Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
458 kB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung VGV/VP - Verkehrsplanung
Datum
10.06.2014
Geschäftszeichen VGV/VP-Sne/Bi
* 78
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 15.07.2014
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Neugestaltung Frauenstraße
- Genehmigung der Entwurfsplanung und Baubeschluss -
Anlagen:
Städtebauliche Entwurfsplanung
Technische Entwurfsplanung
Regelquerschnitte
Kostenberechnung
TOP
GD 242/14
(Anlage 1)
(Anlage 2)
(Anlage 3)
(Anlage 4)
Antrag:
1. Die Planung für die Neugestaltung der Frauenstraße, 2. BA Süd wird entsprechend der
Entwurfsplanung vom 06.06.2014 genehmigt.
2. Der Kostenfortschreibung bei Projekt 7.54100020 „Frauenstraße 2. BA (SÜD)“ von 1.200.000
€
auf nun 1.633.000 € entsprechend der Kostenberechnung vom 11.06.2014 wird zugestimmt.
3. Die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 433.000 € werden genehmigt. Die Finanzierung wird
im Rahmen der Finanzplanung für das Jahr 2015 zum HH 2015 angemeldet.
4. Der Ausführung des Bauvorhabens wird entsprechend der Planung vom 06.06.2014 unter
der
Voraussetzung der Zustimmung des Gemeinderats zur Finanzplanung 2014 zugestimmt.
Feig
Genehmigt:
BM 1, BM 3, C 3, KoKo, OB, SUB, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
Frauenstraße, 2. BA Süd
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 5410-750
Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100020
Einzahlungen
0€
Auszahlungen
1.633.000€
Saldo aus Investitionstätigkeit
1.633.000€
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
0€
48.525 €
40.360 €
25.687 €
Nettoressourcenbedarf
74.212 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
Verfügbar einschließlich
Ermächtigungsübertrag 2013:
Ggf. Mehrbedarf
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
542.573 €
2016
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 5410-750
74.212 €
542.573 €
0€
€
€
fremdes Fach-/Bereichsbudget
bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
1.033.000€
i.R. Finanzplanung
veranschlagte Auszahlungen
845.000 €
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
188.000 €*
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung
Finanzplanung
* In dieser Finanzplanung für das HH-Jahr 2014 wurde der Finanzrahmen auf 1.445.000 €
erhöht. Dieser Erhöhung lag noch kein Beschluss zu Grunde. Im Vergleich zum
Beschluss vom 26.02.2014 (GD 049/13) ist daher ein Mehrbedarf von insgesamt 433.000 €
notwendig.
-3-
1. Bisherige Beratungen
Im Zuge der Planungen zur Neugestaltung Frauenstraße im Bereich zwischen der
Kornhausgasse und der Neuen Straße wurde am 12.01.2012 im Fachbereichsausschuss
Stadtenwicklung, Bau und Umwelt der Auslobungstext (GD 038/12) und am 26.02.2013 (GD
049/13) ein Bericht über das Gutachterverfahren gefasst. In diesem Zusammenhang wurde auf
Grundlage des ausgewählten Siegerentwurfs die Verwaltung beauftragt, die Planungen zu
vertiefen.
2. Sachverhalt
2.1 Grundlage der Planung
Wie im Bericht vom 26.02.2013 beschrieben, besteht der Bedarf einer grundlegenden
Neugestaltung der Frauenstraße, die in einem ersten Bauabschnitt im Jahr 2002 zwischen
Olgastraße und Kornhausgasse umgesetzt wurde. Für den zweiten Teil, dem noch fehlenden
südlichen Bereich von der Kornhausgasse bis zur Neuen Straße, wurde im Rahmen eines
Gutachterverfahrens der Entwurf ausgewählt, der die maßgebenden Kriterien nach Qualität von
Aufenthalts- und Verkehrsfunktion mit Gestaltung des Straßenraums und der damit verbunden
Kosteneffizienz in Bau und Unterhalt am Besten erfüllt. Im Nachgang wurde dieser Entwurf mit
dem Preisträger vertieft und die vorliegende Planung erarbeitet.
2.2 Planung
Die Entwurfsplanung vom 06.06.2014 sieht die Neugestaltung der Frauenstraße im südlichen
Abschnitt - wie im Siegerentwurf vorgeschlagen - vor (Anlage 1). In Anlehnung an die bereits
umgestalteten Innenstadtstraßen Neue Straße Ost bzw. Donaustraße wird zwischen den
Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und der Busspur einen
Multifunktionsstreifen eingerichtet. Dieser dient dabei auf gesamter Länge dem Fußgänger als
Überquerungshilfe und kann zusätzlich auch die linksabbiegenden Fahrzeuge in die
Schuhhausgasse und Sammlungsgasse aufnehmen.
Die Fahrbahnbreiten der Fahrspuren betragen für den MIV 3,25 m, sowie für die Busspur 3 m
und sind für alle in diesem Bereich zugelassenen Fahrzeuge befahrbar. Der
Multifunktionsstreifen wird mit 2,50 m Breite ausgeführt, wodurch eine ausreichend breite
Aufstellfläche für querende Fußgänger zwischen den Fahrspuren gewährleistet wird (Anlage 2).
Entlang der Frauenstraße werden zukünftig die Seitenräume für die Gehwege verbreitet. Damit
werden die Bewegungsräume für Fußgänger deutlich vergrößert und die Aufenthaltsfunktion
gestärkt.
Die Gehwegabgrenzungen der Fahrbahnränder werden in der Ausführung mit einem 3 cm
hohen Granitrandstein ausgeführt, dem ein Rinnenstein zur Entwässerung vorgelagert ist
(Anlage 3). Damit entspricht der Ausbau dem Querschnitt in der nördlichen Frauenstraße.
Durch die Absenkung der Fahrbahnränder und des Multifunktionsstreifens auf 3 cm ist eine
ungehinderte Mobilität zwischen den Seitenräumen gewährleistet.
Die Belagswahl in der Frauenstraße ist abschnittsweise untergliedert. Aus Richtung nördlicher
Frauenstraße und im Anschluss zur Neuen Straße wird die Fahrbahn in Asphaltbauweise
ausgeführt. Im zentralen Bereich zwischen Hafengasse und Schuhhausgasse wird aufgrund der
ÖPNV-Bushaltestellen und der städtebaulichen Bedeutung der Kernzone die Fahrbahn in
Betonweise ausgeführt. Dabei werden die auftretenden fahrdynamischen Beanspruchungen
durch anfahrende und abbremsende ÖPNV-Fahrzeuge aufgenommen und die gestalterische
-4Funktion zur Aufhebung der Trennwirkung zwischen den Seitenräumen verbessert. Zusätzlich
soll zur Verbindung der Seitenräume in diesem Bereich eine farblich abgesetzte Bänderung
eingesetzt werden, um die Fahrspuren optisch mit den Gehwegbereichen zu verbinden.
Die Gehwegbereiche sowie der Multifunktionsstreifen werden in einem einheitlichen
Plattenbelag ausgeführt. Die Gehwegplatten werden dabei in der Gestaltung - wie in der
nördlichen Frauenstraße und Donaustraße - ausgewählt, um eine gleichförmige Fläche und
Bedeutung der Seitenräume herzustellen.
Die ÖPNV-Haltestellen werden mit dem in der Stadt Ulm standardmäßigem 18 cm hohen
Bordstein barrierefrei ausgeführt. Zusätzlich werden für blinde und sehbehinderte Menschen im
gesamten Bereich der Haltestellen Bodenindikatoren zur besseren Auffindbarkeit eingesetzt.
Wartehallen, Infostelen und Beleuchtung werden ebenfalls dem Standard der Stadt Ulm
eingerichtet und für beide Fahrtrichtungen vorgesehen.
Als weitere Verbesserungen der Barrierefreiheit werden im Zuge der Änderung der
Fahrbahnränder an der Neuen Straße und der Bockgasse die signalisierten Fußgängerfurten
angepasst und mit Bodenindikatoren für die blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet.
Dadurch wird für alle eine ungehinderte Mobilität und bessere Auffindbarkeit der
signaltechnischen Einrichtung gewährleistet.
Die Fußgängersignalanlage in der Beziehung zwischen Hafengasse und Sammlungsgasse wird
durch die neue Planung zurückgebaut. Der Grund liegt in der Möglichkeit, im gesamten Bereich
über den Multifunktionsstreifen queren zu können. Im bisherigen Bestand mussten drei
Fahrspuren überquert werden. Durch die vorhandene Ampelanlage würde eine
Benutzungspflicht bestehen, die eine punktuelle Überquerung mit Beachtung der
Freigabezeiten fordert. Ein wesentliches Ziel in der Neugestaltung ist die Verknüpfung der
Seitenräume. Durch die Einrichtung der Querungsmöglichkeit mit Multifunktionsstreifen im
gesamten Bereich - zwischen Schuhausgasse und Hafengasse - müssen die Fußgängerströme
nicht mehr gebündelt werden. Es kann an jeder Stelle überquert werden. Dadurch werden die
Wartezeiten reduziert und einer Missachtung durch Rotläufer vorgebeugt. Nach der Aufhebung
verkehrsbeschränkender Maßnahmen in der Bauzeit ist vorgesehen, mit der Verkehrsfreigabe
die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren.
Für die räumliche Gestaltung des Straßenraums sind entlang der Ost- und Westseite der
Frauenstraße Baumstandorte geplant. Dabei werden die bereits im nördlichen Abschnitt
gepflanzten Baumarten fortgeführt. Die Baumstandorte wurden in ausreichendem Abstand zu
den Gebäuden vorgesehen. Allerdings führen einige Baumstandorte zu Konflikten mit den
Leitungen. In Abstimmung mit den Leitungsträgern wurden mehrere Varianten durch
Verschiebung der Fahrbahnränder untersucht. Ziel war die Minimierung der Konflikte. Die
vorgesehene Anordnung der Fahrbahnränder und der Baumstandorte führt dabei zu einem
optimierten Eingriff in den Leitungsbestand mit den geringsten Kosten für eine Verlegung.
2.3 Baugrunduntersuchung
Im Zuge der Planung und der Kostensicherheit wurde bereits im Vorfeld zur Ausführung und
Vorbereitung der Vergabe eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt,
dass in dem geplanten Bereich der Baugrund durch Ablagerungen und Auffüllmaterialien
belastet ist. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, im Bauablauf unterhalb der Trag- und
Frostschutzschichten ein Bodenaustausch vorzunehmen. Dieser ist notwendig, um belastetes
Bodenmaterial zu entsorgen und die Tragfähigkeit des Fahrbahnaufbaus im Hinblick auf die
fahrdynamischen Beanspruchungen zu gewährleisten.
2.4 Baurecht und Förderung
Die Neugestaltung der Verkehrsflächen erfolgt auf bestehenden gewidmeten Verkehrsflächen
-5im Eigentum der Stadt Ulm. In diesem Zusammenhang ist kein baurechtliches Verfahren
erforderlich.
Des Weiteren wurde die Planung im Hinblick auf eine Förderung nach LGVFG geprüft. Die
Maßnahme entspricht allerdings nicht den Voraussetzungen und ist daher nicht förderfähig.
3. Kosten und Finanzierung
Für das Gesamtprojekt wurden in der Kostenberechnung vom 11.06.2014 (Anlage 4)
Gesamtkosten in Höhe von 1,63 Mio. € ermittelt. Die Kosten teilen sich dabei aufgrund der
Mehraufwendungen durch Leitungsverlegungen und Bodenverbesserungen wie folgt auf:
Planung
Baukosten für Neugestaltung
Bodenverbesserung / -austausch
Leitungsverlegungen
Kosten Gesamt
60.000 €
1178.000 €
142.000 €
253.000 €
1.633.000 €
Gegenüber der Kostenschätzung aus GD 049/13 (1.200.000 €) ergeben sich damit Mehrkosten
in Höhe von 433.000 €. Im Rahmen der Finanzplanung wurde der Ansatz bereits um 245.000 €
auf 1.445.000 € erhöht. Auf Basis der Kostenberechnung ist nun eine weitere Fortschreibung
dieser mittelfristigen Finanzplanung für Projekt Nr. 7.54100020 „Frauenstraße, 2. BA Süd“ ist
wie folgt um den Betrag von 188.000 € fortzuschreiben:
Projekt
Finanzplan
Veränderung
7.54100020 – Frauenstraße, 2. BA Süd (in €)
Gesamt
bis 2013
1.445.000
149.465
188.000
0
2014
*440.000
0
Finanzplan
1.633.000 149.465
440.000
neu
*Ermächtigungsübertrag aus 2013: 102.573 €
2015
2016
2017
2018 ff.
845.000
0
0
0
845.000
188.000
0
0
845.000
188.000
0
0
Die Berücksichtigung des neuen Planansatzes soll im Rahmen der Planung des
Finanzhaushaltes für das HH-Jahr 2015 erfolgen.
Im Haushalt 2014 steht zusätzlich zum Planansatz eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von 845.000 € zu Lasten des Jahres 2015 zur Verfügung. Die Verpflichtungsermächtigung ist
auf 1.033.000 € für die Jahre 2015 und 2016 anzupassen, so dass eine Vergabe der
Gesamtmaßnahme in 2014 sichergestellt ist.
Wie aus Anlage 4 ersichtlich, entstehen rechnerische Folgekosten infolge von Unterhalt,
Verzinsung (kalk. Zins-satz 3,146 %) und Abschreibung (Straße 50 Jahre, Beleuchtung 20
Jahre und Wartehallen 10 Jahre) in Höhe von rund 74.000 € jährlich, die den städtischen
Ergebnishaushalt dauerhaft belasten.
4. Weiteres Vorgehen
Nach Zustimmung des Gemeinderates wird im weiteren Schritt die Ausführungsplanung
durchgeführt, das Vergabeverfahren vorbereitet und die Bauphasen für die Umsetzung geplant.
Es ist vorgesehen, die Verkehrsbeeinträchtigungen insbesondere im Hinblick auf die
Einzelhändler so gering wie möglich zu halten.
-6Die Maßnahme soll mit in einem ersten Schritt mit den Leitungsverlegungen für die
Baumstandorte noch 2014 begonnen werden. Im Anschluss daran werden in unterschiedlichen
Baufenstern die Straßenbauarbeiten fortgeführt. In Abhängigkeit der Bauphasen zur
Verkehrsführung und der Ausführung der Betonfahrbahn soll die Maßnahme mit einer Bauzeit
von ca. eineinhalb Jahren abgeschlossen werden.