In meinem damaligen Punkt 3 wurde von mir bemängelt, dass die Bewertungskriterien beim Wettbewerbsverfahren nicht bekannt sind, worauf man fälschlicherweise einen Bezug auf die Bieter und deren Angeboten genommen hat.
Hiermit waren jedoch die Bewertungskriterien und deren Gewichtung im
Verfahren gemeint, die keinerlei Wettbewerbsgeheimnis darstellen,
sondern die Städtebaulichen Ziele und deren Gewichtung beinhalten.
In der Begründung wurden lediglich die Ziele von MAB und deren Vorhaben genannt, jedoch nicht die städtebaulichen Ziele und deren Gewichtung.
c. Unter Punkt 4 wurde der Hinweis weggelassen, dass es sich um Aussagen der Ulmer Stadtspitze handelt, was eine wichtiger Hinweis zur
Quelle gewesen wäre.
d. Auch im Punkt 6 wurde der Hinweis zu Quelle Frau Caroline Rauschenbach (MAB) einfach weggelassen.
1
e. Zum Punkt 8 wurden mehrere Zitate und Aussagen unseres Baubürgermeisters Wetzig weggelassen, worin es um den öffentlichen Raum
ging und dass man diesen mit allen Mitteln verteidigen muss,…
f. Unter Punkt 8 hat man zum „Aufruf“ zu einem Bürgerbegehren/ Bürgerentscheid keine Stellung bezogen. Dabei ging es um den öffentlichen
Raum, der nicht von der Tiefgarage unterbaut wird und dennoch einfach an den holländischen Investor verkauft wird, der das Ganze an einen bisher noch unbekannten 3. weiter verkauft.
g. Unter Punkt 9 wurde die Frage missachten, auf welcher gesetzlichen
Basis und Planungsgrundlage die Gebäude einfach abgerissen werden, ohne dass es dazu eine feste Planung gibt (Bezug der Stellungnahme wie beim Rest bitte auch auf das Original)?
h. Zum Punkt 11 wurde der Inhalt des Punktes abgewandelt und der Bezug zur Bürgerschaft und dem Gemeinderat weggelassen.
i. Vergleichbare Versäumnisse liegen auch unter den folgenden Punkten
vor: 13 / 14 / 18 / 19 und auch das abschließende Fazit bzw. ein
Nachtrag mit Anlagen per Email wurde komplett weggelassen oder bei
der Stellungnahme größtenteils ignoriert.
In der Anlage 2 können Sie diese Punkte nochmals im Original Text als Gegenüberstellung betrachten und entsprechend bewerten und abwägen. Weitere Punkte reiche ich in einem separaten Schreiben mit entsprechendem Bezug und Anlagen
nach.
2
Hinweis:
Städtebau und Baurecht II
Münchner Straße 2
89070 Ulm
Ulm, 20.11.2013
Einspruch und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplans mit der Nr. 110.5/100,
„Sedelhöfe“ mit der Flurstück-Nr. 27/2 (Kleine Blau), 64/8, 64/9, 64/10, 65, 65/6, 137/1,
137/7, 137/8, 137/10, 137/11 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 63 (Keltergasse),
Nr.64 (Bahnhofplatz), 137 (Sedelhofgasse), 137/9 (Mühlengasse) und 287 (Olgastraße) der Gemarkung Ulm
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in den letzten Wochen und Monaten über die Medien und diverse öffentliche
Veranstaltungen mit hohem Interesse das Treiben der Akteure zu diesem Bauvorhaben
verfolgt und trotzdem ist es anhand der vorliegenden Informationen des Aufstellungsbeschlusses und seinen Anlagen 1-6 nicht möglich, das Vorhaben zu bewerten und sich als
interessierter Bürger darin einzubringen.
Selbst beim Ulmer Gemeinderat gehen die vorliegenden Informationen und Meinungen
zum bisherigen Ablauf im Verfahren so extrem auseinander, dass man als Ulmer Bürger
nicht mal dort zu greifbaren, bewertbaren und übereinstimmenden Antworten kommt.
Aus diesem Gründen muss das Verfahren an der aktuellen Stelle getoppt werden, um
vorab für eine ordentliche Transparenz für die Bürger und deren Vertreter zu sorgen. Sollten diesem Verfahren zudem Handlungen vorausgegangen sein, die den Vorgaben geltender Gesetze, Verordnungen,… widersprechen, müssen entsprechende Maßnahmen
getroffen werden und ein kompletter Neustart dieses Projekt erfolgen (siehe Anlage 2).
Hier wurde ein weiteres Mal die Grenze deutlich überschritten und es darf nicht nochmals
wie beim Bebauungsplanverfahren der „Neuen Ulmer Mitte“ der Fall sein, dass man den
Ulmer Gemeinderat bewusst eine gesetzeswidrige Entscheidung fällen lässt, frei nach
dem Motto: „Wo kein Kläger, da kein Richter“ (siehe Zitat unseres Baubürgermeisters
Alexander Wetzig in der Anlage 3, Seite 29, Ende 1. Absatz, wovon es im Internet auch
eine schöne Videoaufzeichnung gibt).
Gelb markierter Text wurde von der Verwaltung weggelassen
und roter Text sind Ergänzungen und Hinweise zur Stellungnahme der Verwaltung.
Meine weiteren Ausführungen zu diesem Bauvorhaben „Sedelhöfe“ werden in der Anlage
1 ausgeführt und sind mit Nummern versehen, um die Stellungnahme der Verwaltung
(bzw. durch das Planungsbüro Herrn Zint), sowie die Bewertung und Abwägung des Gemeinderats später besser zuordnen zu können.
Den folgenden Ausführungen kann jedoch vorausgenommen werden, dass die vorliegenden Sitzungsunterlagen erheblich Lücken beinhalten und Fragen aufwerfen, wodurch eine
Bewertung des Vorhabens absolut unmöglich ist. Auf dieser Basis kann meines Erachtens
weder der Bürger noch der Gemeinderat eine Bewertung vornehmen und es muss erst
eine ordentliche Aufbereitung und Ergänzung der Unterlagen erfolgen, bevor man in die
Beteiligung der Öffentlichkeit geht.
Vorab besten Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1
Weitere Ausführungen zu den Einwendungen des Vorhabens, mit numerischer Zuordnung für eine bessere Nachvollziehbarkeit im Verfahren
Anlage 2
Leserbrief aus der Südwest-Presse Ulm, vom 30.09.2013
Anlage 3
Niederschrift Z21 Zukunftsfähige-Stadtentwicklung-Stuttgart vom 18.4.2011
Anlage 4
Zeitungsbericht der Südwest-Presse Ulm, mit dem Titel:
„DER Verteidiger des öffentlichen Raums“
Anlage 5
BauGB, §12 Vorhaben und Erschließungsplan
Anlage 6
Einladung zur öffentlichen Podiumsdiskussion am 16.10.2013
Anlage 7
Zusammenfassung des Netzwerktreffen Süd vom 29.06.2011
Anlage 8
Thesenpapier von Herrn Baubürgermeister Alexander-Wetzig
„Neue Qualitäten gestalten - Bürgerbeteiligung und Architektenwettbewerbe?“
Wurde von der Verwaltung nicht mit aufgenommen und somit nicht bewertet und auch nicht abgewogen.
Anlage 1
Weitere Ausführungen zu den Einwendungen des Vorhabens „Sedelhöfe“, mit numerischer Zuordnung für eine bessere Nachvollziehbarkeit im weiteren Verfahren, bezüglich
Stellungnahme der Verwaltung (bzw. vom Planungsbüro Herrn Zint) und der Bewertung
und Abwägung durch den Ulmer Gemeinderat:
1. Im Amtsblatt vom 31. Oktober 2013 wird bei der Bekanntgabe der frühzeitigen Öffentlichkeitbeteiligung zu den Sedelhöfen vom inzwischen weiterentwickelten Planungskonzept gesprochen.
Auf Anfrage bei den Bürgerdiensten der SUB wurde mitgeteilt, dass zu den letzten
veröffentlichen Unterlagen keine Änderungen vorliegen und es stellt sich die Frage,
was mit dieser Aussage bezweckt werden sollte, bzw. welche Änderung damit gemeint ist?
In der Beschlussvorlage werden die
Ziele des
Investors
benannt,
nicht die
städtebaulichen Ziele
2. Den Bürgern liegen über die Beschlussvorlage inkl. Anlage 1-6 nicht die städtebaulichen Ziele dieses Projekts vor, weshalb keine Bewertung dazu vorgenommen
kann.
3. Da die Kriterien des Architektenwettbewerbs und des Bauvorhabens nicht bekannt
sind, ist auch dort keine Bewertung für die Öffentlichkeit möglich.
Anonymität der Bieter, nicht der
Städtebaulichen Ziele, oder der
Projektziele der Stadt Ulm.
4. Laut mehrfachen Aussagen der Ulmer Stadtspitze wurden bereits vor dem Beginn
des Bebauungsplanverfahrens vertragliche Vereinbarungen mit dem Investor
MAB Development Deutschland geschlossen. Da diese vertraglichen Vereinbarungen den Bürgern nicht zugänglich gemacht werden, ist nicht bekannt, welcher
Handlungsfreiraum in der weiteren Projektentwicklung des Verfahrens noch möglich
ist und wo man sich als Bürger überhaupt noch einbringen kann. Aus diesem Grund
muss in diesem Verfahren erst mal für eine übersichtliche Transparenz gesorgt
werden, die eine Bewertung und Beteiligung auch ermöglicht.
5. Es stellt sich zudem die Frage, wer diesen vorangehenden Vertrag mit der MAB
Development überhaupt abgeschlossen hat, da es laut einzelnen Aussagen von
Vertretern der Bürgern nicht über den Gemeinderat gemacht wurde, was laut meinen Informationen bei diesem Projekt aber nur über den Gemeinderat zulässig wäre.
Hierbei stellt sich für die Bürger und den Gemeinderat die Frage, welche Rechtsgültigkeit dieser Vertrag hat, wenn er von Personen unterzeichnet wurde, die dazu
überhaupt nicht befugt sind? Können in einem solchen Fall Regress-, bzw. Schadensansprüche gegenüber der Stadt Ulm geltend gemacht werden? Sollte es dazu
eine Bewertung und Aussage geben, müsste auch diese den Sitzungsunterlagen
beigelegt werden, um es entsprechend Bewerten und abwägen zu können.
Keine Aussage dazu.
!
Beschluss
war nur zur
Vergabe,
nicht zum
Vertrag,
oder zu
einer Vollmacht.
6. Eines der wenigen bekannten Kriterien des Architektenwettbewerbs ist, dass der
„Gewinner“ das Einkaufszentrum „Sedelhöfe“ zukünftig selbst betreibt, was im Fall
der MAB Development Deutschland nach letzten Informationen ja nicht mehr der
Fall ist, wie es in der öffentlichen Podiumsdiskussion am 16.10.2013 von Frau
Caroline Rauschenbach (MAB) auch bestätigt wurde.
Liegt dadurch ein „Vertragsbruch“ des Investors MAB Development vor, der eine
gemeinsame Fortführung des Projekts in Frage stellt und der Stadt Ulm erlaubt den
Vertrag als nichtig zu erklären (ohne Regressansprüche des Investors zu riskieren)?
Da sich der Bebauungsplan auf das Vorhaben des Investors beruft und somit die
Basis des Bebauungsplans darstellt, muss diese Frage dort erörtert und beantwortet werden, da sonst am Ende ein Satzungsbeschluss ersteht, dessen Grundlage
sich auf einem nichtigen Vertrag beruft.
Dieser Punkt
fehlt in der Beschlussvorlage
und wurde
auch im Protokoll zur öffentlichen Veranstaltung weggelassen.
7. Da man bewusst Informationen vor den Bürgern und teilweise auch vor den Gemeinderäten mit dem Verweis auf ein EU-Ausschreibungsrecht zurück hält, stellt
sich die Frage, um welches Gesetz und Paragraphen der EU es sich dabei genau
handelt, der es verbietet die Öffentlichkeit im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens umfassend über wichtige Kennzahlen und Ziele zu informieren, wodurch die im
BauGB verankerte Beteiligung der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr möglich ist?
Eine angeschriebene Informationsstelle der EU konnte diese Frage nicht beantworten, weshalb auch dort die Bürgerschaft und deren Vertreter genau aufgeklärt werden müssen, wie das Gesetz lautet und welche Angaben des Bebauungsplanverfahrens auf der Basis welches Paragraphen genau davon betroffen sind. Ich kann
mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein EU-Gesetz die Transparenz in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung unterbindet.
Wo sind die
Ergebnisse
aus der Beteiligung zum
Citybahnhof
zum Baustein
Sedelhöfe?
In den Sitzungsunterlagen war
nichts dabei.
8. Laut den Medienberichten und den Aussagen unseres Herrn Baubürgermeisters
Alexander Wetzig soll dort öffentlicher Raum an einen Investor abgegeben werden, der damit für immer über die Nutzung und Gestaltung dieser Flächen bestimmen kann und wodurch die Stadt Ulm und Ihre Bürger für zukünftige Umgestaltungen ihr „Mitspracherecht“ verliert. Dies widerspricht der bisherigen erfolgreichen
Grundstückspolitik der Stadt Ulm.
Der öffentliche Raum der „Sedelhöfe“ muss auch zukünftig im Besitz der Öffentlichkeit bleiben. Der Verkauf einer solch zentral gelegenen öffentlichen Verkehrsfläche
am neuen „Tor zur Stadt“ (?) darf meines Erachtens nur über einen Bürgerbegehren/Bürgerentscheid getroffen werden, dessen Anstoß ich hiermit fordere, sollte
sich am Vorhaben nichts mehr in dieser Hinsicht ändern und die Verkehrswege im
Besitz der Stadt Ulm bleiben.
Keine Aussage dazu.
Eine solche Vorgehensweise kann eigentlich auch nicht im Interesse unseres Baubürgermeister Herrn Alexander Wetzig sein, der sich selbst als „DER Verteidiger
des öffentlichen Raums“ sieht (siehe Zeitungsbericht, Anlage 4, zum Buch mit
dem Titel „Wir bauen Deutschland“. Darin wird von Herrn Wetzig explizit gefordert,
dass der öffentliche Raum gegen Privatisierung und private Nutzungsansprüche
verteidigt werden muss und er sieht eine „Bedrohung“ an allen Ecken und Enden,
wo Einkaufszentren, Gastronomen und fliegende Händler drohen.
„Daraus resultiert, dass der öffentliche Raum permanent gegen Reprivatisierung
und private Nutzungsansprüche verteidigt werden muss – egal in welcher Form und
an welcher Stelle.“
(Zitat von Herrn Baubürgermeister Alexander Wetzig aus dem Buch „Wir bauen
Deutschland“, Jovis Verlag Berlin 2013)
Das Erreichen dieses Ziels ist aber nur mit der Unterstützung der Bürger, bzw. deren gesetzlichen Vertretern im Gemeinderat möglich, die die Einhaltung dieses
Grundsatzes gegenüber der Verwaltung einfordern müssen – egal in welcher Form
und an welcher Stelle – wie es unser Baubürgermeister fordert.
9. Auf welcher Planungsgrundlage wurde der Abriss der bestehenden Gebäude im
Geltungsbereich des B-Plans „Sedelhöfe“ veranlasst und wer hat dies Genehmigt?
Müssen bei einer solchen Maßnahme nicht ein fertiges Konzept und ein entsprechender Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) vorliegen?
Wenn nicht, dann stellt sich die Frage, ob in Ulm jeder sein Gebäude zum Abriss
freigeben darf, obwohl die zukünftige Nutzung noch nicht geklärt ist und dafür noch
keine Planungsgrundlage (gültiger B-Plan,…) besteht?
?
Keine Aussage dazu.
10. Zum Vorhaben liegt den Unterlagen nur der Entwurf des Investors vor keine Alternativplanungen. Als Bürger sieht man sich somit lediglich mit einem Entwurf des
Investors und dessen Absichten konfrontiert was auch in der textlichen Begründung unter 2. „Anlass und Ziel der Planung“ so beschrieben wird. Somit handelt es
sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der im BauGB unter dem
§12 beschrieben wird und was entsprechend angepasst werden muss (siehe Anlage 5).
11. Zum Projekt wurde eine „öffentliche Podiumsdiskussion“ durchgeführt, wo bereits wichtige Anmerkungen zum Projekt aus der Bevölkerung und von den Gemeinderäten vorgebracht wurden. Den Unterlagen liegt kein Protokoll zu dieser
Veranstaltung vor, wodurch man als Bürger und Gemeinderat im Unklaren ist, ob
diese vorgebrachten Punkte ordnungsgemäß aufgenommen wurden oder nicht
(siehe dazu auch die offizielle Einladung an die Ulmer Stadträte in der Anlage 6).
12. Anscheinend liegen diverse Gutachten zu dem geplanten Sedelhof-Projekt vor, die
den Sitzungsunterlagen nicht beiliegen. Da sich darin aber wichtige Aussagen und
Bewertungskriterien befinden, auf die bereits öfters verwiesen wurde, müssen diese
Gutachten im Verfahren mit aufgenommen werden. Durch das Fehlen dieser Gutachten in den Unterlagen kann keine Bewertung erfolgen und es können keine weiteren Anregungen dazu vorgebracht werden – siehe dazu auch später unter Punkt
17.
13. Es müssen dem Bürger und dem Gemeinderat die auftretenden Kosten und Folgekosten aufgezeigt werden, die das Vorhaben mit den bisher getroffenen Vereinbarungen/Verträgen mit sich bringt und durch die Stadtkasse, bzw. aus öffentlichen
Geldern zu finanzieren sind. Dem Ganzen steht zudem die Zahl gegenüber, was
durch den Verkauf der Grundstücke eingenommen wird. Ohne diese Angabe ist
keine Bewertung des geplanten Vorhabens möglich auf das sich das Bebauungsplanverfahren bezieht.
Gemeint sind dabei z.B. folgende Kosten:
Kauf der Grundstücke
Abriss der Gebäude und der Tiefgarage (inkl. Entsorgung,…)
Umlegen von Versorgungsleitungen
Umleitung der Blau
Bau des Mc-Donalds Containers
Mietaufwendungen für Mc-Donalds
Zusatzkosten durch Umzug Mc-Donalds
„Entschädigungszahlungen“ von Umsatzverlusten für Mc-Donalds
Ausfall von Parkeinnahmen
Kosten für zusätzliche „Ersatzparkflächen“
…
Auch diese Frage muss im Bebauungsplanverfahren mit aufgenommen werden,
denn wenn ein untragbares Missverhältnis vorhanden ist, muss erst mal über die
weitere Fortführung des Vorhabens diskutiert werden, um unnötige Unkosten von
den Bürgern der Stadt Ulm fern zu halten.
Durch das Weglassen des gelb
markierten textes
wurde „unterschlagen, dass
es nur ein Teil
der gemeinten
Kosten sind, von
denen dann auch
noch zwei wichtige Punkte weggelassen wurden.
?
14. Vor Jahren wurden die „Sedelhöfe“ anscheinend im Vorhaben „Citybahnhof“ als
ein Gesamtprojekt betrachtet, was durch den Zusammenhang der Besucherströme
und weitere wichtige Schnittstellen nachvollziehbar ist.
Nun werden die „Sedelhöfe“ getrennt betrachtet und da es meines Wissens noch
keine feste Planung/Ausrichtung zum Citybahnhof gibt und auch dort noch wichtige
Fragen offen stehen, kann eine Gesamtbetrachtung noch nicht erfolgen, was auch
für eine Bewertung bei gemeinsamen Schnittstellen zutrifft.
?
Bei der Lenkung der Besucherströme muss für die Besucher, Bürger, bestehende,
bzw. hinzukommenden Geschäfte darauf geachtet werden, dass diese so ausgerichtet sind, dass man nicht „gezwungen“ wird, in die „Sedelhöfe“ zu gehen sondern
an einer großzügigen barrierefreien Fläche eine freie Entscheidung treffen kann, in
welche Richtung es gehen soll:
Unter blauem Himmel entlang der freizügigen Einkaufsstraße, oder durch die
engen vermutlich bedrückenden Gassen des Einkaufzentrums, mit seinen verschiedenen Ebenen und Übergängen…
Aus der aktuellen offiziellen Sachlage zum Projekt kommt dafür meines Erachtens
nur der Zugang über die Bahnhofstraße in Frage. Aber auch dazu kann keine richtige Bewertung getroffen werden, da es nun ein Bestandteil von zwei separaten Projekten ist, die unabhängig voneinander ausgelegt und weiterentwickelt werden.
Keine Bewertung / Stellungnahme
dazu.
15. Aus den Sitzungsunterlagen geht nicht hervor, ob wichtige Punkte aus dem bisherigen Projekt „Citybahnhof“ übernommen wurden und wenn ja, wie diese zustande
kamen (bzw. welche Kriterien und Entscheidungen dazu führten).
Wenn man dort wichtige Elemente mit berücksichtig, bzw. übernommen hat, müssen diese auch den Sitzungsunterlagen beigelegt werden, um eine Bewertung zu
ermöglichen und eine Transparenz im Beteiligungsprozess zu schaffen – auch im
Hinblick auf die Schnittstellenproblematik unter Punkt 13.
Bei dem Punkt 15. ging es nicht um die
Ziele des Citybahnhofs, sondern um
Punkte, die beim Citybahnhof zu den
Sedelhöfen bearbeiten / entwickelt wurden, bevor das Projekt Sedelhöfe aus
dem Citybahnhof heraus genommen
wurde.
16. Zur Grundstücksfläche liegen unterschiedliche Aussagen vor. In der Hochglanzbroschüre der öffentlichen Podiumsdiskussion wird von 9.000m² gesprochen und in der
Beschlussvorlage, unter Punkt 3. werden 12.173m² genannt. Welche Aussage ist
nun zutreffend und kann in die Bewertung mit aufgenommen werden?
17. Aus den bisherigen Informationen und den Sitzungsunterlagen geht nicht hervor, ob
der Investor vom geplanten Wohnraum für 10 Jahre auch 20% als preisgünstigen
Wohnraum zur Verfügung stellt, wie es am 4.7.2013 im Fachbereichsausschuss
Stadtentwicklung, Bau und Umwelt beschlossen wurde.
Da laut der Stadtverwaltung ein erhebliches Defizit in diesem Preissegment besteht
und ein entsprechender Beschluss dazu gefasst wurde, muss die unbedingt gewährleistet sein und vertraglich niedergeschrieben werden, sofern es beim bestehenden Vertag noch kein Bestandteil ist?
Laut unserem OB Ivo Gönnen gelten
diese Richtlinien für alle Kaufverträge,
bzw. öffentlich rechtliche Verträge, die
nach dem 04.07.2013 mit der Abteilung
Liegenschaften bzw. der Hauptabteilung
Stadtplanung Umwelt Baurecht abgeschlossen werden.
Wurde dieser Beschluss am 4.7.2013 so
gefasst?
18. Wichtige Elemente der „modernen Bürgerbeteiligung“ wurden bisher außer Acht
gelassen und die fehlende Transparenz dieses Projekts lässt keine Bewertung des
Vorhabens zu. Vorab geschlossene „Geheimverträge“ mit dem Investor MAB
schränken den Handlungsspielraum extrem ein und da die Inhalte nicht bekannt
sind, weiß man als Bürger nicht einmal, wo man noch etwas einbringen und mitgestalten kann.
Zudem wurde ein Großteil der Sitzungen zu diesem Vorhaben unter Ausschluss der
Öffentlichkeit abgehalten und es wurden dabei Vereinbarungen getroffen, die der
Öffentlichkeit auch nicht bekannt sind.
Unter diesen Gesichtspunkten und den vielen Versäumnissen (Lücken an Informationen) werden nicht einmal die „Mindestanforderungen“ des Baugesetzbuches eingehalten und ein ordentliches Verfahren kann nur noch durch einen „Neustart“ gewährt werden, das dann hoffentlich auch die Anforderungen der neuen Partizipationsgesellschaft erfüllt.
Zitat von Herrn Baubürgermeister Alexander Wetzig:
Für eine funktionierende lokale Demokratie müssen Planer und Verwaltung die
Bürgerschaft von Anfang an in den Planungs- und Kommunikationsprozess integrieren sowie den Dialog mit ihr „auf Augenhöhe“ und mit der Bereitschaft zur Veränderung führen (siehe Anlage 7, Blatt 4 Absatz 1).
Wie das Ganze besser gemacht werden kann, würde die Berücksichtigung und der
Einsatz der 10 Thesen aus dem Thesenpapier von Herrn Baubürgermeister Alexander Wetzig (Anlage 8) zeigen und damit vorab viele Unklarheiten und Probleme
beseitigen, wenn man diese auch nur Ansatzweise so leben würde, wie vorgeschlagen.
Auch hier liegt es in der Verantwortung des Gemeinderats, die Umsetzung dieser
Thesen zu fordern. Die besten Thesen bringen nichts, wenn sie nicht gelebt werden.
Zusammenfassend, zum Thema Bürgerbeteiligung und fehlenden Transparenz
kann gesagt werden, dass den Sitzungsunterlagen folgende Dokumente fehlen,
was eine Bewertung und ein Mitwirken verhindert:
a. Bewertungskriterien (Kriterien aus dem Architektenwettbewerb) die zum aktuellen Entwurf des MAB-Bauvorhabens geführt haben, an dem sich der Bebauungsplan orientiert.
In diesem Zusammenhang fehlt auch eine Übersicht und Bewertung, warum
man von vorausgesetzten Zielen und Bewertungskriterien zu diesem Projekt
abgewichen ist, die nun kein Bestandteil der MAB-Planungen mehr darstellen.
b. Es fehlen die städtebaulichen Ziele / Gesamtkonzept zu diesem Gebiet. In der
Begründung zum B-Plan werden unter 2. nur die Planungen und Ziele des Investors aufgeführt.
c. Studie zu Standortort und Zielgruppen, von Customer Research 42 GmbH (zumindest eine Aufbereitung der wichtigsten Elemente davon).
Wo liegen für
die Bürgerschaft die
Ergebnisse
dieser Entscheidungen
und Abwägungen aus?
d. Verkaufsflächenentwicklung, was ein wichtiger Indikator für die Auswirkung auf
den Einzelhandelt gilt
e. Verträglichkeitsgutachten eines neutralen und fachlich kompetenten Gutachters,
der klare Zielstellungen dazu transparent bearbeitet/aufbereitet.
f. Offenlegung der MAB-Verträge, um den Handlungsspielraum aufzuzeigen, wo
man sich als Bürger überhaupt noch einbringen kann.
g. Protokoll aus der öffentlichen Podiumsdiskussion fehlt.
h. Darlegung, welche Elemente aus dem bisherigen Verfahren zum Citybahnhof
mit übernommen wurden (inkl. der dazugehörigen Unterlagen)?
i.
Verkehrsgutachten, das zum Beginn der öffentlichen Auslegung fertiggestellt
sein sollte (laut Beschlussvorlage, S. 7) und bei den Sitzungsunterlagen fehlt.
j.
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen, die im Vorfeld des Planungsverfahrens eingeholt werden sollte (laut Beschlussvorlage, S. 4) und bei
den Sitzungsunterlagen fehlt.
k. Schalltechnische Untersuchung, die zur öffentlichen Auslegung vorliegen soll
(laut Beschlussvorlage S. 7) und bei den Sitzungsunterlagen fehlt.
l.
Aussagen zur Brandschutzkonzeption mit entsprechendem Gutachten
m. …
Zur Zusammenfassung und den Punkten a-l wurden alle
erläuternden, oder ergänzenden Hinweise weggelassen.
Abschließendes Fazit zur bisher veranstalteten „Öffentlichkeitsbeteiligung“:
Die Ulmer Bürger dürfen sich bei den „Sedelhöfen“ mit …
… fehlenden Unterlagen,
… fehlenden Informationen,
… abgeschlossenen (nicht öffentlichen) Geheimverträgen zwischen der
Stadt Ulm und dem Investor MAB,
… mehreren Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
… fehlerhaften (rechtswidrigen?) Ablauf des Gesamtverfahrens,
… und bereits fixen Planungen des Investors MAB
… bei der Öffentlichkeits-BETEILIGUNG mit einbringen.
Sieht so die vorbildliche Ulmer Bürgerbeteiligung aus?
Das komplette Fazit wurde von der Verwaltung (Herrn
Zint) nicht mit aufgenommen und somit ist keine Bewertung / Stellungnahme dazu erfolgt und es kann nicht
vom Gemeinderat Bewertet / Abgewogen werden.
Original Text aus meiner Email vom 24.11.2013:
Betreff:
Nachtrag zu meinem Einwenderschreiben / "Beteiligungsschreiben" Bebauungsplanverfahren "Sedelhöfe"
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei Ihnen fristgerecht ein Schreiben zum oben genannten Bebauungsplanverfahren eingereicht und im Nachhinein ist mir nun aufgefallen, dass ich in den Sitzungsunterlagen auch mehrere Anträge und Kritikpunkte von Fraktionen dazu nicht finden konnte.
Hiermit bitte ich Sie, auch diese Anträge / Kritikpunkte noch mit aufzunehmen, da darin
wichtige Vorschläge und Anregungen beinhaltet sind, die diskutiert gehören.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Anlagen und dass diese noch in das Bebauungsplanverfahren mit aufgenommen werden.
Vorab besten Dank
Mit freundlichen Grüßen
Dabei hat es sich um eine Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehandelt
Was wurde in der Sondersitzung behandelt und mit welchen Resultaten?
In der oben genannten Sitzung handelte
es sich „nur“ um Einwendungen Träger
Öffentlicher Belange, nicht aber um die
eingereichten Anträge und Kritik der
Fraktionen, die ich hiermit nochmals zur
Bewertung / Abwägung vorbringe.
Rathaus, Marktplatz 1
Tel. 0731 161-1096
Fax 0731 161-1097
Herrn OB Gönner (Rathaus, per E-Mail)
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 8:00–12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
gruene-fraktion@ulm.de
www.gruene-fraktion-ulm.de
Ulm, 27. 8. 2013
Sedelhöfe: Die Verwaltung redet nicht mit dem Gemeinderat!!!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gönner,
einer der Punkte bei den Sedelhöfen, die kontrovers diskutiert werden und die im
Verlauf des weiteren Bebauungsplanverfahrens geklärt werden müssen, bezieht sich
auf den Verkauf der bis jetzt öffentlichen Flächen auf Ebene 0 und -1 im
Zugangsbereich zur Unterführung von der Bahnhofstraße kommend. Unser Ziel muss
sein: Klärung der Verkehrsführung in der Friedrich-Ebert-Straße, ebenerdige Querung
dieser Straße in die Ulmer Innenstadt hinein, eine zusammenhängende, großzügige,
der Bedeutung dieses Bereichs gerecht werdende Verbindung vom Ulmer Bahnhof
zum Ulmer Münster. Dafür sollten wir uns an der Weitsicht der Münsterbaumeister
anlehnen und eine langfristige Lösung, unter Einbeziehung des Gebäudes
Bahnhofplatz 7, entwickeln.
Beim Aufstellungsbeschluss der Sedelhöfe vom 25.06.2013 ist der Umgriff des
Bebauungsplanes Sedelhöfe bis an die Bahnhofstraße, also inklusive des
Zugangsbereichs in der Bahnhofstrasse zur Unterführung und den Rolltreppen,
dargestellt. Dieser gesamte Zugangsbereich zur Unterführung ist mit einem „Gehrecht
zugunsten der Allgemeinheit im EG“ belegt, von einem Nutzungsrecht zugunsten der
Stadt Ulm ist keine Rede.
Auf unsere Frage, was passiere, wenn die Möglichkeit bestehe, einen anderen
(großzügigeren) Zugang in einem Step 2 zu verwirklichen und die Flächen der Stadt
Ulm nicht mehr gehören, erhielten wir die Antwort, dass der Step 2 möglich sei.
Geregelt werden müsse dies in einem liegenschaftlichen Vertrag, den es noch gar
nicht gäbe (siehe Protokoll vom 25.06.13, § 196 Rahmenplan „Sedelhofquartier“ S.
4). Dieser könne erst nach dem Satzungsbeschluss verhandelt werden.
Dieser Sachverhalt gehört JETZT geklärt. Der Gemeinderat entscheidet über den
Bebauungsplan, deshalb müssen wichtige und zentrale Fragen geklärt sein, bevor er
entscheiden kann. Wie äußerte sich Herr Wetzig, Baubürgermeister in Ulm, in dem
Buch „Wir bauen Deutschland“: „Der öffentliche Raum ist für mich die zentrale
Kategorie einer Stadt. Seine Bedeutung kann gar nicht hoch genug eingeschätzt
werden. Daraus resultiert, dass der öffentliche Raum permanent gegen
Reprivatisierung und private Nutzungsansprüche verteidigt werden muss – egal in
welcher Form und an welcher Stelle.“ Das werden wir tun.
Wir erwarten deshalb klare und eindeutige Antworten auf folgende Fragen, und zwar
VOR dem nächsten Schritt im Bebauungsplanverfahren.
Wir beantragen deshalb, folgende Fragen vor dem Auslegungsbeschluss zu
beantworten:
1. Soll der Zugangsbereich in der Bahnhofstraße zur Unterführung und den
Rolltreppen an den Investor MAB verkauft werden? Wenn ja, welche Flächen,
nur die Flächen auf Ebene 0 oder auch die auf Ebene -1?
2. Enthält der Vertrag mit MAB Regelungen hierzu und wenn ja, welche?
3. Welche rechtlichen Konsequenzen hat der Verkauf der Flächen an MAB
bezüglich der künftigen Nutzung und welche Konsequenzen hätte dies bezüglich
einer Weiterentwicklung in diesem Bereich, sprich welche rechtlichen
Konsequenzen kamen bei einer baulichen Veränderung zum Tragen? Welche
Gestaltungsmöglichkeiten verblieben bei der Stadt?
4. Welche rechtlichen Konsequenzen hätte es, wenn die Stadt Ulm die Flächen
nicht an den privaten Investor verkauft?
5. Haben sich diesbezüglich neue Verhandlungsergebnisse mit der MAB in den
letzten Wochen ergeben, die uns, dem Gemeinderat, noch nicht vorliegen?
Viele ungeklärte Fragen, verhärtete Fronten, das alles ließe sich vermeiden, wenn die
Verwaltung endlich mit dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit reden würde und
allen klar und deutlich den Sachverhalt darlegen würde. Ohne Klärung der
anstehenden Fragen, ohne belastbare Aussagen von Seiten der Verwaltung und der
MAB wird die GRÜNE Fraktion nicht die Hand heben, um die Pläne durchzuwinken.
Mit freundlichen Grüßen
die GRÜNE Fraktion Ulm
(B. Schäfer-Oelmayer)
(R. Böker)
(A. Weinreich)
(S. Räkel-Rehner)
(M. Joukov)
(U. Lambrecht)
(K. Kontzinos)
CDU-Fraktion im Ulmer Gemeinderat - Citybahnhof/Sedelhöfe
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CDU-Fraktion Ulm
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Presse
25.07.2013, 12:13 Uhr
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Citybahnhof/Sedelhöfe
Pressemitteilung
Der Gemeinderat hat mit Stimmen der CDU Fraktion ein zukunftsweisendes
Verkehrskonzept am Bahnhof auf den Weg gebracht. Dies ist ein erster Schritt in
Richtung Realisierungswettbewerb, der ebenfalls im Juli ausgeschrieben wurde und
dessen erstes Ergebnis die Platzgestaltung und die darunter liegende Tiefgarage sein
wird.
Warum die Entscheidung nur lauten konnte, 4 Fahrspuren auf der Friedrich-Ebert-Straße am
Bahnhof beizubehalten, kann jeder derzeit selbst erfahren, wenn er durch die zur Zeit
stattfindenden Bauarbeiten „in den Genuss“ kommt, die ganz erheblichen Behinderungen, die
sich bis in den Zinglerberg hinauf auswirken, zu erleben.
Welche Verkehrsbehinderungen und Staus in der Friedrich-Ebert-Straße am Bahnhof dauerhaft
auftreten würden, wenn die Stadtverwaltung die Pläne der Grünen zur Einspurigkeit umsetzen
würde, können die Ulmer aktuell an dieser Stelle sehr anschaulich erleben. Die derzeitigen
Behinderungen sind vorübergehend und zeitlich begrenzt. Ein Rückbau auf eine Fahrspur würde
zu einer ständigen Dauerbelastung führen.
Deshalb:
Machen Sie sich von der jetzigen Situation ein Bild und unterstützen Sie uns bei der
Beibehaltung von zwei Fahrspuren in jede Fahrtrichtung.
Ulm als Oberzentrum mit dem ICE-Bahnhof mit täglich ca. 50.000 Fahrgästen, überregionalem
Bus-Bahnhof und Verkehrsdrehscheibe für eine große Region mit weiteren wichtigen zentralen
Aufgaben, muss für alle gut erreichbar sein.
Diese Maxime hat uns auch bei der Beratung im Fachbereichsausschuss zum
Aufstellungsbeschluss der Satzung über die Sedelhöfe geleitet. Wir haben bewusst darauf
hingewirkt, dass keine endgültigen Festlegungen in der Satzung getroffen worden sind. Vielmehr
hat die Verwaltung die Prüfung der diskutierten Alternativen zugesagt. Deren Prüfung steht noch
aus. Wir haben daher zudem die Verwaltung um Prüfung der nachfolgenden Punkte gebeten.
(Antrag anbei):
- Kein Verkauf des Kopfgrundstückes "City Tor " bei ggf. Einräumung von Überbaurechten
- Verschiebung des Kopfgrundstückes Richtung Bahnhofsgasse und Erweiterung des Platzes
zwischen Kopfgrundstück und Brückenkopfgrundstück (1) ggf. Öffnung des Citytors durch
Verschiebung der Bebauung nach Norden. (1)
- Simulationen der Besucherströme in dieser Alternative sowie Gutachtens Einholung.
- Öffnung und Abrundung des Kopfgrundstückes ovalförmig Richtung Bahnhofstraße (2)
- Erschließung und Andienung der oberen Bahnhofstraße
- Bündelung der Querung auf Ebene null (ÖPNV) und Ebene -1 durch gleichermaßen gute
Anbindung, optionale Verbindung zwischen -1 und 0 durch Rampe statt Rolltreppe
- Erarbeitung eines Plan B im Wege der sog. „two step“ Lösung, Einschluss Bahnhofsplatz 7 ins
Sanierungsgebiet . Diesbezüglich verweisen wir auf unseren Antrag vom Mai 2013 und bitten um
Mitteilung ggf. bereits vorliegender Ergebnisse.
http://www.cdu-fraktion-ulm.de/index.php?ka=1&ska=4&printit=1&id... 24.11.2013
CDU-Fraktion im Ulmer Gemeinderat - Citybahnhof/Sedelhöfe
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Wir haben die Verwaltung weiter gebeten, Verhandlungen mit dem Investor aufzunehmen, damit
die oben dargestellten städtebaulichen Ziele einvernehmlich umgesetzt werden.
Nichts halten wir von der „Ruinenpolitik“ der GRÜNEN, die mit IHREM kategorischen Nein zu
einem Satzungsbeschluss, der noch nicht einmal formuliert ist, die Sedelhöfe insgesamt in Frage
stellen und sie sehenden Auges in einen abgeräumten Hinterhof steuern. Ulm kann sich kein
Ruinenfeld an den Sedelhöfen leisten. Alle Beteiligten müssen sich im Zeitplan um die
bestmöglichste Umsetzung der vorliegenden Pläne bemühen.
Antrag Sedelhöfe
Ältere Artikel finden Sie im Archiv.
http://www.cdu-fraktion-ulm.de/index.php?ka=1&ska=4&printit=1&id... 24.11.2013
FWG-ULM: "Für einen gleichberechtigten Zugang zu den Sedelhöfen und zur Bahn... Seite 1 von 1
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"Für einen gleichberechtigten Zugang zu den Sedelhöfen und
zur Bahnhofsstraße!"
15.08.2013
Dafür macht sich die FWG-Fraktion in einem konkreten Vorschlag, der sogenannten "YLösung" stark. Auf einer Pressekonferenz stellte die FWG diesen für alle befriedigenden
Vorschlag der Öffentlichkeit vor. In einem Antrag an den OB fordert die FWG eine schnelle
Prüfung einer Realisierbarkeit der "Y-Lösung". Lesen Sie hier den Antrag ....
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Sedelhöfe“ am 25.
Juni 2013 steht das Projekt in der konkreten öffentlichen Diskussion.
Hauptthema ist dabei, sowohl von der IHK, den Händlern und der CityMarketing, der Zugang von der Unterführung Bahnhof in die Innenstadt.
Auch wir, die FWG-Fraktion, haben bereits bei der Beratung des
Grundsatzbeschlusses „Sedelhöfe“ am 25. April 2012 das Nutzungskonzept
befürwortet, jedoch auf einen gleichberechtigten Zugang zwischen
„Sedelhöfe“ und Banhofstraße hingewiesen. Diese Forderung stand auch in
unserer Stellungnahme im Fachbereichsausschuss am 25. Juni 2013 im
Mittelpunkt. Dass dies keine leichte Aufgabe ist, ist auch uns bewusst.
Nach langen intensiven Überlegungen bitten wir die Verwaltung, folgenden Vorschlag zu überprüfen:
Aufteilung der bestehenden Fußgängerunterführung auf Ebene -1 im Bereich Aufgang zu den Staßenbahngleisen in 2
Richtungen.
1.Richtung Sedelhöfe
2. Richtung Bahnhofstraße / Innenstadt
Auf Ebene -1 führt eine neue Passage rechts ab in Richtung Bahnhofstr, welche südlich der Hauses Bahnhofplatz 7 mit
Treppen und/oder Rollband nach oben kommt.
Dafür muss die Bahnhofstr in diesem Bereich verschmälert werden, was aber möglich ist, da dieser obere Teil nur als
Anliegerstraße dient. Der Fußgänger kann sich bereits in der Unterführung entscheiden, welchen Weg er in die Innenstadt
nimmt ( Y –Lösung).
Damit sind beide Bereiche gleichberechtigt behandelt.
Die entstehenden Mehrkosten sollten bei einem Gesamtprojekt „Sedelhöfe“ nicht im Vordergrund stehen. Auch tritt die
Eigentumsfrage („Tafelsilber“) in den Hintergrund. Die bestehenden Läden in der Unterführung können im gleichen Bereich
ersetzt werden.
Wir bitten die Verwaltung diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.
FWG Fraktionsgemeinschaft
http://www.fwg-ulm.de/fwg-blog/einzelansicht/fuer-einen-gleichberechtigten-zugang-... 24.11.2013
Sedelhöfe: Sedelhöfe-Kritik auch von der SPD - sedelhof| Südwest Presse Online
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URL: http://www.swp.de/2159184
Autor: HANS-ULI THIERER, 18.08.2013
Sedelhöfe
Auch SPD übt Kritik an Sedelhöfe-Plänen
ULM: Kritik an Details, aber auch die Warnung, das Gesamtprojekt durch allzu viele Nörgeleien in Frage
zu stellen: Die Ulmer SPD-Fraktion sieht Korrekturbedarf, ohne die Sedelhöfe ins Wanken bringen zu
wollen.
Luftaufnahme der Baustelle am Bahnhofplatz. Fotograf: Siegfried Geyer
Einzelhandelsplatz Ulm/Neu-Ulm in Bewegung: Während diese Woche in Neu-Ulm Möbel Mahler eröffnet und
die Vorbereitungen für die Glacis-Galerie voranschreiten, ist in Ulm das Baugelände für die Sedelhof-Galerie
zum größeren Teil abgeräumt; nur die Abrissgebäude an der Friedrich-Ebert-Straße stehen noch. Derweil hat
http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Auch-SPD-uebt-Kritik-an-Sedelhoefe-...
24.11.2013
Sedelhöfe: Sedelhöfe-Kritik auch von der SPD - sedelhof| Südwest Presse Online
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sich in den Ferien an der politischen Front die Kritik an Vorgehensweisen der Stadtverwaltung und an
Einzelheiten der Planung für das Einkaufs- und Wohnquartier, das der Investor MAB parallel zur Fußgängerzone
Bahnhofstraße realisieren möchte, so aufgestapelt, dass sie inzwischen ein kleines Hochregallager füllt.
Fristgerecht zum heutigen Urlaubsende des Oberbürgermeisters Ivo Gönner hat sich auch dessen Hausmacht,
die SPD, zu Wort gemeldet – keinesfalls nur mit Beifall und rückendeckenden Worten. Zwar betont die Fraktion
durch ihre Chefin Dorothee Kühne und die Vizes Katja Adler und Martin Rivoir, sie halte die grundlegende
Sedelhöfe-Planung für einen großen Wurf, der nicht durch Kleinmut in Frage gestellt werden dürfe. Auch stehe
man zur Realisierung durch den Investor MAB, der sich bekanntlich zurückzieht aus der Entwicklung solcher
Projekte und selber abgewickelt wird. Dennoch sieht auch die SPD Anlass für Korrekturen und Kritik.
Zugänglichkeiten: Die Fraktion hält den Zugang von der Bahnhofstraße zur Bahnhofspassage (und umgekehrt)
für unzureichend. Ähnlich wie die CDU kritisiert die SPD die Platzverhältnisse im Bereich der heutigen
McDonald’s-Filiale und des Berblinger-Denkmals als zu eng und unübersichtlich. Es seien keine hinreichenden
Blickbeziehungen zur Bahnhofstraße und zum Bahnhofsgebäude gegeben. Diese sollten, so das SPD-Trio,
durch ein „großzügiges Sichtfenster im Zugangsbereich zur Bahnhofsunterführung“ geschaffen werden. Und:
„Treppe und Rolltreppen sollen Richtung Bahnhofstraße zeigen.“
Kein unterirdisches Y: Nichts hält die SPD von der durch die FWG ins Spiel gebrachten Y-Lösung, nämlich die
Fußgängerströme vom Bahnhof her in der Unterführung y-förmig aufzuteilen Richtung Bahnhofstraße und
Sedelhöfe. Rivoir: „Wir sind nicht für X, Y oder Z.“ Sondern dafür, so Kühne, „dass die Leute so rasch wie
möglich einen offenen, lichten Platz erreichen“.
Fassadengestaltung: An der Friedrich-Ebert-Straße schwebt der SPD eine Bebauung mit breiten Arkaden vor.
Höchste Priorität habe die architektonische Gestaltung der Fassaden zum Bahnhofsplatz hin.
Zwei Fußgängerfurten: Anders als Handel und IHK ist die SPD gegen nur einen Fußgängerüberweg inmitten der
Friedrich-Ebert-Straße, sondern wie die Verwaltung für deren zwei – am Anfang und Ende der
Straßenbahnhaltestelle. Passanten, die die nördliche Überquerung nutzten, landeten in den Sedelhöfen, wer den
Überweg im Süden nehme, komme in die Bahnhofstraße.
Andienung: Sport Sohn müsse per Lkw vorbehaltlos in der Sedelhofgasse angedient werden können. „Das
wollen wir, eine Andienungsgarage ist machbar“ (Rivoir).
Mehr Wohnungen: Die Fraktion will, dass im gesamten Quartier insgesamt mehr Wohnungen geschaffen werden
als bisher vorgesehen.
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http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Auch-SPD-uebt-Kritik-an-Sedelhoefe-...
24.11.2013
Sedelhöfe
Erstellt: Montag, 02. September 2013 21:23
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in den letzten Wochen hat es verstärkt Diskussionen um den Bebauungsplan Sedelhöfe
gegeben. Um hier nicht im luftleeren Rau zu argumentieren, beantragen wir, dass in der
nächsten Fachbereichsausschusssitzung am 1. Oktober d.J. die Verwaltung die
vertragsrechtlichen Konsequenzen der von verschiedener Seite vorgebrachten Einwendungen
und Änderungswünschen in nicht-öffentlicher Sitzung erläutert. Dabei sollte den Mitgliedern des
Ausschusses Einblick in das bestehende Vertragswerk gewährt werden.
Wir sind der Meinung, dass es unbedingt vermieden werden muss, dass die Stadt mit dem
Vorwurf eines Vertragsbruchs konfrontiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bruno Waidmann, Vorsitzender
Rose Goller-Nieberle, Stellv. Vorsitzende
Erik Wischmann, Stellv. Vorsitzender
Veröffentlichung:
Südwest Presse, 05.09.2013: FDP will Verträge sehen (nicht online)
Seite 1 / 1 - Quelle: www.fdp-fraktion-ulm.de
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Städtebau und Baurecht II
Münchner Straße 2
89070 Ulm
Ulm, 27.05.2014
Anregungen und Einwendungen zum aktuellen Entwurf des Bebauungsplans
mit der Nr. 110.5/100, „Sedelhöfe“ mit der Flurstück-Nr. 27/2 (Kleine Blau), 64/8,
64/9, 64/10, 65, 65/6, 137/1, 137/7, 137/8, 137/10, 137/11 sowie Teilflächen der
Flurstücke Nr. 63 (Keltergasse), Nr.64 (Bahnhofplatz), 137 (Sedelhofgasse),
137/9 (Mühlengasse) und 287 (Olgastraße) der Gemarkung Ulm
Sehr geehrte Damen und Herren,
da zu den bisherigen Anregungen und Einwendungen die Bewertung und Abwägung
entweder gefehlt, oder durch falsche Gesichtspunkte betrachtet wurde, möchte ich
über dieses Schreiben nochmals wichtige Elemente dazu einbringen und hervorheben.
Bestandteil dieses Schreibens sind diverse Aussagen und Aufforderungen unseres
Baubürgermeisters Alexander Wetzig, in Hinblick auf die Grundstückspolitik und die
Veräußerung von öffentlichen Flächen. Aber auch diverse Versprechen unserer Vertreter im Gemeinderat, die bei diesem wichtigen städtebaulichen und zukunftsweisenden Projekt umgesetzt werden müssen.
Hierbei geht es um die Zukunft von Ulm, deren Bürger und einen gleichberechtigten
Stadtzugang, bei dem die Sedelhöfe (wie ursprünglich geplant) eine Ergänzung des
bestehenden Handels darstellen sollen und nicht als neues Tor zur Stadt – zugunsten des Investors MAB.
Wie bereits in anderen Schreiben bereits erwähnt, wurde über Alibiveranstaltungen
eine Beteiligung der Bürger vorgetäuscht, am Projekt selbst hat sich aber nichts zugunsten der Stadt Ulm und deren Bürger und des bestehenden Handels geändert –
im Gegenteil, alles nur zugunsten des Investors.
1/8
Mit folgenden Beispielen möchte ich dies nochmals erläutern:
1. Das Vorhaben Sedelhöfe war ursprünglich ohne das Grundstück zum Bahnhofsplatz 6 geplant. Nach dem Erwerb durch die Stadt wurde dieses Grundstück aber mit in die Planungen des Investors einbezogen und damit die Gestaltung des neuen Stadtzugangs aus der Hand gegeben.
zugunsten des Investors
2. Es sollte ein neuer gleichberechtigter und offener Stadtzugang geschaffen
werden. Die Planungen leiten die Passantenstöme vom Bahnhof her kommend direkt in die Sedelhöfe.
zugunsten des Investors
3. Die aktuelle Zugangslösung wird allgemein als unzureichend und ungerecht
bewertet. Als Alternative schlägt die Verwaltung einen 2. Rolltreppenaufgang
vor, der sich außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befindet
und der Zustimmung mehrere Eigentümer des Flurstücks 61/1 bedarf.
zugunsten des Investors
4. Herr Wetzig sprach Mitte 2013 von 40-60 Wohneinheiten (WE), die vom Investor auf ein Minimum (aktuell 9 WE) reduziert wurde. Die Planungen umfassen aktuell maximal 20 Wohneinheiten (genaue Anzahl ist unbekannt). Das
bedeutet aber nicht einmal die Hälfte an WE, von denen unser Baubürgermeister Alexander Wetzig Mitte 2013 noch gesprochen hatte.
zugunsten des Investors
5. In der Begründung wird eine schalltechnische Untersuchung auf der Basis
von normieren Rechenmethoden beauftrag, die als Maximalwerte einen zumutbaren Schallpegel von tagsüber 60dB(A) und nachtsüber 45dB(A) ausgibt. Die Überschreitung dieser genannten Maximalwerte stellt im Fall Sedelhöfe aber eine zumutbare Überschreitung dar.
zugunsten des Investors
6. In der Begründung wird hervorgehoben, dass sich die festgesetzte Höhenbeschränkung am vorhandenen Spektrum der Gebäudehöhen in der näheren
Umgebung orientiert.
Dabei wird aber kein Vergleich zur näheren Umgebung bezogen, sondern das Höhenmaß des Deutschhauses verwendet, zwischen dem
sich noch weitere niedrigere Gebäude befinden, die an die Sedelhöfe
2/8
angrenzen.
Hierbei kann wohl von Glück gesprochen werden, dass man dabei das
Ulmer Münster nicht mehr zur näheren Umgebung mit dazu gezählt hat
und sich das Bauvorhaben daran orientiert.
zugunsten des Investors
Für den Projektentwickler MAB gab es die Vorgabe, das oberste
Stockwerk mit Wohnungen zu versehen.
Dem ist der Investor MAB speziell im östlichen Bereich des Vorhabens
nicht nachgekommen und es darf nicht sein, dass man dieser Fehlplanung nun entgegen kommt indem man dem Investor ein zusätzliches
Geschoss eingesteht.
Damit verstößt man gegen die eigene Vorgabe und die festgesetzten
Höhenbeschränkungen (zur umgebenden Bebauung) werden klar
überschritten.
zugunsten des Investors
7. Das Regierungspräsidium Tübingen lässt maximal 18.000 m² Verkaufsfläche
zu und im Gutachten des Customer Research 42 GmbH wird mehrfach von
der Auswirkung einer Kannibalisierung gesprochen.
Dennoch richtet sich die Planung an diesem Maximalwert von 18.000 m² aus,
ohne auf diese Vorwarnung des Gutachtens zu reagieren und die Verkaufsflächenzahl etwas zu reduzieren.
zugunsten des Investors
8. Obwohl mit dem Bau der Sedelhöfe ein „Neukundengewinn“ für Ulm von
280.000 Besuchern dazu kommen soll, wird das bestehende Parkhaus Sedelhöfe in nahezu gleicher Ausprägung (Anzahl Stellplätze) ausgelegt, wie es
vorher der Fall gewesen ist. Die restlichen Stellplätze sollen über ein weiteres
Parkhaus auf dem Bahnhofsareal erfolgen, zulasten der Steuerzahler.
zugunsten des Investors
9. Obwohl zum Zeitpunkt der Ausschreibung keine gesetzliche Verpflichtung
mehr vorlag, ein EU-Ausschreibungsverfahren zu wählen, hat die Verwaltung
dies getan und sich damit gegen Transparenz und Beteiligung der Bürger entscheiden.
zugunsten des Investors
3/8
10. Auch nach der Wahl des EU-Ausschreibungsverfahrens hätte es die Möglichkeit gegeben, von den Bietenden Unternehmen eine Einwilligung zu fordern,
die eingereichten Entwürfe anonymisiert den Bürgern vorzulegen. Auch davon
hat man Abstand genommen und abgesehen.
zugunsten des Investors
11. Dem Bürger werden diverse Information und Beschlüsse aus nicht öffentlichen
Sitzungen vorenthalten. Ein geheimer Projektvertrag regelt Bestandteile des
Bauvorhabens, ohne dass der Bürger diese kennt und sich auch nicht richtig
in das Verfahren einbringen kann.
zugunsten des Investors
12. …
Die gesamte Vorgehensweise im Fall Sedelhöfe widerspricht den Grundsätzen einer
sinnvollen zukunftsweisenden Stadtentwicklung, die von unserem Baubürgermeister
außerhalb Ulms mehrfach „gepredigt“ werden, aber irgendwie in Ulm nahezu keinen
Anklang, Wirkung und Einsatz findet:
BM Wetzig und zur Rolle der Bürgerbeteiligung in der Stadtplanung:
„Bürgerbeteiligung nach Baugesetzbuch ist zu spät. „Wenn Sie, meine Damen und Herren erst dann anfangen, wenn Sie im formalen Prozess sind, haben Sie schon verloren…Partizipation muss von Anfang an und nicht erst anhand fertiger Pläne erfolgen“….
„Die neue Partizipationsgesellschaft erfordert weit mehr als die Bürgerbeteiligung gemäß Baugesetzbuch. Für eine funktionierende lokale Demokratie müssen Planer und
Verwaltung die Bürgerschaft von Anfang an in den Planungs- und Kommunikationsprozess integrieren sowie den Dialog mit ihr „auf Augenhöhe“ und mit der Bereitschaft
zur Veränderung führen…
Partizipation muss von Anfang an und nicht erst anhand fertiger Pläne erfolgen.“
(Vortrag BM Wetzig: „Baukultur ist Partizipationskultur“, Netzwerktreffen Süd der Architektenkammer BaWü, Stadthaus Ulm, 29.06.2011)
BM Wetzig zur Priorität des öffentlichen Raums:
„Der öffentliche Raum ist für mich die zentrale Kategorie einer Stadt. Er ist primär
nutzungsunbestimmt, offen und für alle da (….).
Der öffentliche Raum muss gegen Privatisierung und private Nutzungsansprüche
verteidigt werden, wie sie durch Einkaufszentren, aber auch Gastronomen und fliegende
Händler drohen, also praktisch an allen Ecken und Enden.“
(Daniel Arnold: Wir bauen Deutschland. Jovis
4/8Verlag Berlin, S. 248)
BM Wetzig zum Planen in Alternativen:
„Um diesen Anspruch zu verwirklichen, verknüpfen wir die Vergabe neuen Baurechts
immer mit der Forderung, einen Architektenwettbewerb durchzuführen.
Ab einer bestimmten Größe gibt es kein innerstädtisches Projekt, bei dem nicht
mindestens sieben, acht Architekten einen Entwurf liefern.“
(Daniel Arnold: Wir bauen Deutschland. Jovis Verlag Berlin, S. 249)
Die Gemeinderäte haben sich über einen Eid gegenüber den Ulmer Bürgern verpflichtet, sich für dessen Interessen und Wohl einzusetzen und wie bereits erwähnt,
nicht für Investoreninteressen und vielleicht zukünftigen Ulmer Bürgern.
Im Vordergrund sollte absolut das Interesse der jetzigen Ulmer Bürger stehen und
entsprechende Wahlversprechen auch in der Amtszeit ersichtlich zum Ausdruck gebracht werden. Beispielhaft dafür muss ich nochmals folgende Wahlversprechen in
Bezug auf die Sedelhöfe hervorheben, die es nun erfolgreich umzusetzen gilt, wie
z.B.:
SPD-Fraktion:
5/8
CDU-Fraktion:
6/8
GRÜNEN:
Obwohl bei der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Herausgabe an Informationen an
die Öffentlichkeit bisher einiges schief gelaufen ist kann nun im entscheidenden Beschluss durch den Gemeinderat eine erträgliche Lösung geschaffen werden.
7/8
Das setzt aber eine kritische Betrachtung der Sachlage voraus und man darf sich
nicht von der bisherigen einseitigen Betrachtung beeinflussen lassen, die sich sehr
stark am Interesse des holländischen Investors orientierte, aber wenigen an dem Interesse der Ulmer Bürgerinnen und Bürger, sowie dem bestehenden Einzelhandel.
Der Gemeinderat schafft mit dem Bebauungsplan ein Baurecht, an das sich jeder
Investor und Eigentümer innerhalb des Geltungsbereichs zu halten hat. Da die Wahlversprechen direkte Punkte des Bebauungsplans und des dazugehörigen Verfahrens
betreffen müssen diese auch nochmals aufgeführt werden, um entsprechende Berücksichtigung zu erhalten.
Am Ende wird nur das Ergebnis zählen und das bestimmt alleine der Ulmer Gemeinderat. Der privatrechtliche Projektverstrag ist dabei nebensächlich und speilt nur eine
untergeordnete Rolle, was keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben darf
- wie es gegenüber Bürgern bereits vom Regierungspräsidium Tübingen bestätigt
wurde.
Zum Vorhaben liegen mehrere Lösungsansätze (auch aus der Bürgerschaft) vor,
wovon es die beste, gerechteste Variante zu ermitteln und zu beschließen gilt, um
die gesetzten Vorgaben und Ziele der Stadt Ulm zum Wohle der Ulmer Allgemeinheit
zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
8/8
Städtebau und Baurecht II
Münchner Straße 2
89070 Ulm
Ulm, 28.05.2014
Anregungen und Einwendungen zum aktuellen Entwurf des Bebauungsplans
mit der Nr. 110.5/100, „Sedelhöfe“ mit der Flurstück-Nr. 27/2 (Kleine Blau), 64/8,
64/9, 64/10, 65, 65/6, 137/1, 137/7, 137/8, 137/10, 137/11 sowie Teilflächen der
Flurstücke Nr. 63 (Keltergasse), Nr.64 (Bahnhofplatz), 137 (Sedelhofgasse),
137/9 (Mühlengasse) und 287 (Olgastraße) der Gemarkung Ulm
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den Sitzungsunterlagen des Auslegungsbeschlusses habe ich diverse Anregungen und Einwendungen hervor zu bringen, die ich in der Anlage 1 unter den Punkte
1. – 27. für Sie aufgegliedert habe. Weitere Details und Informationen finden Sie zudem in den Anlagen 2 – 6.
Bitte verwenden Sie in der Stellungnahme die verwendete Nummerierung, um das
Ganze für alle Beteiligten transparent darzustellen und eine klare Zuordnung zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
1/2
Anlage 1
Weitere Ausführungen zum Vorhaben, mit numerischer Zuordnung für
eine bessere Nachvollziehbarkeit im Verfahren in Anlehnung an die
Versäumnisse der Anlage 2
Anlage 2
Agenda aus dem Handels-Dialog vom 11.12.2012 in Esslingen, mit einem Vortrag von Frau Caroline Rauschenbach von MAB
Anlage 3
Ausschnitt aus dem Planungsvorschlag Treppenaufgang Anlage_09 der
Sitzungsunterlagen vom Auslegungsbeschluss mit entsprechenden Vorund Nachteilen zur Bewertung und Abwägung
Anlage 4
Dokumentation zum Forum Citybahnhof 7-2011 bis 1-2012 mit erarbeiteten Punkten zu den Sedelhöfen, mit der Bitte um entsprechende Bewertung und Abwägung
Anlage 5
Fachmagazin Immobilienwirtschaft, Report Ausgabe Juni 2013, mit einem Interview von Herrn Baubürgermeister Alexander Wetzig
Anlage 6
Normungsarbeit Barrierefreies Bauen - DIN 18040
2/2
Anlage 1
Weitere Ausführungen zu den Anregungen / Einwendungen zum Vorhaben „Sedelhöfe“, mit numerischer Zuordnung für eine bessere Nachvollziehbarkeit im weiteren
Verfahren, bezüglich Stellungnahme der Verwaltung (bzw. vom Planungsbüro Herrn
Zint) und der Bewertung und Abwägung durch den Ulmer Gemeinderat:
1. Für das Projekt Sedelhöfe wird laufend unter dem folgenden Motto geworben:
„Mehr Stadt – Mehr Zukunft - Mehr Ulm“
Was bedeutet das aber tatsächlich für dieses Projekt / Viertel und die Stadt?
Mehr Stadt =
Entgegen der bisherigen Grundstückspolitik werden städtische Grundstücke, inkl. öffentlicher Verkehrsflächen in
1A-Lage an einen holländischen Investor verkauft, der
nach der Realisierung des Projekts aufgelöst wird. Dazu
zählen unter anderem auch die Grundmauern des Geburtshauses von Albert Einstein – dem bekanntesten
Sohn der Stadt Ulm.
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der zukünftige Eigentümer / Investor die öffentlichen Verkehrsflächen auf seinem Grund überdachen lässt, um einen größeren Nutzen
(mehr Passanten/Besucher,…) bei schlechterem Wetter
zu erreichen. Dieser Möglichkeit muss mit allen Mitteln
entgegen gewirkt werden, um ein geschlossenes Einkaufscenter zu vermeiden.
Mehr Zukunft =
Mit der Veräußerung hat die Stadt Ulm keinen direkten
Einfluss mehr, mit welchen Angebot die Sedelhöfe ausgestattet werden. Jeder Investor versucht dabei so autark
wie möglich zu sein und somit alles abzudecken, wo es
einen Bedarf gibt. Der Investor profitiert zudem vom integrierten Parkhaus mit ca. 540 Besucherparkplätzen sowie
einer bevorzugten Steuerung der Besucherströme vom
Bahnhof her kommend.
Es ist nicht bekannt wer und wie die Sedelhöfe nach der
Fertigstellung weiter betreiben werden und auf die verkauften öffentlichen Flächen kann die Stadt Ulm zukünftig
keinen Einfluss mehr nehmen, wenn es um entsprechende „Umgestaltung / Neuordnung“ geht.
Laut Gutachten kommt es zu einer Kannibalisierung,
wodurch auch das Ende des Blautalcenters ist abzusehen.
Mehr Ulm =
Versteht man unter „Mehr Ulm“, dass man bewährte Werte, Grundstücke und ein „Erbe“ der Stadt verkauft???
1
2. Durch den bestehenden privatrechtlichen Projektvertrag wurden Vereinbarungen getroffen, die dem Bürger nicht bekannt sind und wo man als Bürger nicht
weiß, wo man sich im Verfahren noch einbringen kann/darf. Hierzu wurde in
keiner der vorangegangenen Informationsveranstaltungen eine Aussage getroffen, wodurch das Ganze eher als eine „Alibibeteiligung“ wirkt, um den Forderungen des BauGB §3 ff gerecht zu werden.
3. Als einer der wichtigsten Kritikpunkte ist die ungerechte Lenkung der Passantenströme zu sehen, zu denen eine Studie gestartet wurde und dessen Ergebnisse zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung noch nicht vorgelegen
haben. Wie sollen dabei die Bürger und dessen Vertreter diese Ergebnisse
beurteilen und sich in Verfahren mit einbringen?
Die Ergebnisse dieser Studie stellen einen wichtigen Bestandteil dieses Problems dar und es ist nicht nachvollziehbar, warum die Öffentlichkeitsbeteiligung
und deren Fristen so gelegt wurden, dass diese dem Bürger vorenthalten bleiben.
Des Weiteren ist es für eine (anscheinend) bürgernahe Stadt wie Ulm beschämend, wenn man die vorhandene Händlerschaft mit diesen Kosten belastet und keinen Anteil an dieser wichtigen Untersuchung trägt. Eigentlich sollte
es auch im Interesse der Stadt sein, für eine gleichberechtigte Anbindung einzusetzen und dies innerhalb des Verfahrens bewerten zu lassen.
Aussagen der Stadtspitze und der Projektleiterin von MAB, Frau Caroline
Rauschenbach weißen jedoch darauf hin, dass von Anfang an ein direkter Zugang in die Sedelhöfe geplant war und daran trotz Kritik, Einwendungen,…
auch nichts mehr verändert wird.
Frau Rauschenbach dazu bereits beim Handels-Dialog im Dezember 2012 zu
einem Vortrag gehalten, wo Sie die Sedelhöfe bereits als neues Eingangstor
zu Ulm nennt - siehe Anlage 2.
Auszug der Anlage 2
4. Der Planungsvorschlag aus der Anlage_09 des Auslegungsbeschlusses liegt
außerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans und ist mit weiteren Zusatzkosten und Folgekosten für die Stadt Ulm verbunden, die mit hoher Sicherheit in
keiner Relation zu ihrem Nutzen stehen. Ein Blick auf den Entwurf lässt aber
erahnen, dass es auch damit nicht wie ursprünglich gefordert, zu einem öffnenden City-Tor und einer gleichberechtigten Zugangslösung führt. Die geplante Variante erfordert ein Kreuzen der Fußwege (Passanten Ebene 0 und
Ebene -1), wodurch man fast in die Sedelhöfe gezwungen wird.
2
Zugang Ebene 0
Kreuzung der Passantenströme
Öffnung des Stadtzugangs durch das
zurücksetzen des
Gebäudes
Diese Rolltreppe befindet sich außerhalb des
Geltungsbereichs des BPlans und
stellt keine
sinnvolle Lösung dar.
Einstein-Platz
Ausschnitt aus Anlage_09_-_Planungsvorschlage_Treppenaufgang des Auslegungsbeschlusses
Ein öffnender Stadtzugang kann an dieser Stelle nur geschaffen werden, wenn man
den Durchgang zwischen dem Bahnhofsplatz 7 und dem Gebäude Bahnhofstraße 18
etwas öffnet / auf weitet (siehe grüne Markierung im Planausschnitt oben).
Die zur Gleichbehandlung vorgeschlagene 2. Rolltreppe kann zudem in den Geltungsbereich des Bebauungsplans genommen werden, um beide Seiten (Sedelhöfe
und bestehender Handel) gleichermaßen zu bedienen.
Dadurch kommt mehr Licht in den Aufgangsbereich der Passage (Ebene -1) und die
Aufenthaltsqualität wird erhöht. Zudem würde diese Aufweitung eine Verbesserung
der Fluchtwege (Flucht bei Brand in den Sedelhöfen) bedeuten und es könnte zu Ehren von Albert Einstein an der Stelle seines Geburtshauses ein Einstein-Platz geschaffen werden. Um eine Querung der Fußgängerströme zu vermeiden, muss der
Zugang der Ebene 0 an südlicher Stelle platziert werden (Richtung Bahnhofstraße).
Siehe dazu auch die Anlage 3, vergrößerter Planausschnitt aus Anlage_9, mit einer
Auflistung der Vor- und Nachteile dieser Lösung.
Ein Investor der nicht nur am Profit, sondern auch an einer sinnvollen zukunftsweisenden Stadtentwicklung von Ulm interessiert ist, würde einer solchen Maßnahme bestimmt zustimmen, da ja alle einen Nutzen davon haben.
3
5. Aus städtebaulicher Sicht kommt unter der Berücksichtigung der bestehenden
Struktur, Sicht- und Wegebeziehung,… nur die Bahnhofstraße als Hauptzugang zur Stadt auf Ebene 0 in Frage.
Dieser Zugang liegt zwar außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Sedelhöfe. Für die anderen Teilprojekte die dort später folgen (wie z.B.
Straßenbahnlinie, Citybahnhof,…) muss diese Ausrichtung aber bereits jetzt
vorgegeben werden, um eine entsprechende Ausrichtung sicher zu stellen.
Zudem muss dort gewährleistet sein, dass dieser Zugang / Übergang nicht nur
ein Privileg für gesunde Menschen ist. Auch dort ist für eine Lösung zu sorgen, die es Behinderten, Blinden,… ermöglicht, die Friedrich-Ebert Straße barrierefreien zu überqueren.
6. Trotz mehrfacher Hinweise, dass im kompletten Bebauungsplanverfahren
„Sedelhöfe“ die erarbeitete Punkte aus den Bürgerforen,… zum Citybahnhof
und dem dazugehörigen Baustein / Teilprojekt Sedelhöfe nicht berücksichtig
wurden, müssen diese an dieser Stelle nochmals eingebracht und entsprechend bewertet und abgewogen werden.
Hierzu lege ich die entsprechenden Ergebnisse bei, die dazu gemeinsam erarbeitet wurden, um diese im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens entsprechend bewerten und abwägen zu lassen.
Zu bewertende und abwägende Details finden Sie in der Anlage 4.
7. Im BauGB ist verankert, dass der Bürger bei einem solchen Bauvorhaben Alternativplanungen vorgelegt bekommt, die sich erheblich voneinander unterscheiden, um einen entsprechenden Vergleich zur Bewertung / Abwägung zu
haben. Im aktuellen Fall „Sedelhöfe“ gibt es nur eine fixe Planung mit der der
Bürger konfrontiert wird. Es liegen keine Alternativplanungen vor, obwohl sogar das EU-Ausschreibungsrecht unter Berücksichtigung einer Anonymisierung der Pläne dies zulassen würde.
8. Da es sich bei der Planung nicht um ein reines Einkaufszentrum handelt sollten dem Investor unbedingt ein paar Auflagen zu einer Begrünung der bisher
öffentlichen Verkehrsflächen gemacht werden, um die Aufenthaltsqualität zu
verbessern und sicher zu stellen. Damit könnte auch etwas grün in das Viertel
gebracht werden, an dem es aktuell komplett fehlt.
Speziell unter dem Gesichtspunkt, dass MAB das Ganze an einen 3. bisher
unbekannten Investor veräußern wird, muss man dazu rechtzeitig die Weichen
stellen und eine entsprechende Bepflanzung (z.B. gem. der Artenliste 2,…)
verpflichtend festhalten.
Bisher konnte in der kompletten Planung kein einziger Baum gefunden werden. Für eine bessere Aufenthaltsqualität ist dies aber zwingend notwendig.
4
9. Laut einer Studie werden durch die Sedelhöfe bis zu 280.000 Besucher aus
dem Umland nach Ulm geholt. Was bedeutet das Durchschnittlich für den Besucherzuwachs in Ulm und den damit verbundenen Parkplatzbedarf?
280.000 zusätzliche Besucher / Jahr
312 Arbeitstage im Handel (52 Wochen a‘ 6 Arbeitstage)
897 Besucher pro Arbeitstag (im Durchschnitt)
Laut Herr Jescheck wird mit den Neubauvorhaben Sedelhöfe, Citybahnhof,…
in Summe ein Plus von ca. 80 Stellplätzen erreicht (öffentliche Informationsveranstaltung vom 29. April 2014).
Wenn man davon ausgeht, dass die Besucher im Schnitt immer zu zweit anreisen halbiert sich der Stellplatzbedarf pro Tag auf rund + 448 Besucher.
Hierbei wird vermutlich ein Teil auch über öffentliche Verkehrsmittel nach Ulm
kommen, aber dennoch gibt es ein Defizit von mindestens 200-250 Stellplätzen zu kompensieren.
Da in den Sedelhöfen bestimmt auch Stellplätze für die Wohnungen und den
platzierten Einzelhandel (Personal wie Verkäufer,…) und den geplanten
Dienstleistungsbereichen (vermietete Büroflächen),… für die Öffentlichkeit
wegfallen, reduziert sich diese Zahl an verfügbaren Stellplätzen für den Handel weiter.
Hierzu muss vorab nochmals eine genaue Bedarfsanalyse durchgeführt werden, damit den potenziellen 280.000 Neukunden auch ein Parken in Ulm möglich wird und wir nicht in einem vergleichbaren Verkehrschaos enden, wie es
aktuell z.B. in Konstanz mit dem Einkaufscenter LAGO der Fall ist.
Hierzu gab es einen entsprechenden Vortrag von Herrn Friedhelm Schaal
(Leiter der Wirtschaftsförderung in Konstanz), am 15.04.2014, wo diese Problematik ausführlich dargelegt wurde und im Nachhinein händeringend um eine
Lösung gesucht wird.
Die Anzahl der Stellplätze in den Sedelhöfen muss zumindest noch um die
Anzahl von Stellplätze erhöht werden, die durch die zusätzliche Nutzung
(Wohnen, Büro,…) mit dazu kommen. Die Stellplätze für diese vielen Neukunden muss gerecht zwischen den Sedelhöfen und den neu geplanten Parkflächen aufgeteilt werden. Es darf nicht nur zulasten der Steuerzahler gehen.
10. Es muss sichergestellt werden, dass die Stellplätze der Sedelhöfe an das öffentliche Parkleitsystem angeschlossen werden und die Ein- und Ausfahrt
rund um die Uhr (täglich 0 - 24 Uhr) ermöglicht wird.
Das würde bedeuten:
Die Tarife dürfen nicht unter den Tarifen der Ulmer Parkbetriebe platziert werden:
5
bis 2 Stunden je angefangene 20 Minuten 0,50 €
ab der 3. Std. jede weitere angefangene Std. 1,00 €
Tageshöchstsatz 9,00 €
Nachthöchstsatz von 18 bis 9 Uhr 2,00 €
Sonn- und Feiertagshöchstsatz 2,00 €
Hierbei muss auch sichergestellt werden, dass auch zukünftige
preisliche Anpassungen seitens der Stadt Ulm in die Parkhauspreise
der Sedelhöfe mit übernommen, bzw. angepasst werden.
11. Bei der EU-Ausschreibung wurden die Bewertungskriterien anscheinend wie
folgt festgelegt und gewichtet:
a. Ladenkonzept, Nutzungsmix, Betreiberkonzept
(Gewichtung 20 %)
b. Städtebauliche Einbindung des neuen Einkaufsviertels in die Umgebung unter Einbeziehung der Grundrissorganisation
(Gewichtung 15 %)
c. Innere Erschließung, Wegeführung und Shop-Aufteilung
(Gewichtung 15 %)
d. Gestaltungen des öffentlichen Raumes
(Gewichtung 10 %)
e. Zugänge, Anbindung an die Fußgängerzone und den Bahnhof
(Gewichtung 5%)
f. Verkehrserschließung, Parken, Andienung
(Gewichtung 5 %)
g. Fassadengestaltungen
(Gewichtung 5 %)
h. Terminliche Umsetzung
(Gewichtung 5 %)
Diese Gewichtung stellt die Basis für die Auswahl des Bieters dar und muss
auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um das Vorhaben und
den daraus resultierenden Entwurf bewerten zu können.
Ohne die genauen Zielvorgaben und Bewertungskriterien ist es der Öffentlichkeit nicht möglich, das Vorhaben zu bewerten und Vorschläge zur Zielerreichung einzureichen. Mit einer Veröffentlichung diesen Angaben (Pflichtenheft,
Memorandum,…) werden keine EU-Ausschreibungsrichtlinien, bzw. Angaben
der Bieter preisgegeben, weshalb es nicht nachvollziehbar ist, warum die
6
Stadtspitze, bzw. die Verwaltung ein solchen Geheimnis daraus macht und
diese Angaben unter Verschluss hält.
Deshalb kann aktuell das Ergebnis und der Entwurf zum B-Plan nicht bewertet
werden, da diese Angaben / Zielvorgaben fehlen.
12. Im laufenden Verfahren gibt es keine richtige Beteiligung der Öffentlichkeit /
Bürgerbeteiligung, was mehrfach über Gemeinderäten bestätigt wurde – siehe
beiliegende Aussagen diverser Fraktionen:
Die LINKEN:
Die GRÜNEN:
13. Laut Vorgaben des Gesetzgebers müssen dem Gemeinderat Details zu Verträgen dieser Art und deren Höhe bekannt sein, bevor es zu einer Unterzeichnung kommt. Im Fall Sedelhöfe war dies nicht der Fall was mehrfach über
Gemeinderäte in öffentlichen Veranstaltungen dargelegt wurde. Die FDP hat
dazu sogar im September 2013 einen Antrag an unseren OB gerichtet, den
Vertrag und dessen Konsequenzen in einer Sitzung zu erläutern – siehe folgenden Auszug / Kopie der FDP- Internetseite. Das Ergebnis dazu ist den
Bürgern nicht bekannt und somit auch nicht zu bewerten / abzuwägen.
7
Die FDP:
14. In meiner letzten Anregung / Einwendung zum Bebauungsplanverfahren hatte
ich das Thema Bürgerbegehren / Bürgerentscheid hervorgebracht, wozu
von ihnen (der Verwaltung / Herrn Zint) leider überhaupt keine Stellung bezogen wurde.
Dabei ging es mir um ein Bürgerbegehren / Bürgerbescheid zum Verkauf der
öffentlichen Flächen, wo ein öffnender Zugang zur Stadt entstehen sollte und
wo sich die Grundmauern des Geburtshauses des bekanntesten Ulmer Sohns
Albert Einstein befinden.
Zu dieser Stelle sollte der Ulmer Bürger eine Entscheidung treffen, ob diese
Flächen an einen holländischen Investor veräußert werden sollen, der aufgelöst wird und das Ganze wieder an einen weiteren unbekannten Investor verkauft, oder ob man das Ganze lieber im Besitz der Stadt Ulm behält, um an
dieser Fläche Albert Einstein entsprechend zu Ehren, indem man z.B. einen
öffentlichen Ulmer Einstein-Platz schafft – direkt zur Begrüßung eintreffender
Besucher,…
Die Stadt Ulm verkauft damit eine „historische Fläche“ an einen Investor, der
augenscheinlich nur noch ein Interesse an der erfolgreichen Abwicklung seines letzten Projekts hat, inkl. eines maximalen Profits, den er aus der Veräußerung einfährt.
8
15. Über die Sitzungsunterlagen zum Auslegungsbeschluss ist nicht ersichtlich,
wie viele Wohnungen in den Sedelhöfen tatsächlich geschaffen werden sollen.
In der Fachzeitschrift Immobilienwirtschaft (Report vom Juni 2013) nennt unser Baubürgermeister Herr Alexander Wetzig zu den Sedelhöfen 40 – 60
Wohnungen die dort geschaffen werden (das Original liegt dem Schreiben als
Anlage 5 bei – siehe Auszug)
In den letzten Gesprächen wurden seitens der Stadt nur noch ca. 20 Wohnungen erwähnt und der Investor selbst spricht sogar nur von 9 Wohnungen. Auch
hier ist dem Bürger nicht möglich eine Bewertung abzugeben, inwiefern die
vorgegebenen Ziele der Stadt Ulm eingehalten werden. Als Maßstab wurden
von mir die von unserem Baubürgermeister genannten 40 – 60 Wohnungen
angenommen, da er an der Quelle der Informationen sitzt und über die städtischen Wohnungsbauziele bestens informiert ist.
Über die aktuelle Planung wird dieses Ziel absolut nicht erfüllt. Vom Investor
MAB muss somit zwingend nachgebessert werden, um die Vorgabe der städtebaulichen Ziele zu erfüllen und dem hohen Wohnungsbedarf entgegen zu
wirken. Dabei darf aber nicht die Höhe des Bauvorhabens verändert werden,
da sich diese an der umgebenden Bebauung orientiert und auch als Ziel zum
Vorhaben genannt wurde.
9
16. In der Begründung heißt es stolz, dass die einzelnen Bausteine des Quartiers
die Bezüge zur Umgebung aufnehmen und mit variierender Gebäudehöhe auf
die Standortbedingungen reagieren. Die Gebäudehöhen müssen deshalb unbedingt wie im ersten Entwurf bleiben, um diesem Konzept treu zu bleiben, da
sich an den Standortbedingungen und der Umgebung nichts geändert hat.
Eine Erhöhung der Gebäudeteile wurde dieses wichtige Ziel missachten und
gegen die bestehende Struktur des Umfelds verstoßen. Dies ist vor allem im
östlichen Teil des Bauvorhabens von großer Wichtigkeit, da dort das Sanierungsgebiet „Wengenviertel“ mit seiner kleinteiligen Wohn- und Geschäftsbebauung anschließt.
17. Den Unterlagen von MAB und der Architekten Ernst Grüntuch ist zu entnehmen, dass bei den Wohnungen mit einem privaten grünen Außenraum sogar
ein fast dörflicher Charakter mitten in der Stadt geschaffen wird.
Dieses Konzept sollte sich auch in den öffentlichen Verkehrsflächen des Geltungsbereichs wieder finden, wozu es bisher keinerlei gestalterische Angaben
gibt siehe dazu auch meine Anregung unter Punkt 8.
18. Auf der Basis von normierten Rechenmethoden ergeben sich an umliegenden
schutzbedürftigen Nutzungen (z.B. Wohngebäude) maximal zulässige Lärmimmissionen. Für Bereiche im Umfeld des Plangebiets ohne rechtsverbindli10
chen Bebauungsplan wird in Anbetracht der allgemeinen Vorbelastung von
der Schutzwürdigkeit eines Kerngebiets und entsprechend zumutbaren
Schallpegeln von tagsüber 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) ausgegangen.
Die Einhaltung dieser Maximalwerte muss unbedingt sichergestellt werden,
um der hohe Wohnqualität des neuen Stadtquartiers gerecht zu werden. Laut
der beantragten Untersuchung ist dies nicht überall der Fall, wie es der beiliegenden Grafik entnommen werden kann – siehe dazu auch Anlage_12__Schalltechnische_Untersuchung zum Auslegungsbeschluss.
11
In den Unterlagen dazu heißt es:
12
19. Da es mit dem Investor bisher noch keinen Kaufvertrag zu den städtischen
Grundstücken gibt und auch das benötigte Baurecht dazu nicht geschaffen
wurde, muss geprüft werden, ob er gemäß des Gemeinderatsbeschlusses
GD227/13 an die Vorgaben der Richtlinie zur Förderung von preisgünstigem
Wohnraum zu Miete richten muss.
Darin wurde die Errichtung von 20% der Wohnungen als preisgünstigen
Wohnraum zur Miete auf 10 Jahre und einer Evaluierung nach 5 Jahren beschlossen.
Diese Richtlinie trat am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft und betrifft alle Vorhaben, die nach dem 5.7.2013 zur Realisierung kommen, bzw. wo anschließend der Grundstückseigentum an den Investor übertragen wird.
20. Die über das Bauvorhaben geplante Einzelhandelsfläche von insgesamt
18.000m² stellt eine maximale Verkaufsfläche dar und ist nicht zwingend in
dieser Größe notwendig, da auch im Rahmen des City-Bahnhofs weitere ca.
5.000m² Einzelhandelsfläche vorgesehen sind.
Es wäre für Ulm somit vorausschauender, wenn man eine Reduzierung der
Fläche „Sedelhöfe“ um ca. 2.000 – 4.000 m² vornehmen würde, um die restlichen Flächen zum Erreichen der vorgegebenen 40-60 Wohnungen einsetzen
würde – siehe dazu auch die Inhalte zu Punkt 15.
Laut Erhebungen liegen bereits jetzt die Stadt Ulm und Neu-Ulm weit über
dem Deutschen Durchschnitt was die Verkaufsfläche pro Einwohner angeht
(ohne Möbel Mahler, Glacis-Galerie und Sedelhöfe).
Durchschnitt in
Deutschland
Neu-Ulm
Ulm
1,45m²
2,4m²
2,7m²
Senden
6,7m²
Quelle: SWP-Ulm
Weitere Kennzahlen aus dem Handel zeigen auf, dass zudem der OnlineHandel immer mehr an Marktanteilen gewinnt und in den nächsten Jahren
20% der Umsätze einnehmen wird. Aus diesen Gründen sollte man sehr bedacht mit diesen 18.000 m² Fläche umgehen und diese eher etwas niedriger
ansetzen, als es das Regierungspräsidium Tübingen (als maximale Verkaufsfläche) ausgelegt hat.
21. In der Studie Customer Research 42 GmbH sind mehrere Aussagen zu stärkeren Kannibalisierungseffekten beinhaltet, was auch dafür spricht, nicht
13
die maximal oberste Grenze der Verkaufsflächen auszureizen, sondern im
Bauvorhaben die Verkaufsflächen eher etwas zu reduzieren.
Dazu sind folgende Aussagen in der Studie vorhanden, die es in der Stellungnahme des Verfahrens weiter zu bewerten und abzuwägen gilt:
In der öffentlichen Vortragsreihe zum Handel von der Stadt Ulm hat auch Herr
Dr. Joachim Will von ecostra auf diese Risiken hingewiesen und mit folgendem Satz seinen Vortrag abgeschlossen:
Gott schütze dieses Haus
vor Not
und Feuer
vor Stadtplanung und Steuer
Dort sah er den Gemeinderat in der Pflicht behutsam mit der Bewertung solcher Centerzahlen umzugehen und die Verwaltung eher etwas zu bremsen.
Es muss nicht die maximal zulässige Verkaufsfläche ausgeschöpft werden
und manchmal ist etwas weniger in Summe aber viel mehr.
14
22. Ein weiteres Argument, behutsamer mit der Größe der Sedelhöfe umzugehen
zeigt die folgende Studie von M. Walther. Dabei wird aufgezeigt, dass sich
Mieten und Immobilienwerte ohne Einkaufscenter deutlich positiver entwickeln.
Auch diese Grafik kommt aus einem Vortrag von Herrn Dr. Joachim Will, der
als Experte von der Stadt Ulm für die Vortragsreihe zum Handel beauftragt
wurde.
23. Für eine Bewertung fehlen dem Bürger nach wie vor folgende Informationen,
wodurch keine richtige Bürgerbeteiligung und Beteiligung am Verfahren möglich ist:
a. Bewertungskriterien (Kriterien aus dem Architektenwettbewerb) die
zum aktuellen Entwurf des MAB-Bauvorhabens geführt haben, an
dem sich wiederum der Bebauungsplan orientiert.
In diesem Zusammenhang fehlt auch eine Übersicht und Bewertung, warum man von vorausgesetzten Zielen und Bewertungskriterien zu diesem Projekt abgewichen ist, die nun kein Bestandteil der
MAB-Planungen mehr sind.
b. Verkaufsflächenentwicklung, was ein wichtiger Indikator für die
Auswirkung auf den Einzelhandelt gilt .
15
c. Verträglichkeitsgutachten eines neutralen und fachlich kompetenten
Gutachters, der klare Zielstellungen dazu transparent bearbeitet/aufbereitet.
Das Gutachten von GMA kann als solchen nicht angesehen werden,
da der Auftrag zum Gutachten von MAB kam und die GMA bereits
im Rahmen des Citybahnhofs (2003/2004) von ECE mit einem vergleichbaren Gutachten beauftragt wurde.
Alle drei Unternehmen (GMA, ECE und MAB) sind Mitglied im German Council of Shopping Center (GCSC), was eine Interessensgemeinschaft darstellt.
Der Name selbst sagt um welche Art von Handelsimmobilie es dabei
geht. Auf der Homepage heißt es:
„Der German Council of Shopping Centers e.V. fördert und vertritt die Interessen seiner Mitglieder konsequent, wirkt meinungsbildend nach außen, organisiert und informiert, schafft
Geschäftskontakte.“
Über folgende Link können Sie die Mitglieder des Verbands abfragen und dabei werden Sie auch weitere aufgetretene und bekannte
„Unterstützer“ finden:
http://www.gcsc.de/de-mitgliederliste.html
d. Offenlegung der MAB-Verträge, um den Handlungsspielraum aufzuzeigen, wo man sich als Bürger überhaupt noch einbringen kann.
Fall das aus vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, sollte
man dem Bürger und dessen Vertreter die Stellen im Verfahren aufzeigen, an denen er sich noch einbringen kann und 2-3 Lösungsvorschläge vorstellen, oder gemeinsam erarbeiten lassen – z.B. über
einen Workshop, oder spezielle Bürgerforen / Arbeitsgruppen….
e. Darlegung, welche Elemente aus dem bisherigen Verfahren zum Citybahnhof mit übernommen wurden, bzw. welche daraus nicht übernommen wurden, mit entsprechender Begründung,… (inkl. der dazugehörigen Unterlagen).
f. Verkehrsgutachten, das zum Beginn der öffentlichen Auslegung fertiggestellt sein sollte (laut der dazugehörigen Beschlussvorlage, S.
7) und nach wie vor bei den Sitzungsunterlagen fehlt.
g. Aussagen zur Brandschutzkonzeption mit entsprechendem Gutachten, was speziell auch in Punkto Sicherheit beim Aufgang Ebene
-1 auf Ebene 0, bzw. beim Wechsel der unterschiedlichen Ebenen
innerhalb des Gebiets und der öffentlichen Wege sehr wichtig ist.
16
An dieser Stelle muss auch unbedingt an Menschen mit Behinderung gedacht werden, da Aufzüge im Brandfall nicht genutzt werden
dürfen und bisher im Modell und den Planungsunterlagen keine anderen Möglichkeiten sichtbar sind, außer Treppen.
Stichwort:
Rampen, Barrierefreiheit,… gemäß DIN 18024, DIN
18025, DIN 18040, bzw. DIN 18070 (siehe Anlage
6)
h. Des Weiteren wurden mehrere Beschlüsse unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefasst zu dessen Inhalt es keinerlei Protokolle und Ergebnisse gibt, die den Sitzungsunterlagen beiliegen, um diese bewerten und abwägen zu können.
Laut einschlägigen Verordnungen und Gesetzen müssen diese aber
öffentlich gemacht werden, um den Bürger darüber zu informieren
und ihm die Möglichkeit zu geben, die Ergebnisse selbst bewerten
zu können.
i.
…
24. Da die bisher öffentlichen Verkehrsflächen der Sedelhöfe in den Eigentum des
Investors MAB wechseln, muss vertraglich sichergestellt werden, dass auch
dort für Barrierefreiheit und Behindertengerechte Verkehrswege gesorgt wird
(gemäß DIN 18024, DIN 18025, DIN 18040, bzw. DIN 18070 - siehe Anlage
6).
25. Da der Investor MAB nach der Realisierung des Projekts abgehandelt / aufgelöst wird und das Einkaufsvierten dann an einen 3. bisher noch unbekannten
Investor weiter veräußert wird, muss sichergestellt sein, dass über eine Bonität / Ausfallbürgschaft,… das Projekt auf jeden Fall abgesichert wird, um
mögliche Risiken von der Stadt Ulm und deren Bürgern fern zu halten.
26. Es muss vertraglich sichergestellt werden, dass bei der Weiterveräußerung
des Einkaufquartiers Sedelhöfe der zukünftige und bisher noch unbekannte
Investor keine zusätzlichen Forderungen gegenüber der Stadt Ulm geltend
machen kann, wie z.B. die Überdachung der „öffentlichen Flächen“ auf seinem
Grund, um auch bei schlechtem Wetter Passantenstöme anlocken zu können.
Mit einer nachträglichen Überdachung wäre der bestehenden Handel zusätzlich benachteiligt und die vorausgesagte Kannibalisierung würde man verschlimmern.
17
27. Der Beschluss zur Satzung ist komplett unabhängig vom geschlossenen privatrechtlichen Projektvertrag zu sehen. Dieser Vertrag hat keinen Einfluss auf
den Beschluss des Gemeinderats, was auch vom Regierungspräsidium Tübingen so bestätigt wurde. Das heißt allein der Gemeinderat bestimmt was an
den kritischen Stellen realisiert wird und trägt dafür auch die Verantwortung.
Sollte zum Zeitpunkt der Sitzung noch keine akzeptablen Lösungsvorschläge
vorhanden sein, muss der Satzungsbeschluss solange zurückgestellt werden,
bis entsprechende Lösungen innerhalb des Geltungsbereichs zum Projekt
Sedelhöfe vorliegen.
In diesem Zusammenhang ist nochmals an die Wahlversprechen der Kommunalwahl zu erinnern, sowie dem darauffolgendem Schwur sich für die Bürger
der Stadt Ulm einzusetzen und nicht für die Interessen eines Investors, bzw.
für das gemutmaßte Bedürfnis zukünftiger Besucher der Stadt Ulm.
18
Handels-Dialog
Baden-Württemberg:
Dem zeitgemäßen Handel
auf der Spur
Hürdenlauf Baugenehmigung
11. Dezember 2012 in Esslingen am Neckar
Dialogpartner
heuer-dialog.de/n10479
Dienstag, 11. Dezember 2012 in Esslingen am Neckar
08.30 Uhr
Check-in und Begrüßungskaffee
09.00 Uhr
Begrüßung
Stephan Reichstein, Leiter Wirtschaftsförderung, Stadt Esslingen am Neckar
Begrüßung und Moderation durch den Veranstalter
Gitta Rometsch, Geschäftsführende Gesellschafterin, Heuer Dialog GmbH
HANDEL IM HYPER-WETTBEWERB
09.15 Uhr
Handels- und Immobilienkompass Baden-Württemberg
Zahlen und Trends
Michael Bräutigam, Geschäftsführer, Colliers Bräutigam & Krämer GmbH
Falko Streber, Partner, Colliers Bräutigam & Krämer GmbH
09.45 Uhr
Clicks kill bricks? Das Internet im Wettstreit mit den Läden
Shopping-Clubs wachsen jährlich zweistellig: Welche Auswirkungen hat das auf den stationären Handel
und seinen Flächenbedarf?
Thomas Gawlitta, Geschäftsführer, GawlittaDigitale GmbH
10.15 Uhr
Zeit für Business und Kommunikation
10.45 Uhr
PANEL
„Handel 21 – What’s up?“
Innovative Handelskonzepte auf dem Vormarsch
• Wer sind die Innovationsträger?
• Online vs. stationär
• Innovation nur in Nebenlagen?
• Ist Stuttgart reich, aber langweilig?
Lisa Fischer, Inhaberin, SSAW Store Lisa Fischer
Dirk Mischke, Inhaber, DM Consulting – Geschwisterliebe (in Abstimmung)
Hans H. Pfeifer, City-Manager, City-Initiative-Stuttgart e.V.
Gerd Wilhelmus, Geschäftsführer, ECE Development G.m.b.H. & Co. KG
Moderation
Jürgen Lein, Niederlassungsleiter, CIMA Beratung + Management GmbH
HANDELSQUARTIERE IN BADEN-WÜRTTEMBERG
11.20 Uhr
Turbo Marktplatz
Ausgewählte Einkaufsgalerien: Neubau und Umstrukturierung
Gerd Wilhelmus, Geschäftsführer, ECE Development G.m.b.H. & Co. KG
11.40 Uhr
Die Sedelhöfe kommen
Das neue Eingangstor von Ulm
Caroline Rauschenbach, Development Manager, MAB Development Deutschland GmbH
Dienstag, 11. Dezember 2012 in Esslingen am Neckar
BAUGENEHMIGUNG – OH WEH?!
12.00 Uhr
Thesen zum Panel
Dr. Stefan Holl, Mitglied der Geschäftsführung, GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH
PANEL
Regional- und Landesplanung – Hemmschuh der Modernisierung oder
zukunftweisendes Regulativ?
• Sitzt die Regionalplanung in einem Glaspalast?
• Wie viel Platz brauchen frische Handelskonzepte?
• Gutachter: erdrückt von den Vorgaben?
• Flächendeckende Versorgung vs. Restriktionen für großflächige Supermärkte
Peter Güths, Expansionsleiter Südwest, REWE Markt GmbH
Dr. Gerd Hager, Verbandsdirektor, Regionalverband Mittlerer Oberrhein
Roman Höhne, Prokurist, Leiter Projektentwicklung, Bauunternehmung Böpple GmbH
Dr. Stefan Holl, Mitglied der Geschäftsführung, GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH
Thomas Kiwitt, Leitender Technischer Direktor, Verband Region Stuttgart
Moderation
Ralf M. Beckmann, Geschäftsführer, Stadt + Handel Dipl.-Ing.e Beckmann und Föhrer GbR
13.00 Uhr
Gemeinsames Mittagessen mit freundlicher Unterstützung von ECE Development G.m.b.H. & Co. KG
14.15 Uhr
Ob Neubau oder Erweiterung – Genehmigungsverfahren in Baden-Württemberg sind
kein Zuckerschlecken
Dr. Helmut Schuster, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Eisenmann Wahle Birk Rechtsanwälte
14.45 Uhr
PANEL
FOC – Verschläft Baden-Württemberg die Entwicklung?
Sascha M. Binoth, Citymanager, Stadtmarketing Karlsruhe GmbH
Sebastian Sommer, Direktor Deutschland, Frankreich und Polen, Neinver
Martin Windmüller, Geschäftsführender Gesellschafter, Windmüller GmbH und Vorsitzender des Handelsausschusses,
IHK Region Stuttgart
Moderation
Uwe Seidel, Geschäftsführender Gesellschafter, Dr. Lademann & Partner Gesellschaft für Unternehmens- und
Kommunalberatung mbH
MITTEL- UND OBERZENTREN: WER PUNKTET?
15.30 Uhr
Zeit für Business und Kommunikation
16.00 Uhr
Chancen nutzen! Das Einzelhandelskonzept der Stadt Esslingen am Neckar
Diskussionsstand, Prozesse, verfügbare Flächen
Wolfgang Ratzer, stellvertretende Amtsleitung Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt und
Leiter Stadtentwicklung, Stadt Esslingen am Neckar
16.30 Uhr
Fußgängerzonen erweitern und Nebenlagen attraktiver machen
Ideen und Revitalisierungsbeispiele von Gewerbeflächen z.B. in Göppingen, Stuttgart, Reutlingen und Metzingen
Axel Ramsperger, Geschäftsführender Gesellschafter, Blue Estate GmbH
17.00 Uhr
Top integriert! Kleine Shopping-Center und hochwertige Fachmarkt-Standorte
Praktische Überzeugungsarbeit bei Kommune und Handel am Beispiel von Bad Mergentheim und Bad Urach
Hans-Jürgen Birk, Geschäftsführer, Activ-Immobilien GmbH & Co. KG
ab 17.30 Uhr
Ausklang des Handels-Dialogs bei einem gemeinsamen Besuch des Esslinger Mittelalter- & Weihnachtsmarkts
Anmeldung und Auskünfte
Teilnahmebedingungen
Heuer Dialog GmbH
Postfach 30 04 51 – 40404 Düsseldorf
Telefon: 0211-46 90 50 – Telefax: 0211-46 30 51
E-Mail: booking@heuer-dialog.de
Internet: www.heuer-dialog.de
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Bestätigung und
eine Rechnung. Auf der Rückseite der Bestätigung erhalten Sie
die AGB. Die Bedingungen sind wesentlicher Inhalt des zwischen
uns zustande gekommenen Vertrages. Die aus der Rechnung ersichtliche Teilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung
fällig. Bei Stornierung der Teilnahme bis zum 26. November 2012
wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- EUR zuzüglich
19% USt. erhoben. Wird die Anmeldung nach diesem Termin
ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers zurückgezogen, werden
50% der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Stornierung am Veranstaltungstag sowie Nichterscheinen wird die Teilnahmegebühr in
voller Höhe fällig. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Programmänderungen aus aktuellem Anlass behält sich der Veranstalter vor. (Auszug aus den AGB)
Veranstaltungsort
Altes Rathaus/Stadt Esslingen
Rathausplatz 1 – 73728 Esslingen am Neckar
Telefon: 0711-3512-2603
Termin
Dienstag, 11. Dezember 2012
Gebühren
899,- EUR zuzüglich 19% USt. inkl. Online-Dokumentation, Mittagessen sowie Kaffee und Erfrischungsgetränke während der Veranstaltung. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Mitarbeiter aus einem Unternehmen zur Gesamtveranstaltung (Komplettpreis) erhalten der zweite und jeder weitere
Teilnehmer einen Rabatt in Höhe von 10% der Teilnahmegebühr. Eine Kombination unterschiedlicher Rabatte ist nicht möglich. Es wird der jeweils höchste
Preisnachlass auf die reguläre Teilnahmegebühr (Komplettpreis) gewährt.
Zimmerreservierung
Information für Architekten in Hessen
Ihre Ansprechpartnerin
Durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung können hessische Planer und
Architekten Weiterbildungspunkte der Architekten- und Stadtplanerkammer
Hessen erwerben.
Franziska Hart, Projektorganisation, Büro Wiesbaden
Telefon: 0611-973 26-84, E-Mail: hart@heuer-dialog.de
Sie haben die Möglichkeit, über HRS Hotel Reservation Service
(Telefon 0221-2077-0, Internet www.hrs.de) und über hotel.de
(Telefon 01805-598320, Internet www.hotel.de) Zimmer zu reservieren. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerbuchung und Hotelabrechnung selbst vor.
Verbindliche Anmeldung
Ja, ich melde mich verbindlich an. (10479-t)2012
Handels-Dialog
Baden-Württemberg: Dem zeitgemäßen Handel auf der Spur
Hürdenlauf Baugenehmigung
11. Dezember 2012 in Esslingen am Neckar
Wir haben ein Heuer Dialog Jahres-Abonnement für Unternehmen. Vertragsnummer:
U30: Für Führungs- und Nachwuchskräfte unter 30 Jahren reduzieren wir die Teilnahmegebühr um 50%.
Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum an.
Mitarbeiter von Kommunen oder kommunalen Betrieben (100%ige Tochterunternehmen einer Kommune) können zu einer
reduzierten Teilnahmegebühr von 295,- EUR zzgl. 19% USt. teilnehmen. Ein Nachweis kommunaler Betriebe über die 100%ige
Zugehörigkeit zu einer Kommune ist zwingend erforderlich (Auszug aus dem Handelsregister oder schriftliche Bestätigung).
Ich kann leider nicht teilnehmen.
Name/Vorname
Geburtsdatum
Firma
Position
Abteilung
Anschrift
PLZ/Ort
Telefon
Telefax
E-Mail
Datum/Unterschrift
Firmenstempel
Anlage 3:
Ein öffnender Stadtzugang kann an dieser Stelle nur geschaffen werden, wenn man den Durchgang zwischen dem Bahnhofsplatz 7
und dem Gebäude Bahnhofstraße 18 öffnet / aufweitet (siehe grüne Markierung im Planausschnitt oben).
Im Gegenzug dazu kann man z.B. von einer Querung der Friedrich-Ebert Straße auf der Ebene 0 innerhalb des Geltungsbereich der
Sedelhof Planungen absehen und die eingesparte Fläche als „Ersatz-Verkaufsfläche“ nutzen. Die Querung auf Ebene 0 und somit der
Hauptzugang zur Stadt (auf Ebene 0) könnten dann bei der Bahnhofsstraße erfolgen.
Vorteile:
Nachteil:
Mit dieser Maßnahme / Änderung könnte man eine halbwegs gleichberechtige Zugangssituation schaffen, da die
Sedelhöfe etwas von den eigenen Stellplätzen der Tiefgarage und der Ebene -1 profitieren und der bestehende
Handel vom Zugang auf Ebene 0 in der Bahnhofsstraße.
Der Investor MAB würde durch den wegfallenden Zugang auf Ebene 0 einen „Ersatz“ für die grün markierte Fläche
bekommen.
Die Aufgänge von Ebene -1 zur Ebene 0 könnten etwas nach Norden verlagert werden, was wiederum die
Möglichkeit eröffnet, eine 2. Rolltreffe in Richtung Bahnhofstraße einzurichten.
Der Aufgangsbereich der Passage (Ebene -1) würde eine bessere Belichtungssituation erhalten.
Die gesamte Aufenthaltsqualität wird verbessert
Die Aufweitung würde eine Verbesserung der Fluchtwege für Notsituationen bedeuten (Flucht bei Brand,…)
Die Kosten für die vorgeschlagene 2. Rolltreppe (inkl. zukünftiger Wartungskosten,…) könnte eingespart werden.
Es könnte zu Ehren von Albert Einstein ein öffentlicher Platz (Einstein-Platz) in der Nähe seines Geburtshauses von
Albert Einstein – zu Ehren Albert Einsteins geschaffen werden (siehe dazu Planausschnitt oben).
Seitens der Stadt Ulm und des Investors MAB müssten nochmals kleinere Planungsänderungen erfolgen.
Ein Investor der nicht nur am Profit, sondern auch an einer sinnvollen zukunftsweisenden Stadtentwicklung von Ulm
interessiert ist, würde einer solchen Maßnahme mit Sicherheit zustimmen.
Immobilien
wirtschaft
Das Fachmagazin für Management, Recht und Praxis
www.immobilienwirtschaft.de
06 l 2013
Region
Report
Ein starkes Team
Ulm/
Neu-Ulm
Standortentwicklung
Stadtgesellschaft
im Dialog
Revitalisierung
Urbane Quartiere mit
hoher Standortqualität
Wohnimmobilien
Mit der Einwohnerzahl
steigen die Preise
Ihr Preisvorteil liegt zwischen
Stuttgart und München
Ulm / Neu-Ulm
Kopenhagen
Würzburg
Paris
Stuttgart
A7
A8
Ulm / Neu-Ulm
A8
A7
München
Wien
Zürich
Mailand
Wirtschaftskompetenz
zwischen Stuttgart und München
Innovativ und kompetent in den Bereichen
Mobile Communications, Life Sciences, Dienstleistung,
Fahrzeugbau und Logistik.
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ICE und IC Halt im Stundentakt
auf der Strecke Stuttgart München.
Die nächsten Flughäfen Stuttgart, Augsburg, Memmingen
und München sind in 45 Min / 1 Std erreichbar.
Überdurchschnittliche Freizeit- und Erholungsangebote, prämierte Lebensqualität.
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editorial
REGION REPORT ULM/NEU-ULM
Die Rastlosen
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
„da geht noch mehr“, scheint das heimliche Motto der Menschen in Ulm und Neu-Ulm zu lauten.
Münster gibt es auch in anderen Städten, das höchste
der Welt aber steht mit stolzen 161,53 Metern in
Ulm. Der berühmteste Sohn der Stadt, Albert Einstein, begnügte sich nicht mit Materie und Raum,
sondern entdeckte die Zeit als weitere Dimension.
Der Blick über den Tellerrand reizte schon früh
und so nutzten die Ulmer ihre Lage am Knotenpunkt zahlreicher Handels- und Pilgerrouten und
entwickelten sich als Freie Reichsstadt zu einem der
führenden Handels- und Kunstzentren Süddeutschlands. Die Ulmer Kaufleute unterhielten ein dichtes
Netz von Handelskontakten und erwiesen sich als
kundige Banker. An der Grundhaltung hat sich bis
heute nicht viel geändert.
In Ulm kennt man sich, setzen Geschäfte Vertrauen voraus, verlieren die Akteure selten die Bodenhaftung. Nach außen gibt man sich eher bedeckt,
betreibt Understatement, nutzt lieber den Kopf statt
das Schwert. Duckmäuser sind die Menschen hier
jedoch nicht. Schon im 14. Jahrhundert setzten sich
die Zünfte gegenüber dem Patriziat zur Wehr und
erstritten eine Verfassung, den Großen Schwörbrief.
Der Bürgermeister musste den Einwohnern fortan
Rechenschaft ablegen. Dieser Schwörmontag ist
seither ein Ulmer Feiertag. Dialog und Einbindung
der Stadtgesellschaft in Entscheidungen bilden auch
heute noch die Richtschnur für die Politik.
Ihre
Gabriele Bobka, Wirtschaftsjournalistin
3
REGION REPORT ULM/NEU-ULM headline
inhalt story
08
15
15
Die Ulmer Sedelhöfe verbinden als neues Quartier Erlebniseinkauf mit
Wohnen und Arbeiten und den Bahnhof mit der Innenstadt. Die Stadt
setzte hier mit aktivem Grundstücksmanagement und hohen städtebaulichen Vorgaben Maßstäbe einer qualitativen Stadtentwicklung.
Die Donau-Schwestern
Ulm und Neu-Ulm wissen, gemeinsam
geht es besser. Sie punkten mit einer florierenden Wirtschaft, hoher Lebensqualität und, als attraktiver Wissensstandort,
mit hoch qualifizierten Mitarbeitern.
S. 03
Editorial
Die Rastlosen: In Ulm
geht immer noch mehr
S. 05
Brückenbau
Ulm und Neu-Ulm:
Zwei Städte im Team
S. 06
„Stadtgesellschaft
im Dialog“
Interview mit Alexander
Wetzig, Baubürgermeister
von Ulm
S. 10
Büromarkt
Neu, flexibel und zentral:
Die Nachfrage ist groß
S. 12
einzelhandel
Unterschätzter Wirtschaftsstandort mit überdurchschnittlichen Umsätzen
S. 14
„Flächen als
herausforderung“
Für die Stadt Neu-Ulm
sind Konversionsflächen
bedeutende Chancen.
Interview mit Stadtbaudirektor Andreas Neureuther
S. 16
Wohnungsmarkt
Ulm und Neu-Ulm wachsen,
auf dem Wohnungsmarkt
ist es eng, die Preise steigen
S. 18
Logistik
Die Region ist eine
Drehscheibe für den
Güteraustausch
Impressum
Abonnenten-Service
und Vertrieb
Anzeigen
Anzeigendisposition
Verlag
Service-Center Freiburg:
Tel.: 0800 7234-253
Fax: 0800 5050-446
E-Mail: zeitschriften@haufe.de
Anzeigenpreisliste (1.1.2012)
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Im Kreuz 9, 97076 Würzburg
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(verantw. Chefredakteur),
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Ein Unternehmen der Haufe Gruppe
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Geschäftsführung: Isabel Blank, Markus
Dränert, Jörg Frey, Birte Hackenjos,
Randolf Jessl, Jens Köhler, Matthias
Mühe, Markus Reithwiesner, Joachim
Rotzinger, Dr. Carsten Thies
Autorin
Gabriele Bobka
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Titelbild
Verlagsvertretung
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Jörg Walter
Tel.: 0931 359515-66
iw@wanema.de
Druck
FIRMENGRUPPE APPL,
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Bildnachweis
Soweit nicht anders vermerkt,
wurden die verwendeten Bilder
von den jeweiligen Unternehmen und
der Autorin zur Verfügung gestellt.
5
Zwei Städte im Team
Brückenbau
Das baden-württembergische Ulm und
das bayrische Neu-Ulm liegen sich direkt
gegenüber und sind durch Brücken über
die Donau verbunden. Seit dem Jahr
2000 hat sich die Doppelstadt in einem
Stadtentwicklungsverband zusammengeschlossen und entwickelt die Wirtschaftsregion gemeinsam. Die Region
punktet mit einem vergleichsweise güns
tigen Preisniveau, hoher Lebensqualität,
zentraler Lage, guter Anbindung, auch
an die Flughäfen in Stuttgart und München, und einem ausgewogenen Verhältnis zwischen produzierendem Gewerbe
und Dienstleistung. Ulm ist mit 119.000
Einwohnern mehr als doppelt so groß wie
das 55.000 Einwohner zählende Neu-Ulm,
doch in beiden Städten wächst die Bevölkerungszahl. Drei Viertel der hier lebenden Menschen sind jünger als 60 Jahre.
Die Universität Ulm ist mit fast 8.000
Mitarbeitern inzwischen der größte Arbeitgeber im Oberzentrum. 65.000 Personen pendeln täglich in die Städte Ulm
und Neu-Ulm. Die Zahl der Arbeitslosen
ist mit 4,5 Prozent sehr niedrig. Als Einzelhandelsstandort punkten die beiden
Städte mit einem großen Einzugsgebiet,
einem vielfältigen Branchenmix und hoher Aufenthaltsqualität.
Bekannt in aller Welt: Das Ulmer Münster.
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REGION REPORT ULM/NEU-ULM
INTERVIEW
„Stadtgesellschaft
im Dialog“
Ulm setzt bei der Stadtentwicklung auf eine aktive Grundstückspolitik
und versteht sich als Unternehmen, das Standortentwicklung betreibt.
Alexander Wetzig gibt Einblicke in die Praxis.
Zur Person
Alexander Wetzig ist Architekt und seit 1991 als Bürgermeister der Stadt Ulm verantwortlich für
Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt. Im Dialog mit den Bürgern setzt er ebenso auf Kooperation wie bei der Zusammenarbeit mit der bayrischen Nachbarstadt Neu-Ulm. Seit dem Jahr 2000
entwickeln die beiden Städte im Rahmen des Stadtentwicklungsverbands die Wirtschaftsregion
gemeinsam. „Die Zusammenarbeit klappt hervorragend“, so Wetzigs Fazit.
Herr Wetzig, der Ulmer Hauptbahnhof soll parallel zum
Neubau der ICE-Strecke Stuttgart-Ulm zu einem multifunktionalen Verkehrs-, Handels- und Dienstleistungszentrum
entwickelt werden. Was läuft in Ulm anders als in der Landeshauptstadt?
Wetzig: Beim Projekt City-Bahnhof handelt es sich um ein
originär städtisches Vorhaben, das von der Stadt konzeptionell vorangetrieben und organisatorisch begleitet wird.
Großprojekte bedürfen schon ab der Planung eines transparenten Kommunikationsprozesses. Dabei genügt es heute
nicht mehr, die Bürger innerhalb des Verfahrens zu einem
fertig geplanten Vorhaben Stellung beziehen zu lassen. Die
Planung muss im Sinne einer partizipativen Entwicklung
von der Stadtgesellschaft erarbeitet werden. Damit begegnen sich Bürger und Verwaltung auf gleicher Augenhöhe.
Für das Projekt Sedelhöfe kaufte die Stadt über Jahre hinweg Grundstücke auf und nutzte die europaweite Ausschreibung und die Ausweisung als Sanierungsgebiet zur Steuerung. Ein ungewöhnlicher Weg der Stadtentwicklung – zur
Nachahmung empfohlen?
Wetzig: Definitiv ja. Die Stadt konnte mit diesem Vorgehen ihre städtebaulichen Ziele umsetzen, eine hohe Qualität
der Baukultur sicherstellen und aus dem Grundstücksverkauf weitere Mittel für eine aktive Stadtentwicklung erwirtschaften. Am Anfang stand für uns das strukturpolitische
Ziel einer Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels.
Mithilfe in- und externer Beratung wurden ein entsprechendes Konzept entwickelt und die für die Umsetzung
notwendigen Grundstücke aufgekauft. Geplant ist ein neues
Stück Innenstadt mit offenen Gassen und Höfen, einem
hochwertigen Einzelhandel mit vielfältigem Sortimentsmix,
40 bis 60 Wohnungen und einem Dienstleistungsangebot.
Eine zukunftsfähige Stadtentwicklung lässt sich ohne aktive
Liegenschaftspolitik nur schwer verwirklichen. Ulm setzt
auf diese Philosophie schon seit 1920 mit großem Erfolg
und gehört heute zu den größten Grundstückseigentümern.
Für interessante Projekte lassen sich dann auch finanzstarke
und erfahrene Investoren finden. Spekulatives Bauen unterstützen wir dagegen nicht.
Die Stadt verfügt über ein Vorkaufsrecht für das frühere
Iveco-Brandschutz-Gelände. Wie sehen die Wunschliste und
die Strategie für die geplante Umnutzung aus?
Wetzig: Die Stadt wird ihr Vorkaufsrecht in diesem Fall
nicht ausüben, da wir den Grundstückspreis nicht für
angemessen halten. Unsere Vorstellungen sehen dort
ein hochwertiges, gemischt genutztes Quartier mit dem
Schwerpunkt Wohnungsbau vor. Die Bebauung sollte sich
an der Leitidee der europäischen Stadt orientieren. Aktuell
sieht der Bebauungsplan auf dem Gelände ausschließlich
Gewerbe vor. Für eine anderweitige Nutzung müsste der
Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Da wir
bei Veränderungen eines ganzen Quartiers die Bürger von
Anfang an einbinden, gehen wir von einem zweijährigen
Stadtteil-Dialog und einem sich anschließenden Wettbewerbsverfahren aus.
Die Wohnimmobilienpreise sind in Ulm teilweise um 20
Prozent gestiegen. In welchen Segmenten klemmt es und
wie lässt sich der Mangel beheben?
Wetzig: Ulm erfreut sich seit Jahren eines stetigen Bevölkerungswachstums. Dies bestätigt die hohe Attraktivität
der Stadt, führt aber auch zu einer starken Nachfrage auf
dem Wohnungsmarkt. Verschärft wird die Situation durch
die Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich der Energieeffizienz und den Vorrang der Innenentwicklung. Mangel
herrscht vor allem im Segment der großen und der preis-
7
günstigen Mietwohnungen. Die Stadt selbst hält nur 7.000
Wohnungen im Bestand und unser Einfluss auf private Eigentümer hinsichtlich Mieterauswahl und Miethöhe ist sehr
begrenzt. Bei Neubauvorhaben koppeln wir den Wunsch
nach einem umfangreicheren Baurecht mit der Vorgabe, 20
Prozent der Wohnungen als Mietwohnungen im preisgebundenen Wohnungsbau auszugestalten. Die kommunale
Wohnungsbaugesellschaft wird beim Neubau ebenfalls verstärkt auf große, familiengerechte Wohnungen setzen.
Ulm bewegt sich. Die Zustimmung zu den vielen Bau- und
Verkehrsprojekten ist geteilt. Wie geht die Stadt mit den
unterschiedlichen Interessenlagen um?
Wetzig: Stadtentwicklung ist meist mit einem kontroversen Diskurs verbunden, da die Bedürfnisse, Ziele und Geschwindigkeiten der Akteure unterschiedlich sind. Aktuell
werden in der Stadt zahlreiche Wohnbauvorhaben realisiert, die dazu beitragen, das Defizit zwischen Angebot und
Nachfrage zu verringern. Ein höheres Angebot bedingt allerdings eine dichtere und höhere Bebauung ganz im Sinne
der kompakten Stadt. Je nach konkreter Betroffenheit scheiden sich daran die Geister. Die Verlagerung von der Außen- auf die Innenentwicklung führt zu einer inhaltlichen
Komplexität, deren ganzheitliche Anforderungen auch die
Stadtplanung vor Herausforderungen stellt. Das überreglementierte Baurecht stellt dabei zusätzlichen Ballast dar.
Ohne Transparenz und eine partizipative Kommunikation
lassen sich Stadtentwicklungsprozesse nicht erfolgreich
umsetzen. Stadtplanung stellt einen Aushandlungsprozess
dar, bei dem es nicht darum geht, fertige Pläne vorzulegen. In einer Zeit, in der sich die Bürgerschaft als selbstbewusster Akteur versteht, kommt es vielmehr darauf an,
Ziele und Projekte öffentlich zu diskutieren.
Die ambitionierten Klimaschutzziele im Gebäudebereich
stellen Kommunen und private Eigentümer vor Herausforderungen. Welches Paket hat Ulm geschnürt?
Wetzig: In den vergangenen zehn Jahren haben wir bei der
Vergabe von Grundstücken mit unseren Anforderungen an
den energetischen Baustandard um 30 Prozent unterhalb
den Regelungen der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) gelegen. Inzwischen sind die rechtlichen Anforderungen permanent gestiegen, sodass wir nun flächendeckend einen Passivhausstandard vorschreiben müssten.
Im Privatbereich wollen wir dies nicht umsetzen, zumal
viele Bauherren von sich aus auf einen hohen energetischen
Standard setzen. Anders sieht es im kommunalen Sektor
aus, in dem nach einem Beschluss des Stadtrats seit fünf
Jahren der Passivhausstandard für alle Neubauten gilt. Ausnahmen müssen hier begründet werden. Bei Sanierungen
im Bestand sind entsprechende, möglichst hohe Anforderungen zu definieren. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten Ausnahmeregelungen.
Gabriele Bobka
Wir laden Sie ein zum
Historienrundgang durch
die wechselvolle Geschichte
des Standortes Söflinger
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Gebäude erzählen von den
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der Immobilie.
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Gewerbehertz
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REGION REPORT ULM/NEU-ULM
Quartiersentwicklung
Revitalisierung
„Kampf dem Flächenfraß“ lautet die Maxime der Politik. Mit den
richtigen Konzepten ist die Revitalisierung von zentral gelegenen
Brachflächen ein Gewinn für die ganze Region.
In der Stadtplanung galt lange Zeit die
Leitlinie der funktionalen Trennung,
die in vielen Städten zur Bildung von
reinen Wohnsiedlungen einerseits und
Einzelhandels- und Geschäftszentren
andererseits führte. Breite Verkehrsstraßen reduzierten die Standortqualität
und die öffentlichen Räume definierten
sich nur selten als Begegnungsstätten
mit verbindendem Charakter. Ganze
Stadtteile büßten ein, was den Reiz eines
Quartiers ausmacht – die Mischung und
enge Verzahnung von Leben und Arbeiten. Inzwischen versuchen alle Verantwortlichen dieser fatalen Entwicklung
entgegenzuwirken und neue Quartiere
auf der Basis integrierter Konzepte zu
entwickeln.
Die Ulmer Sedelhöfe bilden ein attraktives neues Entree zur Innenstadt mit offenen
Gassen und Höfen. Einkaufen, arbeiten und wohnen werden hier harmonisch vereint.
Urbane Quartiere
Riesen scheinen auf dem Gelände ihr
Unwesen getrieben zu haben und die
Bagger, die unablässig Steinberge räumen, wirken wie Spielzeug. Aufmerksam
verfolgen die Menschen hinter den Absperrgittern die Freiräumung des 9.000
Quadratmeter großen Geländes direkt
gegenüber dem Ulmer Hauptbahnhof.
Bis Mitte 2016 entsteht hier für gut 130
Millionen Euro das Quartier Sedelhöfe
als Entree zur Innenstadt und deren
Haupteinkaufsstraße, der Bahnhofsstraße. Der Projektentwickler MAB Development, der unter anderem auch das
MyZeil in Frankfurt entwickelte, erhielt
nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren der Stadt Ulm den Zuschlag zur Realisierung des gemischt
genutzten Ensembles.
Nutzungsschwerpunkt ist moderner
innerstädtischer Einzelhandel mit einem
vielfältigen Sortimentsmix auf insgesamt
18.000 Quadratmeter Verkaufsfläche,
ergänzt um Wohnen und Dienstleistungen. Im Gegensatz zu einem klassischen Einkaufszentrum sollen die
nach den Plänen von Grüntuch Ernst
Architekten konzipierten Sedelhöfe eher
einer Agglomeration klassischer Gewerbegebäude als einem einzigen Einkaufskomplex ähneln und sich mit offenen
Gassen und Höfen harmonisch in die
Innenstadt integrieren. „Der moderne
Handel im Allgemeinen setzt immer
mehr auf hochwertige Handelsflächen
mit viel Aufenthaltsqualität, um sich
bestmöglich in einem stabilen Markt
präsentieren zu können“, so Flesch. Unter den Verkaufsebenen entsteht eine
neue Parkgarage mit rund 500 öffentlich
nutzbaren Stellplätzen. Bedenken, dass
das in Neu-Ulm geplante Einkaufszentrum Glacis-Galerie und die Revitalisie-
Foto: MAB Development
Urbane Quartiere mit
hoher Standortqualität
9
rung des Blautalcenters den Zustrom der
Kunden schmälern könnten, hat Flesch
nicht.
Grüne Höfe für Neu-Ulm
In Neu-Ulm wird es grün. Auf dem rund
30.000 Quadratmeter großen Areal des
ehemaligen Bahn-Stellwerks soll in den
kommenden Jahren das etwa 100 Millionen Euro teure Stadtquartier „Grüne
Höfe“ entstehen. Hinter dem Projekt
steht die Uniplus Projektentwicklungsgesellschaft des Immobilienunternehmers Ulrich Nickel aus Illertissen. Der
Masterplan „Grüne Höfe“ des Stuttgarter Architekturbüros Pesch und Partner sieht als Grundlage für die bauliche
Entwicklung ein urbanes Gebiet mit einer Mischung aus Studenten- und Seniorenwohnungen, Handel, Dienstleistung
und Gewerbe vor. Es wird von vielen
„Ulm bringt beste Voraussetzungen für ein Handelsprojekt
mit sich. Die hohen städtebaulichen Anforderungen sehen
wir als einen von der Stadt sehr sorgfältig ausgewählten
Anforderungskatalog, der neben dem bestehenden Handel
die gesamte Innenstadt stärkt.“
Michael L. Flesch, MAB Deutschland-Geschäftsführer
bepflanzten Freiflächen, Terrassen und
Dachbegrünungen durchzogen sein. Im
ersten zu entwickelnden Abschnitt, der
an den Philosophenweg anschließt, ist
der Bau von vier Gebäuden mit 224 Studentenwohnungen geplant. Die zwischen
23 und 40 Quadratmeter großen EinZimmer-Apartments sollen zum Start
des Winter-Semesters 2014/2015 bezugsfertig sein und von Nickels Verwaltungsgesellschaft Studie 21 betreut werden. Im
Anschluss ist im mittleren Bereich des
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Areals ein Wohnkomplex mit 150 bis
200 Seniorenwohnungen mit 60 bis 110
Quadratmeter Größe vorgesehen. Zur
Hermann-Köhl-Straße hin sollen dann
ein Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbekomplex sowie ein Drei-SterneHotel mit rund 150 Zimmern, eventuell
ein Gesundheitszentrum sowie ein Parkhaus mit 500 Stellplätzen entstehen. Das
Gesamtprojekt, Teil des Vorhabens NeuUlm 21, soll 2018 fertig werden.
Gabriele Bobka
REGION REPORT ULM/NEU-ULM
Büroimmobilien
Arbeiten
Der Y-Neubau am Ehinger
Tor wird die Umgebung des
belebten Verkehrsknotenpunkts
deutlich aufwerten.
Neu,
flexibel
und
zentral
Die geringe Arbeitslosenquote
von Ulm und Neu-Ulm
stärkt die Nachfrage nach
Büroflächen. Der Markt
präsentiert sich stabil, wobei
die Trends „Neu statt Alt“ und
„Zentral statt Peripherie“ gelten.
Die Wirtschaft in Ulm und Neu-Ulm zählt laut Statistischem
Amt der Europäischen Union zu den 20 Top-Wirtschaftsstandorten. Der Ulmer Büromarkt entwickelt sich stabil. In den
kommenden beiden Jahren werden zahlreiche Neubauprojekte
das Angebot an modernen Flächen ausweiten. „Die Nachfrage richtet sich insbesondere auf moderne Objekte mit flexibler Raumgestaltung, energetisch hochwertigem Standard und
zentraler Lage“, berichtet Volker Munk, Geschäftsführer von
Munk Bauen & Wohnen. Bei einer Leerstandsquote von rund
6,4 Prozent finde innerhalb dieses Segments ein Verdrängungswettbewerb von Alt nach Neu statt. Besonders begehrt seien
„Für uns war es wichtig, bei den SparkassenNeubauten eine funktionale Bauweise, hohe
Wirtschaftlichkeit und höchstmögliche
städtebauliche Qualität zu vereinen.“
Flächen zwischen 300 und 600 Quadratmetern. Die Mieten
bewegen sich in Ulm durchschnittlich zwischen 12 und 14,50
Euro pro Quadratmeter im Neubaubereich und zwischen 6,50
und 9,50 Euro im Bestand. In Neu-Ulm sei es etwas preiswerter.
Im Neubau koste es dort zwischen 8,80 und 12 Euro pro Qua-
dratmeter. „Wir beobachten einen deutlichen Trend zurück in
die Stadt“, so Munk. Für Unternehmen stellten die Möglichkeit,
in der Mittagspause einzukaufen, die gute Infrastruktur und die
Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ein nicht zu unterschätzendes Instrument der Mitarbeiterbindung dar.
Ein Solitär mit Höhenblick
Am Ehinger Tor, einem der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte
Ulms, realisiert Munk Bauen & Wohnen bis Ende 2015 ein
Ensemble mit einem als Solitär ausgestalteten Eckgebäude. Im
Erdgeschoss ziehen Läden ein, während in den Obergeschossen
Büros und Praxen vorgesehen sind. Die im ursprünglichen Entwurf des Architekturbüros Mühlich, Fink und Partner vorgesehenen sieben Geschosse wurden auf Wunsch des Gemeinderats
um drei weitere aufgestockt. „Wir waren selbst überrascht, kommen dem Wunsch nach einer Landmark-Bebauung aber gerne
nach“, schmunzelt Munk. Bei den Büroflächen sind flexible Aufteilungen zwischen 150 und 900 Quadratmetern möglich.
Wachstum mit Optimierungspotenzial
Die gut 500 Mitarbeiter am Hauptsitz der Sparkasse Ulm können ab Mitte 2015 von einem Standort aus arbeiten. In der Neuen Straße entsteht für rund 80 Millionen Euro ein Ensemble aus
zwei neuen Gebäuden. Zunächst sollte der 1955 bis 1957 erbaute
11
Stammsitz saniert werden, was sich allerdings aufgrund der Ergebnisse der baulichen Untersuchung als nicht wirtschaftlich
erwies. „Die Sanierung hätte 80 Prozent des Neubaus gekostet“,
so Manfred Oster, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Ulm.
Die Gestaltung beider Gebäude wurde im Rahmen von Wettbewerben erarbeitet. Den Neubau an der Neuen Straße 66 entwarf
das Ulmer Büro Nething Generalplaner, das Objekt an der Neuen Straße West das Büro Lederer, Ragnarsdóttir, Oei. „Für uns
war es wichtig, funktionale Bauweise, hohe Wirtschaftlichkeit
und größtmögliche städtebauliche Qualität zu vereinen“, so Oster. „Die Zusammenführung der bisher auf zahlreiche Gebäude
verteilten Mitarbeiter ermöglicht eine wesentliche Optimierung der internen Betriebsabläufe.“ Die gewählte Architektur
spiegle das Selbstverständnis der Sparkasse wider. „Unsere Eigentümer sind die Bürger der Stadt Ulm und des Alb-DonauKreises, denen wir uns als Dienstleister verpflichtet fühlen. Wir
bringen uns ein, aber mit Zurückhaltung. Wir sind mutig, aber
nicht übermütig. Andererseits soll sich niemand unserer Kunden schämen müssen, wenn er das Sparkassengebäude betritt“,
fasst Oster überzeugt das Leitbild zusammen.
Eine Brücke für die Insel
Aufgewertet wird auch das Areal der Sparkasse Neu-Ulm-Illertissen auf der Donauinsel. Neben zwei Wohngebäuden mit
insgesamt 17 Einheiten und Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss soll bis 2015 das bestehende Sparkassengebäude um
ein „Brückenhaus“ mit knapp 3.800 Quadratmetern erweitert
werden. Außer Geschäften sollen dort auch Büros, ein Veranstaltungssaal, ein neuer Schalterbereich und vier je rund 300
Quadratmeter große exklusive Penthouse-Wohnungen, die
ein Stück weit in die Donau hineinragen, entstehen. Zudem ist
eine Tiefgarage mit rund 160 Stellplätzen geplant. Vermarktet
werden die Wohnungen von dem Düsseldorfer Spezialisten
für hochwertige Immobilien Leading Buildings.
Gabriele Bobka
Der aus zwei Gebäuden bestehende neue Sparkassenbau
an der Neuen Straße führt die 500 Mitarbeiter zusammen.
PUNKTGENAU
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REGION REPORT ULM/NEU-ULM
einzelhandel
Shoppen
Stille Stars mit viel Potenzial
Ulm/Neu-Ulm gehört mit
einem großen Einzugsgebiet
und überdurchschnittlichen
Umsätzen zum unterschätzten
Handelsstandort. Seit Jahren
klettern die Mieten und Werte
der Einzelhandelsimmobilien.
Einkaufen als Erlebnis
Auf dem 37.000 Quadratmeter großen
Gelände des ehemaligen Neu-Ulmer
Bahnhofs entwickeln Procom Invest und
OFB Projektentwicklung für 130 Millionen Euro das Einzelhandelsprojekt
Glacis-Galerie. Geplant ist ein 420 Meter
langes Einkaufszentrum mit 34.000 Quadratmetern Verkaufsfläche.
Über den beiden Handelsebenen
sind 1.100 Parkplätze vorgesehen. Als
Generalunternehmer fungiert BAM
Deutschland, als Betreiber ECE. Die
Eröffnung ist für März 2015 terminiert.
Ankermieter wird der Elektronik-Riese
Media Markt, der seinen Standort in der
Neuer Glanz für den Bestand
Das in die Jahre gekommene Ulmer
Blautal-Center an der Blaubeurer Straße
wird für 16 Millionen Euro umfassend
saniert. Das im Jahr 1997 fertiggestellte
Einkaufszentrum verfügt über eine Gesamtmietfläche von 37.500 Quadratmetern. Seit November 2012 wird das Center von der Hypovereinsbank-Tochter
Wealthcap Real Estate, der das Center
seit 1997 gehört, selbst gemanagt. Das
Center ist Teil des Immobilienfonds HFS
Immobilien Deutschland 12, der es nach
der Fertigstellung für 126,5 Millionen
Euro erworben hatte. Neben der Revitalisierung stand der Verwalter vor der
„Die Glacis-Galerie wird ein überdachter Marktplatz, in dem
die Kunden all das, was eine Innenstadt zu bieten hat, auf
engstem Raum finden. Neben der modernen Architektur bietet
die Galerie ein vielfältiges Serviceangebot, einen attraktiven
Branchenmix und Einkauf als Erlebnis.“
Detlef Samland
Otto-Hahn-Straße aufgibt und in die Innenstadt zieht. Im Vorfeld hatte es Streit
mit einigen Anwohnern gegeben, die gegen den Bau geklagt hatten, weil die Beund Entlüftung zur Bahnhofstraße hin
erfolgen soll.
Herausforderung, neben der Pro-MarktFläche die rund 10.000 Quadratmeter
Fläche des im Herbst 2012 ausgezogenen
Real-Markts neu zu vermieten. Nun
übernimmt der V-Markt die Fläche von
Real und die Mega-Company, die zur
Fotos: Stemshorn Architekten, Procom Invest
Neben der positiven wirtschaftlichen
Entwicklung punktet der Einzelhandelsstandort Ulm/Neu-Ulm durch seine
geografische Lage. Er liegt zentral, aber
weit genug von Stuttgart und München
entfernt, sodass die Menschen der Region die heimischen Innenstädte bevorzugen. Mit einer Zentralitätskennziffer von
136,9 und einer Umsatzkennziffer von
142,6 zieht die Doppelstadt nicht nur
Touristen, sondern auch Investoren und
Marken an.
Der Einzelhandelsstandort ist hinsichtlich des Warensortiments gut aufgestellt, heißt es im Marktbericht des Beratungsunternehmens Lührmann. Kleine,
inhabergeführte Fachgeschäfte wechseln
sich ab mit den beliebten Angeboten
des filialisierten Einzelhandels. In den
Haupteinkaufsstraßen Ulms, Hirschstraße und Bahnhofstraße, sei in den vergangenen zehn Jahren die Spitzenmiete um
25 Prozent auf bis zu 125 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Dies spiegelt sich
auch in der Wertentwicklung innerstädtischer Geschäftshäuser in bester Lage
wider, deren Preise laut Lührmann von
2001 bis 2011 um 38,6 Prozent zulegten.
Mit den Großprojekten Sedelhöfe,
Glacis-Galerie, dem erweiterten Mutsch
ler-Center und der Revitalisierung des
Blautal-Centers könnte der Markt in Bewegung kommen.
13
1) Das Wengentor in Ulm ragt mit seinen 28,5 Metern
deutlich über die Umgebungsbebauung hinaus und
erinnert damit an die Bedeutung, die einst dem
mittelalterlichen Neutor als Entree zur Altstadt an
dieser Stelle zukam.
2) Die Glacis-Galerie in Neu-Ulm wird dem Einzelhandel und der Sogkraft der Stadt einen deutlichen
Aufwind verleihen. In den kommenden Jahren
wird sich der Wettbewerb durch die Revitalisierung
des Blautal-Centers, die Umstrukturierung des
Mutschler-Centers und vor allem die Realisierung
der Ulmer Sedelhöfe deutlich erhöhen. Für die Kunden bedeutet die Vielfalt eine größere Wahlmöglichkeit und für die Städte Ulm und Neu-Ulm eine
größere Attraktivität. Für die Centermanager gilt es,
entsprechend ausgefeilte Konzepte zu entwickeln.
Fachhandelskette Euronics gehört, den
größten Teil der Pro-Markt-Flächen.
Möbel im GroSSformat
Das seit Jahren leer stehende, 1997 eröffnete Mutschler Center in Neu-Ulm
wird von der Bopfinger Firma Mahler
für rund 30 Millionen Euro zu einem
riesigen
Möbel-Einrichtungszentrum
umgebaut. Die Eröffnung des 74.000
„Grundsätzlich befürworten wir eine breite demokratische
Basis, bedauern jedoch die noch immer bestehenden Vorurteile gegenüber Innenstadtgalerien. Bei der Glacis-Galerie
führen wir umfangreiche InfrastrukturmaSSnahmen durch,
die letztendlich der gesamten Stadt zuGutekommen.“
Detlef Samland, Procom-Projektleiter für die Glacis-Galerie
Quadratmeter großen Centers soll im
Sommer dieses Jahres erfolgen. Zu der
70.000 Quadratmeter großen Möbelverkaufsfläche kommen 4.000 Quadratmeter für Nebensortimente. Der Bestandsmieter Kaufland, der im Center auf 7.700
Quadratmetern vertreten ist, hat einen
Mietvertrag bis 2017.
Einzelhandel mit Nachbarschaft
Am nördlichen Rand der Ulmer Innenstadt realisieren die beiden früheren Ulmer Gemeinderäte Christoph und Markus Botzenhart mit dem Wengentor ein
28,5 Meter hohes Gebäude. Damit ragt
das Gebäude zwar deutlich über die Umgebungsbebauung empor, greift damit
aber die historische Bedeutung des mittelalterlichen Neutors als wichtigem Bestandteil der Stadtmauer auf. Jahrelang
wurde das Gelände als Parkplatz genutzt.
Im Erdgeschoss sind Flächen für Einzelhandel und Gastronomie vorgesehen,
darüber ein gemeinschaftlich genutzter
Servicebereich. In den Obergeschossen befinden sich unterschiedlich zugeschnittene Einheiten, die als Büro oder
Wohnung genutzt werden können. Die
Entwürfe stammen vom Büro Stemshorn
Architekten.
Gabriele Bobka
REGION REPORT ULM/NEU-ULM
KONVERSION
„Flächen als
Herausforderung“
Die Konversion von Bahn- und Militärflächen bietet für die Stadt Neu-Ulm
bedeutende Chancen. Für die Entwicklung zukunftsfähiger Konzepte gilt es,
auch Bürger und Investoren ins Boot zu holen.
Zur Person
Stadtbaudirektor Andreas Neureuther ist seit 2008 Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung,
Umwelt, Hochbau von Neu-Ulm. Für ihn bietet die Konversion nicht mehr benötigter Bahnund Militärflächen die Chance, ökologische, soziale und wohnungsbaupolitische Ziele der Stadt
in innovative Gewerbe-, Siedlungs- und Wohnmodelle umzusetzen. Dabei setzt er auf die
Verknüpfung aller Akteure und frühzeitige und umfassende Information.
Herr Neureuther, auf dem Gelände des ehemaligen BahnStellwerks soll mit den „Grünen Höfen“ ein gemischt genutztes Quartier entstehen. Welche Chancen bieten sich?
Neureuther: Mit der Neuordnung dieses 50.000 Quadratmeter großen ehemaligen Bahnareals entsteht ein lebendiges Stadtquartier mit einem innenstadttypischen
Nutzungsmix aus Wohnen, Handel, Dienstleistung und Gewerbe. Die Bevölkerung Neu-Ulms wird bis 2025 voraussichtlich noch um weitere drei bis vier Prozent wachsen.
Der hohen Nachfrage nach Wohnraum kann mit der Umnutzung dieser innerstädtischen Flächen flächensparend
nachgekommen werden. Studenten und Familien werden
hier ebenso wohnen wie Ältere und Pflegebedürftige.
Durch die Tieferlegung der Bahn im Zuge der Realisierung
von Neu-Ulm 21 stehen rund 18 Hektar für die städtebauliche
Entwicklung und Neugestaltung der Innenstadt zur Verfügung. Wie sehen die Ziele und Herausforderungen aus?
Das Tre Piazze zeugt von der gelungenen Konversion
der Wiley-Kaserne.
Neureuther: Im Zuge des Neu- und Ausbaus der ICEStrecke von Stuttgart über Ulm/Neu-Ulm nach München
konnten die Bahnanlagen von 16 auf vier Gleise reduziert
und teilweise tiefer gelegt werden. Auf den frei gewordenen
Flächen entstehen in den kommenden Jahren mitten im
Zentrum moderne Wohnquartiere sowie Handels- und
Dienstleistungsflächen. Gebaut wird eine Stadt der kurzen
Wege mit optimaler Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Derzeit werden das Quartier „Wohnen am Glacispark“ und öffentlich geförderter Wohnungsbau mit einer
integrierten Kindertagesstätte realisiert. Das projektierte
Einkaufszentrum „Glacis-Galerie“ mit rund 24.800 Quadratmetern Verkaufsfläche wird Impulsgeber für die bestehende Innenstadt sein sowie mit einem breiten Warensortiment den innerstädtischen Handel stärken.
Neben Altlasten erweist sich beim Brachflächenrecycling
häufig die umfangreiche Bausubstanz als Risiko. Wie ging
Neu-Ulm mit diesen Belastungen bei der Konversion der 1994
übernommenen 140 Hektar Militär- und Kasernenflächen um?
Neureuther: Die vorhandene Bausubstanz wurde je nach
vorgefundener Situation unterschiedlich in die Planungen
einbezogen. Im Gebiet Vorfeld-Housing wurde die städtebaulich qualitätsvolle Wohnsiedlung aus den 1950er Jahren
innerhalb des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“
modernisiert, Balkone angebaut, die Gebäudehüllen energetisch ertüchtigt und das Wohnumfeld aufgewertet. Die
Nelson-Kaserne mit ihren vier dreigeschossigen Gebäuden
wurde zu einem modernen Dienstleistungszentrum für Polizei und Finanzamt umgebaut und durch eine Kletterhalle ergänzt. Bei den Wiley Barracks wurde die vorhandene
Bausubstanz weitgehend abgerissen, da eine Nachnutzung
nicht möglich war. Lediglich stadtteilprägende Gebäude
wie das ehemalige Offizierskino, die Friedenskirche oder
der Wasserturm konnten hier erhalten werden. Heute
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prägen den jungen Stadtteil Wiley eine zukunftsweisende
Mischung aus Wohnen, Arbeiten und Freizeit mit viel Grün
und einem Standort für die neue Hochschule.
Die Proteste um Stuttgart 21 haben gezeigt, wie wichtig die
Zusammenarbeit und Kommunikation aller Beteiligten ist.
Wie gestaltet Neu-Ulm den Kooperationsprozess bei Um
nutzungen?
Neureuther: Entscheidend für den Erfolg größerer Projekte ist die Verknüpfung aller Akteure. Die Verwaltung entwickelt mit dem jeweiligen Investor in Arbeitsgruppen ein
Revitalisierung als Chance
Die Umnutzung nicht mehr benötigter Flächen bietet günstige
Voraussetzungen für die Schaffung städtebaulich integrierter
Standorte. Auch Investoren finden die Flächen attraktiv, insbesondere in wachsenden Kommunen, in denen unbebaute
Grundstücke mit guter Infrastruktur knapp sind.
Wohnen statt Exerzieren
Wiley-Süd, das größte Teilgebiet des ehemaligen Wiley-Kasernen-Areals hat sich inzwischen zu einem lebendigen Stadtteil
mit guter Infrastruktur entwickelt. Lange Baubetreuung aus Ulm
realisierte dort mit dem Projekt „Tre Piazze“ 30 Wohnungen für
junge Familien und Liebhaber moderner Architektur. „Wir entwickeln für jedes Projekt ein individuelles Konzept, das die Besonderheiten des Standorts aufgreift und dennoch flexibel auf
die jeweiligen Kundenwünsche eingeht“, erläutert Geschäftsführer Lutz Lange. Leichte, transparente Baukörper mit besonderem Raumlichtkonzept, umgeben von viel Grünfläche, wurden
ergänzt durch die Auswahl ökologisch wertvoller Baustoffe, eine
Projekt von der Idee bis zur Realisierung. Stadtrat und Bürger werden frühzeitig eingebunden. Dies geschieht durch
Workshops, Informationsveranstaltungen und während
der Bauleitplanung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte. Künftig sollen je nach Projektgröße verstärkt auch die Möglichkeiten von Internetforen
genutzt werden. Ein allgemein gültiges Erfolgsmodell für
einen Beteiligungsprozess gibt es nicht. Bezogen auf das
jeweilige Projekt gilt es, ein Handlungskonzept festzulegen,
das flexibel auf Entwicklungen reagieren und alle Akteure
integrieren kann.
extensive Dachbegrünung und die Nutzung von versickertem
Regenwasser. „Die flexible Aufteilung der Wohnungen, die
barrierefreien, altersgerechten Wohnungszugänge und die im
Wiley vorhandene Infrastruktur erlauben eine problemlose Anpassung an sich verändernde Lebenssituationen“, so Lange.
Bewohnerwechsel am Safranberg
Auf dem Gelände der Universitätsklinik Ulm auf dem Safranberg soll nach dem Auszug der Chirurgie Platz für ein neues
Wohnquartier mit rund 430 Wohnungen geschaffen werden.
Vorgesehen sind 300 Wohneinheiten in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Zudem soll das historische Krankenhausgebäude von 1912 umgebaut und für 130 Wohnungen genutzt werden. Ein Drittel der Wohnungen soll vier oder mehr Zimmer
bekommen und damit der wachsenden Nachfrage von Familien entgegenkommen. Zur Heidenheimer Straße hin sind
Flächen für Einzelhandel vorgesehen. Aktuell sucht die Stadt
per Bieterverfahren einen Investor, der das Grundstück kauft
und entwickelt.
Gabriele Bobka
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Neubau und Bestand
Wohnung
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Die rund 180.000 Einwohner
zählende Doppelstadt „Ulm/NeuUlm“ soll bis 2020 um weitere
vier Prozent wachsen. Die
Wirtschaftskraft zieht Investoren
an, führt aber auch zu steigenden
Mieten und Kaufpreisen.
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In Ulm und Neu-Ulm lässt es sich gut
leben. Die hohe Nachfrage nach Wohnraum setzt vor allem den Markt für Mietund Eigentumswohnungen unter Druck.
Verschärft wird die Situation durch zu
wenige Neubaumöglichkeiten und die
Bewegung zurück in die Stadt. „Gefragt
sind vor allem Wohnungen für Familien
und altersgerechter Wohnraum“, so die
Erfahrung von Volker Munk vom Ul-
mer Büro Munk Bauen und Wohnen.
Neue Eigentumswohnungen kosteten in
Ulm pro Quadratmeter durchschnittlich 3.500 Euro, immer häufiger würden
jedoch auch deutlich höhere Preise von
bis zu 7.000 Euro aufgerufen. Die Mieten
lägen im Neubausegment zwischen 8,00
und 12,00 Euro pro Quadratmeter. Eine
Einschätzung, die der städtische Gutachterausschuss teilt. Die Preise seien um
Wasserlagen üben seit jeher einen besonderen Reiz aus. Direkt am Neu-Ulmer Jahnufer entsteht ein GebäudeEnsemble mit 130 Wohnungen, das die ehemaligen Proviantmagazine der Bundesfestung integriert.
rund 20 Prozent gestiegen. Inzwischen
wirke sich die hohe Nachfrage ähnlich
preissteigernd auch auf den Bestandsmarkt aus.
Best Agers gefragt
Generationen verbinden will das Engelberg Carré in der Ulmer Weststadt unmittelbar am Naherholungsgebiet Blauinsel. Munk Bauen und Wohnen errichtet
hier für 12,8 Millionen Euro drei Gebäude mit 40 barrierefreien Wohnungen
von 55 bis 160 Quadratmetern und einer
Gewerbeeinheit mit 150 Quadratmetern.
Alle Wohnungen sind barrierefrei geplant und bieten so die Möglichkeit, auch
im hohen Alter noch in den eigenen vier
Wänden zu wohnen. Das Konzept wurde
im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs ausgewählt.
Vorfahrt für Energieeffizienz
Im Stadtteil Böfingen plant die städtische
Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft (UWS) Ulms größtes zertifiziertes Passivwohnhaus. „Bereits seit
Jahren bauen wir unsere Neubauten im
KfW-Standard ‚Energieeffizienzhaus 55‘,
sodass der Schritt zum Passivhaus bei
dem Projekt im Lettenwald nur konse-
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Das historische Fischerviertel in Ulm ist ein
Touristenmagnet. Die hohe Attraktivität der Stadt führt zu einer steigenden
Nachfrage, der in vielen Bereichen kein
ausreichendes Angebot gegenübersteht.
Wohnungen umfassen. Im Erdgeschoss
ist eine Wohngruppe älterer Menschen
oder von Menschen mit Behinderungen
und Flächen für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. „Im Rahmen der
Wohngruppe im Gebäude soll es älteren
Menschen ermöglicht werden, gemeinschaftlich und integriert in eine Hausgemeinschaft selbstbestimmt zu wohnen“,
so Pinsler.
quent ist“, stellt UWS-Geschäftsführer
Dr. Frank Pinsler fest. Die UWS werde dieses Projekt zudem dazu nutzen,
weitere Erfahrungen mit Passivhaustechnologie, aber auch mit dem Nutzerverhalten und der Mieterkommunikation zu sammeln. Der Neubau soll 29
Donauwellen im Blick
Direkt am Neu-Ulmer Jahnufer entsteht
auf dem ehemaligen Firmengelände von
Lebkuchen Weiss und der Flussmeisterei ein Gebäude-Ensemble mit fünf- bis
siebengeschossigen Gebäuden. Die integrierten Proviantmagazine der ehemaligen Bundesfestung werden kernsaniert.
Auf dem rund 7.200 Quadratmeter gro
ßen Gesamtareal sind nach den Plänen
des Architektenbüros Mühlich, Fink +
Partner insgesamt 130 Wohneinheiten
mit einer Gesamtwohnfläche von rund
10.000 Quadratmetern vorgesehen.
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wohnen im Konzertsaal
Das Unternehmen Rolf Kunze Immobilien will auf dem Areal des ehemaligen Neu-Ulmer Konzertsaals an der
Silcherstraße ein neues Quartier mit
Wohnungen, Büros und Gastronomie
realisieren. Geplant ist ein V-förmiges
Gebäude mit gekappter Spitze und 300
Quadratmeter großem Innenhof. Entstehen sollen Eigentumswohnungen mit
70 bis 120 Quadratmetern Wohnfläche
sowie 200 Quadratmeter großen Lofts.
In das Erdgeschoss soll das Café, das sich
bis zum Abriss in dem im Jahr 1900 erbauten Gebäude befand, samt Backstube
wieder einziehen.
Familiengerecht wohnen
Die Firma Baustolz beginnt in Kürze
den Bau von insgesamt 20 Reiheneigenheimen in Ulm-Senden. Die Häuser des
Ludwigsburger Bauträgers sind speziell
für junge Familien attraktiv, die sich angesichts der aktuell hohen Immobilienpreise den Schritt ins Eigenheim kaum
leisten können. Aufgrund durchdachter
Standardisierung und Prozessoptimierung kosten die Eigenheime von Baustolz
im Durchschnitt 15 Prozent weniger als
vergleichbare Objekte – ohne Abstriche
in der Qualität zu machen.
Gabriele Bobka
REGION REPORT ULM/NEU-ULM
Versorgung
Logistikimmobilien
Der Energieversorger Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm
legte auch beim eigenen Verwaltungssitz großen
Wert auf den energetischen Standard.
Drehscheibe
für den Güter
austausch
Die Handelsverflechtungen
nehmen zu, damit entstehen
neue Märkte. Zahlreiche
Einzelhändler unterhalten
große Distributionszentren.
Ulm. Für Lagerflächen mit Rampe wurden
3,00 bis 4,50 Euro in Ulm und 2,80 bis 4,50
Euro in Neu-Ulm gezahlt.
Flächen für die Expansion
Die steigende Nachfrage nach Logistikdienstleistungen führt bei den Anbietern
zu wachsendem Flächenbedarf. So wird
der Logistikdienstleister Honold aus
Anlass der Übernahme des Spediteurs
Lebert aus Erbach seinen Hauptsitz in
Neu-Ulm um rund 10.000 Quadratmeter Lagerfläche zu vergrößern. Bauausführendes Unternehmen ist die auf Industrie- und Gewerbebau spezialisierte
Goldbeck Süd. Dabei kommen Bauteile
zum Einsatz, die im Ulmer Werk vorgefertigt werden. „Systematisiertes Bauen
bedeutet jedoch keine Herstellung von
der Stange, sondern bietet neben einer
hohen Qualität eine individuelle Objektgestaltung und hohe Nutzungsflexibilität“, erläutert Carsten Willmann, Leiter
der Niederlassung Ulm. Die Festschrei-
Bei der Erweiterung des Honold-Hauptsitzes in Neu-Ulm erstellt die auf Industrie- und Gewerbebauten
spezialisierte Goldbeck Süd für den Logistikdienstleister weitere 10.000 Quadratmeter.
bung des Preises entlaste die Kunden
vom Kostenrisiko.
Energie für die Region
Die 200 Mitarbeiter der Stadtwerke Ulm/
Neu-Ulm (SWU) managen die Energieversorgung der Region künftig von einem
auf dem Firmengelände errichteten
Neubau aus. Die Entwürfe des Verwaltungsgebäudes mit 10.500 Quadratmeter Bürofläche, einer Kantine und einer
Kindertagesstätte stammen vom Ulmer
Büro Nething Generalplaner. Etwa zwei
Fünftel der Fläche sind untervermietet.
Erstellt wurde der Neubau im Rahmen
eines Erbbaurechts. Die Finanzierung der
Baukosten in Höhe von 32 Millionen und
der Betrieb fallen in die Verantwortung
der IVU, die sich in einer europaweiten
Ausschreibung als Investor durchgesetzt
hatte. Die SWU bleibt Grundstückseigentümer und mietet den Büroraum auf die
Dauer von zunächst zwanzig Jahren. Für
verschiedene Gewerke, die nicht Gegenstand der Ausschreibung gewesen waren,
trägt das Unternehmen 10,8 Millionen
Euro selbst. So kam es während der Bauarbeiten zu unvorhergesehenen Ausgaben für die Beseitigung von Altlasten auf
dem Gelände aus der Zeit, als sich noch
die städtische Gasfabrik Ulm in unmittelbarer Nähe des Grundstücks befand. Für
den Bau wird die Zertifizierung durch die
Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges
Bauen (DGNB) in Gold angestrebt.
Gabriele Bobka
Foto: SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, Honold
Der Wirtschaftsraum Ulm/Neu-Ulm hat
sich durch seine zentrale Lage mit den
Autobahnen A7 und A8, den vielfältigen
Bahn-Magistralen sowie die Nähe zu den
Flughäfen Stuttgart, München, Augsburg
und Friedrichshafen zu einem gefragten
Logistikstandort entwickelt. Der sechsspurige Ausbau der Autobahn A 8 und der
Neubau der ICE-Strecke Stuttgart-UlmAugsburg-München werden den Logistikstandort weiter stärken. Zahlreiche Einzelhändler wie Rewe, Schlecker, Müller oder
Peek & Cloppenburg haben hier große
Distributionszentren. In den Städten Ulm
und Neu-Ulm gibt es 30,48 Hektar sofort
verfügbare Gewerbeflächen. Ohne die
Kooperation mit der Region könnte die
hohe Nachfrage insbesondere nach großen, zusammenhängenden Logistikflächen
kaum befriedigt werden. Die Mietpreise
für Produktionsflächen lagen 2012 laut
Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm
zwischen 3,30 und 5,30 Euro pro Quadratmeter in Ulm und 3,10 bis 4,80 in Neu-
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DIN 18040
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DIN 18040 - Normungsarbeit Barrierefreies Bauen
20.10.2010 - 17:11 - Mathias Hopf
Überblick
DIN 18040-1: 2010-10 veröffentlicht
DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude ist
beim Beuth-Verlag für 87,40 EUR zu downloaden oder als Druck zu bestellen.
Sie ersetzt die DIN 18024-2:1996-11.
Weiterlesen
DIN 18040-1:2010-07
12.07.2010 - 12:00 - Sonja
Äußerung derBehindertenbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk MdB anlässlich
der Einigung zum Entwurf der DIN 18040.
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DIN 18040 Inhalt
02.02.2009 - 12:00 - Sonja
Aus dem Vorwort
Die Teile I und II der Norm DIN 18040 ersetzen u.a. die E DIN 18030: 2006-01, die noch den Bereich
Verkehrs- und Außenanlagen enthielt. Dieses Thema soll in einem neuen Projekt, d.h. auch unter einer
neuen Norm-Nummer, bearbeitet werden. Dabei sollen u. a. die bereits vorhanden Texte aus E DIN
18030: 2006-01 zu Verkehrs- und Außenanlagen übernommen und weiter bearbeitet werden. Bis zum
Vorliegen einer neuen Norm gilt für diesen Bereich die DIN 18024-1:1998-01, "Barrierefreies Bauen Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze;
Planungsgrundlagen" weiter.
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Künftig muss barrierefrei gebaut werden - DIN18040
24.04.2008 - 11:00 - Deutscher Behindertenrat - DBR
Pressemitteilung vom 24.April 2008
Künftig muss barrierefrei gebaut werden
Erfolg für den DBR: DIN-Norm wird verbindliche Standards enthalten
Weiterlesen
http://www.din18040.de/
18.03.2011
DIN 18040
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Stand der Normungsarbeit
20.04.2008 - 11:00 - Dr. Volker Sieger
Barrierefreies Bauen - Stand der Normungsarbeit
Vortrag auf der Weiterbildungsveranstaltung "ZIELPUNKT barrierefrei planen und bauen" auf der
bautec2008 in Berlin am 20.Februar 2008 von Dr. Volker Sieger
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Barrierefreiheit - eine lösbare Aufgabe
10.05.2007 - 11:00 - Barbara Schlesinger
Vortrag zum BFW Immobilienkongress 2007, Arbeitsgruppe Seniorenimmobilien am 10. Mai 2007 von
Barbara Chr. Schlesinger
Weiterlesen
Das Zwischenspiel: DIN 18030 E
22.04.2008 - 11:00 - Mathias Hopf
Bereits Anfang 1996 wurde der Ausschuss "Barrierefreies Bauen" des NABau im DIN beauftragt, die
Normen des barrierefreien Bauens DIN 18024 und DIN 18025 unter der Nummer DIN 18030 zu einer Norm
zusammenzufassen. Erst Ende 2002 erschien ein erster Norm-Entwurf DIN 18030 E "Barrierefreies
Bauen - Planungsgrundlagen".
Weiterlesen
http://www.din18040.de/
18.03.2011