Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
201 kB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
12.06.2014
Geschäftszeichen SUB IV
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Bebauungsplan "Wolfäcker, 1. BA" im Stadtteil Unterweiler
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen träger öffentlicher
Belange -
Anlagen:
1
1
1
1
Sitzung am 15.07.2014
TOP
GD 192/14
Übersichtsplan
Bebauungsplanvorentwurf
Vorentwurf textliche Festsetzungen
Vorentwurf Begründung
(Anlage 1)
(Anlage 2)
(Anlage 3)
(Anlage 4)
Antrag:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wolfäcker, 1. BA" innerhalb des im Plan vom
12. Juni 2014 (Anlage 2) eingetragenen Geltungsbereiches zu beschließen.
2.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Behördenbeteiligung i.S.v. § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.
Jescheck
Genehmigt:
BM 3, C 3, LI, OB, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Kurzdarstellung
Aufstellung eines Bebauungsplans für die geplante Bebauung des 1. Bauabschnitts
des Bereiches Wolfäcker im Stadtteil Unterweiler.
2.
Rechtsgrundlagen
a) § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F.
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
b)
§ 74 Landesbauordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBI. S.
357 ber. S. 416), zuletzt geändert am 03.12.2013 (GBl. S. 389, 440)
3.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: Flurstück Nr. 342, 342/3,
und 342/4 sowie Teilflächen der Flst. Nr. 337, 338, 339 und 341 der Gemarkung
Unterweiler.
4.
Änderung bestehender Bebauungspläne
Mit dem Bebauungsplan werden die Bebauungspläne:
Baulinienplan Nr. 210/5 vom 11.08.1924
Bebauungsplan "Greutstraße", Plan Nr. 210/14, in Kraft seit 02.12.1971
in den entsprechenden Teilflächen des Geltungsbereiches außer Kraft gesetzt.
5.
5.1
Sachverhalt
Ausgangslage
Im Stadtteil Unterweiler bestehen eine Nachfrage und ein Bedarf an
Einfamilienhausgrundstücken. Die Möglichkeit zur Ortserweiterung ist am westlichen
Rand von Unterweiler vorhanden. Für den Randbereich wurde von der Stadt Ulm ein
Rahmenplan erstellt. Mit dem Bebauungsplan "Wolfäcker, 1. BA" soll der erste
Bauabschnitt verwirklicht werden.
Der rechtsverbindliche Flächennutzungs- und Landschaftsplan 2010 des
Nachbarschaftsverbandes Ulm stellt im Plangebiet eine bestehende gemischte
Baufläche und eine geplante Wohnbaufläche dar.
Kernziel der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Realisierung eines Mischund Wohngebietes mit einer aufgelockerten Wohnbebauung unter Einbeziehung der
bestehenden Gebäude. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für
die Neubauvorhaben schaffen.
5.2
Geplante Neugestaltung
Für den westlichen Randbereich des Stadtteils zwischen der Greutstraße und dem
Tannenweg wurde ein städtebaulicher Entwurf als Rahmenplan mit ca. 45 Bauplätzen
erstellt. Es soll ein durchgrüntes, aufgelockertes Wohngebiet mit freistehenden
Einfamilien- und Doppelhäusern ermöglicht werden.
Der Geltungsbereich des ersten Bauabschnitts "Wolfäcker, 1. BA" liegt dabei
südöstlich der Greutstraße und nordwestlich des Quellenweges. Der Rahmenplan
sieht für diesen Bereich 9 Bauplätze für Einzel- oder Doppelhäuser und einen Bauplatz
-3für 2 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt ca. 7 Wohneinheiten vor. Die Grundstücke von
2 bestehenden Wohngebäuden und einer ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle
werden in die Planung miteinbezogen.
Die geplante Wohnbebauung ist somit vorwiegend mit Einfamilienhäusern vorgesehen,
die sich in die bestehende Struktur der Umgebung einfügen. Es sollen freistehende
Einfamilien- und Doppelhäuser ermöglicht werden. In dem Teilbereich zwischen der
Greutstraße und dem Quellenweg, der einen direkten Bezug zum landwirtschaftlich
geprägten Gebäudebestand der Umgebung hat, sollen auch kleinere
Mehrfamilienhäuser ermöglicht werden.
Das Plangebiet wird über die bestehenden Verkehrsflächen der Greutstraße und dem
Quellenweg erschlossen. Von der Greutstraße sind zwei ca. 30 m lange Stichstraßen
vorgesehen, die jeweils max. 3 Grundstücke erschließen. Diese kurzen Stichstraßen
mit einer Breite von 4,0 m werden als verkehrsberuhigte Bereiche ausgebildet.
Für Besucher sind öffentliche Parkbuchten entlang der Greutstraße vorgesehen. Die
notwendigen Stellplätze für die Wohneinheiten sind auf den privaten
Grundstücksflächen nachzuweisen.
5.3
Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde auf der Grundlage des Rahmenplanes
"Wolfäcker" entwickelt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans weist eine Größe von
ca. 1,15 ha auf.
Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen vorgesehen:
- Art der baulichen Nutzung:
Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO im
östlichen Teilbereich
Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4
BauNVO im westlichen Teilbereich
- Maß der baulichen Nutzung:
Mischgebiet: zul. GRZ max. 0,6; max. zul. Zahl
der Vollgeschosse III
Allgemeines Wohngebiet: zul. GRZ max. 0,4;
max. zul. Zahl der Vollgeschosse II
- überbaubare Grundstücksfläche:
mit Baugrenzen
- Bauweise:
offene Bauweise, im WA sind Einzel- und
Doppelhäuser zulässig
- Dachform:
Satteldächer, Dachneigung 38° bis 45°
- Stellplätze:
Nachweis auf privaten Grundstücksflächen
6.
Vorberatung
Die Planung wird in der Sitzung des Ortschaftsrats Unterweiler in am 03.07.2014
vorgestellt und beraten.
7.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Planunterlagen im
Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, sowie in
der Ortsverwaltung Unterweiler während der dort üblichen Dienstzeiten, öffentlich
dargelegt und mit interessierten Bürgern erörtert. Außerdem soll Gelegenheit gegeben
werden, sich zu den Planungsabsichten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu
äußern. Eine Erörterung in größerem Rahmen über die Ziele und Zwecke der Planung
kann beantragt werden.
Parallel dazu sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, unterrichtet und zur Äußerung
-4aufgefordert werden.