Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
521 kB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
25.06.2014
Geschäftszeichen SUB III-Pi
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 15.07.2014
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Bebauungsplan "Wohnquartier Egginger Weg"
- Auslegungsbeschluss -
Anlagen:
1
1
1
1
4
2
1
1
1
1
TOP
GD 255/14
Übersichtsplan
Entwurf Bebauungsplan
Entwurf Textliche Festsetzungen
Entwurf Begründung
Entwurf Funktionsplan
Entwurf Grünordnungsplan
Entwurf Textliche Erläuterung zum Grünordnungsplan
Naturschutzfachliches Gutachten, ergänzt März 2014
Schalltechnische Untersuchung Fa. Accon 26.05.2014
Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit
11 Mehrfertigungen der vorgebrachten Stellungnahmen
(Anlage 1)
(Anlage 2)
(Anlage 3)
(Anlage 4)
(Anlage 5.1-5.4)
(Anlage 6.1-6.2)
(Anlage 7)
(Anlage 8)
(Anlage 9)
(Anlage 10)
(Anlage 11.1-11.11)
Antrag:
1.
Den Entwurf des Bebauungsplanes und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften
„Wohnquartier Egginger Weg“, in der Fassung vom 25.06.2014 sowie die Begründung
vom 25.06.2014 öffentlich auszulegen.
Jescheck
Genehmigt:
BM 3, C 3, LI, OB, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC:
Projekt / Investitionsauftrag:
Einzahlungen
Auszahlungen
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
€
€
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
€
163.900 €
0€
0€
Saldo aus Investitionstätigkeit
€
Nettoressourcenbedarf
163.900 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
€
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
€
€
2014
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
L74051100005
PRC 5110-740
163.900 €
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
Deckung Mehrbedarf bei PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
€
€
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
€
i.R. Finanzplanung
veranschlagte Auszahlungen
€
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
€
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung
1.
Kurzdarstellung
Mit dem Bebauungsplan „Wohnquartier Egginger Weg“ wird zur Deckung des Bedarfs an
Wohnraum ein innerstädtisches Wohngebiet im Sinne einer nachhaltigen
Stadtentwicklung geschaffen. Der städtebauliche Entwurf sieht einen dichten, der Lage
angemessenen Geschoßwohnungsbau vor. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von
rund 5,6 ha. Innerhalb der Bauflächen entstehen ca. 350 Wohneinheiten.
2.
Rechtsgrundlagen
-3a) § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl I S. 1548).
b) § 74 Landesbauordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBI. S. 358 ber.
S. 416), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 03.12.2013 (GBl. S. 389,440)
3.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von ca. 5,6 ha
umfasst folgende Grundstücke:
Flurstücke Nr. 1982/13, 1982/14, 1982/15, 1982/16, 1982/17, 1982/18, 1982/19, 1982/20,
1982/21, 1982/22, 1982/23, 1982/24, 1982/25, 1982/26, 1982/27, 1982/28, 1982/29,
1982/30, 1982/31, 1982/32, 1982/33, 1982/34, 1982/35, 1982/36, 1982/37, 1982/38,
1984, 1984/1, 1985/1, 1985/2, 1985/3, 1986, 1987, 1987/1, 1987/2, 1987/3, 1988/4,
Teilbereiche von Nr. 1988/2, 1988/3, 1966 (Grimmelfinger Weg), 1951 (Egginger Weg)
und 2000 (Römerstraße) der Gemarkung Ulm, Flur Ulm.
4.
Außer Kraft treten bestehender Bebauungspläne
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans werden die folgenden bestehenden
rechtsverbindlichen Bebauungspläne geändert:
- Bebauungsplan Nr. 149.1 / 7 gen. durch Erl. d. Reg.Präs. Nordw. am 02.10.1957 Nr. I 5
HO – 2206 – 76 – Ulm / 6
- Bebauungsplan Nr. 149.1 / 18 gen. durch Erl. d. Reg.Präs. Nordw. am 06.03.1969 Nr.
13 – 2210 – 49.1 – Ulm
- Bebauungsplan Nr. 149.1 / 19 gen. durch Erl. d. Reg.Präs. Nordw. am 02.10.1957 Nr.
13 – 2210 – 49.1 – Ulm.
5.
Planungsrechtliche Situation
5.1
Flächennutzungsplan
Der verbindliche Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Ulm stellt für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Grünfläche / Sportfläche dar. Der Flächennutzungsplan wird an den Bebauungsplan (Innenentwicklung) angepasst.
5.2
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan dient der baulichen Entwicklung von Flächen des
Siedlungsbestandes im Innenbereich Ulms. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen
Bebauungsplan der Innen-entwicklung nach § 13a Absatz 1 Nr. 1 BauGB sind gegeben.
6.
Verfahrensübersicht
a)
Aufstellungsbeschluss des FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt vom 01.10.2013
(siehe Niederschrift § 274).
b)
Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises Nr. 41 vom
10.10.2013.
c)
Informationsveranstaltung am 06.11.2013 im Rahmen der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung.
d)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie frühzeitige Beteiligung der sonstigen
Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 21.10.2013 bis einschließlich
21.11.2013
-4mit Ausstellung im Schulzentrum Kuhberg vom 28.10.2013 bis 31.10.2013 und
04.11.2013 bis 07.11.2013.
7.
Planungsziel und Städtebaulicher Entwurf
Das Plangebiet, zwischen Egginger Weg und Grimmelfinger Weg gelegen, war
ursprünglich zur Erweiterung der Bezirkssportanlage vorgesehen. Die
Erweiterungsflächen werden künftig nicht mehr benötigt. Damit ergibt sich die Chance, die
innenstadtnahe Fläche als Wohnbau-fläche zu aktvieren.
Aufgrund des Bedarfs an Wohnungen, der Lage im Stadtraum und der
Umgebungsbebauung sowie der geplanten Straßenbahnanbindung im Egginger Weg ist
für das neue Wohnquartier ausschließlich Geschosswohnungsbau vorgesehen.
Es wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt und das Ergebnis in
der Sitzung des FBA am 01.10.2013 (GD 338/13) erörtert. Es wurde beschlossen, dass
der Entwurf des Verfassers des 1. Preises, Architekturbüro "Umbau Stadt GbR, Weimar.
Berlin. Frankfurt", der weiteren Planung zugrunde liegt. Die Verwaltung hat das
Architekturbüro mit der weiteren Bearbeitung des städtebaulichen Entwurfs sowie der
Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt.
8.
Bebauungsplan
8.1
Wesentliche Änderungen und Anpassungen gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss und dem städtebaulichen Entwurf
Im Nord-Westen des Gebietes waren großflächige Gemeinschaftsgärten vorgesehen,
die von den Wohnungsbauunternehmen nicht wirtschaftlich betrieben werden können.
Stattdessen werden zwei Baukörper vorgeschlagen, die den Abschluss des Gebietes
nach Westen definieren. Zur Stärkung der städtebaulichen Struktur soll parallel zum
Egginger Weg auf den straßenbegleitenden 4-geschossigen Baukörpern ein
Staffelgeschoss ermöglicht werden. Zur weiteren Stärkung des städtebaulichen
Auftaktes des Gebietes wird vorgeschlagen, das Gebäude an der Kreuzung Egginger
Weg / Grimmelfinger Weg anstatt mit bisher 6 und 4 Geschossen, nun mit 7 und 5
Geschossen zu entwickeln. Die Anzahl der Wohneinheiten im gesamten Plangebiet
erhöht sich von ca. 300 auf ca. 350.
Entlang des Egginger Weges wird straßenbegleitend eine Baumreihe vorgesehen.
Der Knotenpunkt Egginger Weg / Königstraße erhält einen neuen Linksabbieger. Die
endgültige Ausgestaltung der Kreuzung kann erst mit der Detailplanung der
Straßenbahnlinie 2 erfolgen. Der Gehweg an der Nordseite des Grimmelfinger Weges
wird hinter die Baumreihe gelegt und so von der Straße abgekoppelt. Dadurch liegt er
nun innerhalb des Geltungsbereichs, wodurch sich die Größe des Plangebiets von ca.
5,3 ha auf ca. 5,6 ha erhöht.
8.2
Wohnungsvielfalt / preisgünstiger Geschosswohnungsbau / Baugruppen
In dem neuen Wohngebiet soll ein vielfältiges Wohnungsangebot aus verschiedenen
Woh-nungstypen und -größen im Geschosswohnungsbau entstehen, welches
schwerpunktmäßig bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung bietet.
Mit dem vorliegenden Bebauungskonzept können ca. 350 Wohneinheiten realisiert
werden.
Die Schaffung von preiswertem Wohnraum soll dabei nicht nur von städtischen Gesellschaften und Baugenossenschaften übernommen werden. Auch private Bauträger sollen
in diesem Preissegment künftig ihren Beitrag zu dieser gesellschaftlichen Aufgabe leisten.
Dabei geht es nicht nur um geförderten Wohnungsbau, sondern darum, normalverdienenden Haushalten bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
-5Folgende Beschlüsse aus der Wohnungbaudebatte (GD 420/12, FBA StBU 29.11.2012
und GD 227/13, FBA StBU 04.07.2013 sind für die weitere Entwicklung des Quartiers
maßge-bend:
- Programm „Preisgünstiger Wohnraum“: Investoren bzw. Bauträger werden über
Kaufverträge verpflichtet, Mietwohnungen auf 20% der Wohnfläche für 10 Jahre
bereitzustellen. Der Gemeinderat hat sich vorbehalten, den Anteil an Mietwohnungen
quartiersweise zu erhöhen. Die Höhe der Miete wird an den mittleren Mietspiegel
gebunden.
- Mindestens ein Drittel der Wohnungen sind als 4- oder mehr-Zimmer-Wohnungen
zu erstellen.
- Alle Wohnungen sind barrierefrei gemäß DIN 18025 Teil 2 bzw. zukünftig DIN 18040
Teil 2 auszuführen.
3 Baufelder (nord-westlichstes Grundstück sowie die beiden Grundstücke östlich und
westlich des denkmalgeschützten Gebäude Grimmelfinger Weg 14, s. Funktionsplan)
eignen sich besonders gut für Baugruppenprojekte. Um den geförderten und / oder
preiswerten Wohnungsbau zu unterstützen sind einigen Baufeldern oberirdische
Stellplätze zugeordnet.
8.3
Bebauung
Die Bebauung ist in Bauquartiere in Form von Wohnhöfen gegliedert, welche durch ihre
Anbindung an eine zentrale Erschließungsachse und durch ein kleingliedriges Netz an
öffentlichen Wegen und Platzräumen miteinander und mit dem umgebenden Stadtraum
vernetzt sind. Die Wohnhöfe sind mit 4 Vollgeschossen, zum Egginger Weg mit einem
zusätzlichen Staffelgeschoss und einem halbgeschossigen Versatz nach Süden relativ
dicht und urban gestaltet. Sie bilden ruhige, sich nach Süden öffnende Innenhöfe, die eine
hohe Wohnqualität ermöglichen aufgrund ihrer abschirmenden Wirkung zu den
umgebenden Straßenräumen. Zur Stärkung des Auftaktes des Quartiers an der
Einmündung des Grimmel-finger Weges in den Egginger Weg ist ein Eckgebäude mit 7
bzw. 5 Vollgeschossen vorgesehen.
Die im Plangebiet befindlichen denkmalgeschützten Gebäude der Bundesfestung sind in
das städtebauliche Konzept eingebunden.
Zur Sicherung der gestalterischen Qualität sollen für die einzelnen Wohnungsbauprojekte
Gutachterverfahren durchgeführt werden, wie es in Ulm schon vielfach praktiziert wurde.
8.4
Erschließung / Parkierung
Die äußere Fahrerschließung erfolgt schwerpunktmäßig vom Egginger Weg aus. Die
Einmündung im Bereich Egginger Weg, in Fortführung der Königstraße, wird zum vollsignalisierten Kreuzungspunkt ausgebaut werden. Das gesamte Quartier wird durch eine
zentrale Erschließungsstraße für Fußgänger, Rad- und Autofahrer erschlossen,
ausgebildet als verkehrsberuhigter Bereich. Eine untergeordnete Anbindung an den
Egginger Weg ist im östlichen Planbereich zum Quartiersauftakt vorgesehen.
Zusätzlich ist eine Anbindung vom Grimmelfinger Weg aus geplant, wobei der
Grimmelfinger Weg nur als untergeordnete Erschließung fungieren soll, um zu vermeiden,
dass stärkere Verkehre in die bestehende Wohnbebauung im Süden hineingezogen
werden.
Die private Parkierung erfolgt vorwiegend in Tiefgaragen. Die Zu- und Abfahrten können
projektbezogen an den verkehrsberuhigten Bereich bzw. - aufgrund der Topographie bei
den südlichen Bauquartieren - an den Grimmelfinger Weg angebunden werden. In
Hinblick auf das Thema kostengünstiger Wohnungsbau wird die Möglichkeit eröffnet,
anstatt der Tiefgarage, die privaten Stellplätze ebenerdig unterzubringen. Der Parkplatz
-6auf der Ostseite des Gebietes kann ebenfalls für private Stellplätze vorgesehen werden.
Für Besucher sind ausreichend Parkplätze im öffentlichen Raum vorgesehen. Im Hinblick
auf das nahe Schulzentrum wird es notwendg sein, diese Plätze tagsüber auf gewisse
Weise, wie z.B. Parkscheibenpflicht, zu bewirtschaften.
Für Fußgänger und Radfahrer wird das Quartier durch eine Abfolge von Platzräumen und
Wohnwegen entlang der Mischverkehrsfläche durchgängig erschlossen. Dadurch
entstehen Bewegungs- und Begegnungsräume, die eine wichtige Voraussetzung für
gemeinschafts- und familienorientiertes Wohnen sind.
8.5
Öffentliche Grünflächen
Entlang des Egginger Weges wird eine öffentliche Grünfläche festgesetzt, die mit
hochstämmigen, heimischen Bäumen überstellt wird. Zusammen mit der im Zuge des
Straßenbahnausbaus geplanten Baumreihe nördlich des Egginger Weges kann ein
Alleecharakter erzeugt werden, der zur vertikalen Gliederung des Straßenraumes beiträgt.
Entlang der Quartierszufahrt vom Grimmelfinger Weg aus, werden öffentliche Grünflächen
mit zu erhaltenden Bäumen festgesetzt. Innerhalb der öffentlichen Grünfläche können
Aufenthaltsplätze und Kinderspielangebote errichtet werden.
Die öffentliche Grünfläche "Maienwiese" im Osten des Plangebietes wird als baumüberstandene Wiese erhalten. Erhaltenswerter Baumbestand ist zur Erhaltung festgesetzt.
8.6
Ver- und Entsorgung
Die Ver- und Entsorgung erfolgt durch Ergänzung bestehender Netze über die
angrenzenden Verkehrsflächen.
8.7
Umweltauswirkungen
8.7.1 Ausgleich
Der Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.
Die vorgegebenen Kriterien nach § 13a Abs. 1 BauGB sind erfüllt. Die Durchführung einer
formalen Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltberichtes im Sinne von § 2 a BauGB ist nicht erforderlich.
Ein Ausgleich für Eingriffe, wobei artenschutzrechtliche Anforderungen davon unberührt
bleiben, ist nicht erforderlich. Nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB gelten Eingriffe, die auf
Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs.
3 Satz6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
8.7.2 Naturschutzfachliche Bewertung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP)
Im Oktober 2011 wurde ein Gutachten durch die Planungsgruppe Ökologie und
Information, Unterensingen erstellt. Dieses Gutachten wurde im März 2014 um Angaben
zum Grünspecht ergänzt. Eine ökologische Baubegleitung zur Sicherstellung der
artenschutzrechtlichen Belan-ge inklusive des Monitoring wurde durch die Stadt bereits
beauftragt.
Flora:
Es wurden keine streng oder besonders geschützten Arten festgestellt. Das Plangebiet
weist überwiegend Flächen mit mittlerer naturschutzfachlicher Bedeutung auf. Daneben
gibt es einige Bereiche mit Feldgehölzen, Hecken und kleineren Streuobstwiesen von
hoher naturschutzfachlicher Bedeutung sowie Flächen mit geringer bis sehr geringer
naturschutz-fachlicher Bedeutung.
Fauna:
-7- Fledermäuse
Innerhalb des Plangebietes wurden 5 Zwergfledermausquartiere erhoben.
Pro entfallendes Quartier sind als vorgezogene Maßnahme je 3-5 neue, artgerechte Nistkästen als Ersatzstandorte, vorzugsweise in den verbleibenden Grünanlagen westlich und
östlich des Baugebietes zu platzieren und die verlassenen Altquartiere zu verschließen.
Darüberhinaus muss eine Überprüfung erfolgen, ob die Ersatzstandorte angenommen
werden.
- Brutvögel
Im Untersuchungsgebiet wurden 25 Brutvogelarten vorgefunden, die nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt sind, u.a. der Grünspecht (streng geschützt),
Gartenrot-schwanz und Grauschnäpper (Vorwarnliste). Insgesamt wurden 5 Brutstätten
ermittelt.
Das Gutachten stellt fest, dass der Grünspecht außerordentlich große Reviere (2-5 km²)
besetzt. Es ist davon auszugehen, dass Lebensräume bis in die südlich des Plangebietes
liegenden Donauauen und die westlich angrenzenden Freiräume des Kuhberges genutzt
werden und somit ausgedehnte unbebaute Bereiche zur Nahrungssuche und ausgeprägte
Baumbestände zur Anlage von Bruthöhlen zur Verfügung stehen, so dass die
kontinuierliche ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätten weiterhin gewährleistet ist.
Ferner ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des lokalen Bestandes
auszugehen.
Spätestens im Jahr vor Baubeginn müssen Ersatzmaßnahmen erfolgen. Pro Brutstätte
(nicht für den Grünspecht, da dieser überwiegend keine Nistkästen annimmt) sind im
Umfeld 3-5 Nistkästen in geeigneter artspezifischer Art anzubringen.
- Reptilien
Schützenswerte Reptilien wurden nicht vorgefunden.
8.7.3 Ergebnis der Schalltechnischen Untersuchung
Zum Schallschutz wurde von der Fa. Accon GmbH, Greifenberg ein Gutachten (Bericht
Nr. ACB 0514-6483/02 vom 26.05.2014) erstellt. Der Bau der neuen Straßenbahnlinie
parallel zum Egginger Weg wurde bei den Untersuchungen bereits mit berücksichtigt.
Die schalltechnische Berechnung ergibt, dass bei der geplanten Bebauung die höchsten
Pegel an den Gebäuden entlang des Egginger Weges auftreten und die
Orientierungswerte nach DIN 18005 (Allgemeine Wohngebiete tags 55 dB(A) und nachts
45dB(A) ) tags bis zu 11 dB(A) und nachts bis zu 13 dB(A) überschritten werden. Die
erste Gebäudereihe entlang des Egginger Weges schirmt die Emissionen des
Straßenverkehrs ab, so dass an den südlich gelegenen Gebäuden die Pegel teilweise
deutlich niedriger ausfallen und die Orientierungswerte größtenteils eingehalten werden.
Aktive Schallschutzmaßnahmen sind aufgrund der stadträumlichen Situation nicht
umsetz-bar. Daher empfiehlt das schalltechnische Gutachten passive
Schallschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau.
Für die nördlichen und nord-östlichen, der Straße zugewandten Fassaden der Gebäude
entlang dem Egginger Weg gelten die Anforderungen an den baulichen Schallschutz
entsprechend dem Lärmpegelbereich IV (resultierendes Schalldämm-Maß R’w, res für die
Außenbauteile von ≥ 40 dB) gem. Tabelle 8, DIN 4109 (11/1989) „Schallschutz im
Hochbau“.
Für alle anderen Fassaden bzw. Gebäude im Planbereich gelten die Anforderungen an
den baulichen Schallschutz entsprechend dem Lärmpegelbereich III (resultierendes
Schalldämm-Maß R’w, res für die Außenbauteile von ≥ 35 dB) gem. Tabelle 8, DIN 1409
(11/1989) „Schallschutz im Hochbau“.
-8Bei Wohngebäuden ab dem Lärmpegelbereich III gem. Tabelle 8 der DIN 4109 ist ein
Nachweis der ausreichenden Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich. Eine
genaue Dimensionierung der Außenbauteile hat nach DIN 4109 bzw. VDI-Richtlinie 2719
zu erfolgen.
Schlafräume sind möglichst zur lärmabgewandten Seite auszurichten. Nächtliche
Aufenthaltsräume (Schlaf- und Kinderzimmer) mit Außenlärmpegeln > 50 dB(A) sind mit
einer schallgedämmten Belüftungseinrichtung oder mit einer in der Wirkung
vergleichbaren Einrichtung (zentrale Be- und Entlüftung) auszustatten, sofern die Lüftung
nicht zur leisen, lärmabgewandten Gebäudeseite hin erfolgen kann.
Das Schallschutzgutachten mit Kennzeichnung der betroffenen Gebäude liegt mit dem
Bebauungsplan öffentlich aus.
9
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
9.1
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Bebauungsplan "Wohnquartier
Egginger Weg" gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.
Am 06.11.2013 fand eine Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Das Protokoll ist als Anlage 9 der Sitzungsvorlage
beigefügt.
Folgende Äußerung wurde vorgebracht:
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Öffentlichkeit Nr. 1 vom 27.10.2013
(Anlage 10.1)
Es wird bezweifelt, dass sich ein Gebäude
mit 5 bzw. 6 Geschossen am Anfang des
Grimmelfinger Weges für das Stadtbild
positiv auswirkt. Es wird eine
Geschossigkeit von 2 oder 3 Geschossen
als ausreichend angesehen.
9.2
Aus städtebaulichen Gesichtspunkten ist
eine städtebauliche Akzentuierung an
dem gewählten Standort richtig.
Es wird vorgeschlagen, statt bisher 6
und 4 Geschossen, mit 7 und 5
Geschossen zu entwickeln, um so den
städtebauli-chen Auftakt für das
Quartier zu stärken und eine deutliche
Höhenprofilierung gegenüber den
neuen Wohngebäuden zu erreichen.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans wurden folgende Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange beteiligt:
Deutsche Telekom
Evangelische Gesamtkirchengemeinde
Terranets bw (GVS)
Handwerkskammer
Industrie- und Handelskammer
Kath. Gesamtkirchenpflege
LRA Alb-Donau-Kreis – Kreisgesundheit
Nachbarschaftsverband Ulm
Polizeidirektion Ulm
-9Regierungspräsidium Tübingen – Ref. 26 Denkmalpflege
Regierungspräsidium Tübingen – Ref. 21 Raumordnung
Regierungspräsidium Stuttgart- Landesamt für Denkmalpflege (Grabungen)
Regierungspräsidium Tübingen – Ref. 56 (Naturschutz und Landschaftspflege)
Regierungspräsidium Freiburg – Abt. 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
Regionalverband Donau-Iller
SWU Ulm/Neu Ulm GmbH
SUB/V Umweltrecht u. Gewerbeaufsicht
Folgende Stellungnahmen wurden
vorgebracht:
Stellungnahme der Verwaltung:
2. Nachbarschaftsverband Ulm, Schreiben
vom 18.10.2013
(Anlage 10.2)
Es wird darauf hingewiesen, dass der
Das Schreiben wird zur Kenntnis
Bebau-ungsplan nicht aus dem
genommen.
Flächennutzungsplan entwickelt ist, der
Wohnbaufläche sowie geplante Flächen für
Sportanlagen darstellt. Die geordnete
städtebauliche Entwicklung ist nicht
beeinträchtigt, so dass der Flächennutzungsplan nach Abschluss des Verfahrens
gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege
der Berichtigung angepasst wird.
3. RP Tübingen, Schreiben vom 13.11.2013
und RP Tübingen, Referat 21, Email
vom 07.03.2014,
(Anlage 10.3)
Belange der Raumordnung
Mit Schreiben vom 13.11.2013 wurde
zunächst mitgeteilt, dass eine Ausweisung
weiterer Wohnbauflächen nur auf der
Grundlage eines konkreten Bedarfsnachweises erfolgen kann. Aus Sicht des RP
kann der Bebauungsplan ohne
Flächenkompensa-tion (vorgeschlagen
werden Flächen im Bereich der Kohlplatte,
Söflingen) nicht in Kraft treten. Dabei wird
auf die Novelle des Hinweispapieres des
Wirtschaftsministeriums vom 23.05.2013 zu
Flächenneuausweisun-gen hingewiesen.
Mit Email vom 07.03.2014 hat das RP
mitgeteilt - vor dem Hintergrund der Förderung einer Innenentwicklung und der
Erleichterungen für Innenentwicklungsmaßnahmen nach §§ 13 a BauGB-, dass
entgegen der Ausführungen im Schreiben
vom 13.11.2013 eine Flächenkompensation
im Flächennutzungsplan durch den
Bebauungsplan nicht notwendig ist.
Bebauungsplan dient der baulichen
Entwicklung von Flächen des Siedlungsbestandes im Innenbereich Ulms. Die
Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen
Bebauungsplan der Innenentwicklung
nach § 13a Absatz 1 Nr. 1 BauGB sind
gegeben.
Die zulässige Grundfläche im Sinne des §
19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung
beträgt weniger als 20.000 m².
- 10 Belange des Naturschutzes
Es wird geäußert, dass die etwaige
Notwen-digkeit und Zulässigkeit von
Ausnahmen von artenschutzrechtlichen
Verboten noch nicht
abschließend beurteilt werden kann. Die
abschließende Beurteilung setzt nähere
Erläuterungen mit Blick auf den Grünspecht
voraus.
Die naturschutzfachliche Bewertung mit
spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung
(saP) vom März-Oktober 2011 wurde im
März 2014 hinsichtlich der Angaben zum
Grünspecht (nach P.Quetz vom
30.12.2013) ergänzt.
Es wird mitgeteilt, dass der Speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) hinsichtlich der Anbringung von Nistkästen im
näheren Umfeld als CEF-Maßnahme nicht
ohne Weiteres gefolgt werden kann, da sich
entsprechend der Fachdokumente der
LUBW konkrete Nisthilfen bei Spechten nur
für wenige Arten anbieten.
Ferner wird ausgeführt, dass durch die
Bebauung im überwiegenden Teil der
Fläche die extensiv genutzten
Streuobstbestände und damit das
Nahrungsangebot für den Grünspecht
verloren gehen.
Das Anbringen von Nistkästen bezieht
sich nicht auf den Grünspecht, da er
überwie-gend keine Nistkästen annimmt,
sondern die Nisthöhle alljährlich neu an
älteren Bäumen mit beträchtlichem
Stammumfang baut. Die Gutachter stellen
fest, dass der Grünspecht außerordentlich
große Reviere (2 - 5 km²) besetzt,
weshalb bei dem Vorkommen im
geplanten Wohnbaugebiet davon
auszugehen ist, dass Lebensräume bis in
die südlich liegenden Donauauen sowie
die westlich angrenzenden Freiräume um
den Kuhberg genutzt werden. Damit
stehen der Art ausgedehnte unbebaute
Bereiche in Form von Streuobstwiesen
und Gärten mit großen Grünlandflächen
zur Nahrungssuche sowie ausgeprägte
Baumbestände zur Anlage von Bruthöhlen
zur Verfügung.
Die saP ist dahingehend zu ergänzen, ob
bzw. inwieweit die ökologische Funktion der
entfallenden Grünspecht-Brutstätte im
räumlichen Zusammenhang weiterhin
gegeben ist.
Das Eintreten des Verbotstatbestandes
nach § 44 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG ist
unwahr-scheinlich, da die kontinuierlich
ökologische Funktion der
Fortpflanzungsstätten im räumlichen
Zusammenhang weiterhin gewährleistet
ist.
Zwischen 1991 und 2011 hat sich der
bundesdeutsche Bestand des
Grünspechts verdoppelt. Von einer
erheblichen Beeinträchtigung des lokalen
Bestandes ist nicht auszugehen. Somit ist
auszuschließen, das die Art durch den
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Ziff. 2
BNatSchG betroffen sein wird.
Unter Maßnahme C2 auf S. 23 der saP ist
auch der Grünspecht zu erwähnen.
Dies wurde ergänzt.
4. RP Tübingen, Referat 55, Schreiben
vom 08.11.2013
(Anlage 10.4)
Die Stellungnahme ist inhaltgleich mit der
Es wird auf die Stellungnahmen zu den
- 11 Zusammenfassung des RP Tübingen vom
13.11.2013, hier Punkt 2 Artenschutz.
Belangen des Artenschutzes zur
Äußerung Nr. 3 des RP Tübingen
verwiesen.
5. SUB V Umweltrecht und
Gewerbeaufsicht, Schreiben vom
13.11.2013
(Anlage 10.5)
Bodenschutz
Der Boden ist im Plangebiet auf der
Grundlage der Ökokontoverordnung
darzustellen und zu bewerten.
Naturschutz - spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Die in der saP genannten CEFMaßnahmen für Vögel und Fledermäuse
sind vor Aus-führung der Baumaßnahmen
durchzuführen und auf ihre Wirkung hin zu
dokumentieren.
Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie die CEF-Maßnahmen sind
als textliche Festsetzungen in den
Bebauungs-plan aufzunehmen.
Es ist eine ökologische Baubegleitung zu
bestellen.
Der artenschutzrechtlichen Stellungnahme
des RP Tübingen vom 08.11.2013 wird sich
angeschlossen.
Da es sich bei dem Bebauungsplan um
einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13a BauGB,
Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 handelt, gelten
Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung
des Bebauungsplans zu erwarten sind, als
im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz6 BauGB
vor der planerischen Entscheidung erfolgt
oder zulässig.
Daraus ergibt sich, dass keine Bewertung
nach Ökokontoverordnung bzw. eine
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung notwendig ist
Die Maßnahmen werden unter Hinweise
in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.
Die ökologische Baubegleitung wird sicher
gestellt.
Wasserrecht
Für die Niederschlagsbeseitigung der
Dach- und Hofflächen werden genauere
Angaben erwartet.
Genauere Angaben erfolgen von den
Entsorgungsbetrieben Ulm bei der
weiteren Planung.
Notwasserbrunnen
Der Notwasserbrunnen 18 im Bereich der
Römerschleife/ Egginger Weg muss
erhalten bleiben.
Der Notwasserbrunnnen wird nicht durch
den Bebauungsplan tangiert. Eine
Lagean-passung erfolgt gemäß
Verursacherprinzip im Rahmen der
Verlängerung der Straßenbahnlinie 2
durch die Stadtwerke Ulm GmbH.
6. Deutsche Telekom, Schreiben vom
16.10.2013
(Anlage 10.6)
- 12 Der Leitungsträger weist darauf hin, dass
im Planbereich Telekommunikationslinien
der Telekom vorhanden sind, bei denen es
sich um Schaltschränke und umfangreiche
Glasfaser und Kupferleitungen handelt. Es
wird gebeten, die Planung so anzupassen,
dass diese nicht verlegt werden müssen
und um eine Eintragung einer beschränkten
persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der
Telekom gebeten.
Es ist nicht möglich, die Planung den
Leitungen anzupassen.Neu- und Umplanungen erfolgen nach dem Bebauungsplanverfahren im Rahmen einer
koordinierten Leitungsplanung.
Die Eintragung von Dienstbarkeiten
zugunsten der Telekom erfolgt nicht.
Es wird ferner gebeten, Beginn und Ablauf Dies wird berücksichtigt.
der Erschließungsmaßnahmen mindestens
4 Monate vor Baubeginn schriftlich
anzuzeigen.
7. SWU Netze GmbH, Schreiben vom
21.10.2013
(Anlage 10.7)
Es wird auf einen umfangreichen Hauptleitungsbestand hingewiesen. Deshalb wird
ein Schutzstreifen in angemessener Breite
von 3-6m vorgeschlagen.
Die Kanäle wurden berücksichtigt. Für die
Trassen nord-östlich des Flurstücks 1987
und im Flurstück 1988/3 wurde ein Leitungsrecht zugunsten der SWU festgesetzt.
8. Entsorgungsbetriebe Ulm, Schreiben
vom 06.11.2013
(Anlage 10.8)
Zur abwassertechnischen Erschließung
In der weiteren Planung erfolgt eine enge
kann noch keine Stellungnahme
Abstimmung mit den Entsorgungsbetrieabgegeben werden. Es könnte eine
ben.
getrennte Ableitung von Schmutz- und
Regenwasser vorgesehen werden. Genaue
Angaben sind erst nach Vorlage genauer
Plan- und vermessungstech-nischer
Unterlagen möglich.
Die Kanäle wurden berücksichtigt. Für
Es wird auf bestehende Regen- und
den Regenwasserkanal nord-östlich des
Mischwasserkanäle hingewiesen.
Flur-stücks 1987 und den
Mischwasserkanal im Flurstück 1988/3
wurde ein Leitungsrecht zugunsten der
EBU festgesetzt. Der Mischwasserkanal
nördlich des Flurstücks 1998 wird durch
die Planung nicht berührt.
Der vorhandene Containerstandort für
Der Containerstandort wird im
Altglas am Fußweg in Verlängerung
Bebauungs-plan nicht festgesetzt und
Schaffelkinger Weg muss erhalten bleiben. muss künftig entsprechend der
Örtlichkeiten angepasst werden.
9. Fernwärme Ulm GmbH, Schreiben vom
11.11.2013
(Anlage 10.9)
- 13 Es wird mitgeteilt, dass das Gebiet mit
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
Fernwärme aus der bestehenden Fernwär- genommen.
meleitung im Egginger Weg versorgt
werden kann.
10.Regierungspräsidium Freiburg –
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und
Bergbau, Schreiben vom 13.11.2013
(Anlage 10.10)
Das Plangebiet liegt im Ausstrichbereich
von oberflächennah verwitterten Gesteinen
der Unteren Süßwassermolasse. Im
tieferen Untergrund stehen verkarstete
Kalk- und Mergelsteine des Oberjura an.
Mit Auffüllungen der vorangegangenen
Nutzung ist zu rechnen.
Es wird, sofern eine Versickerung des
Oberflächenwassers vorgesehen ist, die
Erstellung eines Versickerungsgutachtens
empfohlen.
Die Empfehlung wird zur Kenntnis
genommen.
Da die oberflächennah verwitterten
Gesteine der Unteren Süßwassermolasse
einen stark setzungsempfindlichen in
Einschnitten bzw. Baugruben ggf.
rutschungsanfälligen Baugrund darstellen,
werden objektbezogene
Baugrunduntersuchungen gemäß DIN 4020
bzw. DIN EN 1997 durch ein privates
Ingenieurbüro und im Vorfeld der Arbeiten
ein Beweissicherungsverfahren empfohlen.
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis
aufgenommen, dass objektbezogene
Baugrunduntersuchungen empfohlen
werden.
11.Regierungspräsidium Tübingen – Ref.
26 Denkmalpflege, Schreiben vom
14.11.2013
(Anlage 10.11)
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Es wird auf die im Plangebiet befindlichen Die zu erhaltenden denkmalgeschützten
denkmalgeschützten Pulver- und
Gebäude sind im Bebauungsplan
Geschossmagazine aus der Zeit nach 1890 gekennzeichnet.
hingewiesen.
Es wird festgestellt, dass die geplante vierund fünfgeschossige Bebauung keine
Beeinträchtigung darstellt, wenn die
Baudenkmäler erhalten werden.
Archäologische Denkmalpflege
Aus dem nördlichen Nahbereich des
Plangebietes sind vorgeschichtliche und
römische Siedlungsreste bekannt. Es kann
nicht ausgeschlossen werden, dass das
archäologisch relevante Areal in das
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis
aufgenommen.
- 14 Planungsgebiet ausgreift.
Eine archäologische Begleitung der
Erschlie-ßungsmaßnahmen
(Oberbodenabtrag) ist erforderlich.
Die Archäologie wird rechtzeitig zwecks
Begleitung eingebunden.
Auf die Regelungen des §20 DSchG wird
verwiesen.
Dies wird als Hinweis in die textlichen
Festsetzungen aufgenommen.
10.
Das beauftragte Büro UmbauStadt GbR hat in Abstimmung mit der Hauptabteilung
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht auf der Grundlage des Ergebnisses der vorgezogenen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange den
Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnquartier Egginger Weg" und die Satzung der
örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 25.06.2014 vorbereitet, der mit der
beiliegenden Begründung vom 25.06.2014 öffentlich ausgelegt werden kann.
11.
Zeitplan
Bebauungsplan
Erschließungsplanung
Erschließung
Vermarktung und Vergabe der Grundstücke
Baubeginn Hochbau
12.
bis 1. Quartal 2015
2015
2016
ab 2. Quartal 2016
4. Quartal 2016
Kosten
Der Stadt Ulm entstehen durch den Bebauungsplan Kosten für bodenordnende Maßnahmen, Herstellung der öffentlichen Straßen und Erschließungsanlagen sowie der
öffentlichen Grünfläche.