Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
258 kB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
16.06.2014
Geschäftszeichen SUB III-Ri
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 15.07.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sterngasse - Irrgängle"
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -
Anlagen:
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GD 256/14
Übersichtsplan
Bebauungsplanvorentwurf
Vorentwurf textliche Festsetzungen
Vorentwurf Begründung
Antrag der Vorhabenträgerin
Vorhaben- und Erschließungsplan
(Grundrisse, Schnitt, Ansichten)
Architekturwerkstatt Langenau
(Anlage 1)
(Anlage 2)
(Anlage 3)
(Anlage 4)
(Anlage 5)
(Anlage 6.1 – 6.14)
Antrag:
1.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sterngasse-Irrgängle"
innerhalb des im Plan vom 16.06.2014 eingetragenen Geltungsbereichs zu
beschließen.
2.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange i.S.v. § 4 Abs.
1 BauGB durchzuführen.
Jescheck
Genehmigt:
BM 3, C 3, LI, OB, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Kurzdarstellung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Neubebauung des Grundstückes
Sterngasse 9 sowie für die Aufstockung des Grundstückes Irrgängle 5
2.
Rechtsgrundlagen
a) § 12 Abs. 2, § 13 a, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch i. d. F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S.1548)
b) § 74 Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (BGl.
S. 358 ber. S. 416), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 03.12.2013
3.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 95/1, 96 (Irrgängle), 97/3
und 97/4 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 95 (Sterngasse) und 97.
4.
Änderung bestehender Bebauungspläne
Mit diesem Bebauungsplan werden die aufgeführten Bebauungspläne in den
entsprechenden Teilflächen des Geltungsbereichs ersetzt:
- Bebauungsplan Nr. 110.6/50 gen. d. Erlass des Innenministeriums BW vom
30.08.1951 Nr. V Ho 3181
- Bebauungsplan Nr. 110.6/52 gen. d. Erlass des RP Nordwürttemberg vom
27.07.1953 Nr. I 5 Ho-2006-18-Ulm/1
- Bebauungsplan Nr. 110.6/67 gen. d. Erlass des RP Nordwürttemberg vom
25.05.1956 Nr. I 5 Ho-2206-18-Ulm/1
- Bebauungsplan Nr. 110.6/84 in Kraft getreten am 28.08.1975
5.
Sachverhalt
5.1
Ausgangslage
Die Firma R.A.N Bauteam GmbH sowie das Hotel Stern (Southside Hospitality GmbH &
Co.KG) beabsichtigen, die Flurstücke innerhalb des Bebauungsplanes neu zu gestalten.
Die bestehende Bebauung des Gebäudes Sterngasse 9 (Vorhabenträger Fa. R.A.N
Bauteam) soll abgebrochen und durch einen Neubau eines Wohn- und
Geschäftshauses ersetzt werden. Das Gebäude Irrgängle 5 (Vorhabenträger Southside
Hospitality GmbH & Co.KG) soll in seiner Grundsubstanz erhalten bleiben und baulich
ergänzt werden.
Der Geltungsbereich liegt innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 110.6/50,
Nr. 110.6/52, Nr. 110.6/67 und Nr. 110.6/84. Das angestrebte Neubauprojekt kann mit
den bestehenden Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne nicht realisiert
werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens ist nach Abstimmung mit der
Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt und Baurecht der Stadt Ulm ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von § 12 Abs. 2 BauGB erforderlich.
5.2
Geplante Neugestaltung
-3Zur Neugestaltung des Plangebiets wurde von der Architekturwerkstatt Langenau ein
Vorhaben- und Erschließungsplan erarbeitet, der bindender Bestandteil des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist.
Dieser sieht für das Grundstück Sterngasse 9 einen U-förmigen Baukörper entlang der
Sterngasse und am Irrgängle vor. Entsprechend dem Rahmenplan „Wengenviertel“ wird
die Bebauung über die bestehende Grunstücksgrenze weiter in den Bereich des
Irrgängles geschoben. Der traufständige Gebäudeteil an der Sterngasse ist mit vier
Geschossen bis zur Traufe zzgl. zweier Geschosse im Dachraum ausgebildet. Der
Gebäudeteil an der Zufahrt zum Irrgängle ist mit fünf Geschossen bis zur Traufe zzgl.
zweier Geschosse im Dachraum ausgebildet. Der Baukörper steht giebelständig zur
Sterngasse und bildet somit den Abschluss des Baublocks an der Ecke
Sterngasse/Irrgängle. Das Gebäude hat einheitlich Satteldächer mit einer Neigung von
53°. Der rückwertige Teil zum Platzbereich des Irrängles sieht einen dreigeschossigen
Baukörper mit Flachdach vor.
Im Erdgeschoss sind gemäß der typischen Mischnutzung in den Randbereichen der
Ulmer Innenstadt Einzelhandelsnutzungen sowie gewerbliche Nutzungen geplant. Ab
dem 1. Obergeschoss ist Wohnen vorgesehen.
Das Gebäude Irrgängle 5 wird in seiner Grundsubstanz erhalten und in der Baumasse
zum Platzbereich sowie in der Höhe erweitert. Geplant sind vier Geschosse bis zur
Traufe und zwei weitere Geschosse im Dachraum. Das Gebäude steht traufständig zum
Platzbereich des Irrgängles und erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 50°.
Das Gebäude dient dem Hotel Stern als Gästehaus.
Die erforderlichen Stellplätze werden in Tiefgaragen unter den beiden Gebäuden
Irrgängle 5 und Sterngasse 9 mit 34 Einstellplätzen bereitgestellt. Zur Schaffung
zusätzlicher Stellplätze innerhalb des Wengenviertels ist zwischen den beiden
Gebäuden unter der öffentlichen Fläche des Irrgängles eine Quartiersgarage mit 50
Stellplätzen vorgesehen. Die Quartiersgarage soll an die beiden Tiefgaragenbereiche
unter den Gebäuden Irrgängle 5 und Sterngasse 9 angebunden werden und diese
miteinander verbinden. Die Erschließung der drei Tiefgaragenbereiche ist über zwei
PKW-Aufzüge geplant (Einfahrtsbereich Gebäude Irrgängle 5, Ausfahrtsbereich
Gebäude Sterngasse 9). Die Stellplätze der Quartiersgarage sollen vor allem den
Anwohnern des Wengenviertels zum Kauf bzw. zur Miete zur Verfügung stehen.
Detaillierte Regelungen zur Umsetzung der Quartiersgarage werden derzeit mit der
Bauherrengemeinschaft ausgearbeitet.
Der Bereich des Irrgängles wird als Verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt und soll
entsprechend der Zielsetzungen des Rahmenplans „Wengenviertel“ als Quartiersplatz
mit drei neuen Baumstandorten gestaltet werden.
Die Gestaltung der Fassaden ist in diesem frühen Stadium des Verfahrens noch nicht
vollständig ausgearbeitet und wird zum nächsten Verfahrensschritt
(Auslegungsbeschluss) vorgelegt.
5.3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung
im Sinne von § 13a BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan wird auf der Grundlage
von zwei konkreten Vorhaben entwickelt. Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca.
2.571 m² auf.
Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen vorgesehen:
- Art der baulichen Nutzungen:
Besonderes Wohngebiet (WB) gemäß
§ 4a BauNVO (Bereich Sterngasse 9)
-4Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO (Bereich
Irrgängle 5)
- Maß der baulichen Nutzung:
Grundflächenzahl (GRZ) differenziert nach den
geplanten Baukörpern; GRZ= 0,9 (Sterngasse
9), GRZ= 0,7 (Irrgängle 5).
Gebäudehöhen differenziert nach den
jeweiligen Bauteilen mit einer max. zulässigen
Firsthöhe (FH) von 502,0 m ü. NN (ca. 22,92 m
relative Höhe über EFH im Bereich der
Sterngasse 9).
- überbaubare
Grundstücksfläche:
Festsetzung von Baugrenzen
- Bauweise:
abweichende Bauweise
- Dachform:
Satteldächer (SD); Flachdächer (FD)
- Stellplätze:
ca. 84 Stellplätze einer gemeinsamen
Quartierstiefgarage
Ein Durchführungsvertrag wird erarbeitet und zum Satzungsbeschluss des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beigefügt.
6.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage von § 13a BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Planunterlagen im
Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht öffentlich
dargelegt und mit interessierten Bürgern erörtert werden. Außerdem soll Gelegenheit
gegeben werden, sich zu den Planungsabsichten schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift während der Auslegungsfrist zu äußern.
Parallel dazu sollen die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange eingeholt werden, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt sind.
Zudem sieht die Sanierungstreuhand eine Informationsveranstaltung für die
angrenzenden Anwohner vor, die den betroffenen Anwohnern die Möglichkeit bieten soll
sich ausführlich über die Planunterlagen und das Vorhaben der Quartiersgarage zu
informieren.
Nähere Erläuterungen des Bebauungsplanes erfolgen anhand der Planunterlagen in der
Sitzung des FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt.