Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 10 - Bericht Öffentlichkeitsbeteiligung.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 10 zu GD 255/14
Stadt
Ulm
Abteilung
Umwelt-‐
und
Stadtplanung
Protokoll
SUB-‐III-‐Ri
Tel.
0731
/
161-‐6130
Fax
0731
/
161-‐1630
Projekt
Wohnquartier
Egginger
Weg
Veranstaltung
Informationsabend
im
Rahmen
der
frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
Termin
6.
November
2013,
19:30
Uhr
bis
ca
20:45
Uhr
Teilnehmer
35
Bürgerinnen
und
Bürger
5
Mitglieder
des
Gemeinderats:
Fr.
Stadträtin
Kühne
(SPD)
Fr.
Stadträtin
Goller-‐Nieberle
(FDP)
Hr.
Stadtrat
Fassnacht
(FWG)
Hr.
Stadtrat
Dörfler,
Hr.
Stadtrat
Keppler
(CDU)
3
Vertreter
der
Stadtverwaltung,
Hauptabteilung
SUB:
Herr
Jescheck,
Herr
Kalupa,
Herr
Rimmele
I.
Begrüßung
und
Vorstellung
des
Projekts:
Herr
Jescheck
begrüßt
die
Anwesenden
und
stellt
zunächst
anhand
von
Karten
und
Plänen
die
spezifischen
Bedingungen
des
Planungsgebiets
(Lage
im
Stadtgebiet,
bestehende
Bau-‐
und
Nutzungsstrukturen,
Denkmalschutz,
angrenzende
Stadtfelder,
Topographie,
Quartierserschließung,
Lärmschutz)
vor.
An-‐
schließend
erläutert
Herr
Jescheck
die
übergeordneten
Entwicklungsstrategien
für
den
Kuhberg
und
be-‐
richtet
vom
Verfahren
„Städtebaulicher
Realisierungswettbewerb
Wohquartier
Egginger
Weg“.
Dieses
Verfahren
ist
mittlerweile
abgeschlossen.
Mit
dem
1.
Preis
wurde
die
Planung
des
Büros
UmBau
Stadt
GbR,
Weimar,
Frankfurt,
Berlin
bedacht,
welche
die
Basis
des
laufenden
Bebauungsplaverfahrens
ist
und
nun
zur
Diskussion
steht.
An
die
Präsentation
schließt
sich
eine
rege
Diskussion
an,
in
deren
Verlauf
eine
Reihe
von
Fragen
aufgewor-‐
fen
und
wie
folgt
beantwortet
wird.
II.
Diskutierte
Sachfragen:
1.
Ist
der
Bau
von
Quartierstiefgaragen
unter
den
Baufeldern
verpflichtend,
oder
sind,
ähnlich
wie
im
Wohnpark
Römerstraße,
auch
Ausnahmen
vorgesehen?
2.
Der
Bedarf
an
notwendigen
Stellplätzen
(gemäß
Landesbauordnung
Baden-‐Württemberg:
1
Stellplatz
je
Wohneinheit)
muss
in
Tiefgaragen
untergebracht
werden.
Im
öffentlichen
Raum
ist
lediglich
eine
untergordnete
Anzahl
von
Besucherstellplätzen
vorgesehen.
Wie
stellt
sich
die
Zeitschiene
für
die
Projektentwicklung
dar?
Seite
1/4
Zunächst
muss
das
Bebauungsplanverfahren
abgeschlossen
werden;
im
Anschluss
folgen
Pla-‐
nung
und
Bau
der
Erschließungsanlagen.
Aller
Voraussicht
nach
werden
die
ersten
Hochbauten
im
Quartier
ab
2016
errichtet
werden
können.
Der
Bau
der
neuen
Straßenbahnlinie
wird
bis
da-‐
hin
noch
nicht
abgeschlossen
sein;
die
Inbetriebnahme
ist
für
das
Jahr
2018
vorgesehen.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Wird
hoch
ist
die
geplante
Bebauungsdichte
etwa
im
Vergleich
zum
Wohnpark
Römerstraße?
In
Anbetracht
der
günstigen
Lage,
der
ausgezeichneten
Infrastruktur
des
Quartiers
sowie
eines
anhaltenden
Wohnungsbedarfs
wird
eine
vergleichsweise
hohe
Dichte
angestrebt.
Das
Wett-‐
bewerbsergebnis
geht
von
i.d.R.
4
Vollgeschossen
aus,
wobei
an
geeigneter
Stelle
ggf.
noch
hö-‐
her
gebaut
werden
kann.
Die
Kennzahlen
liegen
voraussichtlich
über
denen
des
Wohnparks
Rö-‐
merstraße;
dank
der
intelligenten
Gruppierung
der
Baukörper
und
Vernetzung
der
Freiräume
wird
die
„gefühlte
Dichte“
im
Wohnquartier
Egginger
Weg
absehbar
aber
geringer
sein
als
im
Wohnpark
Römerstraße.
Wie
hoch
wird
der
Anteil
preiswerter
Wohnungen
sein?
Einem
Grundsatzbeschluss
des
Gemeinderats
zufolge
sind
bei
Neubauten
20
%
preiswerte
Wohnungen
vorzusehen
(Preisorientierung
am
mittleren
Mietspiegel),
wobei
der
Hauptaus-‐
schuss
des
Gemeinderats
im
Einzelfall
auch
höhere
Margen
beschließen
kann.
Darüber
hinaus
sind
prinzipiell
auch
Finanzierungsmodelle
des
geförderten
Wohnungsbaus
denkbar.
Sind
ausschließlich
Geschosswohnungen
vorgesehen
oder
z.B.
auch
Reihenhäuser
möglich?
Die
Planung
sieht
ausschließlich
Geschosswohnungsbau
vor.
Sind
im
Quartier
sowohl
Mietwohnungen
als
auch
Eigentumswohnungen
vorgesehen?
Die
prozentuale
Verteilung
zwischen
Miet-‐
und
Eigentumswohnungen
wird
durch
die
Beschlüsse
zur
Grundstücksvergabe
im
Hauptausschuss
des
Gemeinderats
gesteuert.
Wünschenswert
ist
eine
ausgewogene
Mischung;
gesicherte
Aussagen
sind
in
diesem
frühen
Planungstadium
aller-‐
dings
nicht
möglich.
Kann
der
Baumbestand
entlang
des
Egginger
Wegs,
insbesondere
eine
dort
befindliche,
mächtige
Kastanie
erhalten
bleiben?
Zwischen
dem
Egginger
Weg
und
der
geplanten
Bebauung
bleibt
ein
Grünstreifen
erhalten.
Der
dort
befindliche
Baumbestand,
also
auch
die
angesprochene
Kastanie,
wird
durch
die
Entwick-‐
lung
des
Wohnquartiers
nicht
beeinträchtigt.
Hat
der
Standort
für
den
Maibaum
auf
der
Maiwiese
auch
weiterhin
Bestand?
Ja!
Werden
bei
der
Quartiersentwicklung
auch
die
Bedürfnisse
von
Senioren
etwa
in
Bezug
auf
Woh-‐
nungsgröße
und
Ausstattung
(barrierefrei)
berücksichtigt?
Die
Berücksichtigung
der
Bedürfnisse
von
Senioren
ist
ein
wichtiges
Ziel
der
Wohnbauentwick-‐
lung
Ulms.
Einem
Gemeinderatsbeschluss
zufolge
sind
alle
Geschosswohnungen,
die
auf
städti-‐
schen
bzw.
von
der
Stadt
entwickelten
Grundstücken
errichtet
werden,
barrierefrei
gem.
DIN
18025
Teil
2
(zukünftig:
DIN
18040
Teil
2)
herzustellen.
Die
städtische
Wohnungsbaugesellschaft
UWS
bzw.
genossenschaftlich
organisierte
Wohnungsbaugesellschaften
achten
bereits
heute
darauf,
dass
neben
Familienwohnungen
auch
kleine
Wohnungen
für
Senioren
mit
geringen
Ein-‐
kommen
bereit
gestellt
werden.
Dieser
Trend
muss
fortgesetzt
werden.
Wer
entscheidet,
wer
welches
Grundstück
erhält?
Der
Hauptausschuss
des
Gemeinderats.
10.
Werden
die
Bestandsgebäude
in
der
Quartiersmitte
(„Friedenspulverlager“)
ebenfalls
an
potenzielle
Bauherren
vergeben?
Sind
dort
alternativ
z.B.
Jugendräume
o.ä.
denkbar?
11.
Die
bestehende
Bebauung
im
künftigen
Quartierszentrum
ist
Teil
der
Gesamtanlage
Bundesfes-‐
tung
und
steht
somit
unter
Denkmalschutz.
Die
Gebäudesubstanz
ist
unter
den
konservatori-‐
schen
Vorgaben
des
Denkmalschutzes
nicht
für
Wohnnutzung
geeignet.
Die
künftige
Nutzung
ist
noch
nicht
geklärt.
Die
Räumlichkeiten
sind
sicherlich
gut
geeignet
für
Jugend-‐
und/oder
Se-‐
niorenarbeit.
Die
Fragen
zu
Bedarf
und
Finanzierung
solcher
Einrichtungen
muss
zu
gegebener
Zeit
der
Sozialfachbereich
beantworten.
Benötigt
jede
Wohneinheit
auch
in
Anbetracht
der
künftig
exzellenten
Anbindung
an
den
Öffentli-‐
chen
Personennahverkehr
(ÖPNV)
einen
eigenen
Stellplatz?
12.
Der
Schlüssel
„1
Stellplatz
je
Wohneinheit“
ist
in
der
Landesbauordnung
Baden-‐Württemberg
zwingend
vorgeschrieben.
Die
Gemeinde
hat
hier
keinen
Ermessensspielraum.
Unter
welchen
Kriterien
vergibt
der
Hauptausschuss
des
Gemeinderats
die
Grundstücke?
Haben
Bau-‐
herrengemeinschaften
eine
Chance?
13.
Der
Hauptausschuss
sucht
zunächst
einen
fairen
Ausgleich
unter
den
potenziellen
Investoren.
Darüber
hinaus
sind
bei
der
Grundstücksvergabe
auch
gesellschaftspolitische
und
ökonomische
Aspekte
sowie
Qualtätsansprüche
an
Architektur
und
Freiraum
von
Bedeutung.
Die
Bewerbung
von
Bauherrengemeinschaften
wird
ausdrücklich
begrüßt.
Wie
groß
sind
die
einzelnen
Grundstücke,
wird
es
gestaffelte
Grundstücksgrößen
geben?
Wie
hoch
wird
der
Grundstückspreis
sein?
14.
Die
Frage
zu
Grundstücksgrößen
und
–preisen
kann
in
diesem
frühen
Planungsstadium
nicht
ab-‐
schließend
beantwortet
werden.
Die
vorliegende
Planung
lässt
prinzipiell
unterschiedlich
große
Einheiten
zu.
Grundstücke,
die
aus
städtischer
Hand
kommen,
sind
in
der
Regel
günstiger
als
Grundstücke
von
privaten
Anbietern.
Gibt
es
eine
planungsrechtliche
Verpflichtung
zur
Ausnutzung
des
zulässigen
Maßes
der
baulichen
Nutzung?
15.
Eine
derartige
planungsrechtliche
Verpflichtung
ist
unüblich.
Nichts
desto
trotz
ist
die
Stadt
bei
der
Erschließung
von
Bauland
generell
daran
interessiert,
dass
das
vorgesehene
und
städtebau-‐
lich
für
richtig
befundene
Bauvolumen
ausgeschöpft
wird.
Insofern
wird
sich
diese
Frage
auf
die
Entscheidung
bei
der
Grundstücksvergabe
niederschlagen.
Ist
ein
Mehrgenerationenhaus
im
Quartier
denkbar?
In
der
Stadt
gibt
es
bereits
erfolgreiche
Vorbilder
für
Mehrgenerationenhäuser.
Das
neue
Quar-‐
16.
tier
am
Egginger
Weg
eignet
sich
sehr
gut
für
ein
solches
Modell.
Entsprechende
Initiativen
(z.B.
Förderverein)
werden
ausdrücklich
ermuntert,
sich
für
ein
Grundstück
zu
bewerben.
Wird
das
Quartier
in
Bauabschnitten
oder
„in
einem
Stück“
realisert?
Ist
mit
einer
Jahre-‐langen
Bau-‐
stelle
zu
rechnen?
In
Anbetracht
der
anhaltend
hohen
Nachfrage
an
Wohnraum
wird
eine
zügige
Quartiersentwick-‐
17.
lung
angestrebt.
Bislang
sind
allerdings
noch
nicht
alle
Grundstücke
im
Eigentum
der
Stadt.
Falls
die
Grundstücksverhandlungen
nicht
rechtzeitig
zum
Abschluss
gebracht
werden
können,
wird
es
notgedrungen
Bauabschnitte
geben
müssen.
Wie
wird
die
Andienung
der
Baustellen
abgewickelt?
Die
Baustellenandienung
ist
in
diesem
frühen
Planungsstadium
noch
nicht
geklärt.
Generell
werden
Fragen
zur
Einrichtung/Andienung
der
Baustellen
fallbezogen
geprüft.
Die
vorhandene
18.
Erschließungsqualität
des
Quartiers
lässt
keine
grundsätzlichen
Schwierigkeiten
erwarten.
Stehen
die
Arbeiten
der
anderen
Wettbewerbteilnehmer
für
die
kommenden
Schritte
ebenfalls
noch
zur
Debatte?
Nein.
Bei
Bedarf
könnten
jedoch
einzelne
Ideen
anderer
Preisträger
in
die
Planung
des
Wettbe-‐
19.
werbssiegers
übergenommen
werden.
Könnte
die
Königstraße
nach
Süden
durch
das
neue
Quartier
verlängert
werden,
um
auf
direktem
Wege
in
den
Grimmelfinger
Weg
zu
gelangen?
Die
internen
Erschließungsflächen
im
Quartier
werden
den
Charakter
eines
verkehrsberuhigten
20.
Bereichs
haben;
dort
gilt
Schrittgeschwindigkeit.
Für
Durchgangsverkehr
sind
diese
Bereiche
nicht
geeignet.
„Schleichverkehr“
durchs
Quartier
soll
möglichst
vermieden
werden.
Ulm,
den
14.
November
2013
Rimmele