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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
458 kB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:05

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung VGV/VP - Verkehrsplanung Datum 10.06.2014 Geschäftszeichen VGV/VP-Sne/Bi * 78 Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Sitzung am 15.07.2014 Behandlung öffentlich Betreff: Neugestaltung Frauenstraße - Genehmigung der Entwurfsplanung und Baubeschluss - Anlagen: Städtebauliche Entwurfsplanung Technische Entwurfsplanung Regelquerschnitte Kostenberechnung TOP GD 242/14 (Anlage 1) (Anlage 2) (Anlage 3) (Anlage 4) Antrag: 1. Die Planung für die Neugestaltung der Frauenstraße, 2. BA Süd wird entsprechend der Entwurfsplanung vom 06.06.2014 genehmigt. 2. Der Kostenfortschreibung bei Projekt 7.54100020 „Frauenstraße 2. BA (SÜD)“ von 1.200.000 € auf nun 1.633.000 € entsprechend der Kostenberechnung vom 11.06.2014 wird zugestimmt. 3. Die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 433.000 € werden genehmigt. Die Finanzierung wird im Rahmen der Finanzplanung für das Jahr 2015 zum HH 2015 angemeldet. 4. Der Ausführung des Bauvorhabens wird entsprechend der Planung vom 06.06.2014 unter der Voraussetzung der Zustimmung des Gemeinderats zur Finanzplanung 2014 zugestimmt. Feig Genehmigt: BM 1, BM 3, C 3, KoKo, OB, SUB, ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja nein MITTELBEDARF Frauenstraße, 2. BA Süd INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) PRC: 5410-750 Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100020 Einzahlungen 0€ Auszahlungen 1.633.000€ Saldo aus Investitionstätigkeit 1.633.000€ ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend] Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) 0€ 48.525 € 40.360 € 25.687 € Nettoressourcenbedarf 74.212 € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2014 Auszahlungen (Bedarf): Verfügbar einschließlich Ermächtigungsübertrag 2013: Ggf. Mehrbedarf Deckung Mehrbedarf bei PRC PS-Projekt 7 bzw. Investitionsauftrag 7 542.573 € 2016 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC 5410-750 74.212 € 542.573 € 0€ € € fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC € Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln € 2. Finanzplanung 2015 ff Auszahlungen (Bedarf): 1.033.000€ i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen 845.000 € Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus 188.000 €* Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung * In dieser Finanzplanung für das HH-Jahr 2014 wurde der Finanzrahmen auf 1.445.000 € erhöht. Dieser Erhöhung lag noch kein Beschluss zu Grunde. Im Vergleich zum Beschluss vom 26.02.2014 (GD 049/13) ist daher ein Mehrbedarf von insgesamt 433.000 € notwendig. -3- 1. Bisherige Beratungen Im Zuge der Planungen zur Neugestaltung Frauenstraße im Bereich zwischen der Kornhausgasse und der Neuen Straße wurde am 12.01.2012 im Fachbereichsausschuss Stadtenwicklung, Bau und Umwelt der Auslobungstext (GD 038/12) und am 26.02.2013 (GD 049/13) ein Bericht über das Gutachterverfahren gefasst. In diesem Zusammenhang wurde auf Grundlage des ausgewählten Siegerentwurfs die Verwaltung beauftragt, die Planungen zu vertiefen. 2. Sachverhalt 2.1 Grundlage der Planung Wie im Bericht vom 26.02.2013 beschrieben, besteht der Bedarf einer grundlegenden Neugestaltung der Frauenstraße, die in einem ersten Bauabschnitt im Jahr 2002 zwischen Olgastraße und Kornhausgasse umgesetzt wurde. Für den zweiten Teil, dem noch fehlenden südlichen Bereich von der Kornhausgasse bis zur Neuen Straße, wurde im Rahmen eines Gutachterverfahrens der Entwurf ausgewählt, der die maßgebenden Kriterien nach Qualität von Aufenthalts- und Verkehrsfunktion mit Gestaltung des Straßenraums und der damit verbunden Kosteneffizienz in Bau und Unterhalt am Besten erfüllt. Im Nachgang wurde dieser Entwurf mit dem Preisträger vertieft und die vorliegende Planung erarbeitet. 2.2 Planung Die Entwurfsplanung vom 06.06.2014 sieht die Neugestaltung der Frauenstraße im südlichen Abschnitt - wie im Siegerentwurf vorgeschlagen - vor (Anlage 1). In Anlehnung an die bereits umgestalteten Innenstadtstraßen Neue Straße Ost bzw. Donaustraße wird zwischen den Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und der Busspur einen Multifunktionsstreifen eingerichtet. Dieser dient dabei auf gesamter Länge dem Fußgänger als Überquerungshilfe und kann zusätzlich auch die linksabbiegenden Fahrzeuge in die Schuhhausgasse und Sammlungsgasse aufnehmen. Die Fahrbahnbreiten der Fahrspuren betragen für den MIV 3,25 m, sowie für die Busspur 3 m und sind für alle in diesem Bereich zugelassenen Fahrzeuge befahrbar. Der Multifunktionsstreifen wird mit 2,50 m Breite ausgeführt, wodurch eine ausreichend breite Aufstellfläche für querende Fußgänger zwischen den Fahrspuren gewährleistet wird (Anlage 2). Entlang der Frauenstraße werden zukünftig die Seitenräume für die Gehwege verbreitet. Damit werden die Bewegungsräume für Fußgänger deutlich vergrößert und die Aufenthaltsfunktion gestärkt. Die Gehwegabgrenzungen der Fahrbahnränder werden in der Ausführung mit einem 3 cm hohen Granitrandstein ausgeführt, dem ein Rinnenstein zur Entwässerung vorgelagert ist (Anlage 3). Damit entspricht der Ausbau dem Querschnitt in der nördlichen Frauenstraße. Durch die Absenkung der Fahrbahnränder und des Multifunktionsstreifens auf 3 cm ist eine ungehinderte Mobilität zwischen den Seitenräumen gewährleistet. Die Belagswahl in der Frauenstraße ist abschnittsweise untergliedert. Aus Richtung nördlicher Frauenstraße und im Anschluss zur Neuen Straße wird die Fahrbahn in Asphaltbauweise ausgeführt. Im zentralen Bereich zwischen Hafengasse und Schuhhausgasse wird aufgrund der ÖPNV-Bushaltestellen und der städtebaulichen Bedeutung der Kernzone die Fahrbahn in Betonweise ausgeführt. Dabei werden die auftretenden fahrdynamischen Beanspruchungen durch anfahrende und abbremsende ÖPNV-Fahrzeuge aufgenommen und die gestalterische -4Funktion zur Aufhebung der Trennwirkung zwischen den Seitenräumen verbessert. Zusätzlich soll zur Verbindung der Seitenräume in diesem Bereich eine farblich abgesetzte Bänderung eingesetzt werden, um die Fahrspuren optisch mit den Gehwegbereichen zu verbinden. Die Gehwegbereiche sowie der Multifunktionsstreifen werden in einem einheitlichen Plattenbelag ausgeführt. Die Gehwegplatten werden dabei in der Gestaltung - wie in der nördlichen Frauenstraße und Donaustraße - ausgewählt, um eine gleichförmige Fläche und Bedeutung der Seitenräume herzustellen. Die ÖPNV-Haltestellen werden mit dem in der Stadt Ulm standardmäßigem 18 cm hohen Bordstein barrierefrei ausgeführt. Zusätzlich werden für blinde und sehbehinderte Menschen im gesamten Bereich der Haltestellen Bodenindikatoren zur besseren Auffindbarkeit eingesetzt. Wartehallen, Infostelen und Beleuchtung werden ebenfalls dem Standard der Stadt Ulm eingerichtet und für beide Fahrtrichtungen vorgesehen. Als weitere Verbesserungen der Barrierefreiheit werden im Zuge der Änderung der Fahrbahnränder an der Neuen Straße und der Bockgasse die signalisierten Fußgängerfurten angepasst und mit Bodenindikatoren für die blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet. Dadurch wird für alle eine ungehinderte Mobilität und bessere Auffindbarkeit der signaltechnischen Einrichtung gewährleistet. Die Fußgängersignalanlage in der Beziehung zwischen Hafengasse und Sammlungsgasse wird durch die neue Planung zurückgebaut. Der Grund liegt in der Möglichkeit, im gesamten Bereich über den Multifunktionsstreifen queren zu können. Im bisherigen Bestand mussten drei Fahrspuren überquert werden. Durch die vorhandene Ampelanlage würde eine Benutzungspflicht bestehen, die eine punktuelle Überquerung mit Beachtung der Freigabezeiten fordert. Ein wesentliches Ziel in der Neugestaltung ist die Verknüpfung der Seitenräume. Durch die Einrichtung der Querungsmöglichkeit mit Multifunktionsstreifen im gesamten Bereich - zwischen Schuhausgasse und Hafengasse - müssen die Fußgängerströme nicht mehr gebündelt werden. Es kann an jeder Stelle überquert werden. Dadurch werden die Wartezeiten reduziert und einer Missachtung durch Rotläufer vorgebeugt. Nach der Aufhebung verkehrsbeschränkender Maßnahmen in der Bauzeit ist vorgesehen, mit der Verkehrsfreigabe die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Für die räumliche Gestaltung des Straßenraums sind entlang der Ost- und Westseite der Frauenstraße Baumstandorte geplant. Dabei werden die bereits im nördlichen Abschnitt gepflanzten Baumarten fortgeführt. Die Baumstandorte wurden in ausreichendem Abstand zu den Gebäuden vorgesehen. Allerdings führen einige Baumstandorte zu Konflikten mit den Leitungen. In Abstimmung mit den Leitungsträgern wurden mehrere Varianten durch Verschiebung der Fahrbahnränder untersucht. Ziel war die Minimierung der Konflikte. Die vorgesehene Anordnung der Fahrbahnränder und der Baumstandorte führt dabei zu einem optimierten Eingriff in den Leitungsbestand mit den geringsten Kosten für eine Verlegung. 2.3 Baugrunduntersuchung Im Zuge der Planung und der Kostensicherheit wurde bereits im Vorfeld zur Ausführung und Vorbereitung der Vergabe eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass in dem geplanten Bereich der Baugrund durch Ablagerungen und Auffüllmaterialien belastet ist. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, im Bauablauf unterhalb der Trag- und Frostschutzschichten ein Bodenaustausch vorzunehmen. Dieser ist notwendig, um belastetes Bodenmaterial zu entsorgen und die Tragfähigkeit des Fahrbahnaufbaus im Hinblick auf die fahrdynamischen Beanspruchungen zu gewährleisten. 2.4 Baurecht und Förderung Die Neugestaltung der Verkehrsflächen erfolgt auf bestehenden gewidmeten Verkehrsflächen -5im Eigentum der Stadt Ulm. In diesem Zusammenhang ist kein baurechtliches Verfahren erforderlich. Des Weiteren wurde die Planung im Hinblick auf eine Förderung nach LGVFG geprüft. Die Maßnahme entspricht allerdings nicht den Voraussetzungen und ist daher nicht förderfähig. 3. Kosten und Finanzierung Für das Gesamtprojekt wurden in der Kostenberechnung vom 11.06.2014 (Anlage 4) Gesamtkosten in Höhe von 1,63 Mio. € ermittelt. Die Kosten teilen sich dabei aufgrund der Mehraufwendungen durch Leitungsverlegungen und Bodenverbesserungen wie folgt auf: Planung Baukosten für Neugestaltung Bodenverbesserung / -austausch Leitungsverlegungen Kosten Gesamt 60.000 € 1178.000 € 142.000 € 253.000 € 1.633.000 € Gegenüber der Kostenschätzung aus GD 049/13 (1.200.000 €) ergeben sich damit Mehrkosten in Höhe von 433.000 €. Im Rahmen der Finanzplanung wurde der Ansatz bereits um 245.000 € auf 1.445.000 € erhöht. Auf Basis der Kostenberechnung ist nun eine weitere Fortschreibung dieser mittelfristigen Finanzplanung für Projekt Nr. 7.54100020 „Frauenstraße, 2. BA Süd“ ist wie folgt um den Betrag von 188.000 € fortzuschreiben: Projekt Finanzplan Veränderung 7.54100020 – Frauenstraße, 2. BA Süd (in €) Gesamt bis 2013 1.445.000 149.465 188.000 0 2014 *440.000 0 Finanzplan 1.633.000 149.465 440.000 neu *Ermächtigungsübertrag aus 2013: 102.573 € 2015 2016 2017 2018 ff. 845.000 0 0 0 845.000 188.000 0 0 845.000 188.000 0 0 Die Berücksichtigung des neuen Planansatzes soll im Rahmen der Planung des Finanzhaushaltes für das HH-Jahr 2015 erfolgen. Im Haushalt 2014 steht zusätzlich zum Planansatz eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 845.000 € zu Lasten des Jahres 2015 zur Verfügung. Die Verpflichtungsermächtigung ist auf 1.033.000 € für die Jahre 2015 und 2016 anzupassen, so dass eine Vergabe der Gesamtmaßnahme in 2014 sichergestellt ist. Wie aus Anlage 4 ersichtlich, entstehen rechnerische Folgekosten infolge von Unterhalt, Verzinsung (kalk. Zins-satz 3,146 %) und Abschreibung (Straße 50 Jahre, Beleuchtung 20 Jahre und Wartehallen 10 Jahre) in Höhe von rund 74.000 € jährlich, die den städtischen Ergebnishaushalt dauerhaft belasten. 4. Weiteres Vorgehen Nach Zustimmung des Gemeinderates wird im weiteren Schritt die Ausführungsplanung durchgeführt, das Vergabeverfahren vorbereitet und die Bauphasen für die Umsetzung geplant. Es ist vorgesehen, die Verkehrsbeeinträchtigungen insbesondere im Hinblick auf die Einzelhändler so gering wie möglich zu halten. -6Die Maßnahme soll mit in einem ersten Schritt mit den Leitungsverlegungen für die Baumstandorte noch 2014 begonnen werden. Im Anschluss daran werden in unterschiedlichen Baufenstern die Straßenbauarbeiten fortgeführt. In Abhängigkeit der Bauphasen zur Verkehrsführung und der Ausführung der Betonfahrbahn soll die Maßnahme mit einer Bauzeit von ca. eineinhalb Jahren abgeschlossen werden.